2020/0135
Förderantrag „Gemeindeschwester 2.0“ des HMSI
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Wissenschaftsstadt Darmstadt 02.04.2020 Dezernat V – Stabsstelle Sozialplanung und Projektkoordination Sylvia Klett, Julia Dohmen, Meike Henning 1 Förderantrag für das Programm „Gemeindeschwester 2.0“ des HMSI -Konzept- Problem-/Bedarfsanalyse, sozialräumliche Zuordnung: Nach Analyse der unterschiedlichen Stadtbezirke Darmstadts, unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien, wird der Bezirk Wixhausen als geeigneter Standort zur Verankerung der Gemeindeschwester identifiziert. Folgende Kriterien wurden miteinander verglichen und in Bezug zueinander gesetzt: − Soziometrische Daten des Sozialatlas von 2018 und des städtischen Datenreports von 2019 (Altersstruktur, Anzahl der Personen pro Haushalt, Menschen ausländischer Herkunft) − Versorgungslage und soziale Infrastruktur − Erfahrungsberichte der StadtteilbewohnerInnen und ehrenamtlich Engagierter, die an die Altenhilfeplanerin herangetragen wurden. Die Gemeinde Wixhausen wurde 1977 eingemeindet und erfuhr in den letzten rund 40 Jahren dadurch eine Urbanisierung. In Wixhausen leben 6.278 Personen - Stand 31.12.2018. 20,2% der StadtteilbewohnerInnen sind 65 Jahre alt oder älter. Damit verfügt der Stadtteil Wixhausen über den zweithöchsten Anteil älterer BewohnerInnen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (nach Eberstadt mit 20,8%). Wixhausen ist gemessen an seiner BewohnerInnenzahl ein kleiner Stadtteil, der über eine relativ große Fläche verfügt. 41% der StadtteilbewohnerInnen leben in einem Einpersonenhaushalt. Eine Studie der TU Darmstadt aus dem Jahr 2010 ergab, dass etwa drei Viertel der BewohnerInnen im Eigentum lebt. Entsprechend hoch ist der Wunsch so lange wie möglich im eigenen Haus bzw. der eigenen Wohnung zu bleiben. Grundsätzlich verfügen die Wixhäuser über eine überdurchschnittliche Wohnfläche pro Kopf, viele der sich im Eigentum befindlichen Wohnungen und Häuser sind aber nicht barrierefrei. Treppen erschweren die selbstständige Versorgung und behindern die Mobilität (vgl. Engfer 2010, 46). Die ärztliche Versorgungslage wird in Wixhausen, wie auch in allen Stadtteilen Darmstadts, laut Kassenärztlicher Vereinigung 2019 als gut (100%) eingestuft. Jedoch ist in Wixhausen ein Rückgang der ärztlichen Versorgung zu erkennen. Zwar sind hier noch ein praktischer Arzt, ein Facharzt für Allgemeinmedizin, eine Internistin und zwei Zahnärzte sowie zwei Apotheken vorhanden, dennoch herrscht aktuell in der BürgerInnenschaft ein anderes subjektives Empfinden: BürgerInnen aus Wixhausen melden, dass einige für sie wichtige Einrichtungen (Zahnarzt, Physiotherapie) und Geschäfte schließen (Information über die Interessenvertretung für die Bedarfe Älterer der Wissenschaftsstadt Darmstadt). Es ist kein ambulanter Pflegedienst und keine stationären Pflegeeinrichtungen vor Ort vorhanden. Wissenschaftsstadt Darmstadt 02.04.2020 Dezernat V – Stabsstelle Sozialplanung und Projektkoordination Sylvia Klett, Julia Dohmen, Meike Henning 2 Die faktisch gute medizinische Versorgungslage gewährleistet jedoch nicht, dass Hilfsbedürftige den Zugang zu Hilfe erhalten bzw. über entsprechende Hilfen und Angebote Kenntnis haben. Zielgruppe: Anders als in ländlichen Gebieten, in denen die Erreichbarkeit eines Arztes/einer Ärztin eine große Hürde für ältere Menschen darstellt, ist im städtischen Gebiet die Problematik der sozialen Vereinsamung und der daraus resultierenden psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen in den Fokus zu rücken. In städtischen Gebieten leben ältere Menschen oftmals ohne familiäre oder nachbarschaftliche Anbindung. Kleine Hilfen im Alltag, soziale Ansprache etc. bleiben durch die womöglich fehlende Fürsorge füreinander in urbanen Gebieten aus. Gerade in der akuten Krisensituation erzeugt durch den Ausbruch des Coronavirus zeigt sich deutlich, dass gerade ältere Menschen vor neuen Herausforderungen stehen und auf sich alleine gestellt sind, wenn gewohnte Abläufe stocken und die reguläre Versorgung (z.B. durch Medikamentenengpässe) nicht mehr gewährleistet ist. In Wixhausen sollen von der Gemeindeschwester ältere Menschen erreicht werden, die sich mehr und mehr aufgrund körperlicher, seelischer oder psychischer Belastungen aus dem sozialen und aktiven Leben zurückgezogen und keine Bezugspersonen vor Ort haben, die in regelmäßigem Kontakt mit ihnen stehen und im Bedarfsfall Verantwortung zur Hilfeleistung übernehmen würden. Gleichermaßen sollen ältere Menschen angesprochen werden, bei denen eine solche Entwicklung antizipiert werden kann. Bspw. ältere Menschen, die kürzlich ihren/ihre PartnerIn verloren haben, die eine plötzliche Mobilitätseinschränkung erleben etc.. Die Gemeindeschwester soll ihr Engagement vor allem auf jene Ältere richten, die schwer. erreichbar sind. Vernetzungsstrategie, Zusammenarbeit mit örtlichen Hilfestrukturen (professionelle und ehrenamtliche Hilfen), Kontaktaufnahme zu unterstützungsbedürftigen Personen: Seit 2010 besteht unter dem Dach des Deutschen Roten Kreuzes - Ortsverbands Wixhausen eine Initiative aus BewohnerInnen, „Aktive Senioren Wixhausen“, deren Ziele es sind: • infrastrukturelle, kulturelle und soziale Voraussetzungen zu schaffen, um möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben zu können, • intergenerative Möglichkeiten aufzubauen, • sich durch ehrenamtliches Engagement für die Gesellschaft einzubringen, • Vereinsamung entgegenzuwirken, • barrierefreies Leben und Wohnen zu ermöglichen. Die Gemeindeschwester soll als hauptamtliche Mitarbeiterin in enger inhaltlicher Zusammenarbeit mit der oben beschriebenen Initiative beim DRK verankert werden. (Eine Absichtserklärung zur Schließung des Kooperationsvertrags zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem DRK Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V . liegt bei.) Die Gemeindeschwester wird in Quartalsgesprächen mit VertreterInnen der Kommune über die Entwicklungen und Bedarfe im Stadtteil berichten. Ihre Berichte über die Bedarfslage in Wixhausen können zu einer besseren Weiterentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 02.04.2020 Dezernat V – Stabsstelle Sozialplanung und Projektkoordination Sylvia Klett, Julia Dohmen, Meike Henning 3 Altenhilfestrukturen beitragen. Daher ist eine intensive Zusammenarbeit mit der Altenhilfeplanung der Wissenschaftsstadt vorgesehen. Darüber hinaus stellt sich die Gemeindeschwester in den Arztpraxen, Apotheken und medizinischen Einrichtungen sowie Einrichtungen mit Angeboten für Ältere in Wixhausen vor und macht ihr Beratungs- und Hilfsangebot bekannt. Eine Kontaktaufnahme erfolgt grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person. Die Gemeindeschwester stellt sich und ihre Tätigkeit über unterschiedliche Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit vor. Sie entwickelt zielgruppengerechte Werbematerialien sowie Flyer für Multiplikatoren, die an zentralen Stellen der sozialen und medizinischen Infrastruktur ausgelegt werden. Pressemitteilungen sollen regelmäßig in der lokalen Zeitung, den kostenfreien Blättern und den Gemeindebriefen erscheinen. Die Gemeindeschwester nutzt die bestehenden Gremien und Arbeitsrunden vor Ort als Netzwerk und initiiert einen Runden Tisch für die AkteurInnen der Altenhilfe in Wixhausen. Ziele (welche strukturellen Veränderungen sollen durch die Gemeindeschwester erzielt werden?): 1. Oberziel: Die Lebenssituation älterer Menschen, die von Einsamkeit, psychischer, sozialer und seelischer Beeinträchtigung bedroht sind, hat sich durch die professionelle Beratung und Hilfestellung der Gemeindeschwester verbessert. Teilziel 1.1: Ältere Menschen, mit (psycho-)sozialen Problemlagen und oder körperlichen Beeinträchtigungen, die noch keine Hilfsangebote in Anspruch nehmen, wurden im Stadtteil Wixhausen identifiziert. Teilziel 1.2: Eine Kontakt- bzw. professionelle Beziehungsaufnahme zur o.g. Zielgruppe ist erfolgt und es wurde eine Bedarfsermittlung von der Gemeindeschwester vorgenommen. Beratungsgespräche haben stattgefunden und eine angemessene und von allen beteiligten Parteien akzeptierte und befürwortete Hilfeleistung wurde etabliert. Teilziel 1.3: Die Gemeindeschwester hält in regelmäßigen Abständen Kontakt zu ihren KlientInnen und überprüft, ob die etablierten Hilfen noch angemessen bzw. ausreichend sind. 2. Oberziel: In Wixhausen ist ein dichtes und lebendiges Netzwerk aller Akteure entstanden, die zur sozialen Teilhabe und zur körperlichen und geistigen Gesundheit älterer Menschen beitragen. Teilziel 2.1: Die Gemeindeschwester hat bestehende Netzwerke miteinander verknüpft, hat fehlende Akteure mit eingebunden und regt den regelmäßigen Austausch zu den für die Zielgruppe relevanten Themen an. Wissenschaftsstadt Darmstadt 02.04.2020 Dezernat V – Stabsstelle Sozialplanung und Projektkoordination Sylvia Klett, Julia Dohmen, Meike Henning 4 Teilziel 2.2: Die Gemeindeschwester überprüft stetig die (Hilfs-) Angebotslandschaft für ihre Zielgruppe, gleicht diese mit den ihrerseits erhobenen Bedarfen ab und spiegelt der Kommune Lücken oder Doppelstrukturen in Quartalsgesprächen wider. Sie bietet bei Bedarf fachliche Beratung und Hilfestellung beim Aufbau neuer (Hilfs-) Angebote im Stadtteil an. Welche Projekte mit ähnlicher oder gleicher Zielsetzung wurden in den letzten 5 Jahren (auch von anderer Seite) bereits gefördert? Auch in anderen Stadtteilen Darmstadts wird die Versorgungssicherheit älterer BewohnerInnen in Zusammenarbeit mit bürgerschaftlichen Initiativen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert. Mit Unterstützung der Altenhilfeplanung haben sich ehrenamtliche Hilfsnetzwerke entwickelt. Vereine, wie die Eberschaftshilfe in Eberstadt und Hiergeblieben e.V . in Kranichstein kümmern sich um die Bedarfe Älterer, um ihnen einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung und gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Zudem sind in diesen und weiteren Stadtteilen hauptamtliche „Kümmerer“ in Form von QuartiersmanagerInnen der Gemeinwesenarbeit und ProjektmanagerInnen spezieller Förderprojekte vorhanden. Diese hauptamtliche Unterstützung fehlt in Wixhausen. Laufzeit und Finanzierungsplan: Die Gemeindeschwester soll spätestens zum 3. Quartal 2020 ihre Arbeit aufnehmen und bis zum Jahresende 2020 eingearbeitet sein. Um eine nachhaltige und langfristige Unterstützung für die Zielgruppe zu gewährleisten, soll das Projekt bis 31.12.2024 durchgeführt werden. Im 3. Quartal 2024 wird zusätzlich zu den jährlich erfolgenden Berichten an das HMSI von der Gemeindeschwester ein Projektbericht vorgelegt, auf dessen Grundlage über eine Weiterfinanzierung entschieden werden kann. Ein angemessener Arbeitsplatz ist bereits vorhanden. Die laufenden Kosten des Arbeitsplatzes werden vom Deutschen Roten Kreuz Darmstadt-Stadt e.V . getragen und beinhalten die Raummiete und die Kosten der Arbeitsmittel. Die Personalkosten und Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen werden hiermit vom Land Hessen, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, beantragt. Da die Stelle erst mit Bewilligung des Förderantrags ausgeschrieben werden kann, können aktuell noch keine präzisen Angaben über die genauen Kosten gemacht werden. Laut der Förderausschreibung des HMSI ist eine Förderung einer Vollzeitbeschäftigung nach Entgeltgruppe 9 TV-H möglich. Orientiert an dem derzeitig festgelegten Jahresbrutto der höchsten Stufe, unter Berücksichtigung von Arbeitgeberkosten, Tarifsteigerungen und Weiterqualifikationen, sind mit Ausgaben von rund 55.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Arbeitsplatzbeschreibung: Das DRK Ortsverband Wixhausen stellt einen vollständig ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung. Das Büro der Gemeindeschwester soll in den Räumlichkeiten des DRK in der Falltorstraße 58, 64291 Darmstadt sein. Der Standort liegt zentral in Wixhausen, wodurch die Gemeindeschwester Seniorinnen und Senioren in Wixhausen bequem fußläufig erreichen kann Wissenschaftsstadt Darmstadt 02.04.2020 Dezernat V – Stabsstelle Sozialplanung und Projektkoordination Sylvia Klett, Julia Dohmen, Meike Henning 5 Aufgaben: Die Gemeindeschwester leistet eine präventive, aufsuchende Beratungs- und Informationsarbeit. Sie besitzt neben ihrem sozialarbeiterischen Kenntnisschatz medizinisches Grundwissen und kann somit eine Veränderung des körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheitszustands erkennen. Sie verschafft sich einen Überblick über die Versorgungssituation des/der Betroffenen, um anschließend in enger Abstimmung Unterstützungsleistungen anzuregen und zu koordinieren. Sie kennt die sozialraumbezogenen professionellen und ehrenamtlichen Angebote und nutzt und unterstützt das vorhandene Hilfenetzwerk. Sie vernetzt Hilfesuchende und Anbieter sowie die Anbieter untereinander. Die Gemeindeschwester leistet keine medizinische oder pflegerische Hilfe. Ihre Aufgabe ist es nicht, einen Pflegedienst oder Arzt/Ärztin zu ersetzen. Die Gemeindeschwester soll außerdem nicht die Aufgabe der ehrenamtlich Engagierten übernehmen. Sie soll die vorhandenen Strukturen ergänzen und dafür sorgen, dass sie für die Hilfesuchenden gut erreichbar sind. Literatur: Engfer, Uwe (2010) Alt werden im suburbanen Wohnquartier – Abschlussbericht zu einer Befragung der Generation 65plus in Darmstadt . Technische Universität Darmstadt. Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung (2019). Datenreport 2019 – Wissenschaftsstadt Darmstadt . Wissenschaftsstadt Darmstadt.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0135
Magistratsbeschluss -Nr.
134
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-003-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto: 48930-10
Betreff: Förderantrag „Gemeindeschwester 2.0“ des HMSI
Vorlage vom: 05.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Antragsstellung zu.
2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Antragsstellung zur Kenntnis.
Anlagen: 200402_FörderantragGS_DA_End
foerderausschreibung_2020
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 13.05.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.05.2020
Die Hessische Landesregierung möchte Menschen, die Hilfe brauchen, aber selbst keinen
Weg finden, diese Hilfe zu organisieren, mit einem Beratungsangebot von sogenannten
Gemeindeschwestern (m/w/d) unterstützen. (Die Bezeichnung „Gemeindeschwester“ wurde
vom Land Hessen vorgegeben und kann auf kommunaler Ebene umbenannt werden.
Selbstverständlich kann die Stelle von Menschen jeglichen Geschl echts und religiöser
Angehörigkeit ausgefüllt werden. Eine Namensänderung ist für Darmstadt im Nachgang
vorgesehen. Für die Antragsstellung wird nun aber weiterhin die Bezeichnung
„Gemeindeschwester“ beibehalten.)
Die Personalkosten der Gemeindeschwester werden zu 100% vom Land getragen und können
für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 beantragt werden. Eine Antragsstellung für jährlich
55.000 € wird beabsichtigt. Eine kommunale Finanzierung darüber hinaus ist nicht
vorgesehen. Die Antragsstellung erfolgt üb er die Kommune. Eine Zuwendungsvereinbarung
wird mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Darmstadt -Stadt e.V. geschlossen. Die
Verortung ist im DRK Ortsverband Wixhausen vorgesehen. Hier wird auch ein Arbeitsplatz
vom DRK bereitgestellt.
Anders als in ländlichen Gebieten, in denen die Erreichbarkeit eines Arztes/einer Ärztin eine
große Hürde für ältere Menschen darstellt, ist im städtischen Gebiet die Problematik der
sozialen Vereinsamung und der daraus resultierenden psychischen und körperlichen
Beeinträchtigungen in den Fokus zu rücken. In städtischen Gebieten leben ältere Menschen
oftmals ohne familiäre oder nachbarschaftliche Anbindung. Kleine Hilfen im Alltag, soziale
Ansprache etc. bleiben durch die womöglich fehlende Fürsorge füreinander in urban en
Gebieten aus. Gerade in der akuten Krisensituation erzeugt durch den Ausbruch des
Coronavirus zeigt sich deutlich, dass gerade ältere Menschen vor neuen Herausforderungen
stehen und auf sich alleine gestellt sind, wenn gewohnte Abläufe stocken und die r eguläre
Versorgung (z.B. durch Medikamentenengpässe) nicht mehr gewährleistet sind.
In Wixhausen sollen von der Gemeindeschwester ältere Menschen erreicht werden, die sich
mehr und mehr aufgrund körperlicher, seelischer oder psychischer Belastungen aus d em
sozialen und aktiven Leben zurückgezogen und keine Bezugspersonen vor Ort haben, die in
regelmäßigem Kontakt mit ihnen stehen und im Bedarfsfall Verantwortung zur Hilfeleistung
übernehmen würden. Gleichermaßen sollen ältere Menschen angesprochen werden , bei
denen eine solche Entwicklung antizipiert werden kann. Bspw. ältere Menschen, die kürzlich
ihren/ihre PartnerIn verloren haben, die eine plötzliche Mobilitätseinschränkung erleben etc..
Die Gemeindeschwester soll ihr Engagement vor allem auf jene Ält ere richten, die schwer.
erreichbar sind.
Nach Analyse der unterschiedlichen Stadtbezirke Darmstadts, unter Berücksichtigung
nachfolgender Kriterien, wird der Bezirk Wixhausen als geeigneter Standort zur Verankerung
der Gemeindeschwester identifiziert.
- Soziometrische Daten des Sozialatlas von 2018 und des städtischen Datenreports
von 2019 (Altersstruktur, Anzahl der Personen pro Haushalt, Menschen ausländischer
Herkunft)
- Versorgungslage und soziale Infrastruktur
- Erfahrungsberichte der StadtteilbewohnerIn nen und ehrenamtlich Engagierter, die an
die Altenhilfeplanerin herangetragen wurden.
-
In Wixhausen bestehen Altenhilfestrukturen, die zu einem großen Teil von ehrenamtlichem
Engagement getragen werden. Es ist keine hauptamtliche Stelle vor Ort, die das E hrenamt
unterstützt und mit hauptamtlichen Akteurinnen und Akteuren vernetzt. Eine
Gemeindeschwester kann an die bestehenden Strukturen anknüpfen und sie ausbauen.
Darmstadt, 05.05.2020
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Anlagen:
Förderausschreibung
Antrag der Stadt Darmstadt
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration HESSEN Förderausschreibung „Gemeindeschwester 2.0“ für das Jahr 2020 Die Hessische Landesregierung möchte Menschen, die Hilfe brauchen, aber selbst keinen Weg finden, diese Hilfe zu organisieren, mit einem Beratungsangebot von Gemeindeschwestern unterstützen. Ziel ist, diese Menschen in ihrer jeweiligen persönlichen Lebenssituation zu stärken und zu stabilisieren, eine Vereinsamung im Alter zu vermeiden und für eine möglichst langwährende Selbstständigkeit zu sorgen. Dabei geht es auch darum, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden. Für den Einsatz von Gemeindeschwestern 2.0 stehen im Haushaltsplan des Landes Hessen - vorbehaltlich der Zustimmung des Landesgesetzgebers - für die Haushaltsjahre 2020-2024 im Rahmen des Förderproduktes „Medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum“ Haushaltsmittel insgesamt in Höhe von 7.500.000 Euro zur Verfügung. Für die Förderrunde 2020 können ab sofort Anträge bis zum 30.10.2019 einqereicht werden. 1. Ziel der Förderung, Aufgabenbeschreibung Mit Gemeindeschwestern 2.0 sollen (psycho-)soziale Problemlagen bei Menschen auch ohne Pflegbedarf im Sinne des SGB XI aufgedeckt werden können, um eine Bedarfsermittlung und Organisation erforderlicher Hilfen zu ermöglichen. Für hilfebedürftige Menschen sollen dadurch die selbständige Lebensführung sowie die soziale Teilhabe so lange wie möglich unterstützt werden. Die Gemeindeschwester 2.0 kann bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen, indem sie einen sich abzeichnenden Unterstützungsbedarf im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung, Unterstützung im Alltag und sozialen Teilhabe bereits im Vorfeld von schwerer oder chronischer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit erfasst und in entsprechende Angebote Seite 1 von 5 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration HESSEN und Hilfen vor Ort vermittelt (Verweisberatung). Sie erbringt dabei selbst keine eigenen Leistungen nach dem SGB V, XI oder XII. Die Unterstützungsleistung der Gemeindeschwester hat sich immer an den Interessen des älteren Menschen zu orientieren. Zum Teil sollte die Erfüllung notwendiger sozialbetreuerische Hilfeleistungen (wie z.B. Begleitung zu einem weiterführenden Arzttermin, Unterstützung bei der Beschaffung von Medikamenten) auf Basis des Patientenwunsches auch durch die Gemeindeschwester 2.0 selbst erbracht werden können. 2. Antragsberechtigte Antragsberechtigt im Sinne dieser Ausschreibung sind a) niedergelassene Ärztinnen in hausärztlicher Tätigkeit oder Träger eines grundversorgenden medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit mindestens einem hausärztlichen Sitz, die eine Ausweitung ihres aufsuchenden Angebotes durch eine medizinische Fachangestellte mit dem Fokus auf Erfassung notwendiger Hilfen und Vermittlung von Unterstützungsstrukturen für ältere Patientinnen im Sinne eines Case Managements voranbringen wollen. Hierbei muss es sich um ein allgemein zugängliches Beratungsangebot für alle Bürgerinnen einer Region handeln, auch wenn sie nicht von der Hausarztpraxis oder dem MVZ medizinisch betreut werden. Näheres hierzu ist in Abschnitt 3 geregelt. b) Kommunen, die ein aufsuchendes Angebot zur Erfassung des erforderlichen Unterstützungsbedarfs älterer Menschen bereithalten oder etablieren wollen. Näheres hierzu ist in Abschnitt 3 geregelt. Eine geteilte Antragstellung durch Kommune und Hausarztpraxis ist ebenfalls möglich. 3. Förderkriterien, Finanzierungsart, zuwendungsfähige Ausgaben Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) übernimmt die Personalkosten, sofern diese Person folgende Kriterien erfüllt: • • Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Gesundheits- oder Pflegeberuf oder zum Sozialarbeiter/ zur Sozialarbeiterin Seite 2 von 5 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration HESSEN • Abgeschlossene Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten mit der Qualifikation als Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH oder vergleichbare Qualifikation) • Vertrautheit im Umgang mit älteren Menschen • Fähigkeit zum Erkennen einer häuslichen Versorgungssituation sowie eines Unterstützungsbedarfs • Fähigkeit, als Netzwerker*in in bestehende Hilfestrukturen vor Ort weiterzuvermitteln (z.B. Pflegestützpunkt, Bürgerverein, Mahlzeitendienst etc.) • Fähigkeit, koordinierende Funktion innerhalb der bestehenden Unterstützungsangebote trägerneutral zu übernehmen Zuwendungsfähige Ausgaben im Sinne dieser Ausschreibung sind: • Personalkosten äquivalent bis zur Entgeltgruppe 9 TV-H • Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Qualifikation zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) oder Weiterqualifikation für Case Management- Aufgaben entstehen. Die Anstellung mehrerer Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, ist förderfähig. Mit dem Förderantrag ist eine Arbeitsplatzbeschreibung und ein Versorgungskonzept vorzulegen, woraus die sozialräumliche Zuordnung der jeweiligen Gemeindeschwester und die Strategie zur Vernetzung erkennbar werden. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert vorrangig sozialräumliche Ansätze, die zu einer möglichst flächendeckenden Versorgung mit Leistungen der Gemeindeschwestern führen. Für Personen, die bereits in den Jahren 2018 und 2019 vom HMSI gefördert wurden, wird eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nach Nr. 1.3 W zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) genehmigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Sollten ergänzende Mittel für präventive Hausbesuche durch die Krankenkassen aus Mitteln des Präventionsgesetzes bereitgestellt werden, ist eine zusätzliche Finanzierung möglich und führt zu einer entsprechenden Erweiterung des Aufgabengebietes der Gemeindeschwester 2.0. Seite 3 von 5 ■ Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ■ 1 ^ 1 4 Verfahren ■ Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die E-Mail-Adresse qesundheitsnetze@hsm.hessen.de des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Ein Vordruck zur Antragstellung steht auf der Internetseite www.soziales.hessen.de/qesundheit zur Verfügung. Im Antrag sollte ein erkennbares Konzept zur Ausweitung der bisherigen Tätigkeiten im Bereich der sozialen Unterstützung älterer Menschen enthalten sein. Ansprechpartner für generelle Fragen zum Fördergegenstand und -verfahren ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Frau Janine Antenucci, Frau Ellen Körting Referat V 1 A „Gesundheitspolitik“ Sonnenberger Straße 2/2a 65193 Wiesbaden Tel.: 0611/3219-3852 oder-3390 E-Mail: qesundheitsnetze@hsm.hessen.de Anträge werden fortlaufend vom HMSI (Bewilligungsbehörde) geprüft. Sollten mehr Förderanträge eingehen, als Landesmittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Eingangsdatum des Förderantrags. Die Bewilligungsbehörde überwacht die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel. Die Zuwendungsempfänger und die von ihnen beauftragten Träger stellen einen jährlichen Verwendungsnachweis zur Verfügung und haben in jede vom HMSI für erforderlich gehaltene Überwachung und Überprüfung einzuwilligen. Das Nähere wird im Zuwendungsbescheid geregelt. Grundlage der Förderung bilden § 44 in Verbindung mit § 23 der LHO sowie die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Das Prüfungsrecht des Hessischen Rechnungshofs nach § 91 LHO ist zu beachten. HESSEN Seite 4 von 5 ■ Hessisches Ministerium für Soziales und Integration HESSEN Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration beabsichtigt, die Förderung von Gemeindeschwestern 2.0 fortzuführen und hierüber eine Förder-Richtlinie zu erlassen. Kai Klose Staatsminister Seite 5 von 5
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0135
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-003-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto: 48930-10
Betreff: Förderantrag „Gemeindeschwester 2.0“ des HMSI
Vorlage vom: 05.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Antragsstellung zu.
2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Antragsstellung zur Kenntnis.
Anlagen: 200402_FörderantragGS_DA_End
foerderausschreibung_2020
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.05.2020
Die Hessische Landesregierung möchte Menschen, die Hilfe brauchen, aber selbst keinen
Weg finden, diese Hilfe zu organisieren, mit einem Beratungsangebot von sogenannten
Gemeindeschwestern (m/w/d) unterstützen. (Die Bezeichnung „Gemeindeschwester“ wurde
vom Land Hessen vorgegeben und kann auf kommunaler Ebene umbenannt werden.
Selbstverständlich kann die Stelle von Menschen jeglichen Geschl echts und religiöser
Angehörigkeit ausgefüllt werden. Eine Namensänderung ist für Darmstadt im Nachgang
vorgesehen. Für die Antragsstellung wird nun aber weiterhin die Bezeichnung
„Gemeindeschwester“ beibehalten.)
Die Personalkosten der Gemeindeschwester werden zu 100% vom Land getragen und können
für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 beantragt werden. Eine Antragsstellung für jährlich
55.000 € wird beabsichtigt. Eine kommunale Finanzierung darüber hinaus ist nicht
vorgesehen. Die Antragsstellung erfolgt üb er die Kommune. Eine Zuwendungsvereinbarung
wird mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Darmstadt -Stadt e.V. geschlossen. Die
Verortung ist im DRK Ortsverband Wixhausen vorgesehen. Hier wird auch ein Arbeitsplatz
vom DRK bereitgestellt.
Anders als in ländlichen Gebieten, in denen die Erreichbarkeit eines Arztes/einer Ärztin eine
große Hürde für ältere Menschen darstellt, ist im städtischen Gebiet die Problematik der
sozialen Vereinsamung und der daraus resultierenden psychischen und körperlichen
Beeinträchtigungen in den Fokus zu rücken. In städtischen Gebieten leben ältere Menschen
oftmals ohne familiäre oder nachbarschaftliche Anbindung. Kleine Hilfen im Alltag, soziale
Ansprache etc. bleiben durch die womöglich fehlende Fürsorge füreinander in urban en
Gebieten aus. Gerade in der akuten Krisensituation erzeugt durch den Ausbruch des
Coronavirus zeigt sich deutlich, dass gerade ältere Menschen vor neuen Herausforderungen
stehen und auf sich alleine gestellt sind, wenn gewohnte Abläufe stocken und die r eguläre
Versorgung (z.B. durch Medikamentenengpässe) nicht mehr gewährleistet sind.
In Wixhausen sollen von der Gemeindeschwester ältere Menschen erreicht werden, die sich
mehr und mehr aufgrund körperlicher, seelischer oder psychischer Belastungen aus d em
sozialen und aktiven Leben zurückgezogen und keine Bezugspersonen vor Ort haben, die in
regelmäßigem Kontakt mit ihnen stehen und im Bedarfsfall Verantwortung zur Hilfeleistung
übernehmen würden. Gleichermaßen sollen ältere Menschen angesprochen werden , bei
denen eine solche Entwicklung antizipiert werden kann. Bspw. ältere Menschen, die kürzlich
ihren/ihre PartnerIn verloren haben, die eine plötzliche Mobilitätseinschränkung erleben etc..
Die Gemeindeschwester soll ihr Engagement vor allem auf jene Ält ere richten, die schwer.
erreichbar sind.
Nach Analyse der unterschiedlichen Stadtbezirke Darmstadts, unter Berücksichtigung
nachfolgender Kriterien, wird der Bezirk Wixhausen als geeigneter Standort zur Verankerung
der Gemeindeschwester identifiziert.
- Soziometrische Daten des Sozialatlas von 2018 und des städtischen Datenreports
von 2019 (Altersstruktur, Anzahl der Personen pro Haushalt, Menschen ausländischer
Herkunft)
- Versorgungslage und soziale Infrastruktur
- Erfahrungsberichte der StadtteilbewohnerIn nen und ehrenamtlich Engagierter, die an
die Altenhilfeplanerin herangetragen wurden.
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In Wixhausen bestehen Altenhilfestrukturen, die zu einem großen Teil von ehrenamtlichem
Engagement getragen werden. Es ist keine hauptamtliche Stelle vor Ort, die das E hrenamt
unterstützt und mit hauptamtlichen Akteurinnen und Akteuren vernetzt. Eine
Gemeindeschwester kann an die bestehenden Strukturen anknüpfen und sie ausbauen.
Darmstadt, 05.05.2020
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Anlagen:
Förderausschreibung
Antrag der Stadt Darmstadt
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Falltorstraße 58
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0135
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00