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0319/2021

Beschilderung Römergrab

Mitteilung BV 08.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 15.03.2021, TOP 11.2.2

Anlage 1 - Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende über Stadtbahngleise

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Mitteilung BV

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Anlage 2 - Wegweisung Römergrab

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Anlage 1 - Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende über Stadtbahngleise

98 Zeichen

Römergrab
Stadtbahnhaltestelle
Anlage 1Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende über Stadtbahngleise

Mitteilung BV

2535 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 0319/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 
 
Beschilderung Römergrab 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 04.05.2020, TOP 8.1.5 
(AN/0286/2020) 
„Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Stadtverwaltung, 
 
1.  den Fußweg von der KVB-Haltestelle „Weiden Römergrab“ hin zur römischen Grabkammer 
(Aachener Straße 1328) angemessen auszuschildern und auf diese Weise die mit der KVB-
Linie 1 anreisenden Besucher*innen zu ihrem Zielort zu lenken. Die Ausschilderung sollte 
nach Möglichkeit auf beiden Seiten der Aachener Straße erfolgen, sofern dadurch die Ver-
kehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. 
 
2.  die Ausschilderung für Autofahrer hin zur römischen Grabkammer in der näheren und weite-
ren Umgebung zu verbessern. 
 
3.  mit einer Beschilderung am Römergrab selbst auf den P&R-Platz Weiden West hinzuweisen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Zu 1.  Die Verwaltung hat die KVB gebeten ein zusätzliches Schild mit dem Hinweis auf das Römer-
grab mit Richtungspfeil unter dem Haltestellenschild „Weiden-Römergrab“ anzubringen. Das 
lehnte die KVB mit Hinweis auf ihr „Corporate Design“ für die Haltestellenbeschilderung ab. 
Die Verwaltung hat jedoch am westlichen Überweg auf der nördlichen Seite der Aachener 
Straße ein Schild für zu Fuß Gehende mit der Entfernungsangabe von 300 Metern angebracht  
Eine zusätzliche Fußgänger-Wegweisung auf der südlichen Seite der Aachener Straße ist 
nicht zielführend, da auf Höhe des Römergrabes Hausnummer 1328 keine Querung über die 
Stadtbahngleise möglich ist (s. Anlage 1) 
  
Zu 2.:  Eine Wegweisung für den Individualverkehr zum Römergrab ist bereits vorhanden (s. Anlage 
1). Eine Ausweitung der Hinweisbeschilderung wird von der Verwaltung nicht befürwortet, da 
auf dem Grundstück des Römergrabs keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Ein Halten am 
Fahrbahnrand der Aachener Straße ist durch absolutes Haltverbot verboten. 
 
Zu 3.:  Der P+R-Parkplatz Weiden-West ist kein Parkplatz für Besuchende des Römergrabs. Er dient 
ausschließlich den Nutzenden des ÖPNV, die dort ihr KFZ abstellen, um mit der S-Bahn und 
Stadtbahn in Richtung Stadtzentrum weiterzufahren. Aus vorgenannten Gründen kann die 
Verwaltung eine Hinweisbeschilderung vom Römergrab zum P+R-Parkplatz Weiden-West 
nicht aufhängen. 
 
Anlagen 
1. Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende über Stadtbahngleise 
2. Wegweisung Römergrab

Anlage 2 - Wegweisung Römergrab

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Wegweisung Römergrab
1 : 3500
29.01.2021
Voosen
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Aachener Straße 1328
  • Straße 13

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Details

Aktenzeichen
0319/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.02.2021
Erstellt
28.01.2021 14:09