Mandari Insight

V/0101/2024

KIB-Bericht 2019 bis 2023

Vorlagen 15.02.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.06.2024, TOP 3

Anlage 2 - Angaben zu den städtischen Beteiligungen

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Ansehen

Anlage 1 - Angaben zur Stadtverwaltung Münster

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Angaben zu den städtischen Beteiligungen

6250 Zeichen

Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen 
 
1. Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 
 2019 2020 2021 2022 2023 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl1 95,66 90,44 90,44 89,4 90 
Anzahl der sb2 Beschäftigten1 6 3 2 2 2 
Anzahl männliche sb Beschäftigte3 6 3 2 2 2 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte3 0 0 0 0 0 
Quote1 5,57 3,32 2,21 2,24 2,22 
 
In den Berichtsjahren 2020 bis voraussichtlich 2023  erfolgten Auftragsvergaben (in €) 
an:  
 
Art der Auftrags-
vergabe 
2019 2020 2021 2022 2023 
anerkannte Werk-
stätten für behinder-
te Menschen  
0  14.584,25 15.558,87 10.024,98 10.000,00 
an Inklusionsbe-
triebe  0  0  0 0 0 
 
 
2. Stadtwerke Münster GmbH 
 
 2019 2020 2021 2022 2023 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 1130,83 984,83 866,91 874,41 898,00 
Anzahl der sb Beschäftigten 79,3 62,7 48,67 43,46 49,92 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 50,0 29 24 26 32 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 17,0 18 19 19 21 
Quote 7,0 6,36 % 5,61 % 4,97 % 5,55 % 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 2 2 1 1 2 2 0 0 1 3 
davon 
Frauen 
0 1 1 1 1 0 0 0 1 2 
 
Altersstruktur  41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 2 8 8 5 5 53 39 34 38 43 
davon 
Frauen 
0 3 3 2 3 13 15 15 15 15 
                                                
1 Die Berechnung erfolgt jahresdurchschnittlich. 
2 sb = schwerbehinderte Beschäftigte 
3 Die Berechnung erfolgt stichtagsbezogen

2 
 
In den Berichtsjahren 2020 bis voraussichtlich 2023  erfolgten Auftragsvergaben (in €) 
an:  
 
Art der Auftrags-
vergabe 
2019 2020 2021 2022 2023 
anerkannte Werk-
stätten für behinder-
te Menschen  
563,80 1.634,32 1.848,97 1.364,38 213,55 
an Inklusionsbe-
triebe  0 170,42 100,94 516,26 1.963,39 
 
 
3. items management GmbH 
 
 2019 2020 2021 2022 2023 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 158,83 153,08 146,58 144,33 139,41 
Anzahl der sb Beschäftigten 10 13 13 14 13 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 9 11 11 12 10 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 1 2 2 2 3 
Quote 6,3 8,5 8,9 9,7 9,3 
      
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 
davon 
Frauen 
0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 
  
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 1 0 0 0 0 9 11 11 12 11 
davon 
Frauen 
0 0 0 0 0 1 1 1 1 2 
 
  
In den Berichtsjahren 2020 bis voraussichtlich 2023 erfolgten keine Auftragsvergaben an 
anerkannte Werkstätte für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe.

3 
 
4. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo) 
 
 2019 2020 2021 2022 2023 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 111 115 111 115 117 
Anzahl der sb Beschäftigten 4 2 1 2 3 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 1 0 0 1 2 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 2 2 1 1 1 
Quote 3,6 1,74 0,90 1,74 2,57 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 4 0 0 0 1 1 1 0 0 0 
davon 
Frauen 
3 0 0 0 0 1 1 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 3 1 0 0 0 0 0 1 2 2 
davon 
Frauen 
2 1 0 0 0 0 0 1 1 1 
 
In den Berichtsjahren 2020 bis voraussichtlich 2023 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2019 2020 2021 2022 2023 
anerkannte Werkstätten 
für behinderte Menschen  1.083,50 339,45 1.532,24 740,72 0 
an Inklusionsbetriebe  0 0 0 0 0 
 
 
5. FMO GmbH 
 
 2019 2020 2021 2022 2023 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 153 147 142 140 142 
Anzahl der sb Beschäftigten 10 12 12 14 11 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 10 11 11 12 9 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 0 1 1 2 2 
Quote 6,54 8,16 8,45 10,00 7,75

4 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 0 0 0 0 0 10 11 11 13 10 
davon 
Frauen 
0 0 0 0 0 0 1 1 2 2 
 
In den Berichtsjahren 2020 bis voraussichtlich 2023 erfolgten keine Auftragsvergaben an 
anerkannte Werkstätte für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe. 
 
 
6. Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
 2019 2020 2021 2022 2023 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 44,66 43,41 39,33 39,75 39 
Anzahl der sb Beschäftigten 1 1 2 3 4 
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten  0 0 1 1 1 
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 1 1 1 2 3 
Quote 
2,24 
nicht 
erfüllt 
2,30 
nicht 
erfüllt 
5,09 
erfüllt 
7,55 
erfüllt 
4,414 
erfüllt 
      
In den Berichtsjahren 2020 bis voraussichtlich 2023 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2019 2020 2021 2022 2023 
anerkannte Werkstätten 
für behinderte Menschen  15,50  191,58  235,75  0 0 
an Inklusionsbetriebe  0 0 0 0 0 
 
                                                
4 Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem. § 154 Absatz 
1 in Verbindung mit § 157 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung der Quot e erforderlich. 
Somit wurde in 2018 die Beschäftigtenquote erfüllt.

5 
 
7. KonvOY GmbH  
 
 
 2018 2019 2020 2021 2022 2023 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 0 0 4 7 8 7 
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 0 0 0 0 
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten  0 0 0 0 0 0 
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 0 0 0 0 0 0 
Quote (Jahresschnitt) 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 0 0 0 0 0 0 3 2 1 1 
davon 
Frauen 
0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 0 0 1 3 2 0 1 4 4 4 
davon 
Frauen 
0 0 1 2 1 0 1 2 2 2 
 
In den Berichtsjahren 2020 bis voraussichtlich 2023 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2019 2020 2021 2022 2023 
anerkannte Werkstätten 
für behinderte Menschen  0 0 0 0 0 
an Inklusionsbetriebe  4.301,80 5.220,81 1.935,65 2.968,14 2.135,73

Anlage 1 - Angaben zur Stadtverwaltung Münster

4111 Zeichen

Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
 
 
1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderungen1 
 
5,54 % im Jahr 2019 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.926 
5,76 % im Jahr 2020 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.090 
5,64 % im Jahr 2021 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.319 
5,74 % im Jahr 2022 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.448 
6,27 % im Jahr 2023 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.498 
 
In den letzten fünf Jahren war durchschnittlich die folgende Anzahl an Menschen mit Schwerbe-
hinderungen beschäftigt: 
 
2019 =      330 schwerbehinderte Menschen  
2020 =      351 schwerbehinderte Menschen 
2021 =      357 schwerbehinderte Menschen 
2022 =      371 schwerbehinderte Menschen 
2023 =      408 schwerbehinderte Menschen 
  
 
2. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Grad der 
Behinderung (GdB)2 
 
 
  
                                                
1 Die Berechnung der Beschäftigungsquote und der durchschnittlich beschäftigten Anzahl an Menschen mit Schwerbehin-
derung unter Punkt 1 wird nach den Vorgaben des SGB IX berechnet. In der Berechnung gemäß SGB IX werden zum 
Beispiel nur Mitarbeitende berücksichtigt, die mit einer Wochenarbeitszeit von über 18 Stunden beschäftigt sind. Dem-
nach findet ein Teil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in der Abbildung der Be-
schäftigungsquote keine Berücksichtigung. 
2 Zur Abbildung der gesamten Mitarbeiterschaft – unabhängig der Vorgaben des SGB IX –, wird in den folgenden Tabellen 
(Punkt 2 bis 5) die absolute Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten, die tatsäch-
lich bei der Stadt Münster innerhalb des Berichtsjahres beschäftigt waren, berücksichtigt und dargestellt.  
 Anzahl der Personen 
GdB 2019 2020 2021 2022 2023 
30 27 37 45 52 59 
40 9 7 8 8 6 
50 236 244 255 253 255 
60 61 56 59 63 76 
70 21 19 20 22 23 
80 32 35 37 38 39 
90 4 4 3 5 4 
100 32 33 31 32 34

2 
 
3. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Ge-
schlecht  
 
Jahr Gesamtzahl Männer Frauen divers Quote 
Frauen 
2019 422 198 224 - 53,08 % 
2020 435 203 232 - 53,33 % 
2021 458 219 239 - 52,18 % 
2022 473 219 254 - 53,70 % 
2023 496 228 268 - 53,83 % 
 
4. Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen 
 
Alters-
struktur  
bis 39. Lebensjahr 40.-49. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 63 68 76 83 92 73 69 69 83 90 
davon 
Frauen 34 34 40 45 50 41 40 42 49 54 
 
Alters-
struktur  
50. – 59. Lebensjahr über 60. Lebensjahr 
 2019 2020 2021 2022 2023 2019 2020 2021 2022 2023 
gesamt 183 190 189 182 178 103 108 124 125 136 
davon 
Frauen 97 103 98 103 100 52 55 59 57 64 
 
 
5. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Lauf-
bahngruppen3 
 
Laufbahngruppe 2019 2020 2021 
 gesamt w gesamt w gesamt w 
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 279 142 297 153 309 156 
2, 1. Einstiegsamt* 127 72 119 59 125 70 
2, 2. Einstiegsamt* 16 10 19 10 24 13 
 
Laufbahngruppe 2022 2023 
 gesamt w gesamt w 
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 322 164 333 168 
2, 1. Einstiegsamt* 127 74 136 82 
2, 2. Einstiegsamt* 24 16 27 18 
 
  
                                                
3 Die Tabelle schließt ebenso zu den Laufbahngruppen vergleichbare Vergütungsgruppen ein.

3 
6. Auftragsvergaben Stadt Münster  
 
6.1. Auftragsvergaben insgesamt  
 
Art der Auftrags-
vergabe in € 2019 2020 2021 2022 2023 
anerkannte Werkstät-
ten für behinderte 
Menschen  
226.122,06  242.468,34 253.711,65 319.862,32 209.805,16 
an Inklusions-be-
triebe  439.800,62  825.030,61 814.803,92 1.116.189,78 1.137.741,68 
 
7. Präventive Maßnahmen 
 
 Ausstattung Arbeits-
plätze Ausgaben in € 
Zuschüsse in € 
(Zuweisung aus der 
Ausgleichsabgabe) 
 Menschen 
mit SB 
Menschen 
ohne SB 
Menschen 
mit SB 
Menschen 
ohne SB Menschen mit SB 
2019 1 149 1.638,05 108.307,59 1.015,47 
2020 - 132 - 99.341,07 - 
2021 1 120 284,55 83.364,85 - 
2022 2 127 803,52 74.746,13 - 
2023 1 121 629,05 77.762,18 -

Anlage A

2773 Zeichen

Anlage A zur V/0101/2024 
Kurzüberblick 
Mit Vorlage V/0101/2024 wird über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und 
diesen Gleichgestellten, über Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Men-
schen und Inklusionsunternehmen bei der Stadtverwaltung Münster und ausgewählten städti-
schen Beteiligungsunternehmen für die Jahre 2019 bis 2023 berichtet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Vorlage ist es über die Beschäftigungssituationen von Menschen mit Schwerbehinderung 
bei der Stadt Münster und ausgewählten Beteiligungen für die Jahre 2019 bis 2023 zu berich-
ten. Dies beinhaltet ebenso die Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte 
Menschen und an Inklusionsunternehmen. Grundlage der Berichterstattung ist der Beschluss 
des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2003. Durch den Beschluss wurde die Verwal-
tung beauftragt einen Bericht über die Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbe-
hinderung bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu erstellen.  
 
Für das Jahr 2023 erfüllt die Stadt Münster eine Beschäftigungsquote von 6,27 %. Dies entspricht 
einer Steigerung von 0,53 % im Vergleich zur Beschäftigungsquote von 2022. Damit wurde 
das Ziel, eine Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf mindestens 6 % zu 
erhöhen.  
 
Auch künftig soll die Inklusion und Förderungen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung so-
wie von Menschen, die von Behinderung bedroht sind, weiterverfolgt werden. Das bisher er-
reichte Inklusionsklima soll auch zukünftig gestärkt und weiterentwickelt werden. Ziel ist es die 
Beschäftigungsquote zu stabilisieren und zu erhöhen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0108 Personal- und Organisationsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Aus dieser Berichtsvorlage resultieren keine direkten Finanzierungsbedarfe 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Vorlage des Berichts resultiert aus dem vorgenannten Beschluss des Haupt- und Finanzaus-
schusses vom 10.12.2003. Gesetzliche Bestimmungen, z. B. zur Beschäftigungsquote ergeben 
sich u. a. aus dem SGB IX. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Diese Berichtsvorlage zum Thema Inklusion stellt auch Informationen unter dem Aspekt der 
Gleichstellung und der Demographie dar.

Berichtsvorlage

30941 Zeichen

V/0101/2024 
V/0101/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen 
Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2019 - 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.03.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   13.03.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
   24.04.2024 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung  
 
Mit Beschluss vom 10.12.2003 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, jähr-
lich über die Beschäftigungssituation der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleich-
gestellten bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu berichten. Aufgrund zusätzlicher Belas-
tungen durch die Corona -Pandemie und nicht besetzten Stellen erfolgt für die Jahre 2019 bis 2022 
kein Bericht über die Beschäftigungssituation an die politischen Gremien. Deshalb umfasst der vorlie-
gende Bericht die Jahre 2019 bis 2023.  
 
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten in der Stadtverwaltung Münster  
 
2.1 Beschäftigungsquote und -struktur 
  
Die Stadt Münster hat in den Jahren 2019 bis 2023  die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Be-
schäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten  von 5,00 % erfüllt. 
Eine Ausgleichsabgabe war daher für die Berichtsjahre - wie auch in den Vorjahren - nicht zu entrich-
ten. Di e Beschä ftigungsquote und Anzahl der schwerbehinderten Menschen e ntwickelte sich von 
2019 bis 2023 wie folgt: 
 
  
Personal- und 
Organisationsamt 
 
23.02.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Feldkamp 
Telefon: 492-1081 
FeldkampS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0101/2024 
Berichtsjahr  2019 2020 2021 2022 2023 
Beschäftigungsquote  5,41 % 5,76 % 5,64 % 5,74 % 6,27 % 
Ø-Anzahl der Mitarbeitenden mit 
Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten 
330 351 357 371 408 
 
Die Beschäftigungsquote für das Jahr 2023 liegt erstmals über 6 %. Sie ist von 5,74 % im Jahr 2022 
um 0,53 % auf 6,27 % im Jahr 2023 gestiegen.  
 
Es ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsquote und die durchschnittliche Anzahl der Mitar-
beitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten nach den Richtlinien der §§ 156ff des 
SGB IX berechnet werden. In der Berechnung gemäß SGB IX werden zum Beispiel nur Mitarbeitende 
berücksichtigt, die mit einer Wochenarbeitszeit von über 18 Stunden beschäftigt sind. Demnach findet 
ein Teil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in der Abbildung der 
Beschäftigungsquote keine Berücksichtigung.  
 
Um jedoch die gesamte Mitarbeiterschaft – unabhängig der Vorgaben des SGB IX – abzubilden, wird 
in den folgenden Grafiken und Abbildungen die absolute Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehin-
derung und diesen Gleichgestellten, die tatsächlich bei der Stadt Münster innerhalb des Berichtsjah-
res beschäftigt waren, berücksichtigt und dargestellt.  
 
Im Folgenden werden Zahlen, Daten und Fakten zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Schwer-
behinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster vorgelegt. Alle Darstellungen umfas-
sen die Jahre 2019 bis 2023. Die ausführlichen Daten inklusive der jeweiligen Aufstellung nach Ge-
schlecht sind in der Anlage 1 abgebildet.  
 
Die Stadt Münster beschäftigt stetig mehr Menschen mit Behinderung (vgl. Abbildung 1). Die Anzahl 
der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und dies en Gleichgestellten ist von 2019 bis 2023 um 
17,53 % gestiegen. Dies findet sich nur in geringerem Maße in der Beschäftigungsquote wieder, da 
im gleichen Zeitraum die Gesamtzahl der Mitarbeitenden um 6,44 % angewachsen ist.  
 
Die Mehrheit der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten ist weiblich. Von 
2019 bis 2023 variiert der Anteil der Mitarbeiterinnen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
Abbildung 1 Anzahl der Mitarbeitenden mit Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung 
und diesen Gleichgestellten

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V/0101/2024 
stellten zwischen 52,18 % und 54,03 %. Der Anteil der Mitarbeiter mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten beträgt zwischen 45,97 % und 47,82 %. Es gibt keine Angabe zu den Merkmalen 
„divers“ und „keine Angabe“. Der höhere Anteil an Mitarbeiterinnen bildet sich ebenso in der gesam-
ten Belegschaft ab. 55 % der Mitarbeitenden bei der Stad t Münster sind Frauen (Stichtag: 
31.12.2023). 
 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bat nach Vorlage des 
Berichts zum Jahr 2018 darum, dass in den Bericht ab 2019 eine Aufstellung der Grade der Behinde-
rung (GdB) mit der entsprechenden Anzahl der Mitarbeitenden aufgenommen wird.  
 
In Abbildung 2 sind die Grade der Behinderung mit der jeweiligen Anzahl an Mitarbeitenden darge-
stellt. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten wei-
sen einen Grad der Behinderung von 50 auf. Die hier aufgeführten Mitarbeitenden, mit einem Grad 
der Behinderung von 30 bzw. 40 sind Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt. Auffällig ist, 
dass sich die Anzahl der Mitarbeitenden mit einer Gleichstellung von 2019 bis 2023 nahezu verdop-
pelt hat.  
Abbildung 2 Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten nach 
Grad der Behinderung

- 4 - 
V/0101/2024 
 
Abbildung 3 verdeutlicht, dass die Altersgruppe der 50-59-Jährigen wie bereits in den Vorjahren die 
größte Gruppe unter den Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten stellt. 
Sie machen in 2023 35,8 % der Mitarbeitenden mi t Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten 
aus. Auffällig ist, dass die Anzahl der 50 -59-jährigen seit 2022 sinkt und die übrigen Altersgruppen 
kontinuierlich angewachsen sind. Ein Auslöser für den sinkenden Anteil der 50 -59-Jährigen und den 
steigenden Anteil der über 60-jährigen könnte der demografische Wandel sein.  
 
In Abbildung 4 wird deutlich, dass die meisten Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten in der Laufbahngruppe 1 tätig sind (vormals einfacher und mittlerer Dienst). Während 
der Anteil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgest ellten in den Laufbahn-
gruppe 2 lediglich gering angestiegen ist, ist der Anteil dieser Mitarbeitenden in den Laufbahngruppen 
Abbildung 4 Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten nach Laufbahn-
gruppen (und vergleichbaren Vergütungsgruppen) 
Abbildung 3 Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten nach Altersgrup-
pen

- 5 - 
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1, 1. und 2. Einstiegsamt von 2019 auf 2023 um 13,35 % gestiegen. Es wird deutlich, dass die Steige-
rung der Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten  (vgl. Abbil-
dung 1) zum Großteil auf die vermehrte Beschäftigung in der Laufbahngruppe 1 zurückzuführen ist.  
 
2.2 Maßnahmen zur Förderung der Inklusion  
 
Die Inklusion und Förderung von Mitarbeitenden mit Behinderung sowie von Menschen, die von Be-
hinderung bedroht sind, ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Das bisher in der Stadtverwal-
tung erreichte Inklusionsklima soll durch gezielte Information, Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung 
und konkrete S tandards und Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die 
vielfältigen Fördermöglichkeiten für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten sind bekannt und werden zur gezielten Unterstützung genutzt.  
 
Im Anschluss  an die Wahl in 2022 wurde die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung 
Münster zum 01.12.2022 personell verstärkt. Die bisherigen Stellenanteile von 2,5 Vollzeitäquivalente 
(VZÄ) wurden um eine Stelle auf 3,5 VZÄ erhöht. Mit der Erhöhung auf 3,5 VZ Ä soll sichergestellt 
werden, dass die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 SGB IX bestmöglich er-
füllt werden können.  
 
2.2.1 Einrichtung einer Stelle mit Aufgabenschwerpunkt „Inklusion“ in der Personalentwick-
lung 
 
Im P ersonal- und Organisationsamt wu rde überplanmäßig eine Stelle geschaffen, die sich mit der 
Förderung des Einsatzes von Menschen mit Behinderung befasst. Ziel ist es der sozialen Verantwor-
tung als Arbeitgeberin und Dienstherr stärker nachzukommen und den Einsatz von Menschen mit 
Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten deutlich auszuweiten. Die Stelle ist in der Abteilung 
Personalentwicklung verortet und seit dem 28.06.2023 mit der derzeitigen Stelleninhaberin besetzt. 
Die bisherigen Arbeitsschwerpunkte lagen in der Konzeption von unterschiedlichen Maßnahmen, die 
einen Einsatz von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten ermöglichen und 
fördern. Im Folgenden sollen insbesondere zwei Maßnahmen hervorgehoben werden. Bei Bewährung 
der Stelle wird eine Verstetigung im Stellenplan angestrebt. 
 
Prüfung der Gründung eines Inklusionsbetriebs 
 
Mit der Gründung eines Inklusionsbetriebs möchte die Stadtverwaltung einen Beitrag zur dauerhaften 
Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung leisten und somit neue Perspektiven für beruf-
liche Teilhabe schaffen. Inklusionsbetriebe beschäftigen mind. 30 % bis i. d. R. höchstens 50 % Mit-
arbeitende, die wegen einer Schwerbehinderung oder einer (drohenden) psychischen Behinderung 
große Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit zu finden oder zu behalten. 
Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten dort zusammen. In Bezug auf die Gründung und die 
notwendigen Voraussetzungen eines solchen Betriebs steht die Stadt Münster in Austausch mit dem 
LWL. Gleichzeitig wurde das Vorhaben bereits innerhalb der Stadtverwaltung kommuniziert und den 
Ämtern und Einrichtungen wurde die Möglichkeit geboten sich mit Ideen einzubringen oder sich am 
Prozess der Gründung zu beteiligen. Hierbei hat das Personal- und Organisationsamt bereits positive 
Rückmeldung einzelner Ämter erhalten. Darüber hinaus werden möglicherweise geeignete Bereiche 
für einen Inklusionsbetrieb gezielt angesprochen. Ziel ist es einen partizipativen Prozess zwischen 
den Fachämtern und dem Personal - und Organisationsamt zu schaffen und damit das Projekt auf 
eine gemeinsame Grundlage zu stellen.  
 
Einrichtung von Pool-Stellen zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Behinderung  
 
Mit einem Beschluss des Verwaltungsvorstandes wurden im Jahr 2022 drei Pool -Stellen überplan-
mäßig geschaffen, die die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleich-
gestellten fördern sollen. Die Pool-Stellen werden zentral vom Personal - und Organisationsamt ver-
waltet. Sie sollen bei Bedarf mit Stellen aus den jeweiligen Fach ämtern kombiniert werden, um zum 
Beispiel mögliche Leistungsminderungen oder Mehraufwände von Kolleginnen und Kollegen, die auf-
grund von einer Behinderung entstehen können, auszugleichen. Damit soll möglichen Bedenken ent-
gegengewirkt werden und Anreize zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und

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V/0101/2024 
diesen Gleichgestellten geschaffen werden. Hierbei ist zu verdeutlichen, dass längst nicht jede 
Schwerbehinderung mit einer Leistungsminderung oder einem Mehraufwand für die Kolleginnen und 
Kollegen einhergeht. Die Pool -Stellen sollen insbesondere bei Neueinstellung von Menschen mit 
Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten genutzt werden. Nach aktuellem Stand (31.01.2024) 
werden zwei Mitarbeitende innerhalb der Stadtverwaltung mit Hilfe von Stellenanteilen aus dem Pool 
beschäftigt.  
 
2.2.2 Auswahlverfahren 
 
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten, die sich 
auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingela-
den werden. Weiterführende Erläuterungen sind im untenstehenden, gerahmten Text zu finden. Die 
eingehenden Bewerbungsunterlagen von schwerbehinderten Menschen werden der Schwerbehinder-
tenvertretung auf Wunsch zur Einsichtnahme vorgelegt. Soweit in einem Auswahlverfahren erkennbar 
ist, dass Bewerbende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten  betroffen sind, beteiligt 
das Personal- und Organisationsamt unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung und die Perso-
nalvertretung am weiteren Verfahren.  
Insgesamt wurden von 2019 bis 2023 jährlich zwischen 319 und 466 externe Ausschreibungsverfah-
ren absolviert. Die Bewerbersituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten stellt sich in den Jahren 2019 bis 2023 wie folgt dar:  
 
Abbildung 5 zeigt auf, dass sich die Anzahl an Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung 
und diesen Gleichgestellten im Laufe der Jahre verändert. In den vergangenen fünf Jahren haben 
sich die meisten Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in 2020 (288 Bewer-
bungen) beworben. In 2023 liegt die Anzahl an Bewerbungen nur knapp darunter.  
Es ist auffällig, dass sich die absolute Anzahl an Einstellungen von Menschen in 2023 im Vergleich 
zum Jahr 2019 um mehr als 51 % gesteigert hat.  
Abbildung 5 Anzahl der Bewerbungen und Neueinstellung von Menschen mit Schwerbehinde-
rung und diesen Gleichgestellten

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Die vermehrte Einstellung von Menschen mit Behinderung findet sich ebenso in der Einstellungsquote 
wieder (Abbildung 6Abbildung 6). So lag in den Jahren 2019 bis 2022 die Quote der Einstellungen 
von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten deutlich unter der Einstellungs-
quote von Menschen ohne Schwerbehinderung. Insbesondere im Jahr 2020 lagen die Quoten knapp 
6 Prozentpunkte auseinander. In 2023 gleichen sich die Einstellungsquoten von Menschen mit und 
ohne Schwerbehinderung erstmals an, was unter anderem auf eine vermehrte Einstellung von Men-
schen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten zurückzuführen ist.  
 
Die Neueinstellungen der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten erfol-
gen in folgenden Bereichen der Stadtverwaltung Münster:  
 
Bereiche 2019 2020 2021 2022 2023 
Verwaltungsbereich 14 14 12 17 24 
Kassenkraft/Kartenkontrolle 2 5 0 2 1 
Gewerblicher Bereich  3 4 7 1 7 
Sozialer Bereich 4 1 9 7 10 
Sonstige 6 4 3 3 2 
 
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wird in alle Auswahlverfahren einbezogen, 
bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Sämtliche Entscheidungen im 
Laufe eines Verfahrens werden mit ihr offen kommuniziert . Auch so ist sichergestellt, dass in den 
Auswahlverfahren Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden.  
 
Alle externen Ausschreibungen enthalten folgenden Satz: „Wir wünschen uns ausdrücklich Bewer-
bungen schwerbehinderter Menschen.“ 
 
Abbildung 6 Einstellungsquote (Bewerbungen/Einstellungen) von Bewerbenden mit und ohne 
anerkannte Schwerbehinderung und Gleichstellung

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2.2.3 Ausbildung 
 
Die Bewerbungssituation stellt sich für den Ausbildungsbereich wie folgt dar.  
 
Die Anzahl der Personen, die sich in den Jahren 2019 bis 2023 auf eine Ausbildungsstelle bei der 
Stadt Münster beworben haben , lag bei 9.241, davon waren 212 Personen schwerbehindert oder 
gleichgestellt.  
 
Es wurden in den Berichtsjahren 2019 bis 2023 insgesamt 736  Nachwuchskräfte eingestellt, davon 
26 Personen mit einer Schwerbehinderung. Somit hatten 3,53% der zur Ausbildung eingestellten Be-
werbenden eine Schwerbehinderung.   
 
Abbildung 7 zeigt auf, dass die Einstellungsquote von Nachwuchskräften mit Schwer behinderung 
und diesen Gleichgestellten stets über der Einstellungsquote von Nachwuchskräfte ohne Schwerbe-
hinderung und Gleichstellung liegt. Diese Differenz wird insbesondere 2021 deutlich. Dort ist die Ein-
stellungsquote von Nachwuchskräften mit Schwerbeh inderung und diesen Gleichgestellten 2,5-mal 
Nach wie vor 
obligatorisch:  
Gem. § 165 SGB IX werden grundsätzlich alle Bew erberinnen und Bewerber 
mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten zur persönlichen Vorstel-
lung eingeladen. Dies gilt auch, wenn Teile des Anforderungsprofils aufgrund 
der Behinderung nicht erfüllt werden. Auf eine Einladung zu den Vorstellungs-
gesprächen wird nur in Fällen verzichtet, bei denen den Bewerber/innen die 
fachliche Eignung für die zu besetzende Stelle offensichtlich fehlt. Die fachli-
che Eignung fehlt dann offensichtlich, wenn für die Übernahme der Aufgabe 
eine berufliche Qualifikation (z.B. ein Studienabschluss) gefordert wird und 
diese nicht vorliegt. 
 
Externe Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der Ar-
beitsagentur übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bunde-
sagentur für Arbeit Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Verfügung. 
Parallel dazu werden innerhalb der Arbeitsagentur die Ausschreibungen auch 
direkt an den Vermittlungsdienst für Menschen mit Behinderungen weiter gelei-
tet. 
Abbildung 7 Einstellungsquote von Nachwuchskräften

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so hoch, wie die Eistellungsquote von Nachwuchskräften ohne Schwerbehinderung und Gleichstel-
lung. In 2021 überstieg auch die Anzahl der Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung 
und diesen Gleichgestellten deutlich die übrigen Jahre. Dies findet sich nur in geringen Umfang in der 
Bewerbungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten wieder, da die 
Anzahl an Bewerbungen in 2021 allgemein sehr hoch war.  
 
Die Aufteilung in absoluten Zahlen auf die einzelnen Jahre zeigt folgendes Bild: 
 
Berichtsjahr 2019 2020 2021 2022 2023 
Anzahl an Bewerbungen auf eine 
Ausbildungsstelle (insgesamt) 1.665 1.436 2.248 1.936 1.956 
Anzahl an Bewerbungen von Men-
schen mit Schwerbehinderung und 
diesen Gleichgestellten 
23 33 59 47 40 
Einstellungen von Nachwuchskräften 128 135 126 156 191 
Anzahl der Einstellungen von Men-
schen mit Schwerbehinderung und 
diesen Gleichgestellten 
3 5  8   4 4 
 
Unter den Nachwuchskräften sind Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Anwärter und An-
wärterinnen in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen, die Verwaltungslehrgänge I+II, das Querein-
steiger/-innen-Programm, sowie auf Erzieher und Erzieherinnen im Anerkennungsjahr zusammenge-
fasst.  
 
Die Bewerbungen der schwerbehinderten Menschen bzw. der diesen Gleichgestellten verteilten sich 
in den Jahren 2019 bis 2023 auf folgende Berufe: 
 
Bereiche 2019 2020 2021 2022 2023 
Verwaltungsbereich 16 28 32 34 26 
Gewerblicher Bereich - - 4 2 - 
IT-Bereich 1 - 6 3 3 
Sozialer Bereich  2 1 2 2 3 
Rettungswesen 2 2 2 3 2 
Sonstige 2 2 13 3 6 
 
Für einige Ausbildungsberufe ist ein theoretischer Online-Test Bestandteil des Auswahlverfahrens. In 
den Jahren 2019 bis 2023 haben 129 Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten am Einstellungstest teilgenommen und diesen auch bestanden.  
Insgesamt konnten 106 Bewerber/-innen in der persönlichen Vorstellung nicht überzeugen . 23 Be-
werber/-innen haben ihre Bewerbung zurückgezogen. 26 Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung 
und diesen Gleichgestellten wurden eingestellt. 
 
Gerne würde die Verwaltung in Zukunft mehr schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende für 
eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei Einstellun-
gen zu Ausbildungszwecken alle Bewerberinnen und Bewerber, unabhängig von den Noten der ein-
gereichten Zeugnisse, zum Vorstellungsgespräch bzw. zu dem in einigen Berufen vorgelagerten Ein-
stellungstest eingeladen, soweit die verpflichtend erforderlichen Bildungsabschlüsse vorhanden sind. 
In der Einladung zur Teilnahme a m Testverfahren werden die Bewerber/-innen mit Schwerbehinde-
rung und diesen Gleichgestellten ausdrücklich gebeten, für ein individuelles Beratungsgespräch zur 
Testteilnahme Kontakt mit dem Studieninstitut Westfalen-Lippe oder ggf. mit der Ausbildungsleitung 
aufzunehmen. Ziel ist es, den Einstellungstest so gut wie möglich auf die speziellen behinderungsbe-
dingten Erfordernisse des Einzelnen anzupassen.  
 
Eine barrierefreie Teilnahme und ggf. notwendige Hilfsmittel werden im gesamten Auswahlverfahren 
und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich ermöglicht bzw. zur Verfügung gestellt.

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Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in alle Ver-
fahren, in denen Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gl eichgestellten vorliegen, 
einbezogen. Alle Entscheidungen erfolgen auch hier in einem offenen Austausch. 
 
2.2.4 Praktika 
 
Die Stadt Münster erhält regelmäßig Praktikumsbewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung 
und diesen Gleichgestellten über verschiedene Träger, wie zum Beispiel dem FSP (Für Soziale Teil-
habe und Psychische Gesundheit e.V. Münster), dem Bildungsinstitut Münster, der LWL-Klinik, dem 
Integrationsfachdienst oder der LWL -Förderschule. Die Praktika werden als Schülerbetriebspr akti-
kum, im Rahmen von Berufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme 
durchgeführt. 
In den Berichtsjahren 2019 bis 2023 haben sich insgesamt 77 Menschen mit Schwerbehinderung und 
diesen Gleichgestellten auf ein Praktikum in der Stadtverwaltung Münster beworben. Im Folgenden 
findet sich die Aufschlüsselung nach Jahren:  
 
2019 2020 2021 2022 2023 
33 18 3 14 9 
 
Davon haben insgesamt 73 Menschen ein Praktikum bei der Stadt Münster absolviert. Diese verteilen 
sich wie folgt auf die einzelnen Jahre und die jeweiligen Bereiche:  
 
Berichtsjahr 2019 2020 2021 2022 2023 
Anzahl der Praktikanten mit Schwer-
behinderung und diesen Gleichge-
stellten 
29 18 3 14 9 
      
in folgenden Bereichen: 
 
     
Verwaltung 17 10 - 13 7 
Abfallwirtschaftsbetriebe 2 2 - - 1 
Kindertagesstätten/Schulen 2 2 3 - - 
Stadtmuseum 2 4 - 1 1 
Reinigung 1 - - - - 
Hauptkläranlage 1 - - - - 
Hausmeisterdienst 1 - - - - 
 
Es ist davon auszugehen, dass mehr als die oben aufgeführte Anzahl an Praktikantinnen und Prakti-
kanten eine Schwerbehinderung hat. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wird in den Bewerbun-
gen nicht immer angegeben und ist auch nicht immer ersichtlich. 
 
Die Zusammenarbeit mit dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e.V. Münster) 
und dem Integrationsfachdienst ist in den vergangenen Jahren intensiviert worden. Ziel ist es, mehr 
Praktikumsmöglichkeiten und auch längerfristige Praktika zur Berufsorientierung anzubieten und ggf. 
später eine Ausbildung zu ermöglichen.  
 
2.2.5 Fort- und Weiterbildung 
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, deren Art der Behinderung spezif ische Fortbil-
dungen erfordert, haben einen Anspruch, von der Fachstelle Fortbildung und betriebliche Gesund-
heitsförderung in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung über geeignete Fortbil-
dungsmöglichkeiten beraten zu werden.  
 
Bei der Auswahl von Räumen für Fortbildungen wird auf die Barrierefreiheit geachtet. Ggf. erforderli-
che zusätzliche Ausstattungen können bei Bedarf oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

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Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzlichen und aktu-
ellen Themen und Fragen der Schwerbehinderung.  
 
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitenden und diesen Gleichge-
stellten wird unter anderem durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt und gefördert. Die i ndivi-
duellen Bedürfnisse finden dabei besondere Berücksichtigung. 
 
3. Auftragsvergaben  
 
Ab 2019 wurden neben den A uftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 
ebenso die Auftragsvergaben an Inklusionsunternehmen der Stadtverwaltung Münster der städti-
schen Ämter erhoben. Da die Abfrage für das Jahr 2023 bereits im Dezember 2023 erfolgt ist, handelt 
es sich um voraussichtliche Auftragsvergaben.  
 
Die Vergabe an Inklusionsunternehmen übersteigt im Zeitraum 2019 bis 2023 deutlich die Auftrags-
vergaben an die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Im Jahr 2022 beträgt das Auftragsvolu-
men erstmals über eine Millionen Euro.  
Nach einem kontinuierlichen Anstieg der Auftragsvergaben an WfbM von 2019 bis 2022, sinkt im Jahr 
2023 die Auftragsvergabe an WfbM unter das Niveau von 2019.  
 
4. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten bei den städtischen Beteiligungen und Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten 
für behinderte Menschen 
 
Bei sieben Beteiligungen wurden die Angaben zur Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer und 
Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und die Auftragsvergaben an 
anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und erstmalig Inklusionsunternehmen erfragt. Das 
sind die Beteiligungen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, beziehungs-
weise die für die Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen Beteiligungen ist die 
Stadt Münster geringfügiger, teilweise nur mit 1 % beteiligt.  
 
 Die sieben relevanten Beteiligungen sind: 
 
 Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 Stadtwerke Münster GmbH 
 items management GmbH 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) 
 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften) 
Abbildung 8 Auftragsvergabe an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und 
Inklusionsunternehmen

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 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 KonvOY GmbH 
 
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt. 
 
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und an Inklusionsbetriebe durch 
die o. g. städtischen Beteiligungsgesellschaften stellen sich für die Jahre 2019 bis voraussi chtlich 
2023 wie folgt dar: 
 
Art der Auftrags-
vergabe in € 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 
anerkannte Werk-
stätten für behinder-
te Menschen  
1.662,80 16.749,60 19.175,83 12.130,08 10.213,55 59.931,86 
an Inklusionsbe-
triebe  4.301,80 5.391,23 2.036,59 3.484,40 4.099,12 19.313,14 
 
In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am 
12.06.2012 wurde darum gebeten, die Beschäftigtenquote  von schwerbehinderten Menschen und 
diesen Gleichgestellten bei der Sparkasse Münsterland Ost in den Bericht aufzunehmen. Die Spar-
kasse Münsterland Ost teilte für 2019 bis 2023 folgendes mit: 
 
Berichtsjahr  2019 2020 2021 2022 2023 
Beschäftigungsquote 3,7 % 4,5 % 4,7 % 5,0 % 5,2 % 
 
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung im März 2014 angeregt, auch 
Informationen über die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen bei der Wirt-
schaftsförderung Münster GmbH und der Westfälischen Bauindustrie GmbH in diesen Bericht aufzu-
nehmen. 
 
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat für die Jahre 2019 bis 2023 keine Auskunft erteilt. 
 
Die Westfälische Bauindustrie GmbH hat für die Berichtsjahre 2019 bis 2023 folgende Zahlen mitge-
teilt:  
 
Berichtsjahr  2019 2020 2021 2022 2023 
Anzahl der Beschäftigten 17 16 18 19 19 
davon schwerbehindert 1 2 2 2 2 
 
Nach wie vor hat die Stadtverwaltung Münster bei den städtischen Beteiligungen keinen direkten Ein-
fluss auf die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und 
auf die Höhe der Auftragsvergaben Hier besteht ggf. die Möglichkeit, die Thematik von Seiten der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bzw. 
der Politik in die entsprechenden Aufsichtsräte einzubringen. 
 
5. Ausblick 
 
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist der Stadt Münster weiterhin ein großes und wichti-
ges Anliegen. Dies findet sich insbesondere in den Beschäftigungs - und Einstellungszahlen von Mit-
arbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten wieder, die in den vergangenen Jah-
ren kontinuierlich gestiegen sind. Sie gelingt trotz erschwerter Rahmenbedingungen, die sich in den 
letzten Jahren unter anderem durch Arbeitsverdichtungen und durch den Arbeitskräftemangel erge-
ben haben.

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Im vergangenen Jahr wurde erstmals ein Runder Tisch zur Förderung des Einsatzes von Menschen 
mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten unter Beteiligung der Fraktionen und weiterer 
Akteure im Bereich der Inklusion in Münster veranstaltet. Ziel des Runden Tisches war es in den Aus-
tausch zu treten und erste Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Menschen mit Schwerbe-
hinderung und diesen Gleichgestellten zu diskutieren. Im Austausch wurde deutlich, dass alle Akteure 
das gemeinsame Ziel verfolgen, den Einsatz von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten zu fördern und die Beschäftigungsquote zu steigern. Es gilt, Arbeitsplätze für Men-
schen mit (Schwer -)Behinderung zu sichern und auszubauen und die Kooperation mit externen Akt-
euren in Münster zu intensivieren.  
 
Durch die Einrichtung einer Stelle in der Personalentwicklung, die sich im Aufgabenschwerpunkt mit 
der Förderung des Einsatzes von Menschen mit Behinderung befasst, wird deutlich, dass die St adt 
Münster ihre soziale Verantwortung erkannt hat und dieser weiter gerecht werden möchte.  
 
Wie bereits in den Maßnahmen beschrieben, soll die Förderung des Einsatzes von Menschen mit 
Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten aktiv im Rahmen der Einrichtung von Pool -Stellen 
und der Prüfung der Gründung eines Inklusionsbetriebs erfolgen. Diese  Maßnahmen werden von 
weiteren Schritten flankiert werden, wie die Ausweitung der Praktikumsmöglichkeiten und einer ver-
mehrten Einrichtung von Außenarbeitsplätzen. Darüber hinaus erfolgt in 2024 eine Evaluation und 
Neuaufstellung der bisherigen Inklusionsvereinbarung. Die Inklusionsvereinbarung fördert die gleich-
berechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und dient der Stärkung der Rechte schwerbe-
hinderter Menschen und diesen Gleichgestellten.  
 
Eine weitere Vorlage wird im Laufe des Jahres über die F ortschritte und mögliche Ergebnisse der 
Maßnahmen zur Förderung der Inklusion berichten. Damit verbunden ist die konkrete Zielfestlegung 
auf eine Beschäftigungsquote, die die Stadt Münster in den kommenden Jahren erreichen soll.  Hier-
bei ist bereits zu ver deutlichen, dass, zusätzliche sind Ressourcen notwendig sind um den Einsatz 
von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten weiter zu fördern und der sozia-
len Verantwortung gerecht zu werden. Aktuell sind die Ressourcen noch nicht in der Stadtverwaltung 
vorhanden. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung neuer Stellen, die zum Ausbau der Pool-Stellen 
und zur möglichen Gründung eines Inklusionsbetriebs notwendig sind. Die Verwaltung wird diesen 
Bedarf sukzessive weiter konkretisieren.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen

Beratungsverlauf (4)

06.03.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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  • Feldkamp

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Details

Aktenzeichen
V/0101/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2024
Erstellt
07.02.2024 12:18