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MiStra - Anfrage AFD vom 23.9.2019 (AN 1295/2019)
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3359/2019 vom 26.09.2019
Stand: Am 26.09.2019 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer: 26.09.2019 3359/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 26.09.2019 MiStra - Anfrage AFD vom 23.9.2019 (AN 1295/2019) Antwort der Verwaltung: Es ist nicht die Aufgabe der Stadtverwaltung als Ausländerbehörde, eine Kriminalitätsstatistik zu führen. Diese Aufgabe wird von den Sicherheitsbehörden zuverlässig erledigt. Aufgabe einer kommunalen Ausländerbehörde ist es, die gesetzlichen Rückführungsregelungen ko n- sequent anzuwenden. Mit erster Priorität betreibt die Verwaltung die Rückführung von Aus- ländern, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grund- ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Über die näheren Einzelheiten der Abschiebung von Straftätern hat die Verwaltung jüngst die Ausschüsse AVR und Soziales sowie den Integrationsrat in Form des Halbjahresberichts über Ausreisen und Abschiebungen informiert (2717/2019). gez. Reker
Beratungsverlauf
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