2012/0181
Anmeldung Mathildenhöhe zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste der UNESCO-Weltkulturerbestätten
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2012/0181
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.06.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Kulturamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0181 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Anmeldung Ma thildenhöhe zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste der UNESCO- Weltkulturerbestätten Vorlage vom: 22.05.2012 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt dem Antrag an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste der UNESCO-Weltkulturerbestätten zu. 2. Der Magistrat nimmt Kenntnis über die Voraussetzungen und Modalitäten sowie den Zeitrahmen des Bewerbungsverfahrens. 3. Der Antrag zur Aufnahme in die Tentativliste ist nicht mit finanziellen und sonstigen Verpflichtungen verbunden. 4. Der Magistrat beauftragt den Koordinator Mathildenhöhe in Zusammenarbeit mit der Abteilung Denkmalschutz und Denkmalpflege weitere öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema „Weltkulturerbe“ für die Bürgerschaft vorzubereiten und durchzuführen. - 2 - Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.05.2012 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29. Januar 2008 die Entwicklung einer Gesamtkonzeption zur weiteren Erhaltung, Entwicklung und Sanierung sowie möglicher baulicher und gärtnerischer Ergänzungen der Künstlerkolonie Mathildenhöhe beschlossen. Mit Beschluss vom 3. September 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung die vom Koordinator Mathildenhöhe in einer 1. Phase erstellte Rahmenkonzeption Mathildenhöhe zur Kenntnis genommen und deren Weiterentwicklung beauftragt. Darüber hinaus wurde die Fortführung der Prüfung einer Anmeldung der Künstlerkolonie Mathildenhöhe zum Weltkulturerbe in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege sowie die Vorbereitung der erforderlichen kunst- und architekturhistorischen Gutachten beschlossen. Am 28. Februar 2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Übernahme der Empfehlungen des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 2. Februar 2011 zur Entwicklung der Mathildenhöhe. Mit Schreiben vom 16. August 2011 hat Oberbürgermeister und Kulturdezernent Jochen Partsch der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst offiziell das Interesse der Wissenschaftsstadt Darmstadt an einer Anmeldung zur Aufnahme in die Tentativliste der Weltkulturerbestätten mitgeteilt. In einem Antwortschreiben des Ministeriums vom 23. September 2011 wird die Unterstützung, die Mathildenhöhe als Hessischen Eintragungswunsch in das Verfahren einzubringen, zugesichert. Das von Professor Werner Oechslin/Einsiedeln (Schweiz) erstellte Gutachten liegt seit Sommer 2011 vor. Es wurde der Bürgerschaft am 29. Februar 2012 in einer ersten öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und in gedruckter Form sowie auf den Internetseiten der Stadt veröffentlicht. Es handelt sich hier um eine wissenschaftliche Expertise, die sich an Fachleute richtet und zu dem eindeutigen Ergebnis gelangt, dass die Künstlerkolonie Mathildenhöhe in verschiedener Hinsicht die Kriterien für eine Weltkulturerbestätte erfüllt. Nach dem fachlichen Urteil des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, das die Stabsstelle für Hessische Welterbestätten inne hat, ist das von Professor Oechslin vorgelegte kunsthistorische Gutachten bestens geeignet, den Aufnahmeantrag in die Tentativliste mit zu begründen. Voraussetzungen, Modalitäten und Zeitrahmen des Antragsverfahrens Der aktuelle Stichtag 1. August 2012 für die Abgabe des Antrages beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst bezieht sich ausschließlich auf die Aufnahme in die deutsche Tentativliste (Warteliste) und noch nicht in die Liste der UNESCO Weltkulturerbestätten. Erst nach einer Evaluation durch ein Gutachtergremium wird voraussichtlich im Jahr 2013 entschieden, ob die Künstlerkolonie Mathildenhöhe in die Tentativliste aufgenommen wird. Der genaue Ablauf des gesamten Verfahrens muss zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen bearbeitet werden. - 4 - Der Antrag zur Aufnahme in die Tentativliste wird zur Zeit inhaltlich in Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und der vom Koordinator Mathildenhöhe begleiteten wissenschaftlichen Arbeitsgruppe Mathildenhöhe ausgearbeitet und soll vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt rechtzeitig vor dem Stichtag beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht werden. Außer dem Gutachten wird die überarbeitete Rahmenkonzeption Mathildenhöhe, in der die Geschichte und der gesamte Bestand der Künstlerkolonie an Bauten, Kunstwerken und Gärten ausführlich beschrieben und dokumentiert ist, dem Antrag beigefügt. Finanzielle und sonstige Verpflichtungen der Stadt Die Wissenschaftsstadt Darmstadt geht mit dem Antrag zur Aufnahme in die Tentativliste keine finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen ein. Sie kann jederzeit den Antrag zurückziehen bzw. muss diesen nicht weiter verfolgen. Die im Rahmen des Antrags notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten der Arbeitsgruppe Mathildenhöhe und des Koordinators Mathildenhöhe werden aus vorhandenen Spendenmitteln, die für diesen Zweck eingegangen sind, finanziert. Informationsveranstaltungen zu Weltkulturerbefragen Die nächste öffentliche Veranstaltung soll am 27. Juni 2012 stattfinden und sich der Aktualisierung der Rahmenkonzeption Mathildenhöhe sowie den Erfahrungen der Stadt Kassel im Rahmen ihres Antragsverfahren zur Aufnahme des Parks Wilhelmshöhe in die Liste der UNESCO Weltkulturerbestätten widmen. Darmstadt, 22. Mai 2012 41-Lo Dezernent I Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0181
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.05.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00