V/0499/2025
Baubeschluss für die Brücke über den Juffernbach; Matthias-Claudius-Schule
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2.Anlage-Überischtsplan-01_E_100
756 Zeichen
Brückenplanung "Juffernbach" bearbeitetgezeichnetgeprüftNameProjekt Nr.:genehmigt :Münster, denAmt für Mobilität und Tiefbau Brücke über denJuffernbach -Matthias-Claudius-SchulePlan Nr.:Stadtteil HandorfBezirk Münster-Ost __.__.____i. A.DatumBlattUnterlagePhase10001EBW Nr.:Bauart:Bezeichnung: -Entwurf-Übersichtskarte1: 25.000P-09560Unterlage-Phase-Blatt Ing.-Büro W. Grote GmbHBeratende Ingenieure26871 Papenburg, Bahnhofstraße 6 - 10Zentrale: 04961 / 94 43 - 0E-Mail:mail@ing-buero-grote.deWeb:www.ing-buero-grote.deSuchpfad: Brücke0300516Heriburgstraße - Juffernbach12.08.2025vico12.08.2025 P:\Münster\2388 Neubau Brücke über den Juffernbach\13 ZeichnungenCAD\03-Entwurfsplanung\2388 EP ÜK 250811.dwg 11.08.2025Teigelmeister11.08.2025gez. Teigelmeister
3.Anlage-Bauwerksplan-01_E_200
5599 Zeichen
Jahr 1 Ansicht von SüdenM. 1 : 100 Kaskade mit kombinierterBöschungstreppeKaskade mit kombinierterBöschungstreppe48,34 mNHN HQ100 WestOst Füllstabgeländer mit 45 Grad Neigungabwechselnd mit einem Lochblech. befestigte Böschungmit Wasserbausteinenbefestigte Böschungmit Wasserbausteinen 51,02 mNHN 50,14 mNHN 46,19 46,1946,0746,07 A B 48,34 mNHN HQ 1:3 1:3 1:11:1 1,10Gradiente Heriburgstraße 2,60 %Mittelwasser-rinne +2.600 % +2.600 % Stat. 0+058,210 STW 20,75 82280Freibord mind. 50 cm 1,0066,67g 66,67g 50 33,58 Brückenbelag nach ZTV-ING 7-14,0 cm Gußasphalt-Deckschicht3,5 cm Gußasphalt-Schutzschicht0,5 cm Bitumenschweißbahn, Versiegelung Stat. 0+047,880 Stat. 0+068,630 BohrpfahlgründungBohrpfahl-gründung 89 Längsschnitt A - A (Gradiente)M. 1 : 100 100 Überbauabschlussmit AbschlussprofilAbs 4 Entwässerung erdberührterFlächen und Hinterfüllungvon BauwerkenWas 7Was 7Abs 4 WestOst Juffernbach gem. Schnitt E-EPlan B-6 Querprofile 06/2024≥ kleinste lichte Höhebefestigte Böschungmit Wasserbausteinenbefestigte Böschungmit Wasserbausteinen 4,0 %5:1 4,0 %5:1 2,0 % 1,1082280 RegelquerschnittM. 1 : 50 7,00 Brückenbelagnach ZTV-ING 7-1B B A A 6,5025 25755,5075 ±0 = OK Belag+20+231,10204,0 % Prinzipschnitt KappeM. 1 : 25 Kap 6Dicht ≥255:14,0 % 752550Gel 4Geländerhöhe 1,10 m,mit Stahlseil im Handlauf.Verankerung mit FußplatteGel 14 Kappe 48,34 mNHN HQ A B 1:3 1:3 1:11:1 Gradiente Heriburgstraße 2,60 %Mittelwasser-rinne +2.600 % +2.600 % Stat. 0+058,210 STW 20,75 66,67g 66,67g 50 Brückenbelag nach ZTV-ING 7-14,0 cm Gußasphalt-Deckschicht3,5 cm Gußasphalt-Schutzschicht0,5 cm Bitumenschweißbahn, Versiegelung Stat. 0+047,880 Stat. 0+068,630 BohrpfahlgründungBohrpfahl-gründung Längsschnitt B - B (Flügel)M. 1 : 100 100 WestOstGradiente Heriburgstraße 2,60 %Freibord mind. 50 cmbefestigte Böschungmit Wasserbausteinenbefestigte Böschungmit Wasserbausteinen A B AA BB ÜberbautenUnterbauten Kaskade mit kombinierterBöschungstreppeKaskade mit kombinierterBöschungstreppe 5,50 7575 Achse JuffernbachBau-km 0+058,210 80Neigung Heriburgstraße 2,60 %2,00 %WestOst 50 66g befestigte Böschungmit WasserbausteinenbearbeitetgezeichnetgeprüftNameProjekt Nr.: 1 : 100 genehmigt :Münster, denAmt für Mobilität und Tiefbau Brücke über denJuffernbach -Gewässer-Nr: 329952Matthias-Claudius-SchulePlan Nr.:Stadtteil HandorfBezirk Münster-Ost __.__.____ Maßstäbe i. A.Datum 1 : 25 / 501 : 100AnsichtenDetailSchnitt BlattUnterlagePhase Lagebezug:Höhenbezug:G/K (Landesnetz 77)NHN DatumNamebearbeitetgezeichnetgeprüft : BW Nr.:Bauart:Bezeichnung:P-09560 DatumName IndexabcdeArt der Änderungfgh Prüfingenieur Ort, DatumUnterschrift Unterlage-Phase-Blatt Ing.-Büro W. Grote GmbHBeratende Ingenieure26871 Papenburg, Bahnhofstraße 6 - 10Zentrale: 04961 / 94 43 - 0E-Mail:mail@ing-buero-grote.deWeb:www.ing-buero-grote.deSuchpfad: Brücke0300516Heriburgstraße - Juffernbach11.08.2025gez. Teigelmeister11.08.2025Teigelmeister P:\Münster\2388 Neubau Brücke über den Juffernbach\13 Zeichnungen CAD\03-Entwurfsplanung\2388 EP__ 01-E-150 Bauwerksplan_250811.dwg vico12.08.202512.08.2025 Lageplan Ausschnitt M. 1:100 MAßSTAB Brückenbauwerk:Brücke über den Juffernbach Bauart StahlbetonTragfähigkeit Lastmodell gem. DIN EN 1991-2 in Verb.mit DIN EN 1991-2/NAVerkehrskategorie1 PKW_Fahrstreifen1 VerkehrsartLokalverkehrKlasse der Anpralllast FRSentfälltMilitärlastenklasse STANAGentfälltStützweite in trassierter Achse L = 20,75 mLichte Weite zw. Widerlagern16,36 mkleinste lichte Höhe0,89 mKreuzungswinkel66,000 gonBreite zwischen den Geländern B6,50 mBrückenfläche L * B145,25 m² Bauwerksdaten ÜberbauC30/37 XC4, XD1, XF2, WA r ≤ 0,3/0,5-----B500B----- WiderlagerC30/37 XC4, XD2, XF2, WAr ≤ 0,3/0,5-----B500B----- Flügelwände C30/37 XC4, XD2, XF2, WAr ≤ 0,3/0,5-----B500B----- FundamenteC30/37 XC2, XD2, XF2, WAr ≤ 0,3/0,5-----B500B----- Kappen / GesimsC25/30 XC4, XD3, XF4, WAr ≤ 0,3/0,5-----B500B----- SauberkeitsschichtC12/15 XOSchutzbetonC12/15 XOKappen / Gesims BaustoffangabenBauteilBetonExpositionsklassenEntwicklung Baustahl Betonstahl SpannstahlFeuchtigkeitsklasseder Beton-festigkeit *) Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1*) Festigkeitsentwicklung des Betons nach DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben:r ≤ 0,3 unter sommerlichen Temperaturenr ≤ 0,5 unter winterlichen Bedingungen Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven undwirtschaftlichen Erfordernissen. SichtflächengestaltungWiderlager/Flügel: Schalung der Sichtflächen mit vertikal ausgerichtetersägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen.Kappen: Schalung der Sichtflächen mit sägerauer Brettschalungmit längs versetzten Stößen,Brettschalung parallel zur Gradiente ausgerichtet.Allgemein: Ankerlöcher sind mit eingeklebten Stopfen zu verschließen.In den Gesimskappenschalungen sind Verankerungslöcher nicht zulässig.Anordnung der Messpunkte gemäß Blatt 2Mess 1VersorgungsleitungenEs ist grundsätzlich mit dem Vorhandensein von Leitungen zu rechnen.Dem AN obliegt die Erkundigungspflicht, sich vor Beginn der Arbeiten bei denzuständigen Betreibern Auskünfte über die genaue Lage von Ver- undEntsorgungsleitungen einzuholen.Darstellung der Boden-und Gesteinsarten in den Schichtenprofilender Bodenaufschlüsse nach dem geotechnischen BerichtUnterfüllungsbauwerk L52 vom 30.11.2022 der GTUIngenieurgesellschaft mbH, Hannover.Bodenkennwerte / Geotechnische Bemessungswerte FestpunktePunktnummer Höhe Rechtswert Hochwert Vermarkungsart - Entwurf -Bauwerksplan 01E200 Schnitte, Ansichten, Draufsicht
1.Anlage-Folgelastenberechnung
2303 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0499/2025 Aufgestellt am: 12.08.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 0301 Investitionsmaßnahme 6170 Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer: 80 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 845.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 845.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 845.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 845.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 8.450 26,66 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 8.450 26,66 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 10.560 33,32 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 12.680 40,01 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 12.680 € p.a. + Tilgung 25.350 € p.a. = Schuldendienst 38.030 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 31.690 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 31.690 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,75 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Neubau Brücke über dem Juffernbach, Bebauungsplan 562 Leistungen für Schulen Brücke Matthias-Claudius-Schule Handorf Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
1770 Zeichen
Anlage A zur V/0499/2025 Kurzüberblick Errichtung einer Brücke über dem Juffernbach im Verlauf der notwendigen Zuwegung für die Matthias-Claudius-Schule Handorf. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Zur Erschließung des Grundstücks für den Neubau der Matthias-Clausius-Schule Handorf ist die Errichtung einer Brücke über den Juffernbach erforderlich. Zielerreichung: Die Brücke soll im Herbst 2026 fertiggestellt werden. . Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 845.000€ Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen
Beschlussvorlage
6790 Zeichen
V/0499/2025
V/0499/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Baubeschluss für die Brücke über den Juffernbach
Beratungsfolge
28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung
03.09.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Abweichend von der durch Ratsbeschluss vom 09.12.2020 auf den Ausschuss für Umweltschutz,
Klimaschutz und Bauwesen übertragenen Zuständigkeit für Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr
als 300.000 € aus den Bereichen Stadtentwässerung/Gewässer (Ziffer II (Zuständigkeiten der Rats-
ausschüsse), 11.2.2) zieht der Rat die Angelegenheit an sich und beschließt:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau beauftragten Planung (Übersichtsplan 01 E 100 und Entwurfs-
plan 01 E 200 vom 11.08.2025; Anlage 2 und 3) vom Ingenieurbüro Grote und der baulichen Ausfüh-
rung im Gebiet des Bebauungsplans 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“
wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten in Höhe von 845.000 € entstehen.
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 6170 Brücke Matthias -Claudius-
Schule Handorf
Amt für Mobilität und Tiefbau
25.08.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Teigelmeister
Telefon: 492-6671
Teigelmeister@stadt-
muenster.de
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V/0499/2025
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 311.500
2026 533.500
Summe aller Auszahlungen/ 845.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti-
onsmaßnahme 6170 „Brücke Matthias-Claudius-Schule Handorf“ veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2027 ff. 8.450 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 10.560 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2027 ff. 12.680 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Zuständigkeiten der Ratsausschüsse sind mit Ratsbeschluss vom 09.12.2020 (Vorlage
V/1003/2020), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 14.06.2022, festgelegt worden. Das Rück-
holrecht durch einen Ratsbeschluss besteht, da die Delegation auf einem einfachen Ratsbeschluss
beruht und § 19 Abs. 1 Satz 2 Hauptsatzung dies vorsieht.
1. Voraussetzungen
Die vorliegende Ausführungsplanung wurde auf Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans
Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ erstellt. Zur notwendigen zwei-
ten Zuwegung des sich in derzeit Planung befindlichen Neubaus der Matthias -Claudius-Schule
Handorf ist eine Überquerung des Juffernbachs erforderlich.
Eine Genehmigung nach dem Landeswassergesetz für das Errichten eines Bauwerks über einem
Gewässer ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde erläutert und der Antrag auf eine Ge-
nehmigung ist gestellt worden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Grundlagen zur Planung des Brückenbauwerks:
Vorgaben des Gewässerbaus
Vorgaben der Zuwegung Heriburgstraße – Matthias-Claudius-Schule Handorf
Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbau-
werken
Lasteinwirkung nach DIN EN 1991-2, Feuerwehrzufahrt
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V/0499/2025
Die Lage der Brücke ist durch die Trassierung der Zuwegung zu der geplanten Schule sowie der
Lage des Juffernbachs vorgegeben. Der Abstand der Widerlager (Stützweite) der Brücke beträgt
ca. 20 m und resultiert aus den Vorgaben der zu erwartenden Wasserstände (Jahrhunderthoch-
wasser) des Juffernbachs.
Als Gründung ist eine Tiefengründung mit Bohrpfählen vorgesehen. Widerlager und Überbau wer-
den in Stahlbeton erstellt und monolithisch verbunden. Der Überbau wird aus 2 vorgefertigten Be-
tonelementen erstellt und mit einer Ortbetonschicht ergänzt. Das Stahlgeländer hat eine Höhe von
1,30 m und ist mit Füllungselementen aus geneigten Füllstäben und Lochplatten ausgestattet.
Bei den Planungen wurden mehrere Konstruktionsvarianten in Betracht gezogen, Überbau aus ei-
ner Stahlkonstruktion, Überbau in Ortbeton und a nstelle einer Tiefengründung eine Flachgrün-
dung. Nach Abwägungen der Herstellungskosten, Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit hat
sich die vorliegende Planung als Reduktionsvariante herausgestellt.
3. Ausschreibung und Bau
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat die Planung und Durchführung dafür übernommen.
Die baulichen Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Juffernbachs und zum Bau des
Regenrückhaltebeckens (Vorlage V/0220/2025) liegen in der Verantwortung des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau.
Bei den weiteren Absprachen zu den Planungen und Durchführungen der 3 Maßnahmen hat sich
herausgestellt, dass im Bereich der Durchführung große Synergieeffekte genutzt werden können.
Durch eine gemeinsame Vergabe der Bauleistungen an einen Auftragnehmer k ann eine kürzere
Gesamtbauzeit und eine Kostenersparnis erzielt werden. Bei einem anschließenden Bau der Brü-
cke nach der ökologischen Verbesserung und der Errichtung des Regenrückhaltebeckens würde
es, bedingt durch die dann vorliegende Örtlichkeit, zu ein er längeren Bauzeit mit komplexeren
Bauabläufen kommen und damit verbunden bis zu 25% höheren Baukosten der Brücke.
Die Ausschreibung der 3 Maßnahmen ist für den Spätsommer 2025 vorgesehen und der Baube-
ginn im Januar 2026. Die Gesamtbauzeit beträgt 15 Mo nate, in dieser Zeit ist der Bau des Brü-
ckenbauwerks von März – Oktober 2026 vorgesehen. Parallel dazu laufen die Arbeiten der 2 wei-
teren Maßnahmen.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Eine Genehmigung nach dem Landeswassergesetz (§22 „Genehmigung von Anlagen in, an, über
und unter oberirdischen Gewässern“ ) ist bei der unteren Wasserbehörde eingereicht. Eine Ge-
nehmigung wird voraussichtlich im Herbst 2025 vorliegen.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert
- 4 -
V/0499/2025
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1, Folgelastenberechnung
Anlage 2, Übersichtsplan 01 E 100, 11.08.2025
Anlage 3, Bauwerksplan 01 E 200, 11.08.2025
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hobbeltstraße
- Heriburgstraße 2
- Bahnhofstraße 6
- Kirschgarten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0499/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.08.2025
- Erstellt
- 11.08.2025 11:58