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Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Anlage 1 Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – zur t ei lw eisen Änderung des Bebauungsplans A 29 – Merck Nord – Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (§ 2a Abs. 1 BauGB) 2 9 .04 .2025 Dezernat III: Michael Kol mer Stadtr at Inhalt Seite 2 / 34 PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT Bearbeitung: Dipl. - Ing. Stadtplaner Wolfgang Schulz Inhalt Seite 3 / 34 Inh altsverzeichnis : Allgemeine Ziele und Zwecke und der Planung 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis 6 2. Rechtsgrundlagen 6 3. Verfahren 6 3.1 Früh zeitige Beteiligung 7 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 7 5. Planungsrechtliche Situation 8 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 8 5.2 Flächennutzungsplan 9 5.3 Landschaftsplan 10 5.4 Bebauungspläne 11 6. Bestand 12 6.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand 12 6.2 Stadträumliche Einbindung 13 6.3 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung 13 6.4 Schallimmissionen 15 6.5 Schutzausweisungen 16 6.6 Be stand und Bewertung der Naturraumpotentiale 17 6.7 Bodenschutz und Altlasten 22 6.8 Kampfmittel 23 6.9 Störfallbetrieb gemäß Seveso - III - Richtlinie 23 7. Planung 24 8. Technische Infrastruktur 25 9. Wasserwirtschaftliche Belange 25 9.1 Wasserversorgung 25 9.2 Wasserqualität 25 9.3 Niederschlagswasserversickerung 25 9.4 Wasserentsorgung 25 Inhalt Seite 4 / 34 9.5 Oberirdische Gewässer 26 9.6 Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“ 26 9.7 Grundwasserverunreinigung 26 10. Verkehr und Mobilität 26 11. Schallschutz 26 12. Klimaschutz 26 12.1 Klimagu tachten 26 12.2 Nutzung erneuerbarer Energien 30 13. Artenschutzrechtliche Beurteilung 30 13.1 Methodik der artenschutzrechtlichen Prüfung 30 13.2 Fauna 31 13.3 Wirkung des V orhabens 32 13.4 Bestimmung der prüfungsrelevanten Arten 32 13.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 32 14. Naturschutzrechtliche Eingriffs - und Ausgleichsbetrachtung 34 14.1 Erfassung und Darstellung des Bestandes 34 14.2 Bilanzierung 34 14.3 Naturschutzrechtlicher Ausgleich 34 15. Biodiversität 34 16. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen 34 Inhalt Seite 5 / 34 Abb i ldungs verzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebiets im Stadtgebiet ................................ ................................ .................. 7 Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 mit L age des Plangebietes ............................... 9 Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 (aktueller Stand mit Änderungen und Anpassungen: September 2022) mit Lage des Plangebietes .................. 9 Abb. 4: Ausschnitt Leitbildkarte, Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004 mit Lage des Plangebietes ................................ ................................ ................................ ................ 10 Abb. 5: Ausschnitt Entwicklungskarte, Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004 ..... 10 Abb. 6: Ausschnitt aus dem Bebauungsplans A29, mit Geltungsbereich des aufzustellenden Bebau ungsplans A 29.1 (ohne Maßstab) ................................ ................................ .......... 11 Abb. 7: Orthofoto, mit Bezeichnung der Gebäude und Kennzeichnung des Plangebiets (ohne Maßstab ) ................................ ................................ ................................ ............................ 13 Abb. 8: Liniennetzplan Stadt Darmstadt ................................ ................................ ......................... 14 Abb. 9: Anschluss des Plangebiets an den ÖPNV ................................ ................................ ......... 14 Abb. 11: Lärmkartierung 2023: „Straßenlärm 6 - 22 Uhr ................................ ................................ .... 15 Abb. 10: Auszug aus der Klimaanalysek arte der Stadtklimaanalyse für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................ ................................ ................................ ........................... 18 Abb. 11: Auszug aus der Karte „Wärmebelastungsindex“ der Stadt klimaanalyse für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................ ................................ .......................... 19 Abb. 12: Auszug aus Planungshinweiskarte der Stadtklimaanalyse für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................ ................................ ................................ ........................... 21 Abb. 13: Schemaschnitt städtebauliche Hochpunkte ................................ ................................ ....... 24 Abb. 14: Freiflächenplan, Siegerentwurf 2024 ................................ ................................ ................. 24 Abb. 15: Isometrie „Innovation Mile“, Siegerentwurf des Wettbewerbs 2024 ................................ .. 25 Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 6 / 34 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis Ziel der Bebauungsplanänderung ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung eine s Büroneubau s der Merck KGaA, Darmstadt am nordöstlichen Rand des Firmengelän- des (Ecke Frankfurter Straße / Virchowstraße). Das Gebäude soll als administrativer Hauptsitz einer Unternehmenssparte , mit Sondernutzungsbereichen (Konferenzbe- reichen) im E rdgeschoss , genutzt werden. Zur Erschließung d ieser Sondernutzungs- bereiche ist eine separate Bedarfszufahrt geplant. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplan s A 29 – Merck Nord – und ist bislang zum Großteil unbebaut. Der Bebauungsplan A 29 lässt eine maximale Gebäude höhe von 20 m zu. Da ein höheres Gebäude von bis zu 4 5 m Höhe geplant ist , ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Für das Vorhaben „ Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ wurde 2024 ein W ettbewerb durchgeführt. Der Bebauungsplan A 29 soll so geändert wer- den, dass das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist . 2. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geän- dert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394) Baunutzungsverordnung (BauNVO ) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 1 4.06.2021 (BGBl. I S. 1802) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.07.2024 (GVBl. Nr. 32) Hess. Gemeindeordnung (HGO ) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art . 1 des Gesetzes vom 0 1 .0 4 .202 5 (GVBl. Nr . 24 ) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323) Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG ) i.d.F. vom 25.05.2023 ( GVBl. I S. 379), zu- letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10.10.2024 (GVBl. Nr. 57) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409) Hess. Wassergesetz (HW G ) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge- ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.02.2025 (BGBl. I Nr. 58 ) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323 ) 3. Verfahren Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gem. §§ 3 und 4 BauGB, welches sich durch eine zweifache Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auszeichnet. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 7 / 34 3.1 Frühzeitige Bete iligung D ie nun vorliegende n allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll en der frühzei- tigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu- grunde gelegt werden. 4. Lage des Plangebietes und r äumlicher Geltungsbereich Das Planungsgebiet befindet sich im Norden von Darmstadt, am nördlichen Rand des W erk s geländes der Merck KGaA zwischen der Frankfurter Straße / Virchowstraße sowie der werksinternen Weseler Straße in der Gemarkung Arheilgen, Flur 17, Flur- stück Nr. 2/2 (tlw.) . Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,35 ha . Abb. 1 : Lage des Plangebiets im Stadtgebiet Quelle: Vermessungsamt Darmstadt, Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 8 / 34 Abb. 2 : Geltungsbereich des Bebauungsplans A 29.1 – Merck Nordost – (ohne Maßstab) 5. Planungsrechtlich e Situation 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan Im Regionalplan Südhessen 2010 ist das Plangebiet als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe “ festgelegt . Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die geplante Festsetzung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO entspricht der Festlegung im Regionalplan Südhessen 2010 und gilt somit als den Zielen der Raumordnung angepass t. Die angrenzenden Flächen sind ebenfalls als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe “ festgelegt . Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 9 / 34 Abb. 2 : Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 mit Lage des Plangebietes Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt , Regionalplan Südhessen 2010, Teilkarte 3 , Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt 5.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (FNP) 2006 ist das Plan- gebiet als „ Ge werbliche Baufläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Abb. 3 : Ausschnitt Flächennutzungsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 (aktueller Stand mit Änderungen und Anpassungen: September 2022) mit Lage des Plangebietes Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 20 22 , Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 10 / 34 5.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (September 2004) ist ein In- strument der kommunalen Planung mit der Zielsetzung , den Naturschutz, die Land- schaftspflege und die Naherholung sicherzustellen. Die Grundlage hier für ist das Hes- sische Naturschutzgesetz. Die Leitbild karte mit Entwicklungsprioritäten kennze ichnet die verschiedenen Nut- zungsziele für die Freiflächen im Siedlungsbereich. In dieser Karte ist der Bereich des Plangebiets markiert mit dem Vorsatz „Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen / Sportflächen“ und „Erhalt/Ausbau von wichtig en Grünverbindungen“ . Dort greift das Ziel der Schaffung eines vernetzen Grünsystems. Deswegen sind so- wohl die Integration bereits vorhandener als auch d ie Schaffung neuer Grün strukturen Aspekte, welche im Rahmen der Auf stellung des Bebauungsplanes zu berücksichti- gen sind . Abb. 4 : Ausschnitt Leitbildkarte, Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 200 4 mit Lage des Plangebietes Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003, Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt Abb. 5 : Ausschnitt Entwicklungskarte, Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004 Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004 , Ergänzung durch Planungsgruppe Darmstadt Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 11 / 34 5.4 Bebauungspläne Gegenwärtiges Planungsrecht Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – (Auszug) Abb. 6 : Ausschnitt aus dem Bebauungsplans A29, mit Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 ( ohne Maßstab ) Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt , Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt Der Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – , in Kraft getreten am 30.05.2002, umfasst den gesamten nördlichen Rand des Werk s geländes der Merck KGaA und ist in die Baufelder 1 bis 5 unterteilt. Die Baufelder sind durch umlaufende Baugrenzen festge- setzt. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind unter Einhaltung des Grünflächencharakters und der diesbezüglichen Festsetzu ngen Nebenanlagen ge- mäß HBO zulässig. Das Baufeld 5 ist als eingeschränktes Gewerbegebiet GEe festgesetzt , in dem bauli- che und sonstige Anlagen nach § 8 Abs. 1 BauNVO, in denen gewerbliche oder in- dustrielle Produktion möglich ist, nicht zulässig sind . Das Baufeld ist in die zwei Teil - Baufelder 5A und 5B gegliedert, wobei das Baufeld 5A lediglich den annähernd quad- ratischen Teilbereich im Nordwesten umfasst. Im Baufeld 5A ist eine Höhe von 12 m und im Baufeld 5B eine Höhe von 20 m zulässig. Die überbaubare Grundstücksfläche für die Teilbaufelder 5A und 5 B beträgt zusammen 13.575 m² , die zulässige Grund- fläche zusammen 12.218 m² . Im Geltungsbereich des Bebauungsplans A 29 sind Ge- bäude bis 150 m Länge zulässig. Im Baufeld 5 ist ein durchschnittlicher flächenbez o- gene r Schallleistungspegel dB(A) / m² von maximal 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts zulässig. Im Geltungsbereich sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, von denen nicht erheblich belästigende Geruchs - und Schadstoff - Emissionen (gas - oder staubförmig) ausgeh en. Die Grünflächen um das Baufeld 5 sind als unbefestigte, nicht überbaubare Grund- stücksflächen mit Bäumen festgesetzt. Für Zufahrten und Wege kann der werkstra- ßenbegleitende Grünstreifen bis zu 30 % befestigt werden. Zu erhaltende Bäume sind Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 12 / 34 im rechtswir ksamen Bebauungsplan A 29 für den Bereich des geplanten Geltungs- b ereich s des Bebauungsplans A 29.1 nicht festgesetzt. Entlang der nördlichen Baugrenze des Bearbeitungsgebiets ist gemäß Planzeichnung die Anpflanzung einer mehrreihigen und flächigen Pflanzun g aus standorttypischen Laubbäumen und - sträuchern als Randeingrünung festgesetzt. Diese wurde seit 2002 vor Ort entsprechend umgesetzt. Entlang des Werkzauns im Norden des Baufeldes ist ein Wiesenstreifen mit 3 m von der öffentlichen Verkehrsfläche zurück gesetztem Sicherheitszaun festgesetzt, der ebenfalls vor Ort umgesetzt wurde. 10 % der Baufelder sind als Garten - und Grünflächen anzulegen. P ro 300 m² über- baubarer Grundstücksfläche soll – vorzugsweise entlang des Randes des Baufeldes – ein großkroniger Laubbaum gepflanzt werden. Daraus ergibt sich eine Mindestan- zahl von 30 Bäumen in den Baufeldern 5A + 5 B. Der Anteil der extensiven Begrünung der Dachf lächen mit trockenresistenten Stau- den, Moosen oder Gräsern - Kräutern ist mit 30 % festgesetzt. Für die Anpflanzung von Kletterpflanzen als Vertikalbegrünung ist 1 Kletterpflanze pro 3,00 lfdm. fenster - und torloser Außenwandfläche festgesetzt. Sofern im Bea rbeitungsgebiet oberirdische Stellplätze angeordnet werden , sind für Parkstände Rasenfugenpflaster, für Fahrflächen ein befestigter Belag festgesetzt. Niederschlagswasser von Dachflächen soll gesammelt werden und einer Nutzung als Brauchwasser oder zur Bew ässerung von gärtnerischen Flächen und anderen Pflan- zungen zugeführt werden. 6. Bestand 6.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand Innerhalb des Plangebiets befindet sich ein dreistöckiges Bestandsgebäude (D44), das jedoch im Vorfeld der geplanten Neu baumaßnahme zurückgebaut wird. Auf Luft- bildern und älteren Lageplänen ist zum Teil ein weiteres, eingeschossiges Bestands- gebäude (A60) zu sehen, das von Südwesten her bis an das Plangebiet heran ragt. Dieses wurde zugunsten des Neubaus LS Lab Hub bereits i n Teilen und wird bis zum Beginn der geplanten Neubaumaßnahme vollständig zurückgebaut. Außerdem befin- den sich innerhalb des Plangebiets asphaltierte Verkehrsflächen, die ebenfalls zur Disposition stehen. Die weiteren Bestandsgebäude im Plangebiet (D40 - 43) bleiben vorerst erhalten. Innerhalb des Plangebiets befindet sich im unmittelbaren Umfeld des abgängigen Be- standsgebäudes (D44 ) eine Gruppe von Bestandsbäumen. Hinzu kommen im Plan- gebiet weitere Einzel - Baumstandorte. In den nicht als Verkehrsflächen befes tigten Bereichen des Bearbeitungsgebiets befinden sich Rasenflächen. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 13 / 34 Abb. 7 : Orthofoto , mit Bezeichnung der Gebäude und Kennzeichnung des Plangebiet s ( ohne Maßstab ) Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt Oktober 2021, Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt 6.2 Stadträumliche Einbindung Das Plangebiet im Betriebsgelände der Merck KGaA liegt im nördlichen Gewerbe - und Industriegebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt und grenzt südlich an den Stadtteil Darmstadt - Arheilgen an . Die direkte südliche Umgebung des Plangebiets ist stark gewerblich / industriell geprägt. N ordwestlich des Plangebiets, auf der gegen- überliegenden Seite der Virchowstraße , befindet sich eine Sportanlage und nordöst- lic h befindet sich Einzelgewerbe sowie ein angrenzendes Wohngebiet. Im Osten auf der anderen Seite der Frankfurter Straße befindet sich ein Autohaus. 6.3 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung 6.3.1 Motorisierter Individualverkehr ( MIV) Das Betriebsgelände der Merck K G aA ist über wenige Zufahrten erschlossen . Die Zufahrten liegen an der Frankfurter Straße, südlich dieses Plangebiets, sowie im Westen an der Virchowstraße . Große Mitarbeiter - und Besucherpar k plätze befinden sich an der Frankfurt er Straße sowie an der Virchowstraße. Die Anbindung an das städtische und übergeordnete Straßennetz erfolgt somit über die Frankfurter Straße sowie die Virchowstraße und im weiteren Verlauf über die Lan- gener Straße ( Umgehungsstraße, B3) im Westen , sowie de n Carl - Schenck - Ring im Süden . Das Gebiet ist daher gut an das Verkehrsnetz in Darmstadt angeschlossen. Das Plangebiet wird durch Verkehrsflächen innerhalb des Betriebsgeländes der Merck KGaA erschlossen. Im Plangebiet selbst sind keine weiteren durchgängi gen Verbindungen für den MIV vorhanden. A60 D44 D40 D41 D42 D43 Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 14 / 34 6.3.2 ÖPNV Das Plangebiet ist im Süden über die Haltestellen „Merck“ und „Maulbeerallee“ sowie im Norden über die Haltestelle „Im Fiedlersee“ angeschlossen. Abb. 8 : Liniennetzplan Stadt Darmstadt Quelle: Gültig ab 15. Dezember 2024, Dar mstadt - Dieburg Nahverkehrsorganisation An der Haltestelle „Merck“ verkehren die Straßenbahnlinien 1, 6 und 8. An de n Hal- testelle n „Maulbeerallee“ sowie „Im Fiedlersee“ verkehren ebenfalls die Straßenbahn- linien 1, 6 und 8 sowie die Buslinie AH . Alle drei Ha ltestellen sind fußläufig vom Plan- gebiet zu erreichen. Weiter im Süden – ca. 900 m entfernt – befindet sich der Nord- bahnhof mit Anschluss an die Regionalbahn en Richtung Frankfurt und Michelstadt sowie Mainz / Wiesbaden und Aschaffenburg. Etwa 1,5 km entfernt befindet sich der S - Bahn halt „Arheilgen Bahnhof“, mit Anschluss an die S - Bahn 6 Richtung Darmstadt Hbf sowie Frankfurt am Main und Bad Vilbel. Abb. 9 : Anschluss des Plangebiets an den ÖPN V Quelle: Vermessungsamt Darmstadt , Ergänzung Planungsgruppe Darmstadt Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 15 / 34 6.3.3 Fuß - und Radwege Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine öffentlichen Fuß - und Radwege. Entlang der Frankfurter Straße ist über die gesamte Strecke neben dem Betriebsge- lände der Merck KGaA verlaufend ein parallel geführter Fuß - und Radweg durch Stra- ßenbegleitgrün baulich von der Fahrbahn abgetrennt. Entlang der Virchowstraße ist beidseitig e benfalls ein parallel geführter Fuß - und Rad- weg durch Straßenbegleitgrün baulich von der Fahrbahn abgetrennt. Auf dem Betriebsgelände der Merck KGaA selbst und damit auch die direkten Fuß - und Radverbindungen zum Plangebiet werden betrieblich geführt und gepflegt. Neben den Kfz - Zufahrten zum Betriebsgelände der Merck KGaA (s.o.) befinden sich direkt nordwestlich und nordöstlich zwei weitere Fußgänger - Zugänge (Drehkreuzan- lagen) zum Plangebiet für Be dienstete der Firma Merck . 6.4 Schallimmissionen Das Plangebie t wird im Osten von der Frankfurter Straße und im Norden von der Virchowstraße eingefasst, die als Hauptverkehrsstraßen stark befahren sind. Im Be- reich der Frankfurter Straße verläuft ebenfalls die Straßenbahntrasse mit den Linien 1, 6 und 8. Im Süden sowi e im Westen wird das Plangebiet von betriebseigenen Stra- ßen und Wegen der Merck KGaA begrenzt. Das Plangebiet ist somit relevant durch Verkehrslärm belastet. Gemäß der Lärmkartierung 2023 der Wissenschaftss tadt Darmstadt „Straßenlärm 6 - 22 Uhr“ wirken auf das Plangebiet 46 bis 70 dB(A). Abb. 10 : Lärmkartierung 2023: „Straßenlärm 6 - 22 Uhr Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 16 / 34 Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets und auch nicht im „Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt/Main“ . D as Plangebiet wird eventuell d urch betriebseigene Lärmemissionen belastet . 6.5 Schutzausweisung en 6.5.1 Natura 2000 Gebiete (FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSG)) Es befinden sich weder im Plangebiet noch in planungsrelevanter Umgebung Natura 2000 - Gebiete (FFH - Gebiete, Vogelschutzgebiete). Die nächstgelegene n FFH - Gebiete sind das Gebiet Nr. 6017 - 303 „ Rotböhl “ , das sich sich ca. 3,5 km nord westlich des Plangebiets befindet und das FFH - Gebiet Nr. 6018 - 305 „ Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen“ in ei- ner Entfernung von ca. 3 km östlich des Plangebietes. Bei dem nächstgelegenen VSG handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117 - 401 „Gries- heimer Sand “ . Dieses beginnt westlich der Autobahn A 5 und liegt in einer Entfernung von etwa 7 km süd westlich zum Plangebiet. Durch die Entfernung und Lage der Gebiete zum Plangebiet sind durch die vorlie- gende Planung keine Auswirkungen auf die näc hstgelegenen Natura 2000 - Gebiete zu erwarten. 6.5.2 Gesetzlich geschützte Biotope Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope (Na- tureg V iewer , HLNUG ) . 6.5.3 Schutzgebiete und - objekte Naturschutz D as nächstgelegene Naturschutzgebiet „ Am Kleewog von Gräfenhausen “ im Nord- westen befindet sich 2,8 km entfernt. Ein weiteres Naturschutzgebiet „ Silzwiesen von Darmstadt - Arheilgen “ befindet sich im Nord osten und ist 4,1 km vom Plangebiet ent- fernt. 6.5.4 Landschaftsschutzgebiete Da s Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ umfasst die ca. 2 km entfernt vom Plangebiet angrenzenden Waldflächen. 6.5.5 Schutzgebiete und - objekte , Denkmalschutz Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Gebiete oder Objekte. Die nächsten denkmalgesc hützten Objekte befinden sich im Ortskern von Arheilgen in der Nähe des Löwenplatzes. 6.5.6 Bodendenkmäler Für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans bzw. dessen direktem Um- feld sind derzeit keine Hinweise auf Bodendenkmäler § 2 Abs. 2 HDSchG bekannt. 6.5.7 Sonstige Schutzausweisungen Es liegen keine Schutzgebietsausweisungen nach Naturschutzrecht, Wassers chutz- recht oder Forstrecht für den Geltungsbereich vor. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 17 / 34 6.5.8 Baumschutzsatzung In Darmstadt sind Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt. Geschützt sind B äume, die - gemessen in einem Meter Höhe - bei Laub- bäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. Die Betroffenheit der Bäume im Plangebiet wird im Bebauungsplanverfah- ren ermittelt. 6.6 Bestand und Bewertung der Naturrau mpotentiale 6.6.1 Naturräumliche Einordnung Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Einheit der Untermainebene , innerhalb des Hegbach - Apfelbach - Grunds (2 32 . 13 ). 6.6.2 Geologie und Boden Das Plangebiet befindet sich in dem geologischen Strukturraum „Nördlicher Ober- rheingraben“. Die Hauptgesteinseinheit ist Sand. 6.6.3 Hydrogeologie und Grundwasser Das Plangebiet befindet sich in dem hydrogeologischen Großraum „Oberrheingraben mit Mainzer Becken und nordhessischem Tertiär“. Die Fließrichtung des Grundwassers verläuft von Osten nach Westen auf den Rhein als Vorfluter zu. Gemäß dem Fachinformationssystem Grundwasser - und Trinkwasserschutz des Landes Hessen (www.gruschu.hessen.de) befindet sich da s Plangebiet in einem hyd- rogeologisch günstigen Gebiet. 6.6.4 Klima und Luft Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein - Main - Gebiet. Im Oberrheingraben und an der Bergstraße treten deutschlandweit vergleichsweise hohe Temperaturen und geringe Niederschlagsmenge n auf. Hier zeigt sich vorwiegend maritimer Klimaein- fluss. In Darmstadt lag die mittlere Jahrestemperatur im Zeitraum von 2010 bis 2018 bei rund 10,54°C. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge lag zwischen 2010 bis 2018 bei etwa 687,70 mm, das langjährig e Mittel von 1996 bis 2010 liegt bei 749 mm (Messungen des Deutschen Wetterdienstes von der Internetpräsenz der Wissen- schaftsstadt Darmstadt entnommen). Die vorherrschende Windrichtung ist ganzjährig „West“ . Aufgrund von Versiegelung und umgrenzenden Nutzu ngsstrukturen (zusätz- liche Wärmeausstrahlung) ist das Plangebiet bereits thermisch belastet. Das Plange- biet besitzt daher keine übergeordnete klimatische Funktion. Klimaanalysekarte Die Klimaanalysekarte beschreibt Klimaeigenschaften und Klimaphänomene für die planerische Anwendung, welche sich aufgrund der Flächennutzung und der Topogra- phie einstellen. Ihr zentrales Element sind die Klimatope, welche Gebiete mit ähnli- chen mikroklimatischen Ausprägungen darstellen. Des Weiteren werden in der Karte die Ergebnisse der Kaltluftmodellierung mit KLAM_21 für die Anfangsphase der Nacht aufbereitet. Zusätzlich sind in der Karte auch thermische und lufthygienische Verhältnisse abgebildet. Die Karte basiert auf der Bestandssituation aus dem Jahr 202 3. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 18 / 34 Entsprechend der an lokalspezifische Anforderungen angepassten Klimaanalyse- karte der Wissenschaftsstadt Darmstadt herrscht im Plangebiet Gewerbe/Indust- rieklima vor: sehr hoher Versiegelungsgrad, starke Veränderung aller Klimaelemente, Ausbildung eines Wärmeinseleffektes, teilweise hohe Luftschadstoffbelastung, mä- ßige Überwärmung (Wärmebelastungsindex zwischen 1,70 und 1,85). Im Westen liegt eine Kal tl uftbarriere . Abb. 11 : Auszug aus der Klimaanalysekart e der Stadtklimaanalyse für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, ThINK 2024 Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 19 / 34 Wärmebelastungsindex Die Karte zeigt den Wärmebelastungsindex innerhalb des Stadtgebiets von Darm- stadt. Er verfügt über einen Wertebereich von +1 bis +2. Je höher der Wert ausfällt, desto höher ist auch die potenzielle Wärmebelastung (insbesondere) an heißen Ta- gen. Die räumliche Auflösung beträgt 10 m x 10 m Zellgröße. Grundlage für die Berechnung sind folgende Eingangsdaten, wel che jeweils mit 25 % multiplikativ gewichtet wurden: 1.) Versiegelungsgrad in % 2.) Gebäudevolumendichte in m³/m² 3.) Landoberflächentemperatur vom 25.06.2023 um 10 Uhr morgens 4.) Umfang und Vitalität der Vegetations b edeckung (NDVI) vom 18.06.2023 Der Wärmebelastungsindex im Plangebiet liegt zwischen 1,4 und 1,8. Abb. 12 : Auszug aus der Karte „Wärmebelastungsindex “ der Stadtklimaanalyse für die Wis- senschaftsstadt Darmstadt Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, ThINK 2024 Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 20 / 34 Planungshinweiskarte Die Planungshinweiskarte wird aus der Klimaanalysekarte abgeleitet. Ihr zentrales Element sind die Planungshinweise, welche au f Grundlage aller Inhalte der Klimaan- alysekarte mittels GIS - Analysen abgeleitet und anschließend gutachterlich aufberei- tet wurden. In dieser alternativen Version (erlaubt in am stärksten von Überwärmung betroffenen Bereichen differenziertere Aussagen hinsi chtlich der Dringlichkeit von Klimaanpassungsmaßnahmen) wurden die beiden höchsten Planungshinweise im Siedlungsbereich in Abhängigkeit ihrer Entfernung zu wichtigen Grünflächen weiter unterteilt. Die Planungshinweiskarte weist für das Plangebiet 3 Kategor ien aus : Bebautes Gebiet mit klimarelevanter Funktion (Überwiegende Fläche) : geringe klimatisch - lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivie- rung, Beachtung des Erhalts von Grün - und Ventilationsschneisen . Bebautes Gebiet mit bedeutender kli marel e vanter Funktion mit mehr als 100 m Entfernung zu Ausgleichsräumen hoher Bedeutung: erhebliche klimatisch - lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivie- rung, Begrünungs - und/oder Entsiegelungsmaßnahmen dringend empfohlen, Entfer- nung von Kaltluftbarrieren prüfen, bessere Erreichbarkeit von Grünflächen ist zu prü- fen . Bebautes Gebiet mit klimatisch - lufthygienischen Nachteilen mit weniger als 100 m Entfernung zu Ausgleichsräumen hoher Bedeutung: verdichtete, stark versiegelte S iedlungsräume mit ausgeprägtem Wärmeinseleffekt, unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig, teilweise unzureichen- der Luftaustausch, bessere Erreichbarkeit von Grünflächen, Begrünungs - und/oder Entsiegelungsmaßnahmen dringend empfohlen . Im Westen befindet sich eine Kaltluftbarriere . Anlage 1 Abb. 13 : Auszug aus Planungshinweiskarte der Stadtklimaanalyse für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, ThINK 2024 Anlage 1 Es liegt ein Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29 .1 „Merck Nord ost “ zur teilwei- sen Änderung des Bebauungsplans A 29 „Merck Nord“ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt “ von Ökoplana, Mannheim ( April 2025) vor, indem die Beurteilung der kleinklimatischen Situation durch verschiedene Methoden aufgezeigt wurde ( siehe Kapitel 1 2 .1). 6.6.5 Landschaftsbild und Erholung Landschaftsbild Das Relief des Plangebietes ist weitgehend eben mit Höhen von ca. 13 4 m ü. NN. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird von der Firma Merck genutzt und weist drei Bestandsgebäude von 8 bi s 12 m Höhe sowie Rasenflächen und schmale Gehölzstrukturen am Rand zur Virchowstraße auf. Die überwiegend unbefestigte, je- doch stark verdichtete , unverschattete Fläche des Plangebiets weist kaum Vegetation auf . Die Landschaft im Plangebiet wird geprägt du rch Bauwerke, Vegetation und andere anthropogene Geländestrukturen (Straßen, Fußwege) und weist einen hohen Versie- gelungsgrad auf. Besonders hervorzuhebende Blickbeziehungen in die angrenzende Landschaft sind nicht vorhanden. Die Wahrnehmung und Qualität d es Schutzgutes Landschaft ist als nicht hoch zu be- werten. Erholung Durch die Nutzung des Plangebietes als Betriebsgelände der Firma Merck, besitzt es unter dem Aspekt der Naherholung der Öffentlichkeit keinen Wert. 6.6.6 Biotoptypen und Vegetation Im Rahmen der a rtenschutzrechtlichen Prüfung sowie der n aturschutzrechtlichen Ein- griff s - / Ausgleichsr egelung w e rden Bestandserfassungen der Biotoptypen und ihrer kennzeichnenden Vegetation im Bebauungsplanverfahren durchgeführt . 6.7 Bodenschutz und Altlasten 6.7.1 G rundlage Bodenschutz Die Kommune hat sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans zu verge- wissern, ob die geplante Nutzung mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbe- lastung vereinbar ist. Da die Art der Nutzung und die max. zulässige Grundfläche du rch die Änderung des Bebauungsplans nicht betroffen ist , ist hier keine Betroffenheit zu erwarten. 6.7.2 Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten / Altablagerungen Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geolo- gie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädlichen Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 23 / 34 6.7.3 Vorsorgender Bodenschutz Die Änderung des Bebauungsplans A 29 folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung mobilisiert werden (Nach- verdichtung). Landwirtschaftliche Flächen oder Waldfläche n werden nicht in Anspruch genommen. Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Bodenspezifische Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen Mit der Zielsetzung eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden werden im Ursprungsb ebauungsplan A 29 Festsetzungen zur Beschränkung der überbaubaren Flächen, zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und zur Begrünung festge- setzt. Weitere bodenspezifische Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen sind im Rah- men der Bauausführung zu beachten. Hierbei gibt es allgemeine Vorgaben zum Schutz des Mutterbodens (§ 202 BauGB) und Vorgaben zur Lagerung und zum Wie- dereinbau des Oberbodens (DIN 18915 und DIN 19731). Es wird auf die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes hingewiesen. 6.7.4 Bodenfun ktionsbewertung Es liegen keine Informationen aus dem BodenViewer Hessen vor. 6.8 Kampfmittel Die Kommune hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans zu klären , welche Gefahren von evtl. bestehenden Kampfmittelbelastungen ausgehen. Dies wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens untersucht. 6.9 Störfallbetrieb gemäß Seveso - III - Richtlinie An dem Standort Darmstadt von Merck werden drei Betriebsbereiche (Merck KGaA, Merck Electronics KGaA, Merck Life Science KGaA) betrieben, in denen gefährliche Stoffe im Sinne de s Artikels 3 Nummer 10 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 in den in Artikel 3 Nummer 2 oder Nummer 3 der Richtlinie bezeichneten Mengen tatsächlich vorhanden oder vorgese- hen sind oder vorhanden sein werden. Der angemessene Abstand mit Detailkennt- nissen („Achtungsabstand“) um den Standort wurde für die Einrichtungen dieser drei Betriebsbereiche durch ein Gutachten des TÜV Nord aus dem Jahr 2006 ermittelt. Zum damaligen Zeitpunkt waren diese Einrichtungen sämt lich noch dem Betriebsbe- reich der Merck KGaA zugeordnet, die Gültigkeit dieser Bewertung wird durch die zwischenzeitlich erfolgte Neuzuordnung zu drei Betriebsbereichen nicht beeinflusst. Das Plangebiet des Bebauungsplans A29.1 liegt innerhalb des Standort es. Der Bebauungsplan A 29.1 dient der Schaffung von Planungsrecht für ein Büroge- bäude mit Konferenzbereichen der Merck KGaA . Im Bebauungsplan A 29.1 werden die Nutzungen so festgesetzt, dass a ufgrund des Bebauungsplans A 29.1 und damit möglicher Bauvorha ben die , im Rahmen der Vereinbarung vom 14.07.2006 zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Land Hessen vertreten durch das Regie- rungspräsidium Darmstadt und der Merck KGaA , festgelegten Achtungsgrenzen nicht berührt werden . Grundlage für die Einhalt ung der vertraglich festgelegten Achtungs- grenzen bildet das Gutachten des TÜV Nord vom Juni 2006, Nr.: 4310 - 1219/2005. Somit entstehen im Umfeld des Plangebietes keine neuen Konflikte. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 24 / 34 7. Planung Für das Vorhaben „ Neubau eines Bürogebäudes mit Konferenzbereichen“ wurde 2024 ein W ettbewerb durchgeführt. Daher ist die Grundlage für den Bebauungsplan A 29.1 das städtebauliche Konzept des Siegerentwurfes . Am nordöstlichen Firmengelände der Fa. Merck soll ein repräsentatives neues Büro- g ebäude al s städtebaulicher Auftakt entstehen. Als Abschluss und Auftakt der Inno- vation Mile ist ein Hochpunkt mit bis zu 4 5 m Höhe geplant . Abb . 14 : Schemaschnitt städtebauliche Hochpunkte Quelle: Merck KGaA Städtebauliches Ziel der Entwicklung ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als Auftakt oder Abschluss gelesen werden kann und mit dem sogenannten Pützerturm im Zentrum des Firmengeländes korrespondiert. Die Freiflächen um das Gebäude sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und Stadtteil Ar- heilgen gestaltet werden. Abb. 15 : Freiflächenplan, Siegerentwurf 2024 Quelle: Merck KGaA Bei dem Bebauungsplan A 29.1 handelt es sich nicht um einen vorhabenb ezogenen Bebauungsplan. Dennoch liegen durch den durchgeführten W ettbewerb bereits Pläne vor. Diese dienen als Grundlage für die vorzusehenden Festsetzungen in Bezug auf die Höhe des Gebäudes, die Grundfläche, die Begrünung und das energetische Kon- zept. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 25 / 34 Abb. 16 : Isometrie „ Innovation Mile “ , Siegerentwurf des Wettbewerbs 2024 Quelle: Merck KGaA 8. Technische Infrastruktur Aufgrund der Lage können die zukünftigen Nutzungen an das bestehende Versor- gungsnetz für Strom und Telekommu nikation angebunden werden. 9. Wasserwirtschaftliche Belange 9.1 Wasserversorgung Die Versorgung des Plangebiets mit Trink - und Löschwasser erfolgt durch die e - netz Südhessen AG . 9.2 Wasserqualität Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den An- forderungen der Trinkwasserverordnung ( TrinkwV). 9.3 Niederschlagswasserversickerung Im bestandskräftigen Bebauungsplan A 29 ist unter Ziff. V. die Satzung zur Schaffung von Anlag en zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser integriert. 9.4 Wasserentsorgung 9.4.1 Schmutzwasser Das Schmutzwasser kann in die Kanalisation der Firma Merck eingeleit e t werden. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 26 / 34 9.5 Oberirdische Gewässer Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 9.6 Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“ Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungspla- nes „Hessisches Ried“ (StAnz für das Land Hessen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704). Dieser ist als Bewirtschaftu ngsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der was- serwirtschaftlichen Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung wasserrechtli- cher Entscheidungen. Er ist die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und bildet damit die Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im Ballungsraum Rhein - Main. 9.7 Grundwasserverunreinigung Im Plangebiet sind keine Grundwasserverunreinigungen bekannt. 10. Verkehr und Mobilität Das Plangebiet ist gut an den ÖPNV angeschlossen und in das betriebs interne Mo- bilitätsmanagement eingebunden . 11. Schallschutz In dem Plangebiet kommt es zu Lärmimmissionen durch Schienen - und Straßenver- kehr sowie Anlagenlärm. Lärmemissionen im Plangebiet durch die festgesetzten Nutzungen hat d er beste- hende Bebauungsplan A 29 bereits betrachtet und diesbezüglich Festsetzungen ge- troffen . 12. Klimaschutz Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. 12.1 Klimagutachten Es wurde ein „Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29 .1 „ Merck Nord ost “ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ von Ökoplana, Mannheim ( April 2025 ) erstellt. Aufgabenstellung Das Planungsgebiet befindet sich laut vorliegenden Ergebnissen einer Stadtklimaan- alyse aus dem Jahr 2024 ( ThINK 2024 ) am Rande des intensiv überwärmten Werks- geländes der Firma Merck KGaA. Die östlich bzw. nordöstlich benachbarte Wohnbe- bauu ng des Stadtteils Arheilgen zeigt sich in den stadtklimatisch besonders relevan- ten Sommermonaten aufgrund der lockeren Durchgrünung nur mäßig überwärmt. Hier kann sich in den Nachtstunden lokal vermehrt Kaltluft bilden und hierdurch die nächtliche Abkühlun g intensivieren. Wie Windstatistiken der HLNUG dokumentieren, herrschen am Planungsstandort im Allgemeinen während der Tagstunden westsüdwestliche Windrichtungen vor. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 27 / 34 Die Wohnbebauung nordöstlich bzw. östlich der Virchowstraße / Frankfurter Land- straße befi ndet sich dann im Lee des Planungsstandortes. In sommerlichen Strah- lungsnächten überwiegen hingegen Winde aus östlichen Richtungssektoren. Hierbei tangiert der Planungsstandort die Virchowstraße, die zusammen mit dem Schreber- weg und der Maulbeerallee östli ch der Frankfurter Straße Bestandteil einer Grünver- bindungsachse zwischen den Kleingärten im Umfeld der Rhein - Main - Bahntrasse und den Sport - und Grünflächen nördlich bzw. östlich der Virchowstraße darstellt. Aus stadtklimatischer Sicht ist es bedeutsam, d ass der von der geplanten Bebauung ausgehende Windschatteneffekt in Richtung der benachbarten Wohnbebauung räumlich möglichst eng begrenzt bleibt und auf dem Gelände durch geschickt ange- ordneten Frei - und Grünräume die Schaffung eines günstigen thermischen Eigenkli- mas ermöglicht wird. Die klimaökologischen Belange werden in Darmstadt in den nächsten Jahren zuneh- mend an Bedeutung gewinnen, da als Folge des Klimawandels eine deutliche Zu- nahme bioklimatisch belastender heißer Sommertage (Tmax ≥ 30°C) und Trope n- nächte (Tmin ≥ 20°C) zu erwarten ist. ( siehe ThINK 2024 ) Im Rahmen des anstehenden Planungsprozesses sind daher mit Hilfe des Klimagut- achtens die klimaökologischen Verhältnisse im Planungsgebiet und in dessen Umge- bung vertiefend zu analysieren und die aus ersten Planungsüberlegungen sich erge- benden strömungsdynamischen und thermischen / bioklimatischen Modifikationen mit Hilfe numerischer Modellrechnungen zu bilanzieren und zu bewerten. Aus den Ergebnissen lassen sich im Vorfeld der weiteren Planungsprozes se Gestal- tungshinweise ableiten, die zur Sicherung günstiger strömungsdynamischer und ther- mischer / bioklimatischer Verhältnisse beitragen können. Im Rahmen des vorliegenden Klimagutachtens werden nachfolgende Schwerpunkte gesetzt: 1. Vertiefende Analyse u nd Bewertung der ortsspezifischen klimaökologischen Funk- tionsabläufe unter besonderer Berücksichtigung des Strömungsgeschehens. Aus- wertung vorhandener Klimadaten und Prognosen zum Klimawandel. 2. Qualitative / quantitative Bestimmung und Diskussion der kli maökologischen Wechselwirkungen zwischen dem Planungsgebiet und dessen Umfeld sowie der zu erwartenden planungsbedingten klimatischen Veränderungen mit Hilfe mikroskaliger Modellrechnungen. a) Vergleichende Beurteilung (potenzieller Ist - und Plan - Zustand) der Belüftungsin- tensitäten am Tag und in der Nacht. b) Vergleichende Beurteilung (potenzieller Ist - und Plan - Zustand) bzgl. d er thermi- schen (Lufttemperatur) und bioklimatischen (PET – physiologische Äquivalenttempe- ratur) Umgebungsbedingungen. 3. Darstellun g von Optimierungsmöglichkeiten zur Sicherung bzw. Entwicklung mög- lichst günstiger strömungsdynamischer und thermischer / bioklimatischer Umge- bungsbedingungen. Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens sind im Folgenden aufgeführt. Belüftung Die Simulationsergebnisse zu den lokalen Belüftungsverhältnissen belegen, dass eine Anhebung der max. möglichen Gebäudehöhe von 20 m auf 4 5 m nur kleinräumig die örtlichen Belüftungsverhältnisse modifiziert. Am Tag stellen sich bei zumeist vor- herrschenden Wind en aus südwestlichen Richtungssektoren bei einer 4 5 m hohen Bauweise durch vermehrte Wirbelablösungen an den Gebäudekanten südlich des Neubaus im Bereich der Weseler Straße gegenüber dem Ist - Zustand Windbeschleu- nigungen ein. Gleiches gilt für die Nordweste cke des 4 5 m hohen Bauköpers und den Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 28 / 34 Kreuzungsbereich Virchowstraße / Frankfurter Landstraße. Da diese Windbeschleu- nigungen in der Regel nicht mit Windkomfortproblemen einhergehen, sind intensi- vierte bodennahe Luftaustauschbewegungen stadtklimatisch positi v zu bewerten. Den planungsbedingten Windbeschleunigungen stehen an anderer Stelle Windabschwächungen gegenüber. Diese betreffen insbesondere die Bebauung in Ar- heilgen zwischen Frankfurter Landstraße, Im Fiedlersee, Gerhart - Hauptmann - Straße und Kleiststra ße. Die verbleibende Belüftungsintensität ist aber weiterhin als ortsty- pisch einzustufen und ist nicht mit einer vermehrten Tendenz zu Luftstagnation ver- bunden. Auch bei häufig vorherrschenden Südsüdwest - Winden sind die von einer 4 5 m hohen Bebauung zusätzlich ausgehenden Windgeschwindigkeitsreduktionen (entlang der Frankfurter Landstraße auf Höhe Windausweg / Im Fiedlersee) als unkritisch einzu- stufen. Die Frankfurter Landstraße bleibt ausreichend belüftet. In s tadtklimatisch relevan ten Strahlungsnächten überwiegen im Planungsgebiet im Allgemeinen Winde aus n ordöstlichen bis südwestlichen Richtungssektoren . B ei Realisierung einer 45 Meter hohen Bebauung am Planungsstandort nimmt die Belüftungsintensität im Gebäude n ahbereich gegenüber einer 20 Meter hohen Bau- weise auffallen d zu . M it der größeren Gebäude h öhe wird in Le e - Lage durch nach unten gerichtete Winde die bodennahe Belüftung intensiviert , was ins b esondere in w indschwachen Strahlungsnächten als positiv zu bewerten ist. E ine großf lächige Abschwächung der bodennahen Belüftung ist nicht zu bestimmen . D iese beschränkt sich auf wenige kleinere Flächen südlich und nördlich des geplan- ten Neubaus . A us strömungsdynamischer Sicht ist eine 45 Meter hohe Bauweise am Standort möglich . E s bleib t ein ortstypisches Belüftung sn iveau unter Ausschlu ss großflächiger Luftstagnation gesichert . Kurzfazit – thermische / bioklimatische Umgebungsbedingungen Die Modellrechnungen zu den thermischen / bioklimatischen Umgebungsbedingun- gen im Planungsgebiet und in dessen Umfeld zeigen, dass an stadtklimatisch beson- ders relevanten heißen Sommertagen durch eine 4 5 m hohe Bebauung keine rele- vanten planungsbedingten thermischen / bioklimatischen Zusatzbelastungen zu er- warten sind. Vielmehr führt der zusätzliche Scha ttenwurf im unmittelbaren Nahbe- reich zu einer geringfügigen Abschwächung der Wärmebelastung. In warmen Sommernächten / Tropennächten, bei welchen in der Regel Winde aus nordöstlichen bis südöstlichen Richtungssektoren vorherrschen, steigen bei einer 4 5 m h ohen Bauweise im Planungsgebiet die Lufttemperaturen nur unmittelbar nörd- lich und südlich um ca. 0 , 2 – 0 , 8°C an. Von den geringfügigen thermischen Zusatz- belastungen ist aber allein das Merck - Werksgelände betroffen. Die Wohnbebauung von Arheilgen ist hiervo n nicht tangiert. Bei leicht bis stark bedecktem Himmel , der ebenfalls an eine Tropennacht gebunden sein kann , bildet sich nordöstlich der potenziellen 45 Meter hohe n Bebauung eine zusätzliche Warmluft f ahne aus . S ie reicht in einem bis zu circa 100 m breiten Streifen über die Frankfurter Landstraße hinweg bis zur Wohnbebauung im Bereich Gerhart - Hauptmann - Straße / I m Fiedlersee . D ie Lufttemperaturen steigen in dieser Zone al- lerdings nur um circa 0 , 1 bis 0 , 4 ° C an , wodurch das o rtstypische Lufttemperatur n i- veau nicht grundlegend modifiziert wird . B ei den vorherrschenden Westsüdwest - W in- den wird durch das höhere Bauwerk mittels Rezirkulation und im Le e - Be reich wär- mere Höhenluft in die b odennächsten Luftschichten ( 1 , 5 m über Gelände ) geführt wodurch die nächtliche Abkühlung leicht reduziert wird . D ie von Seiten der Wissen- schaftsstadt Darmstadt angestrebte Sicherung einer Grünverbindungs a chse zwi- schen den Kleingärten an der Maul beeral lee und dem Freiraumgefüge nördlich be- z iehungsweise östlich der Vircho ws traße kann auch mit einer 45 Meter hohen Bau- weise am Planungsstandort gewährleistet werden . D ie Belüftungsintensität entlang Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 29 / 34 dieser Achse nimmt in s tadtklimatisch besonders relevanten Strahlungsnächten nicht weiter ab . D urc h entsprechende Gebäude k uba tu ren mit vergleichbaren Nutzflächen- g rößen können gegenüber einer 20 Meter hohen Planungsvariante unter Umständen sogar zusätzliche Freiflächen generiert werden , die einer grünordnerischen Gestal- tung zugeführt werden können und d amit eine zusätzliche thermische Ausgleichsleis- tung erbringen . Im Klimagutachten werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Ventilation und Bebauung - Bauwerksbegrünung - Oberflächen - und Straßenraumgestaltung - Grüne Infrastruktur - Blaue Infrastruktur Ventil ation und geplante Bebauungsstrukturen: Die Ergebnisse der durchgeführten Strömungssimulationen dokumentieren, dass auch unter Annahme einer vollständigen Überbauung des Geländes mit einem 4 5 m hohen Solitärbauwerk, keine gravierenden strömungsdynamischen Negativeffekte in Richtung der Bebauung von Arheilgen zu erwarten sind. Allerdings sollte die „Grünverbindungsachse entlang der Virchowstraße Beachtung finden. Die Bebauung sollte daher möglichst von der Virchowstraße zugunsten eine r l ocker mit Gehölz en überstellten Grünfläche (Funktion als thermische Gunstfläche) abrücken. Im Allgemeinen macht sich bei Bauten, die die angedachte Höhe von ca. 4 5 m auf- weisen, ein niedrigeres Sockelgebäude strömungsdynamisch positiv bemerkbar. Bei Starkwi nden können sich bei Hochhausbauten an den Fassaden u.U. unangenehme Randwirbel und Abwinde entwickeln, die im Fußgängerbereich zu leichten Windkom- fortproblemen führen können. Durch ein Sockelgebäude werden diese Effekte auf dessen Dachfläche aufgefangen. Für die Gebäudekubaturen sind aus klimaökologischer Sicht sowohl eckige als auch ovale oder runde Formen möglich. Sind unterschiedlich hohe Bauteile vorgesehen, ist die Anordnung der höheren Bauformen am Südwestrand des Planungsgebiets von Vorteil. Bauwerk sbegrünung: Bei der Bauwerksbegrünung kommen sowohl Dach - als auch Fassadenbegrünungen zur Reduktion der Wärmeabstrahlung von Baukörpern in Frage. Oberflächengestaltung - Berücksichtigung des Albedo - Effektes, Minimierung der Bodenversiegelung: Damit im Pla nungsgebiet günstige thermische / bioklimatische Umgebungsbedingun- gen gesichert werden, sind die befestigten Erschließungsflächen auf das nur notwen- dige Maß zu begrenzen. Zudem sollten sie mit möglichst hellen Oberflächenbelägen ausgestaltet werden. Es sol lte für Pflasterbeläge ein Hellbezugswert (engl. Albedo) zwischen ca. 30.0 und 60.0 gewählt werden, um am Tag die Aufheizung des Materials zu begrenzen und in der Nacht die örtliche Abkühlung nicht zu sehr zu verzögern. Bei zu hellen Belägen kann es am Tag zu Blendeffekten und zur Steigerung der bi- oklimatischen Belastung durch Reflexstrahlung kommen. Grüne Infrastruktur: Zur Stärkung der Grünverbindungsachse entlang der Virchowstraße wäre die Ent- wicklung einer parkartig begrünten Fläche am Nord - und Ostrand des Planungsge- biets zu empfehlen. Locker angeordnete Bäume / Baumgruppen verringern über ihre Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 30 / 34 Schattenbildung in den warmen Sommermonaten die thermische Belastung durch die direkte Sonneneinstrahlung am Tag. Die Ergebnisse der Modellrechnungen zum Bi- oklima belegen, dass an heißen Sommertagen unter Bäumen die gefühlte Tempera- tur (PET) um bis zu über 10°C niedriger ist als in unbeschatteten Bereichen mit glei- cher Bodenbedeckung. Die beschatteten Flächen speichern weniger Wärme, wodurch zudem der nächtliche Wärmeinseleffekt herabgesetzt wird. Der zusätzlich kühlende Verdunstungseffekt von Bäumen ist stark abhängig von der Wa sserverfügbarkeit. Wird ein Baum in Trockenperioden bewässert, kann er mehr Wasser verdunsten und der Kühleffekt ist größer als bei einem unbewässerten Baum, dem der ausgetrocknete Boden kaum Wasser liefert. Daher kommt es zur Reduktion der Wärmebelastung auch auf die Pflege und eine sorgfältige Vorbereitung der Pflanzgruben an. So kann zum Beispiel durch den Einsatz von Baumrigolen der Was- serhaushalt eines Baumes optimiert werden. In der Rigole kann Niederschlagswasser temporär zurückgehalten und gespeiche rt werden, so dass es zu einem späteren Zeitpunkt zur Bewässerung des Baumes eingesetzt werden kann. Vor allem in den ersten Jahren nach der Pflanzung müssen Jungbäume bei anhaltender Trockenheit regelmäßig bewässert werden. Blaue Infrastruktur (Wasserfläc hen / Fontänen): Eine weitere Möglichkeit zur Optimierung der thermischen Umgebungsbedingungen an heißen Sommertagen bieten Wasserflächen in Form von Wasserspielen oder Brunnenanlagen mit bewegtem Wasser. Diese sind dann zu empfehlen, wenn im Be- reich der g eplanten Neubebauung auch außenliegende Aufenthaltsbereiche für Gäste oder Werksangehörige geschaffen werden sollen. Sie verringern die thermi- sche Belastung an heißen Sommertagen im unmittelbaren Nahbereich durch Ver- dunstungskälte (vor allem beim Einsatz v on Fontänen) und steigern damit die Qualität von Aufenthaltsbereichen. In Kombination mit schattenwerfenden Bäumen sind lokale Lufttemperatursenkungen von ca. 0 , 2 – 1 , 5°C möglich. 12.2 Nutzung erneuerbarer Energien Die Nutzung erneuerbarer Energien bzw. die spa rsame und effiziente Nutzung von Energien ist vorgesehen . Die Energieversorgung soll auf Geothermie - Nutzung und PV - Strom - Erzeugung basieren. Ziel ist ein nach Möglichkeit klimapositives Gebäude. 13. Artenschutzrechtliche Beurteilung Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Fauna wurde ein Artenschutz- gutac hten (BfL Heuer & Döring Landschaftsarchitektur und Bauleitplanung, Februar 202 5 ) erstellt. Ziel ist die Ermittlung der potenziell im Plangebiet und der näheren Umgebung zu erwartenden europarechtlich geschützten Tierarten (FFH - Anhang IV - Arten und Euro- päis che Vogelarten) und die Beurteilung, ob für diese Arten eine Beeinträchtigung nach den Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG zu erwarten ist. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zusammenfassend zu folgenden Er- gebnissen: 13.1 Methodik der artenschutzrechtli chen Prüfung Die Vorgehensweise richtet sich nach dem aktuellen ‚Leitfaden für die artenschutz- rechtliche Prüfung in Hessen‘ (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz 2015), wonach sich die folgenden Arbeitsschritte erge- ben: Bestandserfassung und Bestandsbeschreibung Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 31 / 34 Projektbeschreibung und Konfliktanalyse Maßnahmenplanung und ggf. Klärung der Ausnahmevoraussetzungen. 13.2 Fauna Als Grundlage für die Beurteilung der Wirkungen, die mit der Umsetzung der Bauleit- planung auf die artenschutzrechtlich relevante Fauna verbunden sein können, er- folgte bei einer Begehung am 12. Februar 2025 eine Potenzialanalyse in Hinblick auf Vögel, Fledermäuse und Reptilien. Bei einem Artenschutzgutachten, dessen Bewer- tungen auf einer Potenzi alanalyse aufbauen, ist vom worst case auszugehen. 13.2.1 Avifauna Die Bäume innerhalb der Grünfläche sind noch zu jung, als dass Baumhöhlen vor- handen wären. An den Bäumen wurden einige Nistkästen für Höhlenbrüter befestigt. Als Brutvögel in den Gehölzen und im Gebäude werden verbreitete Arten wie Blau - und Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Amsel, Grünfink und Hausrot- schwanz erwartet. In den Nistkästen kann z.B. der Star einen Brutplatz haben. An dem Abrissgebäude sind keine Nester, z.B. von Schwalben, beobachtet worden. Hinweise zum Artenschutz: Alle heimischen Vogelarten sind nach der Vogelschutz - Richtlinie geschützt. Nach An- hang I der Vogelschutzrichtlinie streng geschützte Arten werden im Untersuchungs- gebiet nicht als Brutvögel erwartet. Ebenfalls streng geschützt sind die im Gebiet heimischen Greifvogel - Arten gemäß EU - Verordnung für Greifvögel - abgeleitet aus dem Washingtoner Artenschutzabkom- men. Eine Brut von Greifvögeln (Horste) wurde nicht beobachtet. 13.2.2 Flederm äuse Das Abrissgebäude war im Inneren nicht zugänglich. Ein Dachgeschoss ist nicht vor- handen. Das Gebäude ist unterkellert. Die Kellerräume werden aktuell als Technik - und Energiezentrale, Lager - , Archiv - und Sanitärräume sowie für die Unterbringung von G arderoben und Spinden genutzt (Firma Merck per Mail am 21. Februar 2025). An dem Gebäude können Fledermäuse z.B. in Jalousienkästen oder hinter Decken- paneelen Sommer - und Zwischenquartiere haben. In dem Gebäude wird aktuell auf- grund der Nutzungen kein Fle dermaus - Winterquartier erwartet. Erst nach einem eventuellen längeren Leerstand könnte sich eine Winterquartier - Eignung ergeben. In den Bäumen im Änderungsbereich des B - Plans wurden keine Fledermausquartiere beobachtet. Alle Fledermäuse sind nach der FFH - Richtlinie Anhang IV streng geschützt. 13.2.3 Reptilien Die Grünanlage innerhalb des Änderungsbereichs wurde in Hinblick auf eine Eignung als Lebensraum von Reptilien, insbesondere von Mauer - und Zauneidechse (Podar- cis muralis und Lacerta agilis) begutachtet. Die Rasenfläche wird überwiegend inten- siv gepflegt, so dass ungestörte, blütenreiche Saumstrukturen als Nahrungshabitate weitgehend fehlen. Auch Versteckmöglichkeiten im Bereich von Mauern, Steinen, Holzstapeln o.ä. wurden nicht festgestellt. Deshalb wird davon ausgegangen, dass innerhalb des Änderungsbereichs des B ebauungsp lans keine Eidechsen vorkom- men. Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 32 / 34 13.3 Wirkung des Vorhabens Die Änderung des Bebauungsplans bereitet Abriss - und Neubaumaßnahmen vor. Mit den Baumaßnahmen verbundene mögliche Wirkfaktoren in Hinblick auf die arten- schutzrechtlich relevante Fauna sind Verlust von Brutbiotopen von Gehölzbrütern in Bäumen und Büschen Verlust von Brutbiotopen von Nischenbrütern in einem Abrissgebäude Verlust von Fledermaus - Sommer - und Zwischenquartieren in einem Abrissge- bäude möglicherweise Verlust eines Fledermaus - Winterquartiers nach längerem Gebäu- deleerstand. 13.4 Bestimmung der prüfungsrelevanten Arten Anhand der Ortsbegehung im Jahr 2025 und sonstiger vorliegender Informationen kann das Vorkommen von nach europ äischem oder nationalem Recht streng ge- schützten Arten aus den Artengruppen Flora , Fische , Amphibien , Insekten (einschl. Libellen) , Reptilien , Säugetiere mit Ausnahme der Fledermäuse , Spinnen und Weich- tiere mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden. Streng geschützte Arten aus diesen Gruppen sind aufgrund ihrer Verbreitung und/oder ihrer Lebensraumansprüche nicht im Gebiet zu erwarten. Das in der arten- schutzrechtlichen Prüfung zu betrachtende Artenspektrum umfasst daher die Ar- ten(gruppen) bzw. Gilden Fledermäuse , Gehölzbrüter , Nischenbrüter. 13.4.1 Arten nach Anhang IV der FFH - Richtlinie Für die zu erwartenden Fledermäuse erfolgt nachfolgend eine Abfrage in einem Prüf- bogen aus dem hessischen Leitfaden für artenschutzrechtliche Prüfungen (HMUELV 2015) am Bei spiel der Zwergfledermaus. Die Art tritt verbreitet auf und steht stellver- tretend für eventuelle weitere Fledermausarten, deren Vorkommen nicht ausge- schlossen werden kann 13.4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Artikel 1 der Vo- gelschutzr ichtlinie Für die zu erwartenden Vogelarten werden Angaben in der nachfolgenden ‚Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger, besonders geschützter Vogelar- ten‘ (HMUELV 2015) gemacht (Brutvögel und Nahrungsgäste). Eine mögliche Brutvogela rt mit ungünstigem/unzureichendem Erhaltungszustand, die in mindestens einem der Nistkästen brüten kann, ist der Star. Für diese Art wird ein Prüfbogen aus dem hessischen Leitfaden für artenschutzrechtliche Prüfungen aus- gefüllt. Ein weiterer Prüfbogen wir d für den Grünfink ausgefüllt, dessen Erhaltungszustand in Hessen ebenfalls ungünstig/unzureichend ist und der die Bäume innerhalb des Än- derungsbereichs zur Brut nutzen kann. 13.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierli- chen ökologi schen Funktionalität 13.5.1 Vermeidungsmaßnahmen Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung müssen durchgeführt werden, um Störun- gen, Tötungen und / oder Schädigungen von Tierarten des Anhangs IV der FFH - Richtlinie und von europäischen Vogelarten i.S.v. Art. 1 der Voge lschutzrichtlinie zu Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 33 / 34 vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen. Nr. Art der Maßnahme Art Bezug V 1 Die Eingrünung des Änderungsbereichs und die Grünfläche werden als ‚zu Erhalten‘ festgesetzt, soweit sie sich nicht im direkten Baustel- lenbereich befinden. Vögel V 2 Unnötige Beeinträchtigungen von Bäumen, zum Beispiel durch Baustelleneinrichtungsflächen, werden durch Festsetzungen von Maßnahmen zum Schutz von Bäumen während der Bauarbeiten ver- mieden. Vögel V3 Die Nistkästen, die sich nicht im Eingriffsbereich befinden, bleiben er- halten. Vögel V4 Gehölzrodung ist nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 29. Februar zu- lässig (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Vögel V5 Mit den Abrissarbeiten am Gebäude D 44 wird außerhalb der Vogel- brutzeit und der Wochenstubenzeit zwischen dem 01. Oktober und dem 29. Februar begon nen. Vögel Fledermäuse V6 Es erfolgt vor Beginn der Baumaßnahmen eine Gebäudebegehung, insbesondere des Kellergeschosses, sollte es vor Abriss zu einem längeren Leerstand (3 Jahre und länger) kommen. Bei der Begehung wird nach möglichen Fledermaus - Winterquartieren gesucht. Fleder mäuse V7 Die ausführenden Baufirmen sind vor Beginn der Bauarbeiten über das Vorkommen von streng geschützten Tierarten zu informieren. Es ist darauf hinzuwirken, dass Funde von streng geschützten Tierar- ten unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde gem eldet werden. Vögel Fledermäuse V8 Es werden Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag durch Re- duktion der Spiegelwirkung und Durchsichtigkeit bei größeren zusam- menhängenden Glasflächen ergriffen. Folgende Maßnahmen sind hierzu geeignet • flächige Markierungen • halbtransparente Materialien • a rchitektonische Gestaltungsmaßnahmen oder Vogelschutz- fenster nach neuestem technischem Stand • halbtransparente Trennwände (z.B. an Balkonen oder Durch- gängen) keine spiegelnden Fassadenflächen Vögel V9 Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Beleuch- tung (§ 41a BNatSchG): • Die Beleuchtung darf nicht über den Bestimmungsbereich hin- aus strahlen. • Zulässig sind nur voll abgeschirmte Leuchten (0 % Upward Light Ratio) mit vollständig geschlossene m, staubdichtem Gehäuse (Schutzklasse IP 65) und einem für die meisten Arten wirkungs- armen Farbspektrum (ohne UV - Anteil, geringer Blaulichtanteil, warmweißes Licht mit Farbtemperaturen von 1600 – 2400 K, max. 3000 K), deren Oberfläche sich nicht auf mehr a ls 60 °C aufheizt. • Die Lichtpunkthöhen sind möglichst niedrig zu halten. • Die höchstzulässige Beleuchtungsstärke beträgt 5 Lux für die Weg - und Zugangsbeleuchtung von Grundstücken sowie 10 Lux für Hof - und Parkplatzbeleuchtung. Vögel V10 Es erfolgt im Zusammenhang mit den Vermeidungsmaßnahmen eine ökologische Baubegleitung. Vögel Fledermäuse Bebauungsplan A 29.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Seite 34 / 34 13.5.2 CEF - Maßnahmen Eine Durchführung vorgezogener Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF - Maßnahmen) wird bei Einha ltung der Vermei- dungsmaßnahmen nicht erforderlich. 14. Naturschutz rechtliche Eingriffs - und Ausgleichsbetrachtung Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Land- schaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Natur- schutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Zur Quantifi- zierung des Eingriffs und zur Bemessung des gegebenenfalls eintretenden Ausgleich- serfordernisses ist eine Eingriffs - und Ausgleichsbi lanzierung zu erstellen. Diese er- folgt gemäß der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nach den Vorga- ben der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 26.10.2018. 14.1 Erfassung und Darstellung des Bestandes Die Biotop - und Nutzungstypenkartierung ge mäß der Hessischen Kompensationsver- ordnung bildet die Grundlage für die rechnerische Bilanzierung im Rahmen der natur- schutzrechtlichen Eingriffsregelung. 14.2 Bilanzierung Um den nach Naturschutzrecht geforderten Ausgleich des geplanten Eingriffs zu be- messen, wird eine numerische Eingriffs - Ausgleichsbilanzierung anhand der Kompen- sationsverordnung – KV vom 26.10.2018 durchgeführt und im weiteren Verfahren er- gänzt . Der Inhalt dieser Bilanzierung ist eine Gegenüberstellung des Zustandes von Natur und Lan dschaft vor und nach der Durchführung der Bauvorhaben, die durch den Be- bauungsplan ermöglicht werden. 14.3 Naturschutzrechtlicher Ausgleich Die Klärung des Ausgleichs erfolgt im Verlauf des weiteren Verfahrens. 15. Biodiversität D ie Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MV - Nr. 2014/0014) vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie werden bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans berücksichtig t . 16. Vorliegende Gutachten und weitere Grun dlagen „ Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29 .1 „Merck Nord ost “ zur teilweisen Än- derung des Bebauungsplans A29 „Merck Nord“ in der Wissenschaftsstadt Darm- stadt “ , Ökoplana, Mannheim ( April 2025 ) Artenschutzgutachten „Änderung des Bebauungsplans Nr. A29 „Merck Nord“ , BfL Heuer & Döring Landschaftsarchitektur und Bauleitplanung , Wiesbaden , Februar 202 5
2025/0137
5955 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.05.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0137
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061 010 1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 29.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 1) zum Bebauungsplan A 29.1
wird zugestimmt.
2. Der Magistrat beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf fentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB durch Einstellung der unter Punkt 1 genannten Planunterlage in das
Internet und deren zusätzliche öffentliche Auslegung beim Stadtplanungsamt .
Anlagen: Anlage 1: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Nur zur Kenntnis: Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29.1 (datenschutzrel.
Anlage)
Nur zur Kenntnis: Artenschutzfachbeitrag (datenschutzrel. Anlage)
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0137 vom 29.04.2025
Anlass und Ziel der Planung
Die Merck KGaA, Darmstadt, plant am nordöstlichen Rand des Firmengeländes (Ecke
Frankfurter Straße / Virchowstraße) einen Büroneubau. Das Gebäude soll als administrativer
Hauptsitz einer Unternehmenssparte mit Sondernutzungsbereichen (Konferenzbereichen) i m
EG genutzt werden.
Das Plangebiet liegt im rechtswirksamen Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – (in Kraft
getreten am 30.05.2002) und ist bislang zum Großteil unbebaut. Der rechtswirksame
Bebauungsplan A 29 setzt für das Baufeld eine maximale Gebäudehöhe von 20 m fest. Da
jedoch ein höheres Gebäude von bis zu 45 m Höhe geplant ist, ist eine Änderung des
Bebauungsplans dahingehend erforderlich. Der Bebauungsplan A 29 soll im Geltungsbereich
des Bebauungsplans A 29.1 so geändert werden, dass das Vorhaben pla nungsrechtlich
zulässig ist.
Ziel des Bebauungsplans
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 – Merck Nordost – ist es, für das
Neubauvorhaben Planungsrecht zu schaffen. D as städtebauliche Leitmotiv und
Entwicklungsziel ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als Auftakt bzw.
Abschluss entlang der Frankfurter Straße gelesen werden kann und mit dem sogenannten
Pützerturm im Zentrum des Firmengeländes korrespondiert . Die Freiflächen im Plangebiet
sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und Stadtteil Arheilgen gestaltet
werden.
Der Bebauungsplan A 29.1 soll in seinem Geltungsbereich den rechtswirksamen
Bebauungsplan A 29 ändern. Die Festsetzungen de s Bebauungsplan s A 29 sollen lediglich im
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 zielgerichtet geändert und
ergänzt werden. Insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe soll geändert werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird durch den Aufstellungsbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung ( MV-Nr. 2025/0136, im Geschäftsgang) eingeleitet.
Bebauungsplanverfahren
Der Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB
aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist als gesonderter Teil der Begründung ein
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. Der Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung wird der Stadtverordnetenversa mmlung nur zur Kenntnis gegeben.
Parallel mit dem Beschluss über d ie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB liegt dem Magistrat auch die Magistrat svorlage zum Aufstellungsbeschluss (s. MV-
Nr. 2025/0136, im Geschäftsgang) vor.
- 4 -
Zu 1. und 2:
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind die
Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ( Anlage 1), als Grundlage dieses
Verfahrensschrittes , erstellt worden . Nach Beschluss des Magistrats erfolgt die
Bekanntmachung im Darmstädter Echo und die Einstellung der Planunterlage „Allgemeine
Ziele und Zwecke der Planung“ für die Dauer eines Monats in das Internet. Im gleichen
Zeitraum wird zusätzlich im Stadtplanungsamt die Planunterlage öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit wird zugleich der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben,
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich vorzubringen und zu erörtern.
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung und die
Bereitstellung der Planunterlagen im Internet informiert sowie zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Der Dezernent II I
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 5
6010 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.05.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0137
Magistratsbeschluss -Nr.
184
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061 010 1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 29.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 1) zum Bebauungsplan A 29.1
wird zugestimmt.
2. Der Magistrat beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf fentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB durch Einstellung der unter Punkt 1 genannten Planunterlage in das
Internet und deren zusätzliche öffentliche Auslegung beim Stadtplanungsamt .
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Nur zur Kenntnis: Klimagutachten zum Bebauungsplan A 29.1 (datenschutzrel.
Anlage)
Nur zur Kenntnis: Artenschutzfachbeitrag (datenschutzrel. Anlage)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0137 vom 29.04.2025
Anlass und Ziel der Planung
Die Merck KGaA, Darmstadt, plant am nordöstlichen Rand des Firmengeländes (Ecke
Frankfurter Straße / Virchowstraße) einen Büroneubau. Das Gebäude soll als administrativer
Hauptsitz einer Unternehmenssparte mit Sondernutzungsbereichen (Konferenzbereichen) i m
EG genutzt werden.
Das Plangebiet liegt im rechtswirksamen Bebauungsplan A 29 – Merck Nord – (in Kraft
getreten am 30.05.2002) und ist bislang zum Großteil unbebaut. Der rechtswirksame
Bebauungsplan A 29 setzt für das Baufeld eine maximale Gebäudehöhe von 20 m fest. Da
jedoch ein höheres Gebäude von bis zu 45 m Höhe geplant ist, ist eine Änderung des
Bebauungsplans dahingehend erforderlich. Der Bebauungsplan A 29 soll im Geltungsbereich
des Bebauungsplans A 29.1 so geändert werden, dass das Vorhaben pla nungsrechtlich
zulässig ist.
Ziel des Bebauungsplans
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 – Merck Nordost – ist es, für das
Neubauvorhaben Planungsrecht zu schaffen. D as städtebauliche Leitmotiv und
Entwicklungsziel ist die Ausbildung eines nördlichen Hochpunkts, der als Auftakt bzw.
Abschluss entlang der Frankfurter Straße gelesen werden kann und mit dem sogenannten
Pützerturm im Zentrum des Firmengeländes korrespondiert . Die Freiflächen im Plangebiet
sollen als attraktive grüne Zäsur zwischen Firmengelände und Stadtteil Arheilgen gestaltet
werden.
Der Bebauungsplan A 29.1 soll in seinem Geltungsbereich den rechtswirksamen
Bebauungsplan A 29 ändern. Die Festsetzungen de s Bebauungsplans A 29 sollen lediglich im
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans A 29.1 zielgerichtet geändert und
ergänzt werden. Insbesondere die festgesetzte Gebäudehöhe soll geändert werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird durch den Aufstellungsbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung ( MV-Nr. 2025/0136, im Geschäftsgang) eingeleitet.
Bebauungsplanverfahren
Der Bebauungsplan A 29.1 – Merck Nordost – wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB
aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist als gesonderter Teil der Begründung ein
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. Der Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung wird der Stadtverordnetenversammlung nur zur Kenntnis gegeben.
Parallel mit dem Beschluss über d ie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB liegt dem Magistrat auch die Magistratsvorlage zum Aufstellungsbeschluss (s. MV-
Nr. 2025/0136, im Geschäftsgang) vor.
Zu 1. und 2:
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind die
Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ( Anlage 1), als Grundlage dieses
Verfahrensschrittes , erstellt worden. Nach Beschluss des Magistrats erfolgt die
Bekanntmachung im Darmstädter Echo und die Einstellung der Planunterlage „Allgemeine
Ziele und Zwecke der Planung“ für die Dauer eines Monats in das Internet. Im gleichen
Zeitraum wird zusätzlich im Stadtplanungsamt die Planunterlage öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit wird zugleich der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben,
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich vorzubringen und zu erörtern.
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung und die
Bereitstellung der Planunterlagen im Internet informiert sowie zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Der Dezernent III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 6
162 Zeichen
Punkt 9: Bebauungsplan A 29.1 - Merck Nordost - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2025/0137) Der Fachausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Orte (9)
- Virchowstraße
- Frankfurter Straße
- Weseler Straße
- Maulbeerallee
- Frankfurter Landstraße
- Carl-Schenck-Ring
- Gerhart-Hauptmann-Straße
- Im Fiedlersee
- Windausweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0137
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00