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A-R/0008/2021

Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilita¨t in lebenswerten Sta¨dten“

Antrag an den Rat 02.02.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 4.1

a-r-0008-2021-Grüne-SPD-Volt-Landeswettbewerb Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten

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a-r-0008-2021-Grüne-SPD-Volt-Landeswettbewerb Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten

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Antrag an den Rat A-/0008/2021  
 
      
 
 
 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
  
 
Landeswettbewerb 
„Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.   Die Verwaltung stellt den Förderantrag zum Lan deswettbewerb 
„Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ für  das Projekt „Neue 
Mobilität im Nebenzentrum Handorf zur Entlastung de r Innenstadt“ beim 
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.  
2.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „N eue Mobilität im 
Nebenzentrum Handorf zur Entlastung der Innenstadt“  zusammen mit der 
Stadt Telgte anzumelden. Hierzu nimmt sie Kontakt mit der Stadt Telgte auf.  
Begründung:  
Der Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung begründet sich in der Antragsfrist zur 
Abgabe einer umfangreichen Projektskizze in der ers ten Stufe des zweistufigen 
Wettbewerbsverfahrens für das Modellvorhaben bis zu m 16.4.2021 beim Ministerium 
für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher ist Eile geboten. 
1 Die Stadt soll wieder zu einem lebenswerten und a ttraktiven Aufenthalts- und 
Erlebnisraum werden, der für alle erreichbar bleibt . Dazu wollen wir einen 
Paradigmenwechsel einleiten, der eine deutliche Red uzierung des 
motorisierten Individualverkehrs zum Ziel hat. Glei chzeitig werden wir den 
umweltverträglichen und platzeffizienteren Verkehr durch Bus, Bahn, Fahrrad 
und Fußgänger*innen fördern. Wir setzen uns für ein e weitgehend autofreie 
Altstadt ein. Wir schaffen die Voraussetzungen, die  Pendlerströme in Münster 
z.B. von Handorf zum HBF und zur Innenstadt, aber a uch bei den 
Quellverkehren zum Umstieg auf nachhaltige, sichere  und klimaschonende 
Verkehrsmittel, als auch den Fußverkehr zu bewegen.  
Die Klimakrise verlangt eine Mobilitätswende und ei n Umdenken. Die große 
Zahl an Autos in der Stadt, v.a. durch die motorisi erten Pendlerströme und 
immer mehr parkende Autos in den Stadtvierteln beei nträchtigen die 
Lebensqualität. Wir wollen Schritt für Schritt umst euern und haben dabei die 
2. Februar 2021

Alternativen im Blick. Hierbei soll nicht nur der M odal-Split gefördert werden, 
sondern es soll auch versucht werden, Verkehre erst  gar nicht entstehen zu 
lassen. 
Über preisgünstige Angebote und eine Beschleunigung  des öffentlichen 
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet sowie mit  einer massiven 
Förderung des Radverkehrs bieten wir vielfältige Al ternativen für den Pkw-
Verkehr und schaffen so eine echte Verkehrswende.  
Notwendig für den Klimaschutz und eine flächenschon ende 
Verkehrsentwicklung ist die Stärkung des ÖPNV und d es SPNV sowie die 
bessere Vernetzung der umweltfreundlichen Verkehrst räger.  
Berufspendler*innen und dem Freizeitverkehr müssen attraktive, zügige und 
verlässliche Alternativen zum Umstieg vorfinden. Fü r das Münsterland ist 
insbesondere der Umstieg der PKW-Pendler*innen auf den Umweltverbund die 
entscheidende Voraussetzung um die selbstgesteckten  Klimaziele zu 
erreichen.     
Der Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ 
bietet für diese städtischen Vorhaben mit seiner Förderung eine große 
Chance. Der landesweite Wettbewerb hat das Ziel, Städte bei der Umsetzung 
von innovativen und zukunftsweisenden Konzepten zur Verbesserung des 
urbanen Mobilitätssystems zu unterstützen. Im Modellvorhaben sollen Wege 
aufgezeigt werden, wie die Mobilität in Innenstädten, Nebenzentren und 
Wohnquartieren verbessert werden kann. Es sollen bessere Angebote 
geschaffen werden, bei denen Menschen gemäß den eigenen Vorstellungen 
mobil sind – individuell und flexibel. Dabei sollen in einem ersten Schritt echte 
Alternativen zur motorisierten Individualmobilität entwickelt werden, um im 
nächsten Schritt die Voraussetzungen für eine Reduktion des spezifischen 
Flächenbedarfs dieses Verkehrs zu schaffen. Es sind intelligente ganzheitliche 
Konzepte erforderlich, um den unterschiedlichen Mobilitätsinteressen zu 
entsprechen.  
Die Vielfalt, Qualität, Verlässlichkeit und Flexibilität von Mobilitätsangeboten 
soll steigen. Hierzu können bspw. die Nahmobilität gestärkt und das ÖPNV-
System mit bedarfsgesteuerten Verkehren oder anderen Bedienformen 
verbessert und/oder durch Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln bzw. 
Mobilitätsangeboten (z.B. Carsharing, Bikesharing, Mikromobilität etc.) 
verknüpft werden. Ergänzend können neue Ansätze für die Citylogistik 
einbezogen werden. Zudem soll der motorisierte Individualverkehr 
angemessen einbezogen werden.  
Im Zuwendungszweck des Landeswettbewerbs wird deutlich, wie gut sich 
dieses Förderprogramm eignet, das Nebenzentrum Handorf beispielhaft für 
alle anderen Nebenzentren zu entwickeln; eine gute Übertragbarkeit für 
andere urbane Zentren ist in vielen Punkten möglich. 
Unter anderem sollen 
 Mobilitätslösungen jenseits des motorisierten Individualverkehrs, die an 
den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert sind, entwickelt 
werden 
 Eine bessere Erreichbarkeit der Innenstädte, Nebenzentren oder 
Wohnquartiere durch den ÖPNV/die Nahmobilität,

 Eine Vergrößerung der Vielfalt von Mobilitätsangeboten,  
 Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Klimagasen und Lärm,  
 sukzessive Reduktion des spezifischen Fläschenverbrauchs des 
Verkehrs  
Darüber hinaus sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:  
 Vernetzung mit der Region / Stadt-Umland-Verkehre,  
 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie ggf. weiterer Akteure an 
Planung und Umsetzung,  
 Möglichkeit der Fortführung des Modellvorhabens über den 
Finanzierungszeitraum hinaus 
 
2. Es sollen insbesondere Projekte im urbanen Raum gefördert werden, der 
Fokus liegt auf Innenstädten. Auch Projekte in Nebe nzentren und 
Wohnquartieren sind denkbar, wenn sie entweder zu e iner relevanten 
Reduktion des Flächenverbrauchs für den Verkehr bei tragen oder von 
vornherein reduzierte Flächen für den motorisierten  Individualverkehr 
bereitstellen (Neuentwicklung). Daher ist das Koope rationsprojekt der 
Städte Münster und Telgte hervorragend geeignet, da  hier bereits vor 
Jahrzehnten ein erhöhter Verkehrsbedarf festgestellt wurde. Auch wenn 
dies nicht im direkten Gebiet der Münsteraner Innen stadt liegt, wird die 
urbane Mobilität im Münsteraner Stadtzentrum maßgeb lich von der 
Stadt-Umland-Pendel-Beziehungen beeinflusst. Eine r eine 
Umgestaltung des Stadtzentrums, ohne Schaffung der Erreichbarkeit der 
Stadt mit alternativen Verkehrsmitteln, wird daher absehbar nicht zu 
einer nachhaltigen Verkehrswende führen. Die im Rahmen der aktuellen 
Debatte um die Mobilitätswende häufig nahegelegte U nterscheidung 
zwischen dem urbanen Raum, in dem es einfacher mögl ich ist, 
individuellen Pkw-Verkehr zu ersetzen und dem ländlichen Raum, in dem 
dies auf Grund der suburbanen Siedlungsstruktur weniger leicht möglich 
ist, bedarf ambitionierten Modelprojekten, um Lösun gsansetze zu 
evaluieren. Im Landes Wettbewerb „ Mobil.NRW – Mobilität in 
lebenswerten Städten“ sehen wir eine  hervorragende Möglichkeit 
diese Fragen zu klären. 
 
gez.                                              gez.                                         gez.  
Christoph Kattentidt                      Mathias Kersting                    Tim Pasch  
Sylvia Rietenberg                         und Fraktion                            Helene Goldbeck 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 4.1 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0008/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.02.2021
Erstellt
02.02.2021 14:01