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2014/0181

Schulkinderbetreuung und Familienfreundliche Schule/Ganztagsschule – Neu- und Ersatzausstattung

Magistratsvorlage 05.05.2014

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2014/0181

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.05.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0181 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  243010 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:  08040-1411 
Kostenträger:  2430-11 Sachkonto:  0890010 
 
Betreff: Schulkinderbetreuung und Familienfreundliche Schule/Ganztagsschule – Neu- und 
Ersatzausstattung 
 
Vorlage vom: 05.05.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Den Neu- und Ersatzausstattungen im Rahmen Schulkinderbetreuung, Familienfreundli- 
cher Schule/Ganztagsschule wird zugestimmt. 
Im Rahmen des Finanzhaushaltes 2015 werden 70.000.- € unter der Kostenstelle  
040-026-1000 zur Verfügung gestellt. 
2.  Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.05.2014 
 
 
Das Hessische Schulgesetz (HSchG) verpflichtet im § 158 die Schulträger im Allgemeinen, 
die Schulgebäude und die Schulanlagen mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten.  
Insbesondere regelt die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen gemäß § 15 
HSchG unter Punkt 2.1.2 die Zuständigkeit des Schulträgers für die räumliche und sachliche 
Ausstattung der Schulen im Ganztagsprogramm. 
 
Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 sind nun 12 Grundschulen und 14 weiterführende 
Schulen in das Landesprogramm „Ganztägig arbeitende Schulen“ aufgenommen. 
Schulen, die seit Jahren (Beginn 2002/2003) im Ganztagsprogramm sind, benötigen teilweise 
Ersatzbeschaffungen, neu aufgenommene Schulen benötigen eine Erstausstattung. 
Darüber hinaus erfordert der kontinuierliche Ausbau der Schulkinderbetreuung an Grundschu- 
len die Möblierung entsprechender Betreuungsräume. 
 
Im Rahmen des Finanzhaushaltes 2015 sind daher Mittel in Höhe von 70.000.- € erforderlich. 
 
Darmstadt, 05.05.2014 
40 II kr 
 
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer     André Schellenberg 
Bürgermeister     Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0181
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.05.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00