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Platzfläche „Im Stavenhof“ (Altstadt/Nord)

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/1198/2016 vom 21.06.2016

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1198/2016 Stand: 28.08.2024 Sachstandsbericht Platzfläche „Im Stavenhof„ (Altstadt/Nord), Antrag SPD Beschluss: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Platzfläche „Im Stavenhof“ neue Spielgeräte für Kinder mit entsprechendem Fallschutz (nach DIN EN 1176) auf der Platzfläche aufzubauen. Dazu soll die Platzfläche wieder als Spielbereich ausgewiesen werden. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unbefugte Befahren des Platzes nachhaltig zu verhindern. Eine ähnliche Situation befindet sich auf dem Grundstück zwischen Eintrachtstraße und Weidengasse. Status in Bearbeitung erledigt Sachstand 2018: Zu 1.) Es ist geplant in der ersten Jahreshälfte 2019 unter der Beteiligung der entsprechenden Dienststellen 1-2 Spielgeräte zu installieren, um anderen Nutzungen nicht zu beeinträchtigen. Zu 2.): Hierzu wird auf die Mitteilung aus der Bezirksvertretung Innenstadt vom 15.09.2016 (Vorlage 3025/2016) verwiesen. Aktueller Bearbeitungsstand: Die ämterübergreifende Prüfung im Zuge der Beschlussfassung hatte ergeben, dass es sich bei der Platz-Fläche um öffentliches Straßenland handelt, das im Rahmen der Städtebauför- derung einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bis ins Frühjahr 2026 unterliegt, was zwar eine Widmung der öffentlichen Platzfläche als Spielplatz verhindert, aber grundsätzlich nicht die Aufstellung neuer kleinerer Spielgeräte. Eine im Jahr 2019 bereits initiierte Planung für ein neues Spielgerät, die auch die Einholung umfangreicher Leitungsauskünfte und Grunddienstbarkeiten für die als Platz gewidmete Flä- che beinhaltete, konnte mangels personeller Ressourcen bis heute nicht umgesetzt werden. Nächste Schritte: Die umfangreiche Auftragslage in dem von personellen Vakanzen stark betroffenem Sachge- biet des Amtes für Kinder, Jugend und Familie erfordert eine Maßnahmenpriorisierung nach Kriterien, die von den Bezirksvertretungen derzeit in Vorbereitung auf die Spielraumplanung 2025-2030 bezirksübergreifend festgelegt werden. 2 Diese Situation lässt die Planung und Aufstellung eines einzelnen Spielgerätes im öffentlichen Straßenland derzeit nicht zu. Eine Umsetzung kann daher in absehbarer Zeit nicht erfolgen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für Frühjahr 2026.

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