AN/1344/2017
Hohe Folgekosten bei Kunstrasenplätzen
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GUT Anfrage nach § 4
2564 Zeichen
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.09.2017 AN/1344/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Sportausschuss 12.10.2017 Hohe Folgekosten bei Kunstrasenplätzen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Kron, Sehr geehrter Herr Struwe, wir bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Umwelt und Grün am 12. Oktober 2017 zu setzen. Die Stadt Köln hat 2013 ein Kunstrasenprogramm gestartet: nach und nach sollen in Köln alle städtischen Ten- nenplätze in Kunstrasenplätze umgewandelt werden. Die Kosten für die Stadt liegen dabei pro Platz zwischen 1 und 1,2 Mio Euro. Vereine, die den Platz eigenständig als Bauherr bauen, erhalten dazu von der Sportverwaltung eine anteilige Baubeihilfe. Die P flege und Rücklagenbildung obliegt den Vereinen, die die Plätze nutzen. Nach etwa 15 Jahren sollen die Kosten für die dann erforderliche Sanierung von den Vereinen übernommen werden. Bei derartig hohen städtischen Investitionssummen, sollte sichergestellt sein, dass die Plätze durch eine sachg e- mäße Pflege, im bestmöglichen Zustand bleiben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Vereine ausreichende Rücklagen zur Platzsanierung bilden? 2. Ist geplant, die Sanierungsmaßnahmen für die Kunstrasenplätze, die im Schnitt nach 15 Jahren nötig sind, ebenfalls zu bezuschussen und was passiert, wenn der Platz vorzeitig saniert werden muss? Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Sportausschusses Herrn Peter Kron An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Rafael Christof Struwe Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Aline Damaske, Referentin Zi. 231 – Spanischer Bau Rathausplatz 1, 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 mailto: gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - 3. Bei den hohen Investitionssummen für die Kunstrasenplätze: Überprüft die St adt die sachgemäße Pflege der bezuschussten Plätze? 4. Wieso darf ein bezuschusster Kunstrasenplatz Kork als Einstreumittel verwenden, ein Platz, der von der Stadt gebaut wird, aber nicht? 5. Welche Bemühungen unternimmt die Stadt, Kork als Einstreumittel zertifizieren zu lassen und steht sie im Austausch mit der Stadt Hamburg, die Korkgranulat seit 2007 auf ihren Kunstrasenplätzen testet? Mit Dank für Ihre Antwort gez. Tobias Scholz Weitere Informationen hier: www.dieguten.koeln/kunstrasen/
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1344/2017
- Typ
- GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 26.09.2017
- Erstellt
- 20.09.2017 13:21