2016/0233
Änderung der Entschädigungssatzung - papierarme Gremienarbeit
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2016/0233
5031 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl .
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0233
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Entschädigungssatzung - papierarme Gremienarbeit
Vorlage vom: 08.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Entschädigungssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Einführung
der papierarmen Gremienarbeit zugestimmt.
Anlagen: Änderungssatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2016
Bereits mit der Mittelbereitstellung zum Ankauf einer App für das
Parlamentsinformationssystem der Fa. more! wurde mit der Verabschiedung des Haushalts
2015 die Grundlage für die Einführung d er papierarmen Gremienarbeit gelegt.
Inzwischen wurde die App durch die Fa. more! weiterentwickelt und steht nun mehr neben
dem Betriebssystem IOS (Apple) auch für Android zur Verfügung.
Auch die rechtlichen Voraussetzungen wurden durch die Änderung der G eschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung geschaffen.
Mit der Entschädigungssatzung wird nunmehr auch der finanzielle Anreiz geschaffen, den
Schritt zur papierarmen Gremienarbeit interessanter zu machen.
Die derzeitige gedruckte Bereitstellung von Sitzungsunterlagen stellt einen hohen
Kostenfaktor dar. Allein die Aufwendungen für Kopien belaufen sich derzeit auf ca. 500 Euro
pro Jahr und Mandatsträger. Hinzu kommen weitere Kosten für Botenfahrten, Porto und
Arbeitszeit des Personals der Vervielfält igungsstelle und des Büros der
Stadtverordnetenversammlung bzw. der Magistratsgeschäftsstelle für Sortierung und
Ähnliches.
Für den günstigsten Fall, dass alle Stadtverordneten und ehrenamtlichen
Magistratsmitglieder auf die Zustellung von Sitzungsunterla gen in Papierform verzichten,
besteht ein Einsparpotential von rund 40.000 Euro per anno.
Gleichzeitig entstehen auf Seiten des Mandatsträgers Kosten für entsprechende Hardware
(Laptop oder Tablet und Drucker) und Verbrauchsmaterial wie Papier, Toner bzw. Tinte für
Drucker.
Unterstellt man allein für die Anschaffung der Hardware 500 Euro (400 Euro Laptop und 100
Euro für einen Drucker) und eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 3 Jahren, entstehen
monatliche Kosten von ca. 14 Euro. Für Verbrauchsmaterial ist maximal 5 Euro pro Monat zu
rechnen. Die Verbrauchsmittelkosten sind abhängig von der Anzahl der Ausdrucke.
Mandatsträgern, die also rein mit elektronischen Daten arbeiten, entstehen somit außer dem
Anschaffungswert für Hardware keine weiteren Kosten.
Zusammengefasst können die Kosten, die dem Mandatsträger entstehen, durch eine
Sonderzuwendung von 20 Euro pro Monat mehr als ausgeglichen werden. Gleichzeitig wird
dadurch ein Anreiz geschaffen, auf elektronische Sitzungsunterlagen umzustellen.
Die rechtliche Grundlage für diese Sonderzuwendung ist durch eine Änderung der
Entschädigungssatzung (siehe Anlage) rechtlich abzusichern.
Stellt man die Einsparungen für den städtischen Haushalt in Höhe von 500, – Euro per anno
bezogen auf jeden Mandatsträger den Mehrkosten für die Entschädigung in Höhe von 240
Euro gegenüber, verbleibt ein Plus auf Seiten der Stadt in Höhe von 260 Euro gegenüber.
Die Personalkosten und Porto - bzw. Transportkosten lassen sich derzeit nicht für einz elne
Gremienmitglieder herunter rechnen, erhöhen aber das Einsparpotential nochmals erheblich.
- 4 -
Über die Teilnahme an der papierarmen Gremienarbeit entscheidet jede/r
Mandatsträger/in selbst. Die Teilnahme ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung
schriftlich anzuzeigen und kann jede rzeit widerrufen werden.
Um die Akzeptanz der neuen Medien zu erhöhen wurde bereits zu Beginn 2016 ein moderner
WLAN-Zugang im Dr. Günther -Ziegler-Saal eingerichtet, der den Stadtverordneten kostenlos
zur Verfügung steht. Im Vergleich zum bisherigen WLAN -Zugang konnte die nutzbare
Bandbreite erheblich erhöht werden.
Zusätzlich konnte Herr Franz, der Geschäftsführer der more! Software GmbH, für einen
Vortrag gewonnen werden. Er wird am 07.07.2016 vor Beginn der
Stadtverordnetenversammlung interessierten Stadtverordneten einen Einblick in die
Funktionsweise und Möglichkeiten der „dipolis -App“ geben.
Darmstadt, 08.06.2016
772/da
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
1377 Zeichen
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom 14.12.1978 Vom ………… Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ………….. folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom 14.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.02.2014, wird wie folgt geändert: In § 4 wird als neuer Absatz 6 angefügt: „(6) Stadtverordnete und ehrenamtliche Stadträte erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € pro Monat, wenn sie auf schriftliche Ladungen zu Sitzungen sowie auch auf Sitzungsunterlagen in Papierform verzichtet haben und stattdessen ausschließlich am elektronischen Parlamentsinformationssystem teilnehmen. Damit sind alle durch die Teilnahme am elektronischen Parlamentsinformationssystem entstehende Kosten, insbesondere Beschaffung, Vorhaltung, Betrieb und Reparatur von Endgeräten, Papier- und Druckkosten sowie die Kosten des Internetzugangs abgegolten.“ Artikel II Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Darmstadt, den ………… Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0233
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00