AKIB/0003/2025
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
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AKIB-0003-2025
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1 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen(KIB) Anregung der KIB an den Rat: Parkplätze für Menschen mit Behinderung Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. bei der Durchführung von Verkehrsversuchen und bei der Umsetzung neuer Verkehrsplanungen zu berücksichtigen, dass die Innenstadt für Menschen mit Behinderung mit ihren Fahrzeugen erreichbar bleibt. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zudem beauftragt, ein Modell zu entwickeln, um den aktuellen Bedarf an Stellplätzen in der Innenstadt zu ermitteln. 2. in der Heinrich-Brüning-Straße vor dem Stadthaus 1 mindestens 8 Parkplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten, wovon ein Stellplatz für einen Kleintransporter bemessen und ausgeschildert werden soll. 3. das vorhandene Angebot an Parkplätzen für Menschen mit Behinderung in der Innenstadt zu erweitern und insbesondere an folgenden Standorten weitere Parkplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten: Domplatz, Salzstraße (vom Servatiiplatz kommend), Ludgeristraße (vom Marienplatz kommend), Königsstraße (vor der AOK), Spiekerhof, Harsewinkelplatz, Servatiikirchplatz, Annette-Allee, Bahnhof (West- und Ostseite), Bereich Hafen (Kreativkai), (Aufzählung ist nicht abschließend) Im Bereich Domplatz, Königsstraße und Bahnhof (West- und Ostseite) soll je ein Stellplatz für einen Kleintransporter bemessen werden. 4. sicherzustellen, dass vorhandene Parkplätze für Menschen mit Behinderung nur abgebaut oder gesperrt werden, wenn ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wird. Dabei sind auch Parkplätze auf privaten Flächen, die nach der Stellplatzordnung ausgewiesen sind (z. B. bei Supermärkten, Freibädern, Mensen, etc.) zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch die entfallenen 2 Parkplätze am Aegidiitor / Ecke Stadtgraben. Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0003/2025 2 5. neue Parkplätze für Menschen mit Behinderung entsprechend der DIN 18040-3 für öffentlichen Verkehrs- und Freiraum und unter Berücksichtigung weiterer Anforderungen zu gestalten und vorhandene Parkplätze entsprechend anzupassen. Dazu sind mit der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB Kriterien für die Gestaltung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung zu entwickeln, 6. bei der Verlegung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung im Rahmen von Baustellen oder Veranstaltungen gleichwertige Ersatzparkplätze einzurichten und darüber rechtzeitig die AG 5 zu informieren und in der Presse zu berichten. 7. durch eine engmaschige Überwachung und Öffentlichkeitsarbeit, darauf hinzuwirken, dass Parkplätze für Menschen mit Behinderung nicht fehlbelegt werden. 8. bei der Ausweisung neuer Parkplätze für Menschen mit Behinderung, der Verbesserung bestehender Parkplätze und der Schaffung von Ersatzparkplätzen die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB intensiver zu beteiligen und die Zustimmung einzuholen. 9. zu prüfen, ob die neue bzw. die alte Stellplatzordnung der Stadt Münster bei der Einrichtung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung im privaten und öffentlichen Bereich angewandt werden muss. Begründung: Zu 1. Die moderne Gesellschaft basiert auf der Möglichkeit hoher Mobilität. Das Risiko einer Benachteiligung oder Ausgrenzung bestimmter Gruppen durch Senkung des Mobilitätsniveaus ist dann besonders groß. Aktuell werden viele unterschiedliche Modelle mit dem Ziel diskutiert, die Innenstadt Münsters Auto-frei zu gestalten. Es besteht die Sorge, dass im Rahmen der Beschlüsse und Entscheidungen die Innenstadt von Menschen mit Behinderung nicht mehr angemessen erreicht werden kann. Die gesellschaftliche Teilhabe am öffentlichen, sozialem und wirtschaftlichem Leben in einer Stadt ist für Alle ein Grundbedürfnis. Bei allen zukünftigen Überlegungen ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die (Innen-) Stadt Münsters für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Menschen mit Behinderung, erreichbar bleibt. Die Entwicklung eines Bedarfsmodells anhand von Parkausweiszahlen sowie von Nutzungsdauern der Nutzer/- innen könnte hier hilfreich sein. Auch der Bedarf von externen Besuchern (z.B. Weihnachtsmarkt) sollte bei der Untersuchung einfließen, um ein ausreichendes Angebot an Parkplätzen für Menschen mit Behinderung ev. auch temporär zur Verfügung zu stellen. 3 Zu 2. In der Heinrich-Brüning-Straße stehen nach der Sanierung des Stadthauses 1 nur noch 4 Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Dieses Angebot ist nicht ausreichend. Daher sind mindestens 4 weitere Parkplätze für Menschen mit Behinderung an dieser zentralen Stelle einzurichten. Die Parkplätze sind gut sichtbar zu markieren und von Fahrrädern und Rollern freizuhalten. Zu 3. Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB hat festgestellt, dass an einigen zentralen Stellen in der Innenstadt Parkplätze für Menschen mit Behinderung fehlen. Für einige Standorte wurden auch bereits Vorschläge entwickelt, so z.B., an der Königsstraße vor der AOK 2 zusätzliche, hintereinanderliegende Parkplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten. Ergänzend zur Prüfung der genannten Standorte sollte grundsätzlich geprüft werden, wie das vorhandene Parkplatzangebot für Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht erweitert werden kann. Dabei ist es wichtig, dass an zentralen Stellen möglichst immer mehrere Parkplätze für Menschen mit Behinderung eingerichtet werden. Immer mehr Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrende, können dank der weiterentwickelten Technik selbständig Autofahren. Diese Gruppe benutzt häufig neben einem PKW Kleintransporter, die an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung umgebaut und nachgerüstet wurden. Bei der Planung von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung sollten neben den PKW Stellplätzen immer auch Stellplätze für Kleintransporter (Sprinter) eingeplant werden oder die PKW Stellplätze müssen so angeordnet werden, dass ein Transporter gefahrlos einparken kann. Zu 4. Ein Abbau vorhandener Parkplätze für Menschen mit Behinderung ohne Schaffung von gleichwertigen Ersatzparkplätzen ist nicht hinnehmbar. Die Erreichbarkeit und die gesellschaftliche Teilhabe am Leben in der Innenstadt wird für Menschen mit Behinderung verhindert. Zu 5. Es gibt in der Innenstadt einige Parkplätze für Menschen mit Behinderung, die nicht den Anforderungen der Richtlinien und Empfehlungen entsprechen (z.B. Parkplätze am Domplatz, direkt am Markt, gegenüber von der Post). Diese sind anzupassen. Wichtig ist auch, Aspekte zu berücksichtigen, die aktuell noch nicht in den DIN- Normen enthalten sind. Unter anderem ist zu beachten, dass Rollstuhlfahrende genügend Platz zum Öffnen der Fahrertür bzw. für das Verlassen des Fahrzeugs über eine Rampe benötigen. Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind vor möglichen Schrankenanlagen anzulegen, so dass sie für alle Menschen anfahrbar und benutzbar sind. Parkplätze für Menschen mit Behinderung müssen gut gekennzeichnet sein, mit ausreichend großen Schildern und ggf. je nach Standort ergänzend mit Bodenmarkierungen und Piktogrammen (z.B. Einfärbung der Parkplätze in blau, wie bei der Fläche für Stadtteilautos am Albersloher Weg Höhe Haus Nr. 451, gegenüber der Sparkasse). Das Beispiel der roten Fahrradwege zeigt, dass farbige Flächen mit Piktogrammen besser wahrgenommen werden. Die Beschilderung ist so 4 anzubringen, dass keine Fahrräder angekettet werden können, die Menschen mit Behinderung das Ein- und Aussteigen unmöglich machen. Kriterien für die Gestaltung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung in Münster sollten gemeinsam mit der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB entwickelt und gestaltet werden. Zu 6. Kommt es durch Baustellen oder Veranstaltungen zu Verlegungen von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung, so müssen gleichwertige Ersatzparkplätze eingerichtet werden. Teilweise fehlt eine rechtzeitige Information über die Verlegung und manchmal sind die Ersatzparkplätze auch vor Ort nicht gut erkennbar. Daher müssen auch Ersatzparkplätze gut ausgeschildert und gekennzeichnet sein (siehe Punkt 5). Zu 7. Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind häufig fehlbelegt (z.B. Parkplätze vor der Post am Domplatz). Um dies zu verhindern, ist eine engmaschigere Überwachung erforderlich. Zudem muss die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert werden und über die Folgen von falsch geparkten PKW informiert werden. Hier werden hohe Abschleppkosten und Bußgelder verhängt. Räder und Roller auf und neben Parkplätzen für Menschen mit Behinderung müssen zeitnah entfernt werden. Zu 8. Die AG Stadtplanung und Verkehr möchte sich zukünftig stärker in die Planung und Veränderung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung einbringen. Dazu wird die AG 5 Ansprechpersonen benennen, so dass die Beteiligung bei einzelnen Planungen auch unabhängig von Sitzungen auf „kurzem Wege“ erfolgen kann. Zu 9. Konkret geht es hier zum Beispiel um die Frage, ob der Wegfall von zwei Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Grundstück des Studentenwerks der Mensa am Aasee an der Bismarckallee durch den nachträglichen Einbau eines Schrankensystems oder auch bei privat betriebenen Parkhäusern, wo sich die Schwerbehindertenparkplätze hinter der Schranke befinden, rechtmäßig ist. Ebenso wurden auf dem Schlossplatz durch den Betreiber 18 und auf dem Parkplatz Aegiditor 2 Behindertenparkplätze entfernt. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2019 eine eigene Stellplatzordnung verabschiedet. Daher ist zu prüfen, ob es gegenüber der alten Stellplatzordnung des Landes NRW Modifikationen bzgl. der Frage der Bereitstellung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung gibt. gez. Wulf Greiling
Beratungsverlauf (1)
Orte (13)
- Heinrich-Brüning-Straße
- Salzstraße
- Ludgeristraße
- Königsstraße
- Annette-Allee
- Bismarckallee
- Servatiiplatz
- Harsewinkelplatz
- Servatiikirchplatz
- Albersloher Weg
- Schlossplatz
- Domplatz
- Spiekerhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AKIB/0003/2025
- Typ
- Anregungen der KIB
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 17:08