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Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten – Evaluation Mindeststandards Teil I (Ratsbeschluss vom 06.02.2020, Vorlagen Nr. 2811/2019)

Mitteilung Ausschuss 0408/2020 vom 10.02.2020

Stand: Am 14.02.2020 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • 2811_2019_Anlage_1_Konzept_Krankenpflegepersonal_Unterbringungsressourcen_fuer_Gefluechtete

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    Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 1 Evaluation Mindeststandards – Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Aktuelle Situation 6 3. Zahlen & Daten 9 4. Ziel 12 5. Aufgaben des medizinischen Fachpersonals 13 6. Kriterien für die Anbindung des medizinischen Fa chpersonals 15 7. Erforderliche Anzahl an medizinischem Fachperson al in den unterschiedlichen Unterbringungsressourcen 17 8. Unterstützung der medizinischen Versorgung durch Hebammen 19 9. Ausblick 22 Im Text wird die grammatikalisch männliche oder weibliche Form verwendet, gemeint sind aber alle drei Geschlechter (weiblich / männlich und divers). Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 3 1. Einleitung Im ersten Bericht der WHO über die Gesundheit vertriebener Personen in der Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung: „Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen Gesundheitszustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres Aufenthalts in den Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder der Änderung ihrer Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko“. ( http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-releases/2019/migrants- and-refugees-at-higher-risk-of-developing-ill-health-than-host-populations-reveals- first-ever-who-report-on-the-health-of-displaced-people-in-europe , Januar 2019 ) „….Dieser Bericht vermittelt einen Eindruck davon, was getan werden muss, um den gesundheitlichen Bedürfnissen der Flüchtlinge und Migranten wie auch der ortsansässigen Bevölkerung gerecht zu werden. Da Migranten und Flüchtlinge im Vergleich zur Bevölkerung der Aufnahmeländer anfälliger für übertragbare wie nichtübertragbare Krankheiten werden, gilt es dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen Bürger. Dies ist der beste Weg, um Menschenleben zu retten und die Behandlungskosten zu senken und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu schützen….“,“( http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press- releases/2019/migrants-and-refugees-at-higher-risk-of-developing-ill-health-than- host-populations-reveals-first-ever-who-report-on-the-health-of-displaced-people-in- europe ) Die Situation in Köln: Medizinisches Fachpersonal ist seit 2015 in den großen Notaufnahmeeinrichtungen (Turnhallen und Leichtbauhallen), sowie den großen Notunterkünften (z.B. Herkulesstr., Ostmerheimerstr., Ringstr.) eingesetzt worden, um schutzbedürftigen und / oder kranken Bewohnern individuell vor Ort Unterstützung anzubieten und erkrankte Personen zu identifizieren und entsprechend ihres Versorgungsbedarfs in das Kölner Regelsystem einzubinden. Die Betreuung durch die von der Stadt Köln finanzierten Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die aktuell beim Deutschen Roten Kreuz angebunden sind, erfolgt gemäß der gültigen Vorgaben zur Personalbemessung im Rahmen der von der Stadt Köln verabschiedeten Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung mit einem Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle auf 400 Geflüchtete. Dieser Schlüssel war pragmatisch ermittelt worden ohne dass es hierzu Erfahrungen oder Erkenntnisse gab. Mit Beschluss des Rates (0544/2017/1) zu den „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung“ wurden 2 zusätzliche Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte eingerichtet, um sicherzustellen, dass auch die medizinische Betreuung in kleineren Notunterkünften (unter 200 Bewohnern), sowie bei Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 4 besonderem Bedarf (z.B. Infektionsausbrüche, Isolierungsmaßnahmen), in ausreichendem Maße sichergestellt ist. Dazu kam im gleichen Ratsbeschluss die Einrichtung einer Koordinationsstelle, da zum damaligen Zeitpunkt mehr als 10 Krankenpflegekräfte beim DRK in den Notunterkünften für Geflüchtete tätig waren. Damit konnte in Unterkünften mit mehr als 200 Personen ein arbeitstägliches medizinisches Betreuungsangebot vor Ort sichergestellt werden, bei der Unterbringung von unter 200 Personen war eine 2-tägige Präsenz in der Woche möglich. Der Höchststand der Zahl unterzubringender Flüchtlinge wurde im Juni 2016 mit knapp 14.000 Menschen erreicht. Zu diesem Zeitpunkt waren zur Einhaltung der oben beschlossenen Mindeststandards knapp 8 Vollzeitstellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte und eine Koordinationsstelle erforderlich und auch besetzt. Im Sommer 2016 zeigte sich auch im Gesundheitsamt eine stark steigende Anzahl von Beratungs- und Unterstützungsanfragen u.a. bei den „Frühen Hilfen“ des Gesundheitsamtes aus Flüchtlingsunterkünften. Zusätzlich fielen bei den Besuchen der Unterkünfte, die aus den unterschiedlichsten Gründen durchgeführt wurden, Bewohnerinnen und Bewohner mit komplexen medizinischen Problemen auf. Aus den im Vergleich zu 2015 um das 4-fache gestiegenen Aufträgen des Amts für Wohnungswesen zur gesundheitlichen Begutachtung waren diese Probleme nicht ersichtlich. Hinzu kamen viele Anfragen aus der Politik, von Ehrenamtlichen oder anderen städtischen Dienststellen zu den Themen Schutz und medizinische Versorgung in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge. Es wurde ersichtlich, dass nicht alle kranken, hilfe- und unterstützungsbedürftigen Personen sicher identifiziert wurden. Aus diesem Grunde wurden die Unterkünfte verstärkt durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aufgesucht, um gemeinsam mit den vor Ort tätigen Fachkräften die individuellen Bedarfe der Bewohner und der besonders Schutzbedürftigen zu ermitteln und eine entsprechende Anbindung und Basisversorgung im Gesundheitssystem in die Wege zu leiten. In enger Absprache mit dem Amt für Wohnungswesen erfolgte am 07.07.2016 die Entscheidung zur Durchführung des Projektes „fachärztliche Beratung in Flüchtlingsunterkünften“ über einen zunächst begrenzten Zeitraum (Juli – September 2016). Am 13.09.2016 wurde das Projekt und die ersten Ergebnisse im Gesundheitsausschuss der Stadt Köln vorgestellt. Über die Mitteilung (3884/2016) vom 09.12.2016 konnte die Fortführung der "Fachärztlichen Beratung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete" gesichert werden. Die dafür notwendigen Personalkapazitäten (1,0 Stelle Facharzt / -ärztin und 1,0 Stelle Sozialarbeiter /-in) wurden im Bereich der Frühen Hilfen im Gesundheitsamt eingerichtet. Somit konnten die großen Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete regelmäßig besucht und eine Klärung bei komplexen Fallkonstellationen durchgeführt und die Menschen dem Regelsystem zugeführt werden. Ausführliche Informationen dazu können dem „Bericht zur fachärztlichen und soziale Beratung in Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 5 den Gemeinschafts-und Notunterkünften der Stadt Köln“ (Mitteilung 3177/2017) entnommen werden. In 2018 war zum einem ein rückläufiger Trend der Unterbringungszahlen von Geflüchteten zu verzeichnen (aktuell 7756 Geflüchtete, Stand Mai 2019), zum anderen werden die Geflüchteten zunehmend in abgeschlossene Unterbringungsressourcen untergebracht, Turnhallen und Leichtbauhallen sind für die Unterbringung von Geflüchteten aktuell nicht mehr erforderlich und konnten geschlossen werden. Zum Ende des Jahres 2018 wurden, von den großen Flüchtlingsunterkünften noch die Herkulesstr. und die Ringstr. (mit einer Sollzahl von 600 bzw. 500 Bewohnern) weiter betrieben. Entsprechend stehen beim Gesundheits- und Krankenpflegepersonal aktuell noch 1,5 VK-Stellen unbefristet (0745/2016) zur Verfügung. Hinzu kommen die beim DRK angebundenen Stellen aus den Mindeststandards (0544/2017/1): 2,0 VK Stellen sowie 1,0 VK Koordination. Trotz der besseren Unterbringungssituation und der fallenden Flüchtlingszahlen in Köln, befinden sich viele dieser Menschen in problematischen (gesundheitlichen) Lebenslagen, da es noch nicht in ausreichendem Maße gelungen ist, die „Barrieren“ zu beseitigen, die den Asylbewerbern den Zugang zu eine Basis- Gesundheitsversorgung versperren (z.B. Unkenntnis über das deutsche Gesundheitssystem, fehlendes Wissen über Leistungsansprüche (wie Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft), Sprachbarrieren, Angst vor Institutionen). „.. Es ist eines der Grundrechte jedes Menschen ..., sich einer möglichst guten Gesundheit zu erfreuen. Daher ist es unerlässlich, migrantensensible Gesundheitskonzepte und Programminterventionen zu entwickeln, die Flüchtlingen und Migranten einen chancengleichen, bezahlbaren und akzeptablen Zugang zu lebenswichtiger Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und hochwertiger Gesundheitsversorgung ermöglichen. Dies setzt einen starken und positiven politischen und gesellschaftlichen Willen und ein entsprechendes Engagement voraus...“ (zitiert aus: Strategie und Aktionsplan für die Gesundheit von Flüchtlingen und Migranten in der Europäischen Region der WHO) Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 6 2. Aktuelle Situation a) Trotz der Schließung von Turn- und Leichtbauhall en und großen Flüchtlingsunterkünften, werden nach wie vor Gemeinschaftsunterkünfte (gemeinschaftlich genutzte Küchen und / oder gemeinschaftlich zu nutzende Sanitäranlagen und / oder Gemeinschafts-Aufenthaltsräume) zur Unterbringung der Geflüchteten genutzt. Entsprechend der § 17 ÖGDG NRW Hygieneüberwachung und § 36 Infektionsschutzgesetz ist die untere Gesundheitsbehörde dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen und u.a. auch die Nachweise über durchgeführte Untersuchungen zum Ausschluss einer Lungentuberkulose zu überprüfen. Durch regelmäßige Begehungen der Gemeinschaftsunterkünfte durch das Gesundheitsamt wird das Einhalten der Hygienestandards entsprechend überprüft und bei Bedarf u.a. auch in Zusammenarbeit mit hauswirtschaftlichem und medizinischem Fachpersonal optimiert. Ebenso erfolgt die regelmäßige Kontrolle der erforderlichen Nachweise zum Ausschluss einer Lungentuberkulose (Infektionsschutzgesetz § 36) durch Fachpersonal. Bei nicht vorhandenen Nachweisen wird eine entsprechende, altersgerechte Diagnostik veranlasst (Röntgen, Blutentnahme oder Hauttest). Besonders unter den Asylbewerbern ist der Betreuungsaufwand von Seiten der Tuberkuloseberatung als erhöht anzusehen, wie auch bei anderen Erkrankungen dieser Personengruppe. Das liegt u.a. an der schwierigen Erreichbarkeit dieser Menschen durch sprachliche und kulturelle Barrieren und dem erschwerten Zugang in die Strukturen der Regelversorgung. Im Sinne des gesetzlichen Auftrages des Gesundheitsamtes und der Tuberkulosekontrolle und –beratung ist es wichtig, diesem erhöhten Betreuungsaufwand nachzukommen (aufsuchende Beratung, Vermittlung von Arztterminen, ggf. Begleitung). Mit Hilfe von langfristig eingesetztem Krankenpflegepersonal wäre eine solche Beratung und erforderliche Kontrolle bzw. Nachverfolgung möglich. Darüber hinaus wird der Impfstatus der Bewohner durch das medizinische Personal erfasst und dokumentiert. Bei fehlenden Immunisierungen werden für die Bewohner entweder zeitnah Impftermine bei einem der niedergelassenen Ärzte vereinbart und / oder durch das Gesundheitsamt bedarfsgerecht Impftermine in den größeren Unterkünften angeboten. Dadurch ist es in der Vergangenheit gelungen, dass größere Infektionsausbrüche verhindert wurden. Im Falle einer übertragbaren Infektionserkrankung und insbesondere im Falle eines Ausbruches (Definition nach Infektionsschutzgesetz: „ das Auftreten von 2 oder mehr gleichen Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 7 Erkrankungen) konnte aufgrund der vorliegenden Impfdaten schnell reagiert und besonders schutzbedürftige Menschen (Schwangere, Wöchnerinnen, Neugeborene, chronisch Kranke) rasch schutzisoliert werden. Aufgrund der Unterbringungssituation in Gemeinschaftsunterkünften muss auch in Zukunft mit Infektionsausbrüchen gerechnet werden. Eine sorgfältige Prüfung des Impfstatus der Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte ist zur Feststellung von Impflücken und zur Planung von Impfangeboten weiterhin zwingend erforderlich. Ohne medizinisches Personal und damit fehlendem Wissen über den Gesundheitszustand, den Impfstatus und die Tuberkulosediagnostik der Bewohner sowie deren insbesondere auch vorhandene Schutzbedürftigkeit kann eine notwendige Intervention (wie z.B. Schutzisolierung, Isolierung, Riegelungsimpfungen, Umgebungsprohylaxen und -untersuchungen) nur zeitlich verzögert stattfinden mit der Folge einer weiteren Ausbreitung von Infektionserkrankungen. b) Schutzbedürftige Personen werden aufgrund der vorhandenen Unterbringungsressourcen seit 2018 zügiger in eine geschützte bzw. adäquate Unterbringung transferiert, medizinisches Fachpersonal ist hier nicht vorhanden, damit fehlt eine bedarfsgerechte Betreuung und / oder Unterstützung. Das Resultat ist, dass diese Personengruppe in der Regel medizinisch nur unzureichend bis gar nicht versorgt ist und sich deren gesundheitliche Situation trotz verbesserter Unterbringung verschlechtern kann. Verbunden mit den entsprechenden Folgen für den Einzelnen, aber auch höhere Kosten für notwendige Diagnostik und Therapien. Aus unterschiedlichsten Untersuchungen ist mittlerweile bekannt, dass z.B. geflüchtete schwangere Frauen ein wesentlich größeres Risiko haben an schweren mütterlichen Komplikationen in der Schwangerschaft und unter der Geburt zu leiden. Ebenso ist die Rate der Säuglingsmortalität bzw. – morbidität deutlich höher als in der einheimischen Bevölkerung (z.B. Maternal Child Health Journal (2014) 18: 1628-1638, http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/388362/tc-mother- eng.pdf?ua=1 ). Ebenso ist bekannt, dass Menschen mit Migrationshintergrund z.B. aus Angst davor, den aufenthaltsrechtlichen Status zu verlieren, medizinische Leistungen oft erst so spät wie möglich in Anspruch nehmen (aus: Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Migration und Gesundheit, Robert- Koch-Institut, 2008). c) Eine „Übergabe“ von kranken und hilfsbedürftigen Menschen findet zwischen einzelnen Unterkünften und Trägern aus Sorge vor einer Verletzung des Datenschutzes nicht immer im ausreichenden Maße statt. Dies hat zur Folge, dass Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 8 begonnene Therapien abgebrochen, vereinbarte Arzttermine in Fachambulanzen nicht wahrgenommen wurden oder in einer weiteren Klinik / Praxis wegen Unkenntnis der Vorgeschichte eine erneute (medizinisch und wirtschaftlich kostenintensive, aber unnötige und belastende) Diagnostik durchgeführt worden ist. Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 9 3. Zahlen / Daten Das ärztliche Team der Flüchtlingsmedizin (2 x 0,5 VK Facharzt) hat im Laufe des Jahres durchschnittlich 35 Personen im Monat (15 – 59) mit den unterschiedlichsten Erkrankungen in das medizinische Regelsystem begleitet und / oder vermittelt. Seit Schließung der großen Unterkünfte und die daraus resultierende „Reduzierung“ des medizinischen Betreuungspersonals wird das Team der Flüchtlingsmedizin immer häufiger von Kliniken und niedergelassenen Ärzten kontaktiert und bei der Betreuung der kranken- und / oder schutzbedürftigen Menschen um Unterstützung gebeten (siehe Abbildung 1 – „monatliche Anzahl der im Jahr 2018 „betreuten“ Personen“): Abb.1: monatliche Anzahl der durch das fachärztliche Team der Flüchtlingsmedizin betreuten Menschen im Jahr 2018 Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 10 Mittlerweile haben die „Einsatzorte“ (unterschiedliche Unterbringungsressourcen für Geflüchtete) deutlich zugenommen. Auch kleinere Unterkünfte mit unter 60 Bewohnern werden bei Bedarf besucht. Im Oktober 2017 (Stichtag 31.10.2017) wurden 9 verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte betreut, bis Dezember 2018 ist die Zahl auf 56 besuchte Unterkünfte angestiegen (siehe Abbildung 2 – Anzahl besuchter Unterkünfte für Geflüchtete in den Jahren 2017 und 2018). Abb. 2 : Anzahl der vom Team der Flüchtlingsmedizin besuchten Unterkünfte im Jahr 2017 und im Jahr 2018 9 56 0 10 20 30 40 50 60 2017 2018 Anzahl der besuchten Unterkünfte in den Jahren 2017 und 2018 Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 11 Abb. 3: Verteilung der Erkrankungen der Erwachsenen im Jahr 2018 Abb. 4 : Verteilung der Erkrankungen der Kinder im Jahr 2018 47 39 25 8 4 1 1 3 Verteilung der Erkrankungen der Erwachsenen in 2018 (n = 128) internistisch gynäkologisch psychiatrisch/psychologisch neurologisch chirurgisch augenärztlich HNO ärztlich Sonstiges 70 9 7 2 Verteilung der Erkrankungen der Kinder in 2018 (n = 88) pädiatrisch kinder- und jugendpsychiatrisch kinderchirurgisch minderjährig schwanger Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 12 Nach wie vor wird deutlicher, dass viele Menschen die Wege ins medizinische Regelsystem nicht finden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: - Unkenntnis über das deutsche Gesundheitssystem un d über medizinische Versorgungs- und Vorsorgesysteme und -möglichkeiten - Sprachbarrieren - kulturelles (Miss-) Verständnis und kulturell bed ingtes Misstrauen - Diskriminierung, Angst vor „institutionellen“ Strukturen - strukturelle Barrieren (wie z.B. Krankenbehandlun gsschein, verschiedene Ämter, Hausarzt / Facharzt) Ziel ist es daher, dass die Geflüchteten A) bedarfsgerecht im Regelsystem ankommen, B) eine medizinische Basisversorgung erhalten und C) bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chroni sch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit etc.) fachgerecht versorgt und angebunden sind. Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 13 4. Aufgaben des medizinischen Fachpersonals Das medizinische Fachpersonal ((Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegekräfte) sollte aus Sicht des Gesundheitsamtes der Stadt Köln zukünftig (mit Einverständnis der Betroffenen) folgende Aufgaben übernehmen:  Erfassung der gesundheitlichen Situation der Bewohner in Form eines Gesprächsangebotes. Durchsicht / „Check“: - medizinische Berichte (Arztbriefe etc.) - Befund der lt. Infektionsschutzgesetz notwendigen Tuberkulosediagnostik - Impfpass (Impfungen nach STIKO vollständig?) - Vorsorgeheft der Kinder (Regelmäßige Untersuchung en durchgeführt? Anbindung an einen Kinderarzt erfolgt?) - Mutterpasses bei Schwangeren (Anbindung an Gynäko logen? Regelmäßige Untersuchungen durchgeführt? Entbindungstermin bekannt? Anbindung an Schwangerenberatungsstelle erfolgt? Anmeldung in Geburtsklinik erfolgt? Hebammenversorgung gesichert?) Ergebnis des „Checks“: A) Die Bewohner sind entsprechend ihres medizinisch en Bedarfs grundversorgt und im Regelsystem angekommen. B) Die Bewohner sind nicht im Regelsystem angekommen und entsprechend auch nicht bedarfsgerecht versorgt; sie benötigen z.B. Unterstützung bei • der Anbindung an niedergelassene Ärzte oder Fachkl iniken (z.B. Kinderarzt, Frauenarzt, sozialpädiatrische Zentren der Kinderkliniken, Psychiater und sozialpsychiatrische Zentren, Dialyse etc.) • der Anbindung an eine Schwangerenberatungsstelle / Geburtsklinik / Hebamme etc. • der Umsetzung von Therapieempfehlungen (Tablettene innahmen, Kontrolluntersuchungen, Physiotherapien, Frühförderungen u.a. …) • der Anbindung an Pflegedienste • der Anbindung an die unterschiedlichsten Beratungs stellen (Migrationsberatung, Flüchtlingsberatung, Familienberatung etc.), dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern vor Ort Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 14  Erstellen von Impflisten - um Impfsprechstunden des Kinder- und Jugendgesund heitsdienstes beim Gesundheitsamt der Stadt Köln nach Bedarf planen zu können - um im Falle eines Infektionsausbruches mit dem Ge sundheitsamt zügig über das weitere Procedere entscheiden zu können, wie z.B. • Durchführung von Riegelungs-Impfungen und anderen Impfaktionen (Planung, Organisation und Unterstützung bei der Durchführung) • Unterstützung bei erforderlichem Transferstopp und Schaffung zeitnaher Isolierungsmöglichkeiten in den Reserveunterkünften • Betreuung der erkrankten Personen in der Isolierun gseinheit • Schutzisolierung besonders schutzbedürftiger Perso nen • Schulung der Bewohner bzgl. individueller Therapie maßnahmen (Windpocken, Läuse, Krätze, Fieber, etc.)  niederschwellige Kontaktaufnahme zu den Bewohnern - regelmäßige „Pflege“-Sprechstunden für die Bewohn er in der Unterkunft - nach Krankenhausaufenthalten gezielt Kontaktaufna hme zu den betroffenen Bewohnern, um den Genesungsprozess zu fördern und eine erneute Krankenhauseinweisung zu vermeiden. - Aufklärung und Information über das bestehende Ge sundheitssystem im Rahmen der regelmäßigen Betreuung in der Unterkunft  Unterstützung der Einhaltung und Umsetzung von Hygienemaßnahmen - Fachliche Unterstützung bei der Erstellung und Fo rtschreibung des Hygieneplans für die jeweilige Gemeinschaftsunterkunft und Umsetzung der hygienischen Standards - Im Rahmen eines Infektionsausbruches individuelle Schulung der Bewohner bzgl. der erforderlichen Verhaltensmaßnahmen Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 15 6. Kriterien für die Anbindung des medizinischen Fa chpersonals: a) Es ist nach wie vor zwingend erforderlich, dass in den Notunterkünften (aktuell - Stand Mai 2019) Herkulesstraße und Ringstraße medizinisches Fachpersonal täglich vor Ort ist. b) Ein stadtweiter und insbesondere trägerübergreif end möglicher Einsatz des medizinischen Fachpersonals muss problemlos, bedarfsgerecht und zeitnah möglich sein. (Hintergrund: unterschiedliche Betreuungsträger in den Unterkünften). c) Das Fachpersonal muss gut mit den Kliniken, den niedergelassenen Ärzten, den unterschiedlichsten Beratungsstellen und den verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung vernetzt sein. c) Eine enge tägliche Absprachen bzgl. der Versorgu ng der Menschen in Zusammenarbeit mit dem Team der Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes ist erforderlich. d) Es erfolgt entsprechend der individuellen Bedarfe bei der Versorgung der Geflüchteten die enge Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen des Gesundheitsamtes (wie z.B. die Infektionshygiene, die Tuberkuloseberatung, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungsstelle etc.). Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre empfiehlt sich die Anbindung der Krankenpflegekräfte a) für die Notunterkünfte (wie z.B. Herkulesstraße) bei den jeweiligen Trägern (wie z.B. DRK). b) Für alle übrigen Unterkünfte für Geflüchtete, d.h. Wohnheime, Systembauten, mobile Wohneinheiten, Hotels etc., erfolgt die Anbindung an das Team der Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes . Die Arbeit dieser Krankenpflegekräfte in den genannten Einrichtungen findet in enger Absprache mit den jeweiligen Betreuungsträgern und dem Amt für Wohnungswesen, aber insbesondere mit den vor Ort zuständigen Sozialarbeitern statt. Die Anbindung im Gesundheitsamt ermöglicht amtsinterne Absprachen und Abstimmungen bei z.B. Planung und Organisation von Riegelungsimpfungen, geplanten Impfaktionen, Organisation der erforderlichen altersspezifischen Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 16 Tuberkulosediagnostik. Gleichzeitig erfolgt die Einbindung des Pflegepersonals in die wöchentlich stattfindenden Flüchtlingsbesprechungen des Gesundheitsamtes. Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 17 7. Erforderliche Anzahl an Gesundheits- und Kranken pflegekräften in den unterschiedlichen Unterbringungsressourcen: Zentrale Notunterkünfte: In 2015 wurde pragmatisch die Arbeitshypothese aufgestellt, dass mit einem Personalschlüssel von einer Vollzeitstelle auf 400 geflüchtete Menschen eine Versorgung möglich sei. Nach 3 Jahren Arbeit und Erfahrung in der medizinischen Betreuung von geflüchteten Menschen zeigt sich, dass dieser Betreuungsschlüssel nicht ausreichend ist, es wird wahrscheinlich eine Anhebung erforderlich werden (z.B. auf 1 : 200), um ein tägliches Sprechstunden- und Versorgungsangebot in den zentralen Notunterkünften (wie der Herkulesstr.) weiter aufrechterhalten zu können. Dies wird in den kommenden Monaten genauer und detaillierter erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Im Rahmen der täglichen Arbeit müssen „Ankommen - Checks“ (z.B. Organisation der Tuberkulosediagnostik, Sichtung von Impfpässen, Mutterpässen und Kindervorsorgeheften und vorhandene Arztberichte etc.), laufende Beratungen und Unterstützung bei diversen Therapien (z.B. Gabe von Fieberzäpfchen) stattfinden, um die medizinische Basisversorgung der Menschen sicher zu stellen. Die Erfahrung zeigt auch, dass Menschen nicht ausreichend versorgt werden, wenn kein medizinisches (Beratungs- und Unterstützungs-) Angebot vorgehalten wird. Die Zahl der RTW-Einsätze und der Krankenhausaufenthalte steigt ebenfalls. Andere Unterbringungsressourcen: Bei der Belegung der unterschiedlichen Unterbringungsressourcen mit Familien wird aus fachlicher Sicht bei einer Größe von 80 und mehr Bewohnern aufgrund der baulichen Situation (Gemeinschaftsräume, viele Kreuzungsstellen, enges Zusammenleben) die Betreuung durch eine medizinische Fachkraft (mindestens einmal monatlich und bei Bedarf) für erforderlich gehalten, um die Grundversorgung der Menschen zu gewährleisten. Dies würde unter Berücksichtigung der aktuell (Stand: April 2019) vorhandenen Unterbringungsressourcen folgenden Bedarf ergeben: Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 18 Größe der Einrichtung Anzahl Einrichtungen (Stand April 2019) Soll - Bewohnerzahl Einsätze (=Arbeitstage) pro Unterkunft pro Jahr über 80 Personen 36 5315 1 x pro Monat: 12 Arbeitstage pro Jahr 50 –80 Personen 27 1738 1 x pro Halbjahr: 2 Arbeitstage pro Jahr unter 50 Personen 39 1123 bei Bedarf Aus dieser Rechnung ergibt sich für die regelmäßigen Besuche in den Unterkünften mit über 50 Personen schon eine Mindestanzahl an Arbeitstagen von 486 Arbeitstagen pro Jahr (2 Vollzeitkräfte). Hinzuzurechnen sind die Arbeitstage, die aufgrund individueller Bedarfe der dort untergebrachten Menschen (wie akute Erkrankungen, Entlassung aus stationärer Behandlung) und aufgrund der dargestellten besonderen Aufgaben des medizinischen Fachpersonals anfallen. Dabei wird von einer Mindestanzahl von 200 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen. Somit werden für die medizinische Basisbetreuung der Menschen außerhalb von den großen Notunterkünften 3 Vollzeitstellen (Kinder-) Krankenpflege benötigt. Diese Zahl ist knapp kalkuliert und muss entsprechend überprüft werden. In der oben angegebenen Zahl an zu betreuenden Unterkünften, sind die reinen Männerunterkünfte (14 Unterkünfte (davon 7 mit mehr als 80 Bewohnern und 4 mit mehr 50 als Bewohnern) mit einer Sollzahl von 1304 Bewohnern) noch nicht berücksichtigt. Der Schwerpunkt der regelmäßigen Besuche in Unterkünften liegt hier bei solchen, in denen Familien mit Kindern oder allein reisende Frauen mit und ohne Kinder leben. Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 19 8. Bisherige Unterstützung der medizinischen Versor gung durch Hebammen Über das „BAMF“ und die Stiftung „Wir helfen“ konnten im Jahr 2018 2,25 Hebammenstellen beim DRK geschaffen werden. Die Hebammen haben die Vor- und Nachsorge der schwangeren und frisch entbundenen Frauen in den Flüchtlingsunterkünften übernommen. Es konnten „vor Ort“ – Sprechstunden angeboten werden. Diese Unterstützung ist für die Frauen sehr wertvoll, da sie so u.a. an niedergelassene Gynäkologen und an die Geburtskliniken angebunden werden konnten. Es besteht eine enge Zusammenarbeit sowohl mit dem Team der Flüchtlingsmedizin als auch mit dem „Frühe Hilfen“ Team im Gesundheitsamt, z.B.: a) Falls den Hebammen und / oder dem medizinischen Fachkräften vor Ort bei der Betreuung der Frauen und Familien ein weiterer Unterstützungsbedarf auffällt (z.B. Unsicherheiten / Überforderung in der Versorgung des Neugeborenen und / oder des Säuglings u.a.), so erfolgt die Vermittlung an das Team der Frühen Hilfen, die die bedarfsgerechte Unterstützung weiter übernehmen und in entsprechende Hilfssysteme weiter leiten. b) Frauen, die im Heimatland von FGM (female genita l mutilation / weibliche Genitalbeschneidung) betroffen sind, wird eine bedarfsgerechte Unterstützung angeboten (Vermittlung und Anbindung an z.B. einen spezialisierten Gynäkologen zur klinischen Untersuchung und ggf. Erstellung eines Gutachtens für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), medizinisch notwendige operative Versorgungen, Anbindung an spezialisierte Migrationsberatungsstellen(z.B. Agisra e.v.), bei schwangeren Frauen Anbindung an eine im Umgang mit FGM erfahrene Geburtsklinik etc. c) In den vergangenen Monaten hat das Team der Flüc htlingsmedizin damit begonnen ein Netzwerk für von Beschneidung betroffene Frauen aufzubauen, es bestehen regelmäßige Kontakte zu Agisra e.V. Köln (https://agisra.org/?de_kontakt ), Lobby für Mädchen ( https://www.lobby-fuer- maedchen.de/ ) und Esperanza (https://www.caritas-wegweiser- koeln.de/frauen-notlagen-schwangerschaft-fruehe-hilfen-vertrauliche- geburt/esperanza-schwangerschaftsberatung ), ebenso zu stop mutilation (http://www.stop-mutilation.org/ ) und zu Herrn Dr. Zerm (http://www.dr- zerm.de/fgm.htm ). Geplant ist es diese Netzwerkarbeit weiter auszubauen: In diesem Rahmen wird es ab August 2019 im Gesundheitsamt Köln eine regelmäßige ehrenamtliche Sprechstunde für Frauen, die von FGM betroffen sind, durch einen spezialisierten Facharzt (Dr. Zerm, s.o.) geben. Die erforderliche weitere Anbindung an das Regelsystem wird gemeinsam mit dem Team der Flüchtlingsmedizin und den Gynäkologinnen des Gesundheitsamtes erfolgen. Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 20 Insbesondere fallen diese Frauen auch durch eine hohe psychische Belastung auf, viele von ihnen sind psychisch erkrankt und benötigen dies bzgl. ebenfalls die bedarfsgerechte Anbindung im Regelsystem. d) Gemeinsam mit den Hebammen und dem medizinischen Krankenpflegepersonal konnte in den großen Notunterkünften eine altersgerechte Babynahrung und eine entsprechende Versorgung (Fläschchen, Vaporisatoren, Erstlingspakete etc.) angeboten werden. Ausführlich dazu siehe auch „Bericht zur fachärztlichen und soziale Beratung in den Gemeinschafts- und Notunterkünften der Stadt Köln“ (Mitteilung 3177/2017). e) Im Rahmen von Infektionsausbrüchen in Notunterkü nften können mit Hilfe der Hebammen und des Krankenpflegepersonals besonders schutzbedürftige Menschen rasch identifiziert und ihren Bedarfen entsprechend versorgt und untergebracht werden. f) Zusätzlich werden Hebammensprechstunden für Frau en mit Fluchterfahrung in den Notunterkünften und im Gesundheitsamt von den DRK-Hebammen angeboten. Auch dieses Angebot sollte stadtweit erhalten bleiben, damit so viele Frauen wie möglich erreicht werden können. Idealerweise finden zwei bis drei aufsuchende Besuche statt und im Anschluss erfolgt die Anbindung an eine der Hebammensprechstunden, wodurch mehr Frauen und ihre Neugeborenen versorgt werden können. Die Finanzierung über das BAMF als Projekt ist bis Ende 2019 befristet. Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 21 Abb. 5: Anzahl der betreuten schwangeren Frauen (2018 – 06 / 2019) Die Frauen, die bei uns angebunden / angemeldet werden, befinden sich in den meisten Fällen in einer adäquaten Wohnsituation und benötigen Unterstützung aus folgenden Gründen: - Unsicherheiten / Unkenntnisse im Rahmen der Schwa ngerschaft und der späteren Versorgung des Kindes (sehr junge Mütter mit mehreren Kindern, viele allein reisende Frauen, minderjährige Mütter (die jüngste aktuell betreute Schwangere ist 14 Jahre alt)), - mangelnde Kenntnis des medizinischen Angebotes (z .B. Anmeldung an eine Geburtsklinik zur Entbindung, Hebammenversorgung, Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchung der Kinder, Verhütung, Familienplanung) - mangelnde Hebammenversorgung - zunehmend psychisch auffällige bzw. psychisch kra nke Schwangere (posttraumatische Belastungsstörungen nach z.B. Vergewaltigung, Zwangsprostitution, Menschenhandel, weibliche Genitalbeschneidung) http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/388362/tc-mother- eng.pdf?ua=1 5 12 9 9 2 0 5 8 3 2 0 0 0 2 4 6 8 10 12 14 bis 21 Jahre 22 - 25 Jahre 26 - 30 Jahre 31 - 35 Jahre 36 - 40 Jahre über 40 Jahre Betreuung von Schwangeren im Zeitraum 2018 - 6 / 2019 20182 bis 06/ 2019 Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 22 Ausblick Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich viele der nach Köln geflüchteten Menschen trotz verbesserten Unterbringungssituationen immer noch in komplexen gesundheitlichen und (psycho-)sozialen Problemlagen befinden, die sie zu einem großen Teil aus den verschiedensten Gründen, die hier ausführlich beschrieben wurden, nicht alleine lösen können. Daher ist es dringendst zu empfehlen weiterhin Krankenpflegepersonal und auch Hebammen in der Versorgung der Geflüchteten einzusetzen. Die Grund- und Basisversorgung dieser Menschen kann mit dem vorgeschlagenen Konzept sichergestellt werden, sie muss regelmäßig überprüft und dem aktuellen Bedarf angepasst werden.
  • 2811_2019_Anlage_3_Ausschuss_Allgemeine_Verwaltung_und_Rechsfragen_Vergabe_Internationales_27_01_2020_Auszug_Beschlussprotokoll_zu_10_7

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    Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 28.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 27.01.2020 öffentlich 10.7 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 MdR Dr. Krupp bittet darum, in der Fassung des Integrationsrates zu beschließen. Beschluss in der Fassung des Integrationsrates vom 14.01.2020: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließ t der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für med izinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits - und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • 2811_2019_Anlage_4_Auszug_Gesundheitsausschuss_28_01_2020_TOP_5_3

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    Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Kohlhof Telefon: (0221) 24831 Fax : (0221) 26500 E-Mail: Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE Datum: 29.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 öffentlich 5.3 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 Beschluss: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 10.02.2020 0408/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.02.2020 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten – Evaluation Mindeststandards Teil I (Ratsbeschluss vom 06.02.2020, Vorlagen Nr. 2811/2019) Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die nachfolgende Beschlussvorlage Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten – Evaluation Mindeststandards Teil I (Ratsbeschluss vom 06.02.2020, Vorlagen Nr. 2811/2019) zur Kenntnis. gez. Kremer-Buttkereit
  • 2811_2019_Anlage_2_Auszug_Beschlussprotokoll_IR_14_01_2020_SA

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    Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 15.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 14.01.2020 öffentlich 8.6 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 Beschluss: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mit Änderung einstimmig zugestimmt
  • 2811_2019_Beschlussvorlage_Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 2811/2019 Freigabedatum 09.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindeststandards Teil I Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvo- lumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwen- dungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stel- len Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teiler- gebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Integrationsrat 14.01.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 Gesundheitsausschuss 28.01.2020 Finanzausschuss 03.02.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen 252.700 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Beschluss des Rates vom 11.7.2017 sind Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung festge- legt worden (siehe Session 0544/2017/1). Mit gleichem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Evaluierung der beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen. Die Evaluierung der medizinischen Grundversorgung wurde von der Verwaltung auf Grund der Ver- änderung der Unterbringungssituation und der daraus resultierenden geänderten Bedarfe vorgezo- gen. Die übrigen Maßnahmen der Mindeststandards werden sukzessive untersucht und in einem ab- schließenden Bericht (Evaluation Mindeststandards -Teil II, Session 3557/2019) dargestellt, der den politischen Gremien parallel vorgelegt wird. Ratsbeschluss bezüglich Mindeststandards vom 11.7.2017 Der o.g. Beschluss sah im Rahmen der Mindeststandards zur Verstärkung der medizinischen Versor- gung Folgendes vor: „Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbesondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunter- künften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei be- sonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Beherbergungsbe- trieben eingesetzt werden. Die Anbindung der drei Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für zwei Jah- re beim Deutschen Roten Kreuz. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €. “ Entwicklungen von 2017 bis heute Seit diesem Beschluss vor zwei Jahren hat es signifikante Entwicklungen gegeben: Der Höchststand der Zahl unterzubringender Geflüchteter war im Juni 2016 mit ca. 13.800 Menschen erreicht. Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 und in 2017 war ein sich abzeichnender Trend rückläufiger Unterbringungszahlen erkennbar. Aktuell leben in den städtischen Unterkünften noch 7.542 Geflüch- 3 tete (Stand 30. November 2019). Parallel zu dieser Entwicklung wurde Ende 2017 die Einrichtung eines neuen Ressourcenmanagements (Zukunfts- und bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement für schutzsuchende Menschen, Session: 3217/2017) konzipiert mit folgender Zielsetzung: Räumung und der Abbau bestehender Notunterkünfte bis Ende 2018, insbesondere Turn- und Leichtbauhallen, zugunsten besserer Unterbringungsformen (Einhaltung der Standards aus den Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung, weniger Bewohner/innen, bessere Qualität, mehr Privatsphäre). Evaluation – Bericht und Konsequenzen In den letzten drei Jahren hat sich gezeigt, dass die medizinische Betreuung von geflüchteten Men- schen in großen Einrichtungen, wie z.B. der Herkulesstraße, mit einem Betreuungsschlüssel von 1:400 nicht ausreichend ist. Zudem hat der veränderte Unterbringungsmix (Abkehr von großen Not- aufnahmen/Notunterkünften, hin zu vielen dezentralen kleineren Einrichtungen) unmittelbare Auswir- kung auf den Einsatz der medizinischen Pflegekräfte vor Ort. Eine Koordination der Pflegekräfte in Notunterkünften ist inzwischen nicht mehr erforderlich. Eingespielt und bewährt hat sich hingegen das Zusammenwirken von Gesundheits-/Krankenpflegekräften und Hebammen. Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Bericht „Evaluation Mindeststandards (Teil I): Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Wohnformen für Geflüchtete“ beschreibt ausführlich die Aufgaben des medizinischen Fachpersonals und schildert die derzeitige Personalsitu- ation sowie auch die sich ergebenden zukünftigen personellen Bedarfe, um die medizinische Grund- versorgung in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete gewährleisten zu können. Ebenfalls wird in dem beigefügten Konzept dargestellt, welche unverzichtbaren Aufgaben derzeit durch die Hebam- menkräfte, angebunden beim DRK, wahrgenommen werden. Die immer wieder vorgenommene Befristung der Finanzierung von Hebammen-Stellen hat in der Vergangenheit zu einer übermäßig starken Fluktuation des Personals bei den Trägern geführt. Daher konnte eine kontinuierlich sinnvolle Betreuung nur schwer sichergestellt werden Zudem ist die von der Stadt Köln angebundene Trägerlandschaft sehr vielfältig. Zur Gewährung von Standards beim stadt- weiten und insbesondere trägerübergreifenden Einsatz des medizinischen Fachpersonals ist die An- bindung des Krankenpflegepersonals und der Hebamme (ausgenommen der Notaufnah- me/Notunterkünfte) an „neutraler“ Stelle von besonderer Bedeutung. So kann ein problemloser, be- darfsgerechter und zeitnaher Einsatz ermöglicht werden. Auf Basis des Evaluationsberichtes schlägt die Verwaltung die nachfolgenden, tabellarisch dargestell- ten Veränderungen und Konsequenzen vor. Bisher Zukünftig (Evaluationsergebnisse) Einsatz med. Kräfte vor Ratsbeschluss in 2017 zu Mindeststandards: 2,0 1 Facharzt E15 und 1 SA S12 aus Projektverlängerung (3884/2016), Anbindung bei Gesundheitsamt Stadt Köln 5,5 Stellen bei Trägern (für Notaufnahmen > 200 Personen durch Anwendung des Schlüssels 1:400) 2,25 Stellen Hebammen beim DRK: 0,75 Stelle finanziert durch „wir helfen“ bis 31.12.2018 und 1,5 Stellen finanziert durch das BAMF bis 31.12.2019 Verstärkung durch Mindeststandards 2017: (Gesamtumfang: 159.000 €) 1,0 Koordinierungsstelle für med. Fachkräfte in den Notunterkünften (Anbindung befristet für 2 Jahre beim DRK)  2,0 unverändert („Team der Flüchtlingsmedizin“)  2,5 Stellen bei Trägern (für Notaufnahmen > 200 Personen durch Anwendung des Schlüssels 1:400 => Schlüssel wird überprüft)  M inus 2,25 drittfinanzierte Stellen Hebam- men ab 01.01.2019 und 01.01.2020 + 1,0 Stelle Hebamme, E10/ P10 TVöD, ab 01.01.2020, angebunden beim Gesundheitsamt Stadt Köln  M inus 1,0: wird nicht weiter finanziert 4 2,0 Verstärkung med. Versorgung in Notunter- künften und anderen Unterbringungs- formen < 200 (Anbindung befristet für 2 Jahre beim DRK)  M inus 2,0: wird nicht weiter finanziert +3,0 Stellen, P7 TVöD, für Einrichtungen mit > 50 Personen, zur Verstärkung des „Teams Flüchtlingsmedizin“, Anbindung beim Gesund- heitsamt Stadt Köln, => siehe beiliegendes Konzept Fazit: Der Beschlussvorschlag sieht einen geänderten Ressourceneinsatz im Umfang von 4,0 Stellen (3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, 1,0 Stelle Hebamme), angebunden beim Gesund- heitsamt der Stadt Köln, vor. Im Gegenzug werden die 3,0 Stellen durch den Beschluss Mindeststan- dards (0544/2017/1) finanzierten Stellen nicht weiter bei dem Träger finanziert. Stattdessen entsteht eine Stelle für eine Hebamme neu. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Betreuungsschlüssel für die Betreuung von ge- flüchteten Menschen von 1:400 für Notaufnahmeeinrichtungen > 200 Bewohner/innen nicht ausrei- chend ist. Für einen qualifizierten Entscheidungsvorschlag für den Rat müssen jedoch noch weitere Daten gesammelt und ausgewertet werden. Dies wird Bestandteil der nächsten Evaluierung sein. Ausblick: Die Mindeststandards werden im Hinblick auf die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten auch künftig regelmäßig überprüft. Anlagen Evaluation Mindeststandards – Teil 1: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den ver- schiedenen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete Zur Dringlichkeit: Eine Entscheidung des Rates am 06.02.2019 ist unbedingt erforderlich, damit die Einstellung von medizinischem Fachpersonal zur gesundheitlichen Versorgung der in Köln untergebrachten geflüch- teten Personen schnellstmöglich erfolgen kann. Nur so kann die medizinische Basisversorgung von Geflüchteten weiterhin gewährleistet werden. Aufgrund umfangreicher Abstimmungsbedarfe konnte eine frühere Vorlage des Entscheidungsvor- schlags nicht erfolgen.
  • 2811_2019_Anlage_5_Auszug_Finanzausschuss_03_02_2020

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    Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 04.02.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.02.2020 öffentlich 10.15 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 Beschluss in der Fassung des Integrationsrates: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf

  1. 14.02.2020

    Runder Tisch für Flüchtlingsfragen

    TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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