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0569/2023

Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven

Beschlussvorlage Ausschuss 23.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2023, TOP 9.2.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage_3_Erläuterungstext

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Ansehen

Anlage_2_Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Anlage_1_Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1978 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0569/2023
Stand: 11.06.2024 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
und Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul„ in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab-
satz 1 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Köln, Nr. 31 (54. Jahrgang), am 16.08.2023 öf-
fentlich bekannt gemacht und vom 24.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023 als Aushang im 
Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadt-
haus Deutz, durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf der Seite 
der Stadt Köln abrufbar. 
 
Es sind 17 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Stellungnahmen wurden 
fristgerecht vorgebracht. 
 
Am 30.11.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss einen Vorgabenbeschluss gefasst (Vor-
lagen-Nummer 2991/2023). Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebau-
lichen Planungskonzepts gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger 
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme 
der Verwaltung (Anlagen 3 und 4) zu berücksichtigen. 
 
Nächste Schritte: 
Derzeit werden die notwendigen Planungsunterlagen und Umweltgutachten für die Beteiligung 
der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB erarbeitet. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Beschluss umgesetzt, nicht erforderlich.

2

Anlage_3_Erläuterungstext

10787 Zeichen

/ 2 
Anlage 3 
 
Erläuterungstext 
Arbeitstitel: „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul“ 
in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
 
  
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-
Roggendorf/Thenhoven wurde verwaltungsseitig zur Schulentwicklungsplanung ausgeführt, 
dass die Kapazitäten der KGS Gutnickstraße – als einzige Grundschule in Roggendorf/Then-
hoven – in den kommenden Jahren ausgeschöpft sein werden. Da Kapazitäten in geringem 
Umfang lediglich an weiter entfernt gelegenen Schulen in Worringen vorhanden sind, ist für 
die Grundschule eine bauliche Erweiterung vorgesehen. Da selbst nach dieser baulichen Er-
weiterung weder kurz- noch mittel- und langfristig ausreichend Grundschulplätze für eine 
wohnortnahe Versorgung im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven zur Verfügung stehen, wurden 
verwaltungsseitig weitere Grundstücke im Einzugsgebiet des Stadtteils auf ihre stadtplaneri-
sche und städtebauliche Eignung als Schulstandort geprüft. 
 
Das Plangebiet „Östlich Mottenkaul“ in Roggendorf/Thenhoven wurde hierbei als geeignet 
identifiziert, da es sich bereits in städtischem Besitz befindet und im Flächennutzungsplan 
als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Das in Planung befindliche Wohnbaugebiet „Südlich 
Baptiststraße“ liegt im Mittel 750 m vom neuen Schulstandort entfernt. 
 
Für den planerisch identifizierten Standort wurde durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grundschule eine Volumenstudie als Machbar-
keitsstudie (Anlage 2) erarbeitet. Das vorliegende Raumprogramm kann mit Hinblick auf die 
durchgeführte flächentechnische Betrachtung am Schulstandort Mottenkaul in Roggen-
dorf/Thenhoven im Falle eines Neubaus realisiert werden. Aus städtebaulicher Sicht eignet 
sich das Grundstück für eine Schulnutzung. Die Baufeldgröße ist für das vorliegende Raum-
programm großzügig bemessen: Das vorliegende Raumprogramm einer zweizügigen Grund-
schule einschließlich Zweifachturnhalle sowie die dazugehörige Infrastruktur können gemäß 
den Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die Schule kann den pädagogischen Anforde-
rungen entsprechend in Cluster-Bauweise errichtet werden. Eine Erweiterung auf drei Züge 
kann auf dem Grundstück gewährleistet werden. Freiflächen in Form von Spielflächen, grü-
nen Klassenräumen, Schulgärten und Außensportanlagen können auf dem Grundstück be-
rücksichtigt werden. 
 
Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewer-
ten ist, erfordert die Planrechtschaffung für den künftigen Grundschulstandort die Aufstellung 
eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung 
Schule) festzusetzen. 
 
2. Verfahren 
 
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Aufstellung eines 
Bebauungsplans erforderlich. Es wird ein Vollverfahren mit einer Umweltprüfung und Erstel-
lung eines Umweltberichts durchgeführt.

- 2 - 
/ 3 
Die vorliegende Machbarkeitsstudie wird als städtebauliches Vorkonzept als Grundlage für 
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 
herangezogen.  
 
Da die durchgeführte flächentechnische Betrachtung der Volumenstudie nicht in der darge-
stellten Anordnung der Baukörper umgesetzt werden muss, ist die bauliche Realisierung der 
Grundschule eine Objektplanung erforderlich. Dabei werden die sich im Bebauungsplanver-
fahren ergebende Hinweise und Anpassungserfordernisse – insbesondere in Hinblick auf die 
verkehrliche Erschließung – berücksichtigt. Zwänge bei der Gestaltung der Baukörper liegen 
gegenwärtig nicht vor. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet liegt im am südlichen Rand des Stadtteils Köln-Roggendorf/Thenhoven im 
Stadtbezirk Chorweiler. Nach aktuellem Katasterplan umfasst der Geltungsbereich des Be-
bauungsplans die Flurstücke 113, 114, 115 sowie Teilbereiche der Flurstücke 594 und 631 
(alle Flur 41, Gemarkung Worringen). Die beiden letztgenannten Flurstücke werden zur Si-
cherung der Erschließung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. 
 
Die Straße Mottenkaul begrenzt das circa 19.700 m² große Plangebiet im Westen, in Rich-
tung Süden verläuft die Grenze des Plangebietes auf Höhe des Privatweges zum Reiterhof 
Mottenkaul Nr. 22/24 in südöstlicher Richtung zur verlängerten Quettinghofstraße. Diese bil-
det zugleich die östliche Plangebietsgrenze. Im Norden stellt der Siedlungsrand von Roggen-
dorf/Thenhoven bzw. der vorhandene Baumbestand die Plangebietsgrenze dar. 
 
3.2 Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung 
 
Das Plangebiet ist gegenwärtig unbebaut und wird landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. 
 
Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist dörflich geprägt. Die nähere Umgebung ist im 
Norden geprägt durch die aufgelockerte, überwiegend ein- bis zweigeschossige Wohnbe-
bauung der Wohngebiete südlich der Further Straße und westlich der Quettinghofstraße (Am 
Feldgarten) sowie Sinnersdorfer Straße/Mottenkaul (Georg-Winter-Straße). Zwischen den 
Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung und dem Plangebiet findet sich am Siedlungsrand 
ein prägender Baum- und Gehölzbestand sowie ein Lagerplatz. In Richtung Süden prägen 
landwirtschaftliche Nutzflächen das Umfeld. In östlicher Richtung liegt das Gelände eines 
landwirtschaftlichen Betriebs bzw. Reitstalls. 
 
3.3 Erschließung 
 
Das Plangebiet ist heute bereits grundsätzlich verkehrlich über die Straße Mottenkaul er-
schlossen; die Zufahrten sind nicht ausgebaute Mischverkehrswege. Ein Ausbau des Stra-
ßennetzes sowie ein Anschluss an das Ver- und Entsorgungsnetz sind nicht vorhanden. Der 
Bereich ist über die Further Straße und den Thenhover-Escher-Weg an das überörtliche 
Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden.  
 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat die grundsätzliche Erschließung des Plan-
gebietes attestiert. Die Ausgestaltung der konkreten verkehrlichen Erschließung der geplan-
ten Grundschule ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens über eine gutachterliche Bewer-
tung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären und damit die verkehrliche Anbindung 
des Grundstücks sicherzustellen.

- 3 - 
/ 4 
Die Bushaltestellen „Further Str.“ (Buslinien 120, 123) ist fußläufig rund 400 m entfernt und 
befindet sich in der Quettinghofstraße. Die nächste Bahnstation ist der S-Bahnhof Worringen 
in einer Entfernung von 1,6 km. 
 
4.  Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
 
Der Regionalplan (Entwurf November 2021, Stand Beteiligungsverfahren zu Neuaufstellung 
des Regionalplans Köln) legt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. 
Der Bebauungsplan entspricht damit den Zielen der Raumordnung. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als „Wohnbaufläche“ und in 
deutlich untergeordnet Maße als „Grünfläche“ dar. Der Bebauungsplan kann daher gemäß 
des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes entwickelt werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Gemäß des Landschaftsplanes der Stadt Köln liegt das Plangebiet im Landschaftsschutzge-
biet LSG L2 „Pletschbach und Waldbereich um das Wasserwerk Weiler“ und somit im bauli-
chen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. 
 
Die Festsetzungen des Landschaftsplans treten erst mit Inkrafttreten eines Bebauungsplans 
außer Kraft, so dass an dieser Stelle bis zu diesem Zeitpunkt der Landschaftsschutz weiter 
Gültigkeit behält. Auf Grundlage der avisierten Änderung des Regionalplans und der Darstel-
lung des Flächennutzungsplans würden die Festsetzungen des Landschaftsplans zurücktre-
ten, sofern der Träger der Landschaftsplanung gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW im Ver-
fahren nicht widersprochen hat. 
 
Der Träger der Landschaftsplanung hat der Entwicklung eines Schulstandortes bereits zuge-
stimmt und eine Rücknahme des Landschaftsschutzgebiets in Aussicht gestellt. 
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Der Standort ist gegen-
wärtig planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. 
 
Der am 14. November 2013 gefasste Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren 
für das in Rede stehende Gebiet wird aufgehoben und das damalige Bebauungsplanverfah-
ren eingestellt. 
 
Durch die neuen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans – mit 
neuem Planungsziel – wird die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorha-
bens, dem Neubau einer Grundschule, geschaffen. 
 
5.  Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grund-
schule eine Volumenstudie als Machbarkeitsstudie erarbeitet. Für die Konzeptentwicklung 
wurde unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung eine zweigeschossige Bauweise

- 4 - 
 
vorgesehen. Die Höhe der Gebäude beträgt circa 9,0 m; es wird mit einem Flachdach ge-
plant. 
 
Das vorliegende Raumprogramm einer zweizügigen Grundschule einschließlich Zweifach-
turnhalle sowie die dazugehörige Infrastruktur können gemäß den Leitlinien der Stadt Köln 
realisiert werden. Die Schule kann den pädagogischen Anforderungen entsprechend in Clus-
ter-Bauweise errichtet werden. Eine Erweiterbarkeit auf drei Züge ist auf dem Grundstück 
vollumfänglich gewährleistet. Freiflächen in Form von Spielflächen, grünen Klassenräumen, 
Schulgärten und Außensportanlagen können auf dem Grundstück berücksichtigt werden. Die 
Baufeldgröße ist für das vorliegende Raumprogramm großzügig bemessen. Zwänge bei der 
Gestaltung der Baukörper liegen nicht vor. 
 
Der nördlich des Plangebietes vorhandene prägenden Baum- und Gehölzbestand liegt nicht 
im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Er kann somit als kleinräumiger Bio-
topverbund erhalten bleiben. 
 
6.  Auswirkungen der Planung 
6.1 Verkehr 
 
Die verkehrliche Auswirkung der Planung sowie die damit verbundene Ausgestaltung der 
konkreten verkehrlichen Erschließung der künftigen Grundschule sind im Zuge des Bebau-
ungsplanverfahrens über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutach-
tens zu klären. 
 
7.  Umweltprüfung 
 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchge-
führt. Deren Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB doku-
mentiert und nach § 2a Satz 3 BauGB der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.  
 
8.  Planverwirklichung 
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der der Stadt Köln. Bodenordnende Maßnahmen 
nach § 45 ff. BauGB sind nicht erforderlich. 
 
Die Kosten des Planverfahrens gehen zu Lasten der Stadt Köln.

Anlage_2_Machbarkeitsstudie

14833 Zeichen

1
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
Schulstandortuntersuchung, Östlich Mottenkaul, 50672 Köln-Thenhoven
Machbarkeitsstudie
Neubau einer Grundschule mit Zweifachturnhalle 
Stand
- 20.03.2023 -
Anlage 2

2
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
Inhaltsverzeichnis
Aufgabenstellung
Städtebauliche Situation
Raumprogramm 
Flächenbedarfsermittlung
Ämterabstimmung
Planungskonzepte
Kostenrahmen
Zusammenfassung
Anlagen
Seite     3
Seite     4  - 5
Seite     6
Seite   7
Seite     8  - 9
Seite   10  - 11
Seite   12
Seite   13
Machbarkeitsstudie
Grundschule Mottenkaul

3
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
Schulstandort
Östl. Mottenkaul
Auszug: Stadtplan
Gemäß Auftrag vom 10.01.2022 des Amtes für
Schulentwicklung (-40-) soll durch die Gebäude-
wirtschaft (-26-) ein Schulstandort für den Neubau
einer Grundschule in Roggendorf-Thenhoven am
östlichen Mottenkaul untersucht werden.
Die Überprüfung alternativer Grundstücke und
Schulstandorte erfolgte im Zuge einer
vorangehenden Untersuchung des Dezernats VI
sowie des Stadtplanungsamtes -61- vom 13.04.2022.
Gemäß interner Besprechung werden durch 263
folgende Maßnahmen geprüft und wirtschaftlich
betrachtet:
• Schulstandortprüfung Roggendorf-Thenhoven
• Neubau einer Grundschule mit Zweifachturnhalle
Für das Amt für Schulentwicklung soll die Nutzung
einer 2-zügigen Grundschule mit Zweifachturnhalle
einschließlich Erweiterung auf drei Züge
sichergestellt und gemäß vorliegendem
Raumprogramm flächentechnisch überprüft werden.
Die Verwaltung wird beauftragt nachzuweisen, ob
der notwendige Flächenbedarf unter
Berücksichtigung der geplanten Bebauung gedeckt
werden kann.
Grundlage der Studie sind:
• Raumprogramm -40-
• MBS Schulstandorte Roggendorf/Thenhoven,
vom 30.03.2022
• MBS Potentieller Schulstandort Mottenkaul,
vom 13.04.2022
• Katasterdaten -23-
Machbarkeitsstudie
Aufgabenstellung

4
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Städtebauliche Situation
Das Schulgrundstück der Grundschule liegt im
südlichen Randgebiet von Köln Thenhoven zwischen
den Straßen Mottenkaul und Quettinghofstrasse
außerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur.
Das Grundstück wird derzeit als Ackerfläche benutzt,
die Zufahrten sind nicht ausgebaute
Mischverkehrswege.
Die Haupterschließung soll über den Mottenkaul
erfolgen. Ein Ausbau des Straßennetzes sowie ein
Anschluss an das Energienetz sind nicht vorhanden.
Das Schulgrundstück ist mit einer Fläche von 19.000
m² im Vergleich zu anderen Grundstücken ähnlich
großer Schulen sehr großzügig.
Das Umfeld der Schule ist dörflich geprägt. In der
näheren Umgebung im Westen liegt ein
Landwirtschaftlicher Betrieb (Reiterhof), im Norden
schließt ein Wohngebiet an das Grundstück an.
Süden und Osten des Grundstücks sind geprägt von
landwirtschaftlich genutzte Anbauflächen.
Das Grundstück ist durch öffentliche Verkehrsmittel
gering erschlossen. Nördlich des Schulstandortes
liegt in 400 m Entfernung fußläufig erreichbar eine
Bushaltestelle. Die nächste Bahnstation ist
Worringen Bahnhof in einer Entfernung von 1,6 km.
Das in Planung befindliche Wohnbaugebiet „Südlich
Baptiststraße“ liegt im Mittel 750 m vom neuen
Schulstandort entfernt.
Aus städtebaulicher Sicht eignet sich das
Grundstück für eine Schulnutzung.
Die mögliche Erschließung des Grundstückes ist zu
prüfen.
Auszug: Kataster
P
Bus
S Bahnhof
Worringen
Schulstandort
Grundschule
Bus
Bus
Grundschule
Kita
Kita
Wohnbaugebiet
Südlich Baptiststraße
Reiterhof
Grundkarte
Grundschule Mottenkaul
Roggendorf-Thenhoven
Bus

5
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Luftbild Schulstandort
Quelle:  Köln GIS
Luftbild
Grundschule Mottenkaul
Roggendorf-Thenhoven
Grundstücksfläche: 
ca. 19.000 m² 
S-Bahn Linie
Köln / Düsseldorf
P
Bus
Kita
Kath. Gem.
Grundschule
Gutnickstraße
Bus
Kita
Bus
Richtung
Chorweiler
Kita
Geplantes Wohngebiet
Südlich Baptist Straße
A 57
Köln / Neuss
S Bahnhof
WorringenBus
Neuer Schulstandort
Östlich Mottenkaul
Reiterhof
Grundstücksfläche 2: 
ca. 4.400 m²

6
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Raumprogramm -40-
Das Raumprogramm für den Neubau einer
Grundschule am Mottenkaul wurde mit dem Amt für
Schulentwicklung abgestimmt und entspricht einer
Sollstärke von 2 Zügen einschließlich einer sicher zu
stellenden Erweiterbarkeit auf 3 Züge.
Ermittelter Schulbedarf -40-:
• Grundschule, 2 Züge Primarstufe,
maximal 240 Schüler,
NUF: 2.600 m²/ BGF: 4.900 m²
• Zweifachturnhalle: NGF: 1.700 m²/ BGF: 2.000 m²
• Erweiterbarkeit auf 3 Züge
Maximal 360 Schüler,
NUF: 3.200 m²/ BGF: 6.100 m²
Anhand der Kennwerte vergleichbarer Bauten der
Gebäudewirtschaft wurde für den Neubau der
Grundschule mit einer Zweifachturnhalle eine
Gesamt-Bruttogeschossfläche von 6.900 m² (bei
4.300 m² Nutzfläche) ermittelt.
Ein Maximalausbau von 3 Zügen soll auf dem
Schulgrundstück nachgewiesen werden. Dies würde
eine Erhöhung der Fläche auf eine Gesamt-
Bruttogeschossfläche von 8.100 m² (bei 6.100 m²
NUF) bedeuten.

7
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
Flächenbedarfsermittlung
Neubau Grundschule mit Zweifach-Turnhalle
240 Schüler
(2 Züge)
Grundschule, 2-Vollgeschosse, GF
(GF=Grundfläche/NUF=Nutzfläche/BGF: Bruttogeschossfläche)
ca.     2.500 m²
NUF 2.600 m² / BGF 4.900m²
Zweifach Turnhalle, Grundfläche GF
(TH: 990m² (22 x 45) / NUF 1.700m² / BGF 2.000 m²)
ca.     2.000 m²
Fläche Schulhof, GF 
(min. 5 m² je Schüler)
min.  1.200 m²
PKW-Stellplätze / Anlieferung, GF
(24 m² je Stellplatz / ÖPNV-Reduzierung: 0%)
ca.        750 m²
(30 Stück)
Fahrrad-Stellplätze, GF 
(0,5 je Schüler / 1,7 m² je Stellplatz / ca. 420 St.) 
ca. 250 m²
(120 Stück)
Außenanlagen für Sport- u. Schulnutzung, GF
(Ballsportfelder,Schulgarten, grüne Klasse, etc.)
ca. 1.000 m²
Abstands-, Grün- u. Verkehrsflächen, etc., GF
(ca. 25% GF)
ca.     2.000 m²
Gesamtgrundstücksfläche erforderlich ca. 9.800 m²
Näherungswert 25 m² je Schüler
(Bezug Schüleranzahl/Grundstücksgröße)
ca. 6.000 m²
Gesamt Nutzfläche (NUF):
(Schule + Turnhalle)
ca.   4.300 m²
(2.600 + 1.700 m²)
Gesamt Bruttogeschossfläche (BGF)
(Schule + Turnhalle)
ca. 6.900 m²
(4.900 + 2.000 m²)
+ Erweiterung
360 Schüler
(3 Züge)
ca.    3.200 m²
NUF 3.200m² / BGF 6.100m²
ca. 2.000 m²
min. 1.600 m² 
ca.       850 m²
(34 Stück)
ca.       350 m²
(180 Stück)
ca.    1.000 m²
ca.    2.500 m²
ca.  11.500 m²
ca. 9.000 m²
ca.  4.900 m²
(3.200 + 1.700 m²)
ca.  8.100 m²
(6.100 + 2.000 m²)
Neuer 
Schulstandort
Östl. Mottenkaul
erfüllt
erfüllt
erfüllt
erfüllt
erfüllt
möglich
erfüllt
ca. 19.000 m²
erfüllt
erfüllt
Anhand des vorliegenden Raumprogramms wurde
eine Flächenbedarfsermittlung für einen Neubau
durchgeführt.
Ermittelter Flächenbedarf Vollausbau:
• Grundschule für maximal 360 Schüler
• 3 Züge / NF: 3.200 m² / BGF: 6.100 m²
• Zweifachturnhalle: NF: 1.700 m² / BGF: 2.000 m²
Das Grundstück am Mottenkaul weißt mit einer
Gesamtfläche von ca. 19.000 m² einen deutlichen
Flächenüberschuss gegenüber dem ermittelten
Flächenbedarf (ca. 11.500 m²) auf.
Raumprogramm und Sportnutzung können auf dem
Grundstück abgebildet werden. Cluster- und
Modulbauweise sind ebenfalls möglich, Zwänge bei
der Gestaltung der Baukörper liegen nicht vor.
Ferner sind großflächige Außensport- und
Grünanlagen sind möglich.
Die Erweiterbarkeit ist vollumfänglich gewährleistet.
Das Grundstück weist einige Besonderheiten auf, die
im Folgenden näher untersucht werden müssen:
• Teilweise Landschaftsschutzgebiet
• Baurecht nicht vorhanden
• Erschließung/Infrastruktur nicht vorhanden
• Anlieferung/Entsorgung muss geprüft werden
Vorläufiges Ergebnis:
• Raumprogramm und Sportnutzung können auf
dem Grundstück realisiert werden!
• Ein standardisierter Schulneubau gemäß den
Leitlinien der Stadt Köln in Cluster- und/oder
Modul-Bauweise ist auf dem Grundstück zu
realisieren!
• Die Erschließung und Anbindung des
Grundstücks ist sicherzustellen
GS Mottenkaul
Flächenbedarf Neubau

8
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Baurechtliche Situation
Baurecht
B-Pläne / Baurecht
Mottenkaul vom Reiterhof
Quelle:  Google Maps
Zufahrt von Further Straße
Quelle:  Google Maps
Mottenkaul Schulstandort 
Quelle:  Google Maps
Zufahrt Quettinghofstraße
Quelle:  Google Maps
Vorabstimmung:
Stadtplanungsamt (-61-):
Das Grundstück Mottenkaul/Quettinghofstraße liegt
nicht im Gelzungsbereich eines Bebauungsplanes.
Eine Beurteilung erfolgt gemäß § 35 BauGB.
Der Flächennutzungsplan sieht auf dem Grundstück
Wohnungsbau sowie reduzierte Grünfläche vor.
Baurecht existiert somit nicht und muss erst durch
ein Bebauungsplanverfahren hergestellt werden.
Vorgaben für die Baukörper existieren nicht, in
Abstimmung mit -61- wird eine 2-geschossige
Bauweise festgelegt, um sich in die umgebenden
Bebauung anzupassen. Die straßenseitige Bebauung
der Siedlung wird weitestgehend fortgeführt.
Die Höhe der Gebäude wird auf 9,0 m mit Flachdach
festgelegt, dies entspricht 2 Vollgeschossen im
Schulbau. Der Baumbestand des nördlichen
Grundstückbereichs bleibt erhalten und wird nicht
überbaut.
Auszug: Köln GIS
Grundstücksfläche A: 
ca. 19.300 m² 
Baufeld Schulstandort
Grundstücksfläche B: 
ca. 4.400 m² 
Kita
Bus
Reiterhof
Geplantes Wohngebiet
Südlich Baptist Straße

9
Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Baurechtliche Situation
Auszug: Köln GIS
Schulstandort
Grundschule mit
Zweifachturnhalle
Reiterhof
Bus
Kita
Lageplan
Grundschule Mottenkaul
Roggendorf-Thenhoven
Vorabstimmung:
Grün und Landschaftsplanung (-67-):
Gemäß Landschaftsplan sind Teile des Grundstücks
als Landschaftsschutzgebiet deklariert.
In Abstimmung mit -61- und -67- kann der
Entwicklung eines Schulstandortes zugestimmt
werden.
Verkehrsplanung (-66-/-68-)
Eine Erschließung des Grundstücks ist nicht
vorhanden. Die Wege zum Grundstück sind durch
die bestehende Bebauung stark eingeschränkt. Die
üblicherweise erforderlichen Straßenquerschnitte
können nicht sicher gestellt werden.
Im Zuge einer Abstimmung zwischen VI, -61-, -66-
und -68- wurde die Erschließung des Schulstandortes
als durchführbar eingestuft. Die Erstellung eines
Verkehrsgutachtens ist zwingend erforderlich.
Denkmalschutz (-48-):
Abstimmung nicht erforderlich.
Auszug aus d. örtlichen Bau u. Planungsrecht:
Liegt nicht vor.
Abstimmung Bezirksregierung:
Nicht erfolgt.
Abstimmung LANUV:
Kein Hochwassergebiet.
Abstimmung Rheinenergie:
Die Erschließung des Grundstücks ist nicht
vorhanden. Ausbau und Anschluss an das öffentliche
Energienetz ist erforderlich.
Grundstücksfläche A: 
ca. 19.000 m² 
Grundstücksfläche B: 
ca. 5.000 m²

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Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Volumenstudie
Volumenstudie
Grundschule (2 Züge)
mit Zweifachturnhalle
Lageplan
Baukörper
Geplant sind 2-geschossige Einzelbebauungen mit
Zufahrt über den Mottenkaul.
Die Zweifachturnhalle setzt die straßenseitige
Bebauung der bestehenden Siedlungsstruktur fort.
Die Grundschule besteht aus zwei bis drei
Klassenhäusern und liegt versetzt zur Straße auf
dem Grundstück. Das Haupthaus mit Aula und
Mensa orientiert sich zur Zufahrt und Turnhalle.
Der Schulhof liegt nach Norden und wird von den
Gebäuden sowie einem kleinen Wald umfasst.
Kenndaten Grundschule (2 Züge):
Schüleranzahl: bis  240 Schüler 
Zweifach-Turnhalle: ca.     990  m²
Aula/Forum (Vers.-St.): ca.      170 m²
Mensa (Vers.-St.): ca.      210 m²
Nutzfläche (gesamt): ca.   4.300 m²*
BGF (gesamt): ca. 6.900 m²**
*   (NF:   Schule:  2.600 m² / Turnhalle: 1.700 m²)
** (BGF: Schule:   4.900 m² / Turnhalle:  2.000 m²)
Kenndaten mit Erweiterung auf 3 Züge:
Schüleranzahl: bis  360 Schüler 
Nutzfläche (gesamt): ca.    4.900 m²*
BGF (gesamt): ca.    8.100 m²
*    (NF:   Schule:   3.200 m² / Turnhalle:  1.700 m²)
** (BGF: Schule:   6.100 m² / Turnhalle:  2.000 m²)
Erforderliche Außenanlagen:
Grundstück: ca.   19.000 m²
Schulhof (Soll: 1.200 m²): bis   1.800 m²
PKW-Stellplätze (Soll: 30 St.): bis 34 Stück
Fahrrad-Stellpl. (Soll: 120 St.): bis 180 Stück
Außensportflächen: vorhanden
Schulische Grünflächen vorhanden

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Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Übersicht Erschließung
Auszug:  MBS Dez. VI
Luftbild
Grundschule Mottenkaul
Roggendorf-Thenhoven
Schulstandort
Grundschule
Am Mottenkaul
P
Bus
Kita
Kath. Gem. 
Grundschule
Gutnickstraße
Bus
Kita
Bus
Reiterhof
Kita
S Bahnhof
WorringenBus
S-Bahn Linie
Köln / Düsseldorf
Richtung
Chorweiler
A 57
Köln / Neuss

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Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Kostenrahmen

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Planung und Innovationsförderung 263-20
N. Bente
GS Mottenkaul
Zusammenfassung
Neubau Grundschule (3 Züge)
Schüleranzahl: 360 Schüler 
Klassenzüge: 3x Primar
Schulhof: ca. 1.800 m²
Nutzfläche: ca.   6.100 m²
BGF: ca.  8.100 m²
BRI: ca. 43.000 m³
Neubau Grundschule (2 Züge)
Neuer Schulstandort
Grundstück: ca.   19.200 m²
Raumprogramm: erfüllt
Schüleranzahl: max. 240 Schüler 
Erweiterungsmöglichkeit: erfüllt (360 Schüler)
Klassenzüge: 2x Primar
3x Primar nach Erw.
Sportnutzung: Zweifach-Turnhalle
Schulhof: min. 1.200 m²
Außensportanlagen: möglich
Nutzfläche: ca.   4.300 m²
BGF: ca.  6.900 m²
BRI: ca. 36.000 m³
Konzept
Neubau Grundschule
mit Zweifachturnhalle
Kostenrahmen:       ca. 33.000.000 €
(ohne Ausstattung, Erschließung  u. Risikozuschlag)
Kostenrahmen:       ca. 28.000.000 €
(ohne Ausstattung, Erschließung  u. Risikozuschlag)
Ergebnis:
Das vorliegende Raumprogramm des Amtes für
Schulentwicklung (-40-) kann mit Hinblick auf die
durchgeführte flächentechnische Betrachtung am
Schulstandort Mottenkaul in Roggendorf/Thenhoven
im Falle eines Neubaus realisiert werden!
Die Baufeldgröße ist für das vorliegende
Raumprogramm großzügig bemessen. Für die
Konzeptentwicklung wurde in Abstimmung mit dem
Stadtplanungsamt (-61-) unter Berücksichtigung der
umgebenden Bebauung eine 2-geschossige
Bauweise vorgesehen.
Planungsrecht existiert jedoch für das Grundstück
noch nicht und muss erst im Zuge eines
Bebauungsplanverfahrens hergestellt werden.
Die Erschließung der Schule kann nach Aussage des
Amtes für Straßen und Radwegbau (-68-)
sichergestellt werden, ein Straßen- und Verkehrs-
konzept ist hierfür jedoch noch zwingend zu
erarbeiten!
Das vorliegende Raumprogramm einer 2-zügigen
Grundschule einschließlich Zweifachturnhalle sowie
die dazugehörige Infrastruktur können gemäß den
Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die
Schule kann den pädagogischen Anforderungen
entsprechend in Cluster-Bauweise errichtet werden.
Eine Erweiterung auf 3-Züge kann auf dem
Grundstück gewährleistet werden.
Freiflächen in Form von Spielflächen, Grünem
Klassenräumen, Schulgärten und Aussen-
Sportanlagen können auf dem Grundstück
berücksichtigt werden.
Projektrisiken/Abweichungen:
- Kein Planungsrecht (Beurteilung n. §35 BauGB)
- Nach FNP: Wohnbaugebiet und Grünfläche
- Nach Landschaftsplan Landschaftsschutzgebiet, 
der Träger hat einem Schulstandort zugestimmt
- Eingeschränkte Erschließung, Straßen- und 
Verkehrskonzept erforderlich!

Anlage_1_Geltungsbereich

427 Zeichen

Mottenkaul
Quettinghofstraße
Further Straße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Grundschulstandort östlich Mottenkaulin Köln - Roggendorf / Thenhoven
010050200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

9226 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0569/2023 
Freigabedatum 
 23.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
und Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul„ in Köln-Roggendorf/Thenhoven
  
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den am 14. November 2013 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
gefassten Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet süd-
lich des Grundstücks Mottenkaul 11, südliche Grenzen der Grundstücke Am Feldgar-
ten 1 bis 13 bis zur Quettinghofstraße, circa 75 m in Richtung Süden entlang des 
Feldweges (Verlängerung Quettinghofstraße), circa 230 m in Richtung Nordwesten bis 
zur Straße Mottenkaul in Höhe des Privatweges zum Reiterhof und östlich der Straße 
Mottenkaul mit einer Länge von circa 90 m bis zur südlichen Grenze des Grundstücks 
Mottenkaul 11 —Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven— so-
wie den am 25. September 2014 gefassten Beschluss über die Vorgaben zur Ausar-
beitung des Bebauungsplan-Entwurfes aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren 
einzustellen; 
2. beschließt, nach § 2 Absatz 1 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen 
der Straße Mottenkaul und der Quettinghofstraße, das nördlich durch den Siedlungs-
rand/Baumbestand begrenzt wird und in Richtung Süden auf Höhe des Privatweges 
zum Reiterhof Mottenkaul Nr. 22/24 endet (Flurstücke 113, 114, 115, teilweise 594 und 
teilweise 631, alle Flur 41 der Gemarkung Worringen) —Arbeitstitel: „Grundschul-
standort Östlich Mottenkaul“ in Köln-Roggendorf/Thenhoven— aufzustellen mit dem 
Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen; 
3. nimmt die Machbarkeitsstudie als städtebauliches Vorkonzept zur Kenntnis und be-
schließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bisheriges Planverfahren 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14. November 2013 den Aufstellungsbeschluss für 
einen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven, 
mit dem Ziel gefasst, eine Einfamilienhausbebauung mit circa 25 Wohneinheiten in Form von 
ein- bis zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern und zugehöriger Erschließung festzu-
setzen. Zu diesem Bebauungsplanverfahren hat der Stadtentwicklungsausschuss am 25. 
September 2014 den Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes gefasst. Das Bebauungsplanverfahren ruht jedoch seitdem und wird daher unter 
Verweis auf die neuen Planungsziele nunmehr auch formell eingestellt. 
 
Neue Planungsziele: Planungsrechtliche Sicherung eines Grundschulstandortes 
 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-
Roggendorf/Thenhoven wurde verwaltungsseitig zur Schulentwicklungsplanung ausgeführt, 
dass die Kapazitäten der KGS Gutnickstraße – als einzige Grundschule in Roggen-
dorf/Thenhoven – in den kommenden Jahren ausgeschöpft würden. Da Kapazitäten in gerin-
gem Umfang lediglich an weiter entfernt gelegenen Schulen in Worringen vorhanden seien, ist 
für die Grundschule eine bauliche Erweiterung vorgesehen. Da selbst nach dieser baulichen 
Erweiterung weder kurz noch mittel- und langfristig ausreichend Grundschulplätze für eine 
wohnortnahe Versorgung im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven zur Verfügung stehen, wurden 
verwaltungsseitig weitere Grundstücke im Einzugsgebiet des Stadtteils auf ihre stadtplaneri-
sche Eignung als Schulstandort geprüft. 
 
Der Bereich „Östlich Mottenkaul“ in Roggendorf/Thenhoven wurde hierbei als geeignet identi-
fiziert, da sich die Fläche bereits in städtischem Besitz befindet und im Flächennutzungsplan 
als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Die Fläche, die sich zwischen der Straße Mottenkaul und 
der Quettinghofstraße erstreckt, nördlich durch den Siedlungsrand und Baumbestand be-
grenzt wird und in Richtung Süden auf Höhe des Privatweges zum Reiterhof Mottenkaul Nr. 
22/24 endet, ist rund 19.282 m² groß und umfasst die Flurstücke 113, 114, 115 (alle Flur 41, 
Gemarkung Worringen). In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden zur Sicherung 
der Erschließung zudem teilweise die beiden Flurstücke 594 und 631 (Flur 41, Gemarkung 
Worringen) aufgenommen. Inklusive der Verkehrsfläche ist das Plangebiet rund 19.700 m² 
groß. 
 
Für den planerisch identifizierten Standort wurde durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grundschule eine Volumenstudie als Machbar-
keitsstudie (Anlage 2) erarbeitet. Das vorliegende Raumprogramm kann mit Hinblick auf die 
durchgeführte flächentechnische Betrachtung am Schulstandort Mottenkaul in Roggen-
dorf/Thenhoven im Falle eines Neubaus realisiert werden. Die Baufeldgröße ist für das vorlie-
gende Raumprogramm großzügig bemessen: Das vorliegende Raumprogramm einer zweizü-
gigen Grundschule einschließlich Zweifachturnhalle sowie die dazugehörige Infrastruktur kön-
nen gemäß den Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die Schule kann den pädagogi-
schen Anforderungen entsprechend in Cluster-Bauweise errichtet werden. Eine Erweiterung

3 
auf drei Züge kann auf dem Grundstück gewährleistet werden. Freiflächen in Form von Spiel-
flächen, grünen Klassenräumen, Schulgärten und Außensportanlagen können auf dem 
Grundstück berücksichtigt werden. 
 
Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewer-
ten ist, erfordert die Planrechtschaffung für den Grundschulstandort die Aufstellung eines Be-
bauungsplanes im sogenannten Vollverfahren mit Umweltbericht und Umweltprüfung. Da der 
Flächennutzungsplan den Standort als überwiegend Wohnbaufläche darstellt, wird dem Ent-
wicklungsgebot des § 8 Absatz 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen 
des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind, entsprochen. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgt auf Grundlage der 
vorliegenden Machbarkeitsstudie nach Modell 1 als Aushangplakat. Zu betonen ist, dass 
durchgeführte flächentechnische Betrachtung der Volumenstudie nicht in der dargestellten 
Anordnung der Baukörper umgesetzt werden muss. Für die bauliche Realisierung ist eine 
objektbezogene Planung erforderlich, bei der sich im Bebauungsplanverfahren ergebende 
Hinweise und Anpassungserfordernisse – insbesondere in Hinblick auf die verkehrliche Er-
schließung – berücksichtigt werden. 
 
Wie in der Machbarkeitsstudie ausgeführt, ist die Ausgestaltung der konkreten verkehrlichen 
Erschließung der künftigen Grundschule im Zuge des Bebauungsplanverfahrens über eine 
gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären. Grundstücks- und 
Straßenplanung sind im Weiteren eng miteinander abzustimmen. 
 
Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst keinen Baubeschluss; die planungsrechtliche Si-
cherung des künftigen Grundschulstandortes steht gegenwärtig im Vordergrund. Eine Ver-
zahnung des Bauleitplanverfahrens mit der Schulbaumaßnahmenliste ist verwaltungsseitig 
vorgesehen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Neben der mit dem Bebauungsplanverfahren verbundenen Flächenversiegelung hat die bauli-
che Umsetzung des Bebauungsplanes voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Schulgebäuden und dem Stromver-
brauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. 
 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der 
Emission des Klimaschadgases geprüft. Sofern das Vorhaben des Bebauungsplanverfahrens 
als ein nicht-städtisches Vorhaben realisiert wird, fällt das Verfahren unter die Anwendung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens 
werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz ge-
prüft. Wenn es sich bei dem Bauvorhaben um ein städtisches Neubauvorhaben handelt, wer-
den die Energieleitlinien Stadt Köln 2021 des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft 
angewandt. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden 
verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
 
 
Anlagen  
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Machbarkeitsstudie 
Anlage 3 Erläuterungsbericht

Beratungsverlauf (2)

04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Gutnickstraße
  • Baptiststraße
  • Quettinghofstraße
  • Further Straße
  • Sinnersdorfer Straße
  • Georg-Winter-Straße
  • Thenhover-Escher Weg
  • Am Feldgarten
  • Mottenkaul 11
  • Straße A 57k
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
0569/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.03.2023
Erstellt
13.02.2023 17:53