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BV2/192/2025

Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99 - Anfrage der CDU-Fraktion

Anfrage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 02.12.2025, TOP 7.12

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Beantwortung BV2 192 2025 Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99

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1199 Zeichen

BV2/192/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 19.11.2025 
CDU-Fraktion  
der Bezirksvertretung 2 
 
 
 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks 2 
Herrn Philipp Schlee 
 
Betrifft: 
Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99  
- Anfrage der CDU-Fraktion 
1. Wo ist das Parken der aktuellen Stellplatzmieter während der Bauzeit 
 möglich? 
 
2. Gibt es während der Bauphase eine Ausnahmegenehmigung, so dass die 
 Anwohner (derzeitige Stellplatznutzer) der Birkenstraße mit dem 
 Anwohnerparkausweis direkt auf der Birkenstraße parken dürfen, ohne 
 den Parkscheinautomaten benutzen zu müssen? 
 
 
Sachdarstellung: 
Die im Hinterhof der Birkenstraße 99 bestehenden Garagen und Stellplätze 
sollen einer neuen Wohnbebauung weichen. Zwar gibt es die mündliche Zusage 
des Bauherrn, den derzeitigen Stellplatzmietern ein Angebot zum Parken in der 
neu zu errichtenden Tiefgarage zu unterbreiten.  
 
Die Frage, wo die derzeitigen Stellplatzmieter während der Bauphase parken 
können, blieb aber bislang leider unbeantwortet. Ausnahmegenehmigungen zum 
Parken entlang der Birkenstraße könnten eine Lösung sein. 
 
 
gez. Achim Graf 
 Fraktionsvorsitzender

Beantwortung BV2 192 2025 Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99

942 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzung: 02.12.2025 
Vorlagennummer BV2/192/2025 
 
 
 
Anfrage der CDU-Fraktion 19.11.2025 
hier: Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99 
 
Frage 1: 
Wo ist das Parken der aktuellen Stellplatzmieter während der Bauzeit möglich? 
 
Antwort:  
Der Verwaltung sind die diesbezüglichen Regelungen zwischen Vermieter und Mieter 
nicht bekannt. Die Mieter können aber wie jedermann auch, den öffentlichen Parkraum 
nutzen. 
 
 
Frage 2: 
Gibt es während der Bauphase eine Ausnahmegenehmigung, so dass die  Anwohner 
(derzeitige Stellplatznutzer) der Birkenstraße mit dem Anwohnerparkausweis direkt 
auf der Birkenstraße parken dürfen, ohne den Parkscheinautomaten benutzen zu 
müssen? 
 
Antwort: 
Jedem Anwohnenden steht es offen, einen Bewohnerparkausweis für das umliegende 
Bewohnerparkgebiet zu beantragen. Damit wird aber nur die Möglichkeit des Parkens 
innerhalb des Anwohnerparkgebietes gegeben. 
 
 
 
 
.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 7.12 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/192/2025
Typ
Anfrage
Datum
19.11.2025
Erstellt
19.11.2025 07:29