1986/2025
Zulassung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
3431 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/34/345 Vorlagen-Nummer 1986/2025 Freigabedatum 16.07.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zulassung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2025 Beschlussorgan Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 Gremium Datum Beschluss: 1. Der Wahlausschuss nimmt die in Anlage 1 aufgeführten eingereichten Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Rates und der Be- zirksvertretungen der Stadt Köln zur Kenntnis. 2. Der Wahlausschuss beschließt, die in Anlage 2 aufgeführten Wahlvorschläge der Par- teien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber für die am 14.09.2025 stattfindende Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zuzulassen. 3. Der Wahlausschuss beschließt, die in Anlage 3 aufgeführten Wahlvorschläge der Par- teien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber für die am 14.09.2025 stattfindende Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zurückzuweisen. Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 16.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß §§ 18, 46a, 46b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 28 Kommunal- wahlordnung (KWahlO) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 58. Tag vor der Wahl (18.07.2025) über die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen. Wahlvorschläge für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Ra- tes sowie der Bezirksvertretungen der Stadt Köln konnten bis zum 07.07.2025, 18 Uhr einge- reicht werden (§§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 3, 46a, 46b KWahlG i. V. m. §§ 26, 31 KWahlO). Nach § 18 KWahlG i. V. m. §§ 27, 31 KWahlO hat die Wahlleiterin die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, so fordert sie unverzüglich die Vertrauenspersonen auf, sie rechtzeitig zu beheben. In diesem Sinne wurden insgesamt 1.818 Wahlvorschläge ge- prüft (siehe Anlage 1), bei Mängeln unverzüglich die Vertrauenspersonen informiert und um- fassende Vorberatungen geleistet, so dass die meisten Wahlvorschläge im Ergebnis den ge- setzlichen Anforderungen entsprechen. Abschließend ergibt sich folgendes Gesamtbild: Wahlereignis Eingereichte Wahl- vorschläge Zuzulassende Wahlvorschläge Zurückzuweisende Wahlvorschläge Oberbürgermeis- ter*in 21 13 8 Rat Wahlbezirke 542 486 56 Rat Reserveliste 406 393 13 Bezirksvertretungen 850 815 35 Summe 1.819 1.707 112 Die von der Wahlleiterin als zulässig erachteten und damit zur Zulassung vorgeschlagenen Wahlvorschläge sind in Anlage 2 dargestellt. Die Anlage 3 enthält diejenigen Wahlvorschläge, welche aus Sicht der Wahlleiterin Mängel aufweisen, die zur Zurückweisung zu führen haben. Alle eingereichten Unterlagen und o. g. Anlagen liegen zur Sitzung im Original zur Einsicht- nahme durch die Wahlausschussmitglieder und Vertrauenspersonen vor. Anlagen Anlage 1 Eingereichte Wahlvorschläge KWahl Anlage 2 Zugelassene Wahlvorschläge KWahl Anlage 3 Zurückgewiesene Wahlvorschläge KWahl
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1986/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.07.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 14:09