2022/0369
Centralstation Veranstaltungs GmbH, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH
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Punkt 5: Centralstation Veranstaltungs GmbH, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH (V-Nr. 2022/0369) Einstimmig empfiehlt d er Kulturausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2022/0369
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Kulturinstitute OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0369
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 19110 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2620-82 Sachkonto: 7128900
Betreff: Centralstation Veranstaltungs GmbH
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH
Vorlage vom: 03.11.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH in
Höhe von 500.000 € wird zugestimmt.
2. Die Deckung erfolgt durch eine Erhöhung der Verlustzuweisung aus dem Kernhaushalt.
3. Die höhere Verlustzuweisung an den Eigenbetrieb Kulturinstitute wird ausgeglichen durch
Einsparungen im Budget der Wirtschaftsförderung und Standortmarketing bei SK
7125020, KSt. 015 -001-1000, KTr. 5730 -11.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03. November 2022:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, hat die Centralstation
Veranstaltungs GmbH für die Jahre 2015 bis 2024 mittels Betrauungsakt mit den dort
beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beauftragt.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur in Darmstadt. Die Gesellschaft erfüllt
ihren Zweck mit der Durchführung von Konzert- und Theaterveranstaltungen und sonstigen
Darbietungen aus den Bereichen Musik, Literatur und darstellender Kunst in dem Gebäude und
auf dem Vorplatz der HEAG Halle B. Mit den Veranstaltungen des Unternehmens soll in
Darmstadt ein Kulturmittelpunkt von überregionaler Bedeutung in der Region Rhein-Main-
Neckar erhalten werden.
Hierfür leistet der Eigenbetrieb Kulturinstitute für die Stadt an die Centralstation
Veranstaltungs GmbH Zahlungen. Der jährliche Kulturzuschuss beläuft sich auf 475.000 €.
In der letzten Aufsichtsratssitzung hat die Geschäftsführung über die aktuelle Finanzsituation
informiert. Danach liegen die Eintrittsentgelte zum einen aufgrund der weiterhin bestehenden
coronabedingten Zurückhaltung und zum and eren wegen der Konsumzurückhaltung unter
den im Wirtschaftsplan kalkulierten Erträgen.
Hinzu kommen erhebliche Mehraufwendungen bei den Energiekosten sowie bei den tariflich
gestiegenen Lohnkosten der Beschäftigten. Zur Erfüllung der vertraglichen Verpfli chtungen
errechnet sich für das verbleibende Jahr 2022 ein Fehlbetrag von 500.000 €, der trotz aller
Möglichkeiten von Einsparmaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann.
Für das Jahr 2022 wird deshalb die Bewilligung von zusätzlichen Mittel gem. § 100 HGO i . V.
m. Ziffer 3.5.7 DAH in Höhe von 500.000 € erforderlich.
Die Mehraufwendungen werden gedeckt durch eine höhere Erstattung an den Eigenbetrieb
durch den Kernhaushalt im Rahmen des Verlustausgleichs. Die höhere Erstattung wird
jedoch gedeckt durch Einsparungen m Budget der Wirtschaftsförderung und
Standortmarketing bei SK 7125020, KSt. 015-001-1000, KTr. 5730-11.
Darmstadt, den
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Punkt 50: Centralstation Veranstaltungs GmbH, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH (V-Nr. 2022/369) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Punkt 41: Centralstation Veranstaltungs GmbH, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH (V-Nr. 2022/0369) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD und AfD^
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Kulturinstitute OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 42
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0369
Magistratsbeschluss -Nr.
426
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 19110 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2620-82 Sachkonto: 7128900
Betreff: Centralstation Veranstaltungs GmbH
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH
Vorlage vom: 03.11.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH in
Höhe von 500.000 € wird zugestimmt.
2. Die Deckung erfolgt durch eine Erhöhung der Verlustzuweisung aus dem Kernhaushalt.
3. Die höhere Verlustzuweisung an den Eigenbetrieb Kulturinstitute wird ausgeglichen durch
Einsparungen im Budget der Wirtschaftsförderung und Standortmarketing bei SK
7125020, KSt. 015 -001-1000, KTr. 5730 -11.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 09.11.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03. November 2022:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, hat die Centralstation
Veranstaltungs GmbH für die Jahre 2015 bis 2024 mittels Betrauungsakt mit den dort
beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beauftragt.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur in Darmstadt. Die Gesellschaft erfüllt
ihren Zweck mit der Durchführung von Konzert- und Theaterveranstaltungen und sonstigen
Darbietungen aus den Bereichen Musik, Literatur und darstellender Kunst in dem Gebäude und
auf dem Vorplatz der HEAG Halle B. Mit den Veranstaltungen des Unternehmens soll in
Darmstadt ein Kulturmittelpunkt von überregionaler Bedeutung in der Region Rhein-Main-
Neckar erhalten werden.
Hierfür leistet der Eigenbetrieb Kulturinstitute für die Stadt an die Centralstation
Veranstaltungs GmbH Zahlungen. Der jährliche Kulturzuschuss beläuft sich auf 475.000 €.
In der letzten Aufsichtsratssitzung hat die Geschäftsführung über die aktuelle Finanzsituation
informiert. Danach liegen die Eintrittsentgelte zum einen aufgrund der weiterhin b estehenden
coronabedingten Zurückhaltung und zum anderen wegen der Konsumzurückhaltung unter
den im Wirtschaftsplan kalkulierten Erträgen.
Hinzu kommen erhebliche Mehraufwendungen bei den Energiekosten sowie bei den tariflich
gestiegenen Lohnkosten der B eschäftigten. Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
errechnet sich für das verbleibende Jahr 2022 ein Fehlbetrag von 500.000 €, der trotz aller
Möglichkeiten von Einsparmaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann.
Für das Jahr 2022 wird deshalb die Bewilligung von zusätzlichen Mittel gem. § 100 HGO i. V.
m. Ziffer 3.5.7 DAH in Höhe von 500.000 € erforderlich.
Die Mehraufwendungen werden gedeckt durch eine höhere Erstattung an den Eigenbetrieb
durch den Kernhaushalt im Rahmen des Verlustausgleichs. Die höhere Erstattung wird
jedoch gedeckt durch Einsparungen m Budget der Wirtschaftsförderung und
Standortmarketing bei SK 7125020, KSt. 015-001-1000, KTr. 5730-11.
Darmstadt, den
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0369
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.11.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00