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V/0521/2018

Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung

Vorlagen 08.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 14

Anlage 1 - Verbände-Nachfolge

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Verbände-Nachfolge

2209 Zeichen

... 
Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 11.04.2018 
33.20.0006 
Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
S
ehr geehrter …, 
der Rat der Stadt Münster wählt gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für den Bei-
rat für Stadtgestaltung auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansäs-
sigen Architekten- und Ingenieurverbände sieben Fachleute in den Beirat 
für Stadtgestaltung. 
Gemäß der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung ist ohne Unterbre-
chung eine Mitgliedschaft im Beirat nur für die Dauer von fünf Jahren mög-
lich. 
Die Wahlzeit der Mitglieder Sven Berg und Eckhard Scholz endet zum 
15.07.2018. Die Wahlzeit von Peter L. Wilson endet zum 15.09.2018. Vier 
weitere Mitglieder verbleiben im Beirat. Ihre Amtszeit endet am 24.03.2020 
bzw. 13.12.2021. 
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung des Beirates für Stadtgestaltung müssen 
mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des Stadtgebietes 
Münster haben. 
Von den vier verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung haben 
drei ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 
2 der Satzung ist damit bereits erfüllt. 
Gemäß § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes ist bei der Besetzung auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten.  
Von den vier verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung sind 
drei Frauen. 
Ich bitte Sie, mir bis spätestens zum 15.06.2018 geeignete Nachfolgerinnen 
und Nachfolger zur Wahl in den Beirat vorzuschlagen.  
Stadthaus 1, Klemensstraße 10 
I
hr/e Ansprechpartner/-in: 
Frau Smolka 
Zimmer: 222 
Telefon: 02
 51 / 4 92-33 61 
Fax: 02 51 / 4 92-77 22 
Smolka@stadt-muenster.de
- Bund Dt. Architekten 
-
 Bund Dt. Baumeister, Architekten und Ingenieure 
- Münsterländer Architekten- und Ingenieurverein im DAI 
Stadt Münster · 48127 Münster 
S
tadt Münster 
Telefon: 02 51 / 4 92-0 
Fax: 02 51 / 4 92-77 00 
stadtverwaltung@ 
stadt-muenster.de 
www.stadt-muenster.de 
Service für Menschen  
mi
t Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei 
Anlage 1 zu V/0521/2018

2 
Die Wahl der Mitglieder könnte mit Wirkung vom 16.07.2018 bzw. 
16.09.2018 in der Ratssitzung am 04.07.2018 erfolgen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. 
Kupferschmidt 
Amtsleiter

Anlage A

2181 Zeichen

Anlage A zur V/0521/2018 
Kurzüberblick 
Die Wahlzeit von drei Personen endet nach fünf Jahren gemäß der Satzung für den Beirat für 
Stadtgestaltung. Die in Münster ansässigen Architektenverbände haben Personen für die Nach-
folge vorgeschlagen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Rat. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Beirat für Stadtgestaltung die Arbeit naht-
los weitergeführt werden kann, ist der Beschluss des Rates mit der Wahl der neuen Mitglieder 
erforderlich. 
Nach den Vorgaben der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung ist eine Mitgliedschaft im Bei-
rat nur für die Dauer von fünf Jahren möglich. Daher endet die Wahlzeit von zwei Mitgliedern zum 
15.07.2018 und einem Mitglied zum 15.09.2018. Die Architektenverbände haben drei neue Per-
sonen für die Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vorgeschlagen. Alle Vorgaben der Satzung 
sind erfüllt. Die Wahl erfolgt durch den Rat. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung auf eine geschlechtsparitätische 
Besetzung zu achten. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit 
einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Der Beirat für Stadtgestaltung besteht aus sieben 
Mitgliedern, davon sind zurzeit drei Mitglieder Frauen. Die Vorgaben des LGG sind damit erfüllt.

Beschlussvorlage

4197 Zeichen

V/0521/2018 
V/0521/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung werden mit Wirkung vom 16.07.2018 gewählt: 
 
1. Karl-Heinz Dörenkämper, Dipl.-Ing. Architekt, Ostbevern 
 
2. Prof. Bernd Albers, Dipl.-Ing. Architekt, Berlin  
 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung wird mit Wirkung vom 16.09.2018 gewählt: 
 
1. Klaus Hollenbeck, Dipl.-Ing. Architekt,  Köln 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung vom 02.01.1997 in der Fassung der 
4. Änderungssatzung vom 16.12.2016 gehören dem Beirat sieben anerkannte Fachleute aus den 
Gebieten Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vor-
schlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat auf seiner Sitzung am 10.07.2013 Herrn Sven Berg und Herrn Eckhard 
Scholz ab dem 16.07.2013 und Herr Peter L. Wilson ab dem 16.09.2013 auf Vorschlag der in Münster 
ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände als Mitglieder in den Beirat für Stadtgestaltung ge-
wählt. Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung ist eine Mitgliedschaft im Beirat ohne Unterbrechung nur über 
einen Zeitraum von fünf Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beira-
tes nach der Kommunalwahl stellt nach der Satzung keine Unterbrechung dar. Damit enden die 
Wahlzeiten der drei genannten Mitglieder nach fünf Jahren am 15.07.2018 bzw. 15.09.2018. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
26.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0521/2018 
 
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 5 der Satzung 
der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände 
einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. 
 
Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schreiben 
vom 11.04.2018 (Anlage 1) gebeten, geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger zur Wahl in den Bei-
rat für Stadtgestaltung vorzuschlagen.  
 
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des 
Stadtgebietes Münster haben. Von den vier verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung 
haben drei ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 2 der Satzung ist 
damit bereits erfüllt.  
 
Von den vier verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung sind drei Frauen. Im Beirat für 
Stadtgestaltung müssen als wesentliches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes sind damit 
erfüllt. 
 
Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schreiben 
vom 18.06.2018 die o. g. Personen vor. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine 
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage 
V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

04.07.2018 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10i

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Details

Aktenzeichen
V/0521/2018
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37