BV2/192/2025
Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99 - Anfrage der CDU-Fraktion
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Anfrage
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BV2/192/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.11.2025 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99 - Anfrage der CDU-Fraktion 1. Wo ist das Parken der aktuellen Stellplatzmieter während der Bauzeit möglich? 2. Gibt es während der Bauphase eine Ausnahmegenehmigung, so dass die Anwohner (derzeitige Stellplatznutzer) der Birkenstraße mit dem Anwohnerparkausweis direkt auf der Birkenstraße parken dürfen, ohne den Parkscheinautomaten benutzen zu müssen? Sachdarstellung: Die im Hinterhof der Birkenstraße 99 bestehenden Garagen und Stellplätze sollen einer neuen Wohnbebauung weichen. Zwar gibt es die mündliche Zusage des Bauherrn, den derzeitigen Stellplatzmietern ein Angebot zum Parken in der neu zu errichtenden Tiefgarage zu unterbreiten. Die Frage, wo die derzeitigen Stellplatzmieter während der Bauphase parken können, blieb aber bislang leider unbeantwortet. Ausnahmegenehmigungen zum Parken entlang der Birkenstraße könnten eine Lösung sein. gez. Achim Graf Fraktionsvorsitzender
Beantwortung BV2 192 2025 Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99
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Seite 1 von 1 Sitzung: 02.12.2025 Vorlagennummer BV2/192/2025 Anfrage der CDU-Fraktion 19.11.2025 hier: Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99 Frage 1: Wo ist das Parken der aktuellen Stellplatzmieter während der Bauzeit möglich? Antwort: Der Verwaltung sind die diesbezüglichen Regelungen zwischen Vermieter und Mieter nicht bekannt. Die Mieter können aber wie jedermann auch, den öffentlichen Parkraum nutzen. Frage 2: Gibt es während der Bauphase eine Ausnahmegenehmigung, so dass die Anwohner (derzeitige Stellplatznutzer) der Birkenstraße mit dem Anwohnerparkausweis direkt auf der Birkenstraße parken dürfen, ohne den Parkscheinautomaten benutzen zu müssen? Antwort: Jedem Anwohnenden steht es offen, einen Bewohnerparkausweis für das umliegende Bewohnerparkgebiet zu beantragen. Damit wird aber nur die Möglichkeit des Parkens innerhalb des Anwohnerparkgebietes gegeben. .
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/192/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 19.11.2025 07:29