0319/2021
Beschilderung Römergrab
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende über Stadtbahngleise
98 Zeichen
Römergrab Stadtbahnhaltestelle Anlage 1Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende über Stadtbahngleise
Mitteilung BV
2535 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 0319/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 Beschilderung Römergrab hier: Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 04.05.2020, TOP 8.1.5 (AN/0286/2020) „Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Stadtverwaltung, 1. den Fußweg von der KVB-Haltestelle „Weiden Römergrab“ hin zur römischen Grabkammer (Aachener Straße 1328) angemessen auszuschildern und auf diese Weise die mit der KVB- Linie 1 anreisenden Besucher*innen zu ihrem Zielort zu lenken. Die Ausschilderung sollte nach Möglichkeit auf beiden Seiten der Aachener Straße erfolgen, sofern dadurch die Ver- kehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. 2. die Ausschilderung für Autofahrer hin zur römischen Grabkammer in der näheren und weite- ren Umgebung zu verbessern. 3. mit einer Beschilderung am Römergrab selbst auf den P&R-Platz Weiden West hinzuweisen.“ Mitteilung der Verwaltung: Zu 1. Die Verwaltung hat die KVB gebeten ein zusätzliches Schild mit dem Hinweis auf das Römer- grab mit Richtungspfeil unter dem Haltestellenschild „Weiden-Römergrab“ anzubringen. Das lehnte die KVB mit Hinweis auf ihr „Corporate Design“ für die Haltestellenbeschilderung ab. Die Verwaltung hat jedoch am westlichen Überweg auf der nördlichen Seite der Aachener Straße ein Schild für zu Fuß Gehende mit der Entfernungsangabe von 300 Metern angebracht Eine zusätzliche Fußgänger-Wegweisung auf der südlichen Seite der Aachener Straße ist nicht zielführend, da auf Höhe des Römergrabes Hausnummer 1328 keine Querung über die Stadtbahngleise möglich ist (s. Anlage 1) Zu 2.: Eine Wegweisung für den Individualverkehr zum Römergrab ist bereits vorhanden (s. Anlage 1). Eine Ausweitung der Hinweisbeschilderung wird von der Verwaltung nicht befürwortet, da auf dem Grundstück des Römergrabs keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Ein Halten am Fahrbahnrand der Aachener Straße ist durch absolutes Haltverbot verboten. Zu 3.: Der P+R-Parkplatz Weiden-West ist kein Parkplatz für Besuchende des Römergrabs. Er dient ausschließlich den Nutzenden des ÖPNV, die dort ihr KFZ abstellen, um mit der S-Bahn und Stadtbahn in Richtung Stadtzentrum weiterzufahren. Aus vorgenannten Gründen kann die Verwaltung eine Hinweisbeschilderung vom Römergrab zum P+R-Parkplatz Weiden-West nicht aufhängen. Anlagen 1. Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende über Stadtbahngleise 2. Wegweisung Römergrab
Anlage 2 - Wegweisung Römergrab
442 Zeichen
57450032 58440026 58450001 57450014 58440034 57440013 58440020 58440025 57450022 57450004 58450902 58440023 58450003 58450004 57440012 57440005 58440035 5844001958440017 57450029 57440014 57440011 5845001458450005 58450002 57450020 57450025 57450035 58450011 58450009 58459001 58459005 57450054 57450055 58450102 46440901 46450901 002 003001 009 006005 012008 009 011 001 003 2347 5645 Wegweisung Römergrab 1 : 3500 29.01.2021 Voosen Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Aachener Straße 1328
- Straße 13
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0319/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.02.2021
- Erstellt
- 28.01.2021 14:09