0345/2023
Wohngeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle V/56/560/2 Vorlagen-Nummer 0345/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 Wohngeld Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Nippes hat Fragen zum Wohn- geld gestellt (AN /0039/2022), die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Ist trotz der laut Medienberichten noch fehlenden Software zur Wohngeld- Antragsbearbeitung sichergestellt, dass entsprechende Anträge bearbeitet werden können, und wenn ja, wie? Nach Darstellung des Landes NRW soll die Aktualisierung des von dort bereitzustel- lenden Verfahrens zum 01.04.2023 erfolgen. Bis dahin werden vorläufige Bewilligun- gen in Höhe der Berechnungsgrößen 2022 gewährt, da die endgültige Bewilligung erst mit der Anpassung des IT-Systems an die neue Rechtslage erfolgen kann. Sobald IT.NRW die Programmierung fertiggestellt hat, werden diese Wohngeldzahlungen au- tomatisiert auf die neue Höhe nach Wohngeld-Plus-Gesetz umgestellt, mögliche Nachzahlungen geleistet und neue, endgültige Bescheide nach der neuen Rechtslage versandt. 2. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Wohngeldanträge im Jahr 2022 bzw. für den zuletzt ausgewerteten Zeitraum und mit welcher Bearbeitungsdauer rechnet die Verwaltung in 2023 bezogen auf den Stadtbezirk Nippes? Im Dezember 2022 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit drei Monate. Die Verwaltung unterscheidet in ihrer Antragsbearbeitung nicht nach Stadtteilen. Anträge werden unabhängig vom Wohnviertel nach Antragseingang bearbeitet. Da das An- tragsaufkommen massiv gestiegen ist, müssen sich die Antragstellenden leider auf ei- ne mehr als dreimonatige Bearbeitungsdauer einstellen. 3. In welchem Umfang wurde die personelle Kapazität der hierfür zuständigen Zentralen Wohngeldstelle aufgestockt? Die Verwaltung hat für einen befristeten Zeitraum über 150 Stellen in der Wohngeld- stelle zugesetzt. Die Personalakquisemaßnahmen zur Besetzung dieser neuen Stellen werden seit Mitte Oktober 2022 mit Hochdruck durch ein Sonderteam des Bewerber- centers des Personal- und Verwaltungsmanagements verfolgt. Die Verwaltung geht davon aus, dass es noch mehrere Monate dauern wird, bis die Vakanzen annähernd gedeckt werden können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das neu einge- stellte Personal ganz überwiegend fachfremd ist, Kündigungsfristen zu beachten hat und eine intensive Einarbeitung benötigt, die aufgrund der Komplexität der anzuwen- denden Rechtsmaterie erfahrungsgemäß bis zu einem Jahr dauern kann. Daher ist ei- ne Stabilisierung der Personalsituation in der Wohngeldstelle frühestens im Laufe des 2 Jahres 2024 zu erwarten. 4. Plant die Verwaltung zur Abwendung von Untätigkeitsklagen gemäß § 75 S. 2 Verwal- tungsgerichtsordnung, den proaktiven Einsatz von vorläufigen Zahlungen des Wohn- geldes gemäß des neuen § 26a Abs. 3 Wohngeldgesetz? Und wenn nein, warum nicht. Die Stadt Köln arbeitet mit vorläufigen Bewilligungen (s. Frage 1). Untätigkeitsklagen erscheinen nicht erfolgversprechend, da nach herrschender Mei- nung die Überlastung einer Behörde in Folge einer Gesetzesänderung einen zu- reichenden Grund darstellt, über den üblichen Zeitrahmen von drei Monaten Bearbei- tungsdauer hinausgehen zu können/dürfen (Kommentar Kopp/Schenke Rn 13 zu § 75 VWGO). 5. Wohin können sich Menschen im Stadtbezirk Nippes wenden, die vor Bewilligung ihres Wohngeldantrages aus eigener Kraft ihre Mietzahlungen nicht leisten können und ist sichergestellt, dass ihnen dort umgehend und unbürokratisch geholfen wird? Inwiefern ist das Jobcenter im Gebäude des Bezirksrathauses Nippes auf entsprechend erhöh- ten Bedarf eingerichtet? Für eine überbrückende Zahlung mit Hilfe von Bürgergeld müssen die Anspruchs- voraussetzungen zum Bürgergeld (SGB II und XII) erfüllt sein. Hierfür ist ein Antrag beim JobCenter notwendig. Ein Neuantrag https://www.jobcenterkoeln.de/neuantrag- stellen/ kann einfach digital gestellt werden. Im Neuantragsverfahren wird auch hin- sichtlich der Beantragung von Wohngeld beraten, da das Wohngeld in der Regel höher ausfällt als das Bürgergeld und gleichzeitig ein Antrag gestellt werden kann. Das Ver- fahren und die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der Zahl der Neuanträge und der Komplexität des Antrags sowie von der jeweiligen Lebenssituation der Bürger*innen. Das gilt für alle Standorte. Das Amt für Wohnungswesen steht im Austausch mit dem JobCenter Köln und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, um entstehende Notlagen von Menschen schnell erkennen und entsprechend unterstützen zu können. Menschen, die bereits im Wohngeldbezug stehen, haben Mitte Januar die Auszahlung des Heizkostenzuschusses II erhalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0345/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.01.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 18:43