Beantwortung einer schriftichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2023 (AN/0677/2023) betreffend „Buslinie135“
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2383/2023 vom 10.08.2023
Stand: Am 21.08.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2383/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Beantwortung einer schriftichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2023 (AN/0677/2023) betreffend „Buslinie135" Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: „1.) Wie stark ist die Frequentierung und Nutzung (Ein – und aussteigende Fahrgäste) der Buslinie 135 an den Haltestellen Schillingsrotter Str. und Schwabenstraße? 2.) Ab wie vielen Ein- und Ausstiegen wird eine Bushaltestelle als rentabel und sinnvoll erach- tet? Ab welchen potenziellen Nutzerzahlen wird eine Haltestelle eingerichtet? Wann wird ggf. eine Haltestelle im Ausnahmefall nicht weiter angefahren? 3.) Könnte eine geänderte Fahrroute der Buslinie 131 die beiden in Ziff. 1 genannten oder zu- mindest eine dieser Haltestellen abdecken?“ Antwort der Verwaltung Zu 1.: Fahrgastzählungen aus dem Jahr 2019 weisen für beide Haltestellen Einsteiger-/Aus- steigerzahlen im einstelligen Bereich auf. Zu 2.: Die Eirichtung einer Haltestelle wird zwar auch vom zu erwartenden Potenzial der ÖPNV-Nutzer*innen beeinflusst. In erster Linie geht es aber um die Erschließung von Siedlungsbereichen (z.B. Wohn- und Gewerbegebieten) im Sinne des Gemeinwohls und die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Ver- kehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die ausschließliche Betrachtung der Ein- und Aussteiger*innen ist für die Frage der In- oder Außerbe- triebnahme von Haltestellen nicht zielführend. Zu 3.: Diese Frage kann nur im Rahmen einer netzweiten Betrachtung des ÖPNV beant- wortet werden. Änderungen einzelner Linienwege haben immer auch Auswirkungen auf das gesamte ÖPNV-System.
Beratungsverlauf
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21.08.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.10.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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