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2016/0002

Bebauungsplan N 18.1 – Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße – (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 21.12.2015

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2016/0002

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2016/0002

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:   
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0002 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061 010 1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110 21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan N 18.1 – Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße –  
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 21.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für das Gebiet im Norden von Darmstadt (Johannesviertel), mit der Liebigstraße im Osten, der 
Pallaswiesenstraße im Süden, begrenzt durch das Studentenwohnheim  im Westen und die 
südöstliche Grenze der Kasinostraße  im Norden, ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur 
teilweisen Änderung des Beba uungsplans N 18 – Liebigstraße/Kasinostraße – aufzustellen . Die 
verfolgte Zielsetzung  ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung als Wohngebiet zu 
ermöglichen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0002 vom 21.12.2015:  
 
 
Gegenstand dieser Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur teilweisen 
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans N 18 - Liebigstraße/Kasinostraße - aus dem 
Jahr 1976 im Bereich östlich des Studentenwohnheims an der 
Kasinostraße/Pallaswiesenstraße durch einen Bebauungsplan.  
 
 
Städtebauliche Rahmenbedingungen und Erfordernis der Planung 
 
Das Johannesviertel ist hauptsächlich geprägt durch die gründerzeitliche Blockrandstruktur, 
die vorrangig der Wohnnutzung dient. 
 
Am Rande des Johannesviertels zur Kasinostraße hin war das Gebiet durch die Nähe der 
damaligen Bahnanlagen auch durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Dadurch sind die 
Blockränder teilweise unterbrochen und werden durch Nichtwohngebäude (etwa Werkstatt - 
oder Lagerräume) mit einer eigenen Struktur geprägt. An der Kreuzung Pallaswiesenstraße/  
Kasinostraße befindet sich als westlicher Blockabschluss ein Studentenwohnheim mit vier 
Geschossen. 
 
Große Flächen innerhalb des Geltungsbereiches an der Pallaswiesenstraße liegen seit langer 
Zeit brach. Im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans N 18 lässt sich weder die 
angestrebte Entwicklung von weiten Teilen des Baublocks zwischen Kasino-, Liebig- und 
Pallaswiesenstraße durch die Eigentümer noch eine Nachverdichtung realisieren, um dem 
bestehenden Druck nach innerstädtischem Wohnungsbau gerecht zu werden.  
 
Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung des 
Bebauungsplans zum gegenwärtigen Zeitpunkt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.  
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
 
Das im Planungsgebiet vorherrschende städtebauliche Erscheinungsbild wirkt eher ungeord net 
und hebt sich dadurch von seiner direkten Umgebung ab. Hierin wird ein städtebaulicher 
Mangel gesehen. 
 
Das Ziel ist, die städtebauliche Qualität des Quartiers zu verbessern. Die aufgelösten 
Blockränder sollen vervollständigt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung soll 
ermöglicht werden. Das Bebauungskonzept wird die bestehenden städtebaulichen Strukturen 
ergänzen und an geeigneten Stellen eine Nachverdichtung vorsehen. 
 
 
Geltungsbereich 
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 18.1 – Kasinostraße/Liebigstraße/ 
Pallaswiesenstraße –  mit der Liebigstraße im Osten, der Pallaswiesenstraße im Süden, im 
Westen begrenzt durch das Studentenwohnheim und im Nordwesten durch die südöstliche 
Grenze der Kasinostraße umfasst 0,97 ha mit ausschließlich privaten Grundstücken.

- 4 - 
 
 
Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan N 18 (1976) und Geltungsbereich des 
Bebauungsplans N 18.1 (rote Linie)

- 5 - 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans N 18.1 
 
 
Städtebauliches Konzept 
 
Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in innerstädtischen Quartieren folgt dem Gebot der 
allgemeinen Verkehrsvermeidung durch Verminderung der Pendelbeziehungen zwischen 
Innenstadt und Außenbezirken sowie dem Konzept des sparsamen Umgangs mit Grund und 
Boden (Bodenschutzklausel). Die bestehende Wohnnutzung soll daher planungsrechtlich 
gesichert und durch behutsame Nachverdichtung weiterentwickelt werden. 
 
Mit der Sicherung der Blockrandbebauung wird das Ziel verfolgt, die städtebaulichen 
Qualitäten des Quartiers zu verbessern. Die stadtgestalterische Aufnahme von Trauf- und 
Firsthöhen, sowie das Aufgreifen des für das Quartier prägenden Gaubenmotivs entlang der 
Straßenzüge soll ein städtebaulich attraktives Erscheinungsbild schaffen.

- 6 - 
Die leicht erhöhte Sockelzone soll entsprechend den vorhandenen Gründerzeitgebäuden 
weitergeführt werden, um eine angemessene Privatheit gewährleisten zu können.  
Die vier- bis fünfgeschossige Bebauung soll sich in die stadtteilprägende Blockrandbebauung 
einfügen, sie vervollständigen und die sichtbare stadtgestalterische Weiterentwicklung des 
Quartiers sicherstellen. 
 
 
Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan N 18.1   (ohne Maßstab) 
 
Den allgemeinen Planungszielen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zudem durch die 
Nachverdichtung im Bereich der Innenhöfe Rechnung getragen. Um die Belichtung des Hofes 
nicht zu stark zu beeinträchtigen wird für diese Baukörper eine Dreigeschossigkeit mit 
dreiseitig zurückgesetztem Staffelgeschoss festgesetzt. Durch die Ausbildung eines 
risalitartigen Vorsprungs entlang der westlichen Grundstücksgrenze wird der städtebauliche 
Anschluss an das bestehende viergeschossige Studentenwohnheim gegliedert. Die

- 7 - 
entstehenden urbanen Innenhöfe bieten durch die Staffelung der Baukörper in Höhe und Tiefe 
eine hochwertige Wohnqualität, die der städtebaulichen Entwicklung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gerecht wird. 
 
Zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze werden Teile des Baugrundstückes mit einer 
Tiefgarage unterbaut. Im ersten Bauabschnitt wird die Zufahrt der Tiefgarage über die 
Pallaswiesenstraße erfolgen. Im zweiten Bauabschnitt wird es voraussichtlich eine weitere 
Zufahrt über die Liebigstraße geben. Um eine Bepflanzung zu ermöglichen, soll die 
Erdüberdeckung mindestens 80 cm betragen. 
 
 
Angestrebtes Verfahren 
 
Da auch unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung und Mietverhältnisse keine 
Zeitschiene zur Entwicklung festgelegt werden soll, wird von einem Vorhaben- und 
Erschließungsplan abgesehen. 
Die Finanzierung des Bebauungsplans sowie sonstiger Planungsleistungen trägt der 
Grundstückseigentümer der überwiegenden Grundstücksflächen. Hierzu wird ein 
städtebaulicher Vertrag zwischen ihm und der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgeschlossen. 
 
Es wird beabsichtigt das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a 
BauGB durchzuführen. Die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens wird noch geprüft und 
im nächsten Verfahrensschritt festgelegt. 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin  
 
Darmstadt, den  21.12.2015 
61.2 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 26
TOP 43
TOP 25
TOP 17

Orte (3)

  • Kasinostraße
  • Liebigstraße
  • Pallaswiesenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0002
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00