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EF/0005/2019

Beschluss des Rates vom 22.05.2019 - Erklärung des Klimanotstandes - Verfassungsfrage - Grundgesetz Artikel 20a

Einwohnerfragen 04.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 1.1

EF-0005-2019

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EF-0005-2019

1154 Zeichen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Lewe  
 
 
Als Einwohner mit Wohnsitz  in Münster erbitte ich die Gelegenheit ,den Rat  in öffentlicher 
Sitzung  Folgendes zu fragen . 
 
Ist der Rat mit Blick auf seinen Beschluss vom 22. Mai 2019  (  Erklärung des 
Klimanotstandels)  bereit, sich mit der Klärung einer Verfassungsfrage   zu befassen, deren 
Beantwortung große Bedeutung  für die Verfolgung einer  verfassungskonforme Klimapolitik 
unserer  Stadt   zukommen kann.?  
 
Die Verfassungsfrage, der die Staatszielbestimmung in Artikel 20 a GG zu Grunde liegt, lautet: 
 
 
             " Darf der Staat, dem mit Artikel 20 a GG der Schutz der natürlichen 
Lebensgrundlagen  und der Tiere zur Pflicht gemacht worden ist, zulassen , dass mit 
dem Bau von Windenergieanlagen geschädigt wird, was 
er  schützen   muss?"   Konkret : Darf die Stadt Münster ihrer  Stadtwerke 
GmbH  gestatten , mit Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen die 
natürlichen  Lebensbedingungen im Sinne von Art. 20 a zu verschlechtern und 
tödliche Gefahren für heimische Tiere zu verursachen? „ 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Norbert Grosse  Hündfeld

Beratungsverlauf (1)

03.07.2019 Rat
TOP 1.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

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Details

Aktenzeichen
EF/0005/2019
Typ
Einwohnerfragen
Datum
04.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37