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V/0234/2018

Aktualisierter Wirtschaftsplan 2018 der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Pumpenhaus)

Vorlagen 20.03.2018

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8602 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0234/2018

Aktualisierter Wirtschaftsplan HHJ 2017 und HHJ 2018 (Stand 16.03.2018)
Vorlage für den Beirat der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH

IM Sachkosten
1. Betriebskosten Pumpenhaus Miete
1.1 Betriebskosten Pumpenhaus Energie Gast und Strom
2. Grundmiete, Betriebs- u. Heizkosten für Proberäume Hoppengarten
2.1) Strom für Proberäume Hoppengarten
2.2) Betreuung Hoppengarten
3. Gebäude und Technik, Einsatz von Freelance Technikern
Aufwendungen für Neuanschaffungen/Instandhaltung
Gebäude, Technik u. Ausstattung P-Haus u. Probezentrum Hoppg-
und Öffentlichkeitsarbeit

24.000,00
30.000,00
60.000,00
6.000,00
0,00

60.000,00 € 50.000,00 €

50.000,00 86.000,00
23.000,00

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Porto, Anzeigen 20.000,00 € 25.000,00 €
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und Rechtsanwalt 13.000,00 € 15.000,00 €
8. Abschreibungen von Inventar 19.000,00 €)

9. Wareneinkauf 30.000,00 € 11.000,00 €

10. Umsatzsteuer auf wirtschaftl. Geschäftsbetrieb 4.564,00 € 2.000,00 €
Gesamt-Sachkosten 341.564,00 € 361.000,00 €

930.326,00 € 968.290,00 €

Gesamtausgaben

Übersicht

I Personalkosten 287.762,00 € 290.290,00 €
II , Programmkosten 301.000,00 € 317.000,00 €
III Sachkosten 341.564,00 € 361.000,00 €

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968.290,00 €

930.326,00
968.290,00 €)

Gesamteinnahmen 930.326,00

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2 Wi-Plan 2017_2018

Aktualisierter Wirtschaftsplan HHJ 2017 und HHJ 2018 (Stand 16.03.2018)
Vorlage für den Beirat der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH

Einnahmen

1._ Zuschuss Stadt I | |
1.1 Städtischer Zuschuss für die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
1.2 Zuschuss zur Sicherung des Probebetriebes Hoppengarten
2. Zuschuss Land I | |
2.1 Institutionelle Förderung/Land NRW
2.2 Förderung Land f. Produktionshaus
2.3 Förderung Land f. Work space
2.4 Förderung von Mittelzentren für zeitgenössischen Tanz/Land NRW (Projektförderung)
3. Förderung einzelner Projekte (Kulturamt Stadt Münster, u.a.)
4. Zuschuss Bundesamt für Familie u. zivilgesellschaftliche Aufgaben
5. Eintrittsgelder 110.000,00 €)
6. Warenverkauf 60.000,00€]| 26.000,00 €
7. Einnahmen von Nutzung Räume vom Theater im Pumpenhaus

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.000,00 €

Gesamteinnahmen

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2. ‚Technik (1 Angestellter, 35 Std./wöchentl.) 32.400,00 32.400,00
3. Buchhaltung (1 Angestellter, 24 Std. wöchentl.) 18.280,00 18.796,00

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4. 1 Bürokraft/Assistenz Geschäftsführung (30 Std. wöchentlich 20.832,00
5. Auszubildende Veranstaltungstechnik (3 Auszubildende bis 08/2020, 2 Azubi bis 08/18 bzw. 08/19) 23.000,00 35.700,00
5.1 Ausbildungsbedarf (anteil. Kostenbeteiligung Unterkunft wg. Blockseminar Gelsenkirchen) 3.500,00 4.000,00

5.2’ Reinigungskräfte (2 x befristete Festeinstellung für 3 Monate für Skulptur.Projekte 17) 10.800,00
6. 3 Stellen Bundesfreiwilligendienst (1 Bundesfreiwillige bis 31.08.2018, 3 neue BFD ab 01.09.2018) 11.900,00 6.600,00

3.700.0
a | ssooomel _48.000.00€]
19.000,00
3.200,00
287.70.00

H Programmkosten

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I Personalkosten
1. Geschäftsführung (1 Angestellter) 61.982,00 61.982,00

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1 Wi-Plan 2017_2018

Erläuterungen zum aktualisierten Wirtschaftsplan für das Jahr 2017/2018
und Vergleich Mehr/Minder Einnahmen u. Ausgaben

Hinsichtlich des Antrages vom 16.10.2017 nach $ 24 GO auf Erhöhung des Betriebs-
kostenzuschusses von 88.000,00 € für das Theater im Pumpenhaus und der Zustimnung der
Stadt Münster mit Schreiben vom 20.01.2018 haben wir einen aktualisierten Wirtschaftsplan
erstellt, der mit folgenden Veränderungen in den verschiedenen Positionen der Einnahme-
und Ausgabenseite erläutert wird:

Einnahmen

1.1 Erhöhung des Betriebskostenzuschusses nach Antragstellung v. 16.10.2017
um 88.000,00 €. Die veränderten Einnahme- und Ausgabepositionen bei den Personal-
und Sachkosten werden spezifiziert erläutert (mit *).

Punkt 2.1.: Erhöhung des Landeszuschusses um 1,7%
Punkt 2.2.: Erhöhung des Landeszuschusses um 1.7%
Punkt 2.3.: Erhöhung des Landeszuschusses um 1.7%

Punkt 4: Zuschuss BFD in 2018 geringer, weil bis 08/2018 nur 1 BFDler/in.

Punkt 5: Die Skulptur.Projekte 17 haben die Programmplanung in 2017 wesentlich
beeinflusst. Eigenveranstaltungen mussten reduziert werden. Das wird sich
im Jahr 2018 verändern, und wir rechnen mit Mehreinnahmen.

Punkt 6: Der normale Verkauf an Getränken wie in den Vorjahren ohne
Sondererlöse bei Skulptur.Projekte 17

Punkt 10: Zinserträge fast auf null Zins

Ausgaben
Personalkosten
Punkt 3: geringe Erhöhung Grundgehalt ab 06/2018

Punkt 4*: Neubesetzung einer 30Std. Stelle im Betriebsbüro
(siehe Antrag nach $ 24 GO vom 16.10.2017)

Punkt 5*: Auszubildende Veranstaltungstechnik: In 2017 haben wir nur eine BFD-Stelle
neu besetzt, da wir drei BFDler/Innen nach Abschluss ihres Bundesfreiwilligen-
dienstes nahtlos in Ausbildungsverhältnisse übernommen haben.
Auszubildende erhalten ab 01/2018 50,00 € mtl. mehr Ausbildungsvergütung
(siehe Antrag nach $ 24 GO vom 16.10.2017)

Punkt 5.1: Hinsichtlich der übernommenen BFDLer/in als Auszubildende und die derzeit
noch vorhandenen Auszubildenden vermehrte Kosten bei Fahrten zum
Berufskolleg Gladbeck.

-1-

Punkt 6: Im September 2017 haben wir nur 1 Bundesfreiwillige eingestellt, daher
die Kosten nur für 1 BFDlerin von 01-08/2018 plus 3 neue BFDler/in ab 09/2018.

Punkt 7*: Aushilfen: Verminderte Ausgaben bei Aushilfen, da kein Großprojekt wie
Skulptur.Projekte 17 betreut werden muss, aber ab 01/2018 Aushilfen erhalten
0,70 € mehr in der Std. = 9,50 € (siehe Antrag nach $ 24 GO vom 16.10.2017)

Punkt 8* : Durch die Erhöung der Ausbildungsvergütungen und die neu eingerichtete
Stelle Bürokraft/Assistenz erhöht sich der Sozialversicherungsanteil.
(siehe Antrag nach $ 24 GO vom 16.10.2017)

Punkt 9*: Hinsichtlich des größeren Bedarfs an Aushilfen bei Skulptur Projekte 2017
ist in 2018 der Sozialversicherunsanteil für die Aushilfen zwar geringer, aber
wiederung etwas erhöht durch die Anpassung der Stundenpauschale auf 9,50 €
(siehe Antrag nach $ 24 GO vom 16.10.2017).

Punkt 10: Berufsgenossenschaft Unfallkasse NRW. legt jedes Jahr neu die Sätze fest, die pro
Mitarbeiter zu zahlen sind.

I. Programmkosten

Punkt 1: Durch den Wegfall von Skulptur.Projekte 17 wieder einen Monat mehr
Spielbetrieb.

; III Sachkosten

: Punkt 1.1: Wegen Wegfall Großprojekt Skulptur.Projekte 17 verminderte

Ausgaben von Energiekosten

Punkt 2.1: siehe auch oben Punkt 1.1

Punkt 2.2*: Kontinuierliche Betreuung Hoppengarten
(siehe Antrag nach $ 24 GO vom 16.10.2017).

Punkt3: Auch hier verminderte Kosten bei dem Probezentrum Hoppengarten
hinsichtlich Wegfall Großprojekt Skulptur.Projekte 17.

Punkt 4*: Werbung u. Öffentlichkeitsarbeit, da wieder mehr Programmgestaltung in 2018
und Erhöhung auf 30.000,00 € (siehe Antrag nach $ 24 GO vom 16.10.2017).

Punkt 6*: hierin enthalten: Erhöhung der Entgelte für Reinigungskräfte
(siehe Antrag nach $ 24 GO vom 16.10.2017).

Punkt 9: Wareneinkauf: Verminderter Einkauf wg. Wegfall Skulptur.Projekte 17

Punkt 10: Umsatzsteuer — siehe Wareneinkauf— Warenverkauf — Skulptur.Projekte 17

-2-

An den Beirat der Stadt Münster
Anhang zum Wirtschaftsplan 2018

Stellenplan Theater im Pumpenhaus für das Jahr 2018

Die Stellenbesetzung im Jahr 2018 gestaltet sich wie folgt:

1 Geschäftsführung/Leitung (Vollzeit)

1 Technische Leitung (Vollzeit)

1 Buchhaltung (24 Std. /wöchentlich)

1 Bürokraft/Assistenz Geschäftsführung (30 Std. wöchentlich)
1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2018)
“ 1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2019)
1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2020)
1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2020)
1 Auszubildende für Veranstaltungskauffrau (bis 31.08.2020)
1 Bundesfreiwillige (bis 31.08.2018)

3 neue Bundesfreiwillige ab 01.09.2018 bis 31.08.2019

12 bis 15 Honorarkräfte in geringfügiger Beschäftigung für die

Bereiche Theke/Kasse/Spielplanverteiler, Reinigungskräfte
Betreuung Hoppengarten u.a.

Anlage 2 zur Vorlage V/0234/2018

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Anlage A

1229 Zeichen

Anlage A zur V/0234/2018 
Kurzüberblick 
Der vom HFA beschlossene Wirtschaftsplan 2018 des Pumpenhauses ist aufgrund von Mehrer-
trägen und Mehraufwendungen zu aktualisieren. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist der aktualisierte Wirtschaftsplan von der Ge-
sellschafterversammlung zu beschließen. Dazu bedarf der Vertreter der Stadt Münster in der 
Gesellschafterversammlung (AL 20) einer Ermächtigung durch den HFA. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja     
Auswirkungen auf den Finanzplan    Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?       
Im Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja     
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja

Bereits veranschlagt?  Ja     
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist        vollständig 
freiwillig 
. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

2944 Zeichen

V/0234/2018 
V/0234/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aktualisierter Wirtschaftsplan 2018 der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Pumpenhaus) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.04.2018 Kulturausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der aktualisierte Wirtschaftsplan 2018 (Anlage 1) einschließlich des Stellenplans sowie 
der mittelfristigen Finanzplanung 2018 – 2022 (Anlage 2) der Theaterhaus Pumpenhaus 
gGmbH werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Theaterhaus 
Pumpenhaus gGmbH wird ermächtigt, den aktualisierten Wirtschaftsplan 2018 und die 
mittelfristige Finanzplanung 2018 – 2022 zu beschließen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die im aktualisierten Wirtschaftsplan 2018 kalkulierten Zuschüsse der Stadt Münster an das Pu m-
penhaus sind im Haushaltsplan 2018 in voller Höhe (505 T€) veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Stadt Münster ist alleinige Gesellschafterin der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH. Nach Nr. 15, 
Buchstabe h des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterve rsammlung den Wirtschafts-
plan einschließlich des Stellenplans sowie die fünfjährige Finanzplanung. Der Beirat hat gem. Nr. 
11.2, Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages die Beschlussfassung durch die Gesellschafterve r-
sammlung vorzuberaten. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
20.03.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Scholz 
Telefon: 492 20 43 
ScholzT@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0234/2018 
 
 
Der Wirtschaftsplan 2018 der Gesellschaft ist am 06.12.2017 vom Haupt - und Finanzausschuss (vgl. 
Vorlage V/0979/2017) beschlossen worden. Eingetretene sowie sich abzeichnende Änderungen der 
Erträge und Aufwendungen machen eine Aktualisierung der Planungen für das lfd. G eschäftsjahr 
erforderlich. Auf der Ertragsseite ist dabei in erster Linie der um 88 T€ auf 438 T€ erhöhte städtische 
Zuschuss an das Pumpenhaus zu erwähnen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht für das 
Geschäftsjahr 2018 weiterhin von einem ausgeglic henen Betriebsergebnis (Jahresüberschuss in der 
Gewinn- und Verlustrechnung = 0) aus. Gesamteinnahmen in Höhe von nunmehr 930 T€ stehen G e-
samtausgaben in gleicher Höhe gegenüber. Auch für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung e r-
wartet die Geschäftsfü hrung jeweils ausgeglichene Jahresabschlüsse. Weitere Einzelheiten ergeben 
sich aus den beiliegenden Erläuterungen zum aktualisierten Wirtschaftsplan 2018. 
 
 
Der Beirat wird in seiner Sitzung am 17.04.2018 den aktualisierten Wirtschaftsplan 2018 und die mi t-
telfristige Finanzplanung beraten. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
 
Anlagen: 
 Aktualisierter Wirtschaftsplan 2018 einschließlich Stellenplan und Erläuterungen 
 Mittelfristiger Finanzplan 2018 - 2022

Beratungsverlauf (2)

17.04.2018 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hoppengarten 2

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Details

Aktenzeichen
V/0234/2018
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37