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Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG für einen Naturspielplatz am Gillbach

Tischvorlage 61/0320/XVIII/2026 vom 13.01.2026

Stand: Am 22.01.2026 im Naturschutzbeirat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2026

    Naturschutzbeirat

    TOP 7.1, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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