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0084/2023

AN/1590/2021 Anhäufung von Sperrmüll auf öffentlichen Straßen im Kölner Norden

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.02.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3541 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
AN/1590/2021 
Vorlagen-Nummer 
 0084/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.02.2023 
 
AN/1590/2021 Anhäufung von Sperrmüll auf öffentlichen Straßen im Kölner Norden 
 
 
Betrifft: AN/1590/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates/ Gremium: Bezirks-
vertretung Chorweiler 
 
 
 
Im Stadtbezirk Chorweiler treten in letzter Zeit häufig auf öffentlichen Straßen Sperrmüllbe-
schmutzungen auf. Die Verwaltung wird gebeten diesbezüglich folgende Fragen zu beantwor-
ten: 
 
 
1. 
Gibt es ein Sperrmüllbeseitigungskonzept zwischen den einzelnen Wohnungsgesellschaften 
und der Verwaltung? 
 
2 
 
Ist der Verwaltung bekannt, welche Straßen hinsichtlich der unerlaubten Sperrmüllbeseitigung 
betroffen sind? 
 
 
3. 
a) Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung um Beschwerden der Bewohner*innen nachzuge-
hen? 
b) Zusammen mit den einzelnen Wohnungsgesellschaften präventiv gegen unerlaubte Sperr-
müllverschmutzung vorzugehen? 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
 
Zu 1. 
Die Stad Köln hat die AWB GmbH damit beauftragt für die Bürger*innen der Stadt Köln Ange-
bote zur Entledigung von Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen und aus dem privaten 
Haushalten zu schaffen. Hierfür steht die Sperrmüllabholung nach entsprechender Anmeldung 
über das Kundencenter der AWB GmbH oder der AWB GmbH Webseite zur Verfügung. Er-
gänzend kann die Entledigung von Sperrmüll über die Wertstoffcenter der AWB GmbH durch

2 
 
die Bürger*innen selbst erfolgen. Zur Optimierung der Abläufe besteht darüber hinaus eine 
Vereinbarung zwischen einigen Großwohnanlagen und der AWB GmbH Sperrmüll 1 x wö-
chentlich abzufahren. Dies erfolgt im Rahmen der Satzungsleistung. Ergänzend läuft aktuell 
zwischen der GAG und der AWB GmbH ein Projekt. Dabei kann mittels der App Sperrmüll“ 
die Hausmeister*innen der Wohnanlagen Sperrmüll anmelden, welcher gleichtägig oder spä-
testens am nächsten Tag abgefahren wird. Diese Leistung stellt eine kostenpflichtige Sonder-
leistung dar. 
 
 
Zu2. 
Im Bezirk Chorweiler sind der Verwaltung keine expliziten Straßen bekannt, auf denen uner-
laubt Sperrmüll abgelegt wird. Erfahrungsgemäß bieten Großwohnanlagen grundsätzlich Po-
tenzial für eine illegale Sperrmüllentsorgung. Dem wird entgegen gewirkt, indem die AWB 
GmbH Großwohnanlagen öfters anfahren. 
 
 
Zu 3a) 
Die Bürger*innen haben die Möglichkeit Missstände telefonisch oder schriftlich über folgende 
verschiedene Kanäle zu melden: 
 
App „sag´s uns“  
Kundencenter der AWB GmbH 
Gruppenleiter der AWB GmbH 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Servicetelefon der Stadtverwaltung 
 
 
Zu 3b) 
 Zeitnahe Abholung des Sperrmülls durch Absprache mit den Großwohnanlagen 
 Angebot von zusätzlichen Serviceleistungen wie „Standort Service Plus“. Dieser steht 
für ein abfallwirtschaftliches, einheitliches Dienstleistungsspektrum kommunaler Ent-
sorgungsunternehmen. Es dient der Optimierung der Abfallsituation und Verbesserung 
der Sauberkeit in Großwohnanlagen. 
 Eine Standplatzgestaltung, Betreuung und Reinigung sowie regelmäßiger Präsenz vor 
Ort sorgen dauerhaft für ein sauberes und ordentliches Erscheinungsbild und wirken 
aufkommenden Missstände entgegen. 
 Beratung, Aufklärung und Prävention 
 Derzeit testet die AWB GmbH die Nutzung der App „Sperrmüll“ um Abholzeiten zu mi-
nimieren und somit einer illegalen Sperrmüllablagerung Vorschub zu leisten.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0084/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.01.2023
Erstellt
06.01.2023 17:02