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2015/0580

Kooperationsvereinbarung zwischen der bauverein AG und der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Erwerb von Belegungsbindungen an den Objekten Grillparzer Str. 16, 18 und 20

Magistratsvorlage 21.12.2015

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2015/0580

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0580 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  14064-9002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0230010 
 
Betreff: Kooperationsvereinbarung zwischen der bauverein AG und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
hier: Erwerb von Belegungsbindungen an den Objekten Grillparzer Str. 16, 18 und 20  
 
Vorlage vom: 21.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis von den durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erwerbenden 
Belegungsrechten aus dem Bestand der bauverein AG an den Objekten Grill parzer Str. 16, 18 
und 20. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.12.2015 
 
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
der Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss eines 
Kooperationsvertrages mit der Bauverein AG beschlossen. Zweck dieser Vereinbarung ist, bis 
zum Jahr 2020 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs - und 
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Stadt, zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich 
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum 
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Ziel der Förderung ist es unter anderem auch, auslaufende Bindungen zu erhalten. Dies gilt 
insbesondere für Gebäude, deren Wohnungen aus der Bindung fallen.  
 
An den Objekten Grillparzer Str. 16, 18 und 20 mit 24 Wohnungen sind zum 31.10.2014 die 
Bindungen ausgelaufen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen die Mieten im Durchschnitt bei 5,02 
Euro/qm. Nach Ablauf der Bindungen besteht die Möglichkeit, die Mieten im Rahmen der 
gesetzlichen Vorgaben an das Marktniveau anzupassen. Um die Mietbelastung für die 
Mieterinnen und Mieter auf einem erträglichen Niveau zu halten, wurde mit der Bauverein AG 
über den Erwerb der Mietpreis- und Belegungsbindungen verhandelt. Dabei wurde für alle 
Neuvermietungen eine Miete von 5,50 Euro/qm festgelegt. Für die Bestandsmieter war für die 
Laufzeit der Mietpreisbindung die Anpassung der Mieten an den Lebenshaltungskostenindex 
für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland vereinbart. Durch die 
Erneuerung der Bindungen gilt diese Regelung fort.  
 
Der Verzicht auf die Anpassung der Mieten im Bestand an die Marktmieten und die 
Reduzierung der Miete bei Neuvermietung auf 5,50 Euro/qm wird durch einen städt. Z uschuss 
in Höhe von 413.100,28 Euro ausgeglichen.  
 
Der Zuschuss errechnet sich aus der Höhe der Differenz zwischen der vereinbarten 
Fördermiete von 5,50 Euro  und der ortsüblichen Vergleichsmiete pro qm-Wohnfläche und 
Förderdauer zuzüglich einer einmaligen Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 Euro pro qm 
Wohnfläche. 
 
Die Finanzierung der Mittel für den Erwerb dieser Belegungsrechte erfolgt aus den zur 
Verfügung stehenden Wohnungsbaufördermitteln.  
 
Darmstadt, 21. Dezember 2015 
64/I bin/jo 
 
 
Dezernat I                                   Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch                           André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister                     Stadtkämmerer   Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 42
TOP 12
TOP 7
TOP 21 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0580
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00