AN/0991/2022
Überlastung der Ausländerbehörden u. a. Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung – Rechts-kreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine in die Grundsicherung
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Anlage 1, Auszug AVR 10.05.2022 Vorabauszug zu TOP 6.2.3
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Siemon Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 22026 E-Mail: anja.Siemon@STADT-KOELN.DE Datum: 13.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 10.05.2022 öffentlich 6.2.3 Anfrage der SDP Fraktion betreffend "Überlastung der Ausländerbe- hörden u. a. Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung – Rechts- kreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine in die Grundsicherung" AN/0991/2022 MdR Krupp bittet darum, die Vorlage auch im Integrationsrat und Sozialaus- schuss aufzurufen. Die Vorlage wird zurückgestellt.
SPD Anfrage nach § 4
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 AN/0991/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.05.2022 Ausschuss Sozialen Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 Integrationsrat 16.08.2022 Überlastung der Ausländerbehörden u. a. Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung – Rechts-kreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine in die Grundsicherung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 10.05.2022 zu set- zen: Bereits vor der Corona-Pandemie beklagten viele Menschen in Köln, aber auch in anderen- westfälischen Städten, dass viele Ausländerbehörden kaum mehr erreichbar seien. E-Mails oder Brie- fe würden wochenlang nicht beantwortet, Telefonleitungen seien blockiert und Termine über Wo- chen ausgebucht. Der Landtag NRW und der Rat der Stadt Köln diskutieren deshalb schon länger über die Überlastung der Ausländerbehörden. Mit dem brutalen Angriffskrieg der Russischen Födera- tion auf die Ukraine sind nun viele weitere Menschen auf die Leistungen der Ausländerbehörden, aber auch auf diejenigen anderer Ämter und Abteilungen der Stadt Köln angewiesen. Zudem soll die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 über das SGB II bzw. SGB XII gere- gelt werden. Dies ist zu begrüßen, zieht aber einen weiteren Bürokratieaufwand nach sich. Zudem äußerte z. B. der Landkreistag NRW Bedenken: „Wenn die Versorgung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 über die Grundsicherung (und nicht mehr über das Flüchtlingsaufnah- megesetz) erfolgt, werden zwar die Kosten der Unterkunft im Bedarfsfall übernommen, aber es ist nicht mehr gesetzlich vorgesehen, für die Schutzsuchenden einen Unterkunftsplatz bereitzustellen. Die Betroffenen müssten sich selbst auf Wohnungssuche machen und stünden im schlimmsten Fall zunächst auf der Straße.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme des Landkreistages: „Das Land muss die Unterbringung auch nach dem Übergang in die Grundsicherung gesetzlich sicherstellen und für eine entsprechende Finanzierung sorgen, sofern und soweit die Bundes- und Landesmittel nicht aus- reichen. [...] Dies wird bei dem vielfach angespannten Wohnungsmarkt und der entsprechend hohen Mietpreise auch im kreisangehörigen Raum dazu führen, dass die von Bund und Land gewährten Mittel zu knapp ausfallen. Hier muss absehbar deutlich nachgebessert werden“ - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie sieht der aktuelle Bearbeitungsstand beim Ausländeramt und beim Sozialamt in Bezug auf die Registrierung und Anträge von aus der Ukraine Geflüchteten aus? 2. Wie haben sich die aus der Fluchtbewegung aus der Ukraine ergebenen zusätzlichen Aufgaben der Ausländerbehörde auf den Bearbeitungsstand der Rückstände und die angekündigten Über- prüfungen und Optimierung der Verfahren in den Bezirksgruppen (siehe Antwort 3863/2021 und 2741/2021) ausgewirkt? 3. Wie viele zusätzliche Stellen wurden in den Ämtern geschaffen und bereits besetzt, die für die Stadt Köln für die Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine zuständig sind? (Bitte nach Ämtern und Abteilungen aufschlüsseln.) 4. Wie bereitet sich das Jobcenter auf den Rechtskreiswechsel vor, nachdem (voraussichtlich) ab dem 01.06.2022 das Jobcenter und nicht mehr das Sozialamt für aus der Ukraine Geflüchtete zu- ständig ist? 5. Teilt die Stadtverwaltung die Bedenken des Landkreistages oder gibt es bereits die von dort ge- forderten Regelungen des Landes, die diese offenen Rechtsfragen des Rechtskreiswechsels klä- ren? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0991/2022
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 11:55