V/0904/2015
Mobilfunkanlagen in Münster,
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Karte der Mobilfunksendeanlagen
49 Zeichen
&M Legende &M Mobilfunkanlagenänderungen BV-Mitte
Berichtsvorlage
3132 Zeichen
V/0904/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Mobilfunkanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Mitte
Beratungsfolge
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erw artende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica
(O2 und E -Plus)) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird -
unter anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE
ermöglicht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Ste l-
lungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2 und E -Plus) möchte im Stadtbezirk Müns-
ter-Mitte an dem Standort Am Stadtgraben 10 ihre vorhandenen Anl agen durch eine LTE -
Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung der Sendeanlage befindet sich da s Gymnasi-
um Paulinum. Für die Beurteilung der elektromagnetischen Felder liegt eine Prognose der vo r-
handen Anlagen vor. Durch diese Prognose in Verbindung mit den zu erwartenden Steigerungen
der elektromagnetischen Felder durch LTE ist keine Überschreitung der „Schweizer Anlagenwer-
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0904/2015
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
29.10.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0904/2015
te“ zu e rwarten. Von Seiten der Stadt Münster bestehen daher keine Bedenken hinsichtlich der
Errichtung dieser Sendeanlage.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Stadtgraben 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0904/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37