2016/0002
Bebauungsplan N 18.1 – Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße – (Aufstellungsbeschluss)
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2016/0002
7389 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0002
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061 010 1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110 21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan N 18.1 – Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße –
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 21.12.2015
Beschlussvorschlag :
Für das Gebiet im Norden von Darmstadt (Johannesviertel), mit der Liebigstraße im Osten, der
Pallaswiesenstraße im Süden, begrenzt durch das Studentenwohnheim im Westen und die
südöstliche Grenze der Kasinostraße im Norden, ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur
teilweisen Änderung des Beba uungsplans N 18 – Liebigstraße/Kasinostraße – aufzustellen . Die
verfolgte Zielsetzung ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung als Wohngebiet zu
ermöglichen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0002 vom 21.12.2015:
Gegenstand dieser Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur teilweisen
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans N 18 - Liebigstraße/Kasinostraße - aus dem
Jahr 1976 im Bereich östlich des Studentenwohnheims an der
Kasinostraße/Pallaswiesenstraße durch einen Bebauungsplan.
Städtebauliche Rahmenbedingungen und Erfordernis der Planung
Das Johannesviertel ist hauptsächlich geprägt durch die gründerzeitliche Blockrandstruktur,
die vorrangig der Wohnnutzung dient.
Am Rande des Johannesviertels zur Kasinostraße hin war das Gebiet durch die Nähe der
damaligen Bahnanlagen auch durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Dadurch sind die
Blockränder teilweise unterbrochen und werden durch Nichtwohngebäude (etwa Werkstatt -
oder Lagerräume) mit einer eigenen Struktur geprägt. An der Kreuzung Pallaswiesenstraße/
Kasinostraße befindet sich als westlicher Blockabschluss ein Studentenwohnheim mit vier
Geschossen.
Große Flächen innerhalb des Geltungsbereiches an der Pallaswiesenstraße liegen seit langer
Zeit brach. Im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans N 18 lässt sich weder die
angestrebte Entwicklung von weiten Teilen des Baublocks zwischen Kasino-, Liebig- und
Pallaswiesenstraße durch die Eigentümer noch eine Nachverdichtung realisieren, um dem
bestehenden Druck nach innerstädtischem Wohnungsbau gerecht zu werden.
Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung des
Bebauungsplans zum gegenwärtigen Zeitpunkt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das im Planungsgebiet vorherrschende städtebauliche Erscheinungsbild wirkt eher ungeord net
und hebt sich dadurch von seiner direkten Umgebung ab. Hierin wird ein städtebaulicher
Mangel gesehen.
Das Ziel ist, die städtebauliche Qualität des Quartiers zu verbessern. Die aufgelösten
Blockränder sollen vervollständigt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung soll
ermöglicht werden. Das Bebauungskonzept wird die bestehenden städtebaulichen Strukturen
ergänzen und an geeigneten Stellen eine Nachverdichtung vorsehen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 18.1 – Kasinostraße/Liebigstraße/
Pallaswiesenstraße – mit der Liebigstraße im Osten, der Pallaswiesenstraße im Süden, im
Westen begrenzt durch das Studentenwohnheim und im Nordwesten durch die südöstliche
Grenze der Kasinostraße umfasst 0,97 ha mit ausschließlich privaten Grundstücken.
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Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan N 18 (1976) und Geltungsbereich des
Bebauungsplans N 18.1 (rote Linie)
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Geltungsbereich des Bebauungsplans N 18.1
Städtebauliches Konzept
Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in innerstädtischen Quartieren folgt dem Gebot der
allgemeinen Verkehrsvermeidung durch Verminderung der Pendelbeziehungen zwischen
Innenstadt und Außenbezirken sowie dem Konzept des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden (Bodenschutzklausel). Die bestehende Wohnnutzung soll daher planungsrechtlich
gesichert und durch behutsame Nachverdichtung weiterentwickelt werden.
Mit der Sicherung der Blockrandbebauung wird das Ziel verfolgt, die städtebaulichen
Qualitäten des Quartiers zu verbessern. Die stadtgestalterische Aufnahme von Trauf- und
Firsthöhen, sowie das Aufgreifen des für das Quartier prägenden Gaubenmotivs entlang der
Straßenzüge soll ein städtebaulich attraktives Erscheinungsbild schaffen.
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Die leicht erhöhte Sockelzone soll entsprechend den vorhandenen Gründerzeitgebäuden
weitergeführt werden, um eine angemessene Privatheit gewährleisten zu können.
Die vier- bis fünfgeschossige Bebauung soll sich in die stadtteilprägende Blockrandbebauung
einfügen, sie vervollständigen und die sichtbare stadtgestalterische Weiterentwicklung des
Quartiers sicherstellen.
Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan N 18.1 (ohne Maßstab)
Den allgemeinen Planungszielen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zudem durch die
Nachverdichtung im Bereich der Innenhöfe Rechnung getragen. Um die Belichtung des Hofes
nicht zu stark zu beeinträchtigen wird für diese Baukörper eine Dreigeschossigkeit mit
dreiseitig zurückgesetztem Staffelgeschoss festgesetzt. Durch die Ausbildung eines
risalitartigen Vorsprungs entlang der westlichen Grundstücksgrenze wird der städtebauliche
Anschluss an das bestehende viergeschossige Studentenwohnheim gegliedert. Die
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entstehenden urbanen Innenhöfe bieten durch die Staffelung der Baukörper in Höhe und Tiefe
eine hochwertige Wohnqualität, die der städtebaulichen Entwicklung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt gerecht wird.
Zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze werden Teile des Baugrundstückes mit einer
Tiefgarage unterbaut. Im ersten Bauabschnitt wird die Zufahrt der Tiefgarage über die
Pallaswiesenstraße erfolgen. Im zweiten Bauabschnitt wird es voraussichtlich eine weitere
Zufahrt über die Liebigstraße geben. Um eine Bepflanzung zu ermöglichen, soll die
Erdüberdeckung mindestens 80 cm betragen.
Angestrebtes Verfahren
Da auch unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung und Mietverhältnisse keine
Zeitschiene zur Entwicklung festgelegt werden soll, wird von einem Vorhaben- und
Erschließungsplan abgesehen.
Die Finanzierung des Bebauungsplans sowie sonstiger Planungsleistungen trägt der
Grundstückseigentümer der überwiegenden Grundstücksflächen. Hierzu wird ein
städtebaulicher Vertrag zwischen ihm und der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgeschlossen.
Es wird beabsichtigt das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a
BauGB durchzuführen. Die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens wird noch geprüft und
im nächsten Verfahrensschritt festgelegt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 21.12.2015
61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Kasinostraße
- Liebigstraße
- Pallaswiesenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0002
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.12.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00