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V/0904/2015

Mobilfunkanlagen in Münster,

Vorlagen 05.11.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 17.11.2015, TOP 6.3

Karte der Mobilfunksendeanlagen

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Karte der Mobilfunksendeanlagen

49 Zeichen

&M
Legende
&M Mobilfunkanlagenänderungen BV-Mitte

Berichtsvorlage

3132 Zeichen

V/0904/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunkanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob  es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erw artende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica 
(O2 und E -Plus)) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - 
unter anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE 
ermöglicht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Ste l-
lungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2 und E -Plus) möchte im Stadtbezirk Müns-
ter-Mitte an dem Standort Am Stadtgraben 10  ihre vorhandenen Anl agen durch eine LTE -
Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung der Sendeanlage befindet sich da s Gymnasi-
um Paulinum. Für die Beurteilung der elektromagnetischen Felder liegt eine Prognose der vo r-
handen Anlagen vor. Durch diese Prognose in Verbindung mit den zu erwartenden Steigerungen 
der elektromagnetischen Felder durch LTE ist keine Überschreitung  der „Schweizer Anlagenwer-
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013) 
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0904/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
29.10.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0904/2015 
 
te“ zu e rwarten. Von Seiten der Stadt Münster bestehen daher keine Bedenken hinsichtlich der 
Errichtung dieser Sendeanlage. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen

Beratungsverlauf (1)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Stadtgraben 10

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Details

Aktenzeichen
V/0904/2015
Typ
Vorlagen
Datum
05.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37