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V/0932/2019

Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2020 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vorlagen 24.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 27.11.2019, TOP 14.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2063 Zeichen

Anlage A zur V/0932/2019 
 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage werden die relevanten Eckpunkte und Rahmenbedingung für die arbeitsmarktpoli-
tische Planung des Jobcenters im Jahr 2020 dargestellt, die Korridore für die Zielverhandlungen 
des Jobcenters der Stadt Münster mit dem Land NRW zu den Bundeszielen nach  § 48b SGB II 
für 2020 sowie die arbeitsmarktpolitische Grundausrichtung und die Handlungsfelder zum Be-
schluss vorgelegt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele gem. § 48b Abs. 2 SGB II: 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 Verbesserung der sozialen Teilhabe  
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
Die Teilziele und die Zielerreichung werden durch die zum Beschluss  vorgelegten Zielkorridore 
definiert, die die Grundlage für die Zielverhandlungen der Verwaltung mit dem Land NRW bilden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T. i. V. m. dem Dritten 
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche 
Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hin-
aus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche 
Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

Beschlussvorlage

45089 Zeichen

V/0932/2019 
V/0932/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2020 in der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
der Stadt Münster nimmt die aktuell bestehenden sowie für das Jahr 2020 prognostizierten 
Eckwerte und Rahmenbedingungen zur Kenntnis.  
 
2. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) zu den Bundeszielen nach  § 48b 
SGB II „Verbesserung der Integrationsquote“ und „Reduzierung der  Langzeitleistungs-
beziehenden“ im Rahmen folgender Korridore 
 
Veränderung der Summe der Integrationen: 
von -6,0 % bis +1,0 %  (-200 bis +30) 
 
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden (Jahresdurchschnitt): 
von -4,0 % bis +2,0 % (-390 bis +200) 
 
und zu den voraussichtlichen weiteren Zielen des MAGS NRW im Rahmen  
folgender Korridore  
 
„Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden“  
Veränderung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden: 
von -1,0 % bis +6,0 % (+5 bis +80) 
 
Jobcenter 
 
06.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

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V/0932/2019 
„Integrationsquote von Frauen oder einer Teilgruppe der Frauen“ 
Veränderung der Integrationsquote der Teilgruppe der alleinerziehenden Frauen: 
 
von +0,0 % bis +7,0 % (+4 bis +29) 
 
eine Zielvereinbarung abzuschließen. 
 
3. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde-
rung der Stadt Münster stimmt der kommunalen strategischen Ausrichtung und den Hand-
lungsfeldern des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2020 zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Umsetzung der E ntscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen 
Haushalt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Eckwerte und Rahmenbedingungen 
 
A) Überregionale Prognose für Wirtschaft und Arbeitsmarkt 
Der langjährige wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland ist zu einem Ende gekommen. Entspr e-
chend haben die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognosen für das Wir t-
schaftswachstum im Jahr 2019 deutlich gesenkt 1. Waren sie im Frühjahr noch von einer Zunahme 
des Bruttoinlandsprodukts um 0,8 % ausgegangen2, erwarten sie nun nur noch 0,5 %. Für das Jahr 
2020 senken die Konjunkturforscher ihre Prognose auf 1,1 %, im Frühjahr lagen die Erwartungen 
noch bei 1,8 %. Die schwächere Entwicklung ist auf eine nachlassende weltweite Nachfrage nach 
Investitionsgütern, auf deren Export die deutsche Wirtschaft spezialisiert ist, strukturelle Veränderu n-
gen in der Automobilindustrie sowie politische Unsicherheiten, wie der Handelskonflikt zwischen Ch i-
na und den USA, innerasiatische Konflikte und die Risiken eine s ungeregelten Brexits, zurückzufü h-
ren. Eine Konjunkturkrise mit einer ausgeprägten Unterauslastung der deutschen Wirtschaft wird a l-
lerdings nicht erwartet.  
Der Beschäftigungsaufbau verliert als Folge der konjunkturellen Abkühlung ebenfalls an Fahrt; die 
Industrie baut sogar Stellen ab. Hingegen stellen Dienstleister und die Bauindustrie weiter ein. Für 
2019 rechnen die Wirtschaftsforschungsinstitute daher mit einem Beschäftigungsaufbau von 380.000 
Stellen bundesweit. In den kommenden beiden Jahren werden voraussichtlich nur noch 120.000 bzw. 
160.000 neue Stellen geschaffen. Hinsichtlich der Arbeitslosenquote wird für 2020 ein Anstieg auf  
5,1 %, für das Jahr 2021 wird dann wieder ein Rückgang auf 4,9 % erwartet. 
 
 
 
                                                
1 „Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2019: Konjunktur kühlt weiter ab – Industrie in der Rezession“. Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im 
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Oktober 2019. 
2 „Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2019: Konjunktur deutlich abgekühlt – politische Risiken hoch“. Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose 
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, April 2019.

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V/0932/2019 
B) Der regionale und lokale Arbeitsmarkt 
a) Arbeitskräftenachfrage 
Die positive Entwicklung der Einwohnerzahlen (+2,8 % von 2009 – 2018) und der sozialversich e-
rungspflichtigen Beschäftigung (+23,9 % von 2009 – 2018) bei gleichzeitig niedriger Arbeitslosigkeit 
über alle Rechtskreise (zwischen 2,7 % im K reis Coesfeld und 4,7 % in der Stadt Münster, Stand 
September 2019) zeugt von der Attraktivität und Stärke des Münsterlandes als Lebens -, Wirtschafts- 
und Arbeitsmarktregion. Alle fünf münsterländischen Jobcenter - die Kreise Borken, Coesfeld, Stei n-
furt und Warendorf sowie die Stadt Münster - konnten in den letzten Jahren einen Rückgang der Zahl 
der Bedarfsgemeinschaften ( -6,3 % von 2017 zu 2018) und der erwerbsfähigen Leistungsberechti g-
ten (-6,7 % von 2017 zu 2018) sowie eine Steigerung der Integrationen in Arbeit  und Ausbildung ver-
zeichnen. 
Die Entwicklung der Stadt Münster stellt sich entsprechend dar. Zum Stichtag 31.12.2018 zählte 
Münster 310.610 Einwohner/ -innen. Im Vergleich zum Stichtag 31.12.2008 hat sich die Einwohne r-
zahl damit um 10,5 % erhöht. A uch die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in 
Münster ist in den letzten Jahren stark angestiegen: Zum Stichtag 31.12.2018 übten 171.236 Pers o-
nen am Arbeitsort Münster eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus 3. Das bedeutet eine 
Steigerung von 1,7 % gegenüber dem Vorjahresstichtag (2,2 % in Nordrhein-Westfalen und 2,1 % auf 
Bundesebene) und von 24 % seit 2008 (vgl. Abbildungen 1 und 2).  
 
 
Abbildung 1: Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte 2008 – 2018 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist fast ausg e-
wogen: 49,5 % sind Frauen und 50,5 % sind Männer. 68,5 % aller sozialversicherungspflichtig Be-
schäftigten sind in Vollzeit tätig und 31,5 % in Teilzeit. 4 Personen mit ausländischer Staatsangehörig-
keit machen einen Anteil von 7,9 % an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus (11,4 % 
in Nordrhein-Westfalen und 11,9 % in der gesamten Bundesrepublik), das bedeutet eine Steigerung 
                                                
3 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Wohnort Münster betrug 119.094 Personen zum 31.12.2019. 
4 Von den Vollzeitbeschäftigten sind 62,0 % Männer und 38,0 % Frauen. Dagegen sind 25,4 % der Teilzeitbeschäftigten männlich und 74,6 
% weiblich.

- 4 - 
V/0932/2019 
von 0,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahresstichtag. Die detaillierten Werte lassen sich der 
Abbildung 2 entnehmen.  
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2018 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0 1,7 
   - Männer 86.399 50,5 1,9 
   - Frauen 84.837 49,5 1,6 
   - unter 25 Jahre 18.237 10,7 1,6 
   - 25 bis unter 55 Jahre 119.641 69,9 0,6 
   - 55 bis unter 65 Jahre  31.754 18,5 5,9 
   - 65 Jahre und älter 1.064 0,9 14,2 
   - Deutsche 157.562 92,0 1,4 
   - Ausländer*innen 13.594 7,9 5,5 
   - in Vollzeit 117.300 68,5 1,4 
   - in Teilzeit 53.936 31,5 2,6 
   - Auszubildende 9.382 5,5 2,2 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleistungs - und 
Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und Versicherungsdienstleister, Fach - 
und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Kr ankenhäuser und Fachkliniken, 
Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung.  
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in Münster übt 
dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am 3 1.12.2018 waren dies, wie zum Vorjahre s-
stichtag, 86,8 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (vgl. Abbildung 3).  
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018

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V/0932/2019 
 
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheits - und Sozialwesen mit rund 20 % A n-
teil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklusive Instandhaltung 
und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen B e-
schäftigungen (vgl. Abbildung 4). Dieser Bereich hat jedoch 2018 im Vergleich zum Vorjahr ein leic h-
tes Minus zu verzeichnen. Den mit -5,1 % stärksten prozentualen Abbau an sozialversicherung s-
pflichtigen Stellen hat die Arbeitnehmerüberlassung erfahren, die zwar mit 2,8 % nur einen kleinen 
Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen ausmacht, aber immer wieder auch einen Indika-
tor für die Beschäftigungssituation in niederschwelligeren Bereichen darstellt. 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2018 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0 1,7 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  641 0,4 2,7 
Produzierendes Gewerbe 22.023 12,9 2,3 
- Verarbeitendes Gewerbe 13.718 8,0 0,9 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.157 3,6 1,7 
- Baugewerbe 5.678 3,3 3,9 
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.574 2,7 1,5 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.987 1,7 -1,5 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.627 1,5 6,1 
Dienstleistungsbereich 148.572 86,8 1,7 
- Gesundheit, Heime und Sozialwesen 34.067 19,9 3,2 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.578 12,6 -0,8 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 14.574 8,5 1,5 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 14.381 8,4 3,8 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.532 6,7 0,3 
- Information und Kommunikation 11.103 6,5 6,2 
- Erziehung und Unterricht 9.508 5,6 1,5 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.380 5,5 2,3 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.567 4,4 0,2 
- Gastgewerbe 5.307 3,1 - 1,0 
- Arbeitnehmerüberlassung 4.806 2,8 -5,1 
- Verkehr und Lagerei 4.769 2,8 1,8 
 
Abbildung 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018

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V/0932/2019 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 % der sozialversicherungspflichtig B e-
schäftigten sind als Fachkraft, Spezialist/-in oder Experte/Expertin tätig und nur rund 15 % als Helfer/-
in5. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung mit rund 87 % und 13 % noch stärker 
ausgeprägt.   
Parallel hierzu verfügen 56 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Münster 
über einen anerkannten Berufsabschluss und rund 23 % über einen akademischen Abschluss. Nur 
rund 13 % haben keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung (vgl. Abbildung 5).  
 
 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
am Stichtag 31.12.2018 
Anzahl Anteil 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0 
   - ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 23.016 13,4 
   - mit anerkanntem Berufsabschluss 96.578 56,4 
   - mit akademischem Abschluss 38.564 22,5 
   - Ausbildung unbekannt 13.078 7,6 
* davon sind rund 30 % Auszubildende 
 
Abbildung 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018 
 
Menschen ohne beruflichen Abschluss unterliegen damit einem hohen Risiko, arbeitslos zu werden 
oder zu bleiben. Dies gilt auch für die große Anzahl von Leistungsberechtigten im SGB II, di e über 
keine oder eine nicht mehr verwertbare bzw. in Deutschland anerkannte Berufsausbildung verfügt. 
Zudem können (chronische) Erkrankungen oder eine fehlende zeitlichen Flexibilität bspw. durch Ki n-
derbetreuungszeiten eine Integration in den Arbeitsmarkt  erschweren. Auch der Fachkräftereport 
2019 der Industrie - und Handelskammer Nord Westfalen bestätigt, dass Unternehmen vor allem A r-
beitskräfte suchen, die einen Ausbildungsberuf erlernt und sich berufsbegleitend weitergebildet h a-
ben6. Entsprechende Bewerber/-innen sind jedoch nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Damit wird 
der Fachkräftemangel als größte Wachstumsbremse und Konjunkturrisiko eingeschätzt. Für das Jahr 
2030 wird für das Münsterland ein Fachkräfteengpass von 51.000 Personen prognostiziert, davon 
über 90 % beruflich Qualifizierte (im Gegensatz zu akademisch Qualifizierten). Unter den beruflich 
Qualifizierten sind es insbesondere die Fachkräfte mit mittlerer Qualifikation (vor allem mit dualem 
Berufsabschluss), die der Wirtschaft in absehbarer  Zeit fehlen werden. Als Tätigkeitsfelder mit den 
perspektivisch größten Personalengpässen lassen sich die folgenden identifizieren: 
 Erziehung, Soziales, Hauswirtschaft mit mittlerer Qualifikation 
 Büro- und Sekretariatsberufe mit mittlerer Qualifikation 
 Medizinische Gesundheitsberufe mit mittlerer Qualifikation 
 
 
 
 
 
 
                                                
5 Die Definitionen erfolgen nach d er Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/ -in: keine berufliche 
Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige Berufsausbildung, auch  berufsqua-
lifizierender Abschluss einer Berufsfach - oder Kollegschule; Spezialist/ -in: Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger A b-
schluss einer Fachschule, Hochschule, Fach - oder Berufsakademie oder ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: 
mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.  
6 „Fachkräftereport 2019 für Nord -Westfalen – Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften bremst wirtschaftliche Expansion“. Industrie - und 
Handelskammer Nord Westfalen, Juli 2019.

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V/0932/2019 
b) Ausbildungsmarkt 
Die Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier insbesondere der Branchen Handel, 
Finanz-, Versicherungs- und Wirtschaftsdienstleistungen sowie Gesundheit 7, zeigt sich auch anhand 
der „Top 10“ 8 der gemeldeten betrieblichen Berufsausbildungsstellen (vgl. Abbildung 6). Der Bereich 
IT hat in den letzten Jahren ebenfalls an Bedeutung gewonnen.  
 
Abbildung 6: „Top Ten“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2019 
 
Bis zum August 2019 wurden für das Berichtsjahr 2018/2019 in Münster insgesamt 2.502 betriebliche 
Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 95 Stellen bzw. 3,9 % mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. 
Auf der anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.352 Bewerber/ -innen für eine Berufsausbil-
dungsstelle gemeldet, das sind 19 Personen weniger als im Vorjahr ( -1,4 %). Aus den gemeldet en 
Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber/-innen ergibt sich ein Quotient von 1,85. Das 
heißt, dass in Münster auf eine/n Bewerber/ -in 1,85 gemeldete betriebliche Berufsausbildungsstellen 
kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,76, im Jahr 2017 bei 1,90. In den umliegenden Kreisen 
und im Landesvergleich ist der Quotient zum Teil deutlich niedriger: Borken = 1,32, Coesfeld = 1,03, 
Steinfurt = 0,99, Warendorf = 0,93, Land Nordrhein -Westfalen = 0,93. Damit sind die grundsätzlichen 
Chancen auf einen Ausbildungsplatz für eine betriebliche Ausbildung in Münster vergleichsweise gut.  
Laut Fachkräftereport 2019 der IHK konnten die IHK -Betriebe im Bezirk Nord Westfalen die Gesam t-
zahl der Ausbildungsverträge gegen den Trend der sinkenden Schulabgängerz ahlen im Jahr 2018 
leicht steigern. Als Grund führt die IHK Nord Westfalen die Berufsorientierungsprojekte an, die sie 
inzwischen regelmäßig in über 240 der rund 310 Schulen in ihrem Bezirk durchführt und in denen 
jungen Menschen als Ausbildungsbotschafter /-innen Schülerinnen und Schüler von Ausbildung zu 
begeistern zu versuchen. Trotz der leicht steigenden Ausbildungszahlen konnte allerdings auch 2018 
                                                
7 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst. 
8 Die „Top 10“ der gemeldeten Berufsausbildungsstellen machen knapp 40 % aller gemeldeten Berufsausbildungsstellen aus.

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V/0932/2019 
ein Drittel der IHK -Betriebe (29,3 %) nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. Im Durc h-
schnitt blieben bei den durch die IHK Nord Westfalen befragten Betrieben 12,8 % der Ausbildung s-
stellen offen, insbesondere bei kleineren Betrieben.  
Auch die Handwerkskammer Münster vermeldet zum Stichtag 30.06.2019 eine Steigerung der b e-
trieblichen Ausbildungen in ihrem Kammerbezirk um 4,3 %. Insgesamt wurden in der ersten Jahre s-
hälfte 4.106 neue Ausbildungsverträge im Handwerk geschlossen, davon 460 in der Stadt Münster 
(30 mehr als im Vorjahreszeitraum). Weitere Auszubildende werden bis Jahresende 2019 erwartet. 
Die Handwerkskammer wertet diese Zwischenbilanz als Zeichen, dass das Handwerk für Schula b-
gänger wieder an Attraktivität gewonnen hat und gleichzeitig der Fachkräftebedarf seitens der Betri e-
be bei guter Konjunktur hoch ist. Gleichzeitig zahlten sich die Be mühungen von Kammer, Betrieben 
und der Imagekampagne des Handwerks zur Gewinnung von Nachwuchskräften aus. 
Dass dennoch einerseits Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben, während andererseits Jugendliche 
erfolglos nach einem Ausbildungsplatz suchen, ist über wiegend auf Passungsprobleme zurückzufüh-
ren. Für 44 % der bundesweit unbesetzten Stellen gibt es zwar interessierte Jugendliche. Die Betri e-
be halten die Bewerber/ -innen allerdings für ungeeignet. Andersherum finden auch die Jugendlichen 
nicht jeden Betrieb  mit offener Stelle attraktiv. Bei einem Drittel der unbesetzten Stellen gibt es ke i-
ne/n einzige/n Bewerber/ -in für diesen Ausbildungsberuf. Dies trifft insbesondere Branchen wie das 
Lebensmittelhandwerk und die Gastronomie. Bei knapp einem Viertel ist feh lende Mobilität das Prob-
lem. Stellen und Bewerber/-innen sind in unterschiedlichen Regionen.9 
 
c) Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot 
Im September 2019 liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster bei 4,7 % und 
die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 3,0 %. Im Vergleich zum Land Nordrhein -Westfalen 
befindet sich die SGB II-Arbeitslosenquote in Münster damit auf einem konstant niedrigen Niveau. Die 
Jugendarbeitslosenquote beträgt in Münster im September 2019 3,5 % gesamt und 2 ,2 % im SGB II 
und liegt damit deutlich unter den Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 7). 
 
 Münster NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote    
• gesamt 4,7 % 6,5 % 4,9 % 
• SGB II 3,0 % 4,6 % 3,1 % 
• SGB III 1,6 % 2,0 % 1,8 % 
Jugendarbeitslosenquote    
• gesamt 3,5 % 5,5 % 4,7 % 
• SGB II 2,2 % 3,5 % 2,6 % 
• SGB III 1,3 % 2,0 % 2,1 % 
 
Abbildung 7: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2019 
 
 
 
 
 
 
                                                
9 Vgl. „Ländermonitor berufliche Bildung 2019“, Bertelsmann Stiftung, September 2019.

- 9 - 
V/0932/2019 
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster auf die Rechtskreise ist in 
den Abbildungen 8 und 9 dargestellt.  
 SGB II 
 Anzahl Anteil 
in % 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in % 
Bestand Arbeitsuchende  8.778  -6,5 
Bestand Arbeitslose 5.204 100,0 -7,0 
  Männer 2.912 56,0 -7,0 
  Frauen 2.292 44,0 -7,1 
  15 – 24 Jahre 507 9,7 -11,7 
   50 Jahre und älter 1.484 28,5 -2,6 
  Ausländer(innen) 1.843 35,4 -2,3 
  Menschen mit Schwerbehinderung 358 6,9 -1,1 
  Langzeitarbeitslose 2.659 51,1 -8,8 
Zugang an Arbeitslosen 828 * -5,6 
   seit Jahresbeginn 7.700 * -3,6 
Abgang an Arbeitslosen    885 * -16,7 
   seit Jahresbeginn 7.789 * -6,8 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 8: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB II  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2019 
 
 SGB III 
 Anzahl Anteil 
in % 
Veränderung zum  
Vorjahresmonat 
in % 
Bestand Arbeitsuchende  4.802  0,3 
Bestand Arbeitslose 2.827 100,0 1,6 
  Männer 1.584 56,0 2,6 
  Frauen 1.243 44,0 0,4 
  15 – 24 Jahre 298 10,5 -2,3 
   50 Jahre und älter 919 32,5 2,5 
  Ausländer(innen) 502 17,8 2,0 
  Menschen mit Schwerbehinderung 240 8,5 17,4 
  Langzeitarbeitslose 323 11,4 -1,2 
Zugang an Arbeitslosen 925 * -2,5 
   seit Jahresbeginn 9.045 * 6,4 
Abgang an Arbeitslosen    1.102 * -11,6 
   seit Jahresbeginn 8.523 * 7,0 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 9: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB III 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2019 
 
Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Rechtskreis SGB II im Vergleich zum 
SGB III ist systembedingt.

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C) Strukturdaten SGB II 
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund 20.900 Personen in 10.655 Bedarfsgemeinschaften 
Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp 14.400 der Leistungsberechtigten 
sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbemühungen des 
Jobcenters, davon ist jeweils etwa die Hälfte männlich und weiblich. Im Vergleich zum Vorjahresm o-
nat hat die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ( -3,7 %), der nichterwerbsfähigen ( -3,2 %) und der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (-3,3 %) weiterhin deutlich abgenommen. Lediglich die Anzahl 
der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit (1,1 %) und der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter ab 55 Jahren (3,5 %) ist angestiegen (vgl. Abbildung 
6). 
 
 Anzahl Veränderung 
zum Vorjahr in % 
Bedarfsgemeinschaften 10.655 -3,7 
Leistungsberechtigte 20.871 -3,2 
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.250 -3,2 
  Ausländer*innen 2.022 1,1 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.386 -3,3 
   Männer 7.288 -3,2 
   Frauen 7.097 -3,5 
   15 bis 24 Jahre 2.811 -3,9 
   25 bis 54 Jahre 9.220 -4,8 
   55 Jahre und älter 2.355 3,5 
   Ausländer*innen 5.292 -1,0 
   Alleinerziehende 1.909 -1,5 
Langzeitleistungsbeziehende 9.880 7,7 
   Männer 4.787 8,8 
   Frauen 5.092 6,7 
   unter 25 Jahre 1.437 15,1 
   25 bis 49 Jahre 5.478 7,7 
   50 Jahre und älter 2.965 4,5 
   Ausländer*innen 3.573 34,3 
   Alleinerziehende 1.511 2,7 
   Mit Erwerbseinkommen 3.127 4,5 
   Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 920 * 
   Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 3.438 * 
   Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.423 * 
* Daten werden nicht ausgewiesen 
 
Abbildung 6  : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat April 2019 
 
9.880 Personen gelten als Langzeitleistungsbeziehende, davon erhalten 55 % bereits seit mehr als 4 
Jahren Leistungen. Da Langzeitleistungsbeziehende – um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit vor 
Vollendung des 15. Lebensjahres miteinzubeziehen – erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres als 
solche ausgewiesen werden, ist das tatsächliche Ausmaß des Langzeitleistungsbezugs sogar noch 
größer: Innerhalb der Bedarfsgemeinschaften ist auch eine große Anzahl an Kind ern und Jugendl i-
chen betroffen10. Insgesamt hat der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden im Vergleich zum Vo r-
jahresmonat um 7,7 % zugenommen. Dies ist, wie bereits im Vorjahr angesprochen, vorrangig auf 
den Übergang von Leistungsberechtigten mit Fluchthi ntergrund in den Langzeitleistungsbezug z u-
rückzuführen, deren Integration in den Arbeitsmarkt insbesondere durch den Erwerb der deutschen 
Sprache, berufliche Orientierung und Ausbildung bzw. Qualifizierung Zeit benötigt. Im Jahresdurc h-
                                                
10 Insgesamt sind dies rund 7.400 Kinder und Jugendliche.

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schnitt konnte die Ge samtzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr aber g e-
senkt werden. 
 
Rund 55 % der Bedarfsgemeinschaften bestehen aus nur einer Person, bei 18,4 % handelt es sich 
um Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehenden-BG). In knapp einem Drittel all er Bedarfsgemeinschaften 
leben Kinder unter 18 Jahren (vgl. Abbildung 7).  
 
  Anzahl Anteil an allen  
Bedarfs-
gemeinschaften 
Veränderung  
zum  
Vorjahr in % 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.655 100,0 % -4,4 % 
   mit 1 Person 5.810 54,5 % -3,9 % 
   mit 2 Personen 1.810 17,0 % -6,2 % 
   mit 3 Personen 1.300 12,2 % -1,9 % 
   mit 4 Personen 862 8,1 % -3,0 % 
   mit 5 und mehr Personen 865 8,1 % -1,0 % 
   Alleinerziehenden-BG 1.955 18,4 % -1,8 % 
   Partner-BG ohne Kinder 843 7,9 % -4,0 % 
   Partner-BG mit Kindern 1.829 17,2 % -4,7 % 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.800 35,7 % -3-3 % 
      davon mit 1 Kind 1.643 15,4 % -6,4 % 
                 mit 2 Kindern         1.209 11,4 % 0,3 % 
                 mit 3 und mehr Kindern           948 8,9 % -2,1 % 
      davon mit 1 Kind unter 3 Jahren 1.123 10,5 % -2,7 % 
                mit 2 Kindern unter 3 Jahren  157 1,5 % -8,7 % 
 
Abbildung 7 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat April 2019 
 
 
Das Profiling und die Zielvereinbarung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im Job-
center der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell11 durchgeführt. Basierend auf einem umfangreichen 
Profiling wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu verfolgendes Förderziel verei n-
bart12. Die Verteilung der Förderziele auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbi l-
dung 17 ersichtlich.  
Mit 10 % der erwerbsfähigen Leistungsberechti gten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, wird 
die Direktvermittlung 13 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden z u-
nächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäftigung herangeführt.  
                                                
11 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
12 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Le istungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absolvierung einer 
allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder Pflege eines/einer Ange-
hörigen) derzeit keine Hilfeplanun g erforderlich. Diese Personen sind bei den Darstellungen der Verteilung der Förderziele, gesamt und 
zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt. 
13 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration in Arbeit mög-
lich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs - und Stellensuchverhalten, z. B. durch ein Bewerbungstraining, 
gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, 
um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren.

- 12 - 
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Abbildung 17 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Juli 2019 
 
Anhand der Strukturdaten lässt sich festhalten: 
Die Anzahl der (erwerbsfähigen) Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster ist weiter 
deutlich zurückgegangen. Dennoch stellt es nach wie vor eine große Herausforderung dar, insbeso n-
dere Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, Menschen mit Behinderung und gesun d-
heitlichen Einschränkungen, Alleinerziehende sowie Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorg e-
schichte auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren. In der Konsequenz werden mit 90 % der Leistungsb e-
rechtigten, mit denen eine Hilfeplanung vereinbart wird, vorrangig and ere Ziele als die kurz - und mit-
telfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt vereinbart. 
 
D) Finanzen 
 
Nach vorläufigen Berechnungen werden dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2020 Eingli e-
derungsmittel in Höhe von rund 17,1 Mio. Euro avisiert. D as sind 0,8 Mio. Euro mehr als im Jahr 
2019. Eine konkrete Mitteilung zur Mittelzuweisung liegt jedoch noch nicht vor. Sie erfolgt erst nach 
Verabschiedung des Bundeshaushaltes und dem Erlass der Eingliederungsmittelverordnung.

- 13 - 
V/0932/2019 
Zu 2. Bundesziele gem. § 48b SGB II  
 
Die nachfolgenden Zielkorridore, welche die Grundlage für die bilateralen Verhandlungen mit dem 
MAGS NRW bilden, beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den co n-
trollingbasierten Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster (s. unter 1.) sowie auf den ersten Au s-
sagen des Ministeriums zu den Erwartungen hinsichtlich der Zielwerte 2020 auf Landesebene. 
 
I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der G rundlage eines Monitorings be o-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht. 
 
II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MAGS NRW für das Jahr 2020 
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln und ggf. zu verhandeln. 
Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels durch die Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese setzt 
sich zusammen aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den vora n-
gegangenen elf Monaten (Zäh ler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).  
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird der Fokus durch das MAGS NRW auch im Jahr  2020 
auf die Summe der Integrationen (Zähler) gerichtet sein.  
Das MAGS NRW erwartet hier auf Landesebene, dass die absolute Zahl der Integrationen um nicht 
mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr absinken darf.  
Das bereits im 2. Quartal einsetzende Schrumpfen der Wirtschaftsleistung wird s ich nach den ersten 
Prognosen der führenden Wirtschaftsinstitute auch im Jahr 2020 fortsetzen. Allenfalls wird ein Sta g-
nieren der Wirtschaftsleistung erwartet. Im Jahr 2019 konnte ein deutlicher Rückgang der erwerbsf ä-
higen Leistungsberechtigten sowie der B edarfsgemeinschaften erreicht werden. Dieser voraussich t-
lich geringe Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Jahresende bedingt, dass ang e-
sichts der Wirtschaftsaussichten ein weiterer Rückgang in der Personengruppe im Jahr 2020 nicht zu 
erwarten ist.  
Der für den Jahresdurchschnitt 2019 prognostizierte Bestand beläuft sich auf etwa 14.300 Personen, 
das ist gegenüber dem Vorjahr ein deutlicher Rückgang um rund 450 Leistungsberechtigte.  
 
Für 2020 sind die Aussichten gemäß aktueller Prognosen wie  bereits zuvor beschrieben leicht ve r-
schlechtert, da sich die Dynamik des Arbeitsmarktes weiter abschwächen wird. Bei der Errechnung 
eines realistischen Korridors für den Zielwert 2020 muss der Fokus zudem auch weiterhin auf die 
Herausforderungen bei der Integration der Geflüchteten gerichtet werden. Verschiedene Studien und 
die eigenen Erfahrungen des Jobcenters zeigen, dass die Integration von Geflüchteten durchschnit t-
lich deutlich länger dauert, als die anderer Zuwanderer/ -innen. Spracherwerb, Kompetenzfeststellung 
und schulische sowie berufliche Qualifizierung bedingen eine intensive Betreuung durch die Jobco a-
ches und eine eher auf mittel- bzw. langfristige Sicht mögliche Integration. 
 
Erste interne Hochrechnungen zeigen, dass die Zahl der Integrationen im Jahr 2019 gegenüber dem 
Vorjahr leicht abnehmen wird. Aufgrund des weiter sinkenden Bestandes der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten zeigt der Blick auf die Integrationsquote, dass der Zielwert für das Jahr 2019 v o-

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V/0932/2019 
raussichtlich annähernd erreicht wird. Dies ist auch mit Blick auf die Vergleichsquoten in NRW und im 
Bund ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis. Trotz der eingetrübten Prognosen zur Wirtschaftslage 
2020 wird für das kommende Jahr nur mit einem moderaten Rückgang bei der Anzahl der zu erre i-
chenden Integrationen zu rechnen sein.  
 
Für den Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für 2020 wird ein stagnierender, bisweilen 
leicht ansteigender Bestand im Vergleich zum Bestand am Jahresende 2019 erwartet.  
 
Auf der Basis der genannten Gründe wird daher vorgeschlagen, mit dem MAGS NRW eine Veränd e-
rung bei der Summe der Integrationen gegenüber dem Jahr 2019 
 
von -6,0 % bis +1,0 % 
 
(Veränderung von voraussichtlich rund 3.300 auf 3.100 bis 3.330 Integrationen) zu vereinbaren.  
 
Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahre s-
durchschnitt 2019 lässt sich hierdurch eine Veränderung der Integrationsquote von -6,0 % bis +2,0 % 
errechnen.   
 
Zusätzlich zur Kennzahl „K2 –Integrationsquote“ wird f ür das Jahr 2020 erstmals auch die Ergä n-
zungsgröße „Veränderung der Integrationsquote von Frauen bzw. einer Teilgruppe von Frauen“ G e-
genstand der Zielvereinbarung sein.  Das MAGS erwartet eine Steigerung der Integrationsquote bei 
dieser Zielgruppe. Die Auswahl der Zielgruppe erfolgt dabei dezentral durch das Jobcenter Münster. 
 
Die bereits eingangs beschriebenen Herausforderungen in Bezug auf die Entwicklung der Anzahl der 
Integrationen sowie der Integrationsquote werden auch in der Zielgruppe der Frauen bzw . einer Teil-
gruppe der Frauen besondere Kraftanstrengungen im Jahr 2020 erfordern. Um hier zielgerichtet zu 
agieren, nimmt das Jobcenter Münster auch im Jahr 2020 bestimmte Personengruppen besonders in 
den Fokus. Im Jahr 2020 wird der Erwartungshaltung des  MAGS in der Form Rechnung getragen, 
dass eine Steigerung der Integrationsquote in der Teilgruppe der alleinerziehenden Frauen erreicht 
werden soll.  
Die Integration alleinerziehender Frauen ist mit besonderen Herausforderungen verbunden, da eine 
Integration in den Arbeitsmarkt voraussetzt, dass eine Vielzahl von Rahmenbedingungen erfüllt sein 
muss. Eine wesentliche Rolle spielt hier die Sicherstellung der Kindesbetreuung und die davon a b-
hängende zeitliche und räumliche Flexibilität der Frauen. Somit wird der Einsatz von Leistungen gem. 
§16a SGB II bei der Beratung der alleinerziehenden Frauen im Jahr 2020 weiterhin eine wichtige Rol-
le spielen. Darüber hinaus soll insbesondere die Selbstwirksamkeit alleinerziehender Frauen gestärkt 
werden, um die Aufnahme ei ner Beschäftigung oder einer Qualifizierung zu unterstützen  (vgl. hierzu 
Vorlage V/0933/2019 – Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters der Stadt 
Münster). 
Für die Anzahl der alleinerziehenden Frauen im Jahr 2020 wird - wie bei den erwer bsfähigen Leis-
tungsberechtigten insgesamt - ein allenfalls stagnierender Bestand prognostiziert. Auf der Basis der 
genannten Gründe wird daher vorgeschlagen, mit dem MAGS NRW eine Veränderung der Integrat i-
onsquote gegenüber dem Jahr 2019 
 
von +0,0 % bis +7,0 % 
 
(Steigerung von voraussichtlich 355 auf 359 bis 384 Integrationen) zu vereinbaren.

- 15 - 
V/0932/2019 
III. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
Das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ 14 ist ebenfalls mit konkreten Zielwerten zu 
beplanen. Ausgedr ückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an 
Langzeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden des a k-
tuellen Jahres zu dem Bestand des Vorjahres in Relation. 
 
Das MAGS NRW hat zu dieser Kennzahl die Erwartungshaltung geäußert, dass die Beplanung weiter 
verbessert und eine transparente und nachvollziehbare Prognose erfolgen soll. 
 
Insgesamt bleibt für die Zielgruppe der Langzeitleistungsbeziehenden, auch unter Berücksichtigung  
der bereits b eschriebenen und weiterhin bestehenden Herausforderungen bei der Integration von 
geflüchteten Menschen, festzuhalten, dass rund ein Drittel der Zielgruppe bereits ein Erwerbsei n-
kommen erzielt, welches nicht ausreicht, um den Leistungsbezug zu beenden. Eben so führt das wei-
terhin hohe Mietniveau in Münster dazu, dass es zunehmend schwieriger wird, auch solche Pers o-
nen, die ein Erwerbseinkommen erzielen, aus dem Leistungsbezug herauszuführen.  
  
Mit dem zum 01.01.2019 eingeführten Förderinstrument des §16i SGB II, dem modifizierten Förderin-
strument des §16e SGB II sowie mit weiteren, kommunal geförderten Beschäftigungsverhältnissen 
konnten im Jahr 2019 bereits viele Langzeitleistungsbeziehende in den Arbeitsmarkt integriert we r-
den. Auf die Entwicklung des Besta nds der Langzeitleistungsbeziehenden wirken sich diese neuen 
Fördermöglichkeiten jedoch nur moderat aus. Aufgrund der zuvor beschrieben Rahmenbedingungen 
in der Stadt Münster kann ein für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt bedarfsdeckendes Einkommen 
aus diesen geförderten Beschäftigungsverhältnissen oft nicht erzielt werden. 
 
Bei Betrachtung aller Umstände wird damit zu rechnen sein, dass der prognostizierte Jahresendb e-
stand im Jahr 2019 mit etwa 9.750 Langzeitleistungsbeziehenden leicht unter dem Durchschnittsbe-
stand des Jahres 2019 (ca. 9.850 Langzeitleistungsbeziehende) liegen wird. 
 
In Anbetracht der vorgenannten Gründe wird für das Jahr 2020 für die Veränderung des Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehenden ein Angebotswert  
 
von -4,0 % bis + 2,0 % 
 
(Veränderung von voraussichtlich etwa 9.850 auf ca. 9.460 bis 10.050 Langzeitleistungsbeziehende 
im Jahresdurchschnitt) als realistisch eingestuft.  
 
Zusätzlich zur Kennzahl „K3 – Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden“ wird 
auch di e Kennzahl „K3E1 – Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden“ Gegenstand der 
Zielvereinbarung mit dem MAGS sein. Die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden en t-
spricht der Summe der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden im Bezu gsmonat und den 
vorausgegangenen elf Monaten (Zähler) im Verhältnis zu dem durchschnittlichen Bestand der Lan g-
zeitleistungsbeziehenden im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).  
 
Das MAGS NRW hat sich in Bezug auf die Kennzahl „K3E1 – Integrationsquote der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden“ dahingehend geäußert, dass für das Jahr 2020 die absolute Zahl der Integrati o-
                                                
14 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den vergangene n 24 
Monaten mind. 21 M onate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit ei n-
zubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person  als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand.

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V/0932/2019 
nen gegenüber dem Vorjahr auf Landesebene zu steigern ist. Vor dem Hintergrund der sich abzeic h-
nenden Wirtschaftsentwicklung handelt  es sich hierbei seitens des MAGS NRW um eine durchaus 
ambitionierte Zielsetzung.  
 
Auch im Jahr 2020 wird das Jobcenter der Stadt Münster den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt 
auf die Beendigung bzw. Verminderung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezu g legen. Zu b e-
obachten ist jedoch, dass Langzeitleistungsbeziehende bei einer allenfalls stagnierenden Entwicklung 
des Arbeitsmarktes im Hinblick auf die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in der Regel stärker 
betroffen sind. Für das Jahr 2020 wird hinsi chtlich der Summe der Integrationen in der Persone n-
gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden dennoch eine, wenn auch nur geringe aber weiterhin ambi-
tionierte, Steigerung gegenüber dem Vorjahr erwartet. Insbesondere die Förderung von öffentlich 
geförderten Beschäftigungsverhältnissen wird auch im Jahr 2020 einen Schwerpunkt bei der Integr a-
tion von Langzeitleistungsbeziehenden bilden. An dieser Stelle ist jedoch anzumerken, dass Integr a-
tionen, die mit dem Förderinstrument „§16i SGB II – soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert wer-
den, nicht zu einer Steigerung der Anzahl an Integrationen im Sinne der Kennzahl „K3E1“ führen.   
 
Aus diesen Gründen wird für die Veränderung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehe n-
den ein Angebotswert 
 
von -1,0 % % bis +6,0 % 
 
(Veränderung von voraussichtlich 1.700 auf etwa 1.705 bis 1.780 Integrationen) als realistisch eing e-
schätzt.  
 
 
Zu 3. Strategische Ausrichtung und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder des Jobcenters 
der Stadt Münster 2019  
 
Das Jobcenter der Stadt Münster setzt seine strategische Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch 
Beschäftigung zu ermöglichen, auch im Jahr 2020 fort. Der Schwerpunktsetzung des Bundes und 
des Landes Nordrhein-Westfalen folgend, wird dabei der eindeutige Fokus der Steuerung und Inte g-
rationsarbeit des Jobcenters – wie schon im Jahr 2019 – auf  der  Vermeidung  und Verringerung  
von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug liegen.  
Erreicht werden soll dies idealerweise durch existenzsichernde und n achhaltige Integration in den 
allgemeinen Arbeitsmarkt, ggf. über die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung.  
Wichtige Teilaspekte innerhalb der Schwerpunktsetzung sind: 
 die gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern , mit besonderem 
Augenmerk auf (Allein-)Erziehendenden und Frauen mit Fluchthintergrund, 
 der Zugang von Menschen im Kontext Fluchtmigration in Arbeit und Ausbildung, sowie 
 die Ermöglichung von sozialer Teilhabe für Menschen, denen der Zugang zum Arbeitsmark t 
nicht eröffnet werden kann.

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Aus der strategischen Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster und den gesetzlichen 
Zielen ergeben sich – neben der im besonderen Fokus stehenden Beendigung und Vermeidung von 
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug – weitere fünf Handlungsfelder: 
 
                               
  
 
Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobcenter als ko m-
munale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 15 in den Themenfe l-
dern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender bei: 
 
 Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. 
 Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG II / SGB II-Empfängerinnen und Emp-
fänger bis 2030 kontinuierlich zu senken. 
 Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive und 
faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. 
 
Ausgehend von den Han dlungsfeldern und nach fachlich -inhaltlichen Planungen mit Beteiligung des 
örtlichen Beirats und der relevanten Fachämter der Stadtverwaltung ist die Verteilung der Einglied e-
rungstitels auf die verschiedenen Instrumente des SGB II bzw. des SGB III wie folg t vorgesehen (vgl. 
Abbildung 8): 
                                                
15 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.

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Abbildung 8: Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2020 nach Instrumenten 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Insgesamt gut ein Viertel des Eingliederungstitels (26 %) ist für die Instrumente der öffentlich gefö r-
derten Beschäftigung vorgesehen, davon wiederum rund die Hälfte für Förderungen nach § 16i SGB 
II (Teilhabe am Arbeitsleben). Das zielgruppenübergreifende und flexible Instrument „Maßnahmen zur 
Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nimmt mit 22 % ebenfalls  einen hohen Anteil des Eingli e-
derungstitels ein. Rund 8 % sind für die Förderung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen.  
 
Weiteres Vorgehen: 
Die Verwaltung wird auf der Basis der mit dieser Vorlage beschlossenen Werte den Abschluss einer 
Zielvereinbarung mit dem Land anstreben. Sollte dies ohne Abweichungen nicht möglich sein, wird 
die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Soziales, Stiftu n-
gen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinbarung mi t modifizierten 
Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachausschuss 
wird über den Abschluss der Zielvereinbarung berichtet (vgl. Ratsbeschluss zur Vorlage 
V/0715/2012/1).  
 
  
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0932/2019
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37