2014/0181
Schulkinderbetreuung und Familienfreundliche Schule/Ganztagsschule – Neu- und Ersatzausstattung
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2014/0181
2490 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.05.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0181
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 243010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer: 08040-1411
Kostenträger: 2430-11 Sachkonto: 0890010
Betreff: Schulkinderbetreuung und Familienfreundliche Schule/Ganztagsschule – Neu- und
Ersatzausstattung
Vorlage vom: 05.05.2014
Beschlussvorschlag :
1. Den Neu- und Ersatzausstattungen im Rahmen Schulkinderbetreuung, Familienfreundli-
cher Schule/Ganztagsschule wird zugestimmt.
Im Rahmen des Finanzhaushaltes 2015 werden 70.000.- € unter der Kostenstelle
040-026-1000 zur Verfügung gestellt.
2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.05.2014
Das Hessische Schulgesetz (HSchG) verpflichtet im § 158 die Schulträger im Allgemeinen,
die Schulgebäude und die Schulanlagen mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten.
Insbesondere regelt die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen gemäß § 15
HSchG unter Punkt 2.1.2 die Zuständigkeit des Schulträgers für die räumliche und sachliche
Ausstattung der Schulen im Ganztagsprogramm.
Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 sind nun 12 Grundschulen und 14 weiterführende
Schulen in das Landesprogramm „Ganztägig arbeitende Schulen“ aufgenommen.
Schulen, die seit Jahren (Beginn 2002/2003) im Ganztagsprogramm sind, benötigen teilweise
Ersatzbeschaffungen, neu aufgenommene Schulen benötigen eine Erstausstattung.
Darüber hinaus erfordert der kontinuierliche Ausbau der Schulkinderbetreuung an Grundschu-
len die Möblierung entsprechender Betreuungsräume.
Im Rahmen des Finanzhaushaltes 2015 sind daher Mittel in Höhe von 70.000.- € erforderlich.
Darmstadt, 05.05.2014
40 II kr
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0181
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.05.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00