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2022/0369

Centralstation Veranstaltungs GmbH, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH

Magistratsvorlage 03.11.2022

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248 Zeichen

Punkt 5: Centralstation Veranstaltungs GmbH, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. 
§ 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH 
 (V-Nr. 2022/0369) 
 
Einstimmig empfiehlt d er Kulturausschuss der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

2022/0369

3712 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Kulturinstitute   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0369 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  19110 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2620-82 Sachkonto: 7128900 
 
Betreff: Centralstation Veranstaltungs GmbH  
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel  gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH  
 
Vorlage vom: 03.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH in 
Höhe von 500.000 € wird zugestimmt.  
2. Die Deckung erfolgt durch eine Erhöhung der Verlustzuweisung aus dem Kernhaushalt.  
3. Die höhere Verlustzuweisung an den Eigenbetrieb Kulturinstitute wird ausgeglichen durch 
Einsparungen im Budget der Wirtschaftsförderung und Standortmarketing bei SK 
7125020, KSt. 015 -001-1000, KTr. 5730 -11. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03. November 2022:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, hat die Centralstation 
Veranstaltungs GmbH  für die Jahre 2015 bis 2024 mittels Betrauungsakt mit den dort 
beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beauftragt. 
 
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur in Darmstadt. Die Gesellschaft erfüllt 
ihren Zweck mit der Durchführung von Konzert- und Theaterveranstaltungen und sonstigen 
Darbietungen aus den Bereichen Musik, Literatur und darstellender Kunst in dem Gebäude und 
auf dem Vorplatz der HEAG Halle B. Mit den Veranstaltungen des Unternehmens soll in 
Darmstadt ein Kulturmittelpunkt von überregionaler Bedeutung in der Region Rhein-Main-
Neckar erhalten werden. 
 
Hierfür leistet der Eigenbetrieb Kulturinstitute für die Stadt an die Centralstation 
Veranstaltungs GmbH Zahlungen. Der jährliche Kulturzuschuss beläuft sich auf 475.000 €. 
 
In der letzten Aufsichtsratssitzung hat die Geschäftsführung über die aktuelle Finanzsituation 
informiert. Danach liegen die Eintrittsentgelte zum einen aufgrund der weiterhin bestehenden 
coronabedingten  Zurückhaltung und zum and eren wegen der Konsumzurückhaltung unter 
den im Wirtschaftsplan kalkulierten Erträgen.  
 
Hinzu kommen erhebliche Mehraufwendungen bei den Energiekosten sowie bei den tariflich 
gestiegenen Lohnkosten der Beschäftigten. Zur Erfüllung der vertraglichen Verpfli chtungen 
errechnet sich für das verbleibende Jahr 2022 ein Fehlbetrag von 500.000 €, der trotz aller 
Möglichkeiten von Einsparmaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann.  
 
Für das Jahr 2022 wird deshalb die Bewilligung von zusätzlichen Mittel gem. § 100 HGO i . V. 
m. Ziffer 3.5.7 DAH in Höhe von 500.000 € erforderlich.  
 
Die Mehraufwendungen werden gedeckt durch eine höhere Erstattung an den Eigenbetrieb 
durch den Kernhaushalt im Rahmen des Verlustausgleichs. Die höhere Erstattung wird 
jedoch gedeckt durch Einsparungen m Budget der Wirtschaftsförderung und 
Standortmarketing bei SK 7125020, KSt. 015-001-1000, KTr. 5730-11. 
 
 
Darmstadt, den  
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg  
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer

anlage 4

203 Zeichen

Punkt 50: Centralstation Veranstaltungs GmbH, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. 
§ 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH 
 (V-Nr. 2022/369) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.   
  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 3

282 Zeichen

Punkt 41: Centralstation Veranstaltungs GmbH, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. 
§ 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH 
 (V-Nr. 2022/0369) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD und AfD^

anlage 1

3776 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Kulturinstitute   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 42 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0369 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
426 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  19110 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2620-82 Sachkonto: 7128900 
 
Betreff: Centralstation Veranstaltungs GmbH  
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH  
 
Vorlage vom: 03.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH in 
Höhe von 500.000 € wird zugestimmt.  
2. Die Deckung erfolgt durch eine Erhöhung der Verlustzuweisung aus dem Kernhaushalt.  
3. Die höhere Verlustzuweisung an den Eigenbetrieb Kulturinstitute wird ausgeglichen durch 
Einsparungen im Budget der Wirtschaftsförderung und Standortmarketing bei SK 
7125020, KSt. 015 -001-1000, KTr. 5730 -11. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.11.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 03. November 2022:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, hat die Centralstation 
Veranstaltungs GmbH  für die Jahre 2015 bis 2024 mittels Betrauungsakt mit den dort 
beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beauftragt. 
 
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur in Darmstadt. Die Gesellschaft erfüllt 
ihren Zweck mit der Durchführung von Konzert- und Theaterveranstaltungen und sonstigen 
Darbietungen aus den Bereichen Musik, Literatur und darstellender Kunst in dem Gebäude und 
auf dem Vorplatz der HEAG Halle B. Mit den Veranstaltungen des Unternehmens soll in 
Darmstadt ein Kulturmittelpunkt von überregionaler Bedeutung in der Region Rhein-Main-
Neckar erhalten werden. 
 
Hierfür leistet der Eigenbetrieb Kulturinstitute für die Stadt an die Centralstation 
Veranstaltungs GmbH Zahlungen. Der jährliche Kulturzuschuss beläuft sich auf 475.000 €. 
 
In der letzten Aufsichtsratssitzung hat die Geschäftsführung über die aktuelle Finanzsituation 
informiert. Danach liegen die Eintrittsentgelte zum einen aufgrund der weiterhin b estehenden 
coronabedingten  Zurückhaltung und zum anderen wegen der Konsumzurückhaltung unter 
den im Wirtschaftsplan kalkulierten Erträgen.  
 
Hinzu kommen erhebliche Mehraufwendungen bei den Energiekosten sowie bei den tariflich 
gestiegenen Lohnkosten der B eschäftigten. Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen 
errechnet sich für das verbleibende Jahr 2022 ein Fehlbetrag von 500.000 €, der trotz aller 
Möglichkeiten von Einsparmaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann.  
 
Für das Jahr 2022 wird deshalb die  Bewilligung von zusätzlichen Mittel gem. § 100 HGO i. V. 
m. Ziffer 3.5.7 DAH in Höhe von 500.000 € erforderlich.  
 
Die Mehraufwendungen werden gedeckt durch eine höhere Erstattung an den Eigenbetrieb 
durch den Kernhaushalt im Rahmen des Verlustausgleichs. Die höhere Erstattung wird 
jedoch gedeckt durch Einsparungen m Budget der Wirtschaftsförderung und 
Standortmarketing bei SK 7125020, KSt. 015-001-1000, KTr. 5730-11. 
 
 
Darmstadt, den  
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg 
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0369
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.11.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00