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1031/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-/KSG-Fraktion aus der Sitzung der BV Rodenkirchen vom 16.01.2026 betreffend Baumfällungen und Bauprojekt Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth (AN/0076/2026)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3858 Zeichen

be 
 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 1031/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-/KSG-Fraktion aus der Sitzung der 
BV Rodenkirchen vom 16.01.2026 betreffend Baumfällungen und Bauprojekt Josef-
Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth (AN/0076/2026) 
Die FDP-/KSG-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1) Aus welchem Grund wurde der Bezirksvertretung entgegen der benannten und der Ver-
waltung bekannten Beschlüsse (AN/1604/2016 und AN/0087/2017) nach dem Wunsch 
des Erhalts der Bäume die Planung der beabsichtigten Fällung der Bäume und Entfer-
nung der Hecken nicht als Verwaltungsvorlage vorgelegt? 
 
2) Wurde der mögliche Erhalt der dort an die Industriestraße (L300) angrenzenden Bäume - 
z.B. durch eine ökologische Baubegleitung (analog Sürther Hauptstraße) – hinreichend 
geprüft? Wenn nicht, warum nicht? 
 
3) Aus welchem Grund wurde der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Planung des dort ent-
stehenden Gebäudes nicht vorgelegt? Wann wird die Verwaltung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen nun die Planung in ihrer Endversion nebst den aktuellen Baukosten vorle-
gen? 
 
4) Um was für ein entstehendes Gebäude mit welchen Maßen und welcher beabsichtigten 
Nutzung handelt es sich? 
 
5) Zu welchem Zeitpunkt und an welchem Standort im Stadtteil Sürth werden die erforderli-
chen Ausgleichsmaßnahmen für die gefällten Bäume vorgenommen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Das Bauvorhaben lag der Verwaltung im Juli 2022 zur Stellungnahme vor. Zu diesem Zeit-
punkt war die angrenzende Buchenreihe als zu erhalten in den Planunterlagen dargestellt. 
Daher wurde eine positive Stellungnahme unter der Annahme des Baumerhalts abgegeben. 
Eine Fällgenehmigung für das Vorhaben wurde nicht beantragt und auch nicht erteilt. 
 
Zu Frage 2: 
Die betreffenden Bäume entlang der Industriestraße sind nicht aufgrund einer Änderung der 
Planung oder im Rahmen der Bauausführung entfernt worden. Sie stehen vielmehr im direk-
ten Zusammenhang mit der notwendigen Sondierung der Fläche auf das Vorhandensein von

2 
 
Kampfmitteln. Die dafür erforderliche Genehmigung nach den Bestimmungen der Baum-
schutzsatzung lag nicht vor. Die Verwaltung prüft die Einleitung ordnungsbehördlicher Schritte 
zur Sanktionierung der Verstöße und zur Wiederherstellung des Schadens. 
 
Zu Frage 3: 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 70370/03 (Arbeitstitel Rod-
derweg in Köln-Sürth) und setzt dort auch eine Gebäudebebauung als zulässig fest. Der Bau-
antrag war damit auf Basis des § 30 BauGB zu beurteilen und damit war keine Vorstellung/In-
formationsvorlage in der Bezirksvertretung pflichtig. Nach der Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln ist eine Information der Bezirksvertretung nur über Bauvorhaben nach § 34 BauGB 
vorzunehmen (also Flächen, für die kein Bebauungsplan besteht), sofern das betreffende 
Grundstück größer als 3000 m² ist. 
Die Vorlage von Unterlagen an die Bezirksvertretung ist daher nicht vorgesehen. Weiterhin 
sind im Bauantragsverfahren zur Gebäudeerrichtung keine „aktuellen/tatsächlichen“ Baukos-
ten von der Bauherrenschaft an die Verwaltung zu melden und liegen somit nicht vor. 
 
Zu Frage 4: 
Hier ist ein L-förmiger (23 x 39 m), 4-geschossiger Baukörper inkl. Satteldach sowie einer 
Tiefgarage genehmigt. In dem Gebäude soll die Nutzung durch zwei Großtagespflegen und 
32 Wohneinheiten erfolgen. In der Tiefgarage sind 16 PKW-Stellplätze vorgesehen. 
 
Zu Frage 5: 
Die Regelung des Ausgleichs für die entfernten Bäume wird auf Grundlage der Bestimmungen 
der Baumschutzsatzung durch eine zu erstellende ordnungsbehördliche Verfügung erfolgen. 
Die inhaltlichen Details werden derzeit geprüft.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Industriestraße
  • Sürther Hauptstraße
  • Josef-Kallscheuer-Straße

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Details

Aktenzeichen
1031/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.06.2026
Erstellt
13.04.2026 08:37