Zu- und Abfahrten für Anlieger der Zaunhofstraße in Köln-Immendorf/Meschenich
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0676/2021 vom 09.03.2021
Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 664 Vorlagen-Nummer 0676/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Zu- und Abfahrten für Anlieger der Zaunhofstraße in Köln-Immendorf/Meschenich hier: Anfrage AN/0195/2021 der FDP-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 15.03.2021, TOP 7.2.8 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Befinden sich an der Zaunhofstraße im benannten Bereich gewerbliche oder private Anliegen? 2. Für den Fall, dass sich dort Anliegen befinden, sind die offiziellen Zu- und Abfahrten zu diesen mit der Zaunhofstraße verbunden? Falls dies der Fall sein sollte, bestehen hierzu noch alternative Zuwege ohne Beteiligung der Zaunhofstraße?“ Antworten der Verwaltung Zu Frage 1: Im benannten Bereich der Zaunhofstraße befinden sich hauptsächlich gewerbliche Anliegen in Form von landwirtschaftlicher Nutzung. Darüber hinaus gibt es eine weitere gewerbliche Nutzung und eine private Nutzung. Zu Frage 2: Die Sperrung der Zaunhofstraße für den Kfz-Verkehr kann zum Beispiel über Busschleusen baulich umgesetzt werden. Diese sind für Fahrzeuge mit einem entsprechend breiten Radstand ausgelegt, so dass eine landwirtschaftliche Nutzung weiterhin uneingeschränkt möglich sein wird. Mit den beiden anderen Anliegern wird die Verwaltung Lösungen erarbeiten, um eine notwendige Erschließung sicherzustellen. Dies kann über alternative Zuwegungen oder über eine entsprechende Positionierung von Sperrelementen erfolgen.
Beratungsverlauf
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15.03.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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