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2025/0137

Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 29.04.2025

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68634 Zeichen

Anlage
 
1
 
 
 
 
 
 
 
 
Bebauungsplan A 29.1
 
 
–
 
Merck Nordost 
–
 
 
 
zur 
t
ei
lw
eisen
 
Änderung des 
 
Bebauungsplans A 29 
–
 
Merck Nord 
–
 
 
 
 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
(§ 2a Abs. 1 BauGB)
 
 
 
2
9
.04
.2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat
 
III:
 
 
 
 
Michael Kol
mer
 
Stadtr
at

Inhalt
 
 
Seite 
2
 
/ 
34
 
 
 
 
 
 
PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT
 
 
Bearbeitung: 
 
Dipl.
-
Ing. Stadtplaner Wolfgang Schulz

Inhalt
 
 
Seite 
3
 
/ 
34
 
 
 
 
 
Inh
altsverzeichnis
:
 
Allgemeine Ziele und Zwecke und der Planung
 
 
1.
 
Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis
 
6
 
2.
 
Rechtsgrundlagen
 
6
 
3.
 
Verfahren
 
6
 
3.1
 
Früh
zeitige Beteiligung
 
7
 
4.
 
Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich
 
7
 
5.
 
Planungsrechtliche Situation
 
8
 
5.1
 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan
 
8
 
5.2
 
Flächennutzungsplan
 
9
 
5.3
 
Landschaftsplan
 
10
 
5.4
 
Bebauungspläne
 
11
 
6.
 
Bestand
 
12
 
6.1
 
Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand
 
12
 
6.2
 
Stadträumliche Einbindung
 
13
 
6.3
 
Gegenwärtige verkehrliche Erschließung
 
13
 
6.4
 
Schallimmissionen
 
15
 
6.5
 
Schutzausweisungen
 
16
 
6.6
 
Be
stand und Bewertung der Naturraumpotentiale
 
17
 
6.7
 
Bodenschutz und Altlasten
 
22
 
6.8
 
Kampfmittel
 
23
 
6.9
 
Störfallbetrieb gemäß Seveso
-
III
-
Richtlinie
 
23
 
7.
 
Planung
 
24
 
8.
 
Technische Infrastruktur
 
25
 
9.
 
Wasserwirtschaftliche Belange
 
25
 
9.1
 
Wasserversorgung
 
25
 
9.2
 
Wasserqualität
 
25
 
9.3
 
Niederschlagswasserversickerung
 
25
 
9.4
 
Wasserentsorgung
 
25

Inhalt
 
 
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4
 
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34
 
 
 
 
9.5
 
Oberirdische Gewässer
 
26
 
9.6
 
Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“
 
26
 
9.7
 
Grundwasserverunreinigung
 
26
 
10.
 
Verkehr und Mobilität
 
26
 
11.
 
Schallschutz
 
26
 
12.
 
Klimaschutz
 
26
 
12.1
 
Klimagu
tachten
 
26
 
12.2
 
Nutzung erneuerbarer Energien
 
30
 
13.
 
Artenschutzrechtliche Beurteilung
 
30
 
13.1
 
Methodik der artenschutzrechtlichen Prüfung
 
30
 
13.2
 
Fauna
 
31
 
13.3
 
Wirkung des V
orhabens
 
32
 
13.4
 
Bestimmung der prüfungsrelevanten Arten
 
32
 
13.5
 
Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen 
ökologischen Funktionalität
 
32
 
14.
 
Naturschutzrechtliche Eingriffs
-
 
und Ausgleichsbetrachtung
 
34
 
14.1
 
Erfassung und Darstellung des Bestandes
 
34
 
14.2
 
Bilanzierung
 
34
 
14.3
 
Naturschutzrechtlicher Ausgleich
 
34
 
15.
 
Biodiversität
 
34
 
16.
 
Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen
 
34

Inhalt
 
 
Seite 
5
 
/ 
34
 
 
 
 
Abb
i
ldungs
verzeichnis
 
Abb. 1:
 
Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
 
................................
................................
..................
 
7
 
Abb. 2:
 
Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 mit L
age des Plangebietes
...............................
 
9
 
Abb. 3: 
 
Ausschnitt Flächennutzungsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 (aktueller Stand mit 
Änderungen 
und Anpassungen: September 2022) mit Lage des Plangebietes
 
..................
 
9
 
Abb. 4:
 
Ausschnitt Leitbildkarte, Landschaftsplan Wissenschaftsstadt
 
Darmstadt 2004 mit Lage 
des Plangebietes
................................
................................
................................
................
10
 
Abb. 5:
 
Ausschnitt Entwicklungskarte, Landschaftsplan 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004
 
.....
10
 
Abb. 6:
 
Ausschnitt aus dem Bebauungsplans A29, mit Geltungsbereich des aufzustellenden 
Bebau
ungsplans A 29.1 (ohne Maßstab)
 
................................
................................
..........
11
 
Abb. 7:
 
Orthofoto, mit Bezeichnung der Gebäude und Kennzeichnung des Plangebiets (ohne 
Maßstab
)
 
................................
................................
................................
............................
13
 
Abb. 8:
 
Liniennetzplan Stadt Darmstadt
 
................................
................................
.........................
14
 
Abb. 9:
 
Anschluss des Plangebiets an den ÖPNV
 
................................
................................
.........
14
 
Abb. 11:
 
Lärmkartierung 2023: „Straßenlärm 6
-
22 Uhr
 
................................
................................
....
15
 
Abb. 10:
 
Auszug aus der Klimaanalysek
arte der Stadtklimaanalyse für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt
 
................................
................................
................................
...........................
18
 
Abb. 11:
 
Auszug aus der Karte „Wärmebelastungsindex“ der Stadt
klimaanalyse für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
................................
................................
..........................
19
 
Abb. 12:
 
Auszug aus Planungshinweiskarte der Stadtklimaanalyse für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt
 
................................
................................
................................
...........................
21
 
Abb. 13:
 
Schemaschnitt städtebauliche Hochpunkte
 
................................
................................
.......
24
 
Abb. 14:
 
Freiflächenplan, Siegerentwurf 2024
 
................................
................................
.................
24
 
Abb. 15:
 
Isometrie „Innovation Mile“, Siegerentwurf des Wettbewerbs 2024
 
................................
..
25

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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6
 
/ 
34
 
 
 
 
1.
 
Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis
 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die 
bauplanungsrechtliche Vorbereitung eine
s
 
Büroneubau
s
 
der
 
Merck KGaA, Darmstadt
 
am nordöstlichen Rand des Firmengelän-
des (Ecke Frankfurter Straße / Virchowstraße). Das Gebäude soll als administrativer 
Hauptsitz 
einer 
Unternehmenssparte
,
 
mit Sondernutzungsbereichen (Konferenzbe-
reichen) im E
rdgeschoss
,
 
genutzt werden. Zur Erschließung d
ieser Sondernutzungs-
bereiche ist eine separate Bedarfszufahrt geplant. 
 
Das 
Plangebiet 
liegt im 
Geltungsbereich des rechtswirksamen
 
Bebauungsplan
s
 
A 29
 
–
 
Merck Nord
 
–
 
und ist bislang zum Großteil unbebaut. 
Der Bebauungsplan A
 
29 lässt 
eine maximale Gebäude
höhe von 20 m zu. Da ein höheres Gebäude von bis zu 4
5
 
m 
Höhe geplant ist
, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
 
Für das Vorhaben
 
„
Neubau eines Bürogebäudes 
mit Konferenzbereichen“
 
wurde 
2024 ein 
W
ettbewerb durchgeführt. Der Bebauungsplan A 29
 
soll so geändert wer-
den, 
dass 
das Vorhaben
 
planungsrechtlich
 
zulässig ist
.
 
2.
 
Rechtsgrundlagen
 

 
Baugesetzbuch (BauGB) 
i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geän-
dert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)
 

 
Baunutzungsverordnung (BauNVO
) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)
 

 
Planzeichenverordnung (PlanzV) 
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 1
4.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
 

 
Hess. Bauordnung (HBO) 
i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert 
durch Art.
 
1 des Gesetzes vom 11.07.2024 (GVBl. Nr. 32)
 

 
Hess. Gemeindeordnung (HGO
) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt 
geändert durch Art
. 
1
 
des Gesetzes vom 
0
1
.0
4
.202
5
 
(GVBl. 
Nr
. 
24
)
 

 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), 
zuletzt geändert durch Art. 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
 

 
Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG
) i.d.F. vom 25.05.2023 (
GVBl. I S. 379), zu-
letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10.10.2024 (GVBl. Nr. 57)
 

 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt 
geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409)
 

 
Hess. Wassergesetz (HW
G
) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge-
ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
 

 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
 

 
Bundes
-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl.
 
I 
S.
 
1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 
24.02.2025
 
(BGBl. I 
Nr.
 
58
)
 

 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG
) i.d.F. vom 18.03.2021 
(BGBl. I S.
 
540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 23.10.2024 
(BGBl. I Nr. 323
)
 
3.
 
Verfahren
 
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im zweistufigen Regelverfahren
 
gem. §§ 3 
und
 
4 BauGB, welches
 
sich durch eine zweifache Beteiligung der Öffentlichkeit sowie 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auszeichnet.

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3.1
 
Frühzeitige Bete
iligung
 
D
ie
 
nun vorliegende
n
 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll
en
 
der
 
frühzei-
tigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
 
3 Abs. 1 BauGB 
und
 
der Unterrichtung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu-
grunde gelegt 
werden.
 
4.
 
Lage des Plangebietes
 
und 
r
äumlicher Geltungsbereich 
 
Das Planungsgebiet 
befindet sich 
im Norden von Darmstadt, 
am nördlichen Rand des 
W
erk
s
geländes der Merck KGaA zwischen 
der
 
Frankfurter Straße
 
/
 
Virchowstraße 
sowie der werksinternen Weseler Straße in der 
Gemarkung Arheilgen, 
Flur 17, Flur-
stück 
Nr. 
2/2
 
(tlw.)
. 
Der Geltungsbereich
 
hat eine Größe von ca. 
1,35 ha
.
 
 
Abb. 
1
:
 
Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
 
Quelle: Vermessungsamt Darmstadt, Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt

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Abb. 
2
:
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans A 29.1 
–
 
Merck Nordost 
–
 
(ohne Maßstab)
 
 
5.
 
Planungsrechtlich
e Situation 
 
5.1
 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan
 
Im Regionalplan Südhessen 2010 ist das Plangebiet als „Vorranggebiet 
Industrie und 
Gewerbe
“
 
festgelegt
. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der 
Raumordnung anzupassen. Die 
geplante 
Festsetzung eines 
Gewerbegebiets
 
gemäß 
§ 
8
 
BauNVO entspricht der 
Festlegung 
im Regionalplan Südhessen 2010 und gilt 
somit als den Zielen der Raumordnung angepass
t. Die angrenzenden Flächen sind 
ebenfalls als „Vorranggebiet 
Industrie und Gewerbe
“ 
festgelegt
.

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Abb. 
2
:
 
Ausschnitt 
Regionalplan Südhessen 2010 mit Lage des Plangebietes
 
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / 
Regierungspräsidium Darmstadt
, 
Regionalplan Südhessen 
2010, Teilkarte 3
, 
Ergänzung durch 
Planungsgruppe Darmstadt
 
5.2
 
Flächennutzungsplan
 
Im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (FNP) 2006
 
ist das Plan-
gebiet 
als „
Ge
werbliche
 
Baufläche“ dargestellt.
 
 
Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 
 
 
Abb. 
3
: 
 
Ausschnitt Flächennutzungsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
2006
 
(aktueller 
Stand mit Änderungen und Anpassungen: September 2022)
 
mit Lage des
 
Plangebietes
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 20
22
,
 
Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt

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5.3
 
Landschaftsplan
 
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (September 
2004) ist ein In-
strument der kommunalen Planung mit der Zielsetzung
,
 
den Naturschutz, die Land-
schaftspflege und die Naherholung sicherzustellen. Die Grundlage hier
für
 
ist das Hes-
sische Naturschutzgesetz.
 
Die 
Leitbild
karte 
mit Entwicklungsprioritäten kennze
ichnet die verschiedenen Nut-
zungsziele für die Freiflächen im Siedlungsbereich. In dieser Karte ist der Bereich des 
Plangebiets
 
markiert 
mit dem Vorsatz 
„Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten 
Bauflächen / Sportflächen“
 
und „Erhalt/Ausbau von wichtig
en Grünverbindungen“
. 
Dort greift das Ziel der Schaffung eines vernetzen Grünsystems. Deswegen sind 
so-
wohl 
die Integration bereits 
vorhandener als auch d
ie
 
Schaffung neuer Grün
strukturen 
Aspekte, welche 
im Rahmen der Auf
stellung des Bebauungsplanes 
zu 
berücksichti-
gen sind
.
 
 
Abb. 
4
:
 
Ausschnitt 
Leitbildkarte, 
Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 200
4
 
mit
 
Lage des Plangebietes
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003, Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt
 
 
 
Abb. 
5
:
 
Ausschnitt Entwicklungskarte, Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004
 
Quelle: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004
, Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt

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5.4
 
Bebauungspläne
 
Gegenwärtiges Planungsrecht
 
Bebauungsplan 
A 29
 
–
 
Merck Nord
 
–
 
(Auszug)
 
 
Abb. 
6
:
 
Ausschnitt 
aus dem
 
Bebauungsplans A29,
 
mit Geltungsbereich des 
aufzustellenden 
Bebauungsplans A 29.1
 
(
ohne Maßstab
)
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
, Ergänzung 
Planungsgruppe Darmstadt
 
Der Bebauungsplan A 29
 
–
 
Merck Nord 
–
, in Kraft getreten am 30.05.2002,
 
umfasst 
den gesamten nördlichen Rand des Werk
s
geländes der Merck KGaA und ist in die 
Baufelder 1 bis 5 unterteilt. Die Baufelder sind durch umlaufende Baugrenzen festge-
setzt. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind unter Einhaltung des 
Grünflächencharakters und der diesbezüglichen Festsetzu
ngen Nebenanlagen ge-
mäß HBO zulässig. 
 
Das Baufeld 5 ist als eingeschränktes Gewerbegebiet GEe festgesetzt
,
 
in dem 
bauli-
che und sonstige Anlagen nach § 8 Abs. 1 BauNVO, in denen 
gewerbliche oder in-
dustrielle Produktion 
möglich ist, 
nicht zulässig 
sind
. 
Das
 
Baufeld 
ist in die zwei Teil
-
Baufelder 5A und 5B gegliedert, wobei das Baufeld 5A lediglich den annähernd quad-
ratischen Teilbereich im Nordwesten umfasst. Im Baufeld 5A ist eine Höhe von 12 m 
und im Baufeld 5B eine Höhe von 20 m zulässig. Die überbaubare 
Grundstücksfläche 
für die Teilbaufelder 5A und 
5
B beträgt zusammen 13.575 
m²
, die zulässige Grund-
fläche 
zusammen 
12.218 
m²
. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans A 29 sind Ge-
bäude bis 150 m Länge zulässig. 
Im Baufeld 5 ist ein durchschnittlicher flächenbez
o-
gene
r
 
Schallleistungspegel dB(A)
/
m²
 
von 
maximal 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts 
zulässig.
 
Im Geltungsbereich sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, von denen nicht 
erheblich belästigende Geruchs
-
 
und Schadstoff
-
Emissionen (gas
-
 
oder staubförmig) 
ausgeh
en.
 
Die Grünflächen um das 
Baufeld 5 
sind als unbefestigte, nicht überbaubare Grund-
stücksflächen mit Bäumen festgesetzt. Für Zufahrten und Wege kann der werkstra-
ßenbegleitende Grünstreifen bis zu 30 % befestigt werden. Zu erhaltende Bäume sind

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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im
 
rechtswir
ksamen Bebauungsplan A 29 
für den
 
Bereich des 
geplanten Geltungs-
b
ereich
s
 
des 
Bebauungsplans 
A 29.1
 
nicht festgesetzt.
 
Entlang der nördlichen Baugrenze des Bearbeitungsgebiets ist gemäß Planzeichnung 
die Anpflanzung einer mehrreihigen und flächigen Pflanzun
g aus standorttypischen 
Laubbäumen und 
-
sträuchern als Randeingrünung festgesetzt. Diese wurde seit 2002 
vor Ort entsprechend umgesetzt.
 
Entlang des Werkzauns im Norden des Baufeldes ist ein Wiesenstreifen mit 3 m von 
der öffentlichen Verkehrsfläche zurück
gesetztem Sicherheitszaun festgesetzt, der 
ebenfalls vor Ort umgesetzt wurde.
 
 
10
 
% der Baufelder sind als Garten
-
 
und Grünflächen anzulegen.
 
P
ro 300 
m²
 
über-
baubarer Grundstücksfläche soll 
–
 
vorzugsweise entlang des Randes des Baufeldes 
–
 
ein großkroniger Laubbaum gepflanzt werden. Daraus ergibt sich eine Mindestan-
zahl von 
30
 
Bäumen in den Baufeldern 5A +
 
5
B. 
 
Der Anteil der extensiven Begrünung der Dachf
lächen mit trockenresistenten Stau-
den, Moosen oder Gräsern
-
Kräutern ist mit 30
 
% festgesetzt.
 
Für die Anpflanzung 
von Kletterpflanzen als Vertikalbegrünung ist 1 Kletterpflanze pro 3,00 lfdm. fenster
-
 
und torloser Außenwandfläche festgesetzt.
 
Sofern im Bea
rbeitungsgebiet oberirdische Stellplätze angeordnet 
werden
, sind für 
Parkstände Rasenfugenpflaster, für Fahrflächen ein befestigter Belag festgesetzt.
 
Niederschlagswasser von Dachflächen soll gesammelt werden und einer Nutzung als 
Brauchwasser oder zur Bew
ässerung von gärtnerischen Flächen und anderen Pflan-
zungen zugeführt werden.
 
6.
 
Bestand
 
6.1
 
Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand
 
Innerhalb des Plangebiets befindet sich ein dreistöckiges Bestandsgebäude (D44), 
das jedoch im Vorfeld der geplanten Neu
baumaßnahme zurückgebaut wird. Auf Luft-
bildern und älteren Lageplänen ist zum Teil ein weiteres, eingeschossiges Bestands-
gebäude (A60) zu sehen, das von Südwesten her bis an das Plangebiet heran ragt. 
Dieses wurde zugunsten des Neubaus LS Lab Hub bereits i
n Teilen und 
wird 
bis zum 
Beginn der geplanten Neubaumaßnahme vollständig zurückgebaut. 
Außerdem
 
befin-
den sich innerhalb des Plangebiets asphaltierte Verkehrsflächen, die ebenfalls zur 
Disposition stehen.
 
Die weiteren Bestandsgebäude im Plangebiet (D40
-
43)
 
bleiben 
vorerst 
erhalten.
 
Innerhalb des 
Plangebiets 
befindet sich im unmittelbaren Umfeld des abgängigen Be-
standsgebäudes 
(D44
)
 
eine Gruppe von Bestandsbäumen. Hinzu kommen im 
Plan-
gebiet weitere Einzel
-
Baumstandorte. In den nicht als Verkehrsflächen befes
tigten 
Bereichen des Bearbeitungsgebiets befinden sich Rasenflächen.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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Abb. 
7
:
 
Orthofoto
, mit Bezeichnung der Gebäude 
und Kennzeichnung des
 
Plangebiet
s 
(
ohne Maßstab
)
 
Quelle: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Oktober 2021, Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt
 
6.2
 
Stadträumliche Einbindung
 
Das Plangebiet 
im Betriebsgelände der Merck KGaA 
liegt im 
nördlichen 
Gewerbe
-
 
und 
Industriegebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
und grenzt südlich
 
an
 
den 
Stadtteil Darmstadt
-
Arheilgen
 
an
.
 
Die direkte südliche Umgebung des Plangebiets ist 
stark 
gewerblich / 
industriell geprägt. 
N
ordwestlich 
des Plangebiets, 
auf der gegen-
überliegenden Seite der Virchowstraße
,
 
befindet sich eine Sportanlage 
und 
nordöst-
lic
h 
befindet sich
 
Einzelgewerbe 
sowie
 
ein angrenzendes Wohngebiet. 
Im Osten auf 
der anderen Seite der Frankfurter Straße befindet sich ein Autohaus.
 
6.3
 
Gegenwärtige verkehrliche Erschließung
 
6.3.1
 
Motorisierter Individualverkehr (
MIV)
 
Das 
Betriebsgelände der Merck K
G
aA ist über wenige Zufahrten erschlossen
. 
Die
 
Zufahrten liegen
 
an der Frankfurter Straße, südlich dieses Plangebiets, sowie im 
Westen an der Virchowstraße
.
 
Große Mitarbeiter
-
 
und Besucherpar
k
plätze befinden 
sich an der Frankfurt
er Straße
 
sowie an der Virchowstraße.
 
Die Anbindung an das städtische und übergeordnete Straßennetz erfolgt 
somit 
über 
die Frankfurter Straße
 
sowie die 
Virchowstraße
 
und im weiteren Verlauf über die
 
Lan-
gener Straße (
Umgehungsstraße, 
B3) im Westen
, sowie 
de
n 
Carl
-
Schenck
-
Ring im 
Süden
. 
Das Gebiet ist daher gut an das Verkehrsnetz in Darmstadt angeschlossen. 
 
Das Plangebiet wird 
durch Verkehrsflächen 
innerhalb des Betriebsgeländes der 
Merck KGaA erschlossen. Im Plangebiet selbst sind keine weiteren durchgängi
gen 
Verbindungen für den MIV vorhanden. 
 
A60
 
D44
 
D40
 
D41
 
D42
 
D43

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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6.3.2
 
ÖPNV
 
Das Plangebiet ist im Süden über die Haltestellen „Merck“ und „Maulbeerallee“ sowie 
im Norden über die Haltestelle „Im Fiedlersee“ angeschlossen. 
 
 
Abb. 
8
:
 
Liniennetzplan Stadt Darmstadt
 
Quelle: Gültig ab 15. Dezember 2024, Dar
mstadt
-
Dieburg Nahverkehrsorganisation
 
An der Haltestelle „Merck“ verkehren die Straßenbahnlinien 
1, 
6
 
und 
8. An de
n
 
Hal-
testelle
n
 
„Maulbeerallee“
 
sowie „Im Fiedlersee“
 
verkehren 
ebenfalls 
die Straßenbahn-
linien 
1, 
6
 
und 8 sowie die Buslinie 
AH
.
 
Alle drei Ha
ltestellen sind fußläufig vom Plan-
gebiet zu erreichen. 
Weiter im Süden
 
–
 
ca. 900 m entfernt 
–
 
befindet sich der Nord-
bahnhof mit Anschluss an die Regionalbahn
en
 
Richtung
 
Frankfurt
 
und Michelstadt
 
sowie 
Mainz
 
/
 
Wiesbaden und Aschaffenburg.
 
Etwa 1,5 km entfernt befindet sich der 
S
-
Bahn
halt „Arheilgen Bahnhof“, mit Anschluss an die S
-
Bahn 6 Richtung Darmstadt 
Hbf sowie Frankfurt am Main und Bad Vilbel.
 
 
Abb. 
9
:
 
Anschluss des Plangebiets an den ÖPN
V
 
Quelle: 
Vermessungsamt Darmstadt
, Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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6.3.3
 
Fuß
-
 
und Radwege
 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine öffentlichen Fuß
-
 
und Radwege.
 
Entlang der Frankfurter Straße ist über die gesamte Strecke neben dem Betriebsge-
lände der Merck KGaA verlaufend ein parallel geführter Fuß
-
 
und Radweg durch Stra-
ßenbegleitgrün baulich von der Fahrbahn abgetrennt. 
 
Entlang der Virchowstraße ist beidseitig e
benfalls ein parallel geführter Fuß
-
 
und Rad-
weg durch Straßenbegleitgrün baulich von der Fahrbahn abgetrennt. 
 
Auf dem
 
Betriebsgelände der Merck KGaA selbst und damit auch die direkten Fuß
-
 
und Radverbindungen zum Plangebiet
 
werden betrieblich geführt und 
gepflegt. 
 
Neben den Kfz
-
Zufahrten zum Betriebsgelände der Merck KGaA (s.o.) befinden sich 
direkt nordwestlich und nordöstlich zwei weitere Fußgänger
-
Zugänge (Drehkreuzan-
lagen) 
zum
 
Plangebiet 
für 
Be
dienstete
 
der Firma Merck
.
 
6.4
 
Schallimmissionen
 
Das Plangebie
t wird im Osten von der Frankfurter Straße
 
und
 
im Norden von der 
Virchowstraße eingefasst, die als Hauptverkehrsstraßen stark befahren sind. Im Be-
reich der Frankfurter Straße verläuft ebenfalls die Straßenbahntrasse mit den Linien 
1, 
6 und 8. Im Süden sowi
e im Westen wird das Plangebiet von betriebseigenen Stra-
ßen und Wegen der Merck KGaA begrenzt. Das Plangebiet ist somit relevant durch 
Verkehrslärm belastet. 
 
Gemäß der Lärmkartierung 2023 der 
Wissenschaftss
tadt Darmstadt „Straßenlärm 6
-
22 Uhr“ wirken auf 
das Plangebiet 46 bis 70 dB(A).
 
 
Abb. 
10
:
 
Lärmkartierung 2023: „Straßenlärm 6
-
22 Uhr
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des 
Siedlungsbeschränkungsgebiets und auch 
nicht im „Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt/Main“
.
 
D
as Plangebiet 
wird 
eventuell d
urch betriebseigene 
Lärmemissionen belastet
. 
 
6.5
 
Schutzausweisung
en
 
6.5.1
 
Natura
 
2000 Gebiete (FFH
-
Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSG))
 
Es 
befinden sich weder im Plangebiet noch in planungsrelevanter Umgebung Natura 
2000
-
Gebiete (FFH
-
Gebiete, Vogelschutzgebiete). 
 
Die nächstgelegene
n
 
FFH
-
Gebiete sind das Gebiet Nr. 
6017
-
303
 
„
Rotböhl
“
, 
das
 
sich
 
sich 
ca.
 
3,5
 
km 
nord
westlich
 
des Plangebiets 
befindet
 
und
 
das FFH
-
Gebiet Nr.
 
6018
-
305
 
„
Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen“ 
in ei-
ner Entfernung von 
ca. 3
 
km 
östlich
 
des Plangebietes.
 
Bei dem nächstgelegenen VSG handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117
-
401
 
„Gries-
heimer Sand
“
. Dieses beginnt westlich der Autobahn A 5 und liegt in einer Entfernung 
von etwa 
7
 
km
 
süd
westlich
 
zum Plangebiet.
 
Durch die Entfernung und Lage der Gebiete zum Plangebiet sind durch die vorlie-
gende Planung keine Auswirkungen auf die näc
hstgelegenen Natura 2000
-
Gebiete 
zu erwarten.
 
6.5.2
 
Gesetzlich
 
geschützte Biotope
 
Innerhalb des Plangebiets 
befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope
 
(Na-
tureg
 
V
iewer
, HLNUG
)
.
 
6.5.3
 
Schutzgebiete und 
-
objekte Naturschutz
 
D
as nächstgelegene
 
Naturschutzgebiet „
Am Kleewog von Gräfenhausen
“ im 
Nord-
westen
 
befindet sich 
2,8
 
km entfernt. Ein weiteres Naturschutzgebiet „
Silzwiesen von 
Darmstadt
-
Arheilgen
“ befindet sich im 
Nord
osten 
und ist 
4,1
 
km vom Plangebiet ent-
fernt.
 
6.5.4
 
Landschaftsschutzgebiete
 
Da
s Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ umfasst die ca. 
2 km
 
entfernt vom 
Plangebiet angrenzenden Waldflächen.
 
6.5.5
 
Schutzgebiete und 
-
objekte
, 
Denkmalschutz
 
Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Gebiete oder Objekte. Die 
nächsten denkmalgesc
hützten Objekte befinden sich im Ortskern von Arheilgen in 
der Nähe des Löwenplatzes. 
 
6.5.6
 
Bodendenkmäler
 
Für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans bzw. dessen direktem Um-
feld sind derzeit keine Hinweise auf Bodendenkmäler § 2 Abs. 2 HDSchG bekannt. 
 
6.5.7
 
Sonstige Schutzausweisungen
 
Es liegen keine Schutzgebietsausweisungen nach Naturschutzrecht, Wassers
chutz-
recht oder Forstrecht für den Geltungsbereich vor.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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6.5.8
 
Baumschutzsatzung
 
In Darmstadt sind Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und 
im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch die städtische Baumschutzsatzung 
geschützt. Geschützt sind B
äume, die 
-
 
gemessen in einem Meter Höhe 
-
 
bei Laub-
bäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr 
als 90 cm.
 
Die Betroffenheit der Bäume im Plangebiet wird im Bebauungsplanverfah-
ren ermittelt.
 
6.6
 
Bestand und Bewertung der Naturrau
mpotentiale
 
6.6.1
 
Naturräumliche Einordnung
 
Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Einheit der 
Untermainebene
, innerhalb 
des 
Hegbach
-
Apfelbach
-
Grunds
 
(2
32
.
13
). 
 
6.6.2
 
Geologie und Boden
 
Das Plangebiet befindet sich in dem geologischen Strukturraum „Nördlicher Ober-
rheingraben“. Die Hauptgesteinseinheit ist Sand. 
 
6.6.3
 
Hydrogeologie und Grundwasser
 
Das Plangebiet befindet sich in dem hydrogeologischen Großraum „Oberrheingraben 
mit Mainzer Becken
 
und nordhessischem Tertiär“. 
 
Die Fließrichtung des Grundwassers verläuft von Osten nach Westen auf den Rhein 
als Vorfluter zu. 
 
Gemäß dem Fachinformationssystem Grundwasser
-
 
und Trinkwasserschutz des 
Landes Hessen (www.gruschu.hessen.de) befindet sich da
s Plangebiet in einem hyd-
rogeologisch günstigen Gebiet.
 
6.6.4
 
Klima und Luft
 
Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein
-
Main
-
Gebiet. Im Oberrheingraben und 
an der Bergstraße treten 
deutschlandweit vergleichsweise 
hohe Temperaturen und 
geringe Niederschlagsmenge
n auf. Hier zeigt sich 
vorwiegend maritimer 
Klimaein-
fluss. In Darmstadt lag die mittlere Jahrestemperatur im Zeitraum von 2010 bis 2018 
bei rund 10,54°C. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge lag zwischen 2010 bis 
2018 bei etwa 687,70 mm, das langjährig
e Mittel von 1996 bis 2010 liegt bei 749 mm 
(Messungen des Deutschen Wetterdienstes von der Internetpräsenz der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt entnommen). Die vorherrschende Windrichtung ist 
ganzjährig 
„West“
. Aufgrund von Versiegelung und umgrenzenden Nutzu
ngsstrukturen (zusätz-
liche Wärmeausstrahlung) ist das Plangebiet bereits thermisch belastet. Das Plange-
biet besitzt daher keine übergeordnete klimatische Funktion. 
 
Klimaanalysekarte
 
 
Die Klimaanalysekarte beschreibt
 
Klimaeigenschaften und 
Klimaphänomene für die
 
planerische Anwendung, welche sich aufgrund
 
der Flächennutzung und der Topogra-
phie einstellen.
 
Ihr zentrales Element sind die Klimatope, welche
 
Gebiete mit ähnli-
chen mikroklimatischen
 
Ausprägungen darstellen.
 
 
Des Weiteren werden in 
der Karte die
 
Ergebnisse der Kaltluftmodellierung mit 
KLAM_21
 
für die Anfangsphase der Nacht aufbereitet.
 
Zusätzlich sind in der Karte 
auch thermische
 
und lufthygienische Verhältnisse abgebildet.
 
Die Karte basiert auf 
der
 
Bestandssituation aus dem Jahr 202
3.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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Entsprechend der
 
an lokalspezifische Anforderungen angepassten
 
Klimaanalyse-
karte der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
herrscht im
 
Plangebiet 
Gewerbe/Indust-
rieklima vor: 
sehr hoher Versiegelungsgrad, starke Veränderung aller Klimaelemente,
 
Ausbildung eines 
Wärmeinseleffektes, teilweise hohe Luftschadstoffbelastung, mä-
ßige Überwärmung (Wärmebelastungsindex zwischen 1,70 und 1,85). Im Westen 
liegt eine Kal
tl
uftbarriere
. 
 
 
 
 
Abb. 
11
:
 
Auszug aus der Klimaanalysekart
e der Stadtklimaanalyse für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, ThINK 2024

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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Wärmebelastungsindex
 
Die Karte zeigt den
 
Wärmebelastungsindex innerhalb des Stadtgebiets
 
von Darm-
stadt. Er verfügt über einen 
Wertebereich
 
von +1 bis +2. Je höher der Wert ausfällt, 
desto
 
höher ist auch die potenzielle Wärmebelastung
 
(insbesondere) an heißen Ta-
gen. Die räumliche
 
Auflösung beträgt 10 m x 10 m Zellgröße.
 
Grundlage für die Berechnung sind folgende
 
Eingangsdaten, wel
che jeweils mit 25 % 
multiplikativ
 
gewichtet wurden:
 
1.) Versiegelungsgrad in %
 
2.) Gebäudevolumendichte in m³/m²
 
3.) Landoberflächentemperatur vom 25.06.2023
 
um 10 Uhr morgens
 
4.) Umfang und Vitalität der Vegetations
b
edeckung
 
(NDVI) vom 18.06.2023
 
Der 
Wärmebelastungsindex
 
im Plangebiet liegt zwischen 1,4 und 1,8.
 
 
 
Abb. 
12
:
 
Auszug aus der Karte „Wärmebelastungsindex
“
 
der Stadtklimaanalyse für die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, ThINK 2024

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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Planungshinweiskarte
 
Die Planungshinweiskarte
 
wird aus der Klimaanalysekarte abgeleitet.
 
Ihr zentrales 
Element sind die Planungshinweise,
 
welche au
f Grundlage aller Inhalte der Klimaan-
alysekarte
 
mittels GIS
-
Analysen abgeleitet
 
und anschließend gutachterlich aufberei-
tet wurden.
 
In dieser alternativen Version 
(erlaubt in am stärksten von Überwärmung 
betroffenen Bereichen differenziertere Aussagen hinsi
chtlich der Dringlichkeit von 
Klimaanpassungsmaßnahmen) 
wurden die beiden
 
höchsten Planungshinweise im 
Siedlungsbereich
 
in Abhängigkeit ihrer Entfernung zu wichtigen
 
Grünflächen weiter 
unterteilt.
 
Die Planungshinweiskarte weist für das Plangebiet 3 Kategor
ien aus
:
 
Bebautes Gebiet mit klimarelevanter Funktion
 
(Überwiegende Fläche)
:
 
geringe klimatisch
-
lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber
 
Nutzungsintensivie-
rung, Beachtung des Erhalts von Grün
-
 
und
 
Ventilationsschneisen
.
 
Bebautes Gebiet mit bedeutender kli
marel
e
vanter Funktion mit
 
mehr als 100
 
m 
Entfernung zu Ausgleichsräumen hoher
 
Bedeutung:
 
erhebliche klimatisch
-
lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber
 
Nutzungsintensivie-
rung, Begrünungs
-
 
und/oder Entsiegelungsmaßnahmen
 
dringend empfohlen, 
Entfer-
nung von Kaltluftbarrieren
 
prüfen, bessere Erreichbarkeit von Grünflächen ist zu prü-
fen
.
 
Bebautes Gebiet mit klimatisch
-
lufthygienischen Nachteilen
 
mit weniger als 
100
 
m Entfernung zu Ausgleichsräumen hoher
 
Bedeutung:
 
verdichtete, stark versiegelte S
iedlungsräume mit ausgeprägtem
 
Wärmeinseleffekt, 
unter stadtklimatischen Gesichtspunkten
 
sanierungsbedürftig, teilweise unzureichen-
der Luftaustausch,
 
bessere Erreichbarkeit von Grünflächen, Begrünungs
-
 
und/oder
 
Entsiegelungsmaßnahmen dringend empfohlen
.
 
Im
 
Westen 
befindet sich
 
eine Kaltluftbarriere
.

Anlage
 
1
 
 
 
Abb. 
13
:
 
Auszug aus Planungshinweiskarte der Stadtklimaanalyse für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, ThINK 2024

Anlage
 
1
 
 
 
Es liegt ein 
Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29
.1
 
„Merck Nord
ost
“ 
zur teilwei-
sen Änderung des Bebauungsplans A
 
29 „Merck Nord“ 
in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt
“ von
 
Ökoplana, Mannheim (
April 2025)
 
vor, indem die Beurteilung der 
kleinklimatischen Situation durch verschiedene Methoden aufgezeigt wurde (
siehe 
Kapitel 1
2
.1).
 
6.6.5
 
Landschaftsbild und Erholung
 
Landschaftsbild
 
Das Relief des Plangebietes ist weitgehend eben mit Höhen von ca. 13
4
 
m
 
ü.
 
NN.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird 
von der Firma Merck genutzt und 
weist drei Bestandsgebäude von 8 bi
s 12 m 
Höhe 
sowie Rasenflächen und schmale 
Gehölzstrukturen am Rand zur Virchowstraße auf. 
Die überwiegend unbefestigte, 
je-
doch
 
stark verdichtete
,
 
unverschattete 
Fläche 
des Plangebiets
 
weist kaum Vegetation 
auf
.
 
Die Landschaft im Plangebiet wird geprägt du
rch Bauwerke, Vegetation und andere 
anthropogene Geländestrukturen (Straßen, Fußwege) und weist einen hohen Versie-
gelungsgrad auf. 
Besonders hervorzuhebende Blickbeziehungen in die angrenzende 
Landschaft sind nicht vorhanden.
 
Die Wahrnehmung und Qualität d
es Schutzgutes Landschaft ist als nicht hoch zu be-
werten. 
 
Erholung
 
Durch die Nutzung des Plangebietes als Betriebsgelände der Firma Merck, besitzt es 
unter dem Aspekt der Naherholung der Öffentlichkeit keinen Wert. 
 
6.6.6
 
Biotoptypen und Vegetation 
 
Im Rahmen der 
a
rtenschutzrechtlichen Prüfung sowie der 
n
aturschutzrechtlichen Ein-
griff
s
-
/
Ausgleichsr
egelung
 
w
e
rden Bestandserfassungen der Biotoptypen und ihrer 
kennzeichnenden Vegetation 
im Bebauungsplanverfahren 
durchgeführt
.
 
6.7
 
Bodenschutz 
und 
Altlasten 
 
6.7.1
 
G
rundlage Bodenschutz
 
Die Kommune hat sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans zu verge-
wissern, ob die geplante Nutzung mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbe-
lastung vereinbar ist.
 
Da die Art der Nutzung und die 
max. 
zulässige Grundfläche
 
du
rch die Änderung des 
Bebauungsplans nicht betroffen 
ist
, ist hier keine Betroffenheit zu erwarten.
 
6.7.2
 
Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten / Altablagerungen
 
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geolo-
gie ergeben sich für 
den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein 
von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädlichen Bodenveränderungen 
und/oder Grundwasserschäden.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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6.7.3
 
Vorsorgender Bodenschutz
 
Die 
Änderung
 
des Bebauungsplans 
A
 
29
 
folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs 
mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich 
entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung mobilisiert werden (Nach-
verdichtung). 
 
Landwirtschaftliche Flächen oder Waldfläche
n werden nicht in Anspruch genommen. 
Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich 
geleistet.
 
Bodenspezifische Vermeidungs
-
 
und Minderungsmaßnahmen
 
Mit der Zielsetzung eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden 
werden 
im 
Ursprungsb
ebauungsplan 
A 29 
Festsetzungen zur Beschränkung der überbaubaren 
Flächen, zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und zur Begrünung festge-
setzt.
 
Weitere bodenspezifische Vermeidungs
-
 
und Minderungsmaßnahmen sind im Rah-
men der Bauausführung 
zu beachten. Hierbei gibt es allgemeine Vorgaben zum 
Schutz des Mutterbodens (§ 202 BauGB) und Vorgaben zur Lagerung und zum Wie-
dereinbau des Oberbodens (DIN 18915 und DIN 19731). Es wird auf die Vorgaben 
des Bundesbodenschutzgesetzes hingewiesen.
 
6.7.4
 
Bodenfun
ktionsbewertung
 
Es liegen keine Informationen aus dem BodenViewer Hessen vor.
 
6.8
 
Kampfmittel
 
Die Kommune hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans zu 
klären
, 
welche 
Gefahren von evtl. bestehenden Kampfmittelbelastungen ausgehen.
 
Dies wird im 
Rahmen des
 
Bauleitplanverfahrens untersucht.
 
6.9
 
Störfallbetrieb gemäß Seveso
-
III
-
Richtlinie
 
An dem Standort Darmstadt von Merck werden drei Betriebsbereiche (Merck KGaA, 
Merck Electronics KGaA, Merck Life Science KGaA) betrieben, in denen gefährliche 
Stoffe im Sinne de
s Artikels 3 Nummer 10 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 in den in Artikel 3 Nummer 2 oder 
Nummer 3 der Richtlinie bezeichneten Mengen tatsächlich vorhanden oder vorgese-
hen sind oder vorhanden sein werden.
 
Der angemessene Abstand mit Detailkennt-
nissen („Achtungsabstand“) um den Standort wurde für die Einrichtungen dieser drei 
Betriebsbereiche durch ein Gutachten des TÜV Nord aus dem Jahr 2006 ermittelt. 
Zum damaligen Zeitpunkt waren diese Einrichtungen sämt
lich noch dem Betriebsbe-
reich der Merck KGaA zugeordnet, die Gültigkeit dieser Bewertung wird durch die 
zwischenzeitlich erfolgte Neuzuordnung zu drei Betriebsbereichen nicht beeinflusst. 
Das Plangebiet des Bebauungsplans A29.1 liegt innerhalb des Standort
es. 
 
Der Bebauungsplan A 29.1 dient der Schaffung von Planungsrecht für ein Büroge-
bäude mit Konferenzbereichen
 
der Merck KGaA
.
 
Im Bebauungsplan A 29.1 werden 
die Nutzungen so festgesetzt, dass a
ufgrund des Bebauungsplans A 29.1 und damit 
möglicher Bauvorha
ben die
,
 
im Rahmen der Vereinbarung vom
 
14.07.2006 zwischen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Land Hessen
 
vertreten durch das Regie-
rungspräsidium Darmstadt und der Merck KGaA
, 
festgelegten Achtungsgrenzen nicht 
berührt
 
werden
.
 
Grundlage für die Einhalt
ung der vertraglich festgelegten Achtungs-
grenzen bildet
 
das Gutachten des TÜV Nord vom Juni 2006, Nr.: 4310 
-
 
1219/2005.
 
Somit entstehen im Umfeld des Plangebietes keine neuen Konflikte.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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7.
 
Planung
 
Für das Vorhaben „
Neubau eines Bürogebäudes
 
mit Konferenzbereichen“ wurde 
2024 ein 
W
ettbewerb durchgeführt. Daher ist die 
Grundlage für den Bebauungsplan
 
A 29.1
 
das städtebauliche Konzept des Siegerentwurfes
.
 
Am nordöstlichen Firmengelände 
der Fa.
 
Merck soll ein repräsentatives 
neues Büro-
g
ebäude al
s städtebaulicher Auftakt entstehen. Als
 
Abschluss und Auftakt der Inno-
vation Mile 
ist ein
 
Hochpunkt mit 
bis zu 
4
5
 
m Höhe
 
geplant
. 
 
 
 
Abb
.
 
14
:
 
Schemaschnitt städtebauliche Hochpunkte
 
Quelle: Merck KGaA
 
Städtebauliches Ziel der Entwicklung ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, 
der als Auftakt oder Abschluss gelesen werden kann und mit dem sogenannten 
 
Pützerturm im Zentrum des Firmengeländes korrespondiert. Die Freiflächen um das 
Gebäude sollen 
als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und Stadtteil Ar-
heilgen gestaltet werden.
 
 
Abb. 
15
:
 
Freiflächenplan, Siegerentwurf 2024
 
Quelle: Merck KGaA
 
Bei dem
 
Bebauungsplan A 29.1 handelt 
es 
sich nicht um einen vorhabenb
ezogenen 
Bebauungsplan. 
Dennoch liegen durch den durchgeführten 
W
ettbewerb bereits Pläne 
vor. Diese dienen als Grundlage für die vorzusehenden Festsetzungen in Bezug auf 
die Höhe des Gebäudes, die Grundfläche, die Begrünung
 
und das energetische Kon-
zept.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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34
 
 
 
 
 
 
Abb. 
16
:
 
Isometrie 
„
Innovation Mile
“
, Siegerentwurf 
des Wettbewerbs 
2024
 
Quelle: Merck KGaA
 
8.
 
Technische Infrastruktur 
 
Aufgrund der Lage können die zukünftigen Nutzungen an das bestehende Versor-
gungsnetz für Strom und Telekommu
nikation angebunden werden.
 
9.
 
Wasserwirtschaftliche Belange
 
9.1
 
Wasserversorgung
 
Die Versorgung des Plangebiets mit Trink
-
 
und Löschwasser erfolgt durch die 
e
-
netz 
Südhessen AG
.
 
9.2
 
Wasserqualität
 
Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den An-
forderungen der Trinkwasserverordnung 
(
TrinkwV).
 
9.3
 
Niederschlagswasserversickerung
 
Im bestandskräftigen Bebauungsplan A 29 ist unter Ziff. V. die Satzung zur Schaffung 
von Anlag
en zum Sammeln 
oder
 
Verwenden von Niederschlagswasser 
integriert. 
 
9.4
 
Wasserentsorgung
 
9.4.1
 
Schmutzwasser
 
Das Schmutzwasser kann in die Kanalisation 
der Firma Merck 
eingeleit
e
t werden.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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9.5
 
Oberirdische Gewässer
 
Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht 
vorhanden.
 
9.6
 
Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“
 
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungspla-
nes „Hessisches Ried“ (StAnz für das Land Hessen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, 
S. 1704). Dieser ist als Bewirtschaftu
ngsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der was-
serwirtschaftlichen Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung wasserrechtli-
cher Entscheidungen.
 
Er ist die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und 
bildet damit die Voraussetzung
 
für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im 
Ballungsraum Rhein
-
Main.
 
9.7
 
Grundwasserverunreinigung
 
Im Plangebiet sind keine Grundwasserverunreinigungen bekannt.
 
10.
 
Verkehr und Mobilität
 
Das Plangebiet ist gut an den ÖPNV angeschlossen und in das betriebs
interne Mo-
bilitätsmanagement 
eingebunden
.
 
11.
 
Schallschutz
 
In dem
 
Plangebiet kommt es zu 
Lärmimmissionen 
durch Schienen
-
 
und Straßenver-
kehr sowie Anlagenlärm. 
 
Lärmemissionen im Plangebiet durch die festgesetzten Nutzungen hat d
er beste-
hende Bebauungsplan 
A 29 bereits betrachtet und diesbezüglich Festsetzungen ge-
troffen
.
 
12.
 
Klimaschutz
 
Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch 
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, 
die der 
Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
 
12.1
 
Klimagutachten
 
Es
 
wurde
 
ein 
„Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29
.1
 
„
Merck Nord
ost
“
 
in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“
 
von
 
Ökoplana, Mannheim (
April 2025
) 
erstellt.
 
 
Aufgabenstellung
 
Das Planungsgebiet befindet sich laut vorliegenden Ergebnissen einer Stadtklimaan-
alyse aus dem Jahr 
2024
 
(
ThINK
 
2024
) am Rande des intensiv überwärmten Werks-
geländes der Firma Merck KGaA. Die östlich bzw. nordöstlich benachbarte Wohnbe-
bauu
ng des Stadtteils Arheilgen zeigt sich in den stadtklimatisch besonders relevan-
ten Sommermonaten aufgrund der lockeren Durchgrünung nur 
mäßig
 
überwärmt. 
Hier kann sich in den Nachtstunden lokal vermehrt Kaltluft bilden und hierdurch die 
nächtliche Abkühlun
g intensivieren.
 
Wie Windstatistiken der HLNUG dokumentieren, herrschen am Planungsstandort im 
Allgemeinen während der Tagstunden westsüdwestliche Windrichtungen vor.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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Die Wohnbebauung nordöstlich bzw. östlich der Virchowstraße / Frankfurter Land-
straße befi
ndet sich dann im Lee des Planungsstandortes. In sommerlichen Strah-
lungsnächten überwiegen hingegen Winde aus östlichen Richtungssektoren. Hierbei 
tangiert der Planungsstandort die Virchowstraße, die zusammen mit dem Schreber-
weg und der Maulbeerallee östli
ch der Frankfurter Straße Bestandteil einer Grünver-
bindungsachse zwischen den Kleingärten im Umfeld der Rhein
-
Main
-
 
Bahntrasse und 
den Sport
-
 
und Grünflächen nördlich bzw. östlich der Virchowstraße darstellt.
 
Aus stadtklimatischer Sicht ist es bedeutsam, d
ass der von der geplanten Bebauung 
ausgehende Windschatteneffekt in Richtung der benachbarten Wohnbebauung 
räumlich möglichst eng begrenzt bleibt und auf dem Gelände durch geschickt ange-
ordneten Frei
-
 
und Grünräume die Schaffung eines günstigen thermischen
 
Eigenkli-
mas ermöglicht wird.
 
Die klimaökologischen Belange werden in Darmstadt in den nächsten Jahren zuneh-
mend an Bedeutung gewinnen, da als Folge des Klimawandels eine deutliche Zu-
nahme bioklimatisch belastender heißer Sommertage (Tmax 
≥ 30°C) und Trope
n-
nächte (Tmin 
≥ 20°C) zu erwarten ist.
 
(
siehe ThINK
 
2024
)
 
Im Rahmen des anstehenden Planungsprozesses sind daher mit Hilfe des Klimagut-
achtens die klimaökologischen Verhältnisse im Planungsgebiet und in dessen Umge-
bung vertiefend zu analysieren und die aus
 
ersten Planungsüberlegungen sich erge-
benden strömungsdynamischen und thermischen / bioklimatischen Modifikationen mit 
Hilfe numerischer Modellrechnungen zu bilanzieren und zu bewerten.
 
Aus den Ergebnissen lassen sich 
im Vorfeld der weiteren Planungsprozes
se 
Gestal-
tungshinweise ableiten, die zur Sicherung günstiger strömungsdynamischer und ther-
mischer / bioklimatischer Verhältnisse beitragen können.
 
Im Rahmen des vorliegenden Klimagutachtens werden nachfolgende Schwerpunkte 
gesetzt:
 
1. Vertiefende Analyse u
nd Bewertung der ortsspezifischen klimaökologischen Funk-
tionsabläufe unter besonderer Berücksichtigung des Strömungsgeschehens. Aus-
wertung vorhandener Klimadaten und Prognosen zum Klimawandel.
 
2. Qualitative / quantitative Bestimmung und Diskussion der kli
maökologischen 
Wechselwirkungen zwischen dem Planungsgebiet und dessen Umfeld sowie der zu 
erwartenden planungsbedingten klimatischen Veränderungen mit Hilfe mikroskaliger 
Modellrechnungen.
 
a) Vergleichende Beurteilung (potenzieller Ist
-
 
und Plan
-
Zustand) 
der Belüftungsin-
tensitäten am Tag und in der Nacht.
 
b) Vergleichende Beurteilung (potenzieller Ist
-
 
und Plan
-
Zustand) bzgl. 
d
er thermi-
schen (Lufttemperatur) und bioklimatischen (PET 
–
 
physiologische Äquivalenttempe-
ratur) Umgebungsbedingungen.
 
3. Darstellun
g von Optimierungsmöglichkeiten zur Sicherung bzw. Entwicklung mög-
lichst günstiger strömungsdynamischer und thermischer / bioklimatischer Umge-
bungsbedingungen.
 
Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens sind im Folgenden aufgeführt. 
 
Belüftung
 
Die 
Simulationsergebnisse zu den lokalen Belüftungsverhältnissen belegen, dass 
eine Anhebung der max. möglichen Gebäudehöhe von 20 m auf 4
5
 
m nur kleinräumig 
die örtlichen Belüftungsverhältnisse modifiziert. Am Tag stellen sich bei zumeist vor-
herrschenden Wind
en aus südwestlichen Richtungssektoren bei einer 4
5
 
m hohen 
Bauweise durch vermehrte Wirbelablösungen an den Gebäudekanten südlich des 
Neubaus im Bereich der Weseler Straße gegenüber dem Ist
-
Zustand Windbeschleu-
nigungen ein. Gleiches gilt für die Nordweste
cke des 4
5
 
m hohen Bauköpers und den

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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Kreuzungsbereich Virchowstraße / Frankfurter Landstraße. Da diese Windbeschleu-
nigungen in der Regel nicht mit Windkomfortproblemen einhergehen, sind intensi-
vierte bodennahe Luftaustauschbewegungen stadtklimatisch positi
v zu bewerten.
 
Den planungsbedingten Windbeschleunigungen stehen an anderer Stelle 
Windabschwächungen gegenüber. Diese betreffen insbesondere die Bebauung in Ar-
heilgen zwischen Frankfurter Landstraße, Im Fiedlersee, Gerhart
-
Hauptmann
-
 
Straße 
und Kleiststra
ße. Die verbleibende Belüftungsintensität ist aber weiterhin als ortsty-
pisch einzustufen und ist nicht mit einer vermehrten Tendenz zu Luftstagnation ver-
bunden.
 
Auch bei häufig vorherrschenden Südsüdwest
-
Winden sind die von einer 4
5
 
m hohen 
Bebauung zusätzlich ausgehenden Windgeschwindigkeitsreduktionen (entlang der 
Frankfurter Landstraße auf Höhe Windausweg / Im Fiedlersee) als unkritisch einzu-
stufen. Die Frankfurter Landstraße bleibt ausreichend belüftet.
 
In 
s
tadtklimatisch relevan
ten Strahlungsnächten überwiegen im Planungsgebiet im 
Allgemeinen Winde aus 
n
ordöstlichen bis südwestlichen Richtungssektoren
.
 
 
B
ei Realisierung einer 45 Meter hohen Bebauung am Planungsstandort nimmt 
die 
Belüftungsintensität im Gebäude
n
ahbereich gegenüber
 
einer 20 Meter hohen Bau-
weise auffallen
d
 
zu
.
 
M
it der größeren Gebäude
h
öhe wird in Le
e
-
Lage durch 
nach 
unten gerichtete Winde
 
die bodennahe Belüftung intensiviert
,
 
was ins
b
esondere in 
w
indschwachen Strahlungsnächten als positiv zu bewerten 
ist. 
 
E
ine großf
lächige Abschwächung der bodennahen Belüftung ist nicht zu bestimmen
. 
D
iese beschränkt sich auf wenige kleinere Flächen südlich und nördlich des geplan-
ten Neubaus
.
 
A
us strömungsdynamischer Sicht ist eine 45 Meter hohe Bauweise am 
Standort möglich
.
 
E
s bleib
t ein ortstypisches Belüftung
sn
iveau unter Ausschlu
ss
 
großflächiger Luftstagnation gesichert
.
 
 
Kurzfazit 
–
 
thermische / bioklimatische Umgebungsbedingungen
 
Die Modellrechnungen zu den thermischen / bioklimatischen Umgebungsbedingun-
gen im Planungsgebiet und
 
in dessen Umfeld zeigen, dass an stadtklimatisch beson-
ders relevanten heißen Sommertagen durch eine 4
5
 
m hohe Bebauung keine rele-
vanten planungsbedingten thermischen / bioklimatischen Zusatzbelastungen zu er-
warten sind. Vielmehr führt der zusätzliche Scha
ttenwurf im unmittelbaren Nahbe-
reich zu einer geringfügigen Abschwächung der Wärmebelastung.
 
In warmen Sommernächten / Tropennächten, bei welchen in der Regel Winde aus 
nordöstlichen bis südöstlichen Richtungssektoren vorherrschen, steigen bei einer 
4
5
 
m h
ohen Bauweise im Planungsgebiet die Lufttemperaturen nur unmittelbar nörd-
lich und südlich um ca. 0
,
2 
–
 
0
,
8°C an. Von den geringfügigen thermischen Zusatz-
belastungen ist aber allein das Merck
-
Werksgelände betroffen. Die Wohnbebauung 
von Arheilgen ist hiervo
n nicht tangiert.
 
Bei leicht bis stark bedecktem Himmel
, 
der ebenfalls an eine Tropennacht gebunden 
sein kann
,
 
bildet sich nordöstlich der potenziellen 45 Meter hohe
n
 
Bebauung eine 
zusätzliche Warmluft
f
ahne aus
. S
ie reicht in einem bis zu circa 100 
m
 
breiten Streifen 
über die Frankfurter Landstraße hinweg bis zur Wohnbebauung im Bereich Gerhart
-
Hauptmann
-
Straße
 
/
 
I
m Fiedlersee
. D
ie Lufttemperaturen steigen in dieser Zone al-
lerdings nur um circa 0
,
1 bis 0
,
4 
° C 
an
, 
wodurch das 
o
rtstypische Lufttemperatur
n
i-
veau nicht grundlegend modifiziert wird
. B
ei den vorherrschenden Westsüdwest
-
W
in-
den wird durch das höhere Bauwerk mittels Rezirkulation und im Le
e
-
Be
reich wär-
mere Höhenluft in die 
b
odennächsten Luftschichten 
(
1
,
5 
m
 
über Gelände
)
 
geführt 
wodurch die nächtliche Abkühlung leicht reduziert wird
. D
ie von Seiten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt angestrebte Sicherung einer Grünverbindungs
a
chse zwi-
schen den Kleingärten an der Maul
beeral
lee und dem Freiraumgefüge nördlich be-
z
iehungsweise östlich der 
Vircho
ws
traße kann auch mit einer 45 Meter hohen Bau-
weise am Planungsstandort gewährleistet werden
. D
ie Belüftungsintensität entlang

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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dieser Achse nimmt in 
s
tadtklimatisch besonders relevanten Strahlungsnächten nicht 
weiter ab
. D
urc
h entsprechende Gebäude
k
uba
tu
ren mit vergleichbaren Nutzflächen-
g
rößen können gegenüber einer 20 Meter hohen Planungsvariante unter Umständen 
sogar zusätzliche Freiflächen generiert werden
,
 
die einer 
grünordnerischen
 
Gestal-
tung zugeführt werden können und d
amit eine zusätzliche thermische Ausgleichsleis-
tung erbringen
.
 
Im Klimagutachten werden folgende Maßnahmen empfohlen:
 
-
 
Ventilation und Bebauung
 
-
 
Bauwerksbegrünung
 
-
 
Oberflächen
-
 
und Straßenraumgestaltung
 
-
 
Grüne Infrastruktur
 
-
 
Blaue Infrastruktur
 
Ventil
ation und geplante Bebauungsstrukturen:
 
Die Ergebnisse der durchgeführten Strömungssimulationen dokumentieren, dass
 
auch unter Annahme
 
einer
 
vollständigen Überbauung des Geländes mit einem 4
5
 
m
 
hohen Solitärbauwerk, keine gravierenden 
strömungsdynamischen Negativeffekte
 
in 
Richtung der Bebauung von Arheilgen zu erwarten sind.
 
Allerdings sollte die „Grünverbindungsachse entlang der
 
Virchowstraße Beachtung 
finden. Die Bebauung sollte daher möglichst von der
 
Virchowstraße zugunsten eine
r
 
l
ocker 
mit 
Gehölz
en
 
überstellten
 
Grünfläche (Funktion als
 
thermische Gunstfläche) 
abrücken.
 
Im Allgemeinen macht sich bei Bauten, die die angedachte Höhe von ca. 4
5
 
m
 
auf-
weisen, ein niedrigeres Sockelgebäude strömungsdynamisch positiv bemerkbar.
 
Bei 
Starkwi
nden können sich bei Hochhausbauten an den Fassaden u.U. unangenehme
 
Randwirbel und Abwinde entwickeln, die im Fußgängerbereich zu
 
leichten Windkom-
fortproblemen führen können. Durch ein Sockelgebäude werden
 
diese Effekte auf 
dessen Dachfläche aufgefangen.
 
Für die Gebäudekubaturen sind aus klimaökologischer Sicht sowohl eckige als
 
auch 
ovale oder runde Formen möglich.
 
Sind unterschiedlich hohe Bauteile vorgesehen, 
ist die Anordnung der höheren
 
Bauformen am Südwestrand des Planungsgebiets von 
Vorteil.
 
Bauwerk
sbegrünung:
 
Bei der Bauwerksbegrünung kommen sowohl Dach
-
 
als auch Fassadenbegrünungen
 
zur Reduktion der Wärmeabstrahlung von Baukörpern in Frage.
 
Oberflächengestaltung 
-
 
Berücksichtigung des Albedo
-
Effektes, Minimierung 
der Bodenversiegelung:
 
Damit im Pla
nungsgebiet günstige thermische / bioklimatische Umgebungsbedingun-
gen gesichert werden, sind die befestigten Erschließungsflächen auf das nur notwen-
dige Maß zu begrenzen. Zudem sollten sie mit möglichst hellen Oberflächenbelägen 
ausgestaltet werden. Es sol
lte für Pflasterbeläge ein Hellbezugswert (engl. Albedo) 
zwischen ca. 30.0 und 60.0 gewählt werden, um am Tag die Aufheizung des Materials 
zu begrenzen und in der Nacht die örtliche Abkühlung nicht zu sehr zu verzögern.
 
Bei zu hellen Belägen kann es am Tag
 
zu Blendeffekten und zur Steigerung der bi-
oklimatischen Belastung durch Reflexstrahlung kommen.
 
Grüne Infrastruktur:
 
Zur Stärkung der Grünverbindungsachse entlang der Virchowstraße wäre die Ent-
wicklung einer parkartig begrünten Fläche am Nord
-
 
und Ostrand des Planungsge-
biets zu empfehlen. Locker angeordnete Bäume / Baumgruppen verringern über ihre

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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Schattenbildung in den 
warmen Sommermonaten die thermische Belastung durch die 
direkte Sonneneinstrahlung am Tag. Die Ergebnisse der Modellrechnungen zum Bi-
oklima belegen, dass an heißen Sommertagen unter Bäumen die gefühlte Tempera-
tur (PET) um bis zu über 10°C niedriger ist als
 
in unbeschatteten Bereichen mit glei-
cher Bodenbedeckung. Die beschatteten Flächen speichern weniger Wärme, 
wodurch zudem der nächtliche Wärmeinseleffekt herabgesetzt wird.
 
Der zusätzlich kühlende Verdunstungseffekt von Bäumen ist stark abhängig von der 
Wa
sserverfügbarkeit. Wird ein Baum in Trockenperioden bewässert, kann er mehr 
Wasser verdunsten und der Kühleffekt ist größer als bei einem unbewässerten Baum, 
dem der ausgetrocknete Boden kaum Wasser liefert. Daher kommt es zur Reduktion 
der Wärmebelastung 
auch auf die Pflege und eine sorgfältige Vorbereitung der 
Pflanzgruben an. So kann zum Beispiel durch den Einsatz von Baumrigolen der Was-
serhaushalt eines Baumes optimiert werden. In der Rigole kann Niederschlagswasser 
temporär zurückgehalten und gespeiche
rt werden, so dass es zu einem späteren 
Zeitpunkt zur Bewässerung des Baumes eingesetzt werden kann. Vor allem in den 
ersten Jahren nach der Pflanzung müssen Jungbäume bei anhaltender Trockenheit 
regelmäßig bewässert werden.
 
Blaue Infrastruktur (Wasserfläc
hen / Fontänen):
 
Eine weitere Möglichkeit zur Optimierung der thermischen Umgebungsbedingungen 
an heißen Sommertagen bieten Wasserflächen in Form von Wasserspielen oder 
Brunnenanlagen mit bewegtem Wasser. Diese sind dann zu empfehlen, wenn im Be-
reich der g
eplanten Neubebauung auch außenliegende Aufenthaltsbereiche für 
Gäste oder Werksangehörige geschaffen werden sollen. Sie verringern die thermi-
sche Belastung an heißen Sommertagen im unmittelbaren Nahbereich durch Ver-
dunstungskälte (vor allem beim Einsatz v
on Fontänen) und steigern damit die Qualität 
von Aufenthaltsbereichen. In Kombination mit schattenwerfenden Bäumen sind lokale 
Lufttemperatursenkungen von ca. 0
,
2 
–
 
1
,
5°C möglich.
 
12.2
 
Nutzung erneuerbarer Energien
 
Die Nutzung erneuerbarer Energien bzw. die spa
rsame und effiziente Nutzung von 
Energien 
ist vorgesehen
.
 
Die Energieversorgung soll auf Geothermie
-
Nutzung und 
PV
-
Strom
-
Erzeugung basieren. Ziel ist ein nach Möglichkeit klimapositives Gebäude.
 
 
13.
 
Artenschutzrechtliche Beurteilung
 
Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Fauna wurde ein Artenschutz-
gutac
hten (BfL Heuer & Döring Landschaftsarchitektur und Bauleitplanung, 
Februar 
202
5
) erstellt.
 
Ziel ist die Ermittlung der potenziell im Plangebiet und der näheren Umgebung zu 
erwartenden europarechtlich geschützten Tierarten (FFH
-
Anhang IV
-
Arten und Euro-
päis
che Vogelarten) und die Beurteilung, ob für diese Arten eine Beeinträchtigung 
nach den Zugriffsverboten des §
 
44 BNatSchG zu erwarten ist.
 
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zusammenfassend zu folgenden Er-
gebnissen:
 
13.1
 
Methodik der artenschutzrechtli
chen Prüfung 
 
Die Vorgehensweise richtet sich nach dem aktuellen ‚Leitfaden für die artenschutz-
rechtliche Prüfung in Hessen‘ (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz 2015), wonach sich die folgenden Arbeitsschritte 
erge-
ben: 
 

 
Bestandserfassung und Bestandsbeschreibung

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
 
Projektbeschreibung und Konfliktanalyse 
 

 
Maßnahmenplanung und 
 

 
ggf. Klärung der Ausnahmevoraussetzungen. 
 
13.2
 
Fauna
 
Als 
Grundlage
 
für die Beurteilung der Wirkungen, die mit der Umsetzung der Bauleit-
planung 
auf die artenschutzrechtlich relevante Fauna verbunden sein können, er-
folgte bei einer Begehung am 12. Februar 2025 eine Potenzialanalyse in Hinblick auf 
Vögel, Fledermäuse und Reptilien. Bei einem Artenschutzgutachten, dessen Bewer-
tungen auf einer Potenzi
alanalyse aufbauen, ist vom worst case auszugehen. 
 
13.2.1
 
Avifauna 
 
Die Bäume innerhalb der Grünfläche sind noch zu jung, als dass Baumhöhlen vor-
handen wären. An den Bäumen wurden einige Nistkästen für Höhlenbrüter befestigt.
 
Als Brutvögel in den Gehölzen und im Gebäude werden verbreitete Arten wie Blau
-
 
und Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Amsel, Grünfink und Hausrot-
schwanz erwartet. In den Nistkästen kann z.B. der Star einen Brutplatz haben. An 
dem Abrissgebäude sind 
keine Nester, z.B. von Schwalben, beobachtet worden. 
 
Hinweise zum Artenschutz: 
 
Alle heimischen Vogelarten sind nach der Vogelschutz
-
Richtlinie geschützt. Nach An-
hang I der Vogelschutzrichtlinie streng geschützte Arten werden im Untersuchungs-
gebiet nicht 
als Brutvögel erwartet. 
 
Ebenfalls streng geschützt sind die im Gebiet heimischen Greifvogel
-
Arten gemäß 
EU
-
Verordnung für Greifvögel 
-
 
abgeleitet aus dem Washingtoner Artenschutzabkom-
men. Eine Brut von Greifvögeln (Horste) wurde nicht beobachtet. 
 
13.2.2
 
Flederm
äuse 
 
Das Abrissgebäude war im Inneren nicht zugänglich. Ein Dachgeschoss ist nicht vor-
handen. Das Gebäude ist unterkellert. Die Kellerräume werden aktuell als Technik
-
 
und Energiezentrale, Lager
-
, Archiv
-
 
und Sanitärräume sowie für die Unterbringung 
von G
arderoben und Spinden genutzt (Firma Merck per Mail am 21. Februar 2025). 
 
An dem Gebäude können Fledermäuse z.B. in Jalousienkästen oder hinter Decken-
paneelen Sommer
-
 
und Zwischenquartiere haben. In dem Gebäude wird aktuell auf-
grund der Nutzungen kein Fle
dermaus
-
Winterquartier erwartet. Erst nach einem 
eventuellen längeren Leerstand könnte sich eine Winterquartier
-
Eignung ergeben. 
 
In den Bäumen im Änderungsbereich des B
-
Plans wurden keine Fledermausquartiere 
beobachtet. 
 
Alle Fledermäuse sind nach der FFH
-
Richtlinie Anhang IV streng geschützt. 
 
13.2.3
 
Reptilien 
 
Die Grünanlage innerhalb des Änderungsbereichs wurde in Hinblick auf eine Eignung 
als Lebensraum von Reptilien, insbesondere von Mauer
-
 
und Zauneidechse (Podar-
cis muralis und Lacerta agilis) begutachtet. 
Die Rasenfläche wird überwiegend inten-
siv gepflegt, so dass ungestörte, blütenreiche Saumstrukturen als Nahrungshabitate 
weitgehend fehlen. Auch Versteckmöglichkeiten im Bereich von Mauern, Steinen, 
Holzstapeln o.ä. wurden nicht festgestellt. Deshalb wird 
davon ausgegangen, dass 
innerhalb des Änderungsbereichs des B
ebauungsp
lans keine Eidechsen vorkom-
men.

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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13.3
 
Wirkung des Vorhabens
 
Die Änderung des Bebauungsplans bereitet Abriss
-
 
und Neubaumaßnahmen vor. 
 
Mit den Baumaßnahmen verbundene mögliche Wirkfaktoren in 
Hinblick auf die arten-
schutzrechtlich relevante Fauna sind 
 

 
Verlust von Brutbiotopen von Gehölzbrütern in Bäumen und Büschen 
 

 
Verlust von Brutbiotopen von Nischenbrütern in einem Abrissgebäude 
 

 
Verlust von Fledermaus
-
Sommer
-
 
und Zwischenquartieren in einem
 
Abrissge-
bäude 
 

 
möglicherweise Verlust eines Fledermaus
-
Winterquartiers nach längerem Gebäu-
deleerstand. 
 
13.4
 
Bestimmung der prüfungsrelevanten Arten
 
Anhand der Ortsbegehung im Jahr 2025 und sonstiger vorliegender Informationen 
kann das Vorkommen von nach europ
äischem oder nationalem Recht streng ge-
schützten Arten aus den Artengruppen Flora
, 
Fische
, 
Amphibien
, 
Insekten (einschl. 
Libellen)
, 
Reptilien
, 
Säugetiere mit Ausnahme der Fledermäuse
, 
Spinnen und Weich-
tiere mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden. 
 
Streng geschützte Arten aus diesen Gruppen sind aufgrund ihrer Verbreitung 
und/oder ihrer Lebensraumansprüche nicht im Gebiet zu erwarten. Das in der arten-
schutzrechtlichen Prüfung zu betrachtende Artenspektrum umfasst daher die Ar-
ten(gruppen) bzw. Gilden 
Fledermäuse
, 
Gehölzbrüter
, 
Nischenbrüter. 
 
13.4.1
 
Arten nach Anhang IV der FFH
-
Richtlinie 
 
Für die zu erwartenden Fledermäuse erfolgt nachfolgend eine Abfrage in einem Prüf-
bogen aus dem hessischen Leitfaden für artenschutzrechtliche Prüfungen (HMUELV 
2015) am Bei
spiel der Zwergfledermaus. Die Art tritt verbreitet auf und steht stellver-
tretend für eventuelle weitere Fledermausarten, deren Vorkommen nicht ausge-
schlossen werden kann
 
13.4.2
 
Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Artikel 1 der Vo-
gelschutzr
ichtlinie 
 
Für die zu erwartenden Vogelarten werden Angaben in der nachfolgenden ‚Tabelle 
zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger, besonders geschützter Vogelar-
ten‘ (HMUELV 2015) gemacht (Brutvögel und Nahrungsgäste). 
 
Eine mögliche Brutvogela
rt mit ungünstigem/unzureichendem Erhaltungszustand, die 
in mindestens einem der Nistkästen brüten kann, ist der Star. Für diese Art wird ein 
Prüfbogen aus dem hessischen Leitfaden für artenschutzrechtliche Prüfungen aus-
gefüllt. 
 
Ein weiterer Prüfbogen wir
d für den Grünfink ausgefüllt, dessen Erhaltungszustand in 
Hessen ebenfalls ungünstig/unzureichend ist und der die Bäume innerhalb des Än-
derungsbereichs zur Brut nutzen kann.
 
13.5
 
Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierli-
chen ökologi
schen Funktionalität
 
13.5.1
 
Vermeidungsmaßnahmen
 
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung müssen durchgeführt werden, um Störun-
gen, Tötungen und / oder Schädigungen von Tierarten des Anhangs IV der FFH
-
Richtlinie und von europäischen Vogelarten i.S.v. Art. 1 der Voge
lschutzrichtlinie zu

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
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vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung 
der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 
i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen.
 
Nr.
 
Art der Maßnahme
 
Art Bezug
 
V 1
 
Die Eingrünung des 
Änderungsbereichs und die Grünfläche werden 
als ‚zu Erhalten‘ festgesetzt, soweit sie sich nicht im direkten Baustel-
lenbereich befinden.
 
Vögel
 
V 2
 
Unnötige Beeinträchtigungen von Bäumen, zum Beispiel durch 
Baustelleneinrichtungsflächen, werden durch Festsetzungen von 
Maßnahmen zum Schutz von Bäumen während der Bauarbeiten ver-
mieden.
 
Vögel
 
V3
 
Die Nistkästen, die sich nicht im Eingriffsbereich befinden, bleiben er-
halten. 
 
Vögel
 
V4
 
Gehölzrodung ist nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 29. Februar zu-
lässig (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). 
 
Vögel
 
V5
 
Mit den Abrissarbeiten am Gebäude D 44 wird außerhalb der Vogel-
brutzeit und der Wochenstubenzeit zwischen dem 01. Oktober und 
dem 29. Februar begon
nen.
 
Vögel
 
Fledermäuse
 
V6
 
Es erfolgt vor Beginn der Baumaßnahmen eine Gebäudebegehung, 
insbesondere des Kellergeschosses, sollte es vor Abriss zu einem 
längeren Leerstand (3 Jahre und länger) kommen. 
 
Bei der Begehung wird nach möglichen Fledermaus
-
Winterquartieren 
gesucht. 
 
Fleder
mäuse
 
V7
 
Die ausführenden Baufirmen sind vor Beginn der Bauarbeiten über 
das Vorkommen von streng geschützten Tierarten zu informieren. 
 
Es ist darauf hinzuwirken, dass Funde von streng geschützten Tierar-
ten unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde gem
eldet werden. 
 
Vögel
 
Fledermäuse
 
V8
 
Es werden Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag durch Re-
duktion der Spiegelwirkung und Durchsichtigkeit bei größeren zusam-
menhängenden Glasflächen ergriffen. Folgende Maßnahmen sind 
hierzu geeignet 
 
•
 
flächige Markierungen 
 
•
 
halbtransparente Materialien 
 
•
 
a
rchitektonische Gestaltungsmaßnahmen oder Vogelschutz-
fenster nach neuestem technischem Stand 
 
•
 
halbtransparente Trennwände (z.B. an Balkonen oder Durch-
gängen) 
 

 
keine spiegelnden Fassadenflächen 
 
Vögel
 
V9
 
Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Beleuch-
tung (§ 41a BNatSchG): 
 
•
 
Die Beleuchtung darf nicht über den Bestimmungsbereich hin-
aus strahlen. 
 
•
 
Zulässig sind nur voll abgeschirmte Leuchten (0 % Upward Light 
Ratio) mit vollständig geschlossene
m, staubdichtem Gehäuse 
(Schutzklasse IP 65) und einem für die meisten Arten wirkungs-
armen Farbspektrum (ohne UV
-
Anteil, geringer Blaulichtanteil, 
warmweißes Licht mit Farbtemperaturen von 1600 
–
 
2400 K, 
max. 3000 K), deren Oberfläche sich nicht auf mehr a
ls 60 °C 
aufheizt. 
 
•
 
Die Lichtpunkthöhen sind möglichst niedrig zu halten. 
 
•
 
Die höchstzulässige Beleuchtungsstärke beträgt 5 Lux für die 
Weg
-
 
und Zugangsbeleuchtung von Grundstücken sowie 10 
Lux für Hof
-
 
und Parkplatzbeleuchtung. 
 
Vögel
 
V10
 
Es erfolgt im Zusammenhang mit den Vermeidungsmaßnahmen eine 
ökologische Baubegleitung. 
 
Vögel
 
Fledermäuse

Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
Seite 
34
 
/ 
34
 
 
 
 
13.5.2
 
CEF
-
Maßnahmen
 
Eine Durchführung vorgezogener Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen 
ökologischen Funktionalität (CEF
-
Maßnahmen) wird bei Einha
ltung der Vermei-
dungsmaßnahmen nicht erforderlich.
 
14.
 
Naturschutz
rechtliche
 
Eingriffs
-
 
und Ausgleichsbetrachtung
 
Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Land-
schaft verpflichtet, unvermeidbare 
Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Zur Quantifi-
zierung des Eingriffs und zur Bemessung des gegebenenfalls eintretenden Ausgleich-
serfordernisses ist eine Eingriffs
-
 
und Ausgleichsbi
lanzierung zu erstellen. Diese er-
folgt gemäß der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nach den Vorga-
ben der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 26.10.2018.
 
14.1
 
Erfassung und Darstellung des Bestandes 
 
Die Biotop
-
 
und Nutzungstypenkartierung ge
mäß der Hessischen Kompensationsver-
ordnung bildet die Grundlage für die rechnerische Bilanzierung im Rahmen der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelung.
 
14.2
 
Bilanzierung
 
Um den nach Naturschutzrecht geforderten Ausgleich des geplanten Eingriffs zu 
be-
messen, wird eine numerische Eingriffs
-
Ausgleichsbilanzierung anhand der Kompen-
sationsverordnung 
–
 
KV vom 26.10.2018 durchgeführt
 
und im weiteren Verfahren er-
gänzt
.
 
Der Inhalt dieser Bilanzierung ist eine Gegenüberstellung des Zustandes von Natur 
und Lan
dschaft vor und nach der Durchführung der Bauvorhaben, die durch den Be-
bauungsplan ermöglicht werden.
 
14.3
 
Naturschutzrechtlicher Ausgleich
 
Die Klärung des Ausgleichs erfolgt im Verlauf des weiteren Verfahrens.
 
15.
 
Biodiversität
 
D
ie Ziele des Magistratsbeschlusses 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MV
-
Nr. 
2014/0014) vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie 
die Hess. Biodiversitätsstrategie
 
werden
 
bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans 
berücksichtig
t
.
 
 
16.
 
Vorliegende Gutachten und weitere Grun
dlagen
 

 
„
Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29
.1
 
„Merck Nord
ost
“ 
zur teilweisen Än-
derung des Bebauungsplans A29 „Merck Nord“ 
in der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt
“
, Ökoplana, Mannheim (
April 2025
)
 

 
Artenschutzgutachten „Änderung des 
Bebauungsplans Nr. A29 „Merck Nord“
,
 
BfL Heuer & Döring Landschaftsarchitektur und Bauleitplanung
, Wiesbaden
, 
Februar 
202
5

2025/0137

5955 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.05.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0137 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061 010 1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 29.04.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 1) zum Bebauungsplan A 29.1 
wird zugestimmt.  
 
2. Der Magistrat beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 
BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf fentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB durch Einstellung der unter Punkt  1 genannten Planunterlage  in das 
Internet und deren zusätzliche öffentliche Auslegung beim Stadtplanungsamt . 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
Nur zur Kenntnis: Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29.1 (datenschutzrel. 
Anlage) 
Nur zur Kenntnis: Artenschutzfachbeitrag (datenschutzrel. Anlage)

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0137 vom 29.04.2025 
 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Die Merck KGaA, Darmstadt, plant am nordöstlichen Rand des Firmengeländes (Ecke 
Frankfurter Straße / Virchowstraße) einen Büroneubau. Das Gebäude soll als administrativer 
Hauptsitz einer Unternehmenssparte mit Sondernutzungsbereichen (Konferenzbereichen) i m 
EG genutzt werden.  
 
Das Plangebiet liegt im rechtswirksamen  Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – (in Kraft 
getreten am 30.05.2002) und ist bislang zum Großteil unbebaut. Der rechtswirksame 
Bebauungsplan A 29 setzt für das Baufeld  eine maximale Gebäudehöhe von 20 m fest. Da 
jedoch ein höheres Gebäude von bis zu 45 m Höhe geplant ist, ist eine Änderung des 
Bebauungsplans dahingehend erforderlich. Der Bebauungsplan A 29  soll im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans A 29.1 so geändert werden, dass das Vorhaben pla nungsrechtlich 
zulässig ist. 
 
 
Ziel des Bebauungsplans  
 
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 – Merck Nordost – ist es, für das 
Neubauvorhaben Planungsrecht zu schaffen. D as städtebauliche Leitmotiv und 
Entwicklungsziel ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als Auftakt bzw. 
Abschluss entlang der Frankfurter Straße gelesen werden kann und mit dem sogenannten 
Pützerturm im Zentrum des Firmengeländes korrespondiert . Die Freiflächen im Plangebiet 
sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und Stadtteil Arheilgen gestaltet 
werden.  
 
Der Bebauungsplan A 29.1 soll in seinem Geltungsbereich den rechtswirksamen  
Bebauungsplan A 29 ändern. Die Festsetzungen de s Bebauungsplan s A 29 sollen lediglich im 
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans A  29.1 zielgerichtet geändert und 
ergänzt werden. Insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe soll geändert werden.  
 
Das Bebauungsplanverfahren wird durch den Aufstellungsbeschluss der 
Stadtverordnetenversammlung ( MV-Nr. 2025/0136, im Geschäftsgang) eingeleitet.  
 
Bebauungsplanverfahren  
 
Der Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB 
aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist als gesonderter Teil der Begründung ein 
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. Der Beschluss zur frühzeitigen 
Beteiligung wird der Stadtverordnetenversa mmlung nur zur Kenntnis gegeben.  
Parallel mit dem Beschluss über d ie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 
Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 
BauGB liegt dem Magistrat auch  die Magistrat svorlage zum Aufstellungsbeschluss (s. MV-
Nr. 2025/0136, im Geschäftsgang)  vor.

- 4 - 
 
Zu 1. und 2: 
 
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind die 
Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ( Anlage 1), als Grundlage dieses 
Verfahrensschrittes , erstellt worden . Nach Beschluss des Magistrats erfolgt die 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo und die Einstellung der Planunterlage „Allgemeine 
Ziele und Zwecke der Planung“ für die Dauer eines Monats  in das Internet. Im gleichen 
Zeitraum wird zusätzlich im  Stadtplanungsamt  die Planunterlage öffentlich ausgelegt. 
Während dieser Zeit wird zugleich der Öffentlichkeit  die Möglichkeit gegeben, 
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich  vorzubringen und zu erörtern.  
 
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung und die 
Bereitstellung der Planunterlagen im Internet informiert sowie zur Äußerung auch im 
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 
Abs. 4 BauGB aufgefordert.  
 
 
 
Der Dezernent II I 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 5

6010 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.05.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0137 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
184 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061 010 1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 29.04.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 1) zum Bebauungsplan A 29.1 
wird zugestimmt.  
 
2. Der Magistrat beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 
BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf fentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB durch Einstellung der unter Punkt  1 genannten Planunterlage  in das 
Internet und deren zusätzliche öffentliche Auslegung beim Stadtplanungsamt .

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
Nur zur Kenntnis: Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29.1 (datenschutzrel. 
Anlage) 
Nur zur Kenntnis: Artenschutzfachbeitrag (datenschutzrel. Anlage)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0137 vom 29.04.2025  
 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Die Merck KGaA, Darmstadt, plant am nordöstlichen Rand des Firmengeländes (Ecke 
Frankfurter Straße / Virchowstraße) einen Büroneubau. Das Gebäude soll als administrativer 
Hauptsitz einer Unternehmenssparte mit Sondernutzungsbereichen (Konferenzbereichen) i m 
EG genutzt werden.  
 
Das Plangebiet liegt im rechtswirksamen  Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – (in Kraft 
getreten am 30.05.2002) und ist bislang zum Großteil unbebaut. Der rechtswirksame 
Bebauungsplan A 29 setzt für das Baufeld  eine maximale Gebäudehöhe von 20 m fest. Da 
jedoch ein höheres Gebäude von bis zu 45 m Höhe geplant ist, ist eine Änderung des 
Bebauungsplans dahingehend erforderlich. Der Bebauungsplan A 29  soll im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans A 29.1 so geändert werden, dass das Vorhaben pla nungsrechtlich 
zulässig ist. 
 
 
Ziel des Bebauungsplans  
 
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 – Merck Nordost – ist es, für das 
Neubauvorhaben Planungsrecht zu schaffen. D as städtebauliche Leitmotiv und 
Entwicklungsziel ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als Auftakt bzw. 
Abschluss entlang der Frankfurter Straße gelesen werden kann und mit dem sogenannten 
Pützerturm im Zentrum des Firmengeländes korrespondiert . Die Freiflächen im Plangebiet 
sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und Stadtteil Arheilgen gestaltet 
werden.  
 
Der Bebauungsplan A 29.1 soll in seinem Geltungsbereich den rechtswirksamen 
Bebauungsplan A 29 ändern. Die Festsetzungen de s Bebauungsplans A 29 sollen lediglich im 
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans A  29.1 zielgerichtet geändert und 
ergänzt werden. Insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe soll geändert werden.  
 
Das Bebauungsplanverfahren wird durch den Aufstellungsbeschluss der 
Stadtverordnetenversammlung ( MV-Nr. 2025/0136, im Geschäftsgang) eingeleitet.  
 
Bebauungsplanverfahren  
 
Der Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB 
aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist als gesonderter Teil der Begründung ein 
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. Der Beschluss zur frühzeitigen 
Beteiligung wird der Stadtverordnetenversammlung nur zur Kenntnis gegeben.  
Parallel mit dem Beschluss über d ie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 
Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 
BauGB liegt dem Magistrat auch  die Magistratsvorlage zum Aufstellungsbeschluss (s. MV-
Nr. 2025/0136, im Geschäftsgang)  vor.

Zu 1. und 2: 
 
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind die 
Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ( Anlage 1), als Grundlage dieses 
Verfahrensschrittes , erstellt worden. Nach Beschluss des Magistrats erfolgt die 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo und die Einstellung der Planunterlage „Allgemeine 
Ziele und Zwecke der Planung“ für die Dauer eines Monats  in das Internet. Im gleichen 
Zeitraum wird zusätzlich im  Stadtplanungsamt die Planunterlage öffentlich ausgelegt. 
Während dieser Zeit wird zugleich der Öffentlichkeit  die Möglichkeit gegeben, 
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich  vorzubringen und zu erörtern.  
 
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung und die 
Bereitstellung der Planunterlagen im Internet informiert sowie zur Äußerung auch im 
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 
Abs. 4 BauGB aufgefordert.  
 
 
 
Der Dezernent III  
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 6

162 Zeichen

Punkt 9: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - (Beschluss zur frühzeitigen 
Beteiligung) 
 (V-Nr. 2025/0137) 
 
Der Fachausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

TOP 184
TOP 9

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  • Windausweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0137
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00