V/0299/2012
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2013
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Beschlussvorlage
14798 Zeichen
V/0299/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2013 Beratungsfolge 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 31.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen (Komm u- naler Straßenbau) in folgender Priorität Grevener Straße Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh Kappenberger Damm / Düesbergweg Straßenerneuerung des Knotenpunktes Nottulner Landweg Kostenbeteiligung nach EKrG Piusallee Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring VSS Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe im Einplanungsgespräch mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur För derung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2013 vorschlägt. Für den Fall, dass eine der oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, sind als Nachrückmaßnahmen in unten stehen- der Reihenfolge vorgesehen: Handorfer Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gil- denstraße Vorlagen-Nr.: V/0299/2012 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 12.04.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0299/2012 Alverskirchner Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze Fürstenbergstraße Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstert. 2. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Radwegemaßnahmen (Kommun a- ler Radwegebau) in folgender Priorität Mauritzstraße / Promenadenunterführung - Radwegoptimierung Dorbaumstraße - Geh- und Radweg zw. Zufahrt Hof zur Linde und Wersedaipe Kristiansandstraße Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 187 Öffentlichkeitsarbeit Haushaltsbefragung Münster 2013 - Verkehrszählung (Radwegepro- gramm) Samlandufer Radweg der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2013 vorschlägt. 3. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der Ergebnis - und Finanzplanung 2012 – 2016 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baubeschlüsse einzuholen. Begründung: In den letzten Jahren konnte die Stadt Münster mehr Zuwendungen erhalten, als die normale r- weise zu erwartenden durchschnittlichen 3. Mio. €. So wurden im Jahr 2009 3,9 Mio. €, 2010 3,3 Mio. €, 2011 5,8 Mio. € bewilligt und für 2012 werden über 4 Mio. € erwartet. Es wurden viele Nachrückmaßnahmen und somit zusätzliche Maßnahmen bewilligt. Alle aktuellen Neubauprojekte, die teilweise auch Erneuerungsanteile enthalten, konnten somit zeitnah finanziert werden, so dass Neubauprojekte aktuell nicht mehr anstehen. Auf dieser Grundlage und in Kombination mit der neuen Prioritätenliste (Anlage) ist als Ergebnis festzuhalten, dass im ko mmenden Jahr vornehmlich Maßnahmen der Straßenerneuerung zur B e- willigung vorgeschlagen werden. Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirk- lichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregi e- rung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldu n- gen bieten die Grundlage für das jährliche Ein planungsgespräch zwischen dem Minister ium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und G e- meinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobi- litätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen G e- sprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. - 3 - V/0299/2012 Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zu wendungsmaßnahmen mit 50 % - 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Ve r- kehrssteuerungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße 60 % und Alleenradwege 75 %. Dabei kann ei ne Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unte r- schiedliche Fördersätze beinhalten. Gefördert werden können nach den derzeit gültigen Förderrichtlinien u. a: kommunale Vorhaben, die geeignet sind, einen sicheren und leistungsfähigen motorisierten Straßenverkehr zu gewährleisten, den wirtschaftlichen Strukturwandel und die stadtverträgliche Netzoptimierung zu unterstützen, den Verkehrsfluss durch Leitsysteme zu verbessern, den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern, den straßenbezogenen öffentlichen Personennahve rkehr zu beschleunigen und die Siche rheit an Bahnübergängen zu erhöhen. Das können sein: Verkehrswichtige Straßen Bau, Ausbau und investive Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers zur Qualitätsverbesserung von verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast. Maßgebend ist die herausgehobene Funktion, die der Straße nach einem Gesamtverkehrskonzept oder dem Flächennutzungsplan (FNP) zukommt (Straßen mit maßgeblicher Verbindungsfunktion). Verkehrsleitsysteme Verkehrsleitsysteme, Verkehrssteuerungsanlagen, Wegweisungssysteme Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswa s- serstraßengesetz Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der auf den kommunalen Straßenbaulas t- träger nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil. Radwege, Radverkehrseinrichtungen und Radwegweisung Vorhaben des landesweiten Radverkehrsnetzes Radwege im kommunalen Netz Fahrradstationen an Haltestellen des ÖPNV Gefördert wird die Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Bussonderspuren Tunnelsicherheit Sicherheitstechnische Nachrüstung bestehender kommunaler Straßentunnel Mitfahrerparkplätze Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln. Maßnahmen der Unterhaltung oder Instandsetzung sind von einer Förderung ausgeschlossen. Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der B e- zirksregierung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/ Dez_25_Verkehr/Verkehrsfoerderung/Foerderangelegenheiten/Rechtsgrundlagen/index.html Im laufenden Jahr 2012 werden bzw. wurden bereits folgende Maßnahmen, inkl. Nachrückma ß- nahmen, in dem Programm Kommunaler Straßenbau und Kommunaler Radwegebau bewilligt: Albersloher Weg 1. BA, von Angelsachsenweg bis Otto-Hersing-Weg Hammer Straße, Radweg zwischen Münstermannweg und Friedrich-Ebert-Straße Davertstraße K 39, Gem. Geh- und Radweges, von Haus Nr. 119 bis Wittlerbaumer W. Amelsbürener Straße, Umbau von Meesenstiege bis Westfalenstraße - 4 - V/0299/2012 Siemensstraße, Umbau von Trauttmansdorffstraße bis Robert-Bosch-Straße Hammer Straße B54, zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Umgehungsstraße Werseradweg – Radwegeprogramm, Grunderneuerung Brückenbauwerk, Werserad- weg/Loddenbach BWB 0417 Ottmarsbocholter Str., Bürgerradweg von Hartmannsbrook bis Stadtgrenze Im 4. Quartal 2012 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. Zur Vorbereitung der Einplanungsgespräche schlägt die Verwaltung den Gremien die Prior itäten der Zuschussmaßnahmen aus fachlicher Sicht folgendermaßen vor. Für Maßnahmen nach dem Kommunalen Straßenbau: Entsprechend der von der Verwaltung vorbereiteten Maßnahmenreihenfolge laut I. Sachentsche i- dung, Punkt 1. sollen in diesem Jahr die Maßnahmen beim Einplanungsgespräch vorgestellt und priorisiert werden. Nachrückmaßnahmen sind vorgesehen für den Fall, dass eine der ersten Maß- nahmen nicht durchgeführt werden kann oder mehr Fördermittel bereitstehen als erwartet. Ansons- ten werden diese Maßnahmen für das Folgejahr vorbereitet. Über die Ergebnisse der Gespräche werden die Gremien alsbald informiert. Maßnahmen nach dem Kommunalen Radwegebau: Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pr o- gramm „Kommunaler Radwegebau“ in 2013 von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2013. Sollte ein Radwegeprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Radwegema ß- nahme wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. Alle weiteren Vorhaben für den Kommunalen Straßenbau und Radwegebau mit einer möglichen Förderung sind in der Anlage aufgelistet. Erläuterungen zur Anlage (Nutzenanalyse): In seiner Sitzung vom 09.06.2010 hat der Hauptausschuss zur Vorlage V/0315/2010/1 u. a. be- schlossen: „Die Verwaltung wird für zukünftige Vorlagen ab 2011 beauftragt, zur Priorisierung der förderfäh i- gen Verkehrsprojekte die aktualisierte Liste so aufzubereiten, dass neben den Kosten auch eine Nutzenanalyse deutlich wird. Dabei werden die einz elnen Maßnahmen einer Gesamtbetrachtung anhand zu definierender Kriterien unterzogen und die Auswertung entsprechend transparent da r- gestellt. Neben der reinen Darstellung der Kosten sollen auch der Nutzen im Hinblick auf Stad t- entwicklung und Wirtschaft und die Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt und bewertet we r- den.“ Die Verwaltung hat daher auf der Basis der Kriterien des Landesbetriebes Straßenbau für die Prio- risierung von Straßenbaumaßnahmen des Landes die förderfähigen Maßnahmen nach den Krit e- rien Verkehrssicherheit (wird die Verkehrsicherheit durch den Umbau/Neubau erhöht = +, bleibt die Verkehrssicherheit unverändert = o) Verkehrsbedeutung (wird die Verkehrsbedeutung erhöht = +, bleibt die Verkehrsbedeutung unverändert = o) - 5 - V/0299/2012 Leistungsfähigkeit (wird die Leistungsfähigkeit erhöht = +, bleibt die Leistungsfähigkeit unverändert = o) Erneuerungsbedarf (ist Erneuerungsbedarf erforderlich = +, Erneuerungsbedarf zurzeit nicht erforderlich = o) und sonstige fachliche Belange (auch aus diesen Belangen können sich zusätzliche Bewertungserhöhungen bzw. Verringe r- rungen ergeben) bewertet. Die Spalten Verkehrs sicherheit, Verkehrs bedeutung, Leistungs fähigkeit und Erneuerungsbedarf erhalten je nach Bewertung ein „+“, oder „o“. In der Spalte „ sonstige fachliche Bel ange“ werden Besonderheiten einzelner Maßnahmen herausgestellt. Aus den Spalten Verkehrs sicherheit, Ver- kehrsbedeutung, Leistungsfähigkeit und Erneuerungsbedarf ergibt sich (summarisch) eine Prior i- tät. Die genannten Kriterien spiegeln insbesondere den Nutz en im Hinblick auf Stadtentwicklung und Wirtschaft wieder. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden hier nicht näher untersucht, da dies detailliert im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplans bzw. des verkehrstechn i- schen Entwurfes erfolgt. Die Spalte „Umsetzung möglich ab“ ergibt sich aus dem aktuellen Planungsstand, dem weiteren Planungsaufwand, den gesetzlichen Vorgaben und einer möglichen politischen Beschlussfolge. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen unter anderem die FöRi -kom-Stra nach den en d er Finanzie- rungsantrag mit den Unterlagen der Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 1. Juni des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres vorzulegen ist. Zu diesen Unterlagen zählen: der Bauentwurf (Ausführungsplanung) in dem Erläuterungsberic ht sind die verkehrliche, städtebauliche und umweltbedeutsame Dringlichkeit des Vorhabens darzulegen sowie Art und Umfang der Verbesserung zu erlä u- tern. Ein Gesamtverkehrskonzept oder ein für die Beurteilung gleichwertiger Plan, ein Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte, bzw. der entsprechenden Verbände im Sinne des § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes und eine Auflistung der Maßnahmen, die zur Erreichung der Barrierefreiheit geplant sind. Angaben über die Vorb ereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grun d- erwerbs, die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan/Planfeststellung), die Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen) sowie über das Ergebnis der erfolgten Abstimmung mit städtebaulichen und wirtschaftsstrukturellen Maßnahmen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gewährleistet sein und es muss uneing e- schränktes Baurecht vorliegen. Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein. Die Maßnahmen mit einer möglichen Bewilligung sind so gewählt, dass die gesetzlichen Vorau s- setzungen erfüllt werden können. Alle weiteren Maßnahmen sind entsprechend der möglichen Umsetzung und ihrer Priorität sortiert. In Vertretung gez. Schultheiß - 6 - V/0299/2012 Stadtdirektor Anlage
HA_V_0299_2012_Anlage Stand 18.04.12_2
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Anlage Anmeldungen, Anträge und nicht bewilligte Maßnahmen Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra Gesamt- kosten (inkl. Grunderwerb) € zuwen- dungs- fähige Kosten € Zuwen- dungen FöRi-kom-Stra (50%-75 %) € Projektart Grunderwerb Planungs- recht VE Bau- beschluss durch Verkehrs- sicherheit Verkehrs- bedeutung Leistungs- fähigkeit Erneu- erungs- bedarf sonstige fachliche Belange Priorität Umset- zung möglich ab Mitte Mauritzstraße / Promenadenunterführung Radweg optimierung 184.500 184.500 129.150 Radweg entfällt entfällt vorhande n BV + + + 0 3 2012 Nord Grevener Straße Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh 540.000 540.000 324.000 Straße entfällt entfällt entfäll t entfällt 0 + 0 + 2 2013 Mitte Kappenberger Damm / Düesbergweg Straßenerneuerung des Knotenpunktes 210.000 210.000 126.000 Straße entfällt entfällt entfäll t entfällt 0 + 0 + in Verbindung mit Umbau aus OPS u. Haltestellen 2 2013 West Nottulner Landweg Kostenbeteiligung nach EKrG 45.000 45.000 31.500 Straße Radweg entfällt entfällt entfällt entfällt + 0 0 + 2 2013 Ost Dorbaumstraße - Geh- und Radweg zw. Zufahrt Hof zur Linde und Wersedaipe 89.000 89.000 62.300 Radweg erforderlich entfällt erforde rlich AUB + 0 0 0 1 2013 Nord Kristiansandstraße Erneuerung der Geh-/ Radweg brücke BWB 187 70.000 70.000 49.000 Radweg entfällt entfällt entfällt en tfällt 0 0 0 + 1 2013 Mitte Piusallee Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring 400.000 400.000 240.000 Straße Radweg entfällt entfällt entfällt entfällt 0 0 0 + 1 2013 Alle Öffentlichkeitsarbeit Haushaltsbefragung Münster 2013 - Verkehrszählung (Radwegeprogramm) 75.000 75.000 52.500 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 0 0 0 0 0 2013 Mitte Samlandufer Radweg 30.000 30.000 21.000 Radweg erforderlich entfällt vorhande n BV 0 0 0 0 0 2013 Alle VSS Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe 2.067.600 2.017.500 1.210.500 VSM entfällt entfällt entfä llt AUB + + + + 4 2014 Ost Handorfer Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gildenstraße 221.000 221.000 132.600 Straße Radweg erforderlich entfällt erforderlich AUB + + 0 + 3 2014 Süd- Ost Alverskirchner Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze 530.000 530.000 318.000 Straße Radweg entfällt entfällt entfällt entfällt 0 0 0 + 1 2014 Mitte Fürstenbergstraße Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstert. 450.000 250.000 150.000 Straße entfällt entfällt entfäll t AUB 0 0 0 + 1 2014 Mitte Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring 3.780.000 3.360.000 2.016.000 Straße Radweg vorhanden B-Plan vorhanden erforderlich AUB + + + + Kanalerneuerung dringend erforderlich 4 2015 West Mecklenbecker Straße / Dingbänger Weg - Umbau Kreuzung - 220.000 220.000 132.000 Straße erforderlich enfällt erfor derlich AUB + + + + 4 2015 Hiltrup Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße Kreisverkehr liegen noch nicht vor Straße Radweg erforderlich B-Plan vorhanden erforderlich AUB + + + + 4 2015 Ost Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 5.550.000 2.800.000 1.680.000 Kosten- beteiligung entfällt Planfeststell ung erforderlich AUB + + + + 4 2015 Ost Wolbecker Straße Vollausbau von B51 bis Laerer Landweg (inkl. Lärmschutz) 2.500.000 2.500.000 1.500.000 Straße Radweg proble- matisch entfällt erforderlich AUB + + + + 4 2015 Süd- Ost Albersloher Weg 2. BA von Otto-Hersing-Weg bis einschl. Erdelbach 5.000.000 4.685.000 2.811.000 Straße Radweg problema- tisch B-Plan erforderlich erforderlich AUB + + 0 + 3 2015 Süd- Ost Eschstraße von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n 2.390.000 2.390.000 1.434.000 Straße Radweg problema- tisch erforderlich erforderlich AUB + + + 0 Netzschluss Ortsumgehung 3 2015 Mitte Wolbecker Straße Umbau von Servatiiplatz bis Bremer Platz 600.000 600.000 360.000 Straße Radweg entfällt entfällt erforderlich AUB + + 0 + 3 2015 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 1 von 3 Stand: 18.04.2012 Anlage Anmeldungen, Anträge und nicht bewilligte Maßnahmen Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra Gesamt- kosten (inkl. Grunderwerb) € zuwen- dungs- fähige Kosten € Zuwen- dungen FöRi-kom-Stra (50%-75 %) € Projektart Grunderwerb Planungs- recht VE Bau- beschluss durch Verkehrs- sicherheit Verkehrs- bedeutung Leistungs- fähigkeit Erneu- erungs- bedarf sonstige fachliche Belange Priorität Umset- zung möglich ab Nord Am Max-Klemens-Kanal Radweg von Am Knapp bis Stadtgrenze liegen noch nicht vor Radweg erforderlich entfällt erforderlich AUB + 0 0 + 2 2015 Mitte Friedrich Ebert Straße Fahrbahnerneuerung von Hammer Straße bis Friedrich-Ebert-Platz 1.220.000 1.220.000 732.000 Straße entfällt entfällt ent fällt entfällt 0 + 0 + 2 2015 Mitte / Nord Grevener Straße Fahrbahnerneuerung zw. Am Burloh und Meßkamp 400.000 400.000 240.000 Straße entfällt entfällt entfäll t entfällt 0 + 0 + 2 2015 Mitte Hammer Straße doppelte Linksabbiegespur 600.000 330.000 198.000 Straße entfällt vorhanden erforder lich AUB 0 + + 0 2 2015 Mitte Hansaring Alb. Weg bis Emdener Str. liegen noch nicht vor Straße Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB 0 + 0 + 2 2015 Mitte Hüfferstraße, Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße 485.000 485.000 339.500 Radweg erforderlich vorhanden erfor derlich AUB + + 0 0 2 2015 West Rüschhausweg K1 - Brücke BAB Radweg über die BAB (Schulwegsicherung) liegen noch nicht vor Radweg erforderlich entfällt erforderlich AUB + + 0 0 2 2015 Ost Schifffahrter Damm Hessenweg bis Sudmühlenstraße Radweg parallel zum Schifffahrter Damm 382.000 382.000 267.400 Radweg erforderlich entfällt erfo rderlich AUB + + 0 0 2 2015 Nord Zum Rieselfeld Fahrbahnerneuerung zwischen Holtmannsweg und Coermühle 300.000 300.000 180.000 Straße entfällt entfällt entfäll t entfällt 0 + 0 + 2 2015 Hiltrup Amelsbürener Straße/Meesenstiege Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz 525.000 525.000 315.000 Straße Radweg entfällt entfällt erforderlich AUB + 0 0 0 Entfall LSA Sädtebau Umwelt 1 2015 Mitte Bremer Straße Radweg 320.000 320.000 224.000 Straße Radweg entfällt entfällt erforderlich AUB + 0 0 0 1 2015 Ost Hessenweg Radweg von Schifffahrter Damm bis Zur Eckernheide 1.610.000 1.610.000 1.127.000 Radweg erforderlich B-Plan Dispens erforderlich AUB + 0 0 0 1 2015 Süd- Ost Heumannsweg Haferlandweg Kreisverkehr 364.000 364.000 218.400 Straße Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB + 0 0 0 1 2015 Süd- Ost Münsterstraße K 36 Geh.- u. Radweg von Angel (Mühlendamm) bis Lerschmehr 1.036.500 650.000 390.000 Straße Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB 0 0 0 + 1 2015 Mitte Grevener Straße bis Zentrum Nord Radweg (alte Gleistrasse) 1.275.000 886.200 620.300 Radweg erledigt entfällt erford erlich BV 0 0 0 0 Umwelt 0 2015 Nord Sprakeler Str. zwischen Bahnhof und Umgehungsstraße (evtl. Städtebauförderung) liegen noch nicht vor Straße Radweg entfällt vorhanden erforderlich BV 0 0 0 0 0 2015 Ost Verth K 17/Lützowstraße Radweg von Lützowstraße bis Stadtgrenze 1.170.000 1.170.000 819.000 Radweg erforderlich entfällt e rforderlich AUB 0 0 0 0 0 2015 Alle VSS Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 4. Baustufe 1.580.000 1.530.000 918.000 VSM entfällt entfällt entfäll t AUB + + + + 4 2016 Süd- Ost Hiltruper Straße, Am Berler Kamp Kreisverkehrsplatz 450.000 450.000 270.000 Straße Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB + + 0 0 Entfall LSA Sädtebau Umwelt 2 2016 Nord Grevener Straße RistWag Ausbau von Kanalstraße bis Ortsdurchfahrtsgrenze 3.660.000 3.660.000 2.196.000 Straße Radweg erforderlich B-Plan erforderlich erforderlich AUB 0 0 0 + Umwelt Forderung BZR 1 2016 Süd- Ost Hiltruper Straße K 37/ Zumbuschstraße K 36/ Petersheide Umbau zum Kreisverkehrsplatz 320.000 320.000 192.000 Straße Radweg entfällt vorhanden erforderlich AUB + 0 0 0 Entfall LSA 1 2016 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 2 von 3 Stand: 18.04.2012 Anlage Anmeldungen, Anträge und nicht bewilligte Maßnahmen Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra Gesamt- kosten (inkl. Grunderwerb) € zuwen- dungs- fähige Kosten € Zuwen- dungen FöRi-kom-Stra (50%-75 %) € Projektart Grunderwerb Planungs- recht VE Bau- beschluss durch Verkehrs- sicherheit Verkehrs- bedeutung Leistungs- fähigkeit Erneu- erungs- bedarf sonstige fachliche Belange Priorität Umset- zung möglich ab Mitte Hafenstraße L 793 (Unterführung DB) von Von-Steuben-Straße bis Albersloher Weg - EKrG liegen noch nicht vor Kosten- beteiligung erforderlich B-Plan erforderlich erforderlich AUB + + + + 4 2017 Süd- Ost Albersloher Weg 3. BA von Erdelbach bis Osttor 5.985.000 5.885.000 3.531.000 Straße Radweg problema- tisch B-Plan erforderlich B-Plan erforderlich AUB + + 0 + 3 2017 West Heroldstraße Beseitigung Bahnübergang (Haltepunkt siehe Mecklenbeck Haltep.) (weitere Einnahmen: Deutsche Bahn AG: 4,6 Mio. €; Bund: 4,6 Mio. €) 15.300.000 6.100.000 3.660.000 Kosten- beteiligung erforderlich B-Plan vorhanden vorhanden AUB + + + 0 Gemeinschafts- maßnahme Bahn Umwelt 3 2017 Mitte Eisenbahnstraße liegen noch nicht vor Straße erforderlich entfällt erforderlich AUB 0 + 0 + städtebauliche Konzeption 2 2017 Ost Mariendorfer Straße Beseitigung Bahnübergang (weitere Einnahmen nach EKrG: Deutsche Bahn AG und Bund) liegen noch nicht vor Straße Radweg erforderlich B-Plan entfällt AUB + 0 0 + 2 2017 Ost Mariendorfer Straße Radweg von Dyckburgstraße bis Schifffahrter Damm 1.850.000 1.850.000 1.295.000 Straße Radweg erforderlich B-Plan entfällt AUB + 0 0 + 2 2017 Süd- Ost Telgter Straße/Am Borggarten (Förderung? Außerhalb der OD) Kreisverkehrsplatz 350.000 350.000 210.000 Straße Radweg erforderlich vorhanden entfällt AUB 0 0 0 0 0 2017 Sortierreihenfolge nach Spalten: 1. "Umsetzung möglich ab" 2. Priorität 3. M aßnahmen nach Föri-Kom-Stra 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 3 von 3 Stand: 18.04.2012
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (83)
- Grevener Straße
- Piusallee
- Handorfer Straße
- Fürstenbergstraße
- Mauritzstraße
- Dorbaumstraße
- Kristiansandstraße
- Hammer Straße
- Davertstraße
- Amelsbürener Straße
- Westfalenstraße 4v
- Siemensstraße
- Robert-Bosch-Straße
- Ottmarsbocholter Straße
- Warendorfer Straße
- Steinfurter Straße
- Wolbecker Straße
- Eschstraße
- Emdener Straße
- Hittorfstraße
- Badestraße 485
- Sudmühlenstraße
- Münsterstraße
- Sprakeler Straße
- Lützowstraße
- Hiltruper Straße
- Zumbuschstraße
- Hafenstraße
- Von-Steuben-Straße
- Heroldstraße
- Mariendorfer Straße
- Telgter Straße
- Kappenberger Damm
- Düesbergweg
- Nottulner Landweg
- Niedersachsenring 400
- Albersloher Weg 1
- Angelsachsenweg
- Otto-Hersing-Weg
- Münstermannweg
- Bohlweg
- York-Ring 3
- Laerer Landweg
- Bremer Platz 600
- Friedrich-Ebert-Platz 1
- Schifffahrter Damm 382
- Hessenweg
- Holtmannsweg
- Heumannsweg
- Haferlandweg
- Mühlendamm
- Am Max-Klemens-Kanal
- Am Knapp
- Am Burloh
- Am Berler Kamp
- Am Borggarten
- Friedrich-Ebert-Straße
- Trauttmansdorffstraße
- Umgehungsstraße
- Mecklenbecker Straße
- Eisenbahnstraße
- Hartmannsbrook
- Zum Rieselfeld
- Bremer Straße
- Zur Eckernheide 1
- Dyckburgstraße
- Samlandufer
- Meesenstiege
- Gildenstraße 221
- Silberbrink
- Servatiiplatz
- Hüfferstraße
- Rüschhausweg
- Kanalstraße
- Tiergarten
- Wersedaipe 89
- Hansaring
- Coermühle 300
- Lerschmehr 1
- Petersheide
- Meßkamp 400
- Verth
- Osttor 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0299/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37