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2587/2018

Bürgereingabe gemäß § 24 GO; "Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zwischen Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße" Az. 02-1600-18/18)

Beschlussvorlage Ausschuss 16.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.05.2019, TOP 3.5

Anlage 2 Plan zum Buergerantrag

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Ansehen

Anlage 1 Schreiben des Petenten

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug BV 4 vom 10.09.2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Plan zum Buergerantrag

4117 Zeichen

14.81
D
E
A
C
B
C
B
F
H
B
Position
nur
exemplarisch
G
Beschleunigungsstrecke2 spurig
Schallschutzwand auch über die Brücke hinaus führen
Bauhöhe / Ausführung der neuen Wand
sollte sich auch einen erhöhten Schallschutz
für die bestehenden Gebäude erreichen (Kompensation
für Mehrbelastung)
I
A
B
Angabe der Geschosse weicht ab  (Grünplan/B-Plan)
Warum wird nicht die Firsthöhe des nächsten bestehenden Gebäudes (68.5m) übernommen
Wird der erhöhten Schallemmission der gegenüberliegenden schutzbedürftigen Wohnbebauung
Rechnung getragen (Trichterwirkung) (Gebäudeform, Struktur)
Wird der erhöhten Luftemmission der gegenüberliegenden schutzbedürftigen Wohnbebauung
Rechnung getragen- deutlich hohes Verkehrsaufkommen
möglichst viel Baumbestand neben der hohen Eiche belassen (D) ,
Zusätzlich könnte die Bekleidung der zur Einfahrt gerichteten Hausfassade mit absorbierender Mooswand
ausgestattet werden,und auf diese Weise einen Teil der neu dazukommenden
Schadstoffbelastung kompensieren.
D
B
A
C
B
D
E
Vogelsangerstraße komplett Tempo 30
Erhöhung der Sicherheit und Übersichtlichkeit
für Fußgänger , Fahrradfahrer, LKW,PKW
Streßreduzierung für den einfahrenden Verkehr ,
Schall- und Schadstoffemission wird verringert
Flankierend sollte das auch überprüft werden durch Blitzer,
Der Einsatz von 2 Zebrastreifen auf dem Straßenstück
würden generell das Tempo herausnehmen und zu erhöhter
Aufmerksamkeit führen. Beide Maßnahmen sind jetzt schon
notwendig , da Schulen , und jetzt schon im Umfeld viele Kinder, ...
Maßnahmen möglichst direkt einführen, damit frühzeitig der
Gewöhnungseffekt einsetzt
Helmholtzstraße ist auch schon Tempo 30
Um den Verkehrsfluss auf das Grundstück ggfls auch später noch
entzerren zu können, sollte jetzt wenigstens planerisch und baulich
die Option vorgesehen werden noch weitere  Einfahrtsmöglichkeiten
zu schaffen
Z.B. im Bereich der Halle (steland) / im Bereich des Parkplatzes
Gewerbe, aus der Fläche unter Hotel/ Veranstaltung,
ggfls könnte man auch die Verkehrsfläche der Fachhochschule mit
einbinden
selbst eingeschränkte Ein-/ Ausfahrtsituationen (z.B. nur Rechtsab-/
einbieger aus Parkhaus oder vom Parkplatz Gewerbe/Hotel)
bedeuten noch eine 
erhebliche Erleichterung für die gesamte
Verkehrssituation um das Grundstück
Erhalt der großen Eiche sowie möglichst vieler
umstehnder Bäume. Bestenfalls Neupflanzungen von weiteren
Bäumen sowie Sträuchern, Bodendeckern).
Zur Verbesserung Luft, Kleinklima, Fauna, Durchlüftung ...
Sinnvoll ist eine Absperrung dieses kleinen Areals als Habitat
Keine Durchschneidung mit Fussweg, Treppe um einer Vermüllung
schon baulich vorzubeugen - Mehrweg ist akzeptabel .
F Es fehlen jetzt schon sichere Fahradwege entlang der Straße. Diese sollten sicher und den Gegebenheiten
angemessen ausgebaut swerden
Es könnte angedacht werden einen geteilten Fuss- und Radweg entlang der Vogelsangerstraße herzustellen.
Das erhöht die Sicherheit, möglichst viele Bäume können bestehen bleiben, bzw. können neu angepflanzt werden
Ob die unterschiedlichen Geländehöhen ausgeführt werden ist nicht erheblich, die Ausführung wäre bei
beiden Varianten denkbar
Straße Radweg   Bäume  Fussgänger   Gebäude neu
G Gefährliche Verkehrssituation mit 2 Linksabbiegern und Beschleunigungsspur
Dieses sollte geändert werden und ein übersichtliche und verlangsamte Verkehrsführung angedacht werden
 (siehe Mail )
G
Beschleunigungsstrecke2 spurig
Vogelsanger Straße
Helmholtz Straße
H Wird die Schallschutzwand derart erhöht und entsprechend
auch auf der Eisenbahnbrücke weitergeführt
, so dass auch für die bestehenden Wohngebäude eine positive
Auswirkungen erfolgt ?
Das könnte als kompensatorische Maßnahme für
die schalltechnische Mehrbelastung dienlich sein.
I Die Bestandshallen sollten dringend eine Dachbegrünung erhalten
Das hat einen direkten Vorteil für die angrenzenden höheren Gebäude (Kima ,...)
alle anderen haben auch enen optischen Vorteil, weil diese Flächen eingesehen werden können
 , ausserdem heizen sich die angrenzenden Gebäude nicht so auf
Güterbahnhof Ehrenfeld
Dipl. Ing. Architekt C. Dörner
Gerolsteiner Straße 122
50937 Köln
Vorschläge
Anlage 2

Anlage 1 Schreiben des Petenten

4888 Zeichen

Anliegerschreiben / Bürgerantrag Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung 
Vogelsanger Str. (zw. Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße) 
An die BürgervertreterInnen und BezirksvertreterInnen des Stadtteils Ehrenfeld, 
wir wenden uns als Bewohner und Eigentümer eines neu entstandenen Wohnhauses 
auf der Vogelsanger Str. 280a mit einem dringenden Anliegen bezüglich einer 
anzupassenden Verkehrsplanung an Sie. 
Durch die aktuelle Bebauung und Umstrukturierung des Geländes des alten 
Güterbahnhofes durch die Aurelis Real Estate Service GmbH sehen wir uns großen 
verkehrs- und emissionsbezogenen Herausforderungen ausgesetzt.  
Dieser Veränderungen im Zuge der Stadtteilerweiterung in unserem Veedel muss 
bereits jetzt stadt- und verkehrsplanerisch der Wohnsituation angepasst und 
Rechnung getragen werden. Auf diese Weise wird ein nachhaltiges und urbanes 
Leben für alle Anwohner und Verkehrsbeteiligten ermöglicht.  
Durch die unglücklich gestaltete Verkehrskreuzung Leyendecker Str. / Helmholtz Str. 
/ Vogelsanger Str. ,Zufahrten und Lieferverkehr zum Gewerbe entlang der 
Vogelsanger Str., Ein- aund Ausfahrten zu unserem Wohnhaus sowie dem nebenan 
entstandenen Hotel und die im Bau befindlichen Zufahrtsstraßen ins Baugebiet sind 
verschiedene den Verkehr beeinflussende Schwerpunkte entstanden, die zu 
Verkehrsproblemen führen werden (Linksabbieger Zufahrt Baugebiet, Fahrradfahrer, 
diverse Hausein-/ausfahrten, Gewerbe, Lieferverkehr, wichtige Verbindungsstraße 
für die AWB nach Ehrenfeld, Nippes und Innenstadt usw.). Dieser Teil der 
Vogelsanger Str. wird von vielen städtischen Verkehrsteilnehmern auch als 
Verbindungsstraße zum innerstädtischen Bereich genutzt.  
Die negativen Auswirkungen der momentanen Verkehrsführung sind bereits 
eingetretene schwere Unfälle auf der Höhe unseres Wohnhauses mit Personen- und 
Blechschäden, teils durch zu hohe Geschwindigkeit, auch aufgrund der 
Straßenbreite und fehlenden Verkehr sführung, u. A. auch von Radfahrern.  
Hinzu kommt, dass direkt neben der Zufahrt auf der Vogelsanger Str. zum Gelände 
des alten Güterbahnhofes eine Bushaltestelle geplant werden soll.  
Anlage 1

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Grün- und Baumbestand entlang des neuen 
Baugebietes. Wie bereits bekannt, hat Ehrenfeld als Bezirk die wenigsten 
Grünflächen unter den neun Kölner Stadtbezirken anzubieten. Grünflächen 
reduzieren nicht nur die Lärm- und Luftemissionen, sondern tragen positiv zum 
Wohngefühl und der Identifikation zum Veedel bei und verbessern die Biodiversität in 
der Stadt.   
Entlang dieses Abschnittes der Vogelsanger  Straße würden wir folgende 
verkehrlichen Maßnahmen im Umfeld des Güterbahnhofgeländes  als dringend 
notwendig erachten, um der Stadtteilerweiterung verkehrs-, umwelt- und 
anwohnerbezogen gerecht zu werden:  
• Tempo 30 – Reduktion von Lärm- und Luftemissionen sowie
Gefahrenpotenzialen ohne Beschränkung des Verkehrsflusses
• Fußgängerüberquerungen  – trägt zur Verkehrsberuhigung &
Verkehrssicherheit bei - entlang der Vogelsanger Str. auf diesem Abschnitt
KEINE gefahrenlose Überquerung möglich, da keine Fußgänger überwege
existieren – im entstehenden & existierenden Wohngebiet werden
Überquerungen nötig sein, gerade bezüglich des Erreichens von städtischen
Infrastrukturen (Einkaufsgeschäfte, Schulen, ÖPNV, Spiellätze, Gastronomie
usw.)
• Bushaltestelle Vogelsanger Str.  – Planung jenseits der Baugebietszufahrt
ohne Verkehrsbehinderung – in Verbindung mit Fußgängerüberweg
• Ostspitzenzu-/ausfahrt zum Baugebiet (von Helmholtz-Straße) – Verkehr- 
und Emissionsentlastungfür die Baugebiets-Zufahrt auf der Vogelsanger
Straße
• Einrichtung von Parkzonen – klare Zuteilung der Straßen- und
Fußweganteile und Verminderung des „Parkchaos“
• Einrichtung von Radwegen – die Breite der Straße würde das ohne größer
Probleme zulassen und die Verkehrsführung vereinfachen; Umstieg von PKW
auf Nutzung des Rades animieren
• Begrünung entlang des Baugebietes „Alter Güterbahnhof Ehrenfeld –
Schaffung größeren und tieferen Vegetationsfläche, die den Anwohnern als

• bestmögliche Integration von existierenden und geplanten Grün- und
Baumflächen im Anwohnerumfeld entlang des entstehenden Baugebietes
Wir sehen es als gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten und auch als Chance diese 
Erweiterung unseres Stadtteiles im Sinne einer nachhaltigen und vorsorgenden 
Stadtentwicklung mit allen Mitteln und Wegen zu einem Erfolg zu bringen. Bereits 
geführte Gespräche mit Bezirksvertretern und Vertretern der Aurelis GmbH haben 
dazu beigetragen, dass die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein für eine gute 
Lösung da sind. Wir erwarten dieses nun auch von Seiten der Stadt(teil)- und 
Verkehrsplanung der Stadt Köln.  
Mit freundlichen Grüßen 
Die Anwohner & Wohneigentümergemeinschaft der Vogelsanger Str. 280 a 
Anhang: 
Vorschläge integriert in den Grünordnungsplan Güterbahnhof Ehrenfeld & 
Verkehrsumfeld

Anlage 4

670 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 16.11.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden vom 13.09.2018 
öffentlich 
4.7 Bürgereingabe gemäß § 24 GO  
"Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zwischen 
Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße" Az. 02-1600-18/18) 
2587/2018 
 
Zurückgestellt mit der Bitte den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu 
dem Ortstermin mit der Bezirksvertretung Ehrenfeld einzuladen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Auszug BV 4 vom 10.09.2018

4055 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 11.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 
öffentlich 
3.3 Bürgereingabe gemäß § 24 GO  
"Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zwischen 
Helmholtzstraße und äußere Kanalstraße" Az. 02-1600-18/18) 
2587/2018 
Der Petent begründet seine Eingabe. Die Eingabe beziehe sich auf die Wohnqualität 
und Wohngestaltung in der Vogelsanger Straße im Gebiet zwischen Helmholtzstraße 
und Äußerer Kanalstraße. Der Petent sowie seine Mitpetenten seien Bewohnerinnen 
und Bewohner eines neuentstandenen Mehrfamilienhauses, welche sich für eine 
nachhaltige Wohnqualität einsetzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf die-
sem Teilstück der Vogelsanger Straße solle auf 30 km/h reduziert sowie die Begrü-
nung wiederhergestellt werden. Aufgrund der Bautätigkeit auf dem Gelände des 
ehemaligen Güterbahnhofs sei die Vegetation beträchtlich reduziert werden. Des 
Weiteren solle eine adäquate Querungsmöglichkeit über die Vogelsanger Straße ge-
schaffen werden.  
 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) weist auf die sich nunmehr zeigenden 
Auswirkungen der seinerzeit beschlossenen Mischung von Wohnen und Gewerbe 
hin. Die Entwicklung eines solchen ehemaligen reinen Gewerbegebietes für Wohn-
nutzung nehme Zeit in Anspruch. Die Anordnung von Tempo 30 sehe sie als sinnvoll 
an.  
 
Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Vorschläge der 
Petenten als sinnvoll an. Die Begründung der Verwaltung sehe sie vielfach als zu 
negativ an. Sie spricht sich daher für die Durchführung eines Dialogs der Verwaltung 
mit den Petenten und der Bezirksvertretung aus. 
 
Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) dankt dem Petenten für die Anregungen. 
Bei den Planungen habe es derzeit einen umfangreichen Beteiligungsprozess der 
Anwohnerinnen und Anwohner gegeben.

Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) begrüßt die umfangreiche Begründung der 
Eingabe durch die Verwaltung. Dies sowie die Zunahme von Eingaben zeige das 
gestiegene Bewusstsein für Bürgerbeteiligungsprozesse. Er spricht sich ebenfalls für 
die Durchführung eines Dialogs aus. 
 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) weist ebenfalls auf die entstehen-
den Schwierigkeiten bei der Durchmischung von Wohnen und Gewerbe hin. Im 
Rahmen der Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofes solle in den nächsten 
Jahren eine Begrünung stattfinden. Die Aussagen der Verwaltung könne sie nach-
vollziehen, nichtsdestotrotz sei ein Dialog sinnvoll. Eventuell könne bei einzelnen 
Aspekten noch Verbesserungen erzielt werden. 
 
Herr Colmer, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, weist auf die Kriterien zur 
Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h hin. Die Prüfung nach 
den Vorgaben der StVO durch die Fachabteilung habe ergeben, dass auf der Vogel-
sanger Straße keine Beschränkung angeordnet werden könne.  
 
Bezirksvertreterin Lottmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Übersen-
dung einer aktuellen Übersicht der Vorbehaltsstraßen. 
 
Aufgrund des Beratungsverlaufs schlägt Herr stellv. Bezirksbürgermeister Klemm 
folgende geänderte Beschlussfassung vor: 
 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, 
mit den Petenten und der Bezirksvertretung einen Dialog zu den genannten Punkten 
zu führen.“ 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, mit den Petenten und der Bezirksvertretung einen Dialog zu den genann-
ten Punkten zu führen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

16611 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 solb ma 
Vorlagen-Nummer 
 2587/2018 
Freigabedatum 
16.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO 
"Verkehrsberuhigung & Verkehrsplanung Vogelsanger Str. (zwischen Helmholtzstraße und 
äußere Kanalstraße" Az. 02-1600-18/18) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Bür-
gereingabe formulierten Forderungen/Hinweise entsprechend dem jeweiligen Beschlussvorschlag der 
Begründung zu berücksichtigen.  
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nummer 63469/07 "Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld" ist seit dem 
13.09.2018 rechtkräftig. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden umfangreiche Gutachten 
(Verkehrsgutachten, Lärmgutachten, Luftschadstoffgutachten etc.) erstellt. Die Ergebnisse der Gut-
achten sind in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeflossen. Hierdurch ist sichergestellt, 
dass im Plangebiet selbst gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind als auch die 
Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Nachbarschaft berücksichtigt wurden. 
 
Allgemeines zum Bürgerantrag: Die Vorschläge des Petenten sind in einem Anliegerschreiben sowie 
in einem Ausschnitt aus dem Bebauungsplan dargestellt. Da die Vorschläge teilweise sowohl in dem 
Anschreiben als auch im Plan enthalten sind wird in den Themenüberschriften auf den jeweiligen 
Punkt im Plan hingewiesen. 
 
Zu den Vorschlägen des Petenten: 
Verkehrserzeugung Vogelsanger Straße / Helmholtzstraße -im Plan Punkt G 
Im Zuge der Verkehrsuntersuchungen für die Entwicklung des Güterbahnhots Ehrenfeld wurde auch 
der Knotenpunkt Vogelsanger Straße / Leyendeckerstraße / Helmholtzstraße untersucht. Es wurde 
festgestellt, dass die Süd-West-Beziehung sehr stark belastet und dass die Leistungsfähigkeit des 
Knotenpunkts noch ausreichend ist. Deshalb werden hier weiterhin zwei Linksabbiegespuren benö-
tigt, um die verkehrliche Abwicklung der Linksabbieger gewährleisten zu können. 
Dieser Knoten ist aus Sicht der Unfallkommission unauffällig. Möglicherweise geht noch eine Meldung 
für die Dreijahresbetrachtung ein, bei der die Schwellenwerte deutlich niedriger sind. Derzeit liegt eine 
solche Meldung nicht vor. 
Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten wird nicht gefolgt. 
 
Tempo 30 –im Plan Punkt A 
Die Vogelsanger Straße ist im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln aufgeführt. Die Vogelsanger Straße hat 
alle Merkmale, die eine Vorfahrtsstraße im Vorbehaltsnetz ausmacht. 
Im Vorbehaltsnetz sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale (wie bei-
spielsweise die Verkehrsbedeutung und die Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und den öf-
fentlichen Personenverkehr, Charakter und Ausbau der Straße) nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen 
liegen dürfen. Auch eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nur unter besonderen Bedingungen 
möglich (z. B. Schulen etc.). 
Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten wird nicht gefolgt. 
 
Fußgängerüberquerungen –im Plan Punkt B 
Fußgängerüberwege sind da anzulegen, wo der Fußgängerstrom gebündelt auftritt. Im Kreuzungsbe-
reich Vogelsanger Straße / Helmholzstraße ist bereits eine Lichtsignalanlage eingerichtet, welche das 
sichere Queren der Vogelsanger Straße ermöglicht. Fußgängerüberwege dürfen nach den Richtlinien 
zum Ausbau und Ausstattung von Fußgängerüberwegen nicht in unmittelbarer Nähe zueinander oder 
zu Lichtsignalanlagen eingerichtet werden, da die nahgelegene Ampel in der Regel dazu führt, dass 
die Haltepflicht am Fußgängerüberweg häufig missachtet wird. Deswegen erhöhen sie in diesem Fall 
nicht die Fußgängersicherheit. Der im Plan eingezeichnete Fußgängerüberweg auf Höhe Vogelsan-
ger Straße 260 befindet sich lediglich circa 100 m von der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Vogel-
sanger Straße / Helmholtzstraße entfernt. 
Der Bedarf an dem im Plan eingezeichneten Fußgängerüberweg auf Höhe der Vogelsanger Straße 
277 wird kritisch gesehen, da sich dieser Teil der Vogelsanger Straße durch viele ansässige Gewer-
bebetriebe auszeichnet, durch welche in der Regel kein erhöhter Fußgängeranteil erzeugt wird. Auch

3 
gibt es in dem Bereich keinen direkten Zugang aus dem "Erschließungsgebiet Güterbahnhof Ehren-
feld", so dass hier kein erhöhtes Fußgängeraufkommen mit Querungsbedarf in Zukunft zu vermuten 
wäre. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass sich Fußgänger aus diesem Bereich eher 
stadteinwärts in Richtung Helmholtzstraße orientieren werden, wo bereits eine Ampelanlage besteht. 
Auch ist zu berücksichtigen, dass Fußgängerüberwege keinesfalls nur zur Verkehrsberuhigung einge-
richtet werden. Hier steht immer die Sicherheit der Fußgänger im Vordergrund. 
Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten wird nicht gefolgt. 
 
Bushaltestelle Vogelsanger Straße 
Die Lage der beiden geplanten Buskaps ist nachrichtlich im Plan eingetragen. Die genaue Lage wird 
im Rahmen der weiteren Planung zu beiden Buskaps abschließend festgelegt. Grundstückszufahrten 
werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. 
Beschlussvorschlag: Der Vorschlag des Petenten wird bei der Planung berücksichtigt. 
 
Ostspitzenzu-/-ausfahrt sowie weitere Grundstückszufahrten–im Plan Punkt C 
Eine zusätzliche Zu- und Abfahrtssituation der Ostspitze des Güterbahnhofs auf die Vogelsanger 
Straße / Oskar-Jäger-Straße, ist nicht ausgeschlossen. Derzeit stehen die Investoren hierzu in Ver-
handlungen. ln Abhängigkeit mit der noch festzulegenden konkreten Nutzung durch den Investor ist 
eine solche Zufahrt im Einzelfall zu betrachten. Im Rahmen dieser möglichen Entwicklungen sind die 
verkehrlichen Auswirkungen einer potenziellen zusätzlichen Zufahrt vorab gutachterlich ergänzend zu 
prüfen. 
Dies gilt auch für weitere Grundstückszufahrten (im Plan Punkt C). Sofern weitere Grundstückszu-
fahrten gewünscht werden, ist für jedes Grundstück hierzu ein Antrag einzureichen. Es wird dann 
geprüft, ob dieser jeweiligen Grundstückszufahrt zugestimmt werden kann. Eine pauschale Zustim-
mung zu diesem Vorschlag kann daher nicht erfolgen. 
Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten kann nur nach einer Prüfung des Einzelfalls 
gefolgt werden. 
 
Einrichtung von Parkzonen 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 04.12.2017 die Einrichtung von vier Bewohnerpark-gebieten 
in Ehrenfeld beschlossen. Nach Einrichtung der Bewohnerparkgebiete werden Verkehrserhebungen 
des ruhenden Verkehrs in den umliegenden Bereichen durchgeführt. Hier werden auch die Verkehrs-
belastungen des ruhenden Verkehrs im Bereich der Vogelsanger Straße / Helmholtzstraße und der 
Leyendeckerstraße vor und nach der Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I bis IV ermit-
telt. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgelegt. 
Beschlussvorschlag: Der Vorschlag des Petenten wird bei der Einrichtung von vier Bewohnerpark-
gebieten in Ehrenfeld geprüft. 
 
Einrichtung von Radwegen 
Für die Vogelsanger Straße im Streckenabschnitt vom Knoten Helmholtzstraße / Leyendeckerstraße 
bis zur Äußeren Kanalstraße soll der Radverkehr zukünftig auf Radfahrstreifen geführt werden. Eben-
falls soll der Knoten Vogelsanger Straße/ Leyendeckerstraße / Helmholtzstraße bedarfsgerecht mit 
Aufstellflächen für Radfahrende überplant werden. Für die Umsetzung sind umfangreiche Planungs-
schritte notwendig. Die Konzeption der zukünftigen Radverkehrsführung auf der Vogelsanger Straße 
wurde bereits in der Planung für den Straßenbau im Rahmen der Entwicklung des ehemaligen Güter-
bahnhofs Ehrenfeld berücksichtigt. 
Sofern weitere Grundstückszufahrten gewünscht werden, ist für jedes Grundstück hierzu ein Antrag 
einzureichen. Es wird dann geprüft, ob dieser jeweiligen Grundstückszufahrt zugestimmt werden 
kann. Eine pauschale Zustimmung zu diesem Vorschlag kann daher nicht erfolgen. 
Beschlussvorschlag: Der Vorschlag des Petenten wird bei der weiteren Planung geprüft.

4 
 
Begrünung entlang des Baugebietes "Alter Güterbahnhof Ehrenfeld- bestmögliche Integration 
von existierenden und geplanten Grün- und Baumflächen –im Plan Punkt D 
Ein Merkmal des aus dem kooperativen Gutachterverfahren hervorgegangenen Siegerentwurfes ist 
die Schaffung einer Grünverbindung zwischen der notwendigen Lärmschutzwand und der geplanten 
Bebauung. Hier wird ein Aufenthaltsort für die Bewohner sowie die Öffentlichkeit entstehen. Bereits 
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt die Festsetzung von Qualitäten für die öffentliche 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage. Dabei werden mindestens 60 % dieser Fläche mit 
einer Extensivwiese angelegt, um eine hohe Biodiversität schaffen zu können. Südlich angrenzend zu 
dieser öffentlichen Grünfläche erfolgt die Errichtung einer 12,0 m hohen Lärmschutzwand. Um hier 
eine angemessene Aufenthaltsqualität zu sichern, wird diese Lärmschutzwand auf einer Höhe von 
circa 6,0 - 6,5 m innerhalb der öffentlichen bzw. privaten Grünfläche angeschüttet, so dass nur eine 
Höhe von 5,5 m bis 6,0 m sichtbar bleibt.  
Westlich der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage wird ein Spielplatz errich-
tet. Hierfür erfolgt ebenfalls die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche. 
Des Weiteren enthält der Bebauungsplan die Festsetzung, dass zur Gestaltung des öffentlichen 
Raums mindestens 35 Bäume in der Planstraße zu pflanzen sind.  
Die sechs Platanen an der Vogelsanger Straße sind zum Erhalt festgesetzt. 
Der Erhalt der großen Zerr Eiche war immer erklärtes Ziel der Planung, sowohl aus ökologischer als 
auch aus gestalterischer Sicht. Aus gestalterischer Sicht wird die Freistellung der Zerr-Eiche als kraft-
volle Geste im Entrée des Quartiers angesehen. Eine Ergänzung des Baumbeets mit weiteren Bäu-
men ist nicht vorgesehen; nachträglich gesetzte Bäume hätten es sowieso schwer sich im Kronen-
traufbereich der Zerr-Eiche gut zu entwickeln. Die Zerr-Eiche erhält eine durch Mauern eingefasste 
große Baumscheibe, die mit Bodendeckern und ggf. Einzelsträuchern bepflanzt wird. 
Bezüglich des Weges wird eine andere Meinung, als die des Petenten vertreten. Aus freiraumplaneri-
scher Sicht ist die kleine Abkürzung sinnvoll, die Fläche wird dadurch u.a. zum städtischen Raum und 
ist nicht mehr ein Anhängsel der angrenzenden Wohnbebauung. Da der Weg 3,50 m geplant ist, wird 
keine Gefahr gesehen, dass sich hier eine Schmuddelecke entwickeln wird.  
Aktuell finden Wurzelsondierungsmaßnahmen statt, die die Machbarkeit des im Freiflächengestal-
tungsplan dargestellten Planungsansatzes –Erhalt der Zerreiche- überprüft. Welche Dimension das 
Baumbeet am Ende haben wird und ob der kleine Verbindungsweg realisierbar ist lässt sich erst ab-
schließend sagen. 
Beschlussvorschlag: Der Vorschlag des Petenten wurde bereits mit den umfangreichen Grünfest-
setzungen im Bebauungsplan im Wesentlichen berücksichtigt. 
 
Dachbegrünung für bestehende Hallen–Punkt I im Plan- 
Im Bebauungsplan erfolgte aus Gesichtspunkten des Wasserhaushalts (Rückhaltung von Nieder-
schlagswasser) und des Klimaschutzes eine Festsetzung zur Dachbegrünung. Hiernach sind die 
Dachflächen von Gebäuden zu mindestens 60 % extensiv mit Sedumgesellschaften zu begrünen. 
Ausgenommen von der Dachbegrünung sind die im MI 4 mit einer maximalen Gebäudehöhe von 95,0 
m ü. NHN (Hochpunkt an der Vogelsanger Straße) bzw. 58,0 m ü. NHN (ehemalige Güterhalle) fest-
gesetzten Bereiche sowie das MI 2.6.  
Das Mischgebiet MI 2.6 wurde von der Festsetzung ausgenommen, da hier zum Teil bereits Be-
standgebäude mit Satteldächern bestehen. Ebenso wurde der Bereich der ehemaligen Güterhalle im 
Mischgebiet MI 4 sowie der Hochpunkt ausgenommen. Eine Begrünung der bestehenden Halle sowie 
des Hochpunktes (bis zu zwölf Geschosse) wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu 
realisieren. 
Der Vorschlag des Petenten wird insoweit berücksichtigt, dass der Bebauungsplan für den überwie-
genden Teil der Dachflächen eine Begrünung festsetzt. 
Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag des Petenten wird nicht gefolgt.

5 
 
Des Weiteren enthält der Bürgerantrag noch Fragen zu Geschossen, Firsthöhen, Schallemissionen, 
Luftemissionen und zur Schallschutzwand. 
zu den Fragen des Petenten: 
 
Geschosse / Firsthöhe –im Plan Punkt B 
Im Grünplan ist die Geschossigkeit des aus dem kooperativen Gutachterverfahren (Mehrfachbeauf-
tragung) hervorgegangenen Siegerentwurfes dargestellt. Der Bebauungsplan setzt die maximal zu-
lässige Zahl der Vollgeschosse fest. Eine Abweichung ist hierin nicht zu sehen. 
Für die Neubebauung wurde die Gebäudehöhe der Bestandsbebauung (Vogelsanger Straße 248) 
nicht übernommen, um eine größere Flexibilität bei der späteren Hochbauplanung zu gewährleisten. 
Zur Belebung der Platzfläche wird angestrebt, hier Nutzungen –Einzelhandel, Café- anzusiedeln, die 
eine entsprechende Erdgeschosshöhe benötigen. 
 
Schallemission –im Plan Punkt B 
In einer schalltechnischen Untersuchung (Peutz Consult GmbH) wurden die auf das Plangebiet ein-
wirkenden bzw. von diesem ausgehenden Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen rechnerisch er-
mittelt und bewertet. 
In der Untersuchung wurden auch die im Plangebiet zu erwartenden Verkehre zu Tiefgaragen und 
Parkflächen sowie beispielhaft die Anlieferung eines Einzelhandels im Bereich südlich MI 3 nördlich 
der bestehenden Güterhalle untersucht. 
Neben den auf die geplante Bebauung einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sind des Weiteren die 
Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmimmissionen in der Umgebung des Plangebietes 
berechnet worden. 
Hierzu wurden Einzelpunktberechnungen für Immissionsorte an der bestehenden Bebauung entlang 
der Vogelsanger Straße (246, 251, 256, 259, 269, 270, 275, 282, 286, 290, 295, 298, 330), der Äuße-
ren Kanalstraße 1, des Maarweges 271, der Oskar-Jäger-Straße 175 sowie der Widdersdorfer Straße 
196 sowohl für die prognostizierten Straßenverkehrsbelastungen ohne Realisierung des Bebauungs-
planes als auch für die Situation mit der Realisierung des Bebauungsplanes durchgeführt.  
Die Berechnungen zeigen, dass deutliche Minderungen aufgrund der künftigen Abschirmungen des 
Schienenlärms vorliegen. Diese positive Wirkung ist höher als die negative Wirkung durch die Zu-
nahme der Verkehrsmengen. 
 
Luftemission –im Plan Punkt B  
Für das Plangebiet wurde eine Luftschadstoffprognose zu den Kfz-bedingten Immissionen erstellt 
(iMA cologne GmbH, 30. März 2017). In Anlehnung an die 39. BImSchV wurde untersucht, wie hoch 
die Konzentrationen der Luftschadstoffe NO2 und Feinstaub-Fraktionen (PM10 und PM2,5) auf dem 
Plangebiet und im Bereich der gewerblichen Bebauung und Bestandsbebauung im Saum des Plan-
gebietes sind. 
Bezugsjahr der Emissionsberechnung ist das Jahr 2025. Hierbei wurde der Bebauungszustand ge-
mäß dem Bebauungsplan sowie das in der Verkehrsuntersuchung prognostizierte Verkehrsaufkom-
men zugrunde gelegt. 
Die Berechnungen zeigen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten werden. Dies gilt nicht 
nur innerhalb des Plangebietes sondern auch für die Bereiche außerhalb des Plangebietes bzw. auch 
für die Bereiche südlich der geplanten Lärmschutzeinrichtung (bei Berücksichtigung der geplanten 
Lärmschutzeinrichtung). 
 
Schallschutzwand –Punkt H im Plan- 
Zum Schutz vor dem Gewerbelärm, aber auch dem Schienenverkehrslärm erfolgte im Bebauungs-
plan die Festsetzung einer Lärmschutzeinrichtung mit einem Schalldämmmaß von mindestens 25 
dB(A) und den im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen. Darüber hinaus wird ebenfalls aus 
Lärmschutzgründen festgesetzt, dass die Lärmschutzeinrichtung beidseits hochabsorbierend (Refle-
xionsverlust mindestens 8 dB) betragen muss und dass die Krone der Lärmschutzeinrichtung in ei-

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nem maximalen Abstand von 3,75 m zum Flurstück 671 zu errichten ist. Die Lärmschutzwand hat 
eine Höhe von 12 m und wird entlang der Gleistrasse zwischen Maarweg und Vogelsanger Straße 
errichtet. Eine Weiterführung über das Plangebiet des Bebauungsplanes "ehemaliger Güterbahnhof 
in Köln-Ehrenfeld" hinaus erfolgt nicht. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zum Be-
bauungsplan zeigen, dass sich durch die Lärmschutzwand bzw. die abschirmende Wirkung der Plan-
bebauung an verschiedenen Bestandsfassaden Pegelminderungen von bis zu 15 dB(A) am Tag und 
bis zu 19 dB(A) in der Nacht ergeben. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Bürgereingabe 
Anlage 2 Plan zur Bürgereingabe

Beratungsverlauf (2)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Helmholtzstraße
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Details

Aktenzeichen
2587/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.08.2018
Erstellt
03.08.2018 11:39