Mitteilung über die Benennung eines neuen beratenden Pflichtmitgliedes für den Jugendhilfeausschuss
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4325/2016 vom 04.01.2017
Stand: Am 14.02.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 4325/2016 Freigabedatum 02.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitteilung über die Benennung eines neuen beratenden Pflichtmitgliedes für den Jugendhilfeausschuss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Polizeipräsidium Köln Herrn Bernhard Drescher anstelle des bisherigen, stellvertretenden Mitgliedes Frau Elke Polage als beratendes Pflichtmitglied für den Jugendhilfeausschuss benannt hat. Jugendhilfeausschuss 17.01.2017 Rat 14.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 5 I Nr.6 1.AG-KJHG und § 4 III g der Satzung des Jugendamtes gehört dem Jugendhilfeaus- schuss ein beratendes Pflichtmitglied der Polizei an, welches von der entsendenden Stelle bestellt wird. Mit Schreiben vom 21.11.2016 teilt das Polizeipräsidium Köln mit, dass Herr Bernhard Drescher künf- tig die Vertretung des derzeitigen Hauptmitgliedes Herrn Bernd Reuther wahrnehmen wird (Anlage 1). Frau Elke Polage verliert damit ihren Sitz im Jugendhilfeausschuss. -
Anlage 1 (Schreiben PP Köln)
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| Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln s Amt für Kinder, Jugend und Familie F I Eingang 2? 4 Nov, 2016 Amt für Kinder, Jugend und Familie tadt Köln r. Dr. Agnes Klein Ottmar-Pohl-Platz 1 5 1193 Köln Polizeipräsidium Köln kl am Seite 1 von2 | A W ‚Aktenzeichen: Direktion Kriminalität > Y, u yu Dirk FüSt - 62.19.02 - 7 2 f bei Antwort bitte angeben DL. he KHK Drescher SA Teiefon—0221-229-8022 Bestellung von Pflichtmitgliedern des Jugendhilfeausschu Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - Vertreter der Polizei Sehr geehrte Frau Dr. Klein, - 5 Z a (Lelelefax 0221-228-8012 Fe @polizei.nrw.de Raum aufgrund personeller Veränderungen im Polizeipräsidium Köln teile ich Ihnen mit, dass ab dem 01.01.2017 als Vertreter der Behörde in der Dienstgebäude: Funktion als Pflichtmitglied nach $ 71 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch Walter-Pauli-Ring 2-8 SGB VIII) und 8 5 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Ausführung des Kin- 51103 Köln der- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) Herr Bernd Reuther, geb. 27.06.1963, Dienstanschrift: PP Köln, Kriminalkommissariat 46, Salierring 42, 50677 Köln, Telefon 0221-229-0 Telefax 0221-229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de www.koeln.polizei.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Tel. 0221 /229 - 8570, Fax 0221 / 229 — 8572, Straßenbahn-Linien 1 und 9 E-Mail dienstl.: bernd.reuther@polizei.nrw.de, Haltestelle: Kalk Post u nd als sein Vertreter He S-Bahn-Linien S 12, S 13 sowie RB 25 Haltestelle: Trimbornstraße WPERHERRERERSIEN er. 12.03.1965, Zahlungen an Dienstanschrift: . Landeskasse Düsseldorf PP Köln, Führungsstelle Direktion Kriminalität, Kto-Nr.: 965 60 Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln, Tel. 0221 /229 - 8022, Fax 0221 / 229 - 8012, BLZ: 300 500 00 Helaba TV-Nr.: 03036316 IBAN: E-Mail dienstl.: bernhard.drescher@polizei.nrw.de, EHER b estellt werden. BIC: WELADEDDXXX Herr Reuther ist bereits in der Funktion als Pflichtmitglied tätig, Herr Seite 2 von 2 Drescher ersetzt Frau Polage, die bisher als Vertreterin von Herrn Reuther bestellt war. Sitzungsunterlagen bzw. andere Mitteilungen bitte ich beiden unter den Dienstanschriften zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen irgen/Mathies
Beratungsverlauf
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17.01.2017
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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