2017/0338
Einstellung der Geschäftstätigkeit der SOPHIA Hessen GmbH und anschließende Liquidation
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2017/0338
4915 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0338
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstellung der Geschäftstätigkeit der SOPHIA Hessen GmbH und anschließende
Liquidation
Vorlage vom: 27.09.2017
Beschlussvorschlag :
Der Einstellung der Geschäftstätigkeit der SOPHIA Hessen GmbH und der anschließenden
Liquidation wird zugestimmt .
Anlagen: Votum der HEAG
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.09.2017
Die SOPHIA Hessen GmbH mit Sitz in Darmstadt hat zum Gesellschaftszweck die
Erbringung, Organisation und Koordination von Dienstleistungen im Bereich der sozialen
Personenbetreuung und Hilfe im Alltag - insbesondere auch unter der Wort -Bildmarke
„SOPHIA“ - sowie die Erbringung komplementärer Dienste im Bereich des Wohnens im
Bundesland Hessen .
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.000,00.
Einzige Gesellschafterin ist die bauverein AG. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält über
die bauverein AG eine mittelbare Beteiligung von 95,31 %.
Im Einzelnen:
1. Gründe für die Einstellung des Geschäftsbetriebs
Die Gesellschaft ist in 2009 gegründet worden, um älteren Mietern der bauverein AG ein
selbständiges Wohnen auch im hohen Alter zu ermöglichen. Hierzu wurde im Rahmen eines
Franchiseverfahrens von der SOPHIA living network GmbH in Bamberg die Nutzung eines
Notfallarmbandes angeboten, mit denen die Mieter bei Beschwerden einen Alarm auslösen
konnten bzw. das bei Bewusstlosigkeit selbständig einen Alarm auslöste. Zudem hat die
SOPHIA living network das Softwaresystem, Marketingunterstützung, Schulungen der
Mitarbeiter sowie die laufende Aktualisierung der Kundenverträge zur Verfügung gestellt.
Der Lizenzgeber stellt seine Tätigkeiten zu Ende 2017 ein, so dass keine Kooperation mehr
im Rahmen der Nutzung und der Weiterentwicklung des Armbandes und der Dienstleistung
seitens der Gesellschaft mehr möglich ist. Eine eigenständige Weiterentwicklung des
Dienstes ist aufgrund der technisch und personell aufwendigen Materie durch die
Gesellschaft oder die bauverein AG nicht möglich. Auch lässt sich die Dienstleistung
aufgrund der geringen Anzahl der Nutzer wirtschaftlich nicht auf Dauer betreiben.
Die Dienstleistungen rund um Notrufsysteme werden jedoch schon seit Jahrzenten
erfolgreich auch von Verbänden wie dem Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund
angeboten. Die Geschäftsführer der SOPHIA Hessen GmbH befinden sich derzeit in
Gesprächen mit diesen Verbänden, um den Mietern der bauverein AG einen nahtlosen
Wechsel zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. Hiervon sind ca. 150 Mieter der
bauverein AG betroffen.
Die weiterhin sehr erfolgreichen und gerne in Anspruch genommenen ehrenamtlichen
Helfer möchten weiterhin für die Bewohner tätig sein. Hier ist zukünftig eine Anbindung der
Helfer an einen Nachbarschaftsverein vorgesehen, die dabei auch weiterhin von der
bauverein AG unterstützt werden.
Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der bauverein AG, der
frühestens zum 31.12.2017 gekündigt werden kann. Die jährlichen Verluste werden
dadurch seitens der bauverein AG übernommen.
- 4 -
Die SOPHIA Hessen GmbH schloss das Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahresergebnis vor
Verlustübernahme in Höhe von – 94,7 TEUR ab. Für das Geschäftsjahr 2017 erwartet die
Gesellschaft eine leichte Verschlechterung des Ergebnisses vor Verlustübernahme auf
– 105 TEUR.
In Zusammenhang mit der Einstellung der Dienstleistung soll die SOPHIA Hessen GmbH
anschließend liquidiert werden. Diese ist für 2018 vorgesehen.
2. Beeinträchtigung der Aufgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die Liquidierung
der Gesellschaft (§ 124 HGO)
§ 124 Abs. 1 HGO steht einer Auflösung nicht entgegen. Die Erfüllung der Aufgaben der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch die Liquidation der SOPHIA Hessen GmbH nicht
beeinträchtigt.
3. Votum der HEAG
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.
Darmstadt, den 27.09.2017
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage
anlage 3
161 Zeichen
Punkt 25: Einstellung der Geschäftstätigkeit der SOPHIA Hessen GmbH und anschließende Liquidation (V-Nr. 2017/0338) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 2
4978 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 308
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0338
Magistratsbeschluss -Nr.
414
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstellung der Geschäftstätigkeit der SOPHIA Hessen GmbH und anschließende
Liquidation
Vorlage vom: 27.09.2017
Beschlussvorschlag :
Der Einstellung der Geschäftstätigkeit der SOPHIA Hessen GmbH und der anschließenden
Liquidation wird zugestimmt .
Anlagen: Votum der HEAG
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.10.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.09.2017
Die SOPHIA Hessen GmbH mit Sitz in Darmstadt hat zum Gesellschaftszweck die
Erbringung, Organisation und Koordination von Dienstleistungen im Bereich der sozialen
Personenbetreuung und Hilfe im Alltag - insbesondere auch unter der Wort -Bildmarke
„SOPHIA“ - sowie die Erbringung komplementärer Dienste im Bereich des Wohnens im
Bundesland Hessen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.000,00.
Einzige Gesellschafterin ist die bauverein AG. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält über
die bauverein AG eine mittelbare Beteiligung von 95,31 %.
Im Einzelnen:
1. Gründe für die Einstellung des Geschäftsbetriebs
Die Gesellschaft ist in 2009 gegründet worden, um älteren Mietern der bauverein AG ein
selbständiges Wohnen auch im hohen Alter zu ermöglichen. Hierzu wurde im Rahmen eines
Franchiseverfahrens von der SOPHIA living network GmbH in Bamberg die Nutzung eines
Notfallarmbandes angeboten, mit denen die Mieter bei Beschwerden einen Alarm auslösen
konnten bzw. das bei Bewusstlosigkeit selbständig einen Alarm auslöste. Zudem hat die
SOPHIA living network das Softwaresystem, Marketingunterstützung, Schulungen der
Mitarbeiter sowie die laufende Aktualisierung der Kundenverträge zur Verfügung gestellt.
Der Lizenzgeber stellt seine Tätigkeiten zu Ende 2017 ein, so dass keine Kooperation mehr
im Rahmen der Nutzung und der Weiterentwicklung des Armbandes und der Dienstle istung
seitens der Gesellschaft mehr möglich ist. Eine eigenständige Weiterentwicklung des
Dienstes ist aufgrund der technisch und personell aufwendigen Materie durch die
Gesellschaft oder die bauverein AG nicht möglich. Auch lässt sich die Dienstleistung
aufgrund der geringen Anzahl der Nutzer wirtschaftlich nicht auf Dauer betreiben.
Die Dienstleistungen rund um Notrufsysteme werden jedoch schon seit Jahrzenten
erfolgreich auch von Verbänden wie dem Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund
angeboten. Die Geschäftsführer der SOPHIA Hessen GmbH befinden sich derzeit in
Gesprächen mit diesen Verbänden, um den Mietern der bauverein AG einen nahtlosen
Wechsel zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. Hiervon sind ca. 150 Mieter der
bauverein AG betroffen.
Die weiterhin sehr erfolgreichen und gerne in Anspruch genommenen ehrenamtlichen
Helfer möchten weiterhin für die Bewohner tätig sein. Hier ist zukünftig eine Anbindung der
Helfer an einen Nachbarschaftsverein vorgesehen, die dabei auch weiterhin von der
bauverein AG unterstützt werden.
Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der bauverein AG, der
frühestens zum 31.12.2017 gekündigt werden kann. Die jährlichen Verluste werden
dadurch seitens der bauverein AG übernommen.
Die SOPHIA Hessen GmbH schloss das Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahresergebnis vor
Verlustübernahme in Höhe von – 94,7 TEUR ab. Für das Geschäftsjahr 2017 erwartet die
Gesellschaft eine leichte Verschlechterung des Ergebnisses vor Verlustübernahme auf
– 105 TEUR.
In Zusammenhang mit der Einstellung der Dienstleistung soll die SOPHIA Hessen GmbH
anschließend liquidiert werden. Diese ist für 2018 vorgesehen.
2. Beeinträchtigung der Aufgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die Liquidierung
der Gesellschaft (§ 124 HGO)
§ 124 Abs. 1 HGO steht einer Auflösung nicht entgegen. Die Erfüllung der Aufgaben der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch die Liquidation der SOPHIA Hessen GmbH nicht
beeinträchtigt.
3. Votum der HEAG
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.
Darmstadt, den 27.09.2017
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0338
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.09.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00