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V/0606/2015

Erneuerung der Regenwasserkanalisation in der Schillerstraße, zwischen dem DEK-Brückenbauwerk

Vorlagen 04.08.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 01.09.2015, TOP 5.11

20150814 V_0606_2015 Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

20150814 V_0606_2015 Anlage

1264 Zeichen

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Anlage zu V/0606/20%

Beschlussvorlage

8901 Zeichen

V/0606/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1.  Erneuerung der Regenwasserkanalisation in der Schillerstraße, zwischen dem DEK-         
Brückenbauwerk und der Ewaldistraße 
2. Erneuerung der Trennkanalisation in der Schillerstraße, zwischen Querstraße und Haus 106 
3. Erneuerung der Regenwasserkanalisation zwischen Schillerstraße 106 und dem Hansaring,        
im Bebauungsplangebiet 535 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt aufgestellten Planung und der baulichen Erneuerung der Kanalisation in der 
Schillerstraße und dem angrenzenden Bebauungsplangebiet wird mit den Vorbehalten, dass der 
Bebauungsplan 535 „Hansaring, Schillerstraße, Hafenweg, Dor tmunder Straße“ rechtskrä ftig wird 
und dass die Vereinbarungen mit den jeweiligen betroffenen Vorhabensträgern zur anteiligen Ko s-
tenübernahme getroffen werden, zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investition in der Produktgrup pe 1101 Ausza h-
lungen für Baukosten in Höhe von 2.050.000 € anfallen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
 
Investitionsmaß-
nahme 
4156 Schillerstr. Vorflut Hansaring    
Auszahlungen:   2015 200.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0606/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0606/2015 
   2016 900.000  
Einnahmnen:    650.000  
 
Produktgruppe 
1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 4212 Hansaring, BPl 535  
Auszahlungen   2015 100.000  
   2016 350.000  
Einnahmen:    150.000  
      
Saldo: 750.000  
 
Es handelt sich um eine vollständige Ersatzmaßnahme an, es fallen keine zusätzlichen Unterha l-
tungskosten an. 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen: 
Hinweis zur fehlenden grundbulichen Sicherung!!!!!!!!!!!!! 
Als Voraussetzung für die städtebaulichen Veränderungen im Hafengebiet (Schillerstraße, Hansa-
ring, Stadthafen I) müssen umfangreiche Kanalbauarbeiten in der Schillerstraße und den angren-
zenden Privatfläche ausgeführt werden.  
 
Zur Übersichtlichkeit werden die drei städtischen Kanalbaumaßnahmen  in dieser Beschlussvorla-
ge gebündelt. Eine vereinfachte Darstellung ist in der Übersichtskarte beigefügt. 
 
Die Planungen wurden mit den Vorhabenträgern der angrenzenden Baumaßnahmen abgestimmt: 
- WSA Rheine: (Erneuerung der DEK-Brücke Schillerstraße und des Stadthafendükers) 
- Joef Kuhr Immobilienbesitz  (Hafentor), 
- Architektengruppe Kresing / Deilmann (Hafenviertel)   
- Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung (Hafencenter) 
 
Das Einzugsgebiet des vorhandenen Regenwasserkanals (Kastenprofil 1,20 m * 1,20 m) wird im 
Wesentlichen durch die Schillerstraße und die angrenzende Bebauung gebildet und endet am 
Bremer Platz.  
Das gesammelte Niederschlagswasser fließt in West-Ost-Richtung zum Stadthafendüker und un-
mittelbar danach in ein Nebengewässer des Honebaches.  
Der vorhandene Regenwasserkanal DN 500 zwischen Querstraße und Hansaring, mündet im Be-
reich Querstraße / Schillerstraße in das Kastenprofil. Dieser Kanal liegt höher als das Kastenprofil. 
 
Zur Realisierung des Bauvorhabens (Hafentor), auf der zukünftigen privaten Fläche südlich der 
DEK-Brückenrampe, muss der vorhandene Regenwasserkanal verlegt werden. Der Regenwasser-
kanal liegt zukünftig direkt in der Schillerstraße. 
 
Die Kanalisation zwischen Ewaldistraße und Querstraße ist in einem hydraulisch und bautechnisch 
guten Zustand (Zustandsklasse 3) und muss nicht verändert werden. 
 
Der Regenwasserkanal zwischen Hansaring und Schillerstraße, auf Stroetmann-Gelände, liegt 
derzeitig und zukünftig auf privaten Flächen. Die Trasse wurde in der Bebauungsplanung als Zone 
mit „Leitungsrecht für Erschließungsträger“ ausgewiesen. Eine Verlegung in den öffentlichen Stra-
ßenraum (Hansaring und Schillerstraße) ist aufgrund der vielzähligen unterirdischen Leitungen und 
Kanäle im Hansaring nicht möglich. Der Kanal wird grundbuchlich gesichert. 
 
Die Kanalbaumaßnahmen in der Schillerstraße sind mit dem WSA Rheine abgestimmt und führen 
zu keiner Beeinträchtigung oder Verzögerung der Brücken- und Dükerbauarbeiten.

- 3 - 
V/0606/2015 
 
Mit den o.g. Investoren werden Vereinbarungen zu den Kanalbaumaßnahmen und der anteiligen 
Kostenübernahme verhandelt. 
 
 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
I. Erneuerung des RW-Kanals in der DEK Rampe 
Der geplante RW -Kanal DN 1200 schließt direkt an die Baumaßnahme (Erneuerung Stadth a-
fendüker) des WSA Rheine an, soll im unterirdischen Vortrieb in die Br ückenrampe eing e-
bracht werden und im Einmündungsbereich Ewaldistraße wieder an die vorhandene Kanalis a-
tion angeschlossen werden. Die Gesamtstrecke ist ca. 154 Meter lang.  
Die Startgrube liegt neben dem geplanten Brückenwiderlager, die Zielgrube am westlic hen 
Rampenende.  
Aufgrund der Einbautiefe im Rampenbereich, bis zu 8,0 Meter, ist eine offene Bauweise nicht 
möglich.  
Das vorhandene Kastenprofil dient weiterhin zur Entwässerung der angrenzenden Gebäude 
und Verkehrsflächen und wird im Rahmen der Hochbautätigkeit beseitigt. 
Die Straßenwiederherstellung erfolgt im Rahmen der Brückenbauarbeiten entsprechend dem 
Planfeststellungsbeschluss durch das WSA Rheine. 
 
II. Erneuerung des RW-Kanals und des SW-Kanals in der der Schillerstraße (Haus 106 – 
Querstraße) 
In diesem Straßenabschnitt verlaufen der vorhandene Schmutz - und der geplante Regenwa s-
serkanal nahezu höhengleich. Um die RW -Kanaltrasse zu ermöglichen muss der SW -Kanal 
verschoben werden.  
Es sind ca. 117 Meter Regenwasserkanal DN 1000 und 127 m Schmutzwasserka nal DN 800 
zu verlegen. 
Die vorhandenen Regenwasserkanäle werden ausgebaut. Die Straße wird nur in Baugrube n-
breite erneuert. 
Die mögliche Veränderung des Verkehrsraumes der Schillerstraße erfolgt im Rahmen der städ-
tebaulichen Neuerung der südlich angrenzenden Flächen.  
 
III. Erneuerung des RW-Kanals zwischen Hansaring und Schillerstraße 
Die geplante Trasse wurde bereits in der Bebauungsplanung berücksichtigt. Es ist vorges ehen 
in offener Bauweise den Regenwasserkanal DN 1000 auf eine Länge von ca. 194 Meter zu 
verlegen.  
Der Kanal wird durch die geplanten Gebäude statisch nicht belastet. Schächte sind nur in z u-
gänglichen Betriebsbereichen angeordnet. Die Kanalunterhaltung ist nicht beeinträchtigt. Die 
Schächte sind jederzeit anfahrbar. 
Das Kastenprofil kann nach Abschluss der Kanalbauarbeiten auf dem Gelände beseitigt we r-
den. Das Kastenprofil bleibt unter den OSMO -Hallen in Betrieb um die Entwässerung der a n-
grenzenden Gebäude sicher zu stellen. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Es handelt sich um eine Einzelmaßnahme des Tiefbauamtes. MünsterNETZ und die Tel ekom 
haben aktuell keinen Handlungsbedarf.  
 
Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Rheine.  
Die Bautätigkeiten in der Schillerstraße sollen in der Zeit der Brückenbauarbeiten a usgeführt 
werden, um die derzeitigen Verkehrsbeschränkungen auszunutzen.

- 4 - 
V/0606/2015 
Die Arbeiten in der Schillerstraße (Maßnahmen I und II) sollen im IV. Quartal 2015  begonnen 
werden. 
 
In der Ausführung wird ein besonderes Augenmerk auf eine so gering wie mögliche B aulärm-
belästigung für die Anlieger geachtet. 
 
Die Anlieger und die Öffentlichkeit werden vor Baubeginn informiert.  
 
Die Ausschreibung zu den Maßnahmen in der Schillerstraße (Maßnahme I und II) erfolgt nach 
der Zustimmung im AUKB im III. Quartal 2015. 
Der Baustart ist zu Beginn des IV. Quartals 2015 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf 12 Monate 
geschätzt und das Bauende liegt im III. Quartal 2016. 
 
Die Ausschreibung zu den Kanalbauarbeiten im Bebauungsplangebiet 535 erfolgt durch die 
Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung. 
 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
Die Investoren beteiligen sich an der Kanalbaumaßnahme. 
Die Wiederherstellung der Schillerstraße nach den Kanalisationsarbeiten erfolgt in Baugrubenbrei-
te und ist nicht beitragsauslösend im Sinne des KAG-Gesetzes. Im Zusammenhang mit der Er-
neuerung der DEK-Brücke Schillerstraße werden die Verkehrsanlagen vom WSA Rheine gemäß 
der Planfeststellung vollständig erneuert. 
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
Die wasserrechtlichen Genehmigungen sind vorhanden. 
Die Vereinbarungen mit den Investoren werden derzeit erarbeitet. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Die Regenwasserkanaltrasse im Bebauungsplangebiet 535 wird grundbuchlich gesichert.  
Die erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen werden mit der WSV derzeit ausgehandelt. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Schillerstraße 106
  • Hansaring
  • Hafenweg
  • Bremer Platz
  • Ewaldistraße 2
  • Querstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0606/2015
Typ
Vorlagen
Datum
04.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37