V/0256/2020
Bebauungsplan Nr. 613 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0256/2020 V/0256/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 613: Amelsbüren - Sportanlage Zum Häpper [Dreifachsporthalle] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich südlich der Straße Zum Häpper ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflä- chen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 613). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 14, Flurstücke 890, 1060, 1061, 1088, Teile des Flurstücks 1097. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Die im Zusammenhang mit dem Bau der Sporthalle entstehenden Kosten werden Bestandteil der Beschlüsse, die von den zuständigen Fachämtern vorgelegt werden. Stadtplanungsamt 07.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sauer / Herr Geitel Telefon: 492-6113 / 492-6193 Sauer@stadt-muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0256/2020 Begründung: Die bauliche Erweiterung der Davertschule Amelsbüren zur Vierzügigkei t wurde m it der Vorlage V/0705/2018/2 vom Rat der Stadt Münster am 12.12.2018 beschlossen. In den jeweiligen Vorlagen zu den Errichtungsbeschlüssen bzw. baulichen Erweiterungen von Schulen hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. In Amelsbüren ergibt sich unter Berücksichtigung sowohl des schulfachlichen als auch des sportfac h- lichen Bedarfs die Erforderlichkeit einer Dreifachsporthalle. Dieser Bedarf geht über die aus rein schulfachlicher Sicht erforderlichen und bislang genannten Bedarfe (hier: Zweifachsporthalle) hinaus. Ein Beschlussvorschlag inklusive Finanzierungvorschlag für den Neubau einer Dreifachsporthalle a uf dem Grundstück der Sportanlage Zum Häpper nach multifunktionalen Anforderungen wird vom Sportamt vorbereitet. Da der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Amelsbüren Nr. 5 „Nordöstlicher Nienkamp“ lediglich die planungsrechtlichen Voraussetzung für die vorhandenen Sportplätze schafft, bedarf es für die Erric h- tung einer Sporthalle einer Änderung des Planungsrechts. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplan Nr. 613 aufgestellt werden. Sowohl die vorhandenen baulichen Anlagen als auch das Baufeld für die neue Sporthalle werden im neu aufzustellenden Bebauungsplan durch Baugrenzen planungsrechtlich abgesichert. Im Zuge der Planung der Sporthalle ist in Teilbereichen eine Neuordnung der Sportfl ä- chen und der zugeordneten Nutzungen erforderlich. Insgesamt wird die Gesamtanlage mit rund 36.000 m² als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckb e- stimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Der Flächennutzungsplan stellt im betreffenden Bereich bereits Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Sportanlagen“ dar. Der Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 613 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage - Plangebiet
V-0256-2020-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0256/2020 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 613
Anlage A
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Anlage A zur V/0256/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 613: Amelsbüren – Zum Häpper. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel dieses Verfahrens ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung der Bedar- fe im Bereich Schul- und Vereinssport im Stadtteil Amelsbüren zu schaffen. Inhalt des Bebau- ungsplans wird u.a. die Festsetzung eines Baufeldes für eine Dreifachsporthalle auf einem Teil der heute bereits vorhandenen Sportflächen sein. Die Dreifachsporthalle ist im Rahmen der Er- weiterung der Davertschule auf vier Züge sowie durch die Nachfrage im Bereich des Vereins- sports im Stadtteil erforderlich. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine un- mittelbaren Kosten. Die im Zusammenhang mit dem Bau der Sporthalle entstehenden Kosten wer- den Bestandteil der Beschlüsse, die von den zuständigen Fachämtern vorgelegt werden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine direkte Relevanz für Querschnittsthemen besteht zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Zum Häpper
- Nienkamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0256/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37