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0345/2023

Wohngeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4804 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/560/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0345/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 
 
Wohngeld 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Nippes hat Fragen zum Wohn-
geld gestellt (AN /0039/2022), die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1. Ist trotz der laut Medienberichten noch fehlenden Software zur Wohngeld- 
Antragsbearbeitung sichergestellt, dass entsprechende Anträge bearbeitet werden 
können, und wenn ja, wie? 
 
Nach Darstellung des Landes NRW soll die Aktualisierung des von dort bereitzustel-
lenden Verfahrens zum 01.04.2023 erfolgen. Bis dahin werden vorläufige Bewilligun-
gen in Höhe der Berechnungsgrößen 2022 gewährt, da die endgültige Bewilligung erst 
mit der Anpassung des IT-Systems an die neue Rechtslage erfolgen kann. Sobald 
IT.NRW die Programmierung fertiggestellt hat, werden diese Wohngeldzahlungen au-
tomatisiert auf die neue Höhe nach Wohngeld-Plus-Gesetz umgestellt, mögliche 
Nachzahlungen geleistet und neue, endgültige Bescheide nach der neuen Rechtslage 
versandt. 
 
2. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Wohngeldanträge im Jahr 
2022 bzw. für den zuletzt ausgewerteten Zeitraum und mit welcher Bearbeitungsdauer 
rechnet die Verwaltung in 2023 bezogen auf den Stadtbezirk Nippes? 
 
Im Dezember 2022 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit drei Monate. Die 
Verwaltung unterscheidet in ihrer Antragsbearbeitung nicht nach Stadtteilen. Anträge 
werden unabhängig vom Wohnviertel nach Antragseingang bearbeitet. Da das An-
tragsaufkommen massiv gestiegen ist, müssen sich die Antragstellenden leider auf ei-
ne mehr als dreimonatige Bearbeitungsdauer einstellen. 
 
3. In welchem Umfang wurde die personelle Kapazität der hierfür zuständigen Zentralen 
Wohngeldstelle aufgestockt? 
 
Die Verwaltung hat für einen befristeten Zeitraum über 150 Stellen in der Wohngeld-
stelle zugesetzt. Die Personalakquisemaßnahmen zur Besetzung dieser neuen Stellen 
werden seit Mitte Oktober 2022 mit Hochdruck durch ein Sonderteam des Bewerber-
centers des Personal- und Verwaltungsmanagements verfolgt. Die Verwaltung geht 
davon aus, dass es noch mehrere Monate dauern wird, bis die Vakanzen annähernd 
gedeckt werden können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das neu einge-
stellte Personal ganz überwiegend fachfremd ist, Kündigungsfristen zu beachten hat 
und eine intensive Einarbeitung benötigt, die aufgrund der Komplexität der anzuwen-
denden Rechtsmaterie erfahrungsgemäß bis zu einem Jahr dauern kann. Daher ist ei-
ne Stabilisierung der Personalsituation in der Wohngeldstelle frühestens im Laufe des

2 
 
Jahres 2024 zu erwarten. 
 
 
4. Plant die Verwaltung zur Abwendung von Untätigkeitsklagen gemäß § 75 S. 2 Verwal-
tungsgerichtsordnung, den proaktiven Einsatz von vorläufigen Zahlungen des Wohn-
geldes gemäß des neuen § 26a Abs. 3 Wohngeldgesetz? Und wenn nein, warum 
nicht. 
 
Die Stadt Köln arbeitet mit vorläufigen Bewilligungen (s. Frage 1).  
Untätigkeitsklagen erscheinen nicht erfolgversprechend, da nach herrschender Mei-
nung die Überlastung einer Behörde in Folge einer Gesetzesänderung einen zu-
reichenden Grund darstellt, über den üblichen Zeitrahmen von drei Monaten Bearbei-
tungsdauer hinausgehen zu können/dürfen (Kommentar Kopp/Schenke Rn 13 zu § 75 
VWGO). 
 
5. Wohin können sich Menschen im Stadtbezirk Nippes wenden, die vor Bewilligung ihres 
Wohngeldantrages aus eigener Kraft ihre Mietzahlungen nicht leisten können und ist 
sichergestellt, dass ihnen dort umgehend und unbürokratisch geholfen wird? Inwiefern 
ist das Jobcenter im Gebäude des Bezirksrathauses Nippes auf entsprechend erhöh-
ten Bedarf eingerichtet? 
 
Für eine überbrückende Zahlung mit Hilfe von Bürgergeld müssen die Anspruchs-
voraussetzungen zum Bürgergeld (SGB II und XII) erfüllt sein. Hierfür ist ein Antrag 
beim JobCenter notwendig. Ein Neuantrag https://www.jobcenterkoeln.de/neuantrag-
stellen/ kann einfach digital gestellt werden. Im Neuantragsverfahren wird auch hin-
sichtlich der Beantragung von Wohngeld beraten, da das Wohngeld in der Regel höher 
ausfällt als das Bürgergeld und gleichzeitig ein Antrag gestellt werden kann. Das Ver-
fahren und die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der Zahl der Neuanträge und der 
Komplexität des Antrags sowie von der jeweiligen Lebenssituation der Bürger*innen.  
Das gilt für alle Standorte.  
Das Amt für Wohnungswesen steht im Austausch mit dem JobCenter Köln und dem 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, um entstehende Notlagen von Menschen 
schnell erkennen und entsprechend unterstützen zu können. 
Menschen, die bereits im Wohngeldbezug stehen, haben Mitte Januar die Auszahlung 
des Heizkostenzuschusses II erhalten.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0345/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.01.2023
Erstellt
23.01.2023 18:43