0084/2023
AN/1590/2021 Anhäufung von Sperrmüll auf öffentlichen Straßen im Kölner Norden
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3541 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 AN/1590/2021 Vorlagen-Nummer 0084/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.02.2023 AN/1590/2021 Anhäufung von Sperrmüll auf öffentlichen Straßen im Kölner Norden Betrifft: AN/1590/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates/ Gremium: Bezirks- vertretung Chorweiler Im Stadtbezirk Chorweiler treten in letzter Zeit häufig auf öffentlichen Straßen Sperrmüllbe- schmutzungen auf. Die Verwaltung wird gebeten diesbezüglich folgende Fragen zu beantwor- ten: 1. Gibt es ein Sperrmüllbeseitigungskonzept zwischen den einzelnen Wohnungsgesellschaften und der Verwaltung? 2 Ist der Verwaltung bekannt, welche Straßen hinsichtlich der unerlaubten Sperrmüllbeseitigung betroffen sind? 3. a) Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung um Beschwerden der Bewohner*innen nachzuge- hen? b) Zusammen mit den einzelnen Wohnungsgesellschaften präventiv gegen unerlaubte Sperr- müllverschmutzung vorzugehen? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1. Die Stad Köln hat die AWB GmbH damit beauftragt für die Bürger*innen der Stadt Köln Ange- bote zur Entledigung von Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen und aus dem privaten Haushalten zu schaffen. Hierfür steht die Sperrmüllabholung nach entsprechender Anmeldung über das Kundencenter der AWB GmbH oder der AWB GmbH Webseite zur Verfügung. Er- gänzend kann die Entledigung von Sperrmüll über die Wertstoffcenter der AWB GmbH durch 2 die Bürger*innen selbst erfolgen. Zur Optimierung der Abläufe besteht darüber hinaus eine Vereinbarung zwischen einigen Großwohnanlagen und der AWB GmbH Sperrmüll 1 x wö- chentlich abzufahren. Dies erfolgt im Rahmen der Satzungsleistung. Ergänzend läuft aktuell zwischen der GAG und der AWB GmbH ein Projekt. Dabei kann mittels der App Sperrmüll“ die Hausmeister*innen der Wohnanlagen Sperrmüll anmelden, welcher gleichtägig oder spä- testens am nächsten Tag abgefahren wird. Diese Leistung stellt eine kostenpflichtige Sonder- leistung dar. Zu2. Im Bezirk Chorweiler sind der Verwaltung keine expliziten Straßen bekannt, auf denen uner- laubt Sperrmüll abgelegt wird. Erfahrungsgemäß bieten Großwohnanlagen grundsätzlich Po- tenzial für eine illegale Sperrmüllentsorgung. Dem wird entgegen gewirkt, indem die AWB GmbH Großwohnanlagen öfters anfahren. Zu 3a) Die Bürger*innen haben die Möglichkeit Missstände telefonisch oder schriftlich über folgende verschiedene Kanäle zu melden: App „sag´s uns“ Kundencenter der AWB GmbH Gruppenleiter der AWB GmbH Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Servicetelefon der Stadtverwaltung Zu 3b) Zeitnahe Abholung des Sperrmülls durch Absprache mit den Großwohnanlagen Angebot von zusätzlichen Serviceleistungen wie „Standort Service Plus“. Dieser steht für ein abfallwirtschaftliches, einheitliches Dienstleistungsspektrum kommunaler Ent- sorgungsunternehmen. Es dient der Optimierung der Abfallsituation und Verbesserung der Sauberkeit in Großwohnanlagen. Eine Standplatzgestaltung, Betreuung und Reinigung sowie regelmäßiger Präsenz vor Ort sorgen dauerhaft für ein sauberes und ordentliches Erscheinungsbild und wirken aufkommenden Missstände entgegen. Beratung, Aufklärung und Prävention Derzeit testet die AWB GmbH die Nutzung der App „Sperrmüll“ um Abholzeiten zu mi- nimieren und somit einer illegalen Sperrmüllablagerung Vorschub zu leisten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0084/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.01.2023
- Erstellt
- 06.01.2023 17:02