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V/0256/2020

Bebauungsplan Nr. 613 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 25.03.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.3.13.2.1

Beschlussvorlage

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V-0256-2020-Anlage-Plangebiet

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3585 Zeichen

V/0256/2020 
V/0256/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 613: Amelsbüren - Sportanlage Zum Häpper [Dreifachsporthalle] 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich südlich der Straße Zum Häpper ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit § 13 a BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von 
Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflä-
chen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 613).  
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Amelsbüren, Flur 14,  
Flurstücke 890, 1060, 1061, 1088, 
Teile des Flurstücks 1097. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
Die im Zusammenhang mit dem Bau der Sporthalle entstehenden Kosten werden Bestandteil der 
Beschlüsse, die von den zuständigen Fachämtern vorgelegt werden. 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
07.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sauer / Herr Geitel 
Telefon: 492-6113 /  
492-6193 
Sauer@stadt-muenster.de / 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0256/2020 
Begründung: 
Die bauliche Erweiterung der Davertschule Amelsbüren zur Vierzügigkei t wurde m it der Vorlage 
V/0705/2018/2 vom Rat der Stadt Münster am 12.12.2018 beschlossen. In den jeweiligen Vorlagen 
zu den Errichtungsbeschlüssen bzw. baulichen Erweiterungen von Schulen hat der Rat zur Kenntnis 
genommen, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. 
In Amelsbüren ergibt sich unter Berücksichtigung sowohl des schulfachlichen als auch des sportfac h-
lichen Bedarfs die Erforderlichkeit einer Dreifachsporthalle. Dieser Bedarf geht über die aus rein 
schulfachlicher Sicht erforderlichen und bislang genannten Bedarfe (hier: Zweifachsporthalle) hinaus. 
Ein Beschlussvorschlag inklusive Finanzierungvorschlag für den Neubau einer Dreifachsporthalle a uf 
dem Grundstück der Sportanlage Zum Häpper nach multifunktionalen Anforderungen wird vom 
Sportamt vorbereitet.  
Da der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Amelsbüren Nr. 5 „Nordöstlicher Nienkamp“ lediglich die 
planungsrechtlichen Voraussetzung für die vorhandenen Sportplätze schafft, bedarf es für die Erric h-
tung einer Sporthalle einer Änderung des Planungsrechts. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplan 
Nr. 613 aufgestellt werden. Sowohl die vorhandenen baulichen Anlagen als auch das Baufeld für die 
neue Sporthalle werden im neu aufzustellenden Bebauungsplan durch Baugrenzen planungsrechtlich 
abgesichert. Im Zuge der Planung der Sporthalle ist in Teilbereichen eine Neuordnung der Sportfl ä-
chen und der zugeordneten Nutzungen erforderlich.  
Insgesamt wird die  Gesamtanlage mit rund 36.000  m² als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckb e-
stimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt.  
Der Flächennutzungsplan stellt im betreffenden Bereich bereits Flächen für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Sportanlagen“ dar. 
Der Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 613 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage - Plangebiet

V-0256-2020-Anlage-Plangebiet

83 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/0256/2020
Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 613

Anlage A

1387 Zeichen

Anlage A zur V/0256/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 613: Amelsbüren – 
Zum Häpper. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel dieses Verfahrens ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung der Bedar-
fe im Bereich Schul- und Vereinssport im Stadtteil Amelsbüren zu schaffen. Inhalt des Bebau-
ungsplans wird u.a. die Festsetzung eines Baufeldes für eine Dreifachsporthalle auf einem Teil 
der heute bereits vorhandenen Sportflächen sein. Die Dreifachsporthalle ist im Rahmen der Er-
weiterung der Davertschule auf vier Züge sowie durch die Nachfrage im Bereich des Vereins-
sports im Stadtteil erforderlich.   
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine un-
mittelbaren Kosten. Die im Zusammenhang mit dem Bau der Sporthalle entstehenden Kosten wer-
den Bestandteil der Beschlüsse, die von den zuständigen Fachämtern vorgelegt werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine direkte Relevanz für Querschnittsthemen besteht zum aktuellen Zeitpunkt nicht.

Beratungsverlauf (4)

30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.3.13.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (2)

  • Zum Häpper
  • Nienkamp

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Details

Aktenzeichen
V/0256/2020
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37