2694/2021
Umsetzung des Bundesprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" durch die Stadt Köln
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Anlage 1 Gruppenangebote Extra-Zeit 2021-2022
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Übersicht "Extra-Zeit" 2021/2022 Stadt- bezirk Träger Schule Anzahl Gruppen 1 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH GY Thusneldastr. 3 1 Schule GGS Gotenring 1 1 Humbold-Ring e.V. Gy Kartäuserwall 6 1 Mikis e.V. KGS Zugweg 1 1 Humbold-Ring e.V. Gy Kartäuserwall 1 1 Jugendzentren Köln gGmbH GGS Gereonswall 1 1 Perspektive Bildung e.V. GGS Balthasarstr. 2 1 Netzwerk e.V. GY Georgsplatz 4 1 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH GY Thusneldastr. 4 1 igis GE Frankstr. 7 1 VHS 7.0 SEK I 2 1 Förderverein Berufskolleg Südstadt BK Südstadt 1 1 VHS 8.0 SEK I 4 1 ev-angel-isch gGmbH GY Hansaring 1 2 Rapunzel Kinderhaus e.V. GGS Sürther Hauptstr. 1 2 RheinFlanke gGmbH GE Rodenkirchen 6 2 SalzZUG GGS Bernkasteler Str. 1 2 Studienkreis Rodenkirchen GY Sürther Str. 26 3 Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Köln e. V. GY Nikolausstr. 51-53 2 3 Schulpänz e.V. GGS Bachemer Str. 2 Stadt- bezirk Träger Schule Anzahl Gruppen 3 JugZ gGmbH GY Neue Sandkaul 2 3 IN VIA Köln e.V. KGS Lindenburger Allee 1 3 SalzZUG GGS Breslauer Str. 6 3 IN VIA Köln e.V. GY Biggestr. 7 3 Fördervererin der GE Lindenthal GE Berrenrather Str. 1 3 GY Ostlandstr. GY Ostlandstr. 4 3 GY Ostlandstr. GY Ostlandstr. 2 3 Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Köln e. V. GY Nikolausstr. 51-53 2 4 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH FL Leyendecker Str. (SEK I) 1 4 Mikis e.V. KGS Platenstr. 1 4 SalzZUG GGS/KGS Erlenweg 4 4 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH GY Ottostr 5 4 IN VIA Köln e.V. KGS Vogelsanger Str. 4 4 ev-angel-isch gGmbH GY Rochusstr. 2 5 RheinFlanke gGmbH FE Auguststr. 1 5 Lebenshilfe Köln GGS Halfengasse 5 5 SalzZUG GGS Gellertstr. 2 5 SalzZUG GGS Alzeyer Str 1 5 RheinFlanke gGmbH FE Auguststr. 1 5 Soziales Zentrum Lino-Club e.V. GGS Altonaer Str. 1 6 RheinFlanke gGmbH GY Fühlinger Weg 6 6 RheinFlanke gGmbH GY Fühlinger Weg 6 6 VGS GGS An den Kaulen 1 Stadt- bezirk Träger Schule Anzahl Gruppen 6 Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven gemeinnützige GmbH RS Karl-Marx-Allee 1 6 RheinFlanke gGmbH GE Merianstr. 4 6 RheinFlanke gGmbH GY Fühlinger Weg 6 6 RheinFlanke gGmbH GY Fühlinger Weg 2 6 Soziales Zentrum Lino-Club e.V. GGS Merianstr. 2 7 Rapunzel Kinderhaus e.V. GGS Neue Heide 1 7 Rapunzel Kinderhaus e.V. GGS Poller Hauptstr. 1 7 VGS GGS Schulstr. 1 7 VGS GGS Schulstr. 1 7 Netzwerk e.V. KGS Am Altenberger Kreuz 4 7 Schule GE Stresemannstr. 1 7 Schule GE Stresemannstr. 9 7 Rapunzel Kinderhaus e.V. GGS Neue Heide 2 7 IN VIA Köln e.V. GY Nachtigallenstr. 3 7 GE Stresemannstr. (ich geh voran) GE Stresemannstr. 16 7 GE Stresemannstr. (ich geh voran) GE Stresemannstr. 16 7 GE Stresemannstr. (ich geh voran) GE Stresemannstr. 16 7 GE Stresemannstr. (ich geh voran) GE Stresemannstr. 16 7 GE Stresemannstr. (ich geh voran) GE Stresemannstr. 16 7 GE Stresemannstr. (Soziales Lernen) GE Stresemannstr. 4 7 GE Stresemannstr. (Soziales Lernen) GE Stresemannstr. 4 7 GE Stresemannstr. (Soziales Lernen) GE Stresemannstr. 4 7 GE Stresemannstr. (Soziales Lernen) GE Stresemannstr. 4 7 GE Stresemannstr. (Soziales Lernen) GE Stresemannstr. 4 Stadt- bezirk Träger Schule Anzahl Gruppen 7 GE Stresemannstr. (Töne) GE Stresemannstr. 1 7 GE Stresemannstr. (Töne) GE Stresemannstr. 1 7 GY Nachtigallenstr. GY Nachtigallenstr. 14 8 Förderverein der GGS Weimarer Str. GGS Weimarer Str. 4 8 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH HS Helene-Weber-Platz 2 8 Förderverein der GGS Weimarer Str. GGS Weimarer Str. 12 8 Awo Kreisverband Köln KGS Zehnthofstr. 4 8 IN VIA Köln e.V. GGS Kapitelstr. 2 8 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH GE Adalbertstr. 1 8 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH HS Helene-Weber-Platz 1 9 JugZ gGmbH FL Thymianweg mit Neben- stelle Berliner Str. Pro Standort 1 Gruppe 9 Rapunzel Kinderhaus e.V. KGS Langemaß 1 9 Deutsch-Türkischer Verein Köln e.V. GGS An St. Theresia 6 9 JugZ gGmbH FL Thymianweg mit Neben- stelle Berliner Str. 2 9 Verein der Eltern und Förderer der GGS Köln-Buchforst., Kopernikusstr. e. V. GGS Kopernikusstr. 2 9 SalzZUG KGS Neufelder Str. 4 9 Rapunzel Kinderhaus e.V. KGS Langemaß 2 9 Rapunzel Kinderhaus e.V. KGS Langemaß 1 9 Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Köln e. V. GGS Alte Wipperfürther Str. 2 9 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH GY Genovevastr. I 3 9 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH GY Genovevastr. II 2 9 RheinFlanke gGmbH GE Burgwiesenstr. 5 9 RheinFlanke gGmbH GY Genovevastr. 4 VHS SEK I 3 Stadt- bezirk Träger Schule Anzahl Gruppen VHS (2.0) SEK I 2 VHS (2.0) SEK I 2 VHS (3.0) SEK I 1 VHS (3.0) SEK I 1 VHS (3.0) SEK I 1 VHS (4.0) SEK I 1 VHS (4.0) SEK I 1 VHS (4.0) SEK I 1 VHS (4.0) SEK I 1 VHS (4.0) SEK I 1 VHS (5.0) SEK I 1 VHS (6.0) SEK I 1 VHS (9.0) SEK I 1
Mitteilung Ausschuss
8051 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 19.08.2021 2694/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Umsetzung des Bundesprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" durch die Stadt Köln Die Bundesregierung hat das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit rund einer Milliarde Euro Angebote zur frühkind- lichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienangebote und Angebote zur Unterstützung Kin- der und Jugendlicher im Alltag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung setzt ebenfalls eine Milliarde Euro für Förderangebote zum Aufholen von Lernrückständen für Schüler*innen ein. Ein Teil der Maßnahmen wird von den Bundesländern umgesetzt. Hierzu wurde bereits eine Verein- barung zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Die Finanzierung der Ländermaßnahme erf olgt durch Erlass der Umsatzsteuer in Höhe von 1,29 Milliarden Euro. Die Umsetzung über die Länder erfolgt über drei Fördersäulen 1. Abbau von Lernrückstanden 2. Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schu- len unterstützen und fördern 2 3. Kinder-und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder - und Jugendhilfe unterstützen und fördern Unter der Fördersäule 1 soll laut Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ein Abbau von Lernrück- ständen durch unterrichtsergänzende Maßnahmen, Zusatzangebote in den Ferien und Akquirierung von Personalkapazitäten erfolgen. Die Umsetzung erfolgt in NRW durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) über das Programm „Ankommen und Aufholen“, mit einem Budget von insgesamt 430 Millionen Euro. Das Programm wird derzeit im MSB unter Berücksichtigung des bereits beste- henden Landesprogramms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zu einem Gesamtkonzept zusammenge- fügt. Aktuell liegen dem Schulträger daher nur grundlegende Hinweise vor. Das Konzept sieht zusätz- liches Personal und zusätzliche finanzielle Mittel für die Schulen in NW vor, also „Extra-Personal und „Extra-Geld“. Bei „Extra-Personal“ für Schulen können sich Lehrkräfte und andere Professionen über das Internet- portal www.verena.nrw.de bewerben. Die Schulen sind aufgefordert, bei Interesse an einer Einstel- lung von „Extra-Personal“, Kontakt mit dem zuständigen schulfachlichen Dezernat der entsprechen- den Bezirksregierung oder des entsprechenden Schulamtes aufzunehmen Bei „Extra-Geld“ ist beabsichtigt, die Schulen vor Ort mit zusätzlichen Mitteln finanziell zu unterstüt- zen: 1. durch Budgets für Schulträger. 2. durch Budgets direkt für Schulen 3. durch Bildungsgutscheine zur individuellen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler. Die Schulträgerbudgets dienen der Sicherung und Schaffung gegebenenfalls auch schulübergreifen- der regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen in Kooperation mit externen Bildungs- anbietern. Es haben bereits Vorgespräche mit den relevant en Dienststellen unter Federführung des Amtes für Schulentwicklung stattgefunden. Sobald das Gesamtkonzept „Ankommen und Aufholen“ abschlie- ßend vorliegt sowie die Höhe der Budgets für Schulträger und Schulen aus „Extra -Geld“ feststeht, werden die erforderl ichen und konkreten Handlungsschritte in Abstimmung mit allen betroffenen Dienststellen festgestellt und umgesetzt. Der Schulträger ist bestrebt, alle sich aus dem Programm „Ankommen und Aufholen“ ergebenden Optionen sowie das zur Verfügung stehende Budget best- möglich auszuschöpfen und unter den möglichen Akteuren zu bewerben. Bezügliche der Fördersäule 3 der Bund -Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“, befindet sich auch das Jugendamt bereits in entsprechenden Vorgesprächen mit den ver- schiedenen möglichen Akteuren. Sobald das Gesamtkonzept mit entsprechender Budgetierung steht, wird auch von hier mit der Erar- beitung eines konkreten Maßnahmenkataloges begonnen. Geplant ist, zeitnah einen Workshop mit relevanten Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe, gegebenenfalls auch der Gesundheitshilfe durchzu- führen, um im Rahmen eines moderierten Brainstormings Bedarfe und Ideen zu sammeln und daraus Handlungsschritte abzuleiten. Hierbei soll nicht nur eine Fokussierung auf Jugendhilfebedarfe erfo l- gen, sondern auch Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in psychologisch-psychiatrischer Hinsicht in den Blick genommen werden. Im Bereich der Jugendförderung wurden erste Ideen entwickelt, die Fördermittel für verschiedene Kategorien zu nutzen (z.B. Corona konforme Sport- und Ferienevents, Angebote im Bereich Übergang Schule und Beruf oder digitale Angebote im Bereich Streetwork). Bereits konkret zur Umsetzung gekommen ist das Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“. Hier konnten mit der Organisation eines solchen Programms und der erfolgreichen Umsetzung be- reits Erfahrungswerte gesammelt werden. Die Laufzeit des Programms erstreckt sich von 01. März 2021 bis zum 09. August 2022. Das Land stellte hierfür bisher für NRW 36 Millionen Euro bereit. Die Summe soll jedoch noch weiter auf bis zu 60 Millionen Euro aufgestockt werden. Das Programm gliedert sich in drei Angebote für verschiedene Zielgruppen: 3 1. Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schü- ler*innen an allgemeinbildenden Schulen (Jahrgangsstufen 1-13) 2. Gruppenangebote für Schüler*innen von berufsbildenden Schulen 3. Individuelle Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnah- men für Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Un terstützung und intensivpäda- gogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF Durch den Schulträger wurden und werden bisher ab dem 01. März 2021 ca.104 Maßnahmen aus den Angeboten nach 1.und 2. an 59 Schulen gefördert. Diese gliedern sich auf wie folgt: 30 Grundschulen 7 Gesamtschulen 16 Gymnasien 1 Realschule 1 Hauptschule 3 Förderschulen 1 Berufskolleg Eine bezirksbezogene Übersicht der bisher stattgefundenen Maßnahmen ist als Anlage 1 beigefügt. Hinzu kommen 11 Maßnahmen der Volkshochschule Köln, welche in eigenen Räumlichkeiten für Schüler*innen der Sekundarstufe I und II durchgeführt wurden. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bisher bei 981.828,75 Euro. Diese setzen sich zu- sammen aus der beantragten Fördersumme in Höhe von 785.463 Euro und dem städtischen Eigen- anteil (erbracht über Mieten, Reinigung und Schließdienst) in Höhe von 196.365,75 Euro. Auch aus dem Vorgängerprogramm zur „Extra -Zeit“ vom 16.09.2020 wurden durch den Schulträger Bildungs- und Betreuungsangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schüler*innen abgewickelt. Die Fachverwaltung wird nach Vorliegen der konkreten Förderrichtlinie „Aufholen nach Corona“ und somit nach Bekanntwerden der Möglichkeiten und Prämissen der entsprechenden Angebote im Kon- takt zu allen Akteuren die Inanspruchnahme der Landesmittel und die Durchführung der Maßnahmen forcieren und unterstützen. Die politischen Gremien werden über die Sachstände und den Umfang der Maßnahmen informiert. Auf die Beschlussvorlage für die Sit zung des Rates am 16.09.2021 (session Nr. 2901/2021) zum Thema „Angebote der außerschulischen Bildung auch für Kinder von Geflüchteten ermöglichen“ wird verwiesen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2694/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 28.07.2021 13:20