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2012/0181

Anmeldung Mathildenhöhe zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste der UNESCO-Weltkulturerbestätten

Magistratsvorlage 22.05.2012

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2012/0181

6230 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.06.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Kulturamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0181 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Anmeldung Ma thildenhöhe zur  Aufnahme in die deutsche Tentativliste der UNESCO-
Weltkulturerbestätten 
 
Vorlage vom: 22.05.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt dem Antrag an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zur 
Aufnahme in die deutsche Tentativliste der UNESCO-Weltkulturerbestätten zu. 
 
2. Der Magistrat nimmt Kenntnis über die Voraussetzungen und Modalitäten sowie den Zeitrahmen des 
Bewerbungsverfahrens. 
 
3. Der Antrag zur Aufnahme in die Tentativliste ist nicht mit finanziellen und sonstigen Verpflichtungen 
verbunden. 
 
4. Der Magistrat beauftragt den Koordinator Mathildenhöhe in Zusammenarbeit mit der Abteilung 
Denkmalschutz und Denkmalpflege weitere öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema 
„Weltkulturerbe“  für die Bürgerschaft vorzubereiten und durchzuführen.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.05.2012  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29. Januar 2008 die Entwicklung einer 
Gesamtkonzeption zur weiteren Erhaltung, Entwicklung und Sanierung sowie möglicher baulicher 
und gärtnerischer Ergänzungen der Künstlerkolonie Mathildenhöhe beschlossen.  
 
Mit Beschluss vom 3. September 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung die vom Koordinator 
Mathildenhöhe in einer 1. Phase erstellte Rahmenkonzeption Mathildenhöhe zur Kenntnis 
genommen und deren Weiterentwicklung beauftragt. Darüber hinaus wurde die Fortführung der 
Prüfung einer Anmeldung der Künstlerkolonie Mathildenhöhe zum Weltkulturerbe in 
Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege sowie die Vorbereitung der erforderlichen 
kunst- und architekturhistorischen Gutachten beschlossen. 
 
Am 28. Februar 2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Übernahme der 
Empfehlungen des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 2. Februar 2011 zur Entwicklung 
der Mathildenhöhe.  
 
Mit Schreiben vom 16. August 2011 hat Oberbürgermeister und Kulturdezernent Jochen Partsch der 
Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst offiziell das Interesse der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt an einer Anmeldung zur Aufnahme in die Tentativliste der Weltkulturerbestätten 
mitgeteilt. In einem Antwortschreiben des Ministeriums vom 23. September 2011 wird die 
Unterstützung, die Mathildenhöhe als Hessischen Eintragungswunsch in das Verfahren 
einzubringen, zugesichert. 
 
Das von Professor Werner Oechslin/Einsiedeln (Schweiz) erstellte Gutachten liegt seit Sommer 
2011 vor. Es wurde der Bürgerschaft am 29. Februar 2012 in einer ersten öffentlichen Veranstaltung 
vorgestellt und in gedruckter Form sowie auf den Internetseiten der Stadt veröffentlicht. Es handelt 
sich hier um eine wissenschaftliche Expertise, die sich an Fachleute richtet und zu dem eindeutigen 
Ergebnis gelangt, dass die Künstlerkolonie Mathildenhöhe in verschiedener Hinsicht die Kriterien für 
eine Weltkulturerbestätte erfüllt.  
 
Nach dem fachlichen Urteil des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, das die Stabsstelle für 
Hessische Welterbestätten inne hat, ist das von Professor Oechslin vorgelegte kunsthistorische 
Gutachten bestens geeignet, den Aufnahmeantrag in die Tentativliste mit zu begründen. 
 
 
Voraussetzungen, Modalitäten und Zeitrahmen des Antragsverfahrens 
 
Der aktuelle Stichtag 1. August 2012 für die Abgabe des Antrages beim Ministerium für 
Wissenschaft und Kunst bezieht sich ausschließlich auf die Aufnahme in die deutsche Tentativliste 
(Warteliste) und noch nicht 
in die Liste der UNESCO Weltkulturerbestätten.  
 
Erst nach einer Evaluation durch ein Gutachtergremium wird voraussichtlich im Jahr 2013 
entschieden, ob die Künstlerkolonie Mathildenhöhe in die Tentativliste aufgenommen wird.  
 
Der genaue Ablauf des gesamten Verfahrens muss zusammen mit dem Landesamt für 
Denkmalpflege Hessen bearbeitet werden.

- 4 - 
 
Der Antrag zur Aufnahme in die Tentativliste wird zur Zeit inhaltlich in Zusammenarbeit zwischen 
dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und der vom Koordinator Mathildenhöhe begleiteten 
wissenschaftlichen Arbeitsgruppe Mathildenhöhe ausgearbeitet und soll vom Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt rechtzeitig vor dem Stichtag beim Ministerium für  Wissenschaft und 
Kunst eingereicht werden.  
 
Außer dem Gutachten wird die überarbeitete Rahmenkonzeption Mathildenhöhe, in der die 
Geschichte und der gesamte Bestand der Künstlerkolonie an Bauten, Kunstwerken und Gärten 
ausführlich beschrieben und dokumentiert ist, dem Antrag beigefügt.   
 
 
Finanzielle und sonstige Verpflichtungen der Stadt 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt geht mit dem Antrag zur Aufnahme in die Tentativliste keine 
finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen ein. Sie kann jederzeit den Antrag zurückziehen bzw. 
muss diesen nicht weiter verfolgen. 
 
Die im Rahmen des Antrags notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten der Arbeitsgruppe 
Mathildenhöhe und des Koordinators Mathildenhöhe werden aus vorhandenen Spendenmitteln, die 
für diesen Zweck eingegangen sind, finanziert. 
 
 
Informationsveranstaltungen zu Weltkulturerbefragen 
 
Die nächste öffentliche Veranstaltung soll am 27. Juni 2012 stattfinden und sich der Aktualisierung 
der Rahmenkonzeption Mathildenhöhe sowie den Erfahrungen der Stadt Kassel im Rahmen ihres 
Antragsverfahren zur Aufnahme des Parks Wilhelmshöhe in die Liste der UNESCO 
Weltkulturerbestätten widmen. 
 
 
Darmstadt, 22. Mai 2012 
41-Lo 
 
 
Dezernent I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0181
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.05.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00