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V/0499/2025

Baubeschluss für die Brücke über den Juffernbach; Matthias-Claudius-Schule

Vorlagen 14.08.2025

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2.Anlage-Überischtsplan-01_E_100

· application/pdf

Ansehen

3.Anlage-Bauwerksplan-01_E_200

· application/pdf

Ansehen

1.Anlage-Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

2.Anlage-Überischtsplan-01_E_100

756 Zeichen

Brückenplanung "Juffernbach"
bearbeitetgezeichnetgeprüftNameProjekt Nr.:genehmigt :Münster, denAmt für Mobilität und Tiefbau
Brücke über denJuffernbach -Matthias-Claudius-SchulePlan Nr.:Stadtteil HandorfBezirk Münster-Ost
__.__.____i. A.DatumBlattUnterlagePhase10001EBW Nr.:Bauart:Bezeichnung:
-Entwurf-Übersichtskarte1: 25.000P-09560Unterlage-Phase-Blatt
Ing.-Büro W. Grote GmbHBeratende Ingenieure26871 Papenburg, Bahnhofstraße 6 - 10Zentrale: 04961 / 94 43 - 0E-Mail:mail@ing-buero-grote.deWeb:www.ing-buero-grote.deSuchpfad:
Brücke0300516Heriburgstraße - Juffernbach12.08.2025vico12.08.2025
P:\Münster\2388 Neubau Brücke über den Juffernbach\13 ZeichnungenCAD\03-Entwurfsplanung\2388 EP ÜK 250811.dwg
11.08.2025Teigelmeister11.08.2025gez. Teigelmeister

3.Anlage-Bauwerksplan-01_E_200

5599 Zeichen

Jahr 1
Ansicht von SüdenM.  1 : 100
Kaskade mit kombinierterBöschungstreppeKaskade mit kombinierterBöschungstreppe48,34 mNHN HQ100 WestOst
 Füllstabgeländer mit 45 Grad Neigungabwechselnd mit einem Lochblech.
befestigte Böschungmit Wasserbausteinenbefestigte Böschungmit Wasserbausteinen
51,02 mNHN 50,14 mNHN
46,19 46,1946,0746,07
A
B
48,34 mNHN HQ
1:3
1:3
1:11:1
1,10Gradiente Heriburgstraße 2,60 %Mittelwasser-rinne
+2.600 %
+2.600 %
Stat. 0+058,210
STW 20,75
82280Freibord mind. 50 cm
1,0066,67g
66,67g
50
33,58
Brückenbelag nach ZTV-ING 7-14,0 cm Gußasphalt-Deckschicht3,5 cm Gußasphalt-Schutzschicht0,5 cm Bitumenschweißbahn, Versiegelung
Stat. 0+047,880
Stat. 0+068,630
BohrpfahlgründungBohrpfahl-gründung
89
Längsschnitt A - A (Gradiente)M.  1 : 100
100
Überbauabschlussmit AbschlussprofilAbs 4
Entwässerung erdberührterFlächen und Hinterfüllungvon BauwerkenWas 7Was 7Abs 4 WestOst
Juffernbach gem. Schnitt E-EPlan B-6 Querprofile 06/2024≥ kleinste lichte Höhebefestigte Böschungmit Wasserbausteinenbefestigte Böschungmit Wasserbausteinen
4,0 %5:1
4,0 %5:1
2,0 %
1,1082280
RegelquerschnittM. 1 : 50
7,00
Brückenbelagnach ZTV-ING 7-1B
B
A
A
6,5025 25755,5075
±0 = OK Belag+20+231,10204,0 %
Prinzipschnitt KappeM. 1 : 25
Kap 6Dicht
≥255:14,0 %
752550Gel 4Geländerhöhe 1,10 m,mit Stahlseil im Handlauf.Verankerung mit FußplatteGel 14
Kappe
48,34 mNHN HQ
A
B
1:3
1:3
1:11:1
Gradiente Heriburgstraße 2,60 %Mittelwasser-rinne
+2.600 %
+2.600 %
Stat. 0+058,210
STW 20,75
66,67g
66,67g
50
Brückenbelag nach ZTV-ING 7-14,0 cm Gußasphalt-Deckschicht3,5 cm Gußasphalt-Schutzschicht0,5 cm Bitumenschweißbahn, Versiegelung
Stat. 0+047,880
Stat. 0+068,630
BohrpfahlgründungBohrpfahl-gründung
Längsschnitt B - B (Flügel)M.  1 : 100
100
WestOstGradiente Heriburgstraße 2,60 %Freibord mind. 50 cmbefestigte Böschungmit Wasserbausteinenbefestigte Böschungmit Wasserbausteinen
A
B AA BB ÜberbautenUnterbauten
Kaskade mit kombinierterBöschungstreppeKaskade mit kombinierterBöschungstreppe
5,50
7575
Achse JuffernbachBau-km 0+058,210
80Neigung Heriburgstraße 2,60 %2,00 %WestOst
50
66g
befestigte Böschungmit WasserbausteinenbearbeitetgezeichnetgeprüftNameProjekt Nr.:
1 :  100
genehmigt :Münster, denAmt für Mobilität und Tiefbau
Brücke über denJuffernbach -Gewässer-Nr: 329952Matthias-Claudius-SchulePlan Nr.:Stadtteil HandorfBezirk Münster-Ost
__.__.____
Maßstäbe
i. A.Datum
1 :   25 / 501 :  100AnsichtenDetailSchnitt
BlattUnterlagePhase
Lagebezug:Höhenbezug:G/K (Landesnetz 77)NHN
DatumNamebearbeitetgezeichnetgeprüft :
BW Nr.:Bauart:Bezeichnung:P-09560
DatumName IndexabcdeArt der Änderungfgh
Prüfingenieur
Ort, DatumUnterschrift
Unterlage-Phase-Blatt
Ing.-Büro W. Grote GmbHBeratende Ingenieure26871 Papenburg, Bahnhofstraße 6 - 10Zentrale: 04961 / 94 43 - 0E-Mail:mail@ing-buero-grote.deWeb:www.ing-buero-grote.deSuchpfad:
Brücke0300516Heriburgstraße - Juffernbach11.08.2025gez. Teigelmeister11.08.2025Teigelmeister
P:\Münster\2388 Neubau Brücke über den Juffernbach\13 Zeichnungen CAD\03-Entwurfsplanung\2388 EP__ 01-E-150 Bauwerksplan_250811.dwg
vico12.08.202512.08.2025
Lageplan Ausschnitt  M. 1:100
MAßSTAB Brückenbauwerk:Brücke über den Juffernbach
Bauart StahlbetonTragfähigkeit Lastmodell gem. DIN EN 1991-2 in Verb.mit DIN EN 1991-2/NAVerkehrskategorie1 PKW_Fahrstreifen1 VerkehrsartLokalverkehrKlasse der Anpralllast FRSentfälltMilitärlastenklasse STANAGentfälltStützweite in trassierter Achse L = 20,75 mLichte Weite zw. Widerlagern16,36 mkleinste lichte Höhe0,89 mKreuzungswinkel66,000 gonBreite zwischen den Geländern B6,50 mBrückenfläche    L * B145,25 m²
Bauwerksdaten
ÜberbauC30/37 XC4, XD1, XF2, WA r ≤ 0,3/0,5-----B500B----- WiderlagerC30/37 XC4, XD2, XF2, WAr ≤ 0,3/0,5-----B500B----- Flügelwände C30/37 XC4, XD2, XF2, WAr ≤ 0,3/0,5-----B500B----- FundamenteC30/37 XC2, XD2, XF2, WAr ≤ 0,3/0,5-----B500B----- Kappen / GesimsC25/30 XC4, XD3, XF4, WAr ≤ 0,3/0,5-----B500B----- SauberkeitsschichtC12/15 XOSchutzbetonC12/15 XOKappen / Gesims
BaustoffangabenBauteilBetonExpositionsklassenEntwicklung  Baustahl Betonstahl SpannstahlFeuchtigkeitsklasseder Beton-festigkeit *)
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1*) Festigkeitsentwicklung des Betons nach DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben:r ≤ 0,3 unter sommerlichen Temperaturenr ≤ 0,5 unter winterlichen Bedingungen
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven undwirtschaftlichen Erfordernissen.
SichtflächengestaltungWiderlager/Flügel: Schalung der Sichtflächen mit vertikal ausgerichtetersägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen.Kappen: Schalung der Sichtflächen mit sägerauer Brettschalungmit längs versetzten Stößen,Brettschalung parallel zur Gradiente ausgerichtet.Allgemein: Ankerlöcher sind mit eingeklebten Stopfen zu verschließen.In den Gesimskappenschalungen sind Verankerungslöcher nicht zulässig.Anordnung der Messpunkte gemäß               Blatt 2Mess 1VersorgungsleitungenEs ist grundsätzlich mit dem Vorhandensein von Leitungen zu rechnen.Dem AN obliegt die Erkundigungspflicht, sich vor Beginn der Arbeiten bei denzuständigen Betreibern Auskünfte über die genaue Lage von Ver- undEntsorgungsleitungen einzuholen.Darstellung der Boden-und Gesteinsarten in den Schichtenprofilender Bodenaufschlüsse nach dem geotechnischen BerichtUnterfüllungsbauwerk L52 vom 30.11.2022 der GTUIngenieurgesellschaft mbH, Hannover.Bodenkennwerte / Geotechnische Bemessungswerte
FestpunktePunktnummer                Höhe                    Rechtswert                       Hochwert                      Vermarkungsart
- Entwurf -Bauwerksplan
01E200
Schnitte, Ansichten, Draufsicht

1.Anlage-Folgelastenberechnung

2303 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0499/2025 Aufgestellt am: 12.08.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 0301
Investitionsmaßnahme 6170
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer: 80 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 845.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 845.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 845.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 845.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 8.450 26,66
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 8.450 26,66
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 10.560 33,32
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 12.680 40,01
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 12.680 € p.a.
+ Tilgung 25.350 € p.a.
= Schuldendienst 38.030 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 31.690 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 31.690
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,75
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Neubau Brücke über dem Juffernbach, Bebauungsplan 562
Leistungen für Schulen
Brücke Matthias-Claudius-Schule Handorf
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

1770 Zeichen

Anlage A zur V/0499/2025 
Kurzüberblick 
Errichtung einer Brücke über dem Juffernbach im Verlauf der notwendigen Zuwegung für die 
Matthias-Claudius-Schule Handorf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, 
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Teilziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale 
Personal zur Verfügung.“ 
Zur Erschließung des Grundstücks für den Neubau der Matthias-Clausius-Schule Handorf ist die 
Errichtung einer Brücke über den Juffernbach erforderlich. 
Zielerreichung: Die Brücke soll im Herbst 2026 fertiggestellt werden. 
. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 845.000€ 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- 
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen

Beschlussvorlage

6790 Zeichen

V/0499/2025 
V/0499/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss für die Brücke über den Juffernbach 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   03.09.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Abweichend von der durch Ratsbeschluss vom 09.12.2020 auf den Ausschuss für Umweltschutz, 
Klimaschutz und Bauwesen übertragenen Zuständigkeit für Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr 
als 300.000 € aus den Bereichen Stadtentwässerung/Gewässer (Ziffer II (Zuständigkeiten der Rats-
ausschüsse), 11.2.2) zieht der Rat die Angelegenheit an sich und beschließt: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau beauftragten Planung (Übersichtsplan 01 E 100 und Entwurfs-
plan 01 E 200  vom 11.08.2025; Anlage 2 und 3) vom Ingenieurbüro Grote und der baulichen Ausfüh-
rung im Gebiet des Bebauungsplans 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ 
wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten in Höhe von 845.000 € entstehen. 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 6170 Brücke Matthias -Claudius-
Schule Handorf 
   
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
25.08.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Teigelmeister 
Telefon: 492-6671 
Teigelmeister@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0499/2025 
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2025 311.500  
   2026 533.500  
Summe aller Auszahlungen/   845.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti-
onsmaßnahme 6170 „Brücke Matthias-Claudius-Schule Handorf“ veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2027 ff. 8.450 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 10.560 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2027 ff. 12.680 Folgeaufwand 
 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Zuständigkeiten der Ratsausschüsse sind mit Ratsbeschluss vom 09.12.2020 (Vorlage 
V/1003/2020), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 14.06.2022, festgelegt worden. Das Rück-
holrecht durch einen Ratsbeschluss besteht, da die Delegation auf einem einfachen Ratsbeschluss 
beruht und § 19 Abs. 1 Satz 2 Hauptsatzung dies vorsieht. 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die vorliegende Ausführungsplanung wurde auf Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans 
Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ erstellt. Zur notwendigen zwei-
ten Zuwegung des sich in derzeit Planung befindlichen Neubaus der Matthias -Claudius-Schule 
Handorf ist eine Überquerung des Juffernbachs erforderlich. 
 
Eine Genehmigung nach dem Landeswassergesetz für das Errichten eines Bauwerks über einem 
Gewässer ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde erläutert und der Antrag auf eine Ge-
nehmigung ist gestellt worden.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Grundlagen zur Planung des Brückenbauwerks: 
 Vorgaben des Gewässerbaus 
 Vorgaben der Zuwegung Heriburgstraße – Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbau-
werken 
 Lasteinwirkung nach DIN EN 1991-2, Feuerwehrzufahrt

- 3 - 
V/0499/2025 
Die Lage der Brücke ist durch die Trassierung der  Zuwegung zu der geplanten Schule sowie der 
Lage des Juffernbachs vorgegeben. Der Abstand der Widerlager (Stützweite) der Brücke beträgt 
ca. 20 m und resultiert aus den Vorgaben der zu erwartenden Wasserstände (Jahrhunderthoch-
wasser) des Juffernbachs. 
 
Als Gründung ist eine Tiefengründung mit Bohrpfählen vorgesehen. Widerlager und Überbau wer-
den in Stahlbeton erstellt und monolithisch verbunden. Der Überbau wird aus 2 vorgefertigten Be-
tonelementen erstellt und mit einer Ortbetonschicht ergänzt. Das Stahlgeländer hat eine Höhe von 
1,30 m und ist mit Füllungselementen aus geneigten Füllstäben und Lochplatten ausgestattet. 
 
Bei den Planungen wurden mehrere Konstruktionsvarianten in Betracht gezogen, Überbau aus ei-
ner Stahlkonstruktion, Überbau in Ortbeton und a nstelle einer Tiefengründung eine Flachgrün-
dung. Nach Abwägungen der Herstellungskosten, Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit hat 
sich die vorliegende Planung als Reduktionsvariante herausgestellt. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat die Planung und Durchführung dafür übernommen. 
 
Die baulichen Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Juffernbachs und zum Bau des 
Regenrückhaltebeckens (Vorlage V/0220/2025) liegen in der Verantwortung des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau. 
 
Bei den weiteren Absprachen zu den Planungen und Durchführungen der 3 Maßnahmen hat sich 
herausgestellt, dass im Bereich der Durchführung große Synergieeffekte genutzt werden können. 
Durch eine gemeinsame Vergabe der Bauleistungen an einen Auftragnehmer k ann eine kürzere 
Gesamtbauzeit und eine Kostenersparnis erzielt werden. Bei einem anschließenden Bau der Brü-
cke nach der ökologischen Verbesserung und der Errichtung des Regenrückhaltebeckens würde 
es, bedingt durch die dann vorliegende Örtlichkeit, zu ein er längeren Bauzeit mit komplexeren 
Bauabläufen kommen und damit verbunden bis zu 25% höheren Baukosten der Brücke.  
 
Die Ausschreibung der 3 Maßnahmen ist für den Spätsommer 2025 vorgesehen und der Baube-
ginn im Januar 2026. Die Gesamtbauzeit beträgt 15 Mo nate, in dieser Zeit ist der Bau des Brü-
ckenbauwerks von März – Oktober 2026 vorgesehen. Parallel dazu laufen die Arbeiten der 2 wei-
teren Maßnahmen. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Eine Genehmigung nach dem Landeswassergesetz (§22 „Genehmigung von Anlagen in, an, über 
und unter oberirdischen Gewässern“ ) ist bei der unteren Wasserbehörde eingereicht. Eine Ge-
nehmigung wird voraussichtlich im Herbst 2025 vorliegen. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert

- 4 - 
V/0499/2025 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
Anlage 1, Folgelastenberechnung 
Anlage 2, Übersichtsplan  01 E 100, 11.08.2025 
Anlage 3, Bauwerksplan     01 E 200, 11.08.2025

Beratungsverlauf (3)

28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße 2
  • Bahnhofstraße 6
  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
V/0499/2025
Typ
Vorlagen
Datum
14.08.2025
Erstellt
11.08.2025 11:58