V/0606/2015
Erneuerung der Regenwasserkanalisation in der Schillerstraße, zwischen dem DEK-Brückenbauwerk
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20150814 V_0606_2015 Anlage
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Beschlussvorlage
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V/0606/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
1. Erneuerung der Regenwasserkanalisation in der Schillerstraße, zwischen dem DEK-
Brückenbauwerk und der Ewaldistraße
2. Erneuerung der Trennkanalisation in der Schillerstraße, zwischen Querstraße und Haus 106
3. Erneuerung der Regenwasserkanalisation zwischen Schillerstraße 106 und dem Hansaring,
im Bebauungsplangebiet 535
Beratungsfolge
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Tiefbauamt aufgestellten Planung und der baulichen Erneuerung der Kanalisation in der
Schillerstraße und dem angrenzenden Bebauungsplangebiet wird mit den Vorbehalten, dass der
Bebauungsplan 535 „Hansaring, Schillerstraße, Hafenweg, Dor tmunder Straße“ rechtskrä ftig wird
und dass die Vereinbarungen mit den jeweiligen betroffenen Vorhabensträgern zur anteiligen Ko s-
tenübernahme getroffen werden, zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investition in der Produktgrup pe 1101 Ausza h-
lungen für Baukosten in Höhe von 2.050.000 € anfallen:
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaß-
nahme
4156 Schillerstr. Vorflut Hansaring
Auszahlungen: 2015 200.000
Vorlagen-Nr.:
V/0606/2015
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
04.08.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0606/2015
2016 900.000
Einnahmnen: 650.000
Produktgruppe
1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnahme 4212 Hansaring, BPl 535
Auszahlungen 2015 100.000
2016 350.000
Einnahmen: 150.000
Saldo: 750.000
Es handelt sich um eine vollständige Ersatzmaßnahme an, es fallen keine zusätzlichen Unterha l-
tungskosten an.
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Hinweis zur fehlenden grundbulichen Sicherung!!!!!!!!!!!!!
Als Voraussetzung für die städtebaulichen Veränderungen im Hafengebiet (Schillerstraße, Hansa-
ring, Stadthafen I) müssen umfangreiche Kanalbauarbeiten in der Schillerstraße und den angren-
zenden Privatfläche ausgeführt werden.
Zur Übersichtlichkeit werden die drei städtischen Kanalbaumaßnahmen in dieser Beschlussvorla-
ge gebündelt. Eine vereinfachte Darstellung ist in der Übersichtskarte beigefügt.
Die Planungen wurden mit den Vorhabenträgern der angrenzenden Baumaßnahmen abgestimmt:
- WSA Rheine: (Erneuerung der DEK-Brücke Schillerstraße und des Stadthafendükers)
- Joef Kuhr Immobilienbesitz (Hafentor),
- Architektengruppe Kresing / Deilmann (Hafenviertel)
- Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung (Hafencenter)
Das Einzugsgebiet des vorhandenen Regenwasserkanals (Kastenprofil 1,20 m * 1,20 m) wird im
Wesentlichen durch die Schillerstraße und die angrenzende Bebauung gebildet und endet am
Bremer Platz.
Das gesammelte Niederschlagswasser fließt in West-Ost-Richtung zum Stadthafendüker und un-
mittelbar danach in ein Nebengewässer des Honebaches.
Der vorhandene Regenwasserkanal DN 500 zwischen Querstraße und Hansaring, mündet im Be-
reich Querstraße / Schillerstraße in das Kastenprofil. Dieser Kanal liegt höher als das Kastenprofil.
Zur Realisierung des Bauvorhabens (Hafentor), auf der zukünftigen privaten Fläche südlich der
DEK-Brückenrampe, muss der vorhandene Regenwasserkanal verlegt werden. Der Regenwasser-
kanal liegt zukünftig direkt in der Schillerstraße.
Die Kanalisation zwischen Ewaldistraße und Querstraße ist in einem hydraulisch und bautechnisch
guten Zustand (Zustandsklasse 3) und muss nicht verändert werden.
Der Regenwasserkanal zwischen Hansaring und Schillerstraße, auf Stroetmann-Gelände, liegt
derzeitig und zukünftig auf privaten Flächen. Die Trasse wurde in der Bebauungsplanung als Zone
mit „Leitungsrecht für Erschließungsträger“ ausgewiesen. Eine Verlegung in den öffentlichen Stra-
ßenraum (Hansaring und Schillerstraße) ist aufgrund der vielzähligen unterirdischen Leitungen und
Kanäle im Hansaring nicht möglich. Der Kanal wird grundbuchlich gesichert.
Die Kanalbaumaßnahmen in der Schillerstraße sind mit dem WSA Rheine abgestimmt und führen
zu keiner Beeinträchtigung oder Verzögerung der Brücken- und Dükerbauarbeiten.
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V/0606/2015
Mit den o.g. Investoren werden Vereinbarungen zu den Kanalbaumaßnahmen und der anteiligen
Kostenübernahme verhandelt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
I. Erneuerung des RW-Kanals in der DEK Rampe
Der geplante RW -Kanal DN 1200 schließt direkt an die Baumaßnahme (Erneuerung Stadth a-
fendüker) des WSA Rheine an, soll im unterirdischen Vortrieb in die Br ückenrampe eing e-
bracht werden und im Einmündungsbereich Ewaldistraße wieder an die vorhandene Kanalis a-
tion angeschlossen werden. Die Gesamtstrecke ist ca. 154 Meter lang.
Die Startgrube liegt neben dem geplanten Brückenwiderlager, die Zielgrube am westlic hen
Rampenende.
Aufgrund der Einbautiefe im Rampenbereich, bis zu 8,0 Meter, ist eine offene Bauweise nicht
möglich.
Das vorhandene Kastenprofil dient weiterhin zur Entwässerung der angrenzenden Gebäude
und Verkehrsflächen und wird im Rahmen der Hochbautätigkeit beseitigt.
Die Straßenwiederherstellung erfolgt im Rahmen der Brückenbauarbeiten entsprechend dem
Planfeststellungsbeschluss durch das WSA Rheine.
II. Erneuerung des RW-Kanals und des SW-Kanals in der der Schillerstraße (Haus 106 –
Querstraße)
In diesem Straßenabschnitt verlaufen der vorhandene Schmutz - und der geplante Regenwa s-
serkanal nahezu höhengleich. Um die RW -Kanaltrasse zu ermöglichen muss der SW -Kanal
verschoben werden.
Es sind ca. 117 Meter Regenwasserkanal DN 1000 und 127 m Schmutzwasserka nal DN 800
zu verlegen.
Die vorhandenen Regenwasserkanäle werden ausgebaut. Die Straße wird nur in Baugrube n-
breite erneuert.
Die mögliche Veränderung des Verkehrsraumes der Schillerstraße erfolgt im Rahmen der städ-
tebaulichen Neuerung der südlich angrenzenden Flächen.
III. Erneuerung des RW-Kanals zwischen Hansaring und Schillerstraße
Die geplante Trasse wurde bereits in der Bebauungsplanung berücksichtigt. Es ist vorges ehen
in offener Bauweise den Regenwasserkanal DN 1000 auf eine Länge von ca. 194 Meter zu
verlegen.
Der Kanal wird durch die geplanten Gebäude statisch nicht belastet. Schächte sind nur in z u-
gänglichen Betriebsbereichen angeordnet. Die Kanalunterhaltung ist nicht beeinträchtigt. Die
Schächte sind jederzeit anfahrbar.
Das Kastenprofil kann nach Abschluss der Kanalbauarbeiten auf dem Gelände beseitigt we r-
den. Das Kastenprofil bleibt unter den OSMO -Hallen in Betrieb um die Entwässerung der a n-
grenzenden Gebäude sicher zu stellen.
3. Ausschreibung und Bau:
Es handelt sich um eine Einzelmaßnahme des Tiefbauamtes. MünsterNETZ und die Tel ekom
haben aktuell keinen Handlungsbedarf.
Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Rheine.
Die Bautätigkeiten in der Schillerstraße sollen in der Zeit der Brückenbauarbeiten a usgeführt
werden, um die derzeitigen Verkehrsbeschränkungen auszunutzen.
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V/0606/2015
Die Arbeiten in der Schillerstraße (Maßnahmen I und II) sollen im IV. Quartal 2015 begonnen
werden.
In der Ausführung wird ein besonderes Augenmerk auf eine so gering wie mögliche B aulärm-
belästigung für die Anlieger geachtet.
Die Anlieger und die Öffentlichkeit werden vor Baubeginn informiert.
Die Ausschreibung zu den Maßnahmen in der Schillerstraße (Maßnahme I und II) erfolgt nach
der Zustimmung im AUKB im III. Quartal 2015.
Der Baustart ist zu Beginn des IV. Quartals 2015 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf 12 Monate
geschätzt und das Bauende liegt im III. Quartal 2016.
Die Ausschreibung zu den Kanalbauarbeiten im Bebauungsplangebiet 535 erfolgt durch die
Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Die Investoren beteiligen sich an der Kanalbaumaßnahme.
Die Wiederherstellung der Schillerstraße nach den Kanalisationsarbeiten erfolgt in Baugrubenbrei-
te und ist nicht beitragsauslösend im Sinne des KAG-Gesetzes. Im Zusammenhang mit der Er-
neuerung der DEK-Brücke Schillerstraße werden die Verkehrsanlagen vom WSA Rheine gemäß
der Planfeststellung vollständig erneuert.
5. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Die wasserrechtlichen Genehmigungen sind vorhanden.
Die Vereinbarungen mit den Investoren werden derzeit erarbeitet.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Die Regenwasserkanaltrasse im Bebauungsplangebiet 535 wird grundbuchlich gesichert.
Die erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen werden mit der WSV derzeit ausgehandelt.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Schillerstraße 106
- Hansaring
- Hafenweg
- Bremer Platz
- Ewaldistraße 2
- Querstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0606/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37