2868/2023
Kronenteileinkürzung eines Naturdenkmals (ND 705.03) an der Frankfurter Str. 661 (Porz), 51145 Köln, Gemarkung: Eil; Flur: 16; Flurstück: 863
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/570/3 Vorlagen-Nummer 2868/2023 Freigabedatum 14.09.23 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kronenteileinkürzung eines Naturdenkmals (ND 705.03) an der Frankfurter Str. 661 (Porz), 51145 Köln, Gemarkung: Eil; Flur: 16; Flurstück: 863 Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt – im Hinblick auf die ge- plante Kronenteileinkürzung des NDI 705.03 – der Befreiung von den Verboten der Natur- denkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Widerspricht der geplanten Kro- nenteileinkürzung des NDI 705.03 erforderlichen Befreiung von den Verboten der Naturdenk- malverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.09.2023 2 Sachstand Der Bergahorn steht im Straßenland der Stadt Köln Höhe der Frankfurter Str. 661 (Porz), 51145 Köln auf der Gemarkung: Eil; Flur: 16; Flurstück: 863 und ist durch die Ordnungsbe- hördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln (NDI-VO) vom 29.08.1994, geändert durch die 1. Änderungsordnung vom 03.02.2002, als Naturdenkmal ge- schützt. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit werden die Kontrollen durch einen Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt. Bei den letzten Regelkontrollen zeigte der Baum folgende Schadsymptome auf: Nachlassende Vitalität Vermehrte Totholzbildung Kleinblättrigkeit Durch die festgestellten Schadsymptome müssen Maßnahmen zum Erhalt des Bergahorns und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierzu zählen Kro- nenteileinkürzungen und Entnahme von Totholz nach dem aktuellen Stand der Technik. Bei der letzten Kontrolle am 31.07.2023 wurde der fortschreitende Vitalitätsverlust bestätigt und die vorhandenen Schadsymptome erfasst, diese zeigen die Notwendigkeit des Eingriffes um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Eingriff /Kompensation Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwendig. Artenschutz: Bei der Einhaltung folgender Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der Antrag- steller gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit ausge- schlossen. Um auch die lediglich besonders geschützten Arten nicht zu gefährden, wer- den folgende Auflagen erteilt: • Die Rückschnittmaßnahmen erfolgen außerhalb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). Sollten die Arbeiten jedoch zwingend in die Vogelbrutzeit fal- len, ist eine ökologische Baubegleitung hinzu zu ziehen. Diese hat die Strukturen frühes- tens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen. Befreiungsvoraussetzungen: Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln (Amt 67) ist die Kronenteileinkür- zung und Totholzentnahme als notwendig anzusehen. Der Eingriff in das Naturdenkmal kann diesbezüglich als geringfügig eingeordnet werden. Sofern die bei der Vorbespre- chung festgelegten Maßgaben eingehalten werden, ist das Vorhaben mit den Belangen des Naturschutzes als vereinbar anzusehen. Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) erteilt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Frankfurter Straße 661
- Straße 6
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2868/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.09.2023
- Erstellt
- 05.09.2023 11:11