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V/1065/2005

Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006

Vorlage 27.12.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2006, TOP 10

Anlage 4

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage 1

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Anlage 3

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Anlage 4

20905 Zeichen

Anlage 4

Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. 49/2005

RATSFRAKTION

Münster, den 15.11.2005

Antrag

Lebenswert und bezahlbar -

Münster zukunftsfähig erhalten

Städtische Ausgaben an die Einnahmen anpassen

I. Einführung

Durch die dramatische Entwicklung der städtischen Finanzen mit wachsenden Ausgaben bei sin-
kenden Einnahmen droht der Stadt Münster die Haushaltssicherung, d.h. die kommunale Insol-
venz. Diese schwierige Situation zu meistern, bedarf es einer grundsätzlichen Neuausrichtung
städtischen Handelns. Unter Beibehaltung der Schwerpunkte in den Bereichen Familie, Bildung
und Wirtschaft muss ein Weg gefunden werden, um Münster zukunftsfähig zu erhalten. Denn die
Haushaltssicherung wäre ein Einschnitt mit weit reichenden Konsequenzen für die Bürgerinnen
und Bürger, für Politik und Stadtverwaltung. Wenn die Stadt Münster der Bezirksregierung ein
Haushaltssicherungskonzept zur Genehmigung vorlegen müsste, wäre dies mit dem Verlust der
finanzpolitischen Eigenständigkeit der Stadt Münster gleichzusetzen. Um den Haushalt wieder
auszugleichen, müssten in der Haushaltssicherung neben radikalen Streichungen in allen Berei-
chen auch die kommunalen Steuern angehoben werden. Zentrale Projekte und Maßnahmen, die
für das Profil und die Attraktivität der Stadt Münster auch parteiübergreifend als besonders prä-
gend und wichtig angesehen werden, wie z.B. Projekte in den Bereichen Bildung und Familienpoli-
tik, wären gefährdet.

Oberstes Ziel der Fraktionen von CDU und FDP ist es daher, in Fortsetzung und Ergänzung der
bereits beschlossenen Grundsatzanträge (z.B. Antrag der CDU-Fraktion Nr. 27/2002 „Münster
muss sparen — auf dem Weg zur schlanken Stadt“) und in enger Anlehnung an die Koalitionsver-
einbarung zwischen CDU und FDP die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu vermei-
den und stattdessen ein ebenso wirksames, aber selbst verantwortetes Spar- und Konsolidie-
rungsprogramm auf den Weg zu bringen, mit dem die laufenden Ausgaben an die laufenden Ein-
nahmen angepasst werden können. Wir können uns nicht heute auf Kosten unserer Kinder und
Enkelkinder etwas leisten, für das wir selbst nicht aufkommen können und müssen. Nur in einem
gemeinsamen Kraftakt der gesamten Bürgerschaft kann die Finanzsituation der Stadt Münster so
gestaltet werden, dass politische Handlungsspielräume erhalten bleiben.

Dieses Unterfangen wird tiefe Einschnitte in Strukturen, Leistungen und Zuschüsse der Stadt Mün-
ster bedeuten. Zugleich sichert es aber weiterhin die Möglichkeit, dass wir uns noch immer mehr
leisten als viele andere Städte.

-2-

Auf der kommunalen Ebene lastet aber ein besonderer finanzieller Druck. Die konjunkturelle Lage,
die fehlende Gemeindefinanzreform, die stetig angestiegenen Ausgaben im Sozial- und Jugendbe-
reich sowie zusätzliche Leistungsgesetze von Bund und Land haben dazu beigetragen, dass die
finanzielle Lage der Stadt Münster sich in den letzten Jahren ständig verschlechtert hat. Machten
z.B. die Sozialleistungen im Jahr 2000 noch 18% der Gesamtausgaben aus, sind es in diesem
Jahr bereits 23,4%. Das Versprechen der alten rot-grünen Landesregierung, zumindest die Quali-
tätsstandards für die kommunale Umsetzung von Landesvorgaben in einigen Bereichen zu sen-
ken, wurde von dieser zum Teil sogar ins Gegenteil verkehrt.

Wie dramatisch die Situation der öffentlichen Finanzen ist, zeigt die Tatsache, dass sich zur Zeit
178 der 427 Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen in der Haushaltssicherung
befinden. 77 Städte und Gemeinden unterliegen den noch strengeren Maßstäben der vorläufigen
Haushaltsführung. Von den größeren Städten in NRW hat neben der Stadt Düsseldorf nur die
Stadt Münster den Haushalt für das Jahr 2005 - wie in den Vorjahren auch — ausgleichen können.

Dieser in Münster bisher stets erreichte Haushaltsausgleich ist jedoch für das Jahr 2006 und die
Folgejahre in Gefahr. So mussten bereits in den vergangenen Jahren Einnahmen des Vermö-
genshaushaltes, z. B. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, teilweise zum Ausgleich des Verwal-
tungshaushaltes, d. h. zur Finanzierung der konsumtiven Ausgaben, eingesetzt werden. Im Haus-
haltplan 2005 ist wiederum eine Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwal-
tungshaushalts von rund 40,5 Mio. € geplant. Das strukturelle Defizit zwischen Einnahmen und
Ausgaben des münsterschen Verwaltungshaushalts liegt für die kommenden Jahre bei durch-
schnittlich rund 50 Mio. € pro Jahr.

ll. Vorgehen

Um das strukturelle Defizit von rund 50 Mio. Euro in den kommenden Jahren abzubauen, ist fol-
gende Vorgehensweise erforderlich:

1. Befristet bis zum Jahr 2009 wird der Verwaltungshaushalt noch teilweise über Transfers aus
dem Vermögenshaushalt gedeckt werden, und zwar abnehmend von 20 Mio. Euro im Jahr
2006 auf 5 Mio. Euro im Jahr 2009.

2. Darüber hinaus müssen Sondereffekte einbezogen werden. In 2006 ist ein solcher Sonderef-
fekt der Teilerlös aus dem Verkauf der Straßenbeleuchtung. Weitere gestaffelt sinkende Son-
dererlöse müssen auch in den Folgejahren eingeplant werden.

3. Für das Jahr 2006 verbleibt nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine Lücke von 25 Mio. Euro.
Diese Lücke ist durch Ausgabenreduzierung zu schließen. Die Reduzierung der Ausgaben
muss in den Folgejahren entsprechend der Verringerung der oben genannten Stützungsmaß-
nahmen kontinuierlich erhöht werden.

Im Jahr 2010 soll das Ziel ausgeglichener Einnahmen und Ausgaben erreicht sein.

5. Die kommunalen Haushalte dürfen per Landesgesetz NRW spätestens 2009 nicht mehr nach
den Prinzipien der kameralen Buchführung ausgeglichen werden. Stattdessen sind die Regeln
des ‚Neuen Kommunalen Finanzmanagements’ anzuwenden, wonach die laufenden Erträge
die laufenden Aufwendungen decken müssen. Daher soll in Münster bereits jetzt darauf hin-
gewirkt werden, dass diese neue Form des Haushaltsausgleichs möglichst mit Beginn der
neuen Haushaltsrechnung erreicht wird.

6. Zu einer gemeinsamen Stadtverantwortung gehört auch eine Reduzierung der Netto-
Neuverschuldung in der mittelfristigen Finanzplanung. Diese soll bis 2010 auf Null gebracht
werden. Oder dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement entsprechend formuliert: Die Ei-
genkapitalbasis soll ab spätestens 2010 nicht mehr verringert werden.

-3-

Das Gesamtkonzept muss sicherstellen, dass Münster auch nach der Anpassung von Ausgaben
und Einnahmen bis zum Jahr 2010 weiterhin eine Stadt mit hoher Lebensqualität sein wird. Diese
Lebensqualität darf dann aber nicht mehr über fortlaufend wachsende Schuldenberge auf Kosten
der kommenden Generationen finanziert sein. Dieser Aufgabe wird sich die Koalition aus CDU und
FDP mit aller Kraft stellen. Die ehrgeizigen Zielvorgaben können wir erreichen, wenn alle Beteilig-
ten an einem Strang ziehen und gemeinsame Verantwortung für diese Stadt leben. Wir werden ein
Maßnahmenpaket erarbeiten, das vor allem auf der Ausgabenseite ansetzen muss. Besonders
wichtig wird es dabei sein, dass wir den münsterschen Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig die Pri-
oritäten der Politik und die daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen genau vorstellen und
erläutern. Diese Umstellungen werden ihnen in vielen Bereichen Verzicht auf gewohnte Leistungs-
qualitäten- und quantitäten abverlangen.

Ill. Zehn Leitlinien für die münstersche Politik
in den kommenden Jahren

1. Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt. Daher sind und bleiben Familien-,
Schul- und Bildungspolitik Schwerpunkte für CDU und FDP. Wir wollen weiterhin die Voraus-
setzungen dafür schaffen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche durch schulische Bildung
und Qualifikation die Fähigkeit erhält, einen Beruf zu erlernen. Angebote, die es Familien er-
leichtern, sich für Kinder zu entscheiden, haben weiterhin Priorität.

Dennoch müssen auch in diesen Bereichen alle Abläufe und Strukturen daraufhin überprüft
werden, ob die Leistungen noch effizienter erbracht werden können. Internationale Studien be-
legen, dass in Deutschland zwar überproportional viel Geld in diesen Bereichen ausgegeben
wird, die Erfolge jedoch weitaus geringer ausfallen als in vergleichbaren anderen Nationen.
Daher muss auch in diesen Bereichen überprüft werden, wie und in welchem Umfang wir künf-
tig Aufgaben für Familien, Kinder und Jugendliche umsetzen.

2. Wirtschaft und Arbeit

Eine dauerhafte dynamische wirtschaftliche Entwicklung verschafft der Stadt Münster die not-
wendigen Ressourcen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Zugleich stellt die hohe Arbeitslo-
sigkeit auch in unserer Stadt das größte gesellschaftliche Problem dar. Daher werden alle
Maßnahmen, die zur Schaffung oder Absicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bei-
tragen, weiterhin im Mittelpunkt der münsterschen Politik stehen. Gleichzeitig muss der Wirt-
schaftsstandort Münster nachhaltig gestärkt werden.

Auch im Bereich der Wirtschaftsförderung müssen alle Strukturen fortlaufend auf ihre Effizienz
zur Erreichung dieser Ziele überprüft werden.

3. Weitere Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Münster ist die Stadt des bürgerschaftlichen Engagements. Das belegen vielfältige Aktivitäten
der Bürgerinnen und Bürger insbesondere im sozialen, kulturellen, sportlichen und städtebau-
lichen Bereich. Diese Aktivitäten der Bürgerschaft zur Übernahme von Verantwortung gilt es
weiter zu stärken und gezielt zu fördern, auch um die gewachsene Verantwortungspartner-
schaft zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft für unsere Stadt zu erhalten.

4. Konzentration auf die Kernaufgaben

In Zeiten knapper Kassen ist es unabdingbar, städtische Aufgaben auf die rechtlich gebotenen
und die politisch gewollten Kernaufgaben zurückzuführen. Hier gilt es, den gesamten derzeiti-
gen kommunalen Aufgabenbestand zu überprüfen.

-4-

Rat und Verwaltung sind kein Selbstzweck, sondern sie dienen dazu, die vom Bürger benötig-
ten und nachgefragten Leistungen zu erbringen.

Bei der Konzentration und Umgestaltung der Leistungen der Stadt Münster ist neben hoheitli-
chen Pflichtaufgaben besonders die Perspektive der Bürger ausschlaggebend. So ist es z.B.
erforderlich, Geschäftsprozesse derart zu bündeln, dass den Bürgern zusammenhängende
Leistungen möglichst an einem Ort angeboten werden.

Nutzung und Umsetzung von privatwirtschaftlichen Erfahrungen

Mit Ausnahme hoheitlicher Leistungen der Stadtverwaltung ist zu prüfen, ob eine adäquate
oder noch bessere private Leistungserbringung möglich ist. Entscheidungsmaßstab ist dabei
vor allem, ob Private objektiv bei gleichen Qualitätsstandards Aufgaben zu gleichen oder nied-
rigeren Kosten erfüllen können. Bei kommunalen Infrastrukturprojekten, d.h. Hoch- und Tief-
baumaßnahmen, ist grundsätzlich anzustreben, diese über geeignete Modelle der Zusam-
menarbeit zwischen der Stadt und privaten Unternehmen umzusetzen, sofern dieses wirt-
schaftlich unter Kosten- und Finanzierungsgesichtspunkten sinnvoll ist.

Demographischer Wandel als Herausforderung

Die Veränderungen in der Altersstruktur unserer Gesellschaft werden Bund, Länder und Ge-
meinden in den nächsten Jahren zunehmend beschäftigen und vor große Aufgaben stellen.
Angesichts der absehbaren demographischen Veränderung sind diese Entwicklungen in der
Bevölkerungsstruktur bereits jetzt bei weit reichenden und auf viele Jahre angelegten Ent-
scheidungen mit einzubeziehen. Daher sind Vorschläge zu entwickeln, wie die unterschiedli-
chen Planungsbereiche in der Stadt Münster (z.B. Schulentwicklungsplanung, Sozial- und Ju-
gendhilfeplanung, Stadtplanung) so vernetzt und Planungskompetenzen so gebündelt werden
können, dass diese übergreifenden und nachhaltigen Aspekte in die Entscheidungsprozesse
einfließen können.

Bei Baumaßnahmen, z.B. im Schulbereich oder bei Kindertageseinrichtungen, sind mögliche
Auswirkungen aus der demographischen Entwicklung mit in die Entscheidungsfindung einzu-
beziehen und ggf. alternative Investitionsmodelle, die einen entsprechenden Rückbau, eine
Umnutzung oder eine multifunktionale Nutzung ermöglichen, vorzuschlagen.

Modernisierung der Münster - Standards

In vielen Bereichen ist die Stadt Münster bislang über die in Bundes- und Landesvorgaben be-
schriebenen Standards erheblich hinausgegangen. Diese nur in Münster gültigen und kosten-
intensiveren Leistungen werden wir mit dem finanziellen Spielraum der Stadt in Einklang brin-
gen. In aller Regel sind daher in Zukunft bei der Erbringung von Leistungen aller Art die vor-
handenen Vorgaben 1:1 umzusetzen.

Für alle Bereiche, in denen keine derartigen Vorgaben vorliegen, muss zukünftig ein Vergleich
mit den Standards in anderen vergleichbaren Kommunen als Richtschnur dienen. Eine Orien-
tierung am jeweils höchsten Standard kann sich Münster auch hier nicht mehr leisten.

Ausnahmen von diesen Prinzipien müssen in jedem Fall in allen sachlichen und finanziellen
Aspekten offen gelegt werden und bedürfen einer besonderen Begründung.

Prioritätensetzung bei Investitionen

Um die städtische Neuverschuldung bis 2010 auf „Null“ zurückzuführen, werden sämtliche
städtische Investitionen auf ihre Nachhaltigkeit überprüft und nach ihrer Bedeutung für die
Stadt Münster geordnet. Vorbild können hierzu die Prioritätenlisten für Städtebauförderungs-
maßnahmen sein.

Erster Schritt bei der Entscheidung für neue Maßnahmen muss zukünftig stets ein so genann-
ter grundsätzlicher „Errichtungsbeschluss“ des jeweils zuständigen politischen Gremiums sein,
mit dem das jeweilige Projekt in der Sache nach Abwägen von Nutzen und Kosten positiv be-

10.

-5-

wertet wird. Erst danach darf die Maßnahme in eine Liste neuer Maßnahmen aufgenommen
werden. Über diese wird dann im Rahmen der Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung
der Realisierungsprioritäten entschieden.

Städtische Flächen binden Ressourcen — unabhängig davon, ob es sich um Gebäude, Grund-
stücke oder öffentliche Grünflächen handelt. Deshalb ist ein geeignetes Flächenmanagement
erforderlich, das Verdichtungen im Bestand und hierdurch eine Reduzierung des Gesamitflä-
chenbedarfs ermöglicht. Um diese Aufgabe zu bewältigen, erscheint es sinnvoll, die Ämter für
Liegenschaften und Gebäudemanagement zusammenzuführen. Eine solche Organisations-
einheit hat dann den gesamten Lebenszyklus von Grundstücken und Gebäuden im Blick.

Verlässliche Politik für die städtischen Partner

Mit dem neuen Haushalt 2006 wird der Rahmen gesetzt, wo es für Institutionen, Einrichtun-
gen, freie Träger und die Bürgerinnen und Bürger in Münster Einschnitte geben muss und wa-
rum diese Entscheidungen notwendig sind. Mit den jetzigen Entscheidungen wird diesen Part-
nern der Stadt Planungssicherheit für die kommenden Jahre gegeben. Auch wenn es zum Teil
deutliche Einschränkungen in einigen Bereichen geben wird, bedeutet dies aber nicht, dass
Münster von seiner Rolle als kulturelles und wirtschaftliches Oberzentrum für die Region oder
seinem Anspruch als soziale und familienfreundliche Stadt sowie Zentrum für Bildung und
Wissenschaft abrückt. Es geht mit diesem Antrag darum, die Münster typischen Ansprüche
und Standards so zu korrigieren, dass die hohe Lebensqualität in unserer Stadt dauerhaft er-
halten bleibt.

Bürger und Unternehmen nicht stärker belasten

Die Fraktionen von CDU und FDP haben sich das Ziel gesetzt, sowohl die münsterschen Un-
ternehmen als auch die Hausbesitzer und Mieter nicht weiter steuerlich zu belasten und ihnen
verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten. Es darf daher zu keiner Erhöhung der Gewerbe-
und Grundsteuern kommen. Durch diese Planungssicherheit für münstersche Unternehmen
soll die Schaffung neuer und die Stabilität bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze ge-
währleistet werden. Nur wenn die Stadt Münster wider Erwarten durch unvorhersehbare dra-
matisch steigende gesetzliche Ausgabeverpflichtungen oder Einnahmeausfälle in die Haus-
haltssicherung geraten oder akut davon bedroht wird, kann sich die Stadt einer solchen Ver-
pflichtung zur Erhöhung der Gewerbe- und / oder Grundsteuern nicht entziehen.

IV. Einzelmaßnahmen

Als konkrete Einzelmaßnahmen benennen die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion beispielhaft:

1.

Personal

Aufgrund des hohen Anteils von Personalkosten an den laufenden Ausgaben sind Konsolidie-
rungseffekte im Personalbereich immer von besonderer Bedeutung. Betriebsbedingte Kündi-
gungen sollen dabei nach Möglichkeit vermieden werden. Zur Konsolidierung sollen in diesem
Bereich folgende Maßnahmen dienen:

a. Frei werdende Stellen werden nur wiederbesetzt, wenn sie nicht entfallen können. Not-
wendige Wiederbesetzungen werden in aller Regel intern und nicht extern vorgenommen.

b. Befristete Verträge laufen im Regelfall aus. In Kinder betreuenden Einrichtungen können
frei werdende Stellen nachbesetzt werden.

c. Im Wissen um die besondere Bedeutung des pädagogischen Bereichs werden auch dort
die Weichen so gestellt, dass neben der hohen Betreuungsqualität auch eine dauerhafte

-6-

Finanzierung gesichert werden kann. Gemäß obiger Leitlinie werden daher auch in die-
sem Umfeld Bundes- und Landesvorgaben künftig in der Regel 1:1 umgesetzt.

d. Der neue Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) wird auch zur Entlastung des Personal-
haushalts genutzt.

e. Werden Aufgaben innerhalb des Konzerns Stadt Münster verlagert, so folgt nach Mög-
lichkeit auch eine Verlagerung des betroffenen Personals.

f.  Fallbezogen wird auch externes Projektmanagement in Anspruch genommen.

9. Einsparungen müssen auch alle Leitungsebenen einbeziehen. Die Anzahl der Dezernate
und Amter soll weiter reduziert werden.

h. Persönliche Referenten werden zukünftig den Beigeordneten befristet zugeordnet.

Überprüfung städtischer Leistungen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ist es zwingend erforderlich, sämtliche städ-
tische Leistungen zu überprüfen. Dazu sind zunächst hinreichend systematisierte Übersichten
über den Aufgabenbestand und Leistungsstandard der Stadtverwaltung sowie den Pflichtig-
keitsgrad dieser Aufgaben in den relevanten Ressorts erforderlich. Zusätzlich ist dabei auch
für alle Leistungen, die die Stadt für die Bürger erbringt, dezidiert darzulegen, ob es gleicharti-
ge oder ähnliche privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Angebote gibt.

Auf dieser Grundlage ist dann zu entscheiden, welche Aufgaben in private bzw. trägerschaftli-
che Hände übergeben werden können, welche Aufgaben als Kernaufgaben weiterhin bei der
Stadt angesiedelt sein müssen und welche Leistungen abgebaut werden können.

Zusätzlich stellt sich bei allen weiter zu erbringenden Leistungen die Frage nach einer Verän-
derung der Leistungsstandards.

Neuausrichtung der Wohnbauentwicklung

Bei der Entwicklung und Erschließung von Wohnbauflächen oder ganzer Baugebiete sollen
zukünftig stärker Private eingebunden werden. Außerdem soll überlegt werden, ob Baugebiete
noch in verstärktem Maße vollständig an Private zur Erschließung weitergegeben werden.

Insgesamt wird die Entwicklung von Baugebieten u.a. wegen der hohen städtischen Vorleis-
tungen an die absehbare Nachfrage und an die demographische Entwicklung angepasst.

Anpassung der auslaufenden Finanzformeln für die städtischen Gesellschaften / Ein-
richtungen

Alle auslaufenden Finanzformeln zwischen Stadt und städtischen Gesellschaften und Einrich-
tungen sind bei Neuabschluss zukünftig stärker unter dem Aspekt der Konsolidierung neu zu
fassen. Genauso wie die Kernverwaltung werden auch die städtischen Gesellschaften und
Einrichtungen einen weiteren Beitrag zur Konsolidierung leisten müssen, der sich in den zu-
künftigen Finanzformeln und im zukünftigen Handeln widerspiegeln soll.

Einbeziehung externen Sachverstandes

Die mit diesem Leitantrag vorgeschlagene Neuausrichtung der kommunalen Leistungserbrin-
gung ist komplex und erfordert auch zum Teil einen unvoreingenommenen - d. h. interkommu-
nal ausgerichteten - Blick auf Strukturen und Abläufe. Daher sollen, soweit für die Prüfung und
Abarbeitung von Antragsinhalten dieses Leitantrages notwendig und sinnvoll, externe Bera-
tung und Sachverstand hinzugezogen werden. Hier sind die notwendigen Vorbereitungen zu
treffen, um ein Beratungsunternehmen für die Unterstützung der Umsetzung der Antragsanlie-
gen zu benennen und erforderliche Beschlüsse vorzubereiten.

V. Beschluss

Der Rat der Stadt Münster beauftragt daher die Verwaltung:

e die im Leitantrag formulierten Einsparziele und Prüfaufträge — soweit möglich — spätestens bei
Satzungsbeschluss im April in den Haushaltsplan 2006 einfließen zu lassen, um so einen
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen zu können.

e die grundlegenden Antragsanliegen zügig - soweit erforderlich - unter Einbeziehung externer
Beratung zu prüfen, Umsetzungsvorschläge für die zuständigen Gremien zu erarbeiten und
weitere geeignete Konsolidierungsmaßnahmen für die Haushaltsplanberatungen 2006 vorzu-
schlagen, um die Einsparvorgabe von 25 Mio. Euro im Jahr 2006 zu erreichen.

gez. H.-D. Sellenriek gez. C. Möllemann-Appelhoff
CDU-Fraktion FDP-Fraktion

Beschlussvorlage

14686 Zeichen

V/1065/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
- Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. 49/2005 vom 15.11.2005 
  "Lebenswert und bezahlbar - Münster zukunftsfähig erhalten - Städtische Ausgaben an die 
  Einnahmen anpassen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die als An lage beigefügten Vorschläge der Verwaltung als Grundlage 
für den notwendigen Ausgleich des Haushalt splanes 2006 zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, die haushaltsmäßige Um setzung der vorgeschlagenen Maßnahmen 
über entsprechende Veränder ungsblätter in den Beratungsprozess zum Haushaltplan 
2006 einzubringen. 
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass mit den als Anlage beigefügten Konsolidie-
rungsblättern, wenn sie entsprechend umgeset zt werden, gegenwärtig eine Summe 
von 18,4 Mio. € von den zum Haushaltsaus gleich 2006 fehlenden 22 Mio. € aufge-
bracht werden kann und der Restbetrag von rd. 3,6 Mio. € nach derzeitiger Einschät-
zung der Verwaltung über den Jahresabschluss 2005 bereitgestellt werden kann. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der  Umsetzung der in der Anlage vorgeschlage-
nen Maßnahmen das strukturelle  Defizit im Verwaltungshaushalt von jährlich rd. 
50 Mio. € in den folgenden Haushaltsjahren nich t aufgelöst sein wird. Die Verwaltung 
wird daher  beauftragt, unverzüglich einen aufgabenkritischen Prozess vorzubereiten. 
Der von Rat und Verwaltung gemeinsam zu tragende Prozess soll bis zum Sommer 
2006 in grundlegende Entscheidungen zum städtischen Leistungsspektrum münden. 
   
Vorlagen-Nr.: 
V/1065/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1065/2005 
Angesichts der notwendigen st rukturellen Maßnahmen wird di e Verwaltung dabei in 
geeigneter Art und Weise externe Beratung in Anspruch nehmen. Hierzu wird die Ver-
waltung zu gegebener Zeit (je nach Beschluss notwendigkeit) die zuständigen Gremien 
informieren und notwendige Beschlüsse ggf. herbeiführen.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion Nr. 49/2005 „Lebenswert und bezahlbar – Münster zukunftsfähig erhal-
ten – Städtische Ausgaben an die Einnahmen anpassen“ sowohl in die kurzfristigen 
Bemühungen zum Haushaltsausgleich 2006 als auch in den folgenden aufgabenkriti-
schen Konsolidierungsprozess mit eingeb unden wird und mit dessen Umsetzung inso-
fern erledigt wird. Die Verwaltung wird den Rat und die Fachausschüsse in geeigneter 
Art und Weise über diesen Prozess regelmäßig informieren und, soweit erforderlich, 
notwendige Beschlüsse vorbereiten und de n zuständigen Gremien zur Beratung und 
Beschlussfassung zuleiten. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
I. Aktueller Finanzstatus  
 
Die Stadt Münster befindet sich zurzeit in ei ner sehr schwierigen Haushaltslage. Erstmalig 
ist es nicht  gelungen, dem Rat einen ausgeglichenen Haushaltspl anentwurf vorzulegen. 
Das Defizit des Verwaltungshaushaltes 2006 konnte bisher nur zum Teil durch Stüt-
zungsmaßnahmen aus dem Vermögenshaushalt  aufgefangen werden, indem rd. 
3,5 Mio. € aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden und Verkaufserlöse in Höhe 
von 30 Mio. € an den Verwaltu ngshaushalt übertragen werden. Es verbleibt im Verwal-
tungshaushalt 2006 zurzeit noch ei n Defizit von rd. 22 Mio. €. Auch die Verwaltungs-
haushalte der folgenden Haushalt sjahre weisen hohe Defizite aus, da die jährlichen Aus-
gaben rd. 50 Mio. € über den Einnahm en liegen. Dieses so genannt e strukturelle Defizit 
des Verwaltungshaushaltes muss nachhaltig besei tigt werden, da andernfalls nach den 
Bestimmungen der Gemeindeordnung ein Haushaltssicherungskonzept mit den damit ver-
bundenen Einschränkungen der finanziellen Beweglichkeit bei der Haushal tsplanung und -
bewirtschaftung aufzustellen ist. 
 
 
II. Bisherige Kons olidierungsprogramme
 
 
Bereits mit der Vorlage 822/2001 zum Spa r- und Konsolidierungsprogramm 2002 – 2005 
und mit der Vorlage 1085/2002 zum Spar- und Konsolidierungsprogramm 2003 – 2006 hat 
der Rat in den letzten Jahr en umfangreiche Konsolidier ungsmaßnahmen beschlossen. 
Dabei wurde mit dem Progra mm 2002 – 2005 ein Konsolidier ungsvolumen von insgesamt 
rd. 60 Mio. € und mit dem Programm 2003 – 2006  ein Konsolidierungsvolumen von rd. 
120 Mio. € erreicht. Gegenüber den nun ans tehenden Veränderungen war die Umsetzung 
dieser Programme überwiegend mit vergle ichsweise geringen Leistungseinschränkungen 
für die Bürgerinnen und Bürger  verbunden. Die Einsparungen ließen sich im wesentlichen 
durch weitere Rationalisierungsmaßnahmen, di e regelmäßig mit Arbeitsverdichtungen für 
die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einhergingen, erzielen. 
 
Der Abbau der Personalstellen stellt sich seit dem Jahr 2002 folgendermaßen dar:

- 3 - 
V/1065/2005 
 
2002   52,03  Stellen 
2003  58,54  Stellen 
2004   74,49 Stellen 
2005  45,03 Stellen 
2006 (geplant)  39,10 Stellen
 
Summe:    269,19 Stellen 
 
Hinzu kommen weitere 69,87 Stellen, die im  Rahmen von Organisationsmaßnahmen zur 
stellenplantechnischen Abdeckung von Stellenmehrbedarfen (ohne finanzielle Mehrauf-
wendungen), z.B. im Bereich der pädagogischen Fachkräfte und im Bereich der Feuer-
wehr verwandt wurden, so dass der Stellenabbau aufgrund der Kons olidierungsprogram-
me seit 2002 insgesamt rd. 339 Stellen beträgt.  
 
 
 
III. Haushaltsausgleich 2006
 
 
Die Umsetzung aller in der Anlage dargestellten Maßnahmen wir d aus heutiger Sicht zu 
einer spürbaren Entlastung des Verwaltungshaushaltes 2006 und der folgenden Haus-
haltsjahre führen.  
 
Haushaltsjahr 
Angaben in Mio. € 
 
Konsolidierung im  
Verwaltungshaushalt 
 
 
2006 
 
2007 
 
2008 
 
2009 
Ausgabenreduzierung  
 - ohne Personalausgaben - 
 
11,0
 
11,9
 
12,9
 
13,0 
Reduzierung der  
Personalausgaben 
 
3,8 4,8 5,2
 
5,3 
 
Einnahmeerhöhung 
 
3,6 2,3 1,3
 
2,3 
Konsolidierung 
Insgesamt *) 
 
18,4 19,0 19,4
 
20,6 
*) = Zur Beseitigung des strukturellen Defizits von jährlic h rd. 50 Mio. € wird es erforderlich zu den genannten Kon-
solidierungsbeträgen weiterhin rd. 30 Mio. € jährlich nachhaltig zu konsolidieren. 
 
Es wird deutlich, dass kurzfristige Konsolid ierungserfolge insbesondere im Bereich der 
laufenden Ausgaben erzielt we rden können. Die Ausgabenredu zierung ist in der Regel 
auch nachhaltig, d.h. die Ausgaben werden dauerhaft um rd. 11 – 13 Mio. € gesenkt. Bei 
der Einnahmeerhöhung si nd zum Teil Einmaleffekte berü cksichtigt worden, so dass die 
Verbesserung über die Jahre unterschiedlich hoch ausfällt. Im Personalbereich lassen sich 
weitere Einsparungen über den hier  genannten Betrag hinaus erst  mittelfristig erreichen. 
Nachdem Rationalisierungspotentiale größt enteils in den vorh ergehenden Konsolidie-
rungsprozessen realisiert wo rden sind, bedarf es nun zunächst einer strukturierten Aufar-
beitung des gesamten städti schen Leistungsspektrums. De r Abbau im Personalbereich 
geht dann  konsequenterweise ei nher mit Einschränkungen im  städtischen Leistungsan-

- 4 - 
V/1065/2005 
gebot. Die Verwaltung wird über die personalw irtschaftlichen Umsetzungen im Ausschuss 
für Personal, Recht und Ordnung berichten. 
 
Die Gesamtdarstellung zeigt zudem, dass die Unterdeckung im Hausha ltsplanentwurf für 
das Haushaltsjahr 2006 von rd. 22 Mio. € durch die Umsetzung der vorgeschlagenen 
Maßnahmen zunächst nur um rd. 18,4 Mio. € abgebaut werden kann. Dennoch kann aus 
heutiger Sicht der Haushaltsausgleich 2006 erzielt werden, da die fehlenden rd. 3,6 Mio. € 
voraussichtlich über den Jahresabschluss 2005 bereitgestellt werden können. So werden 
insbesondere die im Sozial bereich über den Nachtragshausha lt 2005 veranschlagten Mit-
tel nun doch nicht in voller Höhe benötigt. Zudem  werden aufgrund der strikten Ausgaben-
disziplin weitere Einsparungen erwartet. Im Ergebnis kann zu m Haushaltsausgleich 2005 
damit größtenteils auf bisher geplante Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage (Planan-
satz 4,7 Mio. €) verzichtet werden. Die se Mittel stehen somit weiter zur Verfügung und 
können zum Ausgleich des Haushaltsplanes 2006 eingesetzt werden. 
 
Die finanziellen Auswirkungen der in der An lage einzeln näher dargestellten Konsolidie-
rungsmaßnahmen müssen im Rahmen der Etat beratungen zum  Hausha ltsplanentwurf 
2006 noch in den Haushalt eingestellt werd en. Die Verwaltung wir d daher entsprechende 
haushaltsstellenscharfe Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf erstellen und den 
zuständigen Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Haushaltsberatung vorle-
gen. Die Veränderungen, die auf eine Konsolidierungsm aßnahme zurückzuführen sind, 
werden hierbei als solche gekennzeichnet, um  sie von den sonstigen Änderungen des 
Haushaltsplanentwurfes zu unterscheiden. 
 
 
IV. Ausgleich der nac hfolgenden Haushaltsjahre
 
 
Wie bereits dargelegt, wird mit den eher kurz fristigen Maßnahmen ein dauerhafter Abbau 
des strukturellen Defizits der Verwalt ungshaushalte der kommenden Jahre nur zum Teil 
gelingen. Es ist daher zwingend erforderlich, eine strukturierte, aufgabenkritische Analyse 
aller Aufgabenbereiche der Verwaltung und auc h der aus der Kernve rwaltung ausgeglie-
derten Bereiche durchzuführen. Die Verwalt ung wird daher diese Aufgabe umgehend in 
Angriff nehmen mit dem Ziel , bis zum Sommer 2006 weitere Vorschläge vorzulegen, die 
einen dauerhaften Ausgleich zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben sicher-
stellen. 
 
An dieser Stelle sei darauf  hingewiesen, dass auch der Wech sel von der Kameralistik auf 
die Doppik bzw. das Neue Ko mmunale Finanzmanagement (NKF), der nach der derzeiti-
gen Planung zum 01.01.2008 abgeschlossen sein  wird, den Konsolidierungsdruck grund-
sätzlich noch verstärkt. Im NKF sind zwar  andere Ausgleichsmechanismen gegenüber der 
Kameralistik anzusetzen (Stichwort: Ausgleic hsrücklage der Bilanz), der Ausgleich der 
Erträge und Aufwendungen eines Jahres ist aber auch hier ein wesentliches Element. So 
sind künftig z.B. auch die jährlichen Absc hreibungen des Vermögens  durch Erträge zu 
„erwirtschaften“. 
 
 
V. Antrag CDU-Fraktion und FDP-Fraktion
 
 
Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion formuliert als oberstes 
Ziel, „die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden und stattdessen 
ein ebenso wirksames, aber selbst verantwo rtetes Spar- und Konsolidierungsprogramm

- 5 - 
V/1065/2005 
auf den Weg zu bringen, mit dem die laufenden  Ausgaben an die la ufenden Einnahmen 
angepasst werden können.“ 
 
Die in dem Antrag darges tellte Einschätzung der Dringlic hkeit der Haushaltskonsolidie-
rung, aber auch die Notwendigkeit von tiefen Einschnitten in Strukturen und Leistungen, 
wird seitens der Verwaltung geteilt. 
 
Die Vorschläge zum grundsätzlichen Vorgehen in den nächste n Jahren, wie das kontinu-
ierliche Zurückfahren der Vermögenstransfers an den Verwaltungshaushalt und die Redu-
zierung der Nettoneuverschuldung, werden bei der Umsetz ung der Konsolidierungsbemü-
hungen berücksichtigt. 
 
Die in den zehn Leitli nien formulierten strategischen Ansätze bilden eine Richtschnur für 
die strukturelle Erarbeit ung von nachhaltigen, aufgabenkritischen Konsolidierungsvor-
schlägen. Die Verwaltung wird si ch sowohl bei der Entwickl ung kurzfristig wirkender An-
sätze wie auch bei mittelfristig angelegten Projekten an diesen Leitlinien orientieren. 
 
Die in dem Antrag beispielhaft genannten konkreten Einzelmaßnahmen werden von der 
Verwaltung aufgegriffen. 
 
 
ƒ Personal 
 
Zur Umsetzung von Konsolid ierungsmaßnahmen sollen betri ebsbedingte Kündigungen 
nach Möglichkeit vermieden werden. Dies ist gleichermaßen Standpunkt von Rat und 
Verwaltung. 
 
Die unter Ziffer IV Nr. 1 des Antrags genann ten Einzelmaßnahmen hat die Verwaltung be-
reits mit den kurzfristigen Vorschlägen weit gehend aufgegriffen bzw. we rden im Fortgang 
der Konsolidierungsarbeiten konsequent aufgearbeitet. 
 
ƒ Aufarbeitung städtischer Leistungen 
 
Voraussetzung für die weitere Konsolidierung ist eine system atische Aufarbeitung aller 
städtischen Leistungen, in dem deren Standards und Pflichtigke iten festgestellt und deren 
Wirkungsgrad (im Hinblick auf die zugrunde liegende Zielsetzung), Wirtschaftlichkeit (auch 
im Vergleich zu Privaten) und Finanzierbar keit zu bewerten ist. Erst danach kann ent-
schieden werden, welche Aufgaben durch die Stadt weiterhin  uneingeschränkt, einge-
schränkt oder künftig gar nicht mehr wahrzunehmen sind.

- 6 - 
V/1065/2005 
ƒ Neuausrichtung der Wohnbauentwicklung 
 
Die Entwicklung neuer Baugebie te ist an die absehbare demogr aphische Entwicklung an-
zupassen. Eine noch stärkere Einbindung von Privaten bei der Entwicklung und Erschlie-
ßung von neuen Baugebieten wird angestrebt.  
 
 
ƒ Anpassung der auslaufenden Finanzformeln fü r die städtischen Gesellschaften / Ein-
richtungen 
 
Genauso wie die Kernverwaltung müssen auch die städtischen Gesellschaften, Eigenbe-
triebe und Einrichtungen einen angemessenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leis-
ten. Auch hier muss grundsätzlich das Auf gabenspektrum einer kritischen Analyse unter-
zogen werden. 
 
 
ƒ Einbeziehung externen Sachverstandes 
 
Es ist absehbar, dass zur Prüfung und Umsetzung verschiedener Konsolidierungsvor-
schläge der Einsatz externen Sachverstandes notwendig ist. Der Erfahrungshorizont und 
die Sichtweise externer Bera ter können hier zu erfolg bringenden Vor schlägen führen. 
Auch der interkommunal e Vergleich wird in vielen Fällen hilfreich sein. Die Verwaltung 
wird daher umgehend die entsprechenden Vorarb eiten leisten und die hierzu erforderli-
chen Beschlüsse der Ratsgremien vorbereiten. 
 
 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Antragsanliegen sowohl in die 
kurzfristigen Bemühungen zum Haushaltsausgleich 2006 als auch in den folgenden auf-
gabenkritischen Konsolidierungsprozess mit eingebunden wird. Mit der Umsetzung insbe-
sondere der noch erforderlichen zw eiten Phase der Konsolidieru ng wird der Antrag erle-
digt. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
 
Anlage 1: Gesamtübersicht der Konsolidierung im Verwaltungshaushalt in den Jahren 
 2006 – 2009 
 
Anlage 2: Übersicht der Personalkostenreduzierung in den Jahren 2006 – 2009 
 
Anlage 3: Darstellung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in den Jahren 
2006 -2009 
 
Anlage 4: Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. 49/2005

Anlage 2

11593 Zeichen

Anlage 2

Übersicht der Personalkostenreduzierung
in den Jahren 2006 - 2009

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Anlage 1

580 Zeichen

Anlage 1

Gesamtübersicht der Konsolidierung im Verwaltungshaushalt
in den Jahren 2006 - 2009

Haushaltsjahr
Konsolidierung im Angaben in Mio. €
Verwaltungshaushalt
2006 2007 2008 2009

Ausgabenreduzierung

- ohne Personalausgaben - 11,0 11,9 12,9 13,0
Reduzierung der

Personalausgaben 3,8 4,8 5,2 5,3
|
Einnahmeerhöhung 3,6 2,3 1,3 2,3

Konsolidierung
Insgesamt *) 18,4 19,0 19,4 20,6

*)= Zur Beseitigung des strukturellen Defizits von jährlich 50 Mio. € wird es erforderlich, zu den
genannten Konsolidierungsbeträgen weitere rd. 30 Mio. € jährlich nachhaltig zu konsolidieren.

Anlage 3

2387 Zeichen

Spar- und Konsolidierungsprogramm 
2006 – 2009 
 
 
Nr.: 
144.6 
 
Bezeichnung der Maßnahme: 
 
Kein Betrieb der Heizungsanlagen in den Ferien 
 
 
Dezernat für Bauwesen, Grünflächen, 
Umweltschutz und Abfallwirtschaft 
 
Amt für Gebäudemanagement  
 
Kurzbeschreibung der Maßnahme: 
 
In den Schulferien werden die Heizungsanlagen für die Beheizung und Warmwasserbereitung 
der Turn- und Sporthallen in Betrieb gehalten. In diesem Teillastbetrieb entstehen unnötige 
Kosten durch die schlechte Auslastung der Wärmeerzeugung. 
Dieses wird bereits in vielen Kommunen so pr aktiziert. Die Maßnahme muss intensiv mit den 
Sportvereinen abgestimmt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 2006 
- € - 
2007 
- € - 
2008 
- € -  
2009 
- € - 
Ausgabenreduktion    (-) -25.000,- -25.000,- -25.000,- -25.000,-
 
Konsolidierungsbeitrag Verwaltungshaushalt - ohne Personalkosten -: 
 2006 
- € - 
2007 
- € - 
2008 
- € -  
2009 
- € - 
Ausgabenreduktion    (-)  
Einnahmeerhöhung   (+)  
Summe der Haushaltskonsolidierung 
Siehe Gesamtdarstellung 
 
 
 
Einzelbeschlüsse erforderlich: 
 
nein X ja, letztentscheidendes Gremium:

Spar- und Konsolidierungsprogramm 
2006 – 2009 
 
 
Nr.: 
154 
 
Bezeichnung der Maßnahme: 
 
Prüfung der Organisationsform 
 
 
Dezernat für Bauwesen, Grünflächen, 
Umweltschutz und Abfallwirtschaft 
 
Tiefbauamt
 
 
Kurzbeschreibung der Maßnahme: 
 
Gründung einer AÖR für Straßenbau und Stadtentwässerung 
 
Die Verwaltung erteilt einen Prüfauftrag mit dem Ziel, die Vorteile der Überführung der 
Bereiche Straßenbau und Stadtentwässerung in die Organisationsform einer Anstalt 
des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ermitteln. 
 
Es werden substantielle Verringerungen de r Aufwendungen durch finanzwirtschaftli-
che und organisatorische Veränderungen erwart et. Es sind Synergien durch die Be-
reinigung von internen und externen Schnittstellen möglich. 
 
Konkrete Konsolidierungsbeitr äge können erst mit dem Gu tachten ermittelt werden. 
Die unten angegebenen Werte sind nur grobe Schätzwerte. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konsolidierungsbeitrag Verwaltungshaushalt - ohne Personalkosten -: 
 2006 
- € - 
2007 
- € - 
2008 
- € -  
2009 
- € - 
Ausgabenreduktion    (-) 0 -50.000 -50.000 -50.000
Einnahmeerhöhung   (+)  
Summe der Haushaltskonsolidierung 0 50.000 50.000 50.000
 
 
Einzelbeschlüsse erforderlich: 
 
nein  ja, letztentscheidendes Gremium: Rat

Beratungsverlauf (3)

08.02.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.02.2006 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.02.2006 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/1065/2005
Typ
Vorlage
Datum
27.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37