Mandari Insight

V/0451/2023

Einfachsporthalle im Quartier der ehemaligen Oxford-Kaserne

Vorlagen 01.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 08.11.2023, TOP 4

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

723 Zeichen

Anlage A zur V/0451/2023 
Kurzüberblick 
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 04.05.23 die 
Verwaltung beauftragt die Herrichtung der denkmalgeschützten Sporthalle für vereinsgebundene 
und vereinsungebundene Sportangebote zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in 
dieser Berichtsvorlage erörtert. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
PG 0801 
1. Der Zustand von funktionsfähigen Sportanlagen und –stätten soll zumindest gehalten werden. 
 
Ein weiteres Ziel ist der wirtschaftliche Umgang mit kommunalen Steuergeldern. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

6302 Zeichen

V/0451/2023 
V/0451/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einfachsporthalle im Quartier der ehemaligen Oxford-Kaserne 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.10.2023 Sportausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 Beschlussvorschlag:  
 
I. Sachentscheidung:  
 
Die Herrichtung der Sporthalle im Quartier der ehemaligen Oxford-Kaserne wird aufgrund des Prüfer-
gebnisses der Verwaltung sowie festgestellter Notwendigkeiten und Auswirkungen nicht weiterver-
folgt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem o.a. Beschlusspunkt sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 04.05.23 die Verwal-
tung beauftragt, die Herrichtung der denkmalgeschützten Sporthalle für vereinsgebundene und ver-
einsungebundene Sportangebote zu prüfen.  
 
In der durch NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH betreuten Entwicklungsfläche „ehemals 
Oxford-Kaserne“ befindet sich eine Bestandssporthalle mit einem Sportsegment. Dieses Gebäude 
wurde ca. 1936 in Betrieb genommen. Im Inneren befinden sich Nebenräume in Form von Umkleide- 
und Sanitärbereichen sowie Verkehrsflächen mit einer Fläche von etwa 125 m². Des Weiteren verfügt 
die Sporthalle über eine Fläche von 733,85 m² und eine zusätzliche etwa 1,5 m tieferliegende Fläche 
mit 131 m².  
Sportamt 
 
21.09.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Zerbe 
Telefon: 492-5224 
Zerbe@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0451/2023 
Der vorhandene „Sportboden“ bestand aus einem unmittelbar auf Verbundestrich verklebten Parkett 
und war daher untauglich für den Sportbetrieb. Da der Kleber schadstoffbelastet war, wurde der Bo-
denaufbau bereits vollständig entfernt. Im tieferliegenden Bereich befindet sich der Rohboden mit 
einem Vliesteppich. In den Nebenräumen und Verkehrsflächen sind Fliesen verklebt.  
 
Insgesamt entsprechen die vorzufindenden Räume in keiner Weise den Anforderungen der DIN 
18032-1 für Sporthallen. Um entsprechend geltender Sicherheitsvorschriften einen Sportbetrieb an-
bieten zu können, müssen die Längsseiten verschlossen werden. Derzeit liegen die Holzbinderele-
mente der Deckenkonstruktion frei und eine Stahltreppe erschließt die Empore unmittelbar aus der 
Halle heraus.  
Ein Querspiel ist nicht möglich, da die lichte Breite 17,80 m misst, welche unter dem Regelmaß der 
gängigen Teamsportarten von >19,00 m liegt. Folglich ist die Sporthalle nicht teilbar und nur in Längs-
richtung nutzbar.  
Aufgrund der zu den Seiten abfallenden Deckenhöhe lassen Sportarten wie Basketball, Handball, 
Volleyball und Badminton nur einen eingeschränkten Trainingsbetrieb zu. Ein Wettkampfbetrieb ist 
ausgeschlossen.  
Die Sporthalle ist aktuell vom Erschließungsnetz (Strom, Wasser, Abwasser, Heizung) getrennt und 
verfügt über keinen eigenen Heizungs- und Anschlussraum, da die Versorgung in seiner vorherigen 
Nutzung über andere Gebäude der ehemaligen Kaserne erfolgte. Die Sanitär- und Elektroinstallatio-
nen sind vollständig zu ersetzen, um einen verkehrssicheren Zustand zu gewährleisten. Die gesamte 
Haustechnik muss nicht nur neu errichtet, sondern zuerst auch der dafür benötigte Platz in der Sport-
halle geschaffen und dafür andere Räume verlagert werden.  
Insbesondere die bildprägende und zugleich haupttragende, denkmalgeschützte Holzrahmenkon-
struktion hat lediglich eine Feuerwiderstandsdauer von 15 Minuten und muss laut ersten Aussagen 
des Brandschutzgutachtens massiv ertüchtigt werden. Zum Vergleich muss nach heutigen gesetzli-
chen Standards eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten gesichert sein. Diese brandschutztech-
nische Ertüchtigung muss mit der Denkmalbehörde detailliert abgestimmt und geplant werden. 
 
Die Regenentwässerung ist getrennt und als gedrosselte Variante an die neue Kanalisation anzu-
schließen. Aufgrund des sehr beengten Grundstückes der Sporthalle ohne nennenswerte Versicke-
rungsfläche muss infolge des innovativen Entwässerungskonzepts des Oxford-Quartiers, ein Stau-
raumkanal zur Rückhaltung und Drosselung der Niederschlagsmengen gebaut werden. 
 
Das Bestandsgebäude entspricht energietechnisch weitgehend noch dem Bauzeittypus der 1930er 
Jahre und erfüllt weder die Anforderungen der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster, noch die des Ge-
bäudeenergiegesetztes. Ohne ein zu erstellendes Energiegutachten sind die Kosten für eine energe-
tische Verbesserung nicht zu beziffern. Die Maßnahmen zur energetischen Verbesserung müssen 
ebenfalls im Detail mit der Denkmalpflege abgestimmt und geplant werden. 
Aufgrund des baulich schlechten Zustandes ist zu erwarten, dass für jegliche Nutzbarmachung mehr 
als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe verändert werden müssen und eine energetische Sanie-
rung nach § 48 GEG verpflichtend wird. Dazu gehört auch die Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren 
Energien nach § 52 GEG, da wie zuvor beschrieben keine funktionstüchtige Heizungsanlage im Be-
stand vorhanden ist. 
 
Die genauen Herrichtungskosten können aufgrund der vorher genannten Unwägbarkeiten wie 
Bauschadstoffen, Materialermüdungen, fehlendem Brandschutz etc. nur durch weitere zerstörende 
Analysen und konkretere Planung annähernd beziffert werden. Zugleich sind die Herrichtungskosten 
davon abhängig, welche Sportnutzungen (Schul-, Freizeit-, Vereins-, Trainings- oder Wettkampfsport) 
zu erfüllen sind. Die Nennung der Herrichtungskosten einzelner vorgenannter Positionen ist daher 
derzeit nicht möglich. 
Im Zuge der Planungen zur Grundschule Oxford wurde ein Grobkostenrahmen für die Sanierung der 
Sporthalle nach den Gebäudeleitlinien mit indizierten Kosten bis ins Jahr 2026 in Höhe von min. ca. 
7.680.000 € durch die NRW.URBAN abgeschätzt. Nach wie vor stellt sich für die Verwaltung die Her-
richtung der Sporthalle für sportbezogene Bedarfe als wirtschaftlich nicht vertretbar dar. 
 
Zum Ausblick auf das weitere Vorgehen ist auf die im nächsten Sommer vorliegende gesamtstädti-

- 3 - 
V/0451/2023 
sche Sportentwicklungsplanung zu verweisen. Mit ihr werden ebenfalls der Westen Münsters analy-
siert, die Sportbedarfe ermittelt und mögliche Handlungsräume benannt.  
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
25.10.2023 Sportausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0451/2023
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2023
Erstellt
27.07.2023 18:45