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V/1056/2008

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße Am Schlossgarten - Anregung Nr. 167/2008 zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches

Vorlagen 10.12.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 27.01.2009, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Anlage: Anregung 167/2008

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Beschlussvorlage

6332 Zeichen

V/1056/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße Am Schlossgarten - Anregung Nr. 167/2008 
zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Straße Am Schlossgarten wird nicht als Verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. 
2. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung und Verkehrsberuhung sind nicht erforderlich. 
3. Die Anregung Nr. 167/2008 ist damit erledigt.  
  
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Für die Straße Am Schlossgarten ist eine Kanalsanierung erforderlich geworden. Im Rahmen die-
ser Maßnahme werden der Fahrbahnbereich und die Seitenräume in die Bauarbeiten mit einbezo-
gen. Im Anschluss wird die Asphaltdecke wiederhergestellt. Aus diesem Anlass hat ein Anlieger 
mit dem o. g. Antrag angeregt, die Straße verkehrsberuhigt umzugestalten und einen Verkehrsbe-
ruhigten Bereich einzurichten. 
 
Die Kosten für die Umgestaltung von vorhandenen älteren Wohnstraßen zu Verkehrsberuhigten 
Bereichen sind im Allgemeinen sehr hoch, weil sie meist nur für die reine verkehrliche Funktion 
gebaut worden sind. Sie haben von der Fahrbahn getrennte Gehwege und besitzen keine gestalte-
ten Aufenthaltsräume. Ein Umbau für die Straße Am Schlossgarten wäre in der derzeitigen Um-
bausituation sicher mit weniger Aufwand möglich, weil die Fahrbahn und die Seitenräume wegen 
der Kanalsanierung sowieso aufgenommen werden. 
 
Für Verkehrsberuhigte Bereiche sind seitens der Straßenverkehrsordnung unter anderem folgende 
Voraussetzungen erforderlich: Verkehrsberuhigte Bereiche müssen niveaugleich über die gesamte 
Straßenbreite angelegt werden. Parkflächen müssen gekennzeichnet sein. Der Aufenthaltscharak-
ter muss deutlich sein. Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen wie z. B. Fahrbahnversätze sind 
erforderlich. In Verkehrsberuhigten Bereichen darf nur noch auf den gekennzeichneten Flächen 
geparkt werden. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1056/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1056/2008 
Die Straße Am Schlossgarten hat eine Länge von 400m. Dies ist vor allem für Anlieger, die im obe-
ren Teil wohnen und mit dem Pkw fahren, eine relativ lange Strecke, auf der sie nur sehr langsam 
fahren dürfen. Auch Radfahrer dürfen hier nicht mit der üblichen Geschwindigkeit von 10 – 12 km/h 
herfahren. Es wird angenommen, dass sowohl die Anlieger als auch die Radfahrer diese Be-
schränkung über eine so lange Strecke nicht akzeptieren. Dies führt häufig zu Konfliktsituationen 
zwischen spielenden Kindern und Fahrzeugverkehr und gefährdet die Sicherheit der schwächeren 
Verkehrsteilnehmer. Wenn heute Neubaugebiete entstehen, wird in der Regel ein Verkehrsberu-
higter Bereich nur in sehr kurzen Stichstraßen eingerichtet, so dass der Anlieger nach relativ kur-
zer Zeit wieder die nächste Verkehrsstraße oder Tempo-30-Zone erreichen kann. 
 
Neben den berechtigten Interessen der spielenden Kinder müssen auch die der anderen Ver-
kehrsteilnehmer berücksichtigt werden. Auf Grund der Straßenlänge würde ein Verkehrsberuhigter 
Bereich die Erschließung des Wohnbereiches für den Kfz-Verkehr der Anlieger deutlich ver-
schlechtern. Durch die erforderliche Neuordnung des ruhenden Verkehrs würden mehrere Stell-
platzmöglichkeiten entfallen. Die Straße Am Schlossgarten ist auch eine wichtige und viel genutzte 
Radwegeverbindung in Richtung Wilhelmstraße und Hittorfstraße. Für den Radverkehr würde die 
Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches spürbare Nachteile mit sich bringen, weil auch der 
Radfahrer Schritttempo auf der langen Strecke einhalten muss. Ein Verkehrsberuhigter Bereich 
wird von daher für den Bereich der Straße am Schlossgarten nicht für angemessen gehalten. Auch 
im Vergleich mit anderen Straßen im Stadtgebiet ist für die Straße Am Schlossgarten die Tempo-
30-Zone die geeignetere Lösung.  
  
Wegen der anstehenden Kanalsanierung sind schon zu einem früheren Zeitraum Möglichkeiten 
geprüft worden, das Erscheinungsbild der Straße zu verändern. Die Straße Am Schlossgarten ist 
seit längerer Zeit Tempo-30-Zone. Sie hat keinen Durchgangsverkehr, weil sie eine Sackgasse ist 
und so auch am Beginn der Straße beschildert ist. Die Fahrbahn ist 5,00 m breit und wird auf der 
linken Seite vom ruhenden Verkehr beansprucht. Durch die parkenden Kfz verbleibt insgesamt nur 
eine Fahrbahnbreite von etwa 3,00 m. Die Fahrbahnbreite ist gerade ausreichend, dass auch grö-
ßere Kfz, wie Müllfahrzeuge, Möbelwagen und Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge die Straße be-
fahren können. Damit diese Fahrzeuge einen ausreichenden Bewegungsraum haben, ist die östli-
che Fahrbahnseite durchgehend mit Haltverbotszeichen beschildert. Eine weitere Verengung der 
Straße durch Einbauten ist daher nicht möglich. Die zurzeit bestehende Ordnung des Verkehrs-
raumes hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Die schmale Fahrbahn und das Fehlen 
von Durchgangsverkehr unterstützen den verkehrsberuhigten Charakter der Tempo-30-Zone Am 
Schlossgarten. Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden daher nicht als erforderlich 
angesehen.  
 
Zusätzliche Baumpflanzungen zur Aufwertung des Straßenraumes sind aufgrund der vorhandenen 
Ver- und Entsorgungsleitungen insgesamt nicht zu realisieren. Die Straßenraumbreite beträgt 
durchgehend nur etwa 7,60 m bis 8,10 m und enthält sowohl im Gehweg- als auch im Fahrbahnbe-
reich Wasserleitungen, Gas- und Stromleitungen sowie Schmutzwasser- und künftig Regenwas-
serkanäle. Es sind an mehreren Stellen großformatige Bäume vorhanden, die in den Straßenraum 
hineinwirken. Es bestehen zahlreiche gepflegte Vorgärten mit Hecken. Im oberen Bereich grenzt 
die Straße Am Schlossgarten direkt an die Grünanlage des Schlossgartens. Auch ohne zusätzliche 
Maßnahmen stellt sich der Straßenraum heute gestalterisch und auch von der Begrünung her be-
reits als sehr ansprechend dar. 
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: Anregung Nr. 167/2008

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V/1056/2008

Anlage: Anregung 167/2008

21 Zeichen

Anregung Nr. 167/2008

Beratungsverlauf (1)

27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Am Schlossgarten
  • Wilhelmstraße
  • Hittorfstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1056/2008
Typ
Vorlagen
Datum
10.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37