2587/2018
Bürgereingabe gemäß § 24 GO; "Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zwischen Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße" Az. 02-1600-18/18)
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Anlage 2 Plan zum Buergerantrag
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14.81 D E A C B C B F H B Position nur exemplarisch G Beschleunigungsstrecke2 spurig Schallschutzwand auch über die Brücke hinaus führen Bauhöhe / Ausführung der neuen Wand sollte sich auch einen erhöhten Schallschutz für die bestehenden Gebäude erreichen (Kompensation für Mehrbelastung) I A B Angabe der Geschosse weicht ab (Grünplan/B-Plan) Warum wird nicht die Firsthöhe des nächsten bestehenden Gebäudes (68.5m) übernommen Wird der erhöhten Schallemmission der gegenüberliegenden schutzbedürftigen Wohnbebauung Rechnung getragen (Trichterwirkung) (Gebäudeform, Struktur) Wird der erhöhten Luftemmission der gegenüberliegenden schutzbedürftigen Wohnbebauung Rechnung getragen- deutlich hohes Verkehrsaufkommen möglichst viel Baumbestand neben der hohen Eiche belassen (D) , Zusätzlich könnte die Bekleidung der zur Einfahrt gerichteten Hausfassade mit absorbierender Mooswand ausgestattet werden,und auf diese Weise einen Teil der neu dazukommenden Schadstoffbelastung kompensieren. D B A C B D E Vogelsangerstraße komplett Tempo 30 Erhöhung der Sicherheit und Übersichtlichkeit für Fußgänger , Fahrradfahrer, LKW,PKW Streßreduzierung für den einfahrenden Verkehr , Schall- und Schadstoffemission wird verringert Flankierend sollte das auch überprüft werden durch Blitzer, Der Einsatz von 2 Zebrastreifen auf dem Straßenstück würden generell das Tempo herausnehmen und zu erhöhter Aufmerksamkeit führen. Beide Maßnahmen sind jetzt schon notwendig , da Schulen , und jetzt schon im Umfeld viele Kinder, ... Maßnahmen möglichst direkt einführen, damit frühzeitig der Gewöhnungseffekt einsetzt Helmholtzstraße ist auch schon Tempo 30 Um den Verkehrsfluss auf das Grundstück ggfls auch später noch entzerren zu können, sollte jetzt wenigstens planerisch und baulich die Option vorgesehen werden noch weitere Einfahrtsmöglichkeiten zu schaffen Z.B. im Bereich der Halle (steland) / im Bereich des Parkplatzes Gewerbe, aus der Fläche unter Hotel/ Veranstaltung, ggfls könnte man auch die Verkehrsfläche der Fachhochschule mit einbinden selbst eingeschränkte Ein-/ Ausfahrtsituationen (z.B. nur Rechtsab-/ einbieger aus Parkhaus oder vom Parkplatz Gewerbe/Hotel) bedeuten noch eine erhebliche Erleichterung für die gesamte Verkehrssituation um das Grundstück Erhalt der großen Eiche sowie möglichst vieler umstehnder Bäume. Bestenfalls Neupflanzungen von weiteren Bäumen sowie Sträuchern, Bodendeckern). Zur Verbesserung Luft, Kleinklima, Fauna, Durchlüftung ... Sinnvoll ist eine Absperrung dieses kleinen Areals als Habitat Keine Durchschneidung mit Fussweg, Treppe um einer Vermüllung schon baulich vorzubeugen - Mehrweg ist akzeptabel . F Es fehlen jetzt schon sichere Fahradwege entlang der Straße. Diese sollten sicher und den Gegebenheiten angemessen ausgebaut swerden Es könnte angedacht werden einen geteilten Fuss- und Radweg entlang der Vogelsangerstraße herzustellen. Das erhöht die Sicherheit, möglichst viele Bäume können bestehen bleiben, bzw. können neu angepflanzt werden Ob die unterschiedlichen Geländehöhen ausgeführt werden ist nicht erheblich, die Ausführung wäre bei beiden Varianten denkbar Straße Radweg Bäume Fussgänger Gebäude neu G Gefährliche Verkehrssituation mit 2 Linksabbiegern und Beschleunigungsspur Dieses sollte geändert werden und ein übersichtliche und verlangsamte Verkehrsführung angedacht werden (siehe Mail ) G Beschleunigungsstrecke2 spurig Vogelsanger Straße Helmholtz Straße H Wird die Schallschutzwand derart erhöht und entsprechend auch auf der Eisenbahnbrücke weitergeführt , so dass auch für die bestehenden Wohngebäude eine positive Auswirkungen erfolgt ? Das könnte als kompensatorische Maßnahme für die schalltechnische Mehrbelastung dienlich sein. I Die Bestandshallen sollten dringend eine Dachbegrünung erhalten Das hat einen direkten Vorteil für die angrenzenden höheren Gebäude (Kima ,...) alle anderen haben auch enen optischen Vorteil, weil diese Flächen eingesehen werden können , ausserdem heizen sich die angrenzenden Gebäude nicht so auf Güterbahnhof Ehrenfeld Dipl. Ing. Architekt C. Dörner Gerolsteiner Straße 122 50937 Köln Vorschläge Anlage 2
Anlage 1 Schreiben des Petenten
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Anliegerschreiben / Bürgerantrag Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zw. Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße) An die BürgervertreterInnen und BezirksvertreterInnen des Stadtteils Ehrenfeld, wir wenden uns als Bewohner und Eigentümer eines neu entstandenen Wohnhauses auf der Vogelsanger Str. 280a mit einem dringenden Anliegen bezüglich einer anzupassenden Verkehrsplanung an Sie. Durch die aktuelle Bebauung und Umstrukturierung des Geländes des alten Güterbahnhofes durch die Aurelis Real Estate Service GmbH sehen wir uns großen verkehrs- und emissionsbezogenen Herausforderungen ausgesetzt. Dieser Veränderungen im Zuge der Stadtteilerweiterung in unserem Veedel muss bereits jetzt stadt- und verkehrsplanerisch der Wohnsituation angepasst und Rechnung getragen werden. Auf diese Weise wird ein nachhaltiges und urbanes Leben für alle Anwohner und Verkehrsbeteiligten ermöglicht. Durch die unglücklich gestaltete Verkehrskreuzung Leyendecker Str. / Helmholtz Str. / Vogelsanger Str. ,Zufahrten und Lieferverkehr zum Gewerbe entlang der Vogelsanger Str., Ein- aund Ausfahrten zu unserem Wohnhaus sowie dem nebenan entstandenen Hotel und die im Bau befindlichen Zufahrtsstraßen ins Baugebiet sind verschiedene den Verkehr beeinflussende Schwerpunkte entstanden, die zu Verkehrsproblemen führen werden (Linksabbieger Zufahrt Baugebiet, Fahrradfahrer, diverse Hausein-/ausfahrten, Gewerbe, Lieferverkehr, wichtige Verbindungsstraße für die AWB nach Ehrenfeld, Nippes und Innenstadt usw.). Dieser Teil der Vogelsanger Str. wird von vielen städtischen Verkehrsteilnehmern auch als Verbindungsstraße zum innerstädtischen Bereich genutzt. Die negativen Auswirkungen der momentanen Verkehrsführung sind bereits eingetretene schwere Unfälle auf der Höhe unseres Wohnhauses mit Personen- und Blechschäden, teils durch zu hohe Geschwindigkeit, auch aufgrund der Straßenbreite und fehlenden Verkehr sführung, u. A. auch von Radfahrern. Hinzu kommt, dass direkt neben der Zufahrt auf der Vogelsanger Str. zum Gelände des alten Güterbahnhofes eine Bushaltestelle geplant werden soll. Anlage 1 Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Grün- und Baumbestand entlang des neuen Baugebietes. Wie bereits bekannt, hat Ehrenfeld als Bezirk die wenigsten Grünflächen unter den neun Kölner Stadtbezirken anzubieten. Grünflächen reduzieren nicht nur die Lärm- und Luftemissionen, sondern tragen positiv zum Wohngefühl und der Identifikation zum Veedel bei und verbessern die Biodiversität in der Stadt. Entlang dieses Abschnittes der Vogelsanger Straße würden wir folgende verkehrlichen Maßnahmen im Umfeld des Güterbahnhofgeländes als dringend notwendig erachten, um der Stadtteilerweiterung verkehrs-, umwelt- und anwohnerbezogen gerecht zu werden: • Tempo 30 – Reduktion von Lärm- und Luftemissionen sowie Gefahrenpotenzialen ohne Beschränkung des Verkehrsflusses • Fußgängerüberquerungen – trägt zur Verkehrsberuhigung & Verkehrssicherheit bei - entlang der Vogelsanger Str. auf diesem Abschnitt KEINE gefahrenlose Überquerung möglich, da keine Fußgänger überwege existieren – im entstehenden & existierenden Wohngebiet werden Überquerungen nötig sein, gerade bezüglich des Erreichens von städtischen Infrastrukturen (Einkaufsgeschäfte, Schulen, ÖPNV, Spiellätze, Gastronomie usw.) • Bushaltestelle Vogelsanger Str. – Planung jenseits der Baugebietszufahrt ohne Verkehrsbehinderung – in Verbindung mit Fußgängerüberweg • Ostspitzenzu-/ausfahrt zum Baugebiet (von Helmholtz-Straße) – Verkehr- und Emissionsentlastungfür die Baugebiets-Zufahrt auf der Vogelsanger Straße • Einrichtung von Parkzonen – klare Zuteilung der Straßen- und Fußweganteile und Verminderung des „Parkchaos“ • Einrichtung von Radwegen – die Breite der Straße würde das ohne größer Probleme zulassen und die Verkehrsführung vereinfachen; Umstieg von PKW auf Nutzung des Rades animieren • Begrünung entlang des Baugebietes „Alter Güterbahnhof Ehrenfeld – Schaffung größeren und tieferen Vegetationsfläche, die den Anwohnern als • bestmögliche Integration von existierenden und geplanten Grün- und Baumflächen im Anwohnerumfeld entlang des entstehenden Baugebietes Wir sehen es als gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten und auch als Chance diese Erweiterung unseres Stadtteiles im Sinne einer nachhaltigen und vorsorgenden Stadtentwicklung mit allen Mitteln und Wegen zu einem Erfolg zu bringen. Bereits geführte Gespräche mit Bezirksvertretern und Vertretern der Aurelis GmbH haben dazu beigetragen, dass die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein für eine gute Lösung da sind. Wir erwarten dieses nun auch von Seiten der Stadt(teil)- und Verkehrsplanung der Stadt Köln. Mit freundlichen Grüßen Die Anwohner & Wohneigentümergemeinschaft der Vogelsanger Str. 280 a Anhang: Vorschläge integriert in den Grünordnungsplan Güterbahnhof Ehrenfeld & Verkehrsumfeld
Anlage 4
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Geschäftsführung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Frau Dederichs Telefon: (0221) 26144 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 16.11.2018 Auszug aus der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 13.09.2018 öffentlich 4.7 Bürgereingabe gemäß § 24 GO "Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zwischen Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße" Az. 02-1600-18/18) 2587/2018 Zurückgestellt mit der Bitte den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu dem Ortstermin mit der Bezirksvertretung Ehrenfeld einzuladen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Auszug BV 4 vom 10.09.2018
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 11.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 öffentlich 3.3 Bürgereingabe gemäß § 24 GO "Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zwischen Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße" Az. 02-1600-18/18) 2587/2018 Der Petent begründet seine Eingabe. Die Eingabe beziehe sich auf die Wohnqualität und Wohngestaltung in der Vogelsanger Straße im Gebiet zwischen Helmholtzstraße und Äußerer Kanalstraße. Der Petent sowie seine Mitpetenten seien Bewohnerinnen und Bewohner eines neuentstandenen Mehrfamilienhauses, welche sich für eine nachhaltige Wohnqualität einsetzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf die- sem Teilstück der Vogelsanger Straße solle auf 30 km/h reduziert sowie die Begrü- nung wiederhergestellt werden. Aufgrund der Bautätigkeit auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs sei die Vegetation beträchtlich reduziert werden. Des Weiteren solle eine adäquate Querungsmöglichkeit über die Vogelsanger Straße ge- schaffen werden. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) weist auf die sich nunmehr zeigenden Auswirkungen der seinerzeit beschlossenen Mischung von Wohnen und Gewerbe hin. Die Entwicklung eines solchen ehemaligen reinen Gewerbegebietes für Wohn- nutzung nehme Zeit in Anspruch. Die Anordnung von Tempo 30 sehe sie als sinnvoll an. Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Vorschläge der Petenten als sinnvoll an. Die Begründung der Verwaltung sehe sie vielfach als zu negativ an. Sie spricht sich daher für die Durchführung eines Dialogs der Verwaltung mit den Petenten und der Bezirksvertretung aus. Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) dankt dem Petenten für die Anregungen. Bei den Planungen habe es derzeit einen umfangreichen Beteiligungsprozess der Anwohnerinnen und Anwohner gegeben. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) begrüßt die umfangreiche Begründung der Eingabe durch die Verwaltung. Dies sowie die Zunahme von Eingaben zeige das gestiegene Bewusstsein für Bürgerbeteiligungsprozesse. Er spricht sich ebenfalls für die Durchführung eines Dialogs aus. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) weist ebenfalls auf die entstehen- den Schwierigkeiten bei der Durchmischung von Wohnen und Gewerbe hin. Im Rahmen der Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofes solle in den nächsten Jahren eine Begrünung stattfinden. Die Aussagen der Verwaltung könne sie nach- vollziehen, nichtsdestotrotz sei ein Dialog sinnvoll. Eventuell könne bei einzelnen Aspekten noch Verbesserungen erzielt werden. Herr Colmer, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, weist auf die Kriterien zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h hin. Die Prüfung nach den Vorgaben der StVO durch die Fachabteilung habe ergeben, dass auf der Vogel- sanger Straße keine Beschränkung angeordnet werden könne. Bezirksvertreterin Lottmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Übersen- dung einer aktuellen Übersicht der Vorbehaltsstraßen. Aufgrund des Beratungsverlaufs schlägt Herr stellv. Bezirksbürgermeister Klemm folgende geänderte Beschlussfassung vor: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Be- schwerden, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Petenten und der Bezirksvertretung einen Dialog zu den genannten Punkten zu führen.“ Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Be- schwerden, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauf- tragt, mit den Petenten und der Bezirksvertretung einen Dialog zu den genann- ten Punkten zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 solb ma Vorlagen-Nummer 2587/2018 Freigabedatum 16.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gemäß § 24 GO "Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zwischen Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße" Az. 02-1600-18/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Bür- gereingabe formulierten Forderungen/Hinweise entsprechend dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Begründung zu berücksichtigen. Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Bebauungsplan Nummer 63469/07 "Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld" ist seit dem 13.09.2018 rechtkräftig. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden umfangreiche Gutachten (Verkehrsgutachten, Lärmgutachten, Luftschadstoffgutachten etc.) erstellt. Die Ergebnisse der Gut- achten sind in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeflossen. Hierdurch ist sichergestellt, dass im Plangebiet selbst gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind als auch die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Nachbarschaft berücksichtigt wurden. Allgemeines zum Bürgerantrag: Die Vorschläge des Petenten sind in einem Anliegerschreiben sowie in einem Ausschnitt aus dem Bebauungsplan dargestellt. Da die Vorschläge teilweise sowohl in dem Anschreiben als auch im Plan enthalten sind wird in den Themenüberschriften auf den jeweiligen Punkt im Plan hingewiesen. Zu den Vorschlägen des Petenten: Verkehrserzeugung Vogelsanger Straße / Helmholtzstraße -im Plan Punkt G Im Zuge der Verkehrsuntersuchungen für die Entwicklung des Güterbahnhots Ehrenfeld wurde auch der Knotenpunkt Vogelsanger Straße / Leyendeckerstraße / Helmholtzstraße untersucht. Es wurde festgestellt, dass die Süd-West-Beziehung sehr stark belastet und dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts noch ausreichend ist. Deshalb werden hier weiterhin zwei Linksabbiegespuren benö- tigt, um die verkehrliche Abwicklung der Linksabbieger gewährleisten zu können. Dieser Knoten ist aus Sicht der Unfallkommission unauffällig. Möglicherweise geht noch eine Meldung für die Dreijahresbetrachtung ein, bei der die Schwellenwerte deutlich niedriger sind. Derzeit liegt eine solche Meldung nicht vor. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten wird nicht gefolgt. Tempo 30 –im Plan Punkt A Die Vogelsanger Straße ist im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln aufgeführt. Die Vogelsanger Straße hat alle Merkmale, die eine Vorfahrtsstraße im Vorbehaltsnetz ausmacht. Im Vorbehaltsnetz sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale (wie bei- spielsweise die Verkehrsbedeutung und die Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und den öf- fentlichen Personenverkehr, Charakter und Ausbau der Straße) nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen dürfen. Auch eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nur unter besonderen Bedingungen möglich (z. B. Schulen etc.). Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten wird nicht gefolgt. Fußgängerüberquerungen –im Plan Punkt B Fußgängerüberwege sind da anzulegen, wo der Fußgängerstrom gebündelt auftritt. Im Kreuzungsbe- reich Vogelsanger Straße / Helmholzstraße ist bereits eine Lichtsignalanlage eingerichtet, welche das sichere Queren der Vogelsanger Straße ermöglicht. Fußgängerüberwege dürfen nach den Richtlinien zum Ausbau und Ausstattung von Fußgängerüberwegen nicht in unmittelbarer Nähe zueinander oder zu Lichtsignalanlagen eingerichtet werden, da die nahgelegene Ampel in der Regel dazu führt, dass die Haltepflicht am Fußgängerüberweg häufig missachtet wird. Deswegen erhöhen sie in diesem Fall nicht die Fußgängersicherheit. Der im Plan eingezeichnete Fußgängerüberweg auf Höhe Vogelsan- ger Straße 260 befindet sich lediglich circa 100 m von der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Vogel- sanger Straße / Helmholtzstraße entfernt. Der Bedarf an dem im Plan eingezeichneten Fußgängerüberweg auf Höhe der Vogelsanger Straße 277 wird kritisch gesehen, da sich dieser Teil der Vogelsanger Straße durch viele ansässige Gewer- bebetriebe auszeichnet, durch welche in der Regel kein erhöhter Fußgängeranteil erzeugt wird. Auch 3 gibt es in dem Bereich keinen direkten Zugang aus dem "Erschließungsgebiet Güterbahnhof Ehren- feld", so dass hier kein erhöhtes Fußgängeraufkommen mit Querungsbedarf in Zukunft zu vermuten wäre. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass sich Fußgänger aus diesem Bereich eher stadteinwärts in Richtung Helmholtzstraße orientieren werden, wo bereits eine Ampelanlage besteht. Auch ist zu berücksichtigen, dass Fußgängerüberwege keinesfalls nur zur Verkehrsberuhigung einge- richtet werden. Hier steht immer die Sicherheit der Fußgänger im Vordergrund. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten wird nicht gefolgt. Bushaltestelle Vogelsanger Straße Die Lage der beiden geplanten Buskaps ist nachrichtlich im Plan eingetragen. Die genaue Lage wird im Rahmen der weiteren Planung zu beiden Buskaps abschließend festgelegt. Grundstückszufahrten werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Der Vorschlag des Petenten wird bei der Planung berücksichtigt. Ostspitzenzu-/-ausfahrt sowie weitere Grundstückszufahrten–im Plan Punkt C Eine zusätzliche Zu- und Abfahrtssituation der Ostspitze des Güterbahnhofs auf die Vogelsanger Straße / Oskar-Jäger-Straße, ist nicht ausgeschlossen. Derzeit stehen die Investoren hierzu in Ver- handlungen. ln Abhängigkeit mit der noch festzulegenden konkreten Nutzung durch den Investor ist eine solche Zufahrt im Einzelfall zu betrachten. Im Rahmen dieser möglichen Entwicklungen sind die verkehrlichen Auswirkungen einer potenziellen zusätzlichen Zufahrt vorab gutachterlich ergänzend zu prüfen. Dies gilt auch für weitere Grundstückszufahrten (im Plan Punkt C). Sofern weitere Grundstückszu- fahrten gewünscht werden, ist für jedes Grundstück hierzu ein Antrag einzureichen. Es wird dann geprüft, ob dieser jeweiligen Grundstückszufahrt zugestimmt werden kann. Eine pauschale Zustim- mung zu diesem Vorschlag kann daher nicht erfolgen. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten kann nur nach einer Prüfung des Einzelfalls gefolgt werden. Einrichtung von Parkzonen Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 04.12.2017 die Einrichtung von vier Bewohnerpark-gebieten in Ehrenfeld beschlossen. Nach Einrichtung der Bewohnerparkgebiete werden Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs in den umliegenden Bereichen durchgeführt. Hier werden auch die Verkehrs- belastungen des ruhenden Verkehrs im Bereich der Vogelsanger Straße / Helmholtzstraße und der Leyendeckerstraße vor und nach der Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I bis IV ermit- telt. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Vorschlag des Petenten wird bei der Einrichtung von vier Bewohnerpark- gebieten in Ehrenfeld geprüft. Einrichtung von Radwegen Für die Vogelsanger Straße im Streckenabschnitt vom Knoten Helmholtzstraße / Leyendeckerstraße bis zur Äußeren Kanalstraße soll der Radverkehr zukünftig auf Radfahrstreifen geführt werden. Eben- falls soll der Knoten Vogelsanger Straße/ Leyendeckerstraße / Helmholtzstraße bedarfsgerecht mit Aufstellflächen für Radfahrende überplant werden. Für die Umsetzung sind umfangreiche Planungs- schritte notwendig. Die Konzeption der zukünftigen Radverkehrsführung auf der Vogelsanger Straße wurde bereits in der Planung für den Straßenbau im Rahmen der Entwicklung des ehemaligen Güter- bahnhofs Ehrenfeld berücksichtigt. Sofern weitere Grundstückszufahrten gewünscht werden, ist für jedes Grundstück hierzu ein Antrag einzureichen. Es wird dann geprüft, ob dieser jeweiligen Grundstückszufahrt zugestimmt werden kann. Eine pauschale Zustimmung zu diesem Vorschlag kann daher nicht erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Vorschlag des Petenten wird bei der weiteren Planung geprüft. 4 Begrünung entlang des Baugebietes "Alter Güterbahnhof Ehrenfeld- bestmögliche Integration von existierenden und geplanten Grün- und Baumflächen –im Plan Punkt D Ein Merkmal des aus dem kooperativen Gutachterverfahren hervorgegangenen Siegerentwurfes ist die Schaffung einer Grünverbindung zwischen der notwendigen Lärmschutzwand und der geplanten Bebauung. Hier wird ein Aufenthaltsort für die Bewohner sowie die Öffentlichkeit entstehen. Bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt die Festsetzung von Qualitäten für die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage. Dabei werden mindestens 60 % dieser Fläche mit einer Extensivwiese angelegt, um eine hohe Biodiversität schaffen zu können. Südlich angrenzend zu dieser öffentlichen Grünfläche erfolgt die Errichtung einer 12,0 m hohen Lärmschutzwand. Um hier eine angemessene Aufenthaltsqualität zu sichern, wird diese Lärmschutzwand auf einer Höhe von circa 6,0 - 6,5 m innerhalb der öffentlichen bzw. privaten Grünfläche angeschüttet, so dass nur eine Höhe von 5,5 m bis 6,0 m sichtbar bleibt. Westlich der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage wird ein Spielplatz errich- tet. Hierfür erfolgt ebenfalls die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche. Des Weiteren enthält der Bebauungsplan die Festsetzung, dass zur Gestaltung des öffentlichen Raums mindestens 35 Bäume in der Planstraße zu pflanzen sind. Die sechs Platanen an der Vogelsanger Straße sind zum Erhalt festgesetzt. Der Erhalt der großen Zerr Eiche war immer erklärtes Ziel der Planung, sowohl aus ökologischer als auch aus gestalterischer Sicht. Aus gestalterischer Sicht wird die Freistellung der Zerr-Eiche als kraft- volle Geste im Entrée des Quartiers angesehen. Eine Ergänzung des Baumbeets mit weiteren Bäu- men ist nicht vorgesehen; nachträglich gesetzte Bäume hätten es sowieso schwer sich im Kronen- traufbereich der Zerr-Eiche gut zu entwickeln. Die Zerr-Eiche erhält eine durch Mauern eingefasste große Baumscheibe, die mit Bodendeckern und ggf. Einzelsträuchern bepflanzt wird. Bezüglich des Weges wird eine andere Meinung, als die des Petenten vertreten. Aus freiraumplaneri- scher Sicht ist die kleine Abkürzung sinnvoll, die Fläche wird dadurch u.a. zum städtischen Raum und ist nicht mehr ein Anhängsel der angrenzenden Wohnbebauung. Da der Weg 3,50 m geplant ist, wird keine Gefahr gesehen, dass sich hier eine Schmuddelecke entwickeln wird. Aktuell finden Wurzelsondierungsmaßnahmen statt, die die Machbarkeit des im Freiflächengestal- tungsplan dargestellten Planungsansatzes –Erhalt der Zerreiche- überprüft. Welche Dimension das Baumbeet am Ende haben wird und ob der kleine Verbindungsweg realisierbar ist lässt sich erst ab- schließend sagen. Beschlussvorschlag: Der Vorschlag des Petenten wurde bereits mit den umfangreichen Grünfest- setzungen im Bebauungsplan im Wesentlichen berücksichtigt. Dachbegrünung für bestehende Hallen–Punkt I im Plan- Im Bebauungsplan erfolgte aus Gesichtspunkten des Wasserhaushalts (Rückhaltung von Nieder- schlagswasser) und des Klimaschutzes eine Festsetzung zur Dachbegrünung. Hiernach sind die Dachflächen von Gebäuden zu mindestens 60 % extensiv mit Sedumgesellschaften zu begrünen. Ausgenommen von der Dachbegrünung sind die im MI 4 mit einer maximalen Gebäudehöhe von 95,0 m ü. NHN (Hochpunkt an der Vogelsanger Straße) bzw. 58,0 m ü. NHN (ehemalige Güterhalle) fest- gesetzten Bereiche sowie das MI 2.6. Das Mischgebiet MI 2.6 wurde von der Festsetzung ausgenommen, da hier zum Teil bereits Be- standgebäude mit Satteldächern bestehen. Ebenso wurde der Bereich der ehemaligen Güterhalle im Mischgebiet MI 4 sowie der Hochpunkt ausgenommen. Eine Begrünung der bestehenden Halle sowie des Hochpunktes (bis zu zwölf Geschosse) wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren. Der Vorschlag des Petenten wird insoweit berücksichtigt, dass der Bebauungsplan für den überwie- genden Teil der Dachflächen eine Begrünung festsetzt. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten wird nicht gefolgt. 5 Des Weiteren enthält der Bürgerantrag noch Fragen zu Geschossen, Firsthöhen, Schallemissionen, Luftemissionen und zur Schallschutzwand. zu den Fragen des Petenten: Geschosse / Firsthöhe –im Plan Punkt B Im Grünplan ist die Geschossigkeit des aus dem kooperativen Gutachterverfahren (Mehrfachbeauf- tragung) hervorgegangenen Siegerentwurfes dargestellt. Der Bebauungsplan setzt die maximal zu- lässige Zahl der Vollgeschosse fest. Eine Abweichung ist hierin nicht zu sehen. Für die Neubebauung wurde die Gebäudehöhe der Bestandsbebauung (Vogelsanger Straße 248) nicht übernommen, um eine größere Flexibilität bei der späteren Hochbauplanung zu gewährleisten. Zur Belebung der Platzfläche wird angestrebt, hier Nutzungen –Einzelhandel, Café- anzusiedeln, die eine entsprechende Erdgeschosshöhe benötigen. Schallemission –im Plan Punkt B In einer schalltechnischen Untersuchung (Peutz Consult GmbH) wurden die auf das Plangebiet ein- wirkenden bzw. von diesem ausgehenden Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen rechnerisch er- mittelt und bewertet. In der Untersuchung wurden auch die im Plangebiet zu erwartenden Verkehre zu Tiefgaragen und Parkflächen sowie beispielhaft die Anlieferung eines Einzelhandels im Bereich südlich MI 3 nördlich der bestehenden Güterhalle untersucht. Neben den auf die geplante Bebauung einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sind des Weiteren die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmimmissionen in der Umgebung des Plangebietes berechnet worden. Hierzu wurden Einzelpunktberechnungen für Immissionsorte an der bestehenden Bebauung entlang der Vogelsanger Straße (246, 251, 256, 259, 269, 270, 275, 282, 286, 290, 295, 298, 330), der Äuße- ren Kanalstraße 1, des Maarweges 271, der Oskar-Jäger-Straße 175 sowie der Widdersdorfer Straße 196 sowohl für die prognostizierten Straßenverkehrsbelastungen ohne Realisierung des Bebauungs- planes als auch für die Situation mit der Realisierung des Bebauungsplanes durchgeführt. Die Berechnungen zeigen, dass deutliche Minderungen aufgrund der künftigen Abschirmungen des Schienenlärms vorliegen. Diese positive Wirkung ist höher als die negative Wirkung durch die Zu- nahme der Verkehrsmengen. Luftemission –im Plan Punkt B Für das Plangebiet wurde eine Luftschadstoffprognose zu den Kfz-bedingten Immissionen erstellt (iMA cologne GmbH, 30. März 2017). In Anlehnung an die 39. BImSchV wurde untersucht, wie hoch die Konzentrationen der Luftschadstoffe NO2 und Feinstaub-Fraktionen (PM10 und PM2,5) auf dem Plangebiet und im Bereich der gewerblichen Bebauung und Bestandsbebauung im Saum des Plan- gebietes sind. Bezugsjahr der Emissionsberechnung ist das Jahr 2025. Hierbei wurde der Bebauungszustand ge- mäß dem Bebauungsplan sowie das in der Verkehrsuntersuchung prognostizierte Verkehrsaufkom- men zugrunde gelegt. Die Berechnungen zeigen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten werden. Dies gilt nicht nur innerhalb des Plangebietes sondern auch für die Bereiche außerhalb des Plangebietes bzw. auch für die Bereiche südlich der geplanten Lärmschutzeinrichtung (bei Berücksichtigung der geplanten Lärmschutzeinrichtung). Schallschutzwand –Punkt H im Plan- Zum Schutz vor dem Gewerbelärm, aber auch dem Schienenverkehrslärm erfolgte im Bebauungs- plan die Festsetzung einer Lärmschutzeinrichtung mit einem Schalldämmmaß von mindestens 25 dB(A) und den im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen. Darüber hinaus wird ebenfalls aus Lärmschutzgründen festgesetzt, dass die Lärmschutzeinrichtung beidseits hochabsorbierend (Refle- xionsverlust mindestens 8 dB) betragen muss und dass die Krone der Lärmschutzeinrichtung in ei- 6 nem maximalen Abstand von 3,75 m zum Flurstück 671 zu errichten ist. Die Lärmschutzwand hat eine Höhe von 12 m und wird entlang der Gleistrasse zwischen Maarweg und Vogelsanger Straße errichtet. Eine Weiterführung über das Plangebiet des Bebauungsplanes "ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld" hinaus erfolgt nicht. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zum Be- bauungsplan zeigen, dass sich durch die Lärmschutzwand bzw. die abschirmende Wirkung der Plan- bebauung an verschiedenen Bestandsfassaden Pegelminderungen von bis zu 15 dB(A) am Tag und bis zu 19 dB(A) in der Nacht ergeben. Anlagen Anlage 1 Bürgereingabe Anlage 2 Plan zur Bürgereingabe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Helmholtzstraße
- Leyendeckerstraße
- Vogelsanger Straße 248
- Oskar-Jäger-Straße 175
- Maarweg
- Widdersdorfer Straße 196
- Äußere Kanalstraße
- Gerolsteiner Straße 122
- Auf der Höhe
- Straße 24
- Straße 17
- Straße 19
- Straße 28
- Straße 12
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 2587/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.08.2018
- Erstellt
- 03.08.2018 11:39