EF/0005/2019
Beschluss des Rates vom 22.05.2019 - Erklärung des Klimanotstandes - Verfassungsfrage - Grundgesetz Artikel 20a
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EF-0005-2019
1154 Zeichen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Lewe
Als Einwohner mit Wohnsitz in Münster erbitte ich die Gelegenheit ,den Rat in öffentlicher
Sitzung Folgendes zu fragen .
Ist der Rat mit Blick auf seinen Beschluss vom 22. Mai 2019 ( Erklärung des
Klimanotstandels) bereit, sich mit der Klärung einer Verfassungsfrage zu befassen, deren
Beantwortung große Bedeutung für die Verfolgung einer verfassungskonforme Klimapolitik
unserer Stadt zukommen kann.?
Die Verfassungsfrage, der die Staatszielbestimmung in Artikel 20 a GG zu Grunde liegt, lautet:
" Darf der Staat, dem mit Artikel 20 a GG der Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen und der Tiere zur Pflicht gemacht worden ist, zulassen , dass mit
dem Bau von Windenergieanlagen geschädigt wird, was
er schützen muss?" Konkret : Darf die Stadt Münster ihrer Stadtwerke
GmbH gestatten , mit Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen die
natürlichen Lebensbedingungen im Sinne von Art. 20 a zu verschlechtern und
tödliche Gefahren für heimische Tiere zu verursachen? „
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Grosse Hündfeld
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- EF/0005/2019
- Typ
- Einwohnerfragen
- Datum
- 04.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37