Mandari Insight

3967/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW- "Testpflicht für Kitas"- Aktenzeichen 119-21

Mitteilung Ausschuss 17.12.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.01.2022, TOP 8.5.2

1- Schreiben und Antworten

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3- Eingabe

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5- Antwortschreiben Amtstleitung Jugendamt.docx

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4- Antwortschreiben Amtsleitung Bürgeramt

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Auszug aus der Niederschrift vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

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Mitteilung Ausschuss

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2- Schreiben und Antworten

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1- Schreiben und Antworten

7009 Zeichen

Gesendet: Samstag, 24. April 2021 um 00:20 Uhr 
Betreff: Testpflicht in Kitas 
Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Frau Blome, 
die Corona – Zahlen in Köln sind dramatisch. Damit trifft die Bundesnotbremse auch die Stadt Köln. 
Insbesondere werden die Kölner Kitas in die Notbetreuung gehen. Trotzdem werden am kommenden 
Montag – trotz der horrenden Corona-Zahlen – viele Eltern ihre Kinder in die Kitas schicken müssen, da sie 
die Betreuung auf andere Weise nicht sicherstellen können. 
Die allermeisten Eltern machen dies mit einem sehr schlechten Gefühl, da sich die Kitas immer mehr zu 
einem Corona-Hotspot entwickelt haben.  
Trotz dieser schlimmen Situation wurde noch am vergangen Montag beim Briefing der Krisenstabs die 
Ansteckungsgefahr in Kindergärten mit dem Begriff "vernachlässigenswert" heruntergespielt. Offenbar 
haben die Verantwortlichen in der Stadt Köln diese Problematik immer noch nicht verstanden und 
verhöhnen damit die ErzieherInnen, die ganz besonders vom Coronavirus betroffen sind und jeden Tag ihre 
Gesundheit aufs Spiel setzen (insbesondere auch die vielen ErzieherInnen, die mittlerweile teilweise schwer 
an Covid 19 erkrankt sind). 
Als betroffener Vater ist es mir völlig unverständlich, warum es in Köln immer noch keine Testpflicht für 
Kitas gibt. Die Stadt Köln hat die Kompetenzen eine Testpflicht für Kitas einzuführen. Es fehlt bei Ihnen 
lediglich der politische Wille hierzu! Andere Städte wie z.B. Tübingen haben diese Testpflicht längst. 
Die überwältigende Mehrheit der Eltern hat die Zustimmung zum Lolli-Test in den Kitas gegeben. Das 
Lutschen des Abstrichtupfers im Morgenkreis ist kindgerecht und macht den Kindern Spaß. Allerdings gibt 
es leider auch unter Kita-Eltern viele Corona-Leugner und Querdenker-Eltern, die die Zustimmung zu diesen 
Tests verweigern und die Sie auch mit den allerbesten Argumenten nicht überzeugen werden. Ich verstehe 
nicht, warum ich mein Kind wegen solcher Eltern in Gefahr bringen muss. Aufgrund Ihrer Untätigkeit 
entstehen eine Vielzahl von Konflikten innerhalb der Elternschaft der einzelnen Kitas, die das Klima in den 
Kitas vergiftet! 
Ich möchte Sie bitten einmal die COVID Station in der Kinderklinik Amsterdamer Straße zu besuchen. Dort 
sind seit Februar/März deutlich mehr Kinder und die sind wirklich schwer krank, nicht wenige 
lebensbedrohlich! Solche Schicksale lassen sich durch eine Testpflicht in Kitas vermeiden. 
Die Kita-Träger stellen Sie vor große rechtliche Probleme. Wie können die Kita-Träger ihrer Fürsorgepflicht 
für die MitarbeiterInnen nachkommen, wenn die ErzieherInnen mit ungetesteten Kindern arbeiten müssen 
(obwohl genügend Tests vorhanden sind!). Wird die Stadt Köln die Haftung übernehmen, wenn Kita-Träger 
von Covid 19 – Opfern wegen der Verletzung dieser Fürsorgepflicht verklagt werden? 
Bei meinem Recherchen in den vergangenen Wochen habe ich bei der Stadt Köln eine große 
Verantwortungsdiffusion in Bezug auf die Testpflicht in Kitas festgestellt. Bitte teilen Sie mir doch klar mit, 
wer für die Ablehnung der Testpflicht in den Kölner Kitas die politische Verantwortung trägt. 
Ich appelliere an die politischen Parteien in Köln der Untätigkeit der Verwaltung nicht weiter tatenlos 
zuzuschauen. Jeder Tag zählt. Eltern machen sich existenzielle Sorgen und dürfen von der Kommunalpolitik 
nicht weiter im Stich gelassen werden. 
Im Interesse der Gesundheit unserer Kinder muss die Testpflicht in Kölns Kita umgehend umgesetzt 
werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Datum: 8. Mai 2021 um 12:56:34 MESZ 
An: "Blome, Andrea" <Andrea.Blome@stadt-koeln.de> 
Betreff: Fw: Testpflicht in Kitas 
 
Sehr geehrte Frau Blome, 
  
seit Wochen kann mein Sohn Severin nicht in den Kindergarten gehen, weil die Corona-
Inzidenzzahlen zu hoch sind und sich viele Kinder in der Kita nicht auf das Corona-Virus testen 
lassen. Was können wir machen. Über einer Rückmeldung und einen Lösungsvorschlag von 
IHNEN zu diesem Problem würde ich mich sehr freuen. 
  
Vielen Dank! 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Email, Amt für Kinder, Jugend und Familie vom 10.05.2021 
 
Sehr geehrter Herr 
 
Frau Blome hat mich gebeten Ihnen hier zu antworten. 
 
Es ist Ihnen ja sicherlich bekannt, dass das Ministerium derzeit eine Notbetreuung in den 
Kindertageseinrichtungen verfügt hat. Neben schulpflichtig werdenden Kindern und Kindern mit 
(drohender) Behinderung können aktuell nur die Kinder betreut werden, deren Eltern keine 
alternative Betreuungsmöglichkeit haben. Leider kann ich Ihnen heute nicht sagen, wann diese 
Regelung wieder außer Kraft tritt und eine Betreuung uneingeschränkt wieder möglich ist. 
 
Die gesamte Verwaltung und der Krisenstab der Stadt Köln nehmen die Situation in den 
Kindertageseinrichtungen sehr ernst und beobachten die Entwicklung dort sehr genau. Kitas und 
Schulen stehen in jeder Sitzung des Krisenstabes auf der Tagesordnung. Nur so war es möglich, dass 
Köln bei der Umsetzung der Lollitests in NRW und bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen konnte. 
Gleichzeitig konnte den über 10.000 Beschäftigten in sehr kurzer Zeit ein Impfangebot unterbreitet 
werden, dass inzwischen über 90 % auch schon angenommen haben. Dies sollen nur 2 Beispiele 
dafür sein, zu zeigen, mit welcher Ernsthaftigkeit in Köln für die Sicherheit in den 
Kindertageseinrichtungen gehandelt wird. Dies bekomme ich regelmäßig so aus den Kitas und von 
den Trägern verbunden mit einem Dank zurückgemeldet. Stellvertretend für viele Rückmeldungen 
hier ein Beispiel, das am 05.05.2021 bei den Bürgerdiensten der Stadt Köln eingegangen ist und mich 
heute erreicht: 
 
Liebe Stadt Köln,ich bin Leitung einer Kindertagesstätte in Köln und ich weiß nicht, ob diese 
Nachricht diejenigen erreicht, die sie erreichen soll, aber ich möchte einfach mal Danke 
sagen. Die Lolli Testungen in unserem Kindergarten geben wirklich allen Beteiligten 
Sicherheit und ein Stück Normalität zurück. Von 112 Kindern sind zwischen 75 und 94 alle 
Kinder in der momentanen Notbetreuung, aber wir können damit umgehen, weil wir jeden Mo 
und Mi Abend die Ergebnisse vorliegen haben. Das Labor Quade ist dazu noch vorbildlich 
organisiert. Also kurzum: Dankeschön! 
 
Dass in irgendeiner Weise die Situation in den Kitas als „vernachlässigenswert heruntergespielt“

wurde, kann ich nicht bestätigen und ich weise dies auch zurück, allerdings würde ich um konkrete 
Benennung Ihres Bezuges bitten.  
 
Zu der von Ihnen geforderten Testpflicht habe ich mich hinreichend geäußert, sodass ich hier keinen 
Bezug mehr nehmen muss. Aktuell ist dies weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Thema. 
Herr Minister Stamp hat in seinem Schreiben an die Eltern deutlich gemacht, dass die Vorlage eines 
Testergebnisses keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Betreuung in Kita oder 
Tagespflege darstellt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Stadt Köln  
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abteilungsleitung Tageseinrichtungen für Kinder 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln

3- Eingabe

2995 Zeichen

Sehr geehrter Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, 
die Corona – Zahlen in Köln sind dramatisch. Trotzdem müssen viele Eltern – trotz 
der horrenden Corona-Zahlen – ihre Kinder in die Kitas schicken, da sie die 
Betreuung auf andere Weise nicht sicherstellen können. Die allermeisten Eltern 
machen dies mit einem sehr schlechten Gefühl, da sich die Kitas immer mehr zu 
einem Corona-Hotspot entwickelt haben.  
Die Stadt Köln bietet zur Eindämmung der Pandemie die Lolli-Tests in den 
Kindergärten an. Diese werden mittlerweile von so gut wie allen Kitas in Köln 
durchgeführt. Die große Mehrheit der Eltern hat die Zustimmung zum Lolli-Test in 
den Kitas gegeben. Das Lutschen des Abstrichtupfers im Morgenkreis ist kindgerecht 
und macht den Kindern Spaß. Allerdings gibt es leider auch unter Kita-Eltern viele 
Corona-Leugner und Querdenker-Eltern, die die Zustimmung zu diesen Tests 
verweigern und die sich auch mit den allerbesten Argumenten nicht überzeugen 
lassen. Die Anzahl dieser Kinder in Köln wird auf 10% geschätzt (vgl. 
https://www.ksta.de/koeln/corona-in-kitas-eltern-fordern-testpflicht-fuer-alle-koelner-
kindertagesstaetten-38316306). 
Als Eltern steht man nun vor der Wahl sein Kind in eine Kitagruppe mit ungetesteten 
anderen Kindern zu schicken und somit die eigenen Kinder und die ganze Familie 
einem hohen gesundheitlichem Risiko auszusetzen oder sein Kind zuhause zu 
lassen. 
Während es für Schulen durch das Land NRW eine Testpflicht gibt, wurde diese 
Testpflicht für Kindergärten vom Land NRW nicht eingeführt. Die Stadt Köln hat aber 
die rechtlichen Kompetenzen eine solche Testpflicht einzuführen. In anderen 
Kommunen (z.B. in Tübingen) wird eine solche kommunale Testpflicht erfolgreich in 
Kitas praktiziert.  
Die Kita-Träger stehen derzeit vor großen rechtlichen Problemen. Wie können sie 
ihrer Fürsorgepflicht für die MitarbeiterInnen nachkommen, wenn die ErzieherInnen 
mit ungetesteten Kindern arbeiten müssen. Gerade ErzieherInnen erkranken derzeit 
überproportional oft an dem Corona-Virus. Wird die Stadt Köln die Haftung 
übernehmen, wenn ErzieherInnen ihre Arbeitgeber verklagen? 
Aufgrund der Untätigkeit der Stadt Köln eine Testpflicht in Kitas einzuführen, 
entstehen eine Vielzahl von Konflikten innerhalb der Elternschaft der einzelnen Kitas, 
die das Klima in den Kitas kaputt machen! Eltern feinden sich gegenseitig an und mit 
den ungetesteten Kindern wollen andere Kinder plötzlich nicht mehr spielen. 
Da die Lolli-Tests schon durchgeführt werden, würde eine Testpflicht in Kitas keine 
zusätzlichen Kosten für die Stadt Köln verursachen. 
Im Interesse der Gesundheit unserer Kinder muss die Testpflicht in Kölns Kitas 
umgehend umgesetzt werden.  
Ich würde mich freuen, wenn der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden dieser Forderung entsprechen würde. Insbesondere fordere ich den 
Rat der Stadt Köln auf umgehend eine Testpflicht in den Kitas zu beschließen. 
Mit freundlichen Grüßen

5- Antwortschreiben Amtstleitung Jugendamt.docx

4522 Zeichen

Von: Glaremin, Stephan  
Gesendet: Dienstag, 21. September 2021 10:27 
 
Betreff: AW: Schutz unserer Kinder 
 
Sehr geehrter 
 
zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Forderung verstehen kann. Auch wir wägen hier 
täglich alle Aspekte rund um Corona neu ab. Ich nehme meinen Auftrag, alle Kinder und 
Beschäftigten in den Kitas bestmöglich zu schützen und Familien gleichzeitig eine verlässliche 
Betreuung zu bieten, sehr ernst. Gegen Ihren Vorwurf, dass ich zur „Durchseuchung der Kinder 
beitrage“, möchte ich mich daher entschieden verwahren.  
 
Die Stadt Köln ist als eine der ersten Arbeitgeberinnen ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen und hat, 
neben vielen anderen Schutzmaßnahmen, bereits Ende Februar mit den Impfangeboten für 
Erzieher*innen begonnen. Die zweimal wöchentlichen PCR-Testungen mit der Lolli-Methode sind 
neben den Impfungen der Beschäftigten ein wesentlicher Baustein in unserem Schutzkonzept. Auch 
wenn nicht alle Kinder und Beschäftigten an den Lollitestungen teilnehmen, sind sie trotzdem die 
sicherste Methode eine Infektion ganz früh zu erkennen und die Infektionsketten rechtzeitig zu 
unterbrechen.  
 
Wir werden hierbei eng durch das Gesundheitsamt und die Uniklinik Köln begleitet. Deren 
Auswertungen zeigen, dass es in den vergangenen Monaten nur ganz selten zu mehr als einem 
Indexfall in einer Kita kam. Die von Ihnen angesprochene hohe Anzahl an Infektionen in den Kitas, 
kann ich daher immer noch nicht bestätigen. Natürlich wünsche ich mir persönlich auch, dass alle 
Kinder und Beschäftigten sich an diesen Tests beteiligen und werde nicht müde, hier 
Überzeugungsarbeit zu leisten. Auch geht es der Stadt Köln bei ihren Entscheidungen während der 
Pandemie nie um die Kosten. Wie Sie richtig anmerken, bleiben diese bei den Lollitestungen 
unabhängig der Teilnehmer*innenzahl gleich.  
 
Die Stadt Köln war eine der ersten und ist eine der wenigen Städte, die überhaupt die regelmäßigen 
Lollitestungen in Kitas anbieten. Sie hat diese Methode schon finanziert, bevor das Land NRW eine 
Kostenbeteiligung zusicherte. Auch bei der Neuregelung der Quarantäneanordnung habe ich mich 
gemeinsam mit unserem Gesundheitsamt dafür eingesetzt, dass wir mit unserem Testkonzept über 
die vorgeschriebenen Testintervalle hinausgehen, um so allen in den Kitas zusätzliche Sicherheit zu 
bieten. 
 
Sie selbst haben aber einen ganz anderen viel entscheidenderen Punkt angesprochen. Gerade nach 
den vergangenen Monaten und Erfahrungen rund um Corona ist es immens wichtig, dass alle Kinder 
wieder regelmäßig die Kindertageseinrichtungen besuchen.  
 
Es gibt leider nicht, wie Sie beschreiben, die einen, die dafür sind und die anderen. Die 
Nichtteilnahme am Test hat viele Gründe und ich sehe mich in der Verantwortung für alle Kinder in 
Köln, auch für die, die bei einer Testpflicht die Kita nicht mehr besuchen würden. Diese Pflicht hätte 
Auswirkungen auf den Kinderschutz, die ich in meinen Entscheidungen ebenfalls abwägen muss.  
Kinder können nichts für die Entscheidungen ihrer Eltern und sollten auch dafür nicht die 
Konsequenzen tragen. Mit Blick auf das Kindeswohl möchte ich auch verhindern, dass eine 
Testpflicht der Kinder dazu führt, dass Erwachsene Kindern gegen ihren Willen oder sogar mit Gewalt 
eine Probe entnehmen, damit sie sie betreuen lassen können. Kindertageseinrichtungen sollen 
weiterhin auch Schutzräume für Kinder sein, die sie gerne besuchen und in denen sie sich zu 
selbstbestimmten Menschen entwickeln dürfen. Vor allem aber, müssen Kinder spüren, dass sie 
herzlich willkommen sind, so wie sie sind.

Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir mit fortlaufenden Informationen zu den Lolli-
Testungen und viel Aufklärungsarbeit gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der Uniklinik die 
Teilnehmer*innenzahl an den Testungen noch mal steigern konnten. Auch die Neuregelung zur 
Quarantäneverordnung hat in dieser Woche einen erneuten Zulauf an Anmeldungen gebracht. 
 
Wir werden das Infektionsgeschehen in den Kitas bei  hohem Verantwortungsbewusstsein gut im 
Blick behalten und sofern es tatsächlich zu den von Ihnen angedeuteten großen Infektionsherden 
kommt, die Schutzmaßnahmen weiter entsprechend anpassen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag  
Stephan Glaremin 
 
 
 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Kinder, Jugend und Familien 
Amtsleiter  
 
Ottmar-Pohl-Platz 1  
51103 Köln  
 
Telefon: 0221/221-25416 
Telefax: 0221/221-25599 
 
E-Mail: stephan.glaremin@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de

4- Antwortschreiben Amtsleitung Bürgeramt

2489 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
  
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02-2 Mö  20.05.2021 
 
Prüfung Bürgereingabe nach § 24 GO– „Test-Pflicht Kitas" vom 02.05.2021 
Sehr geehrter  , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.05.2021, in dem Sie eine erneute Prüfung der Test-
Pflicht in Kindertagesstätten fordern.  
Nach Rücksprache mit dem Jugendamt verweise ich auf die umfangreiche Korrespondenz 
mit dem dort zuständigen Mitarbeiter Herrn Neumann.  
Hier nur einige wichtige Gründe, die der Ablehnung der Testpflicht zugrunde liegen. 
Wie Sie bereits informiert wurden ergibt sich weder aus § 28b Infektionsschutzgesetz noch 
aus landesrechtlichen Regelungen eine Testpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen in 
Nordrhein-Westfalen.  
Gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 KiBiz ist die Einrichtung verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige 
Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Da es keine ge-
setzlich normierte Testpflicht gibt, kann die Nichtinanspruchnahme eines freiwilligen Testan-
gebotes des Landes keinen zulässigen Ausschlussgrund im Sinne der Vorschrift darstellen.   
Da es, anders als für Schulen, keine Besuchspflicht der Kindertagestätte gibt, könnte eine 
Testpflicht dazu führen, dass Kinder aus unterschiedlichen Gründen von ihren Eltern nicht 
mehr in die Kita gebracht würden, was zu einer Benachteiligung in ihrer Entwicklung führen 
würde. 
Es wird daher auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und klärende Gespräche mit den 
Eltern gesetzt. 
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Eine erneute Stellung-
nahme durch das Fachamt wird im Ergebnis keine neuen Erkenntnisse hervorbringen.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Auszug aus der Niederschrift vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

4903 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Möller, Schriftführung 
Telefon:  (0221) 221-26144  
   
E-Mail:   julia.moeller@stadt-koeln.de 
Datum:  16.12.2021 
Auszug 
aus der Niederschr ift der 7. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.12.2021  
öffentlich 
4.1.2 Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW- "Testpflicht für Kitas"- Aktenzei-
chen 119/21 
3967/2021 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, erläutert, dass diese Vorlage als Mit-
teilung erstellt wurde, man sich aber entschlossen habe, aufgrund des Schriftwech-
sels und der Diskussionen im Vorfeld, den Petenten und die Verwaltung dazu einzu-
laden. Er bittet den Petenten seine Eingabe zu erläutern. 
 
Der Petent stellt fest, dass diese Sitzung zum Schutz der Teilnehmer mit der 3G-
Regel durchgeführt wird. In den Kindertagesstätten gebe es keine Testpflicht, immer 
würden Kinder in den Pooltestungen positiv getestet werden. Der überwiegende Teil 
der Eltern stimme den Lollitests für ihre Kinder zu, aber es gebe auch Querdenker, 
die diese Zustimmung verweigerten, was ein hohes Infektionsrisiko für die Familien 
sei. Die Kitaleitungen müssten mit den Eltern politische Diskussionen führen. Die 
Gegner der Testpflicht argumentierten, dass die Inzidenz bei Kindern niedrig sei und 
man Kinder aus schwierigen Verhältnissen von der Betreuung nicht ausschließen 
wolle, aber es seien oft Akademiker, die die Testung ihrer Kinder verweigerten. 
 
Frau Schäfer-Sikora, Amt für Kinder, Jugend und Familie, führt aus, dass 90 % 
der Eltern in den Kölner Kitas ihre Kinder testen lassen. Auch um die Finanzierung 
für die Lollitests bis Ostern zu verlängern, habe sie dieses Thema im Krisenstab an-
gesprochen. Hier verweist sich noch einmal auf das bisherige Verfahren: sollte bei 
der Pooltestung einer Kitagruppe ein Indexfall auftreten, müssen alle Kinder dieser 
Gruppe getestet werden. Sollte ein Kind nicht getestet werden, wird es vom Kitabe-
such ausgeschlossen. Mit dieser Lösung sei man auf der sicheren Seite. Das 
Rechtsamt sehe nach Prüfung der Coronaschutzverordnung keine rechtliche Vorga-
be, aus der sich eine Testpflicht für Kitas ergäbe. Sie verweist auf das Schreiben des 
ehemaligen Amtsleiter Glaremin an den Petenten. Hier habe er ausführlich geschil-
dert, dass das Jugendamt sich für alle Kinder verantwortliche sehe und für alle den

Kitabesuch ermöglichen müsse. Sie betont, man befände sich in Übereinstimmung 
mit dem Krisenstab, mit dem Rechtsamt und mit der Coronaschutzverordnung. 
 
Frau Krolow, Linke, stimmt zu, dass eine Überprüfung durch ein Fachgremium gut 
sei, es würde aber dieses Thema noch weiter nachhinten verschieben. Dafür seien 
die Inzidenzen bei Kindern derzeit zu hoch. Man könne die Kinder noch nicht impfen 
lassen, die Eltern müssten arbeiten und hätten Angst ihre Kinder in die Kita zu brin-
gen. Wenn die Situation außer Kontrolle geriete, würden die Kitas wieder geschlos-
sen werden. Daher stimme sie dafür das Thema jetzt zu besprechen und zu beraten.  
 
Frau Gabrysch, Klima Freunde, schließt sich ihrer Vorrednerin vollumfänglich an. 
 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, fragt nach der erwähnten Allgemein-
verfügung für eine Testpflicht in Hinblick auf die rechtliche Umsetzung, nicht als Be-
antwortung der Sachfrage. 
 
Frau Schäfer-Sikora, Amt für Kinder, Jugend und Familie erläutert, eine Allge-
meinverfügung könne erlassen werden, wenn es in der Kommune einen besonderen 
Bedarf im NRW-weiten Vergleich gebe. Das habe das Rechtsamt geprüft und sehe 
die Situation derzeit nicht gegeben. In Stuttgart habe man dies gemacht. Hier würden 
die Eltern, bevor sie ihre Kinder in den Kita brächten, einen Selbsttest durchführen. 
Die Lollitests, die die Stadt Köln verwendet, seien PCR-Tests, die in jedem Fall eine 
höhere Sicherheit garantierten. 
 
Der Petent stellt fest, dass er seit 7 Monaten von der Stadt Köln keine Antwort auf 
die Frage bekommen habe, wie die juristische Sichtweise auf die Testpflicht in Kitas 
sei. Mündlich würde immer gesagt, dass es nicht möglich sei, aber schriftlich wolle 
sich niemand festlegen. Die Stadt wolle aus fachlicher Sicht keine Testpflicht in Kitas, 
und deswegen ginge sie auch nicht den zweiten Schritt eine Umsetzung zu prüfen. 
Er befürchte, dass die Zahlen weiter steigen und die Kinder erkranken würden. Dabei 
ginge es nur darum einen Wattetupfer zu lutschen- wenn 10 % der Kinder dies nicht 
täten, hätte man eine Infektionskette. Er stellt fest, dass die Testpflicht erst gelte, 
wenn die Kinder infiziert seien, und hält es für sinnvoller dafür zu sorgen, dass sie 
sich nicht ansteckten. 
 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, kommt zur Abstimmung. 
 
Beschluss:  
Die Mitteilung wird dem Gesundheitsausschuss und dem Jugendhilfeausschuss zur 
Beratung weitergeleitet. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Mitteilung Ausschuss

499 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  18.11.2021 
 3967/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 
Gesundheitsausschuss 18.01.2021 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2021 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW- "Testpflicht für Kitas"- Aktenzeichen 119-21 
Die Bürgereingabe und die Antworten der Verwaltung werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis 
vorgelegt. 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

2- Schreiben und Antworten

10254 Zeichen

Gesendet: Montag, 12. April 2021 18:17 
An: Rau, Harald Dr. <Harald.Rau@STADT-KOELN.DE> 
Cc: Dez V - Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen <sozialdezernatV@stadt-koeln.de> 
Betreff: Fw: AW: Corona Tests in Kindergärten 
Sehr geehrter Herr Dr. Rau, 
mein Sohn besucht einen Kindergarten in Köln. Ich bin der Kita-Leitung sehr dankbar, dass Sie sich 
sehr um eine Testung der Kindergartenkinder mittels der Lolli-Methode bemüht hat. Dies hat heute 
gestartet. Sehr bedauerlich finde ich, dass sich mehrere Eltern in der Kita weigern, dass Ihre 
Kinder an den Tests teilnehmen. Für Grundschulen hat die Landesregierung in NRW eine Testpflicht 
der Schulkinder verordnet. Für Kindergartenkinder nicht. Ich muss jetzt mein Kind in einen 
Kindergarten schicken, von dem ich weiß, dass sich nicht alle Kinder testen lassen. Die 
Kindergartenleitung ist nach meinem Verständnis hier machtlos. Eine Entscheidung kann nur die 
Politik treffen. 
In anderen Kommununen (z.B. in Tübingen) haben die Kommunen ohne Vorgaben der 
Landesregierung eigenständig entschieden, dass es eine Testpflicht in Kindergärten gibt. In Köln 
gibt diese Testfplicht nicht - warum? 
Wer trägt die Verantwortung, wenn sich mein Kind in einem Kindergarten bei einem ungetesteten 
Kind ansteckt? 
Gleichzeitig möchte ich hiermit den Erlass der Kindergartengebühren beantragen, da die Stadt Köln 
nicht sicherstellen kann, dass alle Kinder im Kindergarten meines Sohnes getestet werden. Um das 
Kindeswohl ja nicht zu gefährden, kann ich mein Kind jetzt ja auch nicht mehr in den Kindergarten 
schicken. 
Nachdem Ihr Kollege Herr Voigtsberger eine Woche gebraucht hat festzustellen, dass er für dieses 
Thema nicht zuständig ist, freue ich mich über Ihre Rückmeldung! 
Vielen Dank! 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gesendet: Mittwoch, 14. April 2021 um 12:39 Uhr 
Cc: Stephan.Glaremin@STADT-KOELN.DE, Alexa.Dreyer@STADT-KOELN.DE, lothar.becker@stadt-
koeln.de 
Betreff: WG: Fall 2 Corona Tests in Kindergärten 
Sehr geehrter  
vielen Dank für Ihre Mail. Ich wurde gebeten, Ihnen hier zu antworten. 
Ich teile selbstverständlich Ihr Ansinnen, dass eine hohe Beteiligung von Eltern bzw. Kindern und 
Beschäftigten an der von der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Uniklinik Köln initiierten „Lolli-
Testung“ im Rahmen des Projektes KiKo sehr wünschenswert ist. 
 Wie Sie sicherlich wissen, hat das Land NRW  Selbsttests für Beschäftigte und Kinder zur Verfügung 
gestellt, die Anwendung ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für den Besuch einer 
Kindertageseinrichtung dar. Die Stadt Köln hat als eine von 3 mir bekannten Kommunen in NRW 
beschlossen, über dieses Testangebot hinauszugehen. Der „Lolli-Test“ ist für Kinder und Beschäftigte 
angenehmer in der Anwendung und als PCR-Test auch zuverlässiger in der Auswertung. Die 
Erfahrungen aus dem vorgeschalteten  Modellprojekt haben gezeigt, dass aus diesem beiden 
Gründen die Akzeptanz und die Teilnahme an diesem Test wesentlich höher ist als bei anderen

Testmethoden. Es haben sich inzwischen 98% der Kindertageseinrichtungen in Köln angemeldet. Aus 
vielen Rückmeldungen ist mir bekannt, dass neben der Testmethode auch die Freiwilligkeit ein 
wesentliches Kriterium für die Teilnahme ist. 
Im Unterschied zur Schule besteht in der Kita keine „Kitapflicht“. Ein für den Kita-Besuch 
verpflichtender Test würde aus meiner Sicht dazu führen, dass Kinder möglicherweise nicht in  die 
Einrichtung gebracht werden. Dies wiederum kann Folgen im Bereich Kinderschutz und/oder der 
psychosozialen und emotionalen Entwicklung von Kindern haben.  In dieser Abwägung kann ich eine 
Testpflicht für den Kita-Bereich nicht befürworten. 
 Sie haben in Ihrer Mail die Testpflicht in Tübingen angesprochen. Hierzu möchte ich folgendes 
anmerken: 
 
Es handelt sich hier um einen seit Montag, 12.04.21  laufenden Modelversuch, d.h. Erfahrungen 
liegen noch nicht vor. Insbesondere die von mir oben beschriebenen möglichen Auswirkungen auf 
Kinderschutz und Entwicklung der Kinder sind in der Darstellung nicht beschrieben. Ebenso bleibt 
völlig unklar, wie eine Kontrolle durchgeführt wird. Da die Tests von Eltern zuhause gemacht werden 
sollen, erscheint mir eine Kontrolle unmöglich zu sein, somit handelt sich dann doch wieder um eine 
faktische Freiwilligkeit. Der „Gesamtelternbeirat der Tübinger Kinderbetreuungseinrichtungen“ 
fordert in seiner Stellungnahme vom 23.03.21 im Übrigen „Die Durchführung der Schnelltests bei 
Kitakindern muss auf freiwilliger Basis erfolgen“. 
 Zu Ihrer Information kann ich Ihnen gerne noch mitteilen, dass im Modellprojekt „KiKo“ von 11500 
erfolgten Einzeltests lediglich 0,07% positiv waren. Diese Quote stimmt mit den Auswertungen der 
vorhergegangenen  „Gurgeltests“ bei den Beschäftigten überein, sie lag bei 0,1%. Aus meiner Sicht ist 
dies ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Infektionsrisiko innerhalb einer Kindertageseinrichtung 
bisher sehr gering ist. 
 Sehr geehrter Herr Wachsmuth, ich glaube sagen zu können, dass wir im Ziel, nämlich einer 
möglichst optimalen Sicherheit für Kinder und Beschäftigte durch eine hohe Beteiligung am 
Testverfahren, übereinstimmen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich in einer Verpflichtung in 
der Gesamtbetrachtung mehr Nachteile für Kinder als Vorteil sehe. Bitte haben Sie auch Verständnis, 
dass ich auf dieser Grundlage einem Erlass der Kita-Gebühren nicht nachkommen kann. 
 Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abteilungsleitung Tageseinrichtungen für Kinder 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln 
 
 
 
Sehr geehrter  , 
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Insbesondere Ihren Ausführungen zur psychosozialen und 
emotionalen Entwicklung von Kindern kann ich nur zustimmen. Genau darum habe ich mich ja an 
die Stadt Köln gewandt. Sehr gerne würde ich meinen Sohn wieder in den Kindergarten schicken, 
damit die von Ihnen beschriebenen Konsequenzen nicht eintreten. Warum aber die Kinder von 
Corona-Leugnern hier höher zu bewerten sind als mein eigenes Kind, kann ich nicht 
nachvollziehen!

Offenbar relativieren Sie in Ihrer Email unten die Gefahr, die es auch in Kindergärten gibt. Dies 
widerspricht den aktuellen Erkenntnissen vom Robert - Koch - Institut.  
 Bevor wir aber hier eine endlose Diskussion führen, möchte ich nur die in meiner letzten Email 
formulierte Frage kurz beantwortet haben: 
 "Wer trägt die Verantwortung, wenn sich mein Kind im Kindergarnten bei einem ungetesteten Kind 
ansteckt?" 
 Können Sie mir bitte diese Frage beantworten. 
 Vielen Dank! 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gesendet: Donnerstag, 15. April 2021 um 15:26 Uhr 
  
Betreff: AW: WG: Fall 2 Corona Tests in Kindergärten 
Sehr geehrter   
ich sehe da wie Sie, dass es wenig Sinn macht, eine endlose Diskussionsschleife zu führen. 
Den Kindertageseinrichtungen in Köln stehen mit diversen Maßnahmen gute Rahmenbedingungen 
für eine Betreuung zur Verfügung. Sie entscheiden selbst, ob das für Sie ausreichend ist und Sie Ihr 
Kind bringen, insofern betrachte ich Ihre Frage eher als rhetorisch.  
Ausdrücklich zurückweisen möchte ich, dass 
 ich irgendwas relativiere, 
 irgendwelche Kinder bevorzugt werden.  
Ich glaube nicht, dass Tübinger Elternvertreter, die eine Freiwilligkeit der Tests fordern, im 
Kontext  Coronaleugner zu sehen sind (das Beispiel Tübingen kam ja von Ihnen). Unten stehend ein 
Presseartikel von heute, dem Sie entnehmen können, dass auch in anderen Kommunen die 
Freiwilligkeit gefordert wird. 
Mit freundlichen Grüßen 
  
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abteilungsleitung Tageseinrichtungen für Kinder 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln

Gesendet: Donnerstag, 15. April 2021 um 23:39 Uhr 
Von:   
An:  harald.rau@stadt-koeln.de, oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de, robert.voigtsberger@stadt-
koeln.de, henriette.reker@stadt-koeln.de 
Betreff: Aw: AW: WG: Fall 2 Corona Tests in Kindergärten 
 
Sehr geehrte Frau Dr. Reker, sehr geehrter Herr Dr. Rau, sehr geehrter Herr Voigtsberger    
 
seit zwei Wochen bitte ich die Stadt Köln mir die folgende, einfache Frage zu beantworten: 
Wer ist dafür verantwortlich, dass es in den Kindergärten der Stadt Köln keine Testpflciht gibt, 
obwohl die Kommune die Mgölichkeit hätte eine solche Testfpflicht einzuführen. 
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese einfache Frage beantworten können. 
 
Vielen Dank! 
 Mit freundlichen Grüßen

Gesendet: Sonntag, 18. April 2021 20:37 
An: ; Rau, Harald Dr. <Harald.Rau@STADT-KOELN.DE>; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin 
<01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Voigtsberger, Robert 
<robert.voigtsberger@stadt-koeln.de>; Reker, Henriette <henriette.reker@stadt-koeln.de>; Blome, 
Andrea <Andrea.Blome@STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Testfplicht Kitas 
 
Sehr geehrte Frau Dr. Reker, sehr geehrte Frau Blome, sehr geehrter Herr Dr. Rau, sehr geehrter 
Herr Voigtsberger,   
  
seit zwei Wochen bitte ich die Stadt Köln mir die folgende, einfache Frage zu beantworten: 
  
Wer ist dafür verantwortlich, dass es in den Kindergärten der Stadt Köln keine Testpflciht gibt, 
obwohl die Kommune die Mgölichkeit hätte eine solche Testfpflicht einzuführen. 
  
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese einfache Frage beantworten können. 
 
Vielen Dank! 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Mail Amt für Kinder Jugend und Familie, vom 20.04.2021 
Sehr geehrter   
ich denke, ich habe Ihnen die Position der Stadt Köln zu diesem Thema hinreichend erläutert. Eine 
Testpflicht wird derzeit in Köln und nach meiner Kenntnis auch nicht im Ministerium diskutiert. Der 
Krisenstab der Stadt Köln hat sich bewusst für das weitergehende Testprojekt „KiKo“ auf freiwilliger 
Basis entschieden. Bei einer Teilnehmerquote von 98% der Kitas und einer sehr hohen Beteiligung 
von Kindern und Beschäftigten erscheint mir das auch der richtige Weg zu sein. Im Übrigen würde 
eine Testpflicht auf kommunaler Ebene sicherlich auch Klagen nach sich ziehen, da hiermit letztlich 
der Rechtsanspruch auf Betreuung außer Kraft gesetzt wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 Stadt Köln  
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abteilungsleitung Tageseinrichtungen für Kinder 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln

Beratungsverlauf (3)

06.12.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.01.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3967/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.12.2021
Erstellt
10.11.2021 17:22