2018/0107
Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA AG
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2018/0107
3059 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0107
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA AG
Vorlage vom: 10.04.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat wählt 8 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in den Aufsichtsrat der ENTEGA AG (ehemals HSE AG).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.04.2018
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015 wurde die HEAG
Südhessische Energie AG (HSE) in ENTEGA AG umbenannt. Es handelte sich rein um eine
Namensänderung. Aufsichtsrat und Hauptversammlung haben sich dadurch nicht geändert.
Die städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat der ENTEGA AG wurden zuletzt
durch Magistratsbeschluss am 17.04.2013 gewählt.
In der ENTEGA AG, nachfolgend ENTEGA genannt, steht die Hauptversammlung mit den
Neuwahlen des Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich
betrachtet gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 HGO
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das
alleinige Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den
Gesellschaften, die der Stadt gehören oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125
Absatz 1 und 2 HGO). Das Wahlverfahren im Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang
vorzulegenden jeweiligen Listen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze
nach dem Hare-Niemayer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten,
dass im Falle des Ausscheidens von Listenmitgliedern während der Wahlperiode
Nachrückmöglichkeiten gegeben sind.
Der Aufsichtsrat der ENTEGA besteht aus 20 Sitzen, zehn diese r Sitze stehen der
Beschäftigten vertretung zu. Ein Sitz geht an den Landrat des Landkreises Darmstadt -
Dieburg, ein weiterer Sitz bleibt der HEAG Holding AG zur Wahrnehmung ihrer
Konzernfunktion . Dem Magistrat steht ein Vorschlagsrecht für 8 Sitze zu.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlu ng vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu
beachten.
Darmstadt, 10.04.2018
772/da
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0107
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00