V/0451/2023
Einfachsporthalle im Quartier der ehemaligen Oxford-Kaserne
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Anlage A
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Anlage A zur V/0451/2023 Kurzüberblick Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 04.05.23 die Verwaltung beauftragt die Herrichtung der denkmalgeschützten Sporthalle für vereinsgebundene und vereinsungebundene Sportangebote zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in dieser Berichtsvorlage erörtert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung PG 0801 1. Der Zustand von funktionsfähigen Sportanlagen und –stätten soll zumindest gehalten werden. Ein weiteres Ziel ist der wirtschaftliche Umgang mit kommunalen Steuergeldern. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0451/2023 V/0451/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Einfachsporthalle im Quartier der ehemaligen Oxford-Kaserne Beratungsfolge 19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.10.2023 Sportausschuss Vorberatung 08.11.2023 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Herrichtung der Sporthalle im Quartier der ehemaligen Oxford-Kaserne wird aufgrund des Prüfer- gebnisses der Verwaltung sowie festgestellter Notwendigkeiten und Auswirkungen nicht weiterver- folgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem o.a. Beschlusspunkt sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. Begründung: Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 04.05.23 die Verwal- tung beauftragt, die Herrichtung der denkmalgeschützten Sporthalle für vereinsgebundene und ver- einsungebundene Sportangebote zu prüfen. In der durch NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH betreuten Entwicklungsfläche „ehemals Oxford-Kaserne“ befindet sich eine Bestandssporthalle mit einem Sportsegment. Dieses Gebäude wurde ca. 1936 in Betrieb genommen. Im Inneren befinden sich Nebenräume in Form von Umkleide- und Sanitärbereichen sowie Verkehrsflächen mit einer Fläche von etwa 125 m². Des Weiteren verfügt die Sporthalle über eine Fläche von 733,85 m² und eine zusätzliche etwa 1,5 m tieferliegende Fläche mit 131 m². Sportamt 21.09.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zerbe Telefon: 492-5224 Zerbe@stadt-muenster.de - 2 - V/0451/2023 Der vorhandene „Sportboden“ bestand aus einem unmittelbar auf Verbundestrich verklebten Parkett und war daher untauglich für den Sportbetrieb. Da der Kleber schadstoffbelastet war, wurde der Bo- denaufbau bereits vollständig entfernt. Im tieferliegenden Bereich befindet sich der Rohboden mit einem Vliesteppich. In den Nebenräumen und Verkehrsflächen sind Fliesen verklebt. Insgesamt entsprechen die vorzufindenden Räume in keiner Weise den Anforderungen der DIN 18032-1 für Sporthallen. Um entsprechend geltender Sicherheitsvorschriften einen Sportbetrieb an- bieten zu können, müssen die Längsseiten verschlossen werden. Derzeit liegen die Holzbinderele- mente der Deckenkonstruktion frei und eine Stahltreppe erschließt die Empore unmittelbar aus der Halle heraus. Ein Querspiel ist nicht möglich, da die lichte Breite 17,80 m misst, welche unter dem Regelmaß der gängigen Teamsportarten von >19,00 m liegt. Folglich ist die Sporthalle nicht teilbar und nur in Längs- richtung nutzbar. Aufgrund der zu den Seiten abfallenden Deckenhöhe lassen Sportarten wie Basketball, Handball, Volleyball und Badminton nur einen eingeschränkten Trainingsbetrieb zu. Ein Wettkampfbetrieb ist ausgeschlossen. Die Sporthalle ist aktuell vom Erschließungsnetz (Strom, Wasser, Abwasser, Heizung) getrennt und verfügt über keinen eigenen Heizungs- und Anschlussraum, da die Versorgung in seiner vorherigen Nutzung über andere Gebäude der ehemaligen Kaserne erfolgte. Die Sanitär- und Elektroinstallatio- nen sind vollständig zu ersetzen, um einen verkehrssicheren Zustand zu gewährleisten. Die gesamte Haustechnik muss nicht nur neu errichtet, sondern zuerst auch der dafür benötigte Platz in der Sport- halle geschaffen und dafür andere Räume verlagert werden. Insbesondere die bildprägende und zugleich haupttragende, denkmalgeschützte Holzrahmenkon- struktion hat lediglich eine Feuerwiderstandsdauer von 15 Minuten und muss laut ersten Aussagen des Brandschutzgutachtens massiv ertüchtigt werden. Zum Vergleich muss nach heutigen gesetzli- chen Standards eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten gesichert sein. Diese brandschutztech- nische Ertüchtigung muss mit der Denkmalbehörde detailliert abgestimmt und geplant werden. Die Regenentwässerung ist getrennt und als gedrosselte Variante an die neue Kanalisation anzu- schließen. Aufgrund des sehr beengten Grundstückes der Sporthalle ohne nennenswerte Versicke- rungsfläche muss infolge des innovativen Entwässerungskonzepts des Oxford-Quartiers, ein Stau- raumkanal zur Rückhaltung und Drosselung der Niederschlagsmengen gebaut werden. Das Bestandsgebäude entspricht energietechnisch weitgehend noch dem Bauzeittypus der 1930er Jahre und erfüllt weder die Anforderungen der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster, noch die des Ge- bäudeenergiegesetztes. Ohne ein zu erstellendes Energiegutachten sind die Kosten für eine energe- tische Verbesserung nicht zu beziffern. Die Maßnahmen zur energetischen Verbesserung müssen ebenfalls im Detail mit der Denkmalpflege abgestimmt und geplant werden. Aufgrund des baulich schlechten Zustandes ist zu erwarten, dass für jegliche Nutzbarmachung mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe verändert werden müssen und eine energetische Sanie- rung nach § 48 GEG verpflichtend wird. Dazu gehört auch die Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien nach § 52 GEG, da wie zuvor beschrieben keine funktionstüchtige Heizungsanlage im Be- stand vorhanden ist. Die genauen Herrichtungskosten können aufgrund der vorher genannten Unwägbarkeiten wie Bauschadstoffen, Materialermüdungen, fehlendem Brandschutz etc. nur durch weitere zerstörende Analysen und konkretere Planung annähernd beziffert werden. Zugleich sind die Herrichtungskosten davon abhängig, welche Sportnutzungen (Schul-, Freizeit-, Vereins-, Trainings- oder Wettkampfsport) zu erfüllen sind. Die Nennung der Herrichtungskosten einzelner vorgenannter Positionen ist daher derzeit nicht möglich. Im Zuge der Planungen zur Grundschule Oxford wurde ein Grobkostenrahmen für die Sanierung der Sporthalle nach den Gebäudeleitlinien mit indizierten Kosten bis ins Jahr 2026 in Höhe von min. ca. 7.680.000 € durch die NRW.URBAN abgeschätzt. Nach wie vor stellt sich für die Verwaltung die Her- richtung der Sporthalle für sportbezogene Bedarfe als wirtschaftlich nicht vertretbar dar. Zum Ausblick auf das weitere Vorgehen ist auf die im nächsten Sommer vorliegende gesamtstädti- - 3 - V/0451/2023 sche Sportentwicklungsplanung zu verweisen. Mit ihr werden ebenfalls der Westen Münsters analy- siert, die Sportbedarfe ermittelt und mögliche Handlungsräume benannt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0451/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.08.2023
- Erstellt
- 27.07.2023 18:45