2012/0159
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung von Interaktiven Tafeln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2012/0159
6207 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
15.08.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat I
Dezernat III
Dezernat IV
Eigenbetrieb Immobilienmana-
gement Darmstadt
Finanzverwaltung
Hauptamt
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0159
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 211010/216010/217010/218010/221010 231010
Kostenstelle: 040-000-0330 (bereits vorhanden) Investitionsnummer: zusätzlich neu einzurichten
Kostenträger: 2110-11/2160-11/2170-11/2180-
11/2210-11/2310-11
Sachkonto: entfällt
Betreff: Bereitstellung v on Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung von Interaktiven Tafeln
Vorlage vom: 03.05.2012
Beschlussvorschlag:
1. Bei Kostenstelle 040-000-0330/IT an Schulen werden unter einer neu einzurichtenden Investiti-
onsnummer im Finanzhaushalt, Bereich Anlagevermögen, im Haushaltsjahr 2013 80.000,00 € für
notwendige Ersatzbeschaffungen von Inter-aktiven Tafeln (Smart-/Active boards) etatisiert.
2. Im Mittelfristigen Investitionsprogramm werden für die Haushaltsjahre
- 2 -
2013 = 80.000,00 €
2014 = 88.000,00 €
2015 = 96.800,00 €
2016 = 106.500,00 €
2017 = 117.200,00 € für notwendige Ersatzbeschaffungen vorgesehen.
3. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.05.2012:
Auf Grund des Hessischen Schulgesetzes (HSchG, § 158/Abs. 1 u. 2 und § 162) sind die
Schulträger verpflichtet, die Schulgebäude und Schulanlagen zu errichten und entsprechend
auszustatten und zu unterhalten. Hierin einbezogen sind u. a. auch informations- und kommuni-
kationstechnische Hilfsmittel und Gerätschaften für den Unterricht.
Der IT-Unterricht ist schon seit einigen Jahren in den Lehrplänen verpflichtend festgeschriebe-
ner Bestandteil des Unterrichts, und zwar bereits ab dem Grundschulbereich.
Die Schulträger sind im Rahmen ihrer IT-Zuständigkeiten unter anderem auch für die Bereitstel-
lung der Internetanbindungen im Verwaltungs- und im Unterrichtsbereich zuständig, einschließ-
lich der Bereitstellung und Betreuung der notwendigen Hardware wie z. B. Server, Endgeräte
(PC) und weiterer IT-Peripherie.
Bedingt durch technische Fortentwicklungen müssen auch die Schulen den modernen Anforde-
rungen im Ausstattungsbereich gerecht werden, um einen zeitgemäßen Unterricht anbieten zu
können.
Hiervon betroffen ist auch der Bereich der Tafelausstattungen. In den vergangen Jahren haben
hier deutschlandweit Interaktive Tafeln Einzug in den Schulbereich gehalten und teilweise die
bislang üblichen Kreidetafeln ersetzt (siehe hierzu auch Magistratsvorlage vom 08.07.2011/Be-
schluss der Stavo vom 29.09.2011).
Aktuell sind an Darmstädter Schulen insgesamt 160 Interaktive Tafeln vorhanden (Tendenz
stark steigend!), die z. T. aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms, z. T. aus IT-Mitteln der
Schulen angeschafft wurden.
Für notwendige Ersatzbeschaffungen von Interaktiven Tafeln stehen bislang keine Haushalts-
mittel bereit. Die Anschaffung einer Interaktiven Tafel stellt mit durchschnittlich ca. 5.000,00 €
pro Board (größen- und ausstattungsbedingte Preisunterschiede: inkl.
Zusatzflügel paarweise
zur manuellen Beschriftung mit spez. Filzschreibern, höhenverstellbares Pylonen- Schiebesys-
tem; ohne Peripheriegeräte wie Beamer, Mini- PC zur Wandmontage, Audio- Boxen, Dokumen-
tenkamera) eine sehr kostenintensive Investition dar. Künftig notwendige Ersatzbeschaffungen
können nicht über die bislang bereitstehenden, knapp bemessenen IT-Etats von den Schulen
bestritten werden.
Es ist daher erforderlich, für künftig notwendige Ersatzbeschaffungen separate Mittel im Haus-
halt einzuplanen, damit veraltete und irreparable Tafeln ersetzt werden können.
Von Seiten der Finanzverwaltung wurde der Abschreibungszeitraum für Interaktive Tafeln auf
10 Jahre festgelegt; es muss jedoch damit gerechnet werden, dass nach Ablauf der Garantie-
frist (5 Jahre) evtl. bereits einige der angeschafften Tafeln ersetzt werden müssen.
. . .
- 4 -
Auf Basis der derzeit vorhandenen 160 Boards ergibt sich für die kommenden Jahre folgender
Mittelbedarf, wobei eine Bestandssteigerung durch Anschaffungen über das Schulamt von ca.
10% zu Grunde gelegt wurde:
Haushaltsjahr 2013 = 80.000,00 €
Haushaltsjahr 2014 = 88.000,00 €
Haushaltsjahr 2015 = 96.800,00 €
Haushaltsjahr 2016 = 106.500,00 €
Haushaltsjahr 2017 = 117.200,00 €
(Berechnungsgrundlage
: Gesamtbestand derzeit 160 Boards X ~ 5.000,00 € Ansch.- Kosten
pro Board = 800.000,00 €: 10 Jahre Abschreibungszeitraum = 80.000,00 € als Basis für das
Jahr 2013 mit jährlich 10%iger Steigerungsrate für die Folgejahre).
Die notwendigen Mittel sind unter einer neu einzurichtenden Investitionsnummer im Fi-
nanzhaushalt, Bereich Anlagevermögen, unter der Kostenstelle 040-000-0330/IT an Schu-
len, im Haushalt 2013 sowie entsprechend im Mittelfristigen Investitionsprogramm (MIP)
einzuplanen.
Um der fortschreitenden Technisierung Rechnung tragen zu können, die Unterrichtsmöglichkei-
ten dauerhaft verbessern und aufrechterhalten zu können, bitten wir um Befürwortung des An-
trages.
Darmstadt, 03.05.2012
40II/So
Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer Brigitte Lindscheid André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0159
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.05.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00