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2023/0011

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 04.01.2023

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Bericht 
Eigenbetrieb Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Darmstadt 
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2019 
Auftrag: DEE00035327.1.1

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DEE00035327.1.1 
 
Inhaltsverzeichnis Seite 
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................ 5 
A. Prüfungsauftrag................................ ................................ ................................ ................... 7 
I. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ......... 7 
II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................ ................................ ................. 7 
B. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ ............................. 8 
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................ .... 8 
II. Sonstige Verstöße gegen die Satzung ................................ ................................ .......... 9 
III. Wesentliche Geschäftsvorfälle ................................ ................................ ................... 10 
IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ................................ ................................ ...... 11 
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ .......... 15 
D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ................................ ................. 19 
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................ ................................  19 
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen................................ .................. 19 
2. Jahresabschluss ................................ ................................ ................................  19 
3. Lagebericht ................................ ................................ ................................ ...... 20 
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................ ................................ ....... 20 
E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ................................ ................................ ....................... 21 
F. Schlussbemerkung ................................ ................................ ................................ ............. 23 
 
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) 
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen 
Rundungsdifferenzen in Höhe von  einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

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Abkürzungsverzeichnis 
Abs. Absatz 
AG Aktiengesellschaft 
AktG Aktiengesetz 
D&O Directors and Officers 
EigBGes Eigenbetriebsgesetz 
Eigenbetrieb Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darm-
stadt 
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HGB Handelsgesetzbuch 
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz 
HR A bzw. B Handelsregister Abteilung A bzw. B 
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf 
IT Informationstechnologie 
n.F. neue Fassung 
Nr. Nummer 
PS Prüfungsstandard des IDW 
T€ tausend Euro 
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen 
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

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A. Prüfungsauftrag 
I. Prüfungsauftrag 
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung der Betriebskommission vom 12. De-
zember 2016 erteilte uns die Betriebskommission des 
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, 
(im Folgenden kurz „Eigenbetrieb“ genannt) 
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 
31. Dezember 2019 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-
schaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen. 
2. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die für die Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vor-
schriften zu beachten. Gemäß § 22 und § 26 EigBGes finden die Bestimmungen für große Kapital-
gesellschaften bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs sinnge-
mäße Anwendung. Jahresabschluss und Lagebericht hat der Eigenbetrieb nach §§ 316 ff. HGB 
i.V.m. § 27 EigBGes prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 4 EigBGes be-
kannt zu machen.  
3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E. 
4. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu 
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer 
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.  
5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach 
den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F (10.2021), dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie 
der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbe-
trieb gerichtet. 
II. Bestätigung der Unabhängigkeit 
6. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren 
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

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B. Grundsätzliche Feststellungen 
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter  
7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht der gesetzlichen Vertreter dar: 
• Der Eigenbetrieb bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen und fördert 
ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überre-
gional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Mar-
kenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge 
die ausgeprägte Kulturpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann be-
steht der Eigenbetrieb aus den folgenden Betriebszweigen: 
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie), 
• Volkshochschule, 
• Akademie für Tonkunst, 
• Stadtbibliothek, 
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V., 
• Bessunger Knabenschule, 
• Haus Olbrich, 
• Haus Deiters, 
• Haus Glückert, 
• Literaturhaus, 
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15) und 
• Künstlerbahnhof Wixhausen. 
• Die gegenüber dem Vorjahr höheren Umsatzerlöse von T€ 2.612 (Vorjahr T€ 2.556) resultie-
ren insbesondere aus Benutzungsgebühren (T€ 2.291; Vorjahr T€ 2.212) sowie Mieten und 
Pachten einschließlich Nebenkostenerstattungen (T€ 190; Vorjahr T€ 185).  
• Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich um T€ 1.080 auf 
T€ 2.900 verringert. Der Rückgang ist neben um T€ 357 geringeren Erstattungen von Verwal-
tungskostenpauschalen im Wesentlichen auf die im Vorjahr erfolgte Erfassung der in den Wirt-
schaftsjahren 2012 bis 2017 fehlerhaft aktivierten Aufwendungen in den periodenfremden 
Aufwand von T€ 749 bedingt. 
• Aus der Beteiligung an der HEAG Holding AG ergaben sich im Berichtsjahr Beteiligungserträge 
von T€ 4.350 (Vorjahr T€ 932). Die Ausschüttung der bauverein AG lag mit T€ 770 auf dem 
Vorjahresniveau.

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• Der Eigenbetrieb erzielte einen Jahresverlust nach städtischem Zuschuss von T€ 962 (Vorjahr 
T€ 946), der maßgeblich durch den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt von T€ 4.173 
(Vorjahr T€ 8.869) geprägt ist. 
• Die Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich um T€ 5.904 auf T€ 93.426 erhöht.  
• Den Investitionen im Wirtschaftsjahr 2019 von T€ 5.129 betrafen im Wesentlichen mit 
T€ 4.291 die Mathildenhöhe. Die Abgänge beim Sachanlagevermögen von T€ 572 betreffen 
mit T€ 538 die Korrektur der Anschaffungskosten des Georg-Moller Hauses. 
• Für das Wirtschaftsjahr 2020 ist ein städtischer Zuschuss von T€ 11.942 im Wirtschaftsplan 
vorgesehen, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. Coronabedingt liegen die ge-
planten Erträge und Aufwendungen voraussichtlich unter den Planwerten. 
• Die städtischen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung waren im Jahr 2020 weiterhin ein 
maßgebender Faktor. 
• Die für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehene Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen der 
Ausstellungshallen der Mathildenhöhe wurde aufgrund von unvorhergesehenen Verzögerun-
gen im Bauablauf auf das Jahr 2023 verschoben.  
• Das Wirtschaftsjahr 2020 wurde maßgebend durch die Corona-Pandemie geprägt. Das Kultur-
angebot war durch die Lockdowns und Auflagen nicht bzw. kaum möglich. Zur Unterstützung 
der Kulturschaffenden wurde die Auszahlung der Zuschüsse zu 95 % seitens der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt freigegeben. Darüber hinaus wurde ein Hilfsfonds über T€ 100 für wirt-
schaftlich besonders betroffene Kulturvereine eingerichtet. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurden 
die Stadtbibliothek und die Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute herausge-
löst und in den Kernhaushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt überführt. 
• Nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter wird der Eigenbetrieb auch zukünftig voraus-
sichtlich Verluste erwirtschaften. Die Höhe der Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hängt von den künftigen Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein 
AG ab. 
• Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs lassen sich nur schwer abschätzen, es sind bereits die 
Energie- und Materialkostensteigerungen spürbar.  
8. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und 
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, ist plausibel 
und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Er-
kenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und 
inhaltlich zutreffend. 
II. Sonstige Verstöße gegen die Satzung 
9. Wir weisen darauf hin, dass der Eigenbetrieb den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und 
den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht innerhalb der nach § 15 der Satzung vorgese-
henen Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt hat.

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III. Wesentliche Geschäftsvorfälle 
Investitionen 
10. Die Investitionen im Wirtschaftsjahr 2019 von T€ 5.129 betrafen im Wesentlichen mit T€ 4.291 die 
Mathildenhöhe (davon entfielen T€ 3.949 auf die Sanierungen der Ausstellungshallen, T€ 283 auf 
das Besucherzentrum und T€ 59 auf die Außenanlage), mit T€ 387 das Haus Olbrich, T€ 151 das 
Haus Deiters sowie mit T€ 127 die Bessunger Knabenschule. Die Maßnahmen waren zum Bilanz-
stichtag teilweise noch nicht abgeschlossen und werden im Sachanlagevermögen unter den Anla-
gen im Bau ausgewiesen; davon entfallen T€ 10.737 (Vorjahr T€ 6.787) auf die Ausstellungshal-
len, T€ 671 (Vorjahr T€ 545) auf die Bessunger Knabenschule und T€ 568 (Vorjahr T€ 18)1 auf 
das Haus Olbrich und T€ 283 das Besucherzentrum Mathildenhöhe. 
Die Sanierung des Georg-Moller-Haus wurde im Jahr 2017 abgeschlossen. Zum 31. Dezember 
2019 sind für die Sanierung des Georg-Moller-Hauses Anschaffungs- und Herstellungskosten von 
T€ 2.777 (Vorjahr T€ 3.255) aktiviert. Der Abgang betrifft den auf die Freimauerloge „Johannes 
der Evangelist zur Eintracht“ entfallenden Anteil der Sanierungsaufwendungen. Im Berichtsjahr 
wurde zwischen der Stadt und der Freimauerloge eine Vereinbarung getroffen, nach der sich diese 
an den Betriebsaufwendungen des Hauses im Verhältnis der Eigentumsanteile mit 1/5 beteiligt.  
11. Für die Sanierung der Ausstellungshalle Mathildenhöhe beläuft sich Ende des Jahres 2021 der er-
forderliche Mittelbedarf auf über T€ 30.000. Mit der Fertigstellung der Maßnahme wird aufgrund 
von Bauverzögerungen im Jahr 2023 gerechnet. 
Finanzierung 
12. Mit dem Darlehensvertrag vom 4. März 2019 wurde bei der NRW Bank, Düsseldorf/Münster, ein 
Darlehen in mehreren unterjährigen Parten bis zum 1. Oktober 2019 von insgesamt T€ 7.000 auf-
genommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 15. November 2068 und ist bei einem Zinssatz 
von 1,68 % p.a. in vierteljährlichen Raten, beginnend am 15. November 2019, von T€ 35 und einer 
Schlussrate von T€ 34 zu tilgen. 
Investitionszuschüsse 
13. Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb Investitionszuschüsse von T€ 503 erhalten. Diese betreffen im 
Wesentlichen die Generalsanierung der Ausstellungshallen der Mathildenhöhe einschließlich des 
Besucherzentrums (T€ 460). Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung fördert über 
das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ das Sanierungsvorhaben der Mathil-
denhöhe mit insgesamt T€ 5.000. Die Zuschüsse aus dem Bundesprogramm verteilen sich über die 
Jahre 2018 bis 2021. Neben der im Vorjahr geleisteten Rate von T€ 900 wurden für das Jahr 2019 
T€ 700, das Jahr 2020 T€ 2.500 und das Jahr 2021 mit einer abschließenden Zuschussrate von

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T€ 900 gewährt. Von dem gewährten Zuschuss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurden T€ 240 nicht 
ausgereicht. 
Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
14. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem Eigenbetrieb im Berichtsjahr einen Ertragszuschuss von 
T€ 4.173 (Vorjahr T€ 8.869) gewährt. 
IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 
15. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 7. September 2022 
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: 
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hin-
aus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und 
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

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Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen 
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass 
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, 
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu 
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, 
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys-
teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

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Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, 
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht 
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht 
beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus-
sen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das 
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können.  
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des 
Eigenbetriebs abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im

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Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. 
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine 
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von 
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen 
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass 
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
16. Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen 
Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des EigBGes (§§ 22 bis 27) so-
wie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss unter Ein-
beziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, beste-
hend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, und der Lagebericht 
für dieses Wirtschaftsjahr. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jah-
resabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe 
war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschrif-
ten zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet wor-
den sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei 
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risi-
ken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich 
auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet 
worden sind. 
17. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG 
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 
§ 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. 
18. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere 
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten 
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 
19. Ausgangspunkt war der von der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018. 
20. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. 
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die 
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher 
Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der 
Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten, und nicht die Beurteilung der Effektivität 
und Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben

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wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesent-
lich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Eigenbe-
triebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. 
Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich, die Überwachung obliegt der Betriebskom-
mission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. 
21. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen 
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-
bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen 
und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in 
der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein-
sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht, 
welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In 
diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo-
genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt (Aufbauprüfung). Die Prüfung des 
internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug 
zur Rechnungslegung haben: 
• Kontrollumfeld des Eigenbetriebs 
• Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten Ri-
siken gerichtet sind 
• Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die festgestell-
ten Risiken 
• Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse 
• Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung. 
Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken 
festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse 
haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Berei-
chen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken 
eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen 
Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen er-
folgte schwerpunktmäßig in folgenden Prozessen: 
• Erfassung der Umsatzerlöse 
• Einkauf und Investitionen 
• Personal 
• IT-Prozesse.

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Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un-
serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti-
schen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäfts-
vorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unse-
ren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt 
wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Be-
triebs in den Vordergrund. 
Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Betrieb eingerichteten internen Kontrollen von 
der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschließend 
analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem vorge-
nommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem Ermes-
sen notwendiges Maß reduziert.  
22. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und 
Leistungsverträge, Darlehensverträge, Rechnungen sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingese-
hen. Zur Prüfung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigun-
gen zum 31. Dezember 2019 eingeholt. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- 
und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2019 Bankbestätigungen 
zukommen lassen. 
23. Auf die Einholung von Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen 
und Leistungen haben wir aufgrund der Struktur der Schuldner verzichtet. Auf die Teilnahme an 
der Inventur der körperlichen Vorräte haben im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände ver-
zichtet.  
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistun-
gen an Pensionäre und Hinterbliebene haben uns versicherungsmathematische Gutachten von ei-
nem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir nutzen konnten. 
24. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten 
Prüfungsschwerpunkten: 
• Zugänge im Sachanlagevermögen und Entwicklung der Anlagen im Bau 
• Abgrenzung von Erstellungs- und Instandhaltungsaufwand 
• Bewertung der Forderungen 
• Dotierung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse 
• Vollständigkeit der Darlehensverbindlichkeiten 
• Dotierung der Rückstellungen.

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25. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle 
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. 
Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.

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D. Feststellungen zur Rechnungslegung 
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 
26. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-
langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-
prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-
dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 
2. Jahresabschluss 
27. Im Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem An-
hang, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 des Eigenbetriebes wurden die 
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften 
nach dem EigBGes, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestim-
mungen der Betriebssatzung in allen wesentlichen Belangen beachtet. 
28. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung 
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der 
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie § 25 EigBGes (Anhang). 
Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen we-
sentlichen Belangen eingehalten. 
29. Auf folgende vertretbare Besonderheit im Ausweis weisen wir hin: 
• Die HEAG-Halle B (Centralstation) wird der Centralstation-Veranstaltungs-GmbH für kultu-
relle Zwecke unentgeltlich überlassen. Intern wurde festgelegt, die unentgeltliche Nutzungs-
überlassung buchhalterisch zu erfassen und nachzuweisen. Daher wird jährlich ein fiktiver 
Mietzuschuss von T€ 77 in den Umsatzerlösen des Eigenbetriebs ausgewiesen und über eine 
entsprechende Gegenbuchung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgsneutral 
gestellt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages ist der Sachverhalt derzeit nicht zu bean-
standen. Wir empfehlen jedoch, die unentgeltliche Überlassung der Halle-B zukünftig außer-
halb der Buchhaltung nachzuweisen und zu dokumentieren. 
• Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes 
um den Posten Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert, um die gewährten Er-
tragszuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt transparent, und nicht in den sonstigen be-
trieblichen Erträgen enthalten, auszuweisen. 
• Entsprechend wurden die Postenbezeichnungen Jahresverlust und Jahresergebnis um die Zu-
sätze vor bzw. nach städtischem Zuschuss ergänzt.

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• Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 268 Abs. 1. HGB 
i.V.m. § 158 Abs. 1 AktG um die Posten Verlust aus dem Vorjahr und Entnahmen aus den Rück-
lagen erweitert, weil die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jah-
resergebnisses aufgestellt ist. 
30. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-
sentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 
3. Lagebericht 
31. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten (§ 289 HGB und § 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. 
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
32. Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und 
vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-
betriebs. 
33. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend 
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in 
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein 
(§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). 
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 
34. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr 
grundsätzlich unverändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II) und bemerken 
ergänzend Folgendes:  
Pensionsrückstellungen 
35. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf 
Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei einem Einkommenstrend und einem 
Rententrend von jeweils 2,0 %. Das Ruhegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 
dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Der Un-
terschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins und der 
Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt T€ 645.

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E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 
36. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG 
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) 
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit 
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen 
Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung, geführt worden sind. 
37. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur 
Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine 
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit 
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

PwC 
 
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F. Schlussbemerkung 
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Kulturinstitute 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. De-
zember 2019 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung 
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prü-
fungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). 
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungs-
vermerks" enthalten. 
Frankfurt am Main, den 7. September 2022 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Christiane Lawrenz ppa. Michael Neutz 
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer 
 
Die Unterschriften sind als qualifizierte eSignaturen im PDF enthalten.

Anlagen

PwC Anlagen
Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht 2019 1.................................................................................................................
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 1.....................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2019 2.....................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 5..........................................
3.Anhang für das Wirtschaftsjahr 2019 7.............................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens 2019 21.....................................................................
IIIFragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 1...........................................
IVRechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 1..........................................................................
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 
M4GenPDF V2.20

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt  
 
 
Lagebericht 2019 
 
1. Vorbemerkungen 
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 201 9 wird der in § 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte 
Lagebericht vorgelegt. 
2. Geschäftsverlauf 
2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 
Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und 
der Breite an geförderten  kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. 
Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind 
Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die S tadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein 
Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt die ses 
durch weitreichende Kulturförderung. 
Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiativen und einer freien 
Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.  
Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge Rechnung getragen werden kann, 
besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen: 
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),  
• Volkshochschule, 
• Akademie für Tonkunst,  
• Stadtbibliothek, 
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,  
• Bessunger Knabenschule,  
• Haus Olbrich, 
• Haus Deiters, 
• Haus Glückert, 
• Literaturhaus, 
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),  
• Künstlerbahnhof Wixhausen,  
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik.  
Anlage I
1

2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage 
Die Gewinn - und Ve rlustrechnung schließt im Wirtschaftsjahr 2019 mit einem Verlust vor 
städtischem Zuschuss von 5.134 T€ ab (Vorjahr ./. 9.815 T€). 
Der Eigenbetrieb erzielte im Jahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 2.612 T€ (Vorjahr 2.556 T€). 
Davon entfielen im Wesentlichen auf Benutzungsgebühren 2.291T€ (Vorjahr 2.212 T€), auf Mieten 
und Pachten 189 T€ (Vorjahr 185 T€) und auf Eintrittsgelder und Teiln ehmerbeiträge 63 T€ 
(Vorjahr 59 T€).  
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen gab es eine Steigerung auf 4.328 T€ (Vorjahr 4.253  T€), 
die im Wesentlichen auf Erträge aus den Erstattungen für hoheitliche Tätigkeiten und für Spenden 
und Schenkungen zurückzuführen ist. 
Der Rückgang bei den sonstigen betrieblichen Au fwendungen auf 2.900 T€ (Vorjahr 3.980  T€) 
resultiert im Wesentlichen aus geringeren Erstattungen von Verwaltungskostenanteile n, da der 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement es versäumte hierüber eine Rechnung zu stellen (- 277 T€) 
und diese auch nicht nachholen wird sowie und geringeren Erstattungen an übrige Bereiche ( - 80 
T€). Außerdem erfolgte einmalig i m Vorjahr  die Erfassung der im Zeitraum 2012 bis 2017 
fehlerhaft aktivierten Aufwendungen in den periodenfremden Aufwand. 
Die Beteiligungserträge erhöhten sich auf 5.120 T€ (Vorjahr 1.702 T€) davon ent fallen auf die 
bauverein AG unverändert 770 T€ und auf die HEAG Holding AG 4.350 T€ (Vorjahr 932 T€) 
Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen  aus dem Wirtschaftsjahr 201 9 auf, 
bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben: 
Institut Mathildenhöhe 
Ausstellungsgebäude 
Im Jahr 201 9 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen 
Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Eine Wiedereröffnung wird 
aufgrund von Bauverzögerungen endgültig in 202 3 mit einer Ausstellung von Werken der 
städtischen Kunstsammlung stattfinden.  
  
Anlage I
2

Museum Künstlerkolonie 
Es fanden folgende Ausstellungen statt: 
Ernst Ludwig, Das neue frisch zu wagen 21. Ok tober 2018 bis 24. Februar 2019  
Darmstädter Sezession,  Sezession - Position, 29. Juni 2019 bis 15. September 2019  
Künstlerhaus – Meisterhaus – Meisterbau, 30. Juni 2019 bis 20. Oktober 2019 
Olaf Nicolai,  A light vapour  emanating from bound matter as spirits running, along,  
08. Dezember 2019 bis 29. März 2020  
 
Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie 
 
2019 2018 2017 2016 
15.006 Besucher 14.494 Besucher 21.511 Besucher 17.571 Besucher 
Die Eintrittsentgelte und Umsatzerlöse für Ausstellungskataloge u. ä. betrugen 53 T€. 
Haus Glückert 
Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse 
belaufen sich unverändert auf 19 T€. 
Haus Olbrich und Haus Deiters 
Die Häuser wurden werden saniert und standen nicht zur Nutzung zur Verfügung. 
Akademie für Tonkunst 
Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2019 von 21 Kandidaten abgeschlossen.  
Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkunst 
 2019 2018 2017 2016 2015 2014 
Studierende 150 128 146 124 110 110 
Musikschüler 1934 1980 1944 1996 2105 1950 
Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug wie im Vorjahr 1.365 T€ . Die 
Benutzungsgebühren der Musikschüler beliefen sich auf 94 0 T€ (Vorjahr 945 T€). Erstattungen 
aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen (im Vorjahr 22 T€) gab es keine. 
Anlage I
3

Volkshochschule 
An Benutzungsgebühren wurden 1. 193 T€ (Vorjahr 1. 102 T€) erzielt, damit rd. 72 T€ mehr als 
geplant. Die Erstattungen für soziale Vergünstigungen betrugen wie im Vorjahr 11 T€. 
Stadtbibliothek 
Bei den Entgelten wurden 158 T€ (Vorjahr 165 T€) sowie 19 T€ (Vorjahr 17 T€) an Erstattungen 
aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen erzielt, eine Abweichung von 11 % gegenüber 
der Planung von 200 T€. 
Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.) 
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Eigenbetrieb  Kulturinstitute, und zu 1/5 der 
Freimaurerloge „Johannes der Evangelist zur Eintracht“, die das 1. OG nutzten. Entsprechend den 
Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Eine 
entsprechende Vereinbarung wurde in 2019 mit Wirkung ab dem 01.01.2018 abgeschlossen.  
Atelierhäuser Darmstadt 
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen 37 T€ (Vorjahr 32 T€).  
Literaturhaus Darmstadt 
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 19 T€. 
2.3 Finanz- und Vermögenslage 
Die Veränderungen im lang - und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus 
dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 
5.904 T€ auf 93.457 T€ erhöht. 
Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt: 
 EUR 
Stand 1. Januar 2019 (Restbuchwerte) 79.298.053,81 
  
Zugänge 2019 5.128.882,04 
  
Abgänge 2019 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) -572.127,78 
  
Abschreibungen 2019 -1.027.376,17 
Stand 31. Dezember 2019 (Restbuchwerte) 82.827.431,90 
Die Zugänge betreffen mit 4.967 T€ die Anlagen im Bau, davon  im Wesentlichen 3.949 T€ für die 
Ausstellungshallen, 283 T€ für das Besucherzentrum und 59 T€ für die Außenanlage 
Mathildenhöhe, 387 T€ für das Haus Olbrich , 151 T€ für das Haus Deiters  und 127 T€ für die 
Anlage I
4

Bessunger Knabenschule. Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den im 
Anhang ausgewiesenen Anlagespiegel verwiesen. 
Die Abgänge betreffen mit 538 T€ die Korrektur zum 01.01.2019 de r Anschaffungskosten des 
Georg-Moller-Hauses. 
Forderungen gegen die Stadt 
Die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Forderungen betreffen die Ansprüche auf 
Verlustausgleich, die Personalkostenerstattungen für Mitarbeiter*innen die auch für den 
Kernhaushalt tätig sind sowie der Erstattungen für hoheitliche Aufgaben, die vom Eigenbetrieb 
erledigt werden. 
Eigenkapital  
Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 67.630 T€ und stellt sich wie folgt dar:  
Stand Umgliederung
Jahresergebnis 
vor städt. 
Zuschuss 2019
städt. Zuschuss Stand
01.01.19 2019 2019 2019 31.12.19
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 15.500 0 0 0 15.500
Allgemeine 
Rücklage 56.876 0 0 0 56.876
Bilanzgewinn/-
Verlust der 
Vorjahre
-2.839 -946 0 0 -3.785
Gewinn/Verlust -946 946 -5.134 4.173 -961
Summe 68.591 0 -5.134 4.173 67.630
 
Rückstellungen 
Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet.  
Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen: 
 Stand 
01.01.2019 
Verbrauch (V)/ 
Auflösung (A) 
Aufzinsung/ 
Abzinsung 
Zuführung 
2019 
Stand 
31.12.2019 
 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Pensions- 
rückstellungen 4.775 
579 (V) 
22 (A) 117 516 4.807 
Sonstige 
Rückstellungen 1.216 
447 (V) 
65 (A) 
                           
12 560 1.276 
Summe 
5.991 
1.026 (V) 
87 (A) 
 
129 1.076 6.083 
Anlage I
5

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beihilferückstellungen sowie weitere 
personalbezogene Rückstellungen.  
Liquidität 
Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 3.056 T€ auf 
134 T€. Das  langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital , Sonderposten für Zuschüsse und 
Zulagen, langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gedeckt. Kurzfristige 
Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Zur Finanzierung der 
Bauvorhaben wurde im Wirtschaftsjahr 2019 ein Kommunaldarlehen über 7.000 T € neu 
aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Wirtschaftsjahr 
planmäßig getilgt. 
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung: 
 2019  2018 
 EUR  EUR 
Benutzungsgebühren 2.290.606,18  2.211.910,50 
Miet- und Pachterträge 189.509,53  184.949,57 
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 62.653,00  59.517,00 
Einnahmen aus Verkauf 10.013,09  15.796,81 
Sonstiges 58.819,92  83.764,88 
Summe 2.611.601,72  2.555.938,76 
 
Personalstand: 
 2019  2018 
Beamte 7  8 
Arbeitnehmer 209  208 
Insgesamt 216  216 
Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt EUR 9.867.464,06. 
Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal - und Sachkosten für Mitarbeiter, die 
anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet. 
  
Anlage I
6

2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2019 
Der E igenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen 
Wirtschaftsplan erstellt.  
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan 2019 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der 
Gewinn- und Verlustrechnung: 
 Wirtschafts-
plan GuV Abweichung 
 T€ T€ T€ 
Einnahmen    
Umsatzerlöse 2.911  2.612  -299  
Sonstige betriebliche Erträge * 10.297  4.328  -5.969  
Erträge aus Beteiligungen 5.948  5.120  -828  
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0  170  170  
Summe Einnahmen 19.156  12.230 -6.926  
Ausgaben    
Materialaufwand    
– Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 846  727  -119  
– Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.900  2.244  -656  
Personalaufwand    
– Löhne und Gehälter 7.532  7.133  -399  
– soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.351  2.735  384  
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
1.403  1.027  -376  
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.594  2.900  -694  
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 530  596  66  
Sonstige Steuern 0  2  2  
Summe Ausgaben 19.156  17.364  -1.792  
Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0  -5.134  -5.134  
Städtischer Zuschuss* 0 4.173  4.173  
Jahresergebnis nach dem städtischen 
Zuschuss 0 -961 -961 
 
* Im Plan ist der der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten 
 
Die Gewinn - und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe  von 
./. 961 T€ aus, während der Wirtschaftsplan von einem Jahresergebnis in Höhe von 0 T€ ausging. 
Anlage I
7

Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie folgt erklären:  
- Umsatzerlöse 
Gegenüber der Planung ergaben sich Mindererlöse beim Institut Mathildenhöhe, da durch di e 
Bauverzögerung die geplante Sammlungsausstellung nicht stattfinden konnte ( - 160 T€).  
Weitere Mindererträge  gegenüber der Planung in Höhe von rd. 127 T€ sind bei der Akademie  
für Tonkunst entstanden aufgrund der Ermäßigungen für Mehrfachbelegungen von U nterricht 
innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft oder für In haberinnen und Inhaber der Teilhabecard.   
- Sonstige betriebliche Erträge:  
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 10.297 T€ fielen die sonstigen betrieblichen Erträge in 
Höhe von 4.328 T€ deutlich geringer aus.  Anders als in der Planung vorgesehen, erfolgt der 
Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position in der Gewinn - und Verlustrechnung 
und nicht unter den sonstig en betrieblichen Erträgen. Der Verlustausgleich ist mit 4.173 T€ 
deutlich niedriger als der ursprüngliche Planansatz von 6.311 T€.  
- Aufwendungen für bezogenen Leistungen  
Wesentlicher Grund für die Minderaufwendungen gegenüber dem Planansatz war auch hier, 
dass die Sammlungsausstellung nicht wie geplant stattfinden konnte ( - 600 T€) 
- Sonstige betriebliche Aufwendungen:  
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.594 T€ betrugen die Aufwendungen lediglich 
2.900 T€. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in der fehlenden Rechnungsstellung vom 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement über 277.000 € für die Verwaltungskostenanteile und in der 
verfügten Haushaltssperre, so dass entsprechend geringere Zuschüsse an Dritte bewilligt 
wurden. 
3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken) 
Nach §  19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer 
Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und 
kulturellen Einrichtungen bereitzust ellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter 
anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach. 
Wirtschaftliche Grundlage sind die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie 
dem Betrieb der Volkshochschule, der Musikschule, und  der Stadtbibliothek vereinnahmt werden 
sowie der städtische Zuschuss.  
Für 2019 war weiterhin die Maßgabe zur Haushaltskonsolidierung ein bestimmender Faktor auch 
in der Kulturförderung. Spielräume für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen waren nur innerhalb 
Anlage I
8

des gegenüber dem Vorjahr unveränderten Budgets durch interne Umschichtungen möglich. 
Vorgesehen war des Weiteren auch der Abschluss der Sanierungsmaßnahme der 
Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe verbunden mit einer großen Ausstellungseröffnung. 
Durch unvorhergesehene zusätzlich notwendige Arbeiten kam es aber zu deutlichen 
Verzögerungen im Bauablauf, so dass auch unter den Vorgaben des Advisory Board zum 
Weltkulturerbe die Wiedereröffnung nun endgültig auf 2023 verschoben wurde. 
Die Haushaltsplanung 2020 sieht mit 19,44 Mio. € im Ertrag und 19,76 Mio. € beim Aufwand einen 
nicht ausgeglichenen Haushalt vor. Vorgesehen ist dabei ein städtischer  Zuschuss von 
11,94 Mio. €. In der Ausführung bl eibt das Ergebnis voraussichtlich aber coronabedingt in allen 
Bereichen des Eigenbetriebs mit 18,2 3 Mio. € bei den Erträgen und 17,56 Mio. €  bei den 
Aufwendungen deutlich unter den Planwerten. 
Das Kulturgeschehen im Jahr 2020 wurde maßgebend durch das Coronavirus beeinflusst. Viele 
Kulturbetriebe und Kulturschaffende waren und sind dadurch weiterhin erheblich beeinträchtigt, 
Kulturangebote – Theater, Konzerte, Ausstellungen, Lesungen u. a. – waren über mehrere 
Wochen nicht oder nur u nter Auflagen möglich. Zur Unterstützung der Kulturschaffenden wurde 
trotz des nicht unerheblichen Einnahmeausfalls bei der Stadt entschieden, die Auszahlung der 
Zuschüsse zu 95  % freizugeben. Darüber hinaus wurde ein Hilfsfond s über 100.000 € für 
wirtschaftlich besonders betroffene Kulturvereine eingerichtet.  
Die Corona -Pandemie führt auch zu Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahmen auf der 
Mathildenhöhe. Die Fertigstellung der Ausstellungshallen erfolgt nun Ende 2021/Anfang 2022 , 
daran schließt sich ein  Probelauf an und für Sommer 2023 ist eine große Eröffnungsausstellung 
mit Werken aus der städtischen Kunstsammlung in Vorbereitung.  
Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung der Mathildenhöhe Darmstadt im Fokus mit den 
Künstlerhäusern, einem Parkpfl egewerk und dem Bau eines Besucherzentrums für d ie im Jahr 
2021 zum Weltkulturerbe erhobene Mathildenhöhe. Hierzu werden weitere Immobilien und 
Grundstücke vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum 01.01.2022 übernommen. 
In 2021 wurde durch politische Besc hlüsse die Volkshochschule und die Stadtbibliothek aus dem 
Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt überführt.  
Bei beiden Einrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren die Aufgabenstellungen und 
inhaltlichen Schwerpunkte in Richtung ihres jeweiligen Bildungsauftrages gewandelt, so dass eine 
Zuordnung zum Bildungsdezernat erfolgen wird. 
Dementsprechend verringerte sich in der Haushaltsplanung für 2021 die Erträge auf 15,56 Mio. € 
und die Aufwendungen auf 15,34 Mio. €. 
Anlage I
9

Auch in der Zukunft wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In Abhängigkeit 
von den Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein AG wird der 
Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschafts stadt Darmstadt angewiesen 
sein.  
Nur schwer  einschätzen lassen sich aktuell die Auswirkungen durch die am 24. Februar 2022 
begonnene Invasion russischer Streitkräfte in der Ukraine. Als Reaktion auf diese Invasion wurden 
und werden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen Russla nd, russische 
Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militärischen Konflikts und der 
bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind derzeit bereits bei den Energie - und 
Materialkostensteigerungen spürbar. Allerdings sind wesentliche ne gative Auswirkungen auf den 
Geschäftsverlauf nicht erkennbar. 
4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung  
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es 
gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Ris iken der Stadt eingegangenen 
Versicherungsverträge.  
Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die 
nachfolgend aufgeführten Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs 
abgeschlossen: 
1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht 
    (Personen-, Sach- und Vermögens-Drittschäden)  
unbegrenzt 
2. Eigenschadensversicherung  
    a) für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete  
    b) für Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder*innen         
 
125.000 € 
zusätzlich 125.000 €  
3. Strafrechtsschutzversicherung  
    (inkl. Dienstreise-Rechtsschutz und Verkehrsrechtschutz)  
2.000.000 € 
4. Sachversicherung  
   (Feuer, Leitungswasse r, Einbruchdiebstahl, Gebäude und   
Inhalt) 
ohne 
(jeweils aktueller Neuwert)  
5. Kfz-Feuerversicherung  Fahrzeuge zum Nennwert  
 
Anlage I
10

4.1 Sonstige Risikovorsorge  
Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen 
zurzeit nicht weiterverfolgt.  
 
Darmstadt, 7. September 2022  
 
 
 
 
 
Prof. Dr. Ludger Hünnekens  Bernhard Baum 
Erster Betriebsleiter  Kaufmännischer Betriebsleiter  
Anlage I
11

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
1

2
Anlage II
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2019
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A.
I.
1. Entgeltlich erworbene Software 18.788,00 23.030,00
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 24.974,00 30.437,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 2.286.530,00 2.364.040,00
2.330.292,00 2.417.507,00
II.
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 21.312.476,81 22.572.527,81
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 15.369,00 21.787,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.768.628,02 1.852.279,84
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.516.818,54 7.550.104,63
35.613.292,37 31.996.699,28
III.
Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,53
82.827.431,90 79.298.053,81
B.
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 19.946,36 19.946,36
II.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.180.677,93 1.080.019,70
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.495,87 0,00
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 7.374.935,70 3.150.649,20
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.882.242,51 779.583,84
10.440.352,01 5.010.252,74
III. 133.534,13 3.189.542,89
10.593.832,50 8.219.741,99
C. 35.911,59 35.242,46
93.457.175,99 87.553.038,26
A k t i v s e i t e
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Finanzanlagen

3
Anlage II
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A.
I. 15.500.000,00 15.500.000,00
II.
56.875.949,00 56.875.949,00
III. -4.746.323,16 -3.784.737,99
67.629.625,84 68.591.211,01
B. 1.806.240,54 1.720.061,87
C.
1. 4.806.725,00 4.775.031,00
2. 1.276.346,32 1.216.615,08
6.083.071,32 5.991.646,08
D.
1. 15.746.951,71 9.652.815,02
2. 703.349,68 388.229,63
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308.627,89 78.513,97
4. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 865.063,02 861.307,60
5. Sonstige Verbindlichkeiten 314.245,99 269.253,08
davon 
a) aus Steuern EUR 72.025,28 (Vorjahr EUR 73.427,44)
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.571,42
(Vorjahr EUR 1.868,20)
17.938.238,29 11.250.119,30
93.457.175,99 87.553.038,26
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Rücklagen
Allgemeine Rücklage
Bilanzverlust
Eigenkapital
Stammkapital
P a s s i v s e i t e
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten

5
Anlage II
2019 2018
EUR EUR
  1. 2.611.601,72 2.555.938,76
  2. 4.327.861,95 4.252.760,75
6.939.463,67 6.808.699,51
  3.
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 727.413,25 800.911,27
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.243.456,36 2.266.867,17
2.970.869,61 3.067.778,44
  4.
a) Löhne und Gehälter 7.133.016,15 7.005.511,26
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und 
für Unterstützung 2.734.447,91 2.373.875,09
davon für Altersversorgung EUR 1.157.290,62
(Vorjahr EUR 884.405,58)
9.867.464,06 9.379.386,35
  5.
1.027.376,17 1.404.779,15
  6. 2.900.264,27 3.980.450,41
  7. 5.120.028,28 1.702.130,28
8. 170.340,44 84.749,12
9. 596.393,70 576.875,19
davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 239.148,24
(Vorjahr EUR  235.609,55)
10. -5.132.535,42 -9.813.690,63
11. 1.858,17 1.242,32
12. -5.134.393,59 -9.814.932,95
13. 4.172.808,42 8.868.708,16
14. -961.585,17 -946.224,79
15. -3.784.737,99 -8.184.509,64
16. 0,00 5.345.996,44
17. -4.746.323,16 -3.784.737,99
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge 
Verlust aus dem Vorjahr
Bilanzverlust
Entnahmen aus Rücklagen
Erträge aus Beteiligungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Jahresverlust vor städtischem Zuschuss
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresverlust nach städtischem Zuschuss
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 
 
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2019 
 
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS - 
UND BEWERTUNGSMETHODEN 
 
Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Darmstadt. 
 
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2019 wird gemäß § 22 EigBGes  
nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rech-
nungslegungsvorschriften für große Kapitalg esellschaften in den aktuellen Fassungen aufge-
stellt. 
 
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-
tenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-
gesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn - 
und Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. 
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes 
mit einer An passung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemei-
ne Rücklage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewähr-
ten Zuschüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgswirk-
sam erfasst und in einem separaten Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ aus-
gewiesen. 
 
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten 
(Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-
len Nutzungsdauern, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den 
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstel-
lungskosten nicht aktiviert. Gerin gwertige Anlagegüter zwischen EUR  250,00 und 
EUR 1.000,00 werden über 5 Jahre abgeschrieben.  
 
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. 
Anlage II
7

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit 
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren 
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorge-
nommen worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.  Die sonstigen Vermö-
gensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
 
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet. 
 
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. 
 
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanz-
stichtag darstellen. 
 
Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. 
 
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für 
Zuschüsse und Zulagen eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
der bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag 
bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.  
 
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbar en Risiken und ungewissen Verbindlich-
keiten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 
 
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN - UND VER-
LUSTRECHNUNG 
 
Anlagevermögen 
 
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2019 sind als Be-
standteil des Anhangs als Anlage beigefügt. 
 
  
Anlage II
8

Beteiligungen 
 
Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen: 
 EUR 
HEAG Holding AG 27.140.285,88 
bauverein AG 17.743.561,65 
 
HEAG 
 
Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG, Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital 
in Höhe von nominal TEUR 15.916 beteiligt.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 
bis 900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00. 
 
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten: 
 
 Anteile am Grundkapital Aktien  
 EUR % Stück 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718 
Eigenbetrieb Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170 
BgA Bürgerhäuser und Märkte 5.695.670,00 11,7356 111.195 
Eigenbetrieb EAD Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842 
BgA Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075 
Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000 
Andere (Stadt- und Kreis-Sparkasse) 2.433.260,00 5,0136 47.504 
 48.533.260,00 100,0000 947.504 
Der Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte wurde zum 31. Dezember 2018 aufgelöst; die bis-
lang von ihm gehaltenen Anteile sind im BgA Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt verblieben.  
 
Die HEAG Holding AG erzielte 2019 ein Bilanzgewinn von TEUR 13.102 (2018: TEUR 25.014). 
Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2019 betrug TEUR 415.522. 
 
 
Anlage II
9

bauverein AG 
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 auf den Namen lautende Stückaktien der 
bauverein AG (5,86 %). 
 
Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2019 betrug TEUR 201.797 (oh-
ne eigene Anteile TEUR 184.185). 
 
Die HEAG besitzt insgesamt 165.700 Aktien mit einem Nominalwert von TEUR 172.367 und die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 11.361 Aktien mit einem Nominalwert von  
TEUR 11.818. 
 
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten: 
 
 Anteile am Grundkapital Aktien  
 EUR % Stück 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361 
HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700 
bauverein AG 17.612.210,73 8,728 16.931 
 201.797.175,87 100,0000 193.992 
 
Die bauverein AG erzielte 2019 einen Jahresüberschuss von TEUR 15.446 (2018 TEUR 
13.003). 
Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2019 betrug TEUR 321.173 (2018 
TEUR 317.708). 
 
Anlage II
10

Forderungen gegen die Stadt 
 
Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung: 
 
  31.12.2019  31.12.2018 
 EUR  EUR 
Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70  4.997.653,70 
Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50  -1.452.187,50 
Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00  -4.100.000,00 
Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel  -1.256.357,08  -717.185,51 
Forderung aus Zuschüssen 272.317,16  272.317,16 
Laufende Verrechnungen mit der Stadt 6.084.430,25  1.344.357,18 
Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.829.079,17  2.805.694,17 
 7.374.935,70  3.150.649,20 
 
Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden 
bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt. 
 
Sonstige Vermögensgegenstände 
 
 31.12.2019 31.12.2018  
 EUR EUR  
Forderungen an das Finanzamt 1.799.341,26 652.015,98  
Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land  
im Rahmen des Entschuldungsfonds 54.712,52 59.813,93  
Debitorische Kreditoren 12.916,40 56.987,75  
Übrige 15.272,33 10.766,18  
 1.882.242,51 779.583,84  
 
Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-
schüttungen in 2018 und 2019. 
 
 
Anlage II
11

Eigenkapital 
 
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Stand  Umgliederung  Jahresergebnis 
nach städt. 
Zuschuss 2018 
   Stand 
 
 01.01.2019  2019  2019    31.12.2019 
  EUR  EUR  EUR    EUR 
 Stammkapital 15.500.000,00  0,00  0,00    15.500.000,00 
 
Allgemeine Rück-
lage 
         
 56.875.949,00  0,00  0,00    56.875.949,00 
          
 Verlustvortrag -2.838.513,20  -946.224,79  0,00    -3.784.737,99 
 
Jahresverlust -946.224,79  946.224,79  -961.585,17    -961.585,17 
 
 68.591.211,01  0,00  --961.585,17    67.629.625,84 
Der Jahresverlust 2019 in Höhe von EUR 961.585,17 soll auf neue Rechnung vorgetragen wer-
den. 
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500. 
In der allgemeinen Rücklage sind unverändert mit EUR 4.624.283,91 Entschuldungshilfen aus 
dem ehemaligen kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten. 
 
Sonderposten 
 
Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewie-
sen. Die Auflösung erfolgt linear und prozentual in Höhe der Abschreibung der bezuschussten 
Vermögensgegenstände. Den Zuführungen im Wirtschaftsjahr 2019 von EUR 512.820,93 stan-
den Ausbuchungen von EUR 400.000,00 und Auflösungen von EUR 26.642,26 gegenüber, so 
dass sich die in den Sonderposten eingestellten Zuschüsse auf EUR 1.806.240, 54 erhöht ha-
ben. 
 
Pensionsrückstellungen 
 
Der Eigenbetrieb hat für Pensionsansprüche TEUR  4.807 zurü ckgestellt. Die Ermittlung der 
Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwert-
verfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. 
 
Anlage II
12

Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und de m 67. Lebensjahr) ge-
mäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Akti-
ven von 2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Be rücksichti-
gung einer Fluktuationsrate. 
 
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszins 
nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei 
einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der 
Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2019 verbindlich festge-
setzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit 
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für 
Pensionsansprüche TEUR  4.807 (Vorjahr TEUR  4.775) zurückgestellt. Die Entwicklung der 
Pensionsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt.  Der Zinsaufwand 
beträgt TEUR 117 (Vorjahr TEUR 145). 
 
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins 
und der Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszins beträgt TEUR 645. Der Betrag ist ausschüt-
tungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. 
Sonstige Rückstellungen 
 
Stand 
01.01.2019 
Inanspruch-
nahme ( I )/ 
Auflösung (A)  
2019 
 
Aufzin-
sung/ 
Abzinsung 
2019 
Zuführung 
2019 
Stand 
31.12.2019 
 TEUR TEUR  TEUR TEUR TEUR 
Beihilfen 732 123 ( I ) 12 72 672 
  21 ( A )    
Urlaubsansprüche 32 32 ( I ) 0 54 54 
Überstunden 39 39 ( I ) 0 29 29 
Altersteilzeit 15 0 ( I ) 0 130 145 
Ungewisse Verbindlichkeiten 83 83 ( I ) 0 73 73 
Archivierungskosten 30 -6 ( A ) 0 1 37 
Nebenkostenabrechnungen 50 50 ( A ) 0 29 29 
Sonstige Personalaufwendun-
gen 182 147 ( I ) 0 142 177 
Abschlusserstellung und  
-prüfung, Erstellung Steuererklä-
rungen 53 23 ( I ) 0 30 60 
  447 ( I )    
 1.216 65 (A) 12 560 1.276 
Anlage II
13

Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebe-
ne erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Ver-
wendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. 
 
Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 
67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihil-
feleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.  Bei einer Restlauf-
zeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. 
 
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebe-
ne erfolgte auf Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal 
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 
fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen 
Bundesbank für Dezember 2019 verbindlich festgesetzte und v eröffentlichte Zinssatz von 
1,97 % (Vorjahr 2,32 %)zugrunde. 
 
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wur-
den auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen 
Verwaltung für das Jahr 2019 ermittelt. 
 
Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeit-
guthaben sowie die Prämien der Mitarbeiter. 
 
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnah-
me des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19.  Juni 2013  
– IDW RS HFA 3. Bei der im Vorjahr abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung wu rde die 
Aufstockungsbeträge auf Grundlage des TV FlexAZ als zusätzliche Entlohnung klassifiziert. Bei 
den im Jahr 2019 neu abgeschlossenen abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen haben 
die Aufstockungsbeträge Abfindungscharakter. 
 
Sowohl für die zu le istenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im 
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet. 
 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be-
rechtigten von 2  %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von 
Anlage II
14

Klaus Heubeck verwendet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Ab-
zinsung vorgenommen. 
 
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach §  253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen 
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver-
einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von d er Deutschen Bundesbank für Dezem-
ber 2019 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,97 % zugrunde. 
 
Verbindlichkeiten 
 
 Davon mit einer Restlaufzeit 
 Gesamtbetrag 
31.12.2019 
bis zu einem 
Jahr über einem Jahr 
von mehr als 
fünf Jahren 
 EUR EUR EUR EUR 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.746.951,71 1.112.881,82 14.634.069,89 10.868.846,25 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 703.349,68 703.349,68 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 
Unternehmen 308.627,89 308.627,89 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Ei-
genbetrieben der Stadt 865.063,02 865.063,02 0,00 0,00 
Sonstige Verbindlichkeiten 314.245,99 314.245,99 0,00 0,00 
 17.938.238,29 3.304.168,40 14.634069,89 10.868.846,25 
 
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert. 
 
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von 
über einem Jahr mit TEUR 8.690, davon mehr als fünf Jahre TEUR 5.118. Alle anderen Ver-
bindlichkeiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 309 (Vorjahr 
TEUR 78) Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrie-
ben der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grund-
stückstausch im Jahr 2015, mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 12 Lieferungen und Leistungen und 
mit TEUR 99 (Vorjahr TEUR 93) übertragene Personalrückstellungen. 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 10 0 (Vorjahr TEUR 10 8) Verbindlichkeiten 
aus Spendengeldern enthalten. 
Anlage II
15

Umsatzerlöse 
 
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:  
 2019  2018 
 TEUR  TEUR 
Benutzungsgebühren 2.291  2.212 
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 63  59 
Einnahmen aus Verkauf 10  16 
Miet- und Pachtverträge 189  185 
Sonstiges 59  84 
 2.612  2.556 
Sonstige betriebliche Erträge 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Kostenerstattungen mit 
TEUR 2.306 (Vorjahr TEUE 2.252 ), die Zuweisungen vom Bund, Land und von übrigen Berei-
chen mit TEUR 1.690 (Vorjahr TEUR 1.661), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 
TEUR 88 (Vorjahr TEUR 98), die Erträge aus Spenden und Schenkungen mit TEUR 80 (Vorjahr 
TEUR 32)), Erträge aus Schuldendiensthilfen vom Land mit TEUR 70 (Vorjahr TEUR 73) Erträ-
ge aus der Auflösung des Sonderpostens fü r Investitionszuschüsse mit TEUR 27  (Vorjahr 
TEUR 37) sowie periodenfremde Erträge mit TEUR 8 (Vorjahr TEUR 2). 
 
Personalaufwand 
 
Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mit-
arbeiter und setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 2019  2018 
 TEUR  TEUR 
Beamtenbezüge 242  292 
Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 6.886  6.691 
Veränderung der Urlaubs- und Überstundenrückstellung 12  17 
Veränderung der Rückstellung für Lebensarbeitszeit -7  6 
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.734  2.374 
 9.867  9.379 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben einem Verwaltungskostenbeitrag, 
der entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus 
den Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde von TEUR 1.058 
Anlage II
16

(Vorjahr TEUR 1.408), Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von 
TEUR 1.092 (Vorjahr TEUR 1.239), die Aufstockungsbeträge der Rückstellung für Altersteilzeit-
vereinbarungen, die Abfindungscharakter haben von TEUR 76 (Vorjahr TEUR 0) sowie perio-
denfremde Aufwendungen von TEUR 251 (Vorjahr TEUR 752), die vollständig auf die Korrektu-
ren der Anlagen im Bau (Vorjahr T€ 749) entfallen. 
 
Erträge aus Beteiligungen 
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen wie im Vorjahr mit TEUR 770 die Ausschüttung der 
bauverein AG und mit TEUR 4.350 (Vorjahr TEUR 932) die HEAG. 
 
III. ERGÄNZENDE ANGABEN 
 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-
versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-
pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist. 
 
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigen-
betriebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 
 
Sonstige Pflichtangaben  
 
Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 7 (Vorjahr 8) Beamte und 209 
(Vorjahr 208) Beschäftigte tätig. 
 
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 TEUR 
Abschlussprüfungsleistungen 20 
 
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-
ternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Wirtschaftsjahr 2019 nicht. 
 
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses 
 
Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von EUR 961.585,17 (Verlust) soll auf 
neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
 
Anlage II
17

Betriebsleitung 
 
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2019 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster 
Betriebsleiter, und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, bestellt. 
 
Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Ver-
bindung mit § 285 Nr. 9 HGB. 
 
Betriebskommission 
 
Der Betriebskommission gehörten in 2019 an: 
 
a) Mitglieder des Magistrats 
 Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch 
 Herr Stadtkämmerer André Schellenberg 
 Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin 
 Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur 
  
b)  Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung 
 Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann, Innenarchitektin 
 Thomas Tramer, Lehrer 
 Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete a.D. 
 Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin 
 Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner 
 
c) Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG 
  
d) Mitglieder des Personalrats 
 Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte  
 Frau Deniz Würsch  
 
Im Berichtsjahr fanden 3 Sitzungen der Betriebskommission statt. 
 
Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.  
 
 
Anlage II
18

Nachtragsbericht 
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2019 sind keine Vorgänge von be sonderer Bedeutung 
eingetreten die Einfluss auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 haben. 
 
Die Betriebsleitung geht trotz der noch nicht eingedämmten Ausbreitung des Corona -Virus da-
von aus, dass sich für den Eigenbetrieb keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens -, 
Finanz- und Ertragslage ergeben und die Erreichung der geplanten Ziele für das Folgejahr nicht 
stark negativ beeinflusst werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Ausblick des 
Lageberichts. Eine Quantifizierung dieser Auswirkungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht mög-
lich. 
Am 24. Februar 2022 begann eine Inv asion russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion 
auf diese Invasion wurden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen 
Russland, russische Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militä-
rischen Konflikts u nd der bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb 
zum derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Zu erwarten sind deutliche Energie - und 
Materialkostensteigerungen. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind 
derzeit jedoch nicht absehbar.  
 
 
 
Darmstadt, 7. September 2022 
 
Betriebsleitung 
  
  
gez. Prof. Dr. Hünnekens gez. Baum 
(Erster Betriebsleiter) (Kaufmännischer Betriebsleiter) 
 
Anlage II
19

Anlage II 
(Anlage zum Anhang) 
21 
 
 
Entwicklung des Anlagevermögens 2019

22
Anlage II
(Anlage zum Anhang)
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2019
01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 192.115,44 0,00 1.682,06 0,00 190.433,38
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 42.300,00 0,00 0,00 0,00 42.300,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 3.921.608,77 0,00 0,00 0,00 3.921.608,77
4.156.024,21 0,00 1.682,06 0,00 4.154.342,15
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit 
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 47.881.678,02 94.109,37 557.411,12 -34.091,46 47.384.284,81
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 191.522,58 0,00 33.780,70 0,00 157.741,88
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.624.774,53 68.058,76 6.545,87 0,00 4.686.287,42
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.550.104,63 4.966.713,91 34.091,46 34.091,46 12.516.818,54
60.248.079,76 5.128.882,04 631.829,15 0,00 64.745.132,65
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
109.287.951,50 5.128.882,04 633.511,21 0,00 113.783.322,33Anlagevermögen gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten

23
Anlage II
(Anlage zum Anhang)
01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 Durch-
schnitt-
licher
Abschrei-
bungssatz
Durch-
schnitt-
licher
Restbuch-
wert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
169.085,44 4.242,00 1.682,06 0,00 171.645,38 18.788,00 23.030,00 2,23 9,87
11.863,00 5.463,00 0,00 0,00 17.326,00 24.974,00 30.437,00 12,91 59,04
1.557.568,77 77.510,00 0,00 0,00 1.635.078,77 2.286.530,00 2.364.040,00 1,98 58,31
1.738.517,21 87.215,00 1.682,06 0,00 1.824.050,15 2.330.292,00 2.417.507,00 2,10 56,09
25.309.150,21 782.032,59 19.374,80 0,00 26.071.808,00 21.312.476,81 22.572.527,81 1,65 44,98
169.735,58 6.418,00 33.780,70 0,00 142.372,88 15.369,00 21.787,00 4,07 9,74
2.772.494,69 151.710,58 6.545,87 2.917.659,40 1.768.628,02 1.852.279,84 3,24 37,74
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.516.818,54 7.550.104,63 0,00 100,00
28.251.380,48 940.161,17 59.701,37 0,00 29.131.840,28 35.613.292,37 31.996.699,28 1,45 55,01
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 44.883.847,53 0,00 100,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 44.883.847,53 0,00 100,00
29.989.897,69 1.027.376,17 61.383,43 0,00 30.955.890,43 82.827.431,90 79.298.053,81 0,90 72,79
KennzahlenAbschreibungen Restbuchwerte

PwC Anlage III 
1 
DEE00035327.1.1 
 
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-
gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzern-
leitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unter-
nehmens bzw. des Konzerns? 
Der Eigenbetrieb verfügt über keinen Geschäftsverteilungsplan. Die Aufgaben der Betriebs-
leitung sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. In § 7 der Betriebssatzung werden die Auf-
gaben der Betriebskommission und in § 9 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung 
festgelegt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.  
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschü sse haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt? 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat im Wirtschaftsjahr 2019 dreimal getagt. Es 
wurden Niederschriften über die Sitzungen erstellt. 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktien-
gesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?  
Die Betriebsleitung ist in keinem Aufsichtsrat oder anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 
1 Satz 5 des AktG tätig. 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individua-
lisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgs-
bezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? 
Falls nein, wie wird dies begründet? 
Die Vergütungen haben keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit lang-
fristiger Anreizwirkung. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit 
keine Vergütung. Auf die Angabe der Vergütung der Mitglieder der Betriebsleitung wurde 
nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

PwC Anlage III 
2 
DEE00035327.1.1 
 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus 
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/  
Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
Es besteht kein Geschäftsverteilungsplan, jedoch liegen sachgerechte Stellenbeschreibungen 
für die Mitarbeiter vor, die mit den Aufgaben des Eigenbetriebs betraut sind. Es gelten die 
Zuständigkeiten und Weisungsregelungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die bestehen-
den Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig 
überprüft.  
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach 
den Dienstanweisungen verfahren wird. 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert? 
Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur 
„Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung 
vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-
tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie 
den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-
dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die 
in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-
kumentationen haben wir eingesehen.  
Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig. 
Die Compliance-Leitlinien der Stadt Darmstadt werden jährlich beschlossen und angewen-
det.  
Zusätzlich sind im Jahr 2016 die Verwaltungsvorschriften zum "Sponsoring" und zur Korrup-
tionsvermeidung eingeführt worden, die auch für die Eigenbetriebe gelten. Seit dem Jahr 
2017 finden entsprechende Schulungen statt.

PwC Anlage III 
3 
DEE00035327.1.1 
 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten 
werden? 
In § 5 der Betriebssatzung sind die Zuständigkeiten der allgemeinen Verwaltung und spezi-
elle Befugnisse des Magistrats geregelt. Zusätzlich besteht eine Dienstanweisung für die Auf-
tragsvergabe und -abwicklung, wonach die VOB/VOL zu beachten sind. 
Für die Sachbearbeitung gilt die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung 
Darmstadt. Darüber hinaus ergeben sich Richtlinien zur Sachbearbeitung aus den Dienstan-
weisungen für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes. 
Es haben sich keine Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften 
ergeben. 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, 
EDV)? 
Sämtliche für den Betrieb relevanten Verträge sind in einer Übersicht ordnungsgemäß doku-
mentiert, die regelmäßig aktualisiert wird. 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung 
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnis-
sen des Unternehmens? 
Das Planungswesen, das aus einem Wirtschafts-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan sowie 
dem mittelfristigen Investitionsprogramm und der mittelfristigen Finanzplanung besteht, 
entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
Die Betriebsleitung erstattet regelmäßig Bericht an die Betriebskommission. Hierbei wird auf 
Planabweichungen eingegangen. 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens? 
Es besteht eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.

PwC Anlage III 
4 
DEE00035327.1.1 
 
Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit 
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-
forderungen des Eigenbetriebs.  
Wir weisen darauf hin, dass in den letzten Jahren die Jahresabschlüsse nicht innerhalb der 
vorgegebenen Zeiträume erstellt wurden. Wir empfehlen, in Zusammenarbeit mit dem exter-
nen Berater, den Jahresabschlusserstellungsprozess zu überprüfen und zu beschleunigen. 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
Die Überwachung des Finanzmanagements erfolgt zentral aufgrund besonderer Aufgaben-
zuweisungen durch die Abteilung Stadtkasse. 
Nach unseren Feststellungen sind neben der Funktionsfähigkeit des Finanzmanagements 
auch die Liquiditätskontrolle und Kreditüberwachung gegeben und gewährleistet. 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich 
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden 
sind? 
Die Abwicklung der Zahlungsströme über die Stadtkasse entspricht in ihrer Funktion einem 
zentralen Cash-Management. Die Überprüfung der Administration der Stadtkasse war nicht 
Gegenstand unseres Auftrages. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Feststellungen 
getroffen, dass die für das Cash-Management geltenden Regelungen nicht eingehalten wer-
den. 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist 
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah 
und effektiv eingezogen werden? 
Nach unseren Feststellungen werden Entgelte vollständig in Rechnung gestellt und zeitnah 
eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnung und Zahlung rich-
ten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. 
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, wonach ausstehende Forderungen nicht zeitnah 
und effektiv eingezogen worden sind.

PwC Anlage III 
5 
DEE00035327.1.1 
 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es 
alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? 
Es besteht innerhalb des Eigenbetriebes kein institutionalisiertes Controlling. Die Koordina-
tion der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben wird durch die Betriebsleitung und 
andere zuständige Stellen vorgenommen. Als Controllinginstrument fingiert die Haushalts-
überwachung, die alle Bereiche des Eigenbetriebs umfasst. 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der 
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht? 
Für die Steuerung und Überwachung der Beteiligungen hat die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt eine zentrale Beteiligungssteuerung eingerichtet, die für die Eigenbetriebe tätig sowie 
für die mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt zuständig ist. 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maß-
nahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden 
können? 
Die nach Ansicht der Betriebsleitung erkennbaren Risiken werden auf ihre mögliche Abde-
ckung hin untersucht. Der überwiegende Teil ist durch die abgeschlossenen Geschäftsversi-
cherungen bzw. die abgeschlossenen Verträge abgedeckt. Die Betriebsleitung informiert re-
gelmäßig, zeitnah und umfassend den zuständigen Dezernenten und die Betriebskommis-
sion über Risiken.  
Frühwarnsignale wurden bislang nicht definiert. Es wurden auch keine Maßnahmen ergrif-
fen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. 
Angesichts der Größe und Struktur des Eigenbetriebs halten wir den Verzicht auf die gene-
relle Einrichtung eines Frühwarnsystems jedoch für vertretbar. 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben si ch 
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?  
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a).

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d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systemat isch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und 
angepasst? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften wurden derartige Geschäfte 
sowie der Einsatz von Zinsderivaten nicht vorgenommen und sind auch nicht vorgesehen. 
Eine Beantwortung des Fragenkreises entfällt somit. 
Fragenkreis 6: Interne Revision 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch 
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
Eine eigene Interne Revision besteht beim Eigenbetrieb nicht. Die Funktion wird durch das 
Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. 
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/  
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
Das Revisionsamt ist ein eigenständiger Bereich der Stadtverwaltung. Insoweit besteht keine 
Gefahr eines Interessenkonfliktes. 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare 
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? 
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen 
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
Die durch das stadtinterne Revisionsamt übernommenen Aufgaben betrafen gemäß gelten-
der Revisionsanordnung im Berichtsjahr Kassenprüfungen bei drei Zahlstellen des Eigenbe-
triebs. 
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? 
Eine Abstimmung des Revisionsamts mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt.

PwC Anlage III 
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e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich? 
Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine wesentlichen Mängel festgestellt. 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision 
die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 6 e). 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-
sen des Überwachungsorgans 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden 
ist? 
Die Betriebssatzung enthält in § 5 einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäf-
ten und Maßnahmen durch die Überwachungsorgane.  
Soweit wir im Rahmen unserer Prüfung feststellen konnten, sind die im Berichtsjahr erfor-
derlichen Zustimmungen eingeholt worden. Insofern haben sich keine Anhaltspunkte erge-
ben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen 
Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
Eine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans ist 
im Berichtsjahr nicht erfolgt.  
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden 
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
Anstelle von zustimmungsbedürftigen Geschäften vorgenommene ähnliche, aber nicht als 
zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen und Rechtsgeschäfte haben wir im Rahmen 
unserer Prüfung nicht festgestellt.

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d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, 
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen 
lassen, dass die Geschäfte und Maßnahmen im Berichtsjahr nicht mit Gesetz und Betriebssat-
zung vereinbar waren. 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle 
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?  
Im Rahmen des jährlich zu erstellenden Investitionsplans und der mittelfristigen Investiti-
onsplanung (fünf Jahre) findet eine angemessene Investitionsplanung statt. Die Investitio-
nen werden vor Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft.  
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung 
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen 
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen 
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein 
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht? 
Die Investitionen werden auch im Hinblick auf die Ansätze im Wirtschaftsplan laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht. 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn 
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
Im Berichtsjahr haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschrei-
tungen ergeben. Bei der Generalsanierung der Ausstellungshalle auf der Mathildenhöhe, die 
voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen werden soll, werden sich deutliche Mehrkosten 
ergeben. Die Betriebskommission wurde über die jeweiligen Kostensteigerungen informiert 
und hat die zusätzlich erforderlichen Mittel freigegeben.

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e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
Solche Anhaltspunkte haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und Auskünften 
nicht ergeben. 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen  
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, 
VOF, EU-Regelungen) ergeben?  
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergabere-
gelungen ergeben. 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote 
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
Bei sämtlichen Bestellvorgängen erfolgen grundsätzlich Preisvergleiche und die Einholung 
von Konkurrenzangeboten. 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
In § 21 EigBGes i.V.m. der Betriebssatzung ist geregelt, dass die Betriebsleitung der Betriebs-
kommission vierteljährlich einen Zwischenbericht, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und 
die Abwicklung des Vermögensplans vorzulegen hat. Die HEAG-Holding – Beteiligungsma-
nagement erstellt für alle städtischen Betriebe Quartalsberichte die den Betriebskommissi-
onsmitgliedern zur Kenntnis vorgelegt werden. 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und der wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?  
Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und 
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.

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c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet? 
Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau 
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt. 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere 
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen. 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsleitung dem Überwachungsorgan 
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
Die Betriebskommission hat nach unserer Kenntnis keine besonderen Berichte i.S.d. § 90 
Abs. 3 AktG bei der Betriebsführung des Eigenbetriebs angefordert. 
Üblicherweise werden derartige Wünsche in den Betriebskommissionsitzungen formlos ge-
äußert und durch die Betriebsleitung beantwortet. Ausweislich der uns vorgelegten Proto-
kolle gab es hier keine Besonderheiten.  
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die 
Betriebskommission nicht ausreichend war. 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden 
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? 
Es besteht keine D&O-Versicherung. 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? 
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Ge-
schäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet.

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Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
Nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht in den Finanzanlagen. Dieses dient durch Divi-
denden und Gewinnanteile der Stärkung der Einnahmen und des Eigenkapitals des Betriebs. 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-
gestellt. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird? 
Auskunftsgemäß bestehen wesentliche stille Reserven in Grund und Boden und in den Fi-
nanzanlagen.  
Fragenkreis 12: Finanzierung 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden? 
Zum Bilanzstichtag war das langfristig gebundene Vermögen von T€ 82.827 durch mittel 
und langfristig verfügbare Mittel von T€ 91.651 finanziert. Somit ermittelt sich zum Bilanz-
stichtag eine rechnerische Überdeckung von T€ 8.824.

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Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte 
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar: 
Interne 
Finanzierung
Externe 
Finanzierung
Interne 
Finanzierung
Externe 
Finanzierung
T€ T€ T€ T€
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500
Rücklagen 56.876 56.876
Verlustvortrag -3.785 -2.839
Jahresverlust -962 -946
Investitionszuschüsse 1.806 1.720
-4.747 74.182 -3.785 74.096
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 5.516 5.537
Verbindlichkeiten Beihilfen 99 94
Bankdarlehen 15.666 9.569
5.516 15.765 5.537 9.663
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen 567 454
Bankverbindlichkeiten 81 84
Übrige kurzfristige Passiva 2.093 1.504
567 2.174 454 1.588
1.336 92.121 2.206 85.347
31.12.2019 31.12.2018
 
Wesentliche Investitionsverpflichtungen, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit den 
noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen eingegangenen Verpflichtungen, bestehen 
nicht. 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
Ein Konzern im Sinne des HGB liegt nicht vor.  
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien 
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
Der Eigenbetrieb hat von der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen städtischen Zuschuss von 
T€ 4.173 erhalten.  
Aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ erhält der Eigenbetrieb in 
den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt Bundeszuschüsse für die Mathildenhöhe von T€ 5.000. 
Davon entfallen T€ 700 auf das Wirtschaftsjahr 2019, von denen im Berichtsjahr nur T€ 460 
abgerufen und in den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen eingestellt wurden.

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Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb weitere Investitionszuschüsse vom Land Hessen von 
T€ 31 erhalten.  
Anhaltspunkte, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber 
nicht beachtet wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung? 
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital T€ 67.630 und die Eigenkapitalquote 72,3% der 
Bilanzsumme. Finanzierungsprobleme bestehen nicht, wobei auch der städtische Zuschuss 
von T€ 4.173 im Berichtsjahr zu berücksichtigen ist. 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der 
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
Der Jahresverlust nach Zuschuss der Stadt soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dies 
ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen? 
Eine Segmentierung des Betriebsergebnisses ist nicht erforderlich.  
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
Das Jahresergebnis 2019 ist neben dem städtischen Zuschuss von T€ 4.173 durch die perio-
denfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus der Korrektur der Anschaffungs- 
und Herstellungskosten der Sachanlagen von T€ 251 sowie der Ausschüttung der HEAG von 
T€ 4.350 (vorjahr T€ 932) geprägt. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-
messenen Konditionen vorgenommen werden? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Leis-
tungsaustausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, anderen Einrichtungen der 
Stadt und dem Eigenbetrieb zu eindeutig unangemessenen Konditionen vorgenommen wird.

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d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-
richten. 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung 
waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
Größere für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben 
wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.  
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich? 
Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen 
zu ergreifen. 
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung 
der Ertragslage  
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
Wesentliche Ursache für den Jahresfehlbetrag vor dem städtischen Zuschuss sind die bei ei-
nem deutlichen verbesserten Finanzergebnis weiterhin nicht kostendeckenden Erträge. 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern? 
Der Eigenbetrieb ist und wird auch zukünftig nicht in der Lage sein, im operativen Bereich 
Gewinne zu erwirtschaften. Bei den Kulturinstituten handelt es sich um Einrichtungen der 
Daseinsvorsorge für die Bürger/-innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zudem die At-
traktivität der Stadt steigern sollen. Die Absicht Gewinne zu erzielen steht dabei nicht im 
Vordergrund.

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Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 
Firma Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Sitz Darmstadt 
Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner S atzung am 11. De-
zember 1990 und deren Inkrafttreten am 1. Januar 1991  gegrün-
det. 
Gegenstand des Eigenbe-
triebs laut Satzung 
Gegenstand des Eigenbetriebs war im Berichtsjahr der Betrieb des 
Instituts Mathildenhöhe, des Museums der Künstlerkolonie Darm-
stadt (Ernst-Ludwig-Haus), des Ha uses Deiters, der Akademie für 
Tonkunst, der Halle B (Centralstation), der Volkshochschule, der 
Stadtbibliothek, des Alte Pädagog, des Multikulturellen Zentrums 
Bessunger Knabenschule und des Georg-Moller-Hauses. 
Nach der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Be triebsatzung ist der 
Gegenstand des Eigenbetriebs der Betrieb des Instituts Mathilden-
höhe, des Museums der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-Ludwig-
Haus), der Häuser Deiters, Olbrich und Glückert sowie des Litera-
turhauses, der Akademie für Tonkunst, der Halle B (Centralsta-
tion), der Volkshochschule, der Stadtbibliothek, des Multikulturel-
len Zentrums Bessunger Knabenschule, des Georg-Moller-Hauses, 
des Atelierhauses Darmstadt sowie des Künstlerbahnhofs Wixhau-
sen. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die Förderung von Literatur, 
Theater und Musik . Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebs-
zweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs - und 
Nebengeschäfte betreiben. 
Derzeitige Geschäfts-tätig-
keit 
Die derzeitige Geschäftstätigkeit entspricht d em Gegenstand de s 
Betriebs. 
Betriebssatzung Aktuelle Fassung vom 4. September 2018 
Wirtschaftsjahr Kalenderjahr 
Betriebskommissions-sit-
zung 
Es fand en Betriebskommissionssitzungen am 5. Februar, 24. Mai 
und 29. August 2019 statt.  
Betriebsleitung • Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens (Erster Betriebsleiter) 
• Herr Bernhard Baum (Kaufmännischer Betriebsleiter) 
Wichtige Verträge 
Nutzungsüberlassungsvertrag HEAG Halle B (Centralstation) 
Mit Datum vom 1. April 2014 wurde mit der Centralstation Veranstaltungs-GmbH, Darmstadt, ein 
Vertrag über die Nutzung und den Betrieb der HEAG Halle B (Centralstation) einschließlich Toilet-
tenanlagen abgeschlossen, mit dem Ziel das Gebäude optimal auszulasten und den darin seit 1998

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angesiedelten Kulturbetrieb „Centralstation“ mit meinem qualitativ hochwertigen und überregio-
nalen Kulturprogramm zu erhalten und weiterzuentwickeln. 
Nutzungsgegenstand ist das Grundstück der HEAG Halle B sowie drei Etagen im Gebäude 
Schuchardstraße 11. Der Eigenbetrieb hat gemäß Vertrag vom 29./30. August 1994 ein Nieß-
brauchsrecht an der HEAG Halle B, die Räume im Gebäude in dem Anwesen Schuchardstraße 11 
hat der Eigenbetrieb angemietet.  
Die Überlassung der Halle erfolgt für den Kulturbetrieb unentgeltlich. Für die Nutzung der Halle 
zu sonstigen Veranstaltungen sowie für Zwecke der Fremdvermietung für Veranstaltungen ist eine 
jährliche Betriebskostenpauschale von T€ 3 vereinbart. 
Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen führt die Centralstation 
Veranstaltungs-GmbH eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Ei-
genbetrieb erstattet diese Kosten bis zu einem Betrag von T€ 170 jährlich, soweit die Mittel im 
Haushaltsplan zur Verfügung stehen.  
Für die Erneuerung von Licht- und Tontechnik steht für die Dauer von fünf Jahren (bis 2019) zu-
sätzlich ein jährlicher Betrag von T€ 65 zur Verfügung. 
Die Toilettenanlagen im Untergeschoss sind als öffentliche Toiletten zu betreiben. Hierfür stellt 
der Eigenbetrieb jährlich einen Betrag von T€ 35 zur Verfügung. Seit dem Wirtschaftsjahr 2018 
wird der Zuschuss ohne Änderung des Vertrags - aufgrund mündlicher Abrede - nicht mehr ge-
währt, sondern ist mit dem Kulturzuschuss abgegolten. 
• Kommunaler Schutzschirm des Landes Hessen 
Der Kommunale Schutzschirm ist ein Programm des Landes Hessen zur Teilentschuldung der über-
schuldeten Gemeinden und Landkreise. Der Vertrag besteht seit dem 20. Dezember 2012 zwischen 
dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt. Demnach gewährt das Land der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und ihren Eigenbetrieben Entschuldungshilfen von insgesamt € 187 Mio. zur schnellst-
möglichen Erreichung des Haushaltsausgleichs. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schließt dazu mit 
der WIBank eine Vereinbarung zur Ablösung der Investitions- und Kassenkredite sowie im Hinblick 
auf die Zinstragungspflicht ab. Der Vertrag endet, wenn der Regierungspräsident auf Nachweis der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bestandskräftig festgestellt hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre  
Ergebnisrechnung im ordentlichen Ergebnis im dritten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen 
waren. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im März 2019 aus dem kommunalen Schutzschirm 
entlassen, da sie in den Jahren 2015 bis 2017 ausgeglichene Ergebnishaushalte ausgewiesen hat.

Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaft sprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusamm enfas-
send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlic h vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklic h vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im  Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dr itten 
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein  bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät zen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer überni mmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäfts füh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfe r ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu  bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei bet riebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen V ereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpfl ichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerun gen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfe r alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren  Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgäng en und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auf trags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und we iteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Täti gkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wi rtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die V ollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Information en sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprü fer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigke it der 
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die  D a u e r  d e s  
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die d ie Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchti gen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitu ng des 
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schrif tliche Darstellung 
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindl ich. Sofern 
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünft e des 
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich b estätigt werden. 
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (A rbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entw urf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des W irtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schrif tlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist z ur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers un d die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den  Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktrete n; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber 
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die  erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit o der
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Sow eit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach  Ab s .  1 ,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren n ach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler  u n d
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gu tachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit v om Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unricht igkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfe rs enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung  auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stil lschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Sch weigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbez ogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfer s, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzliche n Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des §  323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, m it Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundh eit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelne n Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten z u.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfe r
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen  Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte  Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise 
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezügli ch eines 
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schad ens 
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen eine r Pflicht-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in m ehreren 
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfac hes auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un terlassen als 
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegen heiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen . In 
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 M io. € in 
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschrieben en Pflicht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von s echs 
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Kla ge erhoben 
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht 
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu rückzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kö rper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung ge ltend zu 
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsp rüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus s oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterver wenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht ertei l t ,  s o  i s t  e i n  
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfu ng im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stell e nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten 
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so dar f der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftr aggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlan gen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere 
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung i n steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom A uftraggeber 
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig un d vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge.  Er hat jedoch 
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinz uweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fr isten 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprü fer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der  Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wese ntlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzul egen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Ver fügung 
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die 
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallende n Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteue r, 
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuerer klä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden J ahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Auf stellungen 
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steu ern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufga ben die 
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ei n Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Verei nbarungen die 
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steu erbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen den ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform 
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kö rper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie 
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern un d Abgaben 
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B . auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwe rbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten de r Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsa chen, 
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um -
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintr itt und 
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquida tion und 
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentat ions-
pflichten. 
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung al s 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Üb erprüfung 
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage , ob alle 
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen w ahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernom men.  
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftra ggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kom munikation 
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderunge n stellt, wie 
e t w a  d i e  V e r s c h l ü s s e l u n g  v o n  E - M a i l s ,  w i r d  d e r  A u f t r a g g e b e r  d e n W i r t -
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarfo rderung 
An s p ru c h au f Er s ta t tu n g se i n er  Au s l ag e n;  d ie  U msa tz s te ue r w i rd  zusätzlich 
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Aus lagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der v ollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als 
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagener satz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderunge n zulässig.
14. Streitschlichtungen  
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverf ahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbrauchers treitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebe nden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
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20000005223610
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anlage 3

257 Zeichen

Punkt 4: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0011) 
 
Der Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Enthaltung: SPD-Fraktion

anlage 4

298 Zeichen

Punkt 7: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0011) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung , 
der Vorlage zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke. und AfD

anlage 5

282 Zeichen

Punkt 14: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0011) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD  
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke., UWIGA/WGD, Stadtve. Dietrich (FW) und  
 Stadtv. Klett

anlage 2

59697 Zeichen

Testatsexemplar 
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Darmstadt 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 
 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN 
ABSCHLUSSPRÜFERS

Inhaltsverzeichnis Seite
Lagebericht 2019 1...........................................................................................................................
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 1..............................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2019 2..............................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 5...................................................
3.Anhang für das Wirtschaftsjahr 2019 7......................................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens 2019 21..............................................................................
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 1....................................
M4GenPDF V2.20

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt  
 
 
Lagebericht 2019 
 
1. Vorbemerkungen 
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 201 9 wird der in § 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte 
Lagebericht vorgelegt. 
2. Geschäftsverlauf 
2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 
Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und 
der Breite an geförderten  kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. 
Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind 
Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die S tadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein 
Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt die ses 
durch weitreichende Kulturförderung. 
Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiativen und einer freien 
Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.  
Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge Rechnung getragen werden kann, 
besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen: 
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),  
• Volkshochschule, 
• Akademie für Tonkunst,  
• Stadtbibliothek, 
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,  
• Bessunger Knabenschule,  
• Haus Olbrich, 
• Haus Deiters, 
• Haus Glückert, 
• Literaturhaus, 
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),  
• Künstlerbahnhof Wixhausen,  
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik.  
1

2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage 
Die Gewinn - und Ve rlustrechnung schließt im Wirtschaftsjahr 2019 mit einem Verlust vor 
städtischem Zuschuss von 5.134 T€ ab (Vorjahr ./. 9.815 T€). 
Der Eigenbetrieb erzielte im Jahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 2.612 T€ (Vorjahr 2.556 T€). 
Davon entfielen im Wesentlichen auf Benutzungsgebühren 2.291T€ (Vorjahr 2.212 T€), auf Mieten 
und Pachten 189 T€ (Vorjahr 185 T€) und auf Eintrittsgelder und Teiln ehmerbeiträge 63 T€ 
(Vorjahr 59 T€).  
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen gab es eine Steigerung auf 4.328 T€ (Vorjahr 4.253  T€), 
die im Wesentlichen auf Erträge aus den Erstattungen für hoheitliche Tätigkeiten und für Spenden 
und Schenkungen zurückzuführen ist. 
Der Rückgang bei den sonstigen betrieblichen Au fwendungen auf 2.900 T€ (Vorjahr 3.980  T€) 
resultiert im Wesentlichen aus geringeren Erstattungen von Verwaltungskostenanteile n, da der 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement es versäumte hierüber eine Rechnung zu stellen (- 277 T€) 
und diese auch nicht nachholen wird sowie und geringeren Erstattungen an übrige Bereiche ( - 80 
T€). Außerdem erfolgte einmalig i m Vorjahr  die Erfassung der im Zeitraum 2012 bis 2017 
fehlerhaft aktivierten Aufwendungen in den periodenfremden Aufwand. 
Die Beteiligungserträge erhöhten sich auf 5.120 T€ (Vorjahr 1.702 T€) davon ent fallen auf die 
bauverein AG unverändert 770 T€ und auf die HEAG Holding AG 4.350 T€ (Vorjahr 932 T€) 
Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen  aus dem Wirtschaftsjahr 201 9 auf, 
bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben: 
Institut Mathildenhöhe 
Ausstellungsgebäude 
Im Jahr 201 9 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen 
Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Eine Wiedereröffnung wird 
aufgrund von Bauverzögerungen endgültig in 202 3 mit einer Ausstellung von Werken der 
städtischen Kunstsammlung stattfinden.  
  
2

Museum Künstlerkolonie 
Es fanden folgende Ausstellungen statt: 
Ernst Ludwig, Das neue frisch zu wagen 21. Ok tober 2018 bis 24. Februar 2019  
Darmstädter Sezession,  Sezession - Position, 29. Juni 2019 bis 15. September 2019  
Künstlerhaus – Meisterhaus – Meisterbau, 30. Juni 2019 bis 20. Oktober 2019 
Olaf Nicolai,  A light vapour  emanating from bound matter as spirits running, along,  
08. Dezember 2019 bis 29. März 2020  
 
Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie 
 
2019 2018 2017 2016 
15.006 Besucher 14.494 Besucher 21.511 Besucher 17.571 Besucher 
Die Eintrittsentgelte und Umsatzerlöse für Ausstellungskataloge u. ä. betrugen 53 T€. 
Haus Glückert 
Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse 
belaufen sich unverändert auf 19 T€. 
Haus Olbrich und Haus Deiters 
Die Häuser wurden werden saniert und standen nicht zur Nutzung zur Verfügung. 
Akademie für Tonkunst 
Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2019 von 21 Kandidaten abgeschlossen.  
Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkunst 
 2019 2018 2017 2016 2015 2014 
Studierende 150 128 146 124 110 110 
Musikschüler 1934 1980 1944 1996 2105 1950 
Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug wie im Vorjahr 1.365 T€ . Die 
Benutzungsgebühren der Musikschüler beliefen sich auf 94 0 T€ (Vorjahr 945 T€). Erstattungen 
aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen (im Vorjahr 22 T€) gab es keine. 
3

Volkshochschule 
An Benutzungsgebühren wurden 1. 193 T€ (Vorjahr 1. 102 T€) erzielt, damit rd. 72 T€ mehr als 
geplant. Die Erstattungen für soziale Vergünstigungen betrugen wie im Vorjahr 11 T€. 
Stadtbibliothek 
Bei den Entgelten wurden 158 T€ (Vorjahr 165 T€) sowie 19 T€ (Vorjahr 17 T€) an Erstattungen 
aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen erzielt, eine Abweichung von 11 % gegenüber 
der Planung von 200 T€. 
Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.) 
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Eigenbetrieb  Kulturinstitute, und zu 1/5 der 
Freimaurerloge „Johannes der Evangelist zur Eintracht“, die das 1. OG nutzten. Entsprechend den 
Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Eine 
entsprechende Vereinbarung wurde in 2019 mit Wirkung ab dem 01.01.2018 abgeschlossen.  
Atelierhäuser Darmstadt 
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen 37 T€ (Vorjahr 32 T€).  
Literaturhaus Darmstadt 
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 19 T€. 
2.3 Finanz- und Vermögenslage 
Die Veränderungen im lang - und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus 
dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 
5.904 T€ auf 93.457 T€ erhöht. 
Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt: 
 EUR 
Stand 1. Januar 2019 (Restbuchwerte) 79.298.053,81 
  
Zugänge 2019 5.128.882,04 
  
Abgänge 2019 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) -572.127,78 
  
Abschreibungen 2019 -1.027.376,17 
Stand 31. Dezember 2019 (Restbuchwerte) 82.827.431,90 
Die Zugänge betreffen mit 4.967 T€ die Anlagen im Bau, davon  im Wesentlichen 3.949 T€ für die 
Ausstellungshallen, 283 T€ für das Besucherzentrum und 59 T€ für die Außenanlage 
Mathildenhöhe, 387 T€ für das Haus Olbrich , 151 T€ für das Haus Deiters  und 127 T€ für die 
4

Bessunger Knabenschule. Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den im 
Anhang ausgewiesenen Anlagespiegel verwiesen. 
Die Abgänge betreffen mit 538 T€ die Korrektur zum 01.01.2019 de r Anschaffungskosten des 
Georg-Moller-Hauses. 
Forderungen gegen die Stadt 
Die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Forderungen betreffen die Ansprüche auf 
Verlustausgleich, die Personalkostenerstattungen für Mitarbeiter*innen die auch für den 
Kernhaushalt tätig sind sowie der Erstattungen für hoheitliche Aufgaben, die vom Eigenbetrieb 
erledigt werden. 
Eigenkapital  
Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 67.630 T€ und stellt sich wie folgt dar:  
Stand Umgliederung
Jahresergebnis 
vor städt. 
Zuschuss 2019
städt. Zuschuss Stand
01.01.19 2019 2019 2019 31.12.19
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 15.500 0 0 0 15.500
Allgemeine 
Rücklage 56.876 0 0 0 56.876
Bilanzgewinn/-
Verlust der 
Vorjahre
-2.839 -946 0 0 -3.785
Gewinn/Verlust -946 946 -5.134 4.173 -961
Summe 68.591 0 -5.134 4.173 67.630
 
Rückstellungen 
Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet.  
Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen: 
 Stand 
01.01.2019 
Verbrauch (V)/ 
Auflösung (A) 
Aufzinsung/ 
Abzinsung 
Zuführung 
2019 
Stand 
31.12.2019 
 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Pensions- 
rückstellungen 4.775 
579 (V) 
22 (A) 117 516 4.807 
Sonstige 
Rückstellungen 1.216 
447 (V) 
65 (A) 
                           
12 560 1.276 
Summe 
5.991 
1.026 (V) 
87 (A) 
 
129 1.076 6.083 
5

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beihilferückstellungen sowie weitere 
personalbezogene Rückstellungen.  
Liquidität 
Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 3.056 T€ auf 
134 T€. Das  langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital , Sonderposten für Zuschüsse und 
Zulagen, langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gedeckt. Kurzfristige 
Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Zur Finanzierung der 
Bauvorhaben wurde im Wirtschaftsjahr 2019 ein Kommunaldarlehen über 7.000 T € neu 
aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Wirtschaftsjahr 
planmäßig getilgt. 
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung: 
 2019  2018 
 EUR  EUR 
Benutzungsgebühren 2.290.606,18  2.211.910,50 
Miet- und Pachterträge 189.509,53  184.949,57 
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 62.653,00  59.517,00 
Einnahmen aus Verkauf 10.013,09  15.796,81 
Sonstiges 58.819,92  83.764,88 
Summe 2.611.601,72  2.555.938,76 
 
Personalstand: 
 2019  2018 
Beamte 7  8 
Arbeitnehmer 209  208 
Insgesamt 216  216 
Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt EUR 9.867.464,06. 
Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal - und Sachkosten für Mitarbeiter, die 
anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet. 
  
6

2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2019 
Der E igenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen 
Wirtschaftsplan erstellt.  
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan 2019 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der 
Gewinn- und Verlustrechnung: 
 Wirtschafts-
plan GuV Abweichung 
 T€ T€ T€ 
Einnahmen    
Umsatzerlöse 2.911  2.612  -299  
Sonstige betriebliche Erträge * 10.297  4.328  -5.969  
Erträge aus Beteiligungen 5.948  5.120  -828  
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0  170  170  
Summe Einnahmen 19.156  12.230 -6.926  
Ausgaben    
Materialaufwand    
– Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 846  727  -119  
– Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.900  2.244  -656  
Personalaufwand    
– Löhne und Gehälter 7.532  7.133  -399  
– soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.351  2.735  384  
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
1.403  1.027  -376  
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.594  2.900  -694  
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 530  596  66  
Sonstige Steuern 0  2  2  
Summe Ausgaben 19.156  17.364  -1.792  
Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0  -5.134  -5.134  
Städtischer Zuschuss* 0 4.173  4.173  
Jahresergebnis nach dem städtischen 
Zuschuss 0 -961 -961 
 
* Im Plan ist der der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten 
 
Die Gewinn - und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe  von 
./. 961 T€ aus, während der Wirtschaftsplan von einem Jahresergebnis in Höhe von 0 T€ ausging. 
7

Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie folgt erklären:  
- Umsatzerlöse 
Gegenüber der Planung ergaben sich Mindererlöse beim Institut Mathildenhöhe, da durch di e 
Bauverzögerung die geplante Sammlungsausstellung nicht stattfinden konnte ( - 160 T€).  
Weitere Mindererträge  gegenüber der Planung in Höhe von rd. 127 T€ sind bei der Akademie  
für Tonkunst entstanden aufgrund der Ermäßigungen für Mehrfachbelegungen von U nterricht 
innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft oder für In haberinnen und Inhaber der Teilhabecard.   
- Sonstige betriebliche Erträge:  
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 10.297 T€ fielen die sonstigen betrieblichen Erträge in 
Höhe von 4.328 T€ deutlich geringer aus.  Anders als in der Planung vorgesehen, erfolgt der 
Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position in der Gewinn - und Verlustrechnung 
und nicht unter den sonstig en betrieblichen Erträgen. Der Verlustausgleich ist mit 4.173 T€ 
deutlich niedriger als der ursprüngliche Planansatz von 6.311 T€.  
- Aufwendungen für bezogenen Leistungen  
Wesentlicher Grund für die Minderaufwendungen gegenüber dem Planansatz war auch hier, 
dass die Sammlungsausstellung nicht wie geplant stattfinden konnte ( - 600 T€) 
- Sonstige betriebliche Aufwendungen:  
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.594 T€ betrugen die Aufwendungen lediglich 
2.900 T€. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in der fehlenden Rechnungsstellung vom 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement über 277.000 € für die Verwaltungskostenanteile und in der 
verfügten Haushaltssperre, so dass entsprechend geringere Zuschüsse an Dritte bewilligt 
wurden. 
3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken) 
Nach §  19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer 
Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und 
kulturellen Einrichtungen bereitzust ellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter 
anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach. 
Wirtschaftliche Grundlage sind die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie 
dem Betrieb der Volkshochschule, der Musikschule, und  der Stadtbibliothek vereinnahmt werden 
sowie der städtische Zuschuss.  
Für 2019 war weiterhin die Maßgabe zur Haushaltskonsolidierung ein bestimmender Faktor auch 
in der Kulturförderung. Spielräume für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen waren nur innerhalb 
8

des gegenüber dem Vorjahr unveränderten Budgets durch interne Umschichtungen möglich. 
Vorgesehen war des Weiteren auch der Abschluss der Sanierungsmaßnahme der 
Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe verbunden mit einer großen Ausstellungseröffnung. 
Durch unvorhergesehene zusätzlich notwendige Arbeiten kam es aber zu deutlichen 
Verzögerungen im Bauablauf, so dass auch unter den Vorgaben des Advisory Board zum 
Weltkulturerbe die Wiedereröffnung nun endgültig auf 2023 verschoben wurde. 
Die Haushaltsplanung 2020 sieht mit 19,44 Mio. € im Ertrag und 19,76 Mio. € beim Aufwand einen 
nicht ausgeglichenen Haushalt vor. Vorgesehen ist dabei ein städtischer  Zuschuss von 
11,94 Mio. €. In der Ausführung bl eibt das Ergebnis voraussichtlich aber coronabedingt in allen 
Bereichen des Eigenbetriebs mit 18,2 3 Mio. € bei den Erträgen und 17,56 Mio. €  bei den 
Aufwendungen deutlich unter den Planwerten. 
Das Kulturgeschehen im Jahr 2020 wurde maßgebend durch das Coronavirus beeinflusst. Viele 
Kulturbetriebe und Kulturschaffende waren und sind dadurch weiterhin erheblich beeinträchtigt, 
Kulturangebote – Theater, Konzerte, Ausstellungen, Lesungen u. a. – waren über mehrere 
Wochen nicht oder nur u nter Auflagen möglich. Zur Unterstützung der Kulturschaffenden wurde 
trotz des nicht unerheblichen Einnahmeausfalls bei der Stadt entschieden, die Auszahlung der 
Zuschüsse zu 95  % freizugeben. Darüber hinaus wurde ein Hilfsfond s über 100.000 € für 
wirtschaftlich besonders betroffene Kulturvereine eingerichtet.  
Die Corona -Pandemie führt auch zu Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahmen auf der 
Mathildenhöhe. Die Fertigstellung der Ausstellungshallen erfolgt nun Ende 2021/Anfang 2022 , 
daran schließt sich ein  Probelauf an und für Sommer 2023 ist eine große Eröffnungsausstellung 
mit Werken aus der städtischen Kunstsammlung in Vorbereitung.  
Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung der Mathildenhöhe Darmstadt im Fokus mit den 
Künstlerhäusern, einem Parkpfl egewerk und dem Bau eines Besucherzentrums für d ie im Jahr 
2021 zum Weltkulturerbe erhobene Mathildenhöhe. Hierzu werden weitere Immobilien und 
Grundstücke vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum 01.01.2022 übernommen. 
In 2021 wurde durch politische Besc hlüsse die Volkshochschule und die Stadtbibliothek aus dem 
Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt überführt.  
Bei beiden Einrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren die Aufgabenstellungen und 
inhaltlichen Schwerpunkte in Richtung ihres jeweiligen Bildungsauftrages gewandelt, so dass eine 
Zuordnung zum Bildungsdezernat erfolgen wird. 
Dementsprechend verringerte sich in der Haushaltsplanung für 2021 die Erträge auf 15,56 Mio. € 
und die Aufwendungen auf 15,34 Mio. €. 
9

Auch in der Zukunft wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In Abhängigkeit 
von den Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein AG wird der 
Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschafts stadt Darmstadt angewiesen 
sein.  
Nur schwer  einschätzen lassen sich aktuell die Auswirkungen durch die am 24. Februar 2022 
begonnene Invasion russischer Streitkräfte in der Ukraine. Als Reaktion auf diese Invasion wurden 
und werden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen Russla nd, russische 
Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militärischen Konflikts und der 
bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind derzeit bereits bei den Energie - und 
Materialkostensteigerungen spürbar. Allerdings sind wesentliche ne gative Auswirkungen auf den 
Geschäftsverlauf nicht erkennbar. 
4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung  
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es 
gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Ris iken der Stadt eingegangenen 
Versicherungsverträge.  
Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die 
nachfolgend aufgeführten Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs 
abgeschlossen: 
1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht 
    (Personen-, Sach- und Vermögens-Drittschäden)  
unbegrenzt 
2. Eigenschadensversicherung  
    a) für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete  
    b) für Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder*innen         
 
125.000 € 
zusätzlich 125.000 €  
3. Strafrechtsschutzversicherung  
    (inkl. Dienstreise-Rechtsschutz und Verkehrsrechtschutz)  
2.000.000 € 
4. Sachversicherung  
   (Feuer, Leitungswasse r, Einbruchdiebstahl, Gebäude und   
Inhalt) 
ohne 
(jeweils aktueller Neuwert)  
5. Kfz-Feuerversicherung  Fahrzeuge zum Nennwert  
 
10

4.1 Sonstige Risikovorsorge  
Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen 
zurzeit nicht weiterverfolgt.  
 
Darmstadt, 7. September 2022  
 
 
 
 
 
Prof. Dr. Ludger Hünnekens  Bernhard Baum 
Erster Betriebsleiter  Kaufmännischer Betriebsleiter  
11

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
M4PDFUtilities V1.10
1

2
Anlage II
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2019
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A.
I.
1. Entgeltlich erworbene Software 18.788,00 23.030,00
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 24.974,00 30.437,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 2.286.530,00 2.364.040,00
2.330.292,00 2.417.507,00
II.
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 21.312.476,81 22.572.527,81
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 15.369,00 21.787,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.768.628,02 1.852.279,84
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.516.818,54 7.550.104,63
35.613.292,37 31.996.699,28
III.
Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,53
82.827.431,90 79.298.053,81
B.
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 19.946,36 19.946,36
II.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.180.677,93 1.080.019,70
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.495,87 0,00
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 7.374.935,70 3.150.649,20
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.882.242,51 779.583,84
10.440.352,01 5.010.252,74
III. 133.534,13 3.189.542,89
10.593.832,50 8.219.741,99
C. 35.911,59 35.242,46
93.457.175,99 87.553.038,26
A k t i v s e i t e
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Finanzanlagen

3
Anlage II
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A.
I. 15.500.000,00 15.500.000,00
II.
56.875.949,00 56.875.949,00
III. -4.746.323,16 -3.784.737,99
67.629.625,84 68.591.211,01
B. 1.806.240,54 1.720.061,87
C.
1. 4.806.725,00 4.775.031,00
2. 1.276.346,32 1.216.615,08
6.083.071,32 5.991.646,08
D.
1. 15.746.951,71 9.652.815,02
2. 703.349,68 388.229,63
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308.627,89 78.513,97
4. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 865.063,02 861.307,60
5. Sonstige Verbindlichkeiten 314.245,99 269.253,08
davon 
a) aus Steuern EUR 72.025,28 (Vorjahr EUR 73.427,44)
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.571,42
(Vorjahr EUR 1.868,20)
17.938.238,29 11.250.119,30
93.457.175,99 87.553.038,26
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Rücklagen
Allgemeine Rücklage
Bilanzverlust
Eigenkapital
Stammkapital
P a s s i v s e i t e
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten

5
Anlage II
2019 2018
EUR EUR
  1. 2.611.601,72 2.555.938,76
  2. 4.327.861,95 4.252.760,75
6.939.463,67 6.808.699,51
  3.
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 727.413,25 800.911,27
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.243.456,36 2.266.867,17
2.970.869,61 3.067.778,44
  4.
a) Löhne und Gehälter 7.133.016,15 7.005.511,26
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und 
für Unterstützung 2.734.447,91 2.373.875,09
davon für Altersversorgung EUR 1.157.290,62
(Vorjahr EUR 884.405,58)
9.867.464,06 9.379.386,35
  5.
1.027.376,17 1.404.779,15
  6. 2.900.264,27 3.980.450,41
  7. 5.120.028,28 1.702.130,28
8. 170.340,44 84.749,12
9. 596.393,70 576.875,19
davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 239.148,24
(Vorjahr EUR  235.609,55)
10. -5.132.535,42 -9.813.690,63
11. 1.858,17 1.242,32
12. -5.134.393,59 -9.814.932,95
13. 4.172.808,42 8.868.708,16
14. -961.585,17 -946.224,79
15. -3.784.737,99 -8.184.509,64
16. 0,00 5.345.996,44
17. -4.746.323,16 -3.784.737,99
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge 
Verlust aus dem Vorjahr
Bilanzverlust
Entnahmen aus Rücklagen
Erträge aus Beteiligungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Jahresverlust vor städtischem Zuschuss
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresverlust nach städtischem Zuschuss
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 
 
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2019 
 
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS - 
UND BEWERTUNGSMETHODEN 
 
Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Darmstadt. 
 
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2019 wird gemäß § 22 EigBGes  
nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rech-
nungslegungsvorschriften für große Kapitalg esellschaften in den aktuellen Fassungen aufge-
stellt. 
 
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-
tenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-
gesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn - 
und Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. 
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes 
mit einer An passung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemei-
ne Rücklage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewähr-
ten Zuschüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgswirk-
sam erfasst und in einem separaten Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ aus-
gewiesen. 
 
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten 
(Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-
len Nutzungsdauern, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den 
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstel-
lungskosten nicht aktiviert. Gerin gwertige Anlagegüter zwischen EUR  250,00 und 
EUR 1.000,00 werden über 5 Jahre abgeschrieben.  
 
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. 
7

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit 
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren 
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorge-
nommen worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.  Die sonstigen Vermö-
gensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
 
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet. 
 
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. 
 
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanz-
stichtag darstellen. 
 
Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. 
 
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für 
Zuschüsse und Zulagen eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
der bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag 
bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.  
 
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbar en Risiken und ungewissen Verbindlich-
keiten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 
 
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN - UND VER-
LUSTRECHNUNG 
 
Anlagevermögen 
 
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2019 sind als Be-
standteil des Anhangs als Anlage beigefügt. 
 
  
8

Beteiligungen 
 
Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen: 
 EUR 
HEAG Holding AG 27.140.285,88 
bauverein AG 17.743.561,65 
 
HEAG 
 
Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG, Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital 
in Höhe von nominal TEUR 15.916 beteiligt.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 
bis 900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00. 
 
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten: 
 
 Anteile am Grundkapital Aktien  
 EUR % Stück 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718 
Eigenbetrieb Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170 
BgA Bürgerhäuser und Märkte 5.695.670,00 11,7356 111.195 
Eigenbetrieb EAD Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842 
BgA Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075 
Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000 
Andere (Stadt- und Kreis-Sparkasse) 2.433.260,00 5,0136 47.504 
 48.533.260,00 100,0000 947.504 
Der Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte wurde zum 31. Dezember 2018 aufgelöst; die bis-
lang von ihm gehaltenen Anteile sind im BgA Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt verblieben.  
 
Die HEAG Holding AG erzielte 2019 ein Bilanzgewinn von TEUR 13.102 (2018: TEUR 25.014). 
Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2019 betrug TEUR 415.522. 
 
 
9

bauverein AG 
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 auf den Namen lautende Stückaktien der 
bauverein AG (5,86 %). 
 
Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2019 betrug TEUR 201.797 (oh-
ne eigene Anteile TEUR 184.185). 
 
Die HEAG besitzt insgesamt 165.700 Aktien mit einem Nominalwert von TEUR 172.367 und die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 11.361 Aktien mit einem Nominalwert von  
TEUR 11.818. 
 
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten: 
 
 Anteile am Grundkapital Aktien  
 EUR % Stück 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361 
HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700 
bauverein AG 17.612.210,73 8,728 16.931 
 201.797.175,87 100,0000 193.992 
 
Die bauverein AG erzielte 2019 einen Jahresüberschuss von TEUR 15.446 (2018 TEUR 
13.003). 
Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2019 betrug TEUR 321.173 (2018 
TEUR 317.708). 
 
10

Forderungen gegen die Stadt 
 
Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung: 
 
  31.12.2019  31.12.2018 
 EUR  EUR 
Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70  4.997.653,70 
Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50  -1.452.187,50 
Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00  -4.100.000,00 
Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel  -1.256.357,08  -717.185,51 
Forderung aus Zuschüssen 272.317,16  272.317,16 
Laufende Verrechnungen mit der Stadt 6.084.430,25  1.344.357,18 
Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.829.079,17  2.805.694,17 
 7.374.935,70  3.150.649,20 
 
Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden 
bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt. 
 
Sonstige Vermögensgegenstände 
 
 31.12.2019 31.12.2018  
 EUR EUR  
Forderungen an das Finanzamt 1.799.341,26 652.015,98  
Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land  
im Rahmen des Entschuldungsfonds 54.712,52 59.813,93  
Debitorische Kreditoren 12.916,40 56.987,75  
Übrige 15.272,33 10.766,18  
 1.882.242,51 779.583,84  
 
Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-
schüttungen in 2018 und 2019. 
 
 
11

Eigenkapital 
 
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Stand  Umgliederung  Jahresergebnis 
nach städt. 
Zuschuss 2018 
   Stand 
 
 01.01.2019  2019  2019    31.12.2019 
  EUR  EUR  EUR    EUR 
 Stammkapital 15.500.000,00  0,00  0,00    15.500.000,00 
 
Allgemeine Rück-
lage 
         
 56.875.949,00  0,00  0,00    56.875.949,00 
          
 Verlustvortrag -2.838.513,20  -946.224,79  0,00    -3.784.737,99 
 
Jahresverlust -946.224,79  946.224,79  -961.585,17    -961.585,17 
 
 68.591.211,01  0,00  --961.585,17    67.629.625,84 
Der Jahresverlust 2019 in Höhe von EUR 961.585,17 soll auf neue Rechnung vorgetragen wer-
den. 
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500. 
In der allgemeinen Rücklage sind unverändert mit EUR 4.624.283,91 Entschuldungshilfen aus 
dem ehemaligen kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten. 
 
Sonderposten 
 
Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewie-
sen. Die Auflösung erfolgt linear und prozentual in Höhe der Abschreibung der bezuschussten 
Vermögensgegenstände. Den Zuführungen im Wirtschaftsjahr 2019 von EUR 512.820,93 stan-
den Ausbuchungen von EUR 400.000,00 und Auflösungen von EUR 26.642,26 gegenüber, so 
dass sich die in den Sonderposten eingestellten Zuschüsse auf EUR 1.806.240, 54 erhöht ha-
ben. 
 
Pensionsrückstellungen 
 
Der Eigenbetrieb hat für Pensionsansprüche TEUR  4.807 zurü ckgestellt. Die Ermittlung der 
Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwert-
verfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. 
 
12

Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und de m 67. Lebensjahr) ge-
mäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Akti-
ven von 2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Be rücksichti-
gung einer Fluktuationsrate. 
 
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszins 
nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei 
einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der 
Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2019 verbindlich festge-
setzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit 
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für 
Pensionsansprüche TEUR  4.807 (Vorjahr TEUR  4.775) zurückgestellt. Die Entwicklung der 
Pensionsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt.  Der Zinsaufwand 
beträgt TEUR 117 (Vorjahr TEUR 145). 
 
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins 
und der Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszins beträgt TEUR 645. Der Betrag ist ausschüt-
tungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. 
Sonstige Rückstellungen 
 
Stand 
01.01.2019 
Inanspruch-
nahme ( I )/ 
Auflösung (A)  
2019 
 
Aufzin-
sung/ 
Abzinsung 
2019 
Zuführung 
2019 
Stand 
31.12.2019 
 TEUR TEUR  TEUR TEUR TEUR 
Beihilfen 732 123 ( I ) 12 72 672 
  21 ( A )    
Urlaubsansprüche 32 32 ( I ) 0 54 54 
Überstunden 39 39 ( I ) 0 29 29 
Altersteilzeit 15 0 ( I ) 0 130 145 
Ungewisse Verbindlichkeiten 83 83 ( I ) 0 73 73 
Archivierungskosten 30 -6 ( A ) 0 1 37 
Nebenkostenabrechnungen 50 50 ( A ) 0 29 29 
Sonstige Personalaufwendun-
gen 182 147 ( I ) 0 142 177 
Abschlusserstellung und  
-prüfung, Erstellung Steuererklä-
rungen 53 23 ( I ) 0 30 60 
  447 ( I )    
 1.216 65 (A) 12 560 1.276 
13

Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebe-
ne erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Ver-
wendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. 
 
Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 
67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihil-
feleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.  Bei einer Restlauf-
zeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. 
 
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebe-
ne erfolgte auf Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal 
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 
fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen 
Bundesbank für Dezember 2019 verbindlich festgesetzte und v eröffentlichte Zinssatz von 
1,97 % (Vorjahr 2,32 %)zugrunde. 
 
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wur-
den auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen 
Verwaltung für das Jahr 2019 ermittelt. 
 
Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeit-
guthaben sowie die Prämien der Mitarbeiter. 
 
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnah-
me des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19.  Juni 2013  
– IDW RS HFA 3. Bei der im Vorjahr abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung wu rde die 
Aufstockungsbeträge auf Grundlage des TV FlexAZ als zusätzliche Entlohnung klassifiziert. Bei 
den im Jahr 2019 neu abgeschlossenen abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen haben 
die Aufstockungsbeträge Abfindungscharakter. 
 
Sowohl für die zu le istenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im 
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet. 
 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be-
rechtigten von 2  %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von 
14

Klaus Heubeck verwendet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Ab-
zinsung vorgenommen. 
 
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach §  253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen 
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver-
einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von d er Deutschen Bundesbank für Dezem-
ber 2019 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,97 % zugrunde. 
 
Verbindlichkeiten 
 
 Davon mit einer Restlaufzeit 
 Gesamtbetrag 
31.12.2019 
bis zu einem 
Jahr über einem Jahr 
von mehr als 
fünf Jahren 
 EUR EUR EUR EUR 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.746.951,71 1.112.881,82 14.634.069,89 10.868.846,25 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 703.349,68 703.349,68 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 
Unternehmen 308.627,89 308.627,89 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Ei-
genbetrieben der Stadt 865.063,02 865.063,02 0,00 0,00 
Sonstige Verbindlichkeiten 314.245,99 314.245,99 0,00 0,00 
 17.938.238,29 3.304.168,40 14.634069,89 10.868.846,25 
 
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert. 
 
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von 
über einem Jahr mit TEUR 8.690, davon mehr als fünf Jahre TEUR 5.118. Alle anderen Ver-
bindlichkeiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 309 (Vorjahr 
TEUR 78) Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrie-
ben der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grund-
stückstausch im Jahr 2015, mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 12 Lieferungen und Leistungen und 
mit TEUR 99 (Vorjahr TEUR 93) übertragene Personalrückstellungen. 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 10 0 (Vorjahr TEUR 10 8) Verbindlichkeiten 
aus Spendengeldern enthalten. 
15

Umsatzerlöse 
 
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:  
 2019  2018 
 TEUR  TEUR 
Benutzungsgebühren 2.291  2.212 
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 63  59 
Einnahmen aus Verkauf 10  16 
Miet- und Pachtverträge 189  185 
Sonstiges 59  84 
 2.612  2.556 
Sonstige betriebliche Erträge 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Kostenerstattungen mit 
TEUR 2.306 (Vorjahr TEUE 2.252 ), die Zuweisungen vom Bund, Land und von übrigen Berei-
chen mit TEUR 1.690 (Vorjahr TEUR 1.661), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 
TEUR 88 (Vorjahr TEUR 98), die Erträge aus Spenden und Schenkungen mit TEUR 80 (Vorjahr 
TEUR 32)), Erträge aus Schuldendiensthilfen vom Land mit TEUR 70 (Vorjahr TEUR 73) Erträ-
ge aus der Auflösung des Sonderpostens fü r Investitionszuschüsse mit TEUR 27  (Vorjahr 
TEUR 37) sowie periodenfremde Erträge mit TEUR 8 (Vorjahr TEUR 2). 
 
Personalaufwand 
 
Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mit-
arbeiter und setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 2019  2018 
 TEUR  TEUR 
Beamtenbezüge 242  292 
Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 6.886  6.691 
Veränderung der Urlaubs- und Überstundenrückstellung 12  17 
Veränderung der Rückstellung für Lebensarbeitszeit -7  6 
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.734  2.374 
 9.867  9.379 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben einem Verwaltungskostenbeitrag, 
der entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus 
den Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde von TEUR 1.058 
16

(Vorjahr TEUR 1.408), Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von 
TEUR 1.092 (Vorjahr TEUR 1.239), die Aufstockungsbeträge der Rückstellung für Altersteilzeit-
vereinbarungen, die Abfindungscharakter haben von TEUR 76 (Vorjahr TEUR 0) sowie perio-
denfremde Aufwendungen von TEUR 251 (Vorjahr TEUR 752), die vollständig auf die Korrektu-
ren der Anlagen im Bau (Vorjahr T€ 749) entfallen. 
 
Erträge aus Beteiligungen 
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen wie im Vorjahr mit TEUR 770 die Ausschüttung der 
bauverein AG und mit TEUR 4.350 (Vorjahr TEUR 932) die HEAG. 
 
III. ERGÄNZENDE ANGABEN 
 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-
versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-
pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist. 
 
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigen-
betriebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 
 
Sonstige Pflichtangaben  
 
Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 7 (Vorjahr 8) Beamte und 209 
(Vorjahr 208) Beschäftigte tätig. 
 
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 TEUR 
Abschlussprüfungsleistungen 20 
 
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-
ternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Wirtschaftsjahr 2019 nicht. 
 
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses 
 
Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von EUR 961.585,17 (Verlust) soll auf 
neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
 
17

Betriebsleitung 
 
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2019 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster 
Betriebsleiter, und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, bestellt. 
 
Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Ver-
bindung mit § 285 Nr. 9 HGB. 
 
Betriebskommission 
 
Der Betriebskommission gehörten in 2019 an: 
 
a) Mitglieder des Magistrats 
 Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch 
 Herr Stadtkämmerer André Schellenberg 
 Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin 
 Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur 
  
b)  Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung 
 Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann, Innenarchitektin 
 Thomas Tramer, Lehrer 
 Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete a.D. 
 Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin 
 Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner 
 
c) Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG 
  
d) Mitglieder des Personalrats 
 Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte  
 Frau Deniz Würsch  
 
Im Berichtsjahr fanden 3 Sitzungen der Betriebskommission statt. 
 
Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.  
 
 
18

Nachtragsbericht 
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2019 sind keine Vorgänge von be sonderer Bedeutung 
eingetreten die Einfluss auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 haben. 
 
Die Betriebsleitung geht trotz der noch nicht eingedämmten Ausbreitung des Corona -Virus da-
von aus, dass sich für den Eigenbetrieb keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens -, 
Finanz- und Ertragslage ergeben und die Erreichung der geplanten Ziele für das Folgejahr nicht 
stark negativ beeinflusst werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Ausblick des 
Lageberichts. Eine Quantifizierung dieser Auswirkungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht mög-
lich. 
Am 24. Februar 2022 begann eine Inv asion russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion 
auf diese Invasion wurden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen 
Russland, russische Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militä-
rischen Konflikts u nd der bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb 
zum derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Zu erwarten sind deutliche Energie - und 
Materialkostensteigerungen. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind 
derzeit jedoch nicht absehbar.  
 
 
 
Darmstadt, 7. September 2022 
 
Betriebsleitung 
  
  
gez. Prof. Dr. Hünnekens gez. Baum 
(Erster Betriebsleiter) (Kaufmännischer Betriebsleiter) 
 
19

(Anlage zum Anhang) 
21 
Entwicklung des Anlagevermögens 2019

22 (Anlage zum Anhang)
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2019
01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 192.115,44 0,00 1.682,06 0,00 190.433,38
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 42.300,00 0,00 0,00 0,00 42.300,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 3.921.608,77 0,00 0,00 0,00 3.921.608,77
4.156.024,21 0,00 1.682,06 0,00 4.154.342,15
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit 
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 47.881.678,02 94.109,37 557.411,12 -34.091,46 47.384.284,81
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 191.522,58 0,00 33.780,70 0,00 157.741,88
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.624.774,53 68.058,76 6.545,87 0,00 4.686.287,42
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.550.104,63 4.966.713,91 34.091,46 34.091,46 12.516.818,54
60.248.079,76 5.128.882,04 631.829,15 0,00 64.745.132,65
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
109.287.951,50 5.128.882,04 633.511,21 0,00 113.783.322,33
Anlagevermögen gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten

23 (Anlage zum Anhang)
01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 Durch-
schnitt-
licher
Abschrei-
bungssatz
Durch-
schnitt-
licher
Restbuch-
wert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
169.085,44 4.242,00 1.682,06 0,00 171.645,38 18.788,00 23.030,00 2,23 9,87
11.863,00 5.463,00 0,00 0,00 17.326,00 24.974,00 30.437,00 12,91 59,04
1.557.568,77 77.510,00 0,00 0,00 1.635.078,77 2.286.530,00 2.364.040,00 1,98 58,31
1.738.517,21 87.215,00 1.682,06 0,00 1.824.050,15 2.330.292,00 2.417.507,00 2,10 56,09
25.309.150,21 782.032,59 19.374,80 0,00 26.071.808,00 21.312.476,81 22.572.527,81 1,65 44,98
169.735,58 6.418,00 33.780,70 0,00 142.372,88 15.369,00 21.787,00 4,07 9,74
2.772.494,69 151.710,58 6.545,87 2.917.659,40 1.768.628,02 1.852.279,84 3,24 37,74
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.516.818,54 7.550.104,63 0,00 100,00
28.251.380,48 940.161,17 59.701,37 0,00 29.131.840,28 35.613.292,37 31.996.699,28 1,45 55,01
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 44.883.847,53 0,00 100,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 44.883.847,53 0,00 100,00
29.989.897,69 1.027.376,17 61.383,43 0,00 30.955.890,43 82.827.431,90 79.298.053,81 0,90 72,79
KennzahlenAbschreibungen Restbuchwerte

1 
DEE00035327.1.1 
 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hin-
aus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und 
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen 
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass 
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

2 
DEE00035327.1.1 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, 
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu 
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, 
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys-
teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, 
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht 
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht 
beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

3 
DEE00035327.1.1 
 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus-
sen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das 
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können.  
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des 
Eigenbetriebs abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. 
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine 
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

4 
DEE00035327.1.1 
 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von 
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen 
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass 
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
Frankfurt am Main, den 7. September 2022 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Christiane Lawrenz   ppa. Michael Neutz 
Wirtschaftsprüferin   Wirtschaftsprüfer 
Die Unterschriften sind als qualifizierte eSignaturen im PDF enthalten.

Leerseite aus bindetechnischen Gründen

20000005223620
M4PDF-Engine V22.20

2023/0011

3006 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.01.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb Kultu r-
institute  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0011 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 04.01.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird mit einem Jahresverlust nach städtischen Zuschuss in Höhe von  
961.585,17 € festgestellt. 
 
2. Der Jahresverlust wird in volle Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.  
 
3. Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewater -
houseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme ausgelegt . 
 
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 201 9 entlastet

- 2 - 
Anlagen: JA_2019_Bericht_PwC  
JA_2019_Testatexemplar_PwC  
 
Die gebundenen Anlagen s tehen lediglich digital zur Verfügung!  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  4. Januar 2023  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat in Ihrer per Videokonferenz 
stattgefundenen Sitzung am 7. November 2022 den Bericht zum Jahresabschluss 201 9 zur 
Kenntnis genommen und das Ergebnis im Rahmen eines Umlaufbeschlusses festgestellt.  
 
Der Eigenbetrieb schloss das Wirtschaftsjahr 201 9 nach städtischem Zuschuss mit einem  
Verlust in Höhe von 961.585,17 € ab, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.  
 
Der Jahresverlust vor städtischem Zuschuss betrug 5.134.393,59 €. 
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die  
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr  2019. 
 
Zum Jahresverlust ist anzumerken, dass der Eigenbetrieb aus dem operativen Geschäft nie 
Gewinne erzielen kann. Primäres Ziel des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist die Bereitstellung 
eines vielfältigen Angebots von kulturellen Veranstaltungen und di e breite Förderung von ku l-
turellen Projekten. Weit über die Grenzen der Stadt hinaus sind die Kulturinstitute in den 
Bereichen der Literatur, der Musik sowie der bildenden und darstellenden Kunst ein Aushä n-
geschild für die Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 34
TOP 7
TOP 4
TOP 14

Orte (2)

  • Riedeselstraße 15
  • Schuchardstraße 11

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0011
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.01.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00