Antrag nach § 5.1 der Beirats- GO auf Begehung des Teilbereiches Freiluga des GLB 3.04 durch die UNB, Sachgebiete Landschafts- und Artenschutz.
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0513/2026 vom 17.03.2026
Stand: Am 16.03.2026 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Dokumente
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Antrag auf Begehung der Freiluga durch die UNB
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Neuer Antrag unter Top 2.4 zum GLB 3.04, Teilbereich Freiluga in der Beiratssitzung am 16.03.2026. Antrag nach § 5.1 der Beirats- GO auf Begehung des Teilbereiches Freiluga des GLB 3.04 durch die UNB, Sachgebiete Landschafts- und Artenschutz. Hiermit beantragt der Naturschutzbeirat eine Begehung der Freiluga durch die UNB mit der liegenschaftsverwaltenden Dienststelle und ggf. Vertretern des Fördervereins Freiluga e.V .. Ziel ist, den aktuellen Istzustand dieses GLB- Bereiches mit der letztbekannten Genehmigungslage abzugleichen und naturschutzfachlich zu beurteilen. Das Ergebnis dieses Abgleiches und der Zustandsbeurteilung ist dem Naturschutzbeirat in der kommenden Sitzung des Beirates am 04.05.2026 und im Nachgang dem Förderverein Freiluga e.V . vorzustellen. Die UNB wird ausdrücklich dazu aufgefordert, bei diesem OT alle kurz- und mittelfristigen Planungen abzufragen, die zu einer Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können. Freundliche Grüße, Harald von der Stein NB-V Köln, den 15.03.2026
Beratungsverlauf
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16.03.2026
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.4.1, Entscheidung. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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