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2012/0159

Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung von Interaktiven Tafeln

Magistratsvorlage 03.05.2012

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2012/0159

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2012/0159

6207 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.08.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat I 
Dezernat III 
Dezernat IV 
Eigenbetrieb Immobilienmana-
gement Darmstadt 
Finanzverwaltung 
Hauptamt 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0159 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 211010/216010/217010/218010/221010 231010  
Kostenstelle: 040-000-0330 (bereits vorhanden)  Investitionsnummer: zusätzlich neu einzurichten 
Kostenträger: 2110-11/2160-11/2170-11/2180-
11/2210-11/2310-11 
Sachkonto: entfällt 
 
 
Betreff: Bereitstellung v on Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung von Interaktiven Tafeln 
 
Vorlage vom: 03.05.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Bei Kostenstelle 040-000-0330/IT an Schulen werden unter einer neu einzurichtenden Investiti-
onsnummer im Finanzhaushalt, Bereich Anlagevermögen, im Haushaltsjahr 2013 80.000,00 € für 
notwendige Ersatzbeschaffungen von Inter-aktiven Tafeln (Smart-/Active boards) etatisiert.  
 
 
 
2. Im Mittelfristigen Investitionsprogramm werden für die Haushaltsjahre

- 2 - 
2013                   =    80.000,00 € 
2014                   =    88.000,00 € 
2015                   =    96.800,00 € 
2016                   =  106.500,00 € 
2017                   =  117.200,00 € für notwendige Ersatzbeschaffungen vorgesehen. 
 
3. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.05.2012:  
 
Auf Grund des Hessischen Schulgesetzes (HSchG, § 158/Abs. 1 u. 2 und § 162) sind die 
Schulträger verpflichtet, die Schulgebäude und Schulanlagen zu errichten und entsprechend 
auszustatten und zu unterhalten. Hierin einbezogen sind u. a. auch informations- und kommuni-
kationstechnische Hilfsmittel und Gerätschaften für den Unterricht. 
 
Der IT-Unterricht ist schon seit einigen Jahren in den Lehrplänen verpflichtend festgeschriebe-
ner Bestandteil des Unterrichts, und zwar bereits ab dem Grundschulbereich. 
 
Die Schulträger sind im Rahmen ihrer IT-Zuständigkeiten unter anderem auch für die Bereitstel-
lung der Internetanbindungen im Verwaltungs- und im Unterrichtsbereich zuständig, einschließ-
lich der Bereitstellung und Betreuung der notwendigen Hardware wie z. B. Server, Endgeräte 
(PC) und weiterer IT-Peripherie.  
 
Bedingt durch technische Fortentwicklungen müssen auch die Schulen den modernen Anforde-
rungen im Ausstattungsbereich gerecht werden, um einen zeitgemäßen Unterricht anbieten zu 
können. 
 
Hiervon betroffen ist auch der Bereich der Tafelausstattungen. In den vergangen Jahren haben 
hier deutschlandweit Interaktive Tafeln Einzug in den Schulbereich gehalten und teilweise die 
bislang üblichen Kreidetafeln ersetzt (siehe hierzu auch Magistratsvorlage vom 08.07.2011/Be-
schluss der Stavo vom 29.09.2011). 
  
Aktuell sind an Darmstädter Schulen insgesamt 160 Interaktive Tafeln vorhanden (Tendenz 
stark steigend!), die z. T. aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms, z. T. aus IT-Mitteln der 
Schulen angeschafft wurden.  
 
Für notwendige Ersatzbeschaffungen von Interaktiven Tafeln stehen bislang keine Haushalts-
mittel bereit. Die Anschaffung einer Interaktiven Tafel stellt mit durchschnittlich ca. 5.000,00 € 
pro Board (größen- und ausstattungsbedingte Preisunterschiede: inkl.
 Zusatzflügel paarweise 
zur manuellen Beschriftung mit spez. Filzschreibern, höhenverstellbares Pylonen- Schiebesys-
tem; ohne Peripheriegeräte wie Beamer, Mini- PC zur Wandmontage, Audio- Boxen, Dokumen-
tenkamera) eine sehr kostenintensive Investition dar. Künftig notwendige Ersatzbeschaffungen 
können nicht über die bislang bereitstehenden, knapp bemessenen IT-Etats von den Schulen 
bestritten werden.  
 
Es ist daher erforderlich, für künftig notwendige Ersatzbeschaffungen separate Mittel im Haus-
halt einzuplanen, damit veraltete und irreparable Tafeln ersetzt werden können. 
 
Von Seiten der Finanzverwaltung wurde der Abschreibungszeitraum für Interaktive Tafeln auf 
10 Jahre festgelegt; es muss jedoch damit gerechnet werden, dass nach Ablauf der Garantie-
frist (5 Jahre) evtl. bereits einige der angeschafften Tafeln ersetzt werden müssen. 
 
 
 
           .  .  .

- 4 - 
Auf Basis der derzeit vorhandenen 160 Boards ergibt sich für die kommenden Jahre folgender 
Mittelbedarf, wobei eine Bestandssteigerung durch Anschaffungen über das Schulamt von ca. 
10% zu Grunde gelegt wurde: 
 
Haushaltsjahr 2013                           =     80.000,00 € 
Haushaltsjahr 2014                           =     88.000,00 € 
Haushaltsjahr 2015                           =     96.800,00 € 
Haushaltsjahr 2016                           =   106.500,00 € 
Haushaltsjahr 2017                           =   117.200,00 €                    
 
(Berechnungsgrundlage
: Gesamtbestand derzeit 160 Boards X ~ 5.000,00 € Ansch.- Kosten 
pro Board = 800.000,00 €: 10 Jahre Abschreibungszeitraum = 80.000,00 € als Basis für das 
Jahr 2013 mit jährlich 10%iger Steigerungsrate für die Folgejahre). 
 
Die notwendigen Mittel sind unter einer neu einzurichtenden Investitionsnummer im Fi-
nanzhaushalt, Bereich Anlagevermögen, unter der Kostenstelle 040-000-0330/IT an Schu-
len, im Haushalt 2013 sowie entsprechend im Mittelfristigen Investitionsprogramm (MIP) 
einzuplanen. 
 
Um der fortschreitenden Technisierung Rechnung tragen zu können, die Unterrichtsmöglichkei-
ten dauerhaft verbessern und aufrechterhalten zu können, bitten wir um Befürwortung des An-
trages. 
 
Darmstadt, 03.05.2012 
40II/So 
 
 
Dezernat I    Dezernat II           Dezernat III       Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer        Brigitte Lindscheid      André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister       Stadträtin       Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0159
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.05.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00