V/1056/2008
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße Am Schlossgarten - Anregung Nr. 167/2008 zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6332 Zeichen
V/1056/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße Am Schlossgarten - Anregung Nr. 167/2008 zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches Beratungsfolge 27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Straße Am Schlossgarten wird nicht als Verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. 2. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung und Verkehrsberuhung sind nicht erforderlich. 3. Die Anregung Nr. 167/2008 ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Für die Straße Am Schlossgarten ist eine Kanalsanierung erforderlich geworden. Im Rahmen die- ser Maßnahme werden der Fahrbahnbereich und die Seitenräume in die Bauarbeiten mit einbezo- gen. Im Anschluss wird die Asphaltdecke wiederhergestellt. Aus diesem Anlass hat ein Anlieger mit dem o. g. Antrag angeregt, die Straße verkehrsberuhigt umzugestalten und einen Verkehrsbe- ruhigten Bereich einzurichten. Die Kosten für die Umgestaltung von vorhandenen älteren Wohnstraßen zu Verkehrsberuhigten Bereichen sind im Allgemeinen sehr hoch, weil sie meist nur für die reine verkehrliche Funktion gebaut worden sind. Sie haben von der Fahrbahn getrennte Gehwege und besitzen keine gestalte- ten Aufenthaltsräume. Ein Umbau für die Straße Am Schlossgarten wäre in der derzeitigen Um- bausituation sicher mit weniger Aufwand möglich, weil die Fahrbahn und die Seitenräume wegen der Kanalsanierung sowieso aufgenommen werden. Für Verkehrsberuhigte Bereiche sind seitens der Straßenverkehrsordnung unter anderem folgende Voraussetzungen erforderlich: Verkehrsberuhigte Bereiche müssen niveaugleich über die gesamte Straßenbreite angelegt werden. Parkflächen müssen gekennzeichnet sein. Der Aufenthaltscharak- ter muss deutlich sein. Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen wie z. B. Fahrbahnversätze sind erforderlich. In Verkehrsberuhigten Bereichen darf nur noch auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Vorlagen-Nr.: V/1056/2008 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 06.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1056/2008 Die Straße Am Schlossgarten hat eine Länge von 400m. Dies ist vor allem für Anlieger, die im obe- ren Teil wohnen und mit dem Pkw fahren, eine relativ lange Strecke, auf der sie nur sehr langsam fahren dürfen. Auch Radfahrer dürfen hier nicht mit der üblichen Geschwindigkeit von 10 – 12 km/h herfahren. Es wird angenommen, dass sowohl die Anlieger als auch die Radfahrer diese Be- schränkung über eine so lange Strecke nicht akzeptieren. Dies führt häufig zu Konfliktsituationen zwischen spielenden Kindern und Fahrzeugverkehr und gefährdet die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wenn heute Neubaugebiete entstehen, wird in der Regel ein Verkehrsberu- higter Bereich nur in sehr kurzen Stichstraßen eingerichtet, so dass der Anlieger nach relativ kur- zer Zeit wieder die nächste Verkehrsstraße oder Tempo-30-Zone erreichen kann. Neben den berechtigten Interessen der spielenden Kinder müssen auch die der anderen Ver- kehrsteilnehmer berücksichtigt werden. Auf Grund der Straßenlänge würde ein Verkehrsberuhigter Bereich die Erschließung des Wohnbereiches für den Kfz-Verkehr der Anlieger deutlich ver- schlechtern. Durch die erforderliche Neuordnung des ruhenden Verkehrs würden mehrere Stell- platzmöglichkeiten entfallen. Die Straße Am Schlossgarten ist auch eine wichtige und viel genutzte Radwegeverbindung in Richtung Wilhelmstraße und Hittorfstraße. Für den Radverkehr würde die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches spürbare Nachteile mit sich bringen, weil auch der Radfahrer Schritttempo auf der langen Strecke einhalten muss. Ein Verkehrsberuhigter Bereich wird von daher für den Bereich der Straße am Schlossgarten nicht für angemessen gehalten. Auch im Vergleich mit anderen Straßen im Stadtgebiet ist für die Straße Am Schlossgarten die Tempo- 30-Zone die geeignetere Lösung. Wegen der anstehenden Kanalsanierung sind schon zu einem früheren Zeitraum Möglichkeiten geprüft worden, das Erscheinungsbild der Straße zu verändern. Die Straße Am Schlossgarten ist seit längerer Zeit Tempo-30-Zone. Sie hat keinen Durchgangsverkehr, weil sie eine Sackgasse ist und so auch am Beginn der Straße beschildert ist. Die Fahrbahn ist 5,00 m breit und wird auf der linken Seite vom ruhenden Verkehr beansprucht. Durch die parkenden Kfz verbleibt insgesamt nur eine Fahrbahnbreite von etwa 3,00 m. Die Fahrbahnbreite ist gerade ausreichend, dass auch grö- ßere Kfz, wie Müllfahrzeuge, Möbelwagen und Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge die Straße be- fahren können. Damit diese Fahrzeuge einen ausreichenden Bewegungsraum haben, ist die östli- che Fahrbahnseite durchgehend mit Haltverbotszeichen beschildert. Eine weitere Verengung der Straße durch Einbauten ist daher nicht möglich. Die zurzeit bestehende Ordnung des Verkehrs- raumes hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Die schmale Fahrbahn und das Fehlen von Durchgangsverkehr unterstützen den verkehrsberuhigten Charakter der Tempo-30-Zone Am Schlossgarten. Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden daher nicht als erforderlich angesehen. Zusätzliche Baumpflanzungen zur Aufwertung des Straßenraumes sind aufgrund der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen insgesamt nicht zu realisieren. Die Straßenraumbreite beträgt durchgehend nur etwa 7,60 m bis 8,10 m und enthält sowohl im Gehweg- als auch im Fahrbahnbe- reich Wasserleitungen, Gas- und Stromleitungen sowie Schmutzwasser- und künftig Regenwas- serkanäle. Es sind an mehreren Stellen großformatige Bäume vorhanden, die in den Straßenraum hineinwirken. Es bestehen zahlreiche gepflegte Vorgärten mit Hecken. Im oberen Bereich grenzt die Straße Am Schlossgarten direkt an die Grünanlage des Schlossgartens. Auch ohne zusätzliche Maßnahmen stellt sich der Straßenraum heute gestalterisch und auch von der Begrünung her be- reits als sehr ansprechend dar. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung Nr. 167/2008 - 3 - V/1056/2008
Anlage: Anregung 167/2008
21 Zeichen
Anregung Nr. 167/2008
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Schlossgarten
- Wilhelmstraße
- Hittorfstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1056/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37