0569/2023
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1978 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
0569/2023
Stand: 11.06.2024
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven
und Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul„ in Köln-Roggendorf/Thenhoven
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab-
satz 1 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Köln, Nr. 31 (54. Jahrgang), am 16.08.2023 öf-
fentlich bekannt gemacht und vom 24.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023 als Aushang im
Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadt-
haus Deutz, durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf der Seite
der Stadt Köln abrufbar.
Es sind 17 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Stellungnahmen wurden
fristgerecht vorgebracht.
Am 30.11.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss einen Vorgabenbeschluss gefasst (Vor-
lagen-Nummer 2991/2023). Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebau-
lichen Planungskonzepts gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme
der Verwaltung (Anlagen 3 und 4) zu berücksichtigen.
Nächste Schritte:
Derzeit werden die notwendigen Planungsunterlagen und Umweltgutachten für die Beteiligung
der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB erarbeitet.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beschluss umgesetzt, nicht erforderlich.
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Anlage_3_Erläuterungstext
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/ 2 Anlage 3 Erläuterungstext Arbeitstitel: „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul“ in Köln-Roggendorf/Thenhoven 1. Anlass und Ziel der Planung Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln- Roggendorf/Thenhoven wurde verwaltungsseitig zur Schulentwicklungsplanung ausgeführt, dass die Kapazitäten der KGS Gutnickstraße – als einzige Grundschule in Roggendorf/Then- hoven – in den kommenden Jahren ausgeschöpft sein werden. Da Kapazitäten in geringem Umfang lediglich an weiter entfernt gelegenen Schulen in Worringen vorhanden sind, ist für die Grundschule eine bauliche Erweiterung vorgesehen. Da selbst nach dieser baulichen Er- weiterung weder kurz- noch mittel- und langfristig ausreichend Grundschulplätze für eine wohnortnahe Versorgung im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven zur Verfügung stehen, wurden verwaltungsseitig weitere Grundstücke im Einzugsgebiet des Stadtteils auf ihre stadtplaneri- sche und städtebauliche Eignung als Schulstandort geprüft. Das Plangebiet „Östlich Mottenkaul“ in Roggendorf/Thenhoven wurde hierbei als geeignet identifiziert, da es sich bereits in städtischem Besitz befindet und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Das in Planung befindliche Wohnbaugebiet „Südlich Baptiststraße“ liegt im Mittel 750 m vom neuen Schulstandort entfernt. Für den planerisch identifizierten Standort wurde durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grundschule eine Volumenstudie als Machbar- keitsstudie (Anlage 2) erarbeitet. Das vorliegende Raumprogramm kann mit Hinblick auf die durchgeführte flächentechnische Betrachtung am Schulstandort Mottenkaul in Roggen- dorf/Thenhoven im Falle eines Neubaus realisiert werden. Aus städtebaulicher Sicht eignet sich das Grundstück für eine Schulnutzung. Die Baufeldgröße ist für das vorliegende Raum- programm großzügig bemessen: Das vorliegende Raumprogramm einer zweizügigen Grund- schule einschließlich Zweifachturnhalle sowie die dazugehörige Infrastruktur können gemäß den Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die Schule kann den pädagogischen Anforde- rungen entsprechend in Cluster-Bauweise errichtet werden. Eine Erweiterung auf drei Züge kann auf dem Grundstück gewährleistet werden. Freiflächen in Form von Spielflächen, grü- nen Klassenräumen, Schulgärten und Außensportanlagen können auf dem Grundstück be- rücksichtigt werden. Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewer- ten ist, erfordert die Planrechtschaffung für den künftigen Grundschulstandort die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen. 2. Verfahren Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es wird ein Vollverfahren mit einer Umweltprüfung und Erstel- lung eines Umweltberichts durchgeführt. - 2 - / 3 Die vorliegende Machbarkeitsstudie wird als städtebauliches Vorkonzept als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB herangezogen. Da die durchgeführte flächentechnische Betrachtung der Volumenstudie nicht in der darge- stellten Anordnung der Baukörper umgesetzt werden muss, ist die bauliche Realisierung der Grundschule eine Objektplanung erforderlich. Dabei werden die sich im Bebauungsplanver- fahren ergebende Hinweise und Anpassungserfordernisse – insbesondere in Hinblick auf die verkehrliche Erschließung – berücksichtigt. Zwänge bei der Gestaltung der Baukörper liegen gegenwärtig nicht vor. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im am südlichen Rand des Stadtteils Köln-Roggendorf/Thenhoven im Stadtbezirk Chorweiler. Nach aktuellem Katasterplan umfasst der Geltungsbereich des Be- bauungsplans die Flurstücke 113, 114, 115 sowie Teilbereiche der Flurstücke 594 und 631 (alle Flur 41, Gemarkung Worringen). Die beiden letztgenannten Flurstücke werden zur Si- cherung der Erschließung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Die Straße Mottenkaul begrenzt das circa 19.700 m² große Plangebiet im Westen, in Rich- tung Süden verläuft die Grenze des Plangebietes auf Höhe des Privatweges zum Reiterhof Mottenkaul Nr. 22/24 in südöstlicher Richtung zur verlängerten Quettinghofstraße. Diese bil- det zugleich die östliche Plangebietsgrenze. Im Norden stellt der Siedlungsrand von Roggen- dorf/Thenhoven bzw. der vorhandene Baumbestand die Plangebietsgrenze dar. 3.2 Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung Das Plangebiet ist gegenwärtig unbebaut und wird landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist dörflich geprägt. Die nähere Umgebung ist im Norden geprägt durch die aufgelockerte, überwiegend ein- bis zweigeschossige Wohnbe- bauung der Wohngebiete südlich der Further Straße und westlich der Quettinghofstraße (Am Feldgarten) sowie Sinnersdorfer Straße/Mottenkaul (Georg-Winter-Straße). Zwischen den Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung und dem Plangebiet findet sich am Siedlungsrand ein prägender Baum- und Gehölzbestand sowie ein Lagerplatz. In Richtung Süden prägen landwirtschaftliche Nutzflächen das Umfeld. In östlicher Richtung liegt das Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebs bzw. Reitstalls. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist heute bereits grundsätzlich verkehrlich über die Straße Mottenkaul er- schlossen; die Zufahrten sind nicht ausgebaute Mischverkehrswege. Ein Ausbau des Stra- ßennetzes sowie ein Anschluss an das Ver- und Entsorgungsnetz sind nicht vorhanden. Der Bereich ist über die Further Straße und den Thenhover-Escher-Weg an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat die grundsätzliche Erschließung des Plan- gebietes attestiert. Die Ausgestaltung der konkreten verkehrlichen Erschließung der geplan- ten Grundschule ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens über eine gutachterliche Bewer- tung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären und damit die verkehrliche Anbindung des Grundstücks sicherzustellen. - 3 - / 4 Die Bushaltestellen „Further Str.“ (Buslinien 120, 123) ist fußläufig rund 400 m entfernt und befindet sich in der Quettinghofstraße. Die nächste Bahnstation ist der S-Bahnhof Worringen in einer Entfernung von 1,6 km. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan (Entwurf November 2021, Stand Beteiligungsverfahren zu Neuaufstellung des Regionalplans Köln) legt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Der Bebauungsplan entspricht damit den Zielen der Raumordnung. 4.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als „Wohnbaufläche“ und in deutlich untergeordnet Maße als „Grünfläche“ dar. Der Bebauungsplan kann daher gemäß des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennut- zungsplanes entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan Gemäß des Landschaftsplanes der Stadt Köln liegt das Plangebiet im Landschaftsschutzge- biet LSG L2 „Pletschbach und Waldbereich um das Wasserwerk Weiler“ und somit im bauli- chen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Die Festsetzungen des Landschaftsplans treten erst mit Inkrafttreten eines Bebauungsplans außer Kraft, so dass an dieser Stelle bis zu diesem Zeitpunkt der Landschaftsschutz weiter Gültigkeit behält. Auf Grundlage der avisierten Änderung des Regionalplans und der Darstel- lung des Flächennutzungsplans würden die Festsetzungen des Landschaftsplans zurücktre- ten, sofern der Träger der Landschaftsplanung gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW im Ver- fahren nicht widersprochen hat. Der Träger der Landschaftsplanung hat der Entwicklung eines Schulstandortes bereits zuge- stimmt und eine Rücknahme des Landschaftsschutzgebiets in Aussicht gestellt. 4.4 Bebauungsplan Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Der Standort ist gegen- wärtig planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der am 14. November 2013 gefasste Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren für das in Rede stehende Gebiet wird aufgehoben und das damalige Bebauungsplanverfah- ren eingestellt. Durch die neuen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans – mit neuem Planungsziel – wird die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorha- bens, dem Neubau einer Grundschule, geschaffen. 5. Planungs- und Nutzungskonzept Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grund- schule eine Volumenstudie als Machbarkeitsstudie erarbeitet. Für die Konzeptentwicklung wurde unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung eine zweigeschossige Bauweise - 4 - vorgesehen. Die Höhe der Gebäude beträgt circa 9,0 m; es wird mit einem Flachdach ge- plant. Das vorliegende Raumprogramm einer zweizügigen Grundschule einschließlich Zweifach- turnhalle sowie die dazugehörige Infrastruktur können gemäß den Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die Schule kann den pädagogischen Anforderungen entsprechend in Clus- ter-Bauweise errichtet werden. Eine Erweiterbarkeit auf drei Züge ist auf dem Grundstück vollumfänglich gewährleistet. Freiflächen in Form von Spielflächen, grünen Klassenräumen, Schulgärten und Außensportanlagen können auf dem Grundstück berücksichtigt werden. Die Baufeldgröße ist für das vorliegende Raumprogramm großzügig bemessen. Zwänge bei der Gestaltung der Baukörper liegen nicht vor. Der nördlich des Plangebietes vorhandene prägenden Baum- und Gehölzbestand liegt nicht im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Er kann somit als kleinräumiger Bio- topverbund erhalten bleiben. 6. Auswirkungen der Planung 6.1 Verkehr Die verkehrliche Auswirkung der Planung sowie die damit verbundene Ausgestaltung der konkreten verkehrlichen Erschließung der künftigen Grundschule sind im Zuge des Bebau- ungsplanverfahrens über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutach- tens zu klären. 7. Umweltprüfung Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchge- führt. Deren Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB doku- mentiert und nach § 2a Satz 3 BauGB der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt. 8. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der der Stadt Köln. Bodenordnende Maßnahmen nach § 45 ff. BauGB sind nicht erforderlich. Die Kosten des Planverfahrens gehen zu Lasten der Stadt Köln.
Anlage_2_Machbarkeitsstudie
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1 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente Schulstandortuntersuchung, Östlich Mottenkaul, 50672 Köln-Thenhoven Machbarkeitsstudie Neubau einer Grundschule mit Zweifachturnhalle Stand - 20.03.2023 - Anlage 2 2 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente Inhaltsverzeichnis Aufgabenstellung Städtebauliche Situation Raumprogramm Flächenbedarfsermittlung Ämterabstimmung Planungskonzepte Kostenrahmen Zusammenfassung Anlagen Seite 3 Seite 4 - 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 - 9 Seite 10 - 11 Seite 12 Seite 13 Machbarkeitsstudie Grundschule Mottenkaul 3 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente Schulstandort Östl. Mottenkaul Auszug: Stadtplan Gemäß Auftrag vom 10.01.2022 des Amtes für Schulentwicklung (-40-) soll durch die Gebäude- wirtschaft (-26-) ein Schulstandort für den Neubau einer Grundschule in Roggendorf-Thenhoven am östlichen Mottenkaul untersucht werden. Die Überprüfung alternativer Grundstücke und Schulstandorte erfolgte im Zuge einer vorangehenden Untersuchung des Dezernats VI sowie des Stadtplanungsamtes -61- vom 13.04.2022. Gemäß interner Besprechung werden durch 263 folgende Maßnahmen geprüft und wirtschaftlich betrachtet: • Schulstandortprüfung Roggendorf-Thenhoven • Neubau einer Grundschule mit Zweifachturnhalle Für das Amt für Schulentwicklung soll die Nutzung einer 2-zügigen Grundschule mit Zweifachturnhalle einschließlich Erweiterung auf drei Züge sichergestellt und gemäß vorliegendem Raumprogramm flächentechnisch überprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt nachzuweisen, ob der notwendige Flächenbedarf unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung gedeckt werden kann. Grundlage der Studie sind: • Raumprogramm -40- • MBS Schulstandorte Roggendorf/Thenhoven, vom 30.03.2022 • MBS Potentieller Schulstandort Mottenkaul, vom 13.04.2022 • Katasterdaten -23- Machbarkeitsstudie Aufgabenstellung 4 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Städtebauliche Situation Das Schulgrundstück der Grundschule liegt im südlichen Randgebiet von Köln Thenhoven zwischen den Straßen Mottenkaul und Quettinghofstrasse außerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur. Das Grundstück wird derzeit als Ackerfläche benutzt, die Zufahrten sind nicht ausgebaute Mischverkehrswege. Die Haupterschließung soll über den Mottenkaul erfolgen. Ein Ausbau des Straßennetzes sowie ein Anschluss an das Energienetz sind nicht vorhanden. Das Schulgrundstück ist mit einer Fläche von 19.000 m² im Vergleich zu anderen Grundstücken ähnlich großer Schulen sehr großzügig. Das Umfeld der Schule ist dörflich geprägt. In der näheren Umgebung im Westen liegt ein Landwirtschaftlicher Betrieb (Reiterhof), im Norden schließt ein Wohngebiet an das Grundstück an. Süden und Osten des Grundstücks sind geprägt von landwirtschaftlich genutzte Anbauflächen. Das Grundstück ist durch öffentliche Verkehrsmittel gering erschlossen. Nördlich des Schulstandortes liegt in 400 m Entfernung fußläufig erreichbar eine Bushaltestelle. Die nächste Bahnstation ist Worringen Bahnhof in einer Entfernung von 1,6 km. Das in Planung befindliche Wohnbaugebiet „Südlich Baptiststraße“ liegt im Mittel 750 m vom neuen Schulstandort entfernt. Aus städtebaulicher Sicht eignet sich das Grundstück für eine Schulnutzung. Die mögliche Erschließung des Grundstückes ist zu prüfen. Auszug: Kataster P Bus S Bahnhof Worringen Schulstandort Grundschule Bus Bus Grundschule Kita Kita Wohnbaugebiet Südlich Baptiststraße Reiterhof Grundkarte Grundschule Mottenkaul Roggendorf-Thenhoven Bus 5 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Luftbild Schulstandort Quelle: Köln GIS Luftbild Grundschule Mottenkaul Roggendorf-Thenhoven Grundstücksfläche: ca. 19.000 m² S-Bahn Linie Köln / Düsseldorf P Bus Kita Kath. Gem. Grundschule Gutnickstraße Bus Kita Bus Richtung Chorweiler Kita Geplantes Wohngebiet Südlich Baptist Straße A 57 Köln / Neuss S Bahnhof WorringenBus Neuer Schulstandort Östlich Mottenkaul Reiterhof Grundstücksfläche 2: ca. 4.400 m² 6 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Raumprogramm -40- Das Raumprogramm für den Neubau einer Grundschule am Mottenkaul wurde mit dem Amt für Schulentwicklung abgestimmt und entspricht einer Sollstärke von 2 Zügen einschließlich einer sicher zu stellenden Erweiterbarkeit auf 3 Züge. Ermittelter Schulbedarf -40-: • Grundschule, 2 Züge Primarstufe, maximal 240 Schüler, NUF: 2.600 m²/ BGF: 4.900 m² • Zweifachturnhalle: NGF: 1.700 m²/ BGF: 2.000 m² • Erweiterbarkeit auf 3 Züge Maximal 360 Schüler, NUF: 3.200 m²/ BGF: 6.100 m² Anhand der Kennwerte vergleichbarer Bauten der Gebäudewirtschaft wurde für den Neubau der Grundschule mit einer Zweifachturnhalle eine Gesamt-Bruttogeschossfläche von 6.900 m² (bei 4.300 m² Nutzfläche) ermittelt. Ein Maximalausbau von 3 Zügen soll auf dem Schulgrundstück nachgewiesen werden. Dies würde eine Erhöhung der Fläche auf eine Gesamt- Bruttogeschossfläche von 8.100 m² (bei 6.100 m² NUF) bedeuten. 7 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente Flächenbedarfsermittlung Neubau Grundschule mit Zweifach-Turnhalle 240 Schüler (2 Züge) Grundschule, 2-Vollgeschosse, GF (GF=Grundfläche/NUF=Nutzfläche/BGF: Bruttogeschossfläche) ca. 2.500 m² NUF 2.600 m² / BGF 4.900m² Zweifach Turnhalle, Grundfläche GF (TH: 990m² (22 x 45) / NUF 1.700m² / BGF 2.000 m²) ca. 2.000 m² Fläche Schulhof, GF (min. 5 m² je Schüler) min. 1.200 m² PKW-Stellplätze / Anlieferung, GF (24 m² je Stellplatz / ÖPNV-Reduzierung: 0%) ca. 750 m² (30 Stück) Fahrrad-Stellplätze, GF (0,5 je Schüler / 1,7 m² je Stellplatz / ca. 420 St.) ca. 250 m² (120 Stück) Außenanlagen für Sport- u. Schulnutzung, GF (Ballsportfelder,Schulgarten, grüne Klasse, etc.) ca. 1.000 m² Abstands-, Grün- u. Verkehrsflächen, etc., GF (ca. 25% GF) ca. 2.000 m² Gesamtgrundstücksfläche erforderlich ca. 9.800 m² Näherungswert 25 m² je Schüler (Bezug Schüleranzahl/Grundstücksgröße) ca. 6.000 m² Gesamt Nutzfläche (NUF): (Schule + Turnhalle) ca. 4.300 m² (2.600 + 1.700 m²) Gesamt Bruttogeschossfläche (BGF) (Schule + Turnhalle) ca. 6.900 m² (4.900 + 2.000 m²) + Erweiterung 360 Schüler (3 Züge) ca. 3.200 m² NUF 3.200m² / BGF 6.100m² ca. 2.000 m² min. 1.600 m² ca. 850 m² (34 Stück) ca. 350 m² (180 Stück) ca. 1.000 m² ca. 2.500 m² ca. 11.500 m² ca. 9.000 m² ca. 4.900 m² (3.200 + 1.700 m²) ca. 8.100 m² (6.100 + 2.000 m²) Neuer Schulstandort Östl. Mottenkaul erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt möglich erfüllt ca. 19.000 m² erfüllt erfüllt Anhand des vorliegenden Raumprogramms wurde eine Flächenbedarfsermittlung für einen Neubau durchgeführt. Ermittelter Flächenbedarf Vollausbau: • Grundschule für maximal 360 Schüler • 3 Züge / NF: 3.200 m² / BGF: 6.100 m² • Zweifachturnhalle: NF: 1.700 m² / BGF: 2.000 m² Das Grundstück am Mottenkaul weißt mit einer Gesamtfläche von ca. 19.000 m² einen deutlichen Flächenüberschuss gegenüber dem ermittelten Flächenbedarf (ca. 11.500 m²) auf. Raumprogramm und Sportnutzung können auf dem Grundstück abgebildet werden. Cluster- und Modulbauweise sind ebenfalls möglich, Zwänge bei der Gestaltung der Baukörper liegen nicht vor. Ferner sind großflächige Außensport- und Grünanlagen sind möglich. Die Erweiterbarkeit ist vollumfänglich gewährleistet. Das Grundstück weist einige Besonderheiten auf, die im Folgenden näher untersucht werden müssen: • Teilweise Landschaftsschutzgebiet • Baurecht nicht vorhanden • Erschließung/Infrastruktur nicht vorhanden • Anlieferung/Entsorgung muss geprüft werden Vorläufiges Ergebnis: • Raumprogramm und Sportnutzung können auf dem Grundstück realisiert werden! • Ein standardisierter Schulneubau gemäß den Leitlinien der Stadt Köln in Cluster- und/oder Modul-Bauweise ist auf dem Grundstück zu realisieren! • Die Erschließung und Anbindung des Grundstücks ist sicherzustellen GS Mottenkaul Flächenbedarf Neubau 8 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Baurechtliche Situation Baurecht B-Pläne / Baurecht Mottenkaul vom Reiterhof Quelle: Google Maps Zufahrt von Further Straße Quelle: Google Maps Mottenkaul Schulstandort Quelle: Google Maps Zufahrt Quettinghofstraße Quelle: Google Maps Vorabstimmung: Stadtplanungsamt (-61-): Das Grundstück Mottenkaul/Quettinghofstraße liegt nicht im Gelzungsbereich eines Bebauungsplanes. Eine Beurteilung erfolgt gemäß § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan sieht auf dem Grundstück Wohnungsbau sowie reduzierte Grünfläche vor. Baurecht existiert somit nicht und muss erst durch ein Bebauungsplanverfahren hergestellt werden. Vorgaben für die Baukörper existieren nicht, in Abstimmung mit -61- wird eine 2-geschossige Bauweise festgelegt, um sich in die umgebenden Bebauung anzupassen. Die straßenseitige Bebauung der Siedlung wird weitestgehend fortgeführt. Die Höhe der Gebäude wird auf 9,0 m mit Flachdach festgelegt, dies entspricht 2 Vollgeschossen im Schulbau. Der Baumbestand des nördlichen Grundstückbereichs bleibt erhalten und wird nicht überbaut. Auszug: Köln GIS Grundstücksfläche A: ca. 19.300 m² Baufeld Schulstandort Grundstücksfläche B: ca. 4.400 m² Kita Bus Reiterhof Geplantes Wohngebiet Südlich Baptist Straße 9 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Baurechtliche Situation Auszug: Köln GIS Schulstandort Grundschule mit Zweifachturnhalle Reiterhof Bus Kita Lageplan Grundschule Mottenkaul Roggendorf-Thenhoven Vorabstimmung: Grün und Landschaftsplanung (-67-): Gemäß Landschaftsplan sind Teile des Grundstücks als Landschaftsschutzgebiet deklariert. In Abstimmung mit -61- und -67- kann der Entwicklung eines Schulstandortes zugestimmt werden. Verkehrsplanung (-66-/-68-) Eine Erschließung des Grundstücks ist nicht vorhanden. Die Wege zum Grundstück sind durch die bestehende Bebauung stark eingeschränkt. Die üblicherweise erforderlichen Straßenquerschnitte können nicht sicher gestellt werden. Im Zuge einer Abstimmung zwischen VI, -61-, -66- und -68- wurde die Erschließung des Schulstandortes als durchführbar eingestuft. Die Erstellung eines Verkehrsgutachtens ist zwingend erforderlich. Denkmalschutz (-48-): Abstimmung nicht erforderlich. Auszug aus d. örtlichen Bau u. Planungsrecht: Liegt nicht vor. Abstimmung Bezirksregierung: Nicht erfolgt. Abstimmung LANUV: Kein Hochwassergebiet. Abstimmung Rheinenergie: Die Erschließung des Grundstücks ist nicht vorhanden. Ausbau und Anschluss an das öffentliche Energienetz ist erforderlich. Grundstücksfläche A: ca. 19.000 m² Grundstücksfläche B: ca. 5.000 m² 10 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Volumenstudie Volumenstudie Grundschule (2 Züge) mit Zweifachturnhalle Lageplan Baukörper Geplant sind 2-geschossige Einzelbebauungen mit Zufahrt über den Mottenkaul. Die Zweifachturnhalle setzt die straßenseitige Bebauung der bestehenden Siedlungsstruktur fort. Die Grundschule besteht aus zwei bis drei Klassenhäusern und liegt versetzt zur Straße auf dem Grundstück. Das Haupthaus mit Aula und Mensa orientiert sich zur Zufahrt und Turnhalle. Der Schulhof liegt nach Norden und wird von den Gebäuden sowie einem kleinen Wald umfasst. Kenndaten Grundschule (2 Züge): Schüleranzahl: bis 240 Schüler Zweifach-Turnhalle: ca. 990 m² Aula/Forum (Vers.-St.): ca. 170 m² Mensa (Vers.-St.): ca. 210 m² Nutzfläche (gesamt): ca. 4.300 m²* BGF (gesamt): ca. 6.900 m²** * (NF: Schule: 2.600 m² / Turnhalle: 1.700 m²) ** (BGF: Schule: 4.900 m² / Turnhalle: 2.000 m²) Kenndaten mit Erweiterung auf 3 Züge: Schüleranzahl: bis 360 Schüler Nutzfläche (gesamt): ca. 4.900 m²* BGF (gesamt): ca. 8.100 m² * (NF: Schule: 3.200 m² / Turnhalle: 1.700 m²) ** (BGF: Schule: 6.100 m² / Turnhalle: 2.000 m²) Erforderliche Außenanlagen: Grundstück: ca. 19.000 m² Schulhof (Soll: 1.200 m²): bis 1.800 m² PKW-Stellplätze (Soll: 30 St.): bis 34 Stück Fahrrad-Stellpl. (Soll: 120 St.): bis 180 Stück Außensportflächen: vorhanden Schulische Grünflächen vorhanden 11 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Übersicht Erschließung Auszug: MBS Dez. VI Luftbild Grundschule Mottenkaul Roggendorf-Thenhoven Schulstandort Grundschule Am Mottenkaul P Bus Kita Kath. Gem. Grundschule Gutnickstraße Bus Kita Bus Reiterhof Kita S Bahnhof WorringenBus S-Bahn Linie Köln / Düsseldorf Richtung Chorweiler A 57 Köln / Neuss 12 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Kostenrahmen 13 Planung und Innovationsförderung 263-20 N. Bente GS Mottenkaul Zusammenfassung Neubau Grundschule (3 Züge) Schüleranzahl: 360 Schüler Klassenzüge: 3x Primar Schulhof: ca. 1.800 m² Nutzfläche: ca. 6.100 m² BGF: ca. 8.100 m² BRI: ca. 43.000 m³ Neubau Grundschule (2 Züge) Neuer Schulstandort Grundstück: ca. 19.200 m² Raumprogramm: erfüllt Schüleranzahl: max. 240 Schüler Erweiterungsmöglichkeit: erfüllt (360 Schüler) Klassenzüge: 2x Primar 3x Primar nach Erw. Sportnutzung: Zweifach-Turnhalle Schulhof: min. 1.200 m² Außensportanlagen: möglich Nutzfläche: ca. 4.300 m² BGF: ca. 6.900 m² BRI: ca. 36.000 m³ Konzept Neubau Grundschule mit Zweifachturnhalle Kostenrahmen: ca. 33.000.000 € (ohne Ausstattung, Erschließung u. Risikozuschlag) Kostenrahmen: ca. 28.000.000 € (ohne Ausstattung, Erschließung u. Risikozuschlag) Ergebnis: Das vorliegende Raumprogramm des Amtes für Schulentwicklung (-40-) kann mit Hinblick auf die durchgeführte flächentechnische Betrachtung am Schulstandort Mottenkaul in Roggendorf/Thenhoven im Falle eines Neubaus realisiert werden! Die Baufeldgröße ist für das vorliegende Raumprogramm großzügig bemessen. Für die Konzeptentwicklung wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt (-61-) unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung eine 2-geschossige Bauweise vorgesehen. Planungsrecht existiert jedoch für das Grundstück noch nicht und muss erst im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens hergestellt werden. Die Erschließung der Schule kann nach Aussage des Amtes für Straßen und Radwegbau (-68-) sichergestellt werden, ein Straßen- und Verkehrs- konzept ist hierfür jedoch noch zwingend zu erarbeiten! Das vorliegende Raumprogramm einer 2-zügigen Grundschule einschließlich Zweifachturnhalle sowie die dazugehörige Infrastruktur können gemäß den Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die Schule kann den pädagogischen Anforderungen entsprechend in Cluster-Bauweise errichtet werden. Eine Erweiterung auf 3-Züge kann auf dem Grundstück gewährleistet werden. Freiflächen in Form von Spielflächen, Grünem Klassenräumen, Schulgärten und Aussen- Sportanlagen können auf dem Grundstück berücksichtigt werden. Projektrisiken/Abweichungen: - Kein Planungsrecht (Beurteilung n. §35 BauGB) - Nach FNP: Wohnbaugebiet und Grünfläche - Nach Landschaftsplan Landschaftsschutzgebiet, der Träger hat einem Schulstandort zugestimmt - Eingeschränkte Erschließung, Straßen- und Verkehrskonzept erforderlich!
Anlage_1_Geltungsbereich
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Mottenkaul Quettinghofstraße Further Straße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Grundschulstandort östlich Mottenkaulin Köln - Roggendorf / Thenhoven 010050200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0569/2023 Freigabedatum 23.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven und Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul„ in Köln-Roggendorf/Thenhoven Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den am 14. November 2013 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefassten Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet süd- lich des Grundstücks Mottenkaul 11, südliche Grenzen der Grundstücke Am Feldgar- ten 1 bis 13 bis zur Quettinghofstraße, circa 75 m in Richtung Süden entlang des Feldweges (Verlängerung Quettinghofstraße), circa 230 m in Richtung Nordwesten bis zur Straße Mottenkaul in Höhe des Privatweges zum Reiterhof und östlich der Straße Mottenkaul mit einer Länge von circa 90 m bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Mottenkaul 11 —Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven— so- wie den am 25. September 2014 gefassten Beschluss über die Vorgaben zur Ausar- beitung des Bebauungsplan-Entwurfes aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen; 2. beschließt, nach § 2 Absatz 1 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Straße Mottenkaul und der Quettinghofstraße, das nördlich durch den Siedlungs- rand/Baumbestand begrenzt wird und in Richtung Süden auf Höhe des Privatweges zum Reiterhof Mottenkaul Nr. 22/24 endet (Flurstücke 113, 114, 115, teilweise 594 und teilweise 631, alle Flur 41 der Gemarkung Worringen) —Arbeitstitel: „Grundschul- standort Östlich Mottenkaul“ in Köln-Roggendorf/Thenhoven— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen; 3. nimmt die Machbarkeitsstudie als städtebauliches Vorkonzept zur Kenntnis und be- schließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bisheriges Planverfahren Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14. November 2013 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven, mit dem Ziel gefasst, eine Einfamilienhausbebauung mit circa 25 Wohneinheiten in Form von ein- bis zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern und zugehöriger Erschließung festzu- setzen. Zu diesem Bebauungsplanverfahren hat der Stadtentwicklungsausschuss am 25. September 2014 den Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes gefasst. Das Bebauungsplanverfahren ruht jedoch seitdem und wird daher unter Verweis auf die neuen Planungsziele nunmehr auch formell eingestellt. Neue Planungsziele: Planungsrechtliche Sicherung eines Grundschulstandortes Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln- Roggendorf/Thenhoven wurde verwaltungsseitig zur Schulentwicklungsplanung ausgeführt, dass die Kapazitäten der KGS Gutnickstraße – als einzige Grundschule in Roggen- dorf/Thenhoven – in den kommenden Jahren ausgeschöpft würden. Da Kapazitäten in gerin- gem Umfang lediglich an weiter entfernt gelegenen Schulen in Worringen vorhanden seien, ist für die Grundschule eine bauliche Erweiterung vorgesehen. Da selbst nach dieser baulichen Erweiterung weder kurz noch mittel- und langfristig ausreichend Grundschulplätze für eine wohnortnahe Versorgung im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven zur Verfügung stehen, wurden verwaltungsseitig weitere Grundstücke im Einzugsgebiet des Stadtteils auf ihre stadtplaneri- sche Eignung als Schulstandort geprüft. Der Bereich „Östlich Mottenkaul“ in Roggendorf/Thenhoven wurde hierbei als geeignet identi- fiziert, da sich die Fläche bereits in städtischem Besitz befindet und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Die Fläche, die sich zwischen der Straße Mottenkaul und der Quettinghofstraße erstreckt, nördlich durch den Siedlungsrand und Baumbestand be- grenzt wird und in Richtung Süden auf Höhe des Privatweges zum Reiterhof Mottenkaul Nr. 22/24 endet, ist rund 19.282 m² groß und umfasst die Flurstücke 113, 114, 115 (alle Flur 41, Gemarkung Worringen). In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden zur Sicherung der Erschließung zudem teilweise die beiden Flurstücke 594 und 631 (Flur 41, Gemarkung Worringen) aufgenommen. Inklusive der Verkehrsfläche ist das Plangebiet rund 19.700 m² groß. Für den planerisch identifizierten Standort wurde durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grundschule eine Volumenstudie als Machbar- keitsstudie (Anlage 2) erarbeitet. Das vorliegende Raumprogramm kann mit Hinblick auf die durchgeführte flächentechnische Betrachtung am Schulstandort Mottenkaul in Roggen- dorf/Thenhoven im Falle eines Neubaus realisiert werden. Die Baufeldgröße ist für das vorlie- gende Raumprogramm großzügig bemessen: Das vorliegende Raumprogramm einer zweizü- gigen Grundschule einschließlich Zweifachturnhalle sowie die dazugehörige Infrastruktur kön- nen gemäß den Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die Schule kann den pädagogi- schen Anforderungen entsprechend in Cluster-Bauweise errichtet werden. Eine Erweiterung 3 auf drei Züge kann auf dem Grundstück gewährleistet werden. Freiflächen in Form von Spiel- flächen, grünen Klassenräumen, Schulgärten und Außensportanlagen können auf dem Grundstück berücksichtigt werden. Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewer- ten ist, erfordert die Planrechtschaffung für den Grundschulstandort die Aufstellung eines Be- bauungsplanes im sogenannten Vollverfahren mit Umweltbericht und Umweltprüfung. Da der Flächennutzungsplan den Standort als überwiegend Wohnbaufläche darstellt, wird dem Ent- wicklungsgebot des § 8 Absatz 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind, entsprochen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie nach Modell 1 als Aushangplakat. Zu betonen ist, dass durchgeführte flächentechnische Betrachtung der Volumenstudie nicht in der dargestellten Anordnung der Baukörper umgesetzt werden muss. Für die bauliche Realisierung ist eine objektbezogene Planung erforderlich, bei der sich im Bebauungsplanverfahren ergebende Hinweise und Anpassungserfordernisse – insbesondere in Hinblick auf die verkehrliche Er- schließung – berücksichtigt werden. Wie in der Machbarkeitsstudie ausgeführt, ist die Ausgestaltung der konkreten verkehrlichen Erschließung der künftigen Grundschule im Zuge des Bebauungsplanverfahrens über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären. Grundstücks- und Straßenplanung sind im Weiteren eng miteinander abzustimmen. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst keinen Baubeschluss; die planungsrechtliche Si- cherung des künftigen Grundschulstandortes steht gegenwärtig im Vordergrund. Eine Ver- zahnung des Bauleitplanverfahrens mit der Schulbaumaßnahmenliste ist verwaltungsseitig vorgesehen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Neben der mit dem Bebauungsplanverfahren verbundenen Flächenversiegelung hat die bauli- che Umsetzung des Bebauungsplanes voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe- reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Schulgebäuden und dem Stromver- brauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Sofern das Vorhaben des Bebauungsplanverfahrens als ein nicht-städtisches Vorhaben realisiert wird, fällt das Verfahren unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz ge- prüft. Wenn es sich bei dem Bauvorhaben um ein städtisches Neubauvorhaben handelt, wer- den die Energieleitlinien Stadt Köln 2021 des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft angewandt. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Machbarkeitsstudie Anlage 3 Erläuterungsbericht
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Gutnickstraße
- Baptiststraße
- Quettinghofstraße
- Further Straße
- Sinnersdorfer Straße
- Georg-Winter-Straße
- Thenhover-Escher Weg
- Am Feldgarten
- Mottenkaul 11
- Straße A 57k
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 0569/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.03.2023
- Erstellt
- 13.02.2023 17:53