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V/0299/2012

Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2013

Vorlagen 12.04.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.06.2012, TOP 7

Beschlussvorlage

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HA_V_0299_2012_Anlage Stand 18.04.12_2

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Beschlussvorlage

14798 Zeichen

V/0299/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des 
Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
31.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen (Komm u-
naler Straßenbau) in folgender Priorität 
 
 Grevener Straße Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh 
 Kappenberger Damm / Düesbergweg Straßenerneuerung des Knotenpunktes 
 Nottulner Landweg Kostenbeteiligung nach EKrG 
 Piusallee Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring 
 VSS Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe 
 
im Einplanungsgespräch mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des  
Landes NRW und der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur För derung des 
Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2013 vorschlägt. 
 
Für den Fall, dass eine der oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann 
oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, sind als Nachrückmaßnahmen in unten stehen-
der Reihenfolge vorgesehen: 
 
 Handorfer Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gil-
denstraße 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0299/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0299/2012 
 Alverskirchner Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze 
 Fürstenbergstraße Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstert. 
 
2. Der Hauptausschuss  stimmt zu, dass die Verwaltung die Radwegemaßnahmen (Kommun a-
ler Radwegebau) in folgender Priorität 
 
 Mauritzstraße / Promenadenunterführung - Radwegoptimierung 
 Dorbaumstraße - Geh- und Radweg zw. Zufahrt Hof zur Linde und Wersedaipe 
 Kristiansandstraße Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 187 
 Öffentlichkeitsarbeit Haushaltsbefragung Münster 2013 - Verkehrszählung (Radwegepro-
gramm) 
 Samlandufer Radweg 
 
 der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- 
und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2013 vorschlägt. 
 
3. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem 
Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 
bzw. der Ergebnis - und Finanzplanung 2012 – 2016 steht. Für alle Maßnahmen sind noch 
Baubeschlüsse einzuholen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
In den letzten Jahren konnte die Stadt Münster mehr Zuwendungen erhalten, als die normale r-
weise zu erwartenden durchschnittlichen 3. Mio. €. 
So wurden im Jahr 2009 3,9 Mio. €, 2010 3,3 Mio. €, 2011 5,8 Mio. € bewilligt und für 2012 werden 
über 4 Mio. € erwartet. 
Es wurden viele Nachrückmaßnahmen und somit zusätzliche Maßnahmen bewilligt. Alle aktuellen 
Neubauprojekte, die teilweise auch Erneuerungsanteile enthalten, konnten somit zeitnah finanziert 
werden, so dass Neubauprojekte aktuell nicht mehr anstehen.  
Auf dieser Grundlage und in Kombination mit der neuen Prioritätenliste (Anlage) ist als Ergebnis 
festzuhalten, dass im ko mmenden Jahr vornehmlich Maßnahmen der Straßenerneuerung zur B e-
willigung vorgeschlagen werden. 
 
Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben 
und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der 
Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen 
und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirk-
lichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregi e-
rung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldu n-
gen bieten die Grundlage für das jährliche Ein planungsgespräch zwischen dem Minister ium für 
Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und G e-
meinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders 
die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden 
alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobi-
litätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und 
Beurteilung aus Sicht der Kommune für die  kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen G e-
sprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier 
können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z.  B. auf Grund der Prioritäten 
des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten.

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V/0299/2012 
Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe 
des Landes gesteuert wird. 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zu wendungsmaßnahmen mit 50 % - 75 % 
der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Ve r-
kehrssteuerungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße 
60 % und Alleenradwege 75  %. Dabei kann ei ne Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unte r-
schiedliche Fördersätze beinhalten. 
 
Gefördert werden können nach den derzeit gültigen Förderrichtlinien u. a: 
kommunale Vorhaben, die geeignet sind, 
 einen sicheren und leistungsfähigen motorisierten Straßenverkehr zu gewährleisten, 
 den wirtschaftlichen Strukturwandel und die stadtverträgliche Netzoptimierung zu unterstützen, 
 den Verkehrsfluss durch Leitsysteme zu verbessern, 
 den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern, 
 den straßenbezogenen öffentlichen Personennahve rkehr zu beschleunigen und die Siche rheit 
an Bahnübergängen zu erhöhen. 
 
Das können sein: 
 Verkehrswichtige Straßen 
 Bau, Ausbau und investive Erneuerung maßgeblicher Bestandteile  des Straßenkörpers zur 
Qualitätsverbesserung von verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast. Maßgebend ist 
die herausgehobene Funktion, die der  Straße nach einem Gesamtverkehrskonzept oder dem  
Flächennutzungsplan (FNP) zukommt (Straßen mit maßgeblicher Verbindungsfunktion). 
 Verkehrsleitsysteme 
 Verkehrsleitsysteme, Verkehrssteuerungsanlagen, Wegweisungssysteme 
 Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz  (EKrG) oder dem Bundeswa s-
serstraßengesetz 
 Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der  auf den kommunalen Straßenbaulas t-
träger nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil. 
 Radwege, Radverkehrseinrichtungen und Radwegweisung 
 Vorhaben des landesweiten Radverkehrsnetzes 
 Radwege im kommunalen Netz 
 Fahrradstationen an Haltestellen des ÖPNV 
 Gefördert wird die Wahrnehmung der Aufgaben der  Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche 
Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). 
 Bussonderspuren 
 Tunnelsicherheit 
 Sicherheitstechnische Nachrüstung bestehender kommunaler Straßentunnel 
 Mitfahrerparkplätze 
 
Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln.  Maßnahmen der Unterhaltung oder 
Instandsetzung sind von einer Förderung ausgeschlossen. 
 
Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der B e-
zirksregierung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/ 
Dez_25_Verkehr/Verkehrsfoerderung/Foerderangelegenheiten/Rechtsgrundlagen/index.html 
 
Im laufenden Jahr 2012 werden bzw. wurden bereits folgende Maßnahmen, inkl. Nachrückma ß-
nahmen, in dem Programm Kommunaler Straßenbau und Kommunaler Radwegebau bewilligt: 
 
 Albersloher Weg 1. BA, von Angelsachsenweg bis Otto-Hersing-Weg 
 Hammer Straße, Radweg zwischen Münstermannweg und Friedrich-Ebert-Straße 
 Davertstraße K 39, Gem. Geh- und Radweges, von Haus Nr. 119 bis Wittlerbaumer W. 
 Amelsbürener Straße, Umbau von Meesenstiege bis Westfalenstraße

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V/0299/2012 
 Siemensstraße, Umbau von Trauttmansdorffstraße bis Robert-Bosch-Straße 
 Hammer Straße  B54, zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Umgehungsstraße 
 
 Werseradweg – Radwegeprogramm, Grunderneuerung Brückenbauwerk,  Werserad-
weg/Loddenbach BWB 0417 
 Ottmarsbocholter Str., Bürgerradweg von Hartmannsbrook bis Stadtgrenze 
 
Im 4. Quartal  2012 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung 
von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium 
NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. 
 
Zur Vorbereitung der Einplanungsgespräche schlägt die Verwaltung den Gremien die Prior itäten 
der Zuschussmaßnahmen aus fachlicher Sicht folgendermaßen vor. 
 
Für Maßnahmen nach dem Kommunalen Straßenbau: 
Entsprechend der von der Verwaltung vorbereiteten Maßnahmenreihenfolge laut I. Sachentsche i-
dung, Punkt 1. sollen in diesem Jahr die Maßnahmen beim Einplanungsgespräch vorgestellt und 
priorisiert werden. Nachrückmaßnahmen sind vorgesehen für den Fall, dass eine der ersten  Maß-
nahmen nicht durchgeführt werden kann oder mehr Fördermittel bereitstehen als erwartet. Ansons-
ten werden diese Maßnahmen für das Folgejahr vorbereitet. 
 
Über die Ergebnisse der Gespräche werden die Gremien alsbald informiert. 
 
Maßnahmen nach dem Kommunalen Radwegebau: 
Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pr o-
gramm „Kommunaler Radwegebau“ in 2013 von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. 
Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird  aufgestellt nach 
Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2013. 
 
Sollte ein Radwegeprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Radwegema ß-
nahme wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. 
 
Alle weiteren Vorhaben  für den Kommunalen Straßenbau und Radwegebau mit einer möglichen 
Förderung sind in der Anlage aufgelistet. 
 
 
Erläuterungen zur Anlage (Nutzenanalyse): 
 
In seiner Sitzung vom 09.06.2010 hat der Hauptausschuss zur Vorlage V/0315/2010/1 u. a.  be-
schlossen: 
„Die Verwaltung wird für zukünftige Vorlagen ab 2011 beauftragt, zur Priorisierung der förderfäh i-
gen Verkehrsprojekte die aktualisierte Liste so aufzubereiten, dass neben den Kosten auch eine 
Nutzenanalyse deutlich wird. Dabei werden die einz elnen Maßnahmen einer Gesamtbetrachtung 
anhand zu definierender Kriterien unterzogen und die Auswertung entsprechend transparent da r-
gestellt. Neben der reinen Darstellung der Kosten sollen auch der Nutzen im Hinblick auf Stad t-
entwicklung und Wirtschaft und  die Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt und bewertet we r-
den.“ 
 
Die Verwaltung hat daher auf der Basis der Kriterien des Landesbetriebes Straßenbau für die Prio-
risierung von Straßenbaumaßnahmen des Landes die förderfähigen Maßnahmen nach den Krit e-
rien 
 Verkehrssicherheit 
(wird die Verkehrsicherheit durch den Umbau/Neubau erhöht = +, bleibt die Verkehrssicherheit 
unverändert = o) 
 Verkehrsbedeutung 
(wird die Verkehrsbedeutung erhöht = +, bleibt die Verkehrsbedeutung unverändert = o)

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V/0299/2012 
 Leistungsfähigkeit 
(wird die Leistungsfähigkeit erhöht = +, bleibt die Leistungsfähigkeit unverändert = o) 
 Erneuerungsbedarf 
(ist Erneuerungsbedarf erforderlich = +, Erneuerungsbedarf zurzeit nicht erforderlich = o) 
und 
 sonstige fachliche Belange 
(auch aus diesen Belangen können  sich zusätzliche Bewertungserhöhungen bzw. Verringe r-
rungen ergeben) 
bewertet.  
 
Die Spalten Verkehrs sicherheit, Verkehrs bedeutung, Leistungs fähigkeit und Erneuerungsbedarf 
erhalten je nach Bewertung ein „+“, oder „o“. In der Spalte „ sonstige fachliche Bel ange“ werden 
Besonderheiten einzelner Maßnahmen herausgestellt. Aus den Spalten Verkehrs sicherheit, Ver-
kehrsbedeutung, Leistungsfähigkeit und Erneuerungsbedarf ergibt sich (summarisch) eine Prior i-
tät. 
 
Die genannten Kriterien spiegeln insbesondere den Nutz en im Hinblick auf Stadtentwicklung und 
Wirtschaft wieder. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden hier nicht näher untersucht, da dies 
detailliert im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplans bzw. des verkehrstechn i-
schen Entwurfes erfolgt.  
 
Die Spalte „Umsetzung möglich ab“ ergibt sich aus dem aktuellen Planungsstand, dem weiteren 
Planungsaufwand, den gesetzlichen Vorgaben und einer möglichen politischen Beschlussfolge. Zu 
den gesetzlichen Vorgaben zählen unter anderem die FöRi -kom-Stra nach den en d er Finanzie-
rungsantrag mit den Unterlagen der Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 1. Juni des dem 
vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres vorzulegen ist.  
Zu diesen Unterlagen zählen: 
 der Bauentwurf (Ausführungsplanung) 
 in dem Erläuterungsberic ht sind die verkehrliche, städtebauliche und umweltbedeutsame 
Dringlichkeit des Vorhabens darzulegen sowie Art und Umfang der Verbesserung zu erlä u-
tern. 
 Ein Gesamtverkehrskonzept oder ein für die Beurteilung gleichwertiger Plan, 
 ein Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte, bzw. 
der entsprechenden Verbände im Sinne des § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes 
und eine Auflistung der Maßnahmen, die zur Erreichung der Barrierefreiheit geplant sind.  
 Angaben über die Vorb ereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grun d-
erwerbs, die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan/Planfeststellung), die 
Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen) sowie über das Ergebnis der 
erfolgten Abstimmung mit städtebaulichen und wirtschaftsstrukturellen Maßnahmen, die mit 
dem Bauvorhaben zusammenhängen. 
 Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gewährleistet sein und es muss uneing e-
schränktes Baurecht vorliegen. 
 Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein. 
 
Die Maßnahmen mit einer möglichen Bewilligung sind so gewählt, dass die gesetzlichen Vorau s-
setzungen erfüllt werden können. 
 
Alle weiteren Maßnahmen sind entsprechend der möglichen Umsetzung und ihrer Priorität sortiert. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß

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V/0299/2012 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage

HA_V_0299_2012_Anlage Stand 18.04.12_2

10095 Zeichen

Anlage Anmeldungen, Anträge und nicht bewilligte Maßnahmen 
Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 
Gesamt- 
kosten 
(inkl. 
Grunderwerb) 
€
zuwen- 
dungs- 
fähige 
Kosten 
€
Zuwen- 
dungen 
FöRi-kom-Stra 
(50%-75 %) 
€
Projektart Grunderwerb Planungs- 
recht VE 
Bau- 
beschluss 
durch 
Verkehrs- 
sicherheit 
Verkehrs- 
bedeutung 
Leistungs- 
fähigkeit 
Erneu- 
erungs- 
bedarf 
sonstige fachliche 
Belange Priorität 
Umset- 
zung 
möglich 
ab 
Mitte Mauritzstraße / Promenadenunterführung 
Radweg optimierung 184.500 184.500 129.150 Radweg entfällt entfällt vorhande n BV + + + 0 3 2012 
Nord Grevener Straße Fahrbahnerneuerung 
von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh 540.000 540.000 324.000 Straße entfällt entfällt entfäll t entfällt 0 + 0 + 2 2013 
Mitte Kappenberger Damm / Düesbergweg 
Straßenerneuerung des Knotenpunktes 210.000 210.000 126.000 Straße entfällt entfällt entfäll t entfällt 0 + 0 +
in Verbindung mit 
Umbau aus OPS 
u. Haltestellen 
2 2013 
West 
Nottulner Landweg 
Kostenbeteiligung nach EKrG 45.000 45.000 31.500 Straße 
Radweg entfällt entfällt entfällt entfällt + 0 0 + 2 2013 
Ost Dorbaumstraße - Geh- und 
Radweg  zw. 
Zufahrt Hof zur Linde und Wersedaipe 89.000 89.000 62.300 Radweg erforderlich entfällt erforde rlich AUB + 0 0 0 1 2013 
Nord 
Kristiansandstraße 
Erneuerung der Geh-/ 
Radweg brücke BWB 
187 
70.000 70.000 49.000 Radweg entfällt entfällt entfällt en tfällt 0 0 0 + 1 2013 
Mitte Piusallee Fahrbahn- und Radwegerneuerung 
von Bohlweg bis Niedersachsenring 400.000 400.000 240.000 Straße 
Radweg entfällt entfällt entfällt entfällt 0 0 0 + 1 2013 
Alle 
Öffentlichkeitsarbeit 
Haushaltsbefragung Münster 2013 - 
Verkehrszählung 
 (Radwegeprogramm) 
75.000 75.000 52.500 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 0 0 0 0 0 2013 
Mitte Samlandufer 
Radweg 30.000 30.000 21.000 Radweg erforderlich entfällt vorhande n BV 0 0 0 0 0 2013 
Alle 
VSS 
Einstieg in ein modernes 
Verkehrsmanagement 3. Baustufe 
2.067.600 2.017.500 1.210.500 VSM entfällt entfällt entfä llt AUB + + + + 4 2014 
Ost 
Handorfer Straße Fahrbahn- und 
Radwegerneuerung 
von Warendorfer Straße bis Gildenstraße 
221.000 221.000 132.600 Straße 
Radweg erforderlich entfällt erforderlich AUB + + 0 + 3 2014 
Süd- 
Ost 
Alverskirchner Straße Fahrbahn- und 
Radwegerneuerung von Tiergarten bis 
Stadtgrenze 
530.000 530.000 318.000 Straße 
Radweg entfällt entfällt entfällt entfällt 0 0 0 + 1 2014 
Mitte Fürstenbergstraße Fahrbahnerneuerung 
von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstert. 450.000 250.000 150.000 Straße entfällt entfällt entfäll t AUB 0 0 0 + 1 2014 
Mitte Grevener Straße 
von Steinfurter Straße bis York-Ring 3.780.000 3.360.000 2.016.000 Straße 
Radweg vorhanden B-Plan 
vorhanden erforderlich AUB + + + +
Kanalerneuerung 
dringend 
erforderlich 
4 2015 
West Mecklenbecker Straße / Dingbänger Weg 
 - 
Umbau Kreuzung - 220.000 220.000 132.000 Straße erforderlich enfällt erfor derlich AUB + + + + 4 2015 
Hiltrup Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße 
Kreisverkehr 
liegen noch 
nicht vor 
Straße 
Radweg erforderlich B-Plan 
vorhanden erforderlich AUB + + + + 4 2015 
Ost 
Wolbecker  Straße  L 793 / 
Umgehungsstraße  B 51 
Ausbau der Anschlussstelle 
(Kostenbeteiligung FStrG) 
5.550.000 2.800.000 1.680.000 Kosten- 
beteiligung entfällt Planfeststell 
ung erforderlich AUB + + + + 4 2015 
Ost 
Wolbecker Straße 
Vollausbau von B51 bis Laerer Landweg 
(inkl. Lärmschutz) 
2.500.000 2.500.000 1.500.000 Straße 
Radweg 
proble- 
matisch entfällt erforderlich AUB + + + + 4 2015 
Süd- 
Ost 
Albersloher Weg 2. BA 
von Otto-Hersing-Weg bis einschl. Erdelbach 5.000.000 4.685.000 2.811.000 Straße 
Radweg 
problema- 
tisch 
B-Plan 
erforderlich erforderlich AUB + + 0 + 3 2015 
Süd- 
Ost 
Eschstraße 
von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße 
L 585n 
2.390.000 2.390.000 1.434.000 Straße 
Radweg 
problema- 
tisch erforderlich erforderlich AUB + + + 0 Netzschluss 
Ortsumgehung 3 2015 
Mitte Wolbecker Straße 
Umbau von Servatiiplatz bis Bremer Platz 600.000 600.000 360.000 Straße 
Radweg entfällt entfällt erforderlich AUB + + 0 + 3 2015 
 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 1 von 3 Stand: 18.04.2012

Anlage Anmeldungen, Anträge und nicht bewilligte Maßnahmen 
Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 
Gesamt- 
kosten 
(inkl. 
Grunderwerb) 
€
zuwen- 
dungs- 
fähige 
Kosten 
€
Zuwen- 
dungen 
FöRi-kom-Stra 
(50%-75 %) 
€
Projektart Grunderwerb Planungs- 
recht VE 
Bau- 
beschluss 
durch 
Verkehrs- 
sicherheit 
Verkehrs- 
bedeutung 
Leistungs- 
fähigkeit 
Erneu- 
erungs- 
bedarf 
sonstige fachliche 
Belange Priorität 
Umset- 
zung 
möglich 
ab 
Nord Am Max-Klemens-Kanal 
Radweg  von Am Knapp bis Stadtgrenze 
liegen noch 
nicht vor Radweg erforderlich entfällt erforderlich AUB + 0 0 + 2 2015 
Mitte Friedrich Ebert Straße Fahrbahnerneuerung 
von Hammer Straße bis Friedrich-Ebert-Platz 1.220.000 1.220.000 732.000 Straße entfällt entfällt ent fällt entfällt 0 + 0 + 2 2015 
Mitte / 
Nord 
Grevener Straße Fahrbahnerneuerung 
zw. Am Burloh und Meßkamp 400.000 400.000 240.000 Straße entfällt entfällt entfäll t entfällt 0 + 0 + 2 2015 
Mitte Hammer Straße 
doppelte Linksabbiegespur 600.000 330.000 198.000 Straße entfällt vorhanden erforder lich AUB 0 + + 0 2 2015 
Mitte Hansaring 
Alb. Weg bis Emdener Str. 
liegen noch 
nicht vor 
Straße 
Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB 0 + 0 + 2 2015 
Mitte Hüfferstraße, 
Radwege  von Hittorfstraße bis Badestraße 485.000 485.000 339.500 Radweg erforderlich vorhanden erfor derlich AUB + + 0 0 2 2015 
West Rüschhausweg K1 - Brücke BAB 
Radweg  über die BAB (Schulwegsicherung) 
liegen noch 
nicht vor Radweg erforderlich entfällt erforderlich AUB + + 0 0 2 2015 
Ost 
Schifffahrter Damm 
Hessenweg bis Sudmühlenstraße 
Radweg  parallel zum Schifffahrter Damm 
382.000 382.000 267.400 Radweg erforderlich entfällt erfo rderlich AUB + + 0 0 2 2015 
Nord Zum Rieselfeld Fahrbahnerneuerung 
zwischen Holtmannsweg und Coermühle 300.000 300.000 180.000 Straße entfällt entfällt entfäll t entfällt 0 + 0 + 2 2015 
Hiltrup Amelsbürener Straße/Meesenstiege 
Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz 525.000 525.000 315.000 Straße 
Radweg entfällt entfällt erforderlich AUB + 0 0 0
Entfall LSA 
Sädtebau 
Umwelt 
1 2015 
Mitte Bremer Straße 
Radweg 320.000 320.000 224.000 Straße 
Radweg entfällt entfällt erforderlich AUB + 0 0 0 1 2015 
Ost 
Hessenweg 
Radweg  von Schifffahrter Damm bis Zur 
Eckernheide 
1.610.000 1.610.000 1.127.000 Radweg erforderlich B-Plan 
Dispens erforderlich AUB + 0 0 0 1 2015 
Süd- 
Ost 
Heumannsweg 
Haferlandweg Kreisverkehr 364.000 364.000 218.400 Straße 
Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB + 0 0 0 1 2015 
Süd- 
Ost 
Münsterstraße K 36 
Geh.- u. Radweg von Angel (Mühlendamm) 
bis Lerschmehr 
1.036.500 650.000 390.000 Straße 
Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB 0 0 0 + 1 2015 
Mitte Grevener Straße bis Zentrum Nord 
Radweg  (alte Gleistrasse) 1.275.000 886.200 620.300 Radweg erledigt entfällt erford erlich BV 0 0 0 0 Umwelt 0 2015 
Nord 
Sprakeler Str. 
zwischen Bahnhof und Umgehungsstraße 
(evtl. Städtebauförderung) 
liegen noch 
nicht vor 
Straße 
Radweg entfällt vorhanden erforderlich BV 0 0 0 0 0 2015 
Ost Verth K 17/Lützowstraße 
Radweg  von Lützowstraße bis Stadtgrenze 1.170.000 1.170.000 819.000 Radweg erforderlich entfällt e rforderlich AUB 0 0 0 0 0 2015 
Alle 
VSS 
Einstieg in ein modernes 
Verkehrsmanagement 4. Baustufe 
1.580.000 1.530.000 918.000 VSM entfällt entfällt entfäll t AUB + + + + 4 2016 
Süd- 
Ost 
Hiltruper Straße, Am Berler Kamp 
Kreisverkehrsplatz 450.000 450.000 270.000 Straße 
Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB + + 0 0
Entfall LSA 
Sädtebau 
Umwelt 
2 2016 
Nord 
Grevener Straße 
RistWag Ausbau von Kanalstraße bis 
Ortsdurchfahrtsgrenze 
3.660.000 3.660.000 2.196.000 Straße 
Radweg erforderlich B-Plan 
erforderlich erforderlich AUB 0 0 0 + Umwelt 
Forderung BZR 1 2016 
Süd- 
Ost 
Hiltruper Straße K 37/ Zumbuschstraße K 
36/ Petersheide 
Umbau zum Kreisverkehrsplatz 
320.000 320.000 192.000 Straße 
Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB + 0 0 0 Entfall LSA 1 2016 
 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 2 von 3 Stand: 18.04.2012

Anlage Anmeldungen, Anträge und nicht bewilligte Maßnahmen 
Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 
Gesamt- 
kosten 
(inkl. 
Grunderwerb) 
€
zuwen- 
dungs- 
fähige 
Kosten 
€
Zuwen- 
dungen 
FöRi-kom-Stra 
(50%-75 %) 
€
Projektart Grunderwerb Planungs- 
recht VE 
Bau- 
beschluss 
durch 
Verkehrs- 
sicherheit 
Verkehrs- 
bedeutung 
Leistungs- 
fähigkeit 
Erneu- 
erungs- 
bedarf 
sonstige fachliche 
Belange Priorität 
Umset- 
zung 
möglich 
ab 
Mitte 
Hafenstraße L 793  (Unterführung DB) 
von  Von-Steuben-Straße bis Albersloher 
Weg -  EKrG 
liegen noch 
nicht vor 
Kosten- 
beteiligung erforderlich B-Plan 
erforderlich erforderlich AUB + + + + 4 2017 
Süd- 
Ost 
Albersloher Weg 3. BA 
von Erdelbach bis Osttor 5.985.000 5.885.000 3.531.000 Straße 
Radweg 
problema- 
tisch 
B-Plan 
erforderlich 
B-Plan 
erforderlich AUB + + 0 + 3 2017 
West 
Heroldstraße 
Beseitigung Bahnübergang (Haltepunkt siehe 
Mecklenbeck Haltep.) (weitere Einnahmen: 
Deutsche Bahn AG: 4,6 Mio. €; Bund: 4,6 Mio. €) 
15.300.000 6.100.000 3.660.000 Kosten- 
beteiligung erforderlich B-Plan 
vorhanden vorhanden AUB + + + 0
Gemeinschafts- 
maßnahme Bahn 
Umwelt 
3 2017 
Mitte Eisenbahnstraße liegen noch 
nicht vor Straße erforderlich entfällt erforderlich AUB 0 + 0 + städtebauliche 
Konzeption 2 2017 
Ost 
Mariendorfer Straße 
Beseitigung Bahnübergang 
(weitere Einnahmen nach EKrG: Deutsche Bahn AG 
und Bund) 
liegen noch 
nicht vor 
Straße 
Radweg erforderlich B-Plan entfällt AUB + 0 0 + 2 2017 
Ost 
Mariendorfer Straße 
Radweg von Dyckburgstraße bis Schifffahrter 
Damm 
1.850.000 1.850.000 1.295.000 Straße 
Radweg erforderlich B-Plan entfällt AUB + 0 0 + 2 2017 
Süd- 
Ost 
Telgter Straße/Am Borggarten  (Förderung? 
Außerhalb der OD) Kreisverkehrsplatz 350.000 350.000 210.000 Straße 
Radweg erforderlich vorhanden entfällt AUB 0 0 0 0 0 2017 
Sortierreihenfolge nach Spalten:   1. "Umsetzung möglich ab"     2. Priorität      3. M aßnahmen nach Föri-Kom-Stra 
 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 3 von 3 Stand: 18.04.2012

Beratungsverlauf (9)

22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
31.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (83)

  • Grevener Straße
  • Piusallee
  • Handorfer Straße
  • Fürstenbergstraße
  • Mauritzstraße
  • Dorbaumstraße
  • Kristiansandstraße
  • Hammer Straße
  • Davertstraße
  • Amelsbürener Straße
  • Westfalenstraße 4v
  • Siemensstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Ottmarsbocholter Straße
  • Warendorfer Straße
  • Steinfurter Straße
  • Wolbecker Straße
  • Eschstraße
  • Emdener Straße
  • Hittorfstraße
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  • Sudmühlenstraße
  • Münsterstraße
  • Sprakeler Straße
  • Lützowstraße
  • Hiltruper Straße
  • Zumbuschstraße
  • Hafenstraße
  • Von-Steuben-Straße
  • Heroldstraße
  • Mariendorfer Straße
  • Telgter Straße
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  • Nottulner Landweg
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  • Albersloher Weg 1
  • Angelsachsenweg
  • Otto-Hersing-Weg
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  • Bohlweg
  • York-Ring 3
  • Laerer Landweg
  • Bremer Platz 600
  • Friedrich-Ebert-Platz 1
  • Schifffahrter Damm 382
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  • Heumannsweg
  • Haferlandweg
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  • Am Knapp
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  • Am Berler Kamp
  • Am Borggarten
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  • Mecklenbecker Straße
  • Eisenbahnstraße
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  • Zur Eckernheide 1
  • Dyckburgstraße
  • Samlandufer
  • Meesenstiege
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  • Rüschhausweg
  • Kanalstraße
  • Tiergarten
  • Wersedaipe 89
  • Hansaring
  • Coermühle 300
  • Lerschmehr 1
  • Petersheide
  • Meßkamp 400
  • Verth
  • Osttor 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0299/2012
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37