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AKIB/0003/2025

Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Anregungen der KIB 18.06.2025

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AKIB-0003-2025

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AKIB-0003-2025

9801 Zeichen

1 
 
Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen(KIB) 
 
Anregung der KIB an den Rat: 
Parkplätze für Menschen mit Behinderung 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
1. 
bei der Durchführung von Verkehrsversuchen und bei der Umsetzung neuer 
Verkehrsplanungen zu berücksichtigen, dass die Innenstadt für Menschen mit 
Behinderung mit ihren Fahrzeugen erreichbar bleibt. In diesem Zusammenhang 
wird die Verwaltung zudem beauftragt, ein Modell zu entwickeln, um den 
aktuellen Bedarf an Stellplätzen in der Innenstadt zu ermitteln. 
2. 
in der Heinrich-Brüning-Straße vor dem Stadthaus 1 mindestens 8 Parkplätze 
für Menschen mit Behinderung einzurichten, wovon ein Stellplatz für einen 
Kleintransporter bemessen und ausgeschildert werden soll. 
3. 
das vorhandene Angebot an Parkplätzen für Menschen mit Behinderung in der 
Innenstadt zu erweitern und insbesondere an folgenden Standorten weitere 
Parkplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten:  
Domplatz, Salzstraße (vom Servatiiplatz kommend), Ludgeristraße (vom 
Marienplatz kommend), Königsstraße (vor der AOK), Spiekerhof, 
Harsewinkelplatz, Servatiikirchplatz, Annette-Allee, Bahnhof (West- und 
Ostseite), Bereich Hafen (Kreativkai), (Aufzählung ist nicht abschließend)  
Im Bereich Domplatz, Königsstraße und Bahnhof (West- und Ostseite) soll je 
ein Stellplatz für einen Kleintransporter bemessen werden.  
4. 
sicherzustellen, dass vorhandene Parkplätze für Menschen mit Behinderung 
nur abgebaut oder gesperrt werden, wenn ein gleichwertiger Ersatz geschaffen 
wird. Dabei sind auch Parkplätze auf privaten Flächen, die nach der 
Stellplatzordnung ausgewiesen sind (z. B. bei Supermärkten, Freibädern, 
Mensen, etc.) zu berücksichtigen. 
Hierzu zählen auch die entfallenen 2 Parkplätze am Aegidiitor / Ecke 
Stadtgraben. 
Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0003/2025

2 
 
5. 
neue Parkplätze für Menschen mit Behinderung entsprechend der DIN 18040-3 
für öffentlichen Verkehrs- und Freiraum und unter Berücksichtigung weiterer 
Anforderungen zu gestalten und vorhandene Parkplätze entsprechend 
anzupassen. Dazu sind mit der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB Kriterien 
für die Gestaltung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung zu 
entwickeln, 
6. 
bei der Verlegung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung im Rahmen 
von Baustellen oder Veranstaltungen gleichwertige Ersatzparkplätze 
einzurichten und darüber rechtzeitig die AG 5 zu informieren und in der Presse 
zu berichten. 
7. 
durch eine engmaschige Überwachung und Öffentlichkeitsarbeit, darauf 
hinzuwirken, dass Parkplätze für Menschen mit Behinderung nicht fehlbelegt 
werden. 
8.  
bei der Ausweisung neuer Parkplätze für Menschen mit Behinderung, der 
Verbesserung bestehender Parkplätze und der Schaffung von 
Ersatzparkplätzen die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB intensiver zu 
beteiligen und die Zustimmung einzuholen. 
9.  
zu prüfen, ob die neue bzw. die alte Stellplatzordnung der Stadt Münster bei 
der Einrichtung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung im privaten 
und öffentlichen Bereich angewandt werden muss. 
Begründung: 
Zu 1. 
Die moderne Gesellschaft basiert auf der Möglichkeit hoher Mobilität. Das Risiko 
einer Benachteiligung oder Ausgrenzung bestimmter Gruppen durch Senkung des 
Mobilitätsniveaus ist dann besonders groß. Aktuell werden viele unterschiedliche 
Modelle mit dem Ziel diskutiert, die Innenstadt Münsters Auto-frei zu gestalten. Es 
besteht die Sorge, dass im Rahmen der Beschlüsse und Entscheidungen die 
Innenstadt von Menschen mit Behinderung nicht mehr angemessen erreicht werden 
kann. Die gesellschaftliche Teilhabe am öffentlichen, sozialem und wirtschaftlichem 
Leben in einer Stadt ist für Alle ein Grundbedürfnis. Bei allen zukünftigen 
Überlegungen ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die (Innen-) Stadt Münsters für 
alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Menschen mit Behinderung, erreichbar 
bleibt. Die Entwicklung eines Bedarfsmodells anhand von Parkausweiszahlen sowie 
von Nutzungsdauern der Nutzer/- innen könnte hier hilfreich sein. Auch der Bedarf 
von externen Besuchern (z.B. Weihnachtsmarkt) sollte bei der Untersuchung 
einfließen, um ein ausreichendes Angebot an Parkplätzen für Menschen mit 
Behinderung ev. auch temporär zur Verfügung zu stellen.

3 
 
Zu 2.  
In der Heinrich-Brüning-Straße stehen nach der Sanierung des Stadthauses 1 nur 
noch 4 Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Dieses Angebot ist 
nicht ausreichend. Daher sind mindestens 4 weitere Parkplätze für Menschen mit 
Behinderung an dieser zentralen Stelle einzurichten. Die Parkplätze sind gut sichtbar 
zu markieren und von Fahrrädern und Rollern freizuhalten.  
Zu 3. 
Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB hat festgestellt, dass an einigen zentralen 
Stellen in der Innenstadt Parkplätze für Menschen mit Behinderung fehlen. Für einige 
Standorte wurden auch bereits Vorschläge entwickelt, so z.B., an der Königsstraße 
vor der AOK 2 zusätzliche, hintereinanderliegende Parkplätze für Menschen mit 
Behinderung einzurichten. Ergänzend zur Prüfung der genannten Standorte sollte 
grundsätzlich geprüft werden, wie das vorhandene Parkplatzangebot für Menschen 
mit Behinderung bedarfsgerecht erweitert werden kann. Dabei ist es wichtig, dass an 
zentralen Stellen möglichst immer mehrere Parkplätze für Menschen mit 
Behinderung eingerichtet werden.  
Immer mehr Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrende, können 
dank der weiterentwickelten Technik selbständig Autofahren. Diese Gruppe benutzt 
häufig neben einem PKW Kleintransporter, die an die Bedürfnisse der Menschen mit 
Behinderung umgebaut und nachgerüstet wurden. Bei der Planung von Stellplätzen 
für Menschen mit Behinderung sollten neben den PKW Stellplätzen immer auch 
Stellplätze für Kleintransporter (Sprinter) eingeplant werden oder die PKW Stellplätze 
müssen so angeordnet werden, dass ein Transporter gefahrlos einparken kann. 
Zu 4. 
Ein Abbau vorhandener Parkplätze für Menschen mit Behinderung ohne Schaffung 
von gleichwertigen Ersatzparkplätzen ist nicht hinnehmbar. Die Erreichbarkeit und 
die gesellschaftliche Teilhabe am Leben in der Innenstadt wird für Menschen mit 
Behinderung verhindert. 
Zu 5. 
Es gibt in der Innenstadt einige Parkplätze für Menschen mit Behinderung, die nicht 
den Anforderungen der Richtlinien und Empfehlungen entsprechen (z.B. Parkplätze 
am Domplatz, direkt am Markt, gegenüber von der Post). Diese sind anzupassen. 
Wichtig ist auch, Aspekte zu berücksichtigen, die aktuell noch nicht in den DIN-
Normen enthalten sind.  
Unter anderem ist zu beachten, dass Rollstuhlfahrende genügend Platz zum Öffnen 
der Fahrertür bzw. für das Verlassen des Fahrzeugs über eine Rampe benötigen. 
Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind vor möglichen Schrankenanlagen 
anzulegen, so dass sie für alle Menschen anfahrbar und benutzbar sind.  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung müssen gut gekennzeichnet sein, mit 
ausreichend großen Schildern und ggf. je nach Standort ergänzend mit 
Bodenmarkierungen und Piktogrammen (z.B. Einfärbung der Parkplätze in blau, wie 
bei der Fläche für Stadtteilautos am Albersloher Weg Höhe Haus Nr. 451, gegenüber 
der Sparkasse). Das Beispiel der roten Fahrradwege zeigt, dass farbige Flächen mit 
Piktogrammen besser wahrgenommen werden. Die Beschilderung ist so

4 
 
anzubringen, dass keine Fahrräder angekettet werden können, die Menschen mit 
Behinderung das Ein- und Aussteigen unmöglich machen. 
Kriterien für die Gestaltung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung in 
Münster sollten gemeinsam mit der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB entwickelt 
und gestaltet werden. 
Zu 6.  
Kommt es durch Baustellen oder Veranstaltungen zu Verlegungen von Parkplätzen 
für Menschen mit Behinderung, so müssen gleichwertige Ersatzparkplätze 
eingerichtet werden. Teilweise fehlt eine rechtzeitige Information über die Verlegung 
und manchmal sind die Ersatzparkplätze auch vor Ort nicht gut erkennbar. Daher 
müssen auch Ersatzparkplätze gut ausgeschildert und gekennzeichnet sein (siehe 
Punkt 5).  
Zu 7.  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind häufig fehlbelegt (z.B. Parkplätze vor 
der Post am Domplatz). Um dies zu verhindern, ist eine engmaschigere 
Überwachung erforderlich. Zudem muss die Bevölkerung für dieses Thema 
sensibilisiert werden und über die Folgen von falsch geparkten PKW informiert 
werden. Hier werden hohe Abschleppkosten und Bußgelder verhängt. Räder und 
Roller auf und neben Parkplätzen für Menschen mit Behinderung müssen zeitnah 
entfernt werden. 
Zu 8.  
Die AG Stadtplanung und Verkehr möchte sich zukünftig stärker in die Planung und 
Veränderung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung einbringen. Dazu wird 
die AG 5 Ansprechpersonen benennen, so dass die Beteiligung bei einzelnen 
Planungen auch unabhängig von Sitzungen auf „kurzem Wege“ erfolgen kann. 
Zu 9. 
Konkret geht es hier zum Beispiel um die Frage, ob der Wegfall von zwei 
Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Grundstück des Studentenwerks der Mensa 
am Aasee an der Bismarckallee durch den nachträglichen Einbau eines 
Schrankensystems oder auch bei privat betriebenen Parkhäusern, wo sich die 
Schwerbehindertenparkplätze hinter der Schranke befinden, rechtmäßig ist. Ebenso 
wurden auf dem Schlossplatz durch den Betreiber 18 und auf dem Parkplatz 
Aegiditor 2 Behindertenparkplätze entfernt. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 
2019 eine eigene Stellplatzordnung verabschiedet. Daher ist zu prüfen, ob es 
gegenüber der alten Stellplatzordnung des Landes NRW Modifikationen bzgl. der 
Frage der Bereitstellung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung gibt. 
gez. Wulf Greiling

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Rat
TOP 10.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Heinrich-Brüning-Straße
  • Salzstraße
  • Ludgeristraße
  • Königsstraße
  • Annette-Allee
  • Bismarckallee
  • Servatiiplatz
  • Harsewinkelplatz
  • Servatiikirchplatz
  • Albersloher Weg
  • Schlossplatz
  • Domplatz
  • Spiekerhof

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Details

Aktenzeichen
AKIB/0003/2025
Typ
Anregungen der KIB
Datum
18.06.2025
Erstellt
18.06.2025 17:08