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AN/1765/2021

Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz am Nippeser Tälchen

Antrag nach § 3 BV5 (FDP) 25.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 8.2.1

Sachstandsbericht BV

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3327_2023_Beantwortung_einer_Anfrage_Ausschuss_

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Antrag nach § 3 (FDP BV5)

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Sachstandsbericht BV

3518 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1765/2021
Stand: 21.02.2025 
Sachstandsbericht  
Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz am Nippeser Tälchen 
- Antrag der FDP - 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung 
zu beauftragen, eine städtische Quartiersgarage auf dem städtischen Parkplatz (Flurstück 
1788  in Nippes) zu errichten.  
 
Es soll geprüft werden, ob die Stadt die Quartiersgarage selbst errichtet oder von extern er-
richten lässt. Die Errichtung wird aus den Mitteln der Stellplatzablöse finanziert. 
 
Unternehmen, die den Betrieb übernehmen, sollen per Ausschreibung gesucht werden. 
 
Der Betrieb soll, soweit wie möglich, aus den Einnahmen der Stellplätze und Mieteinnahmen 
durch Sharinganbieter*innen, finanziert werden. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts dafür Sorge 
zu tragen, dass die Quartiersgarage in erster Linie den Bürger*innen des Stadtteils, dort 
vorzugswürdig den unmittelbaren Anwohner*innen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Er-
mittlung der notwendigen Gebühren der Nutzung sind in jedem Fall sozialen Gesichtspunk-
ten und dabei insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer*innen Rech-
nung zu tragen. Die Nutzung muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die 
nicht über die finanziellen Mittel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu er-
stehen. 
 
Die Garage soll über die gesamte Fläche des Parkplatzes errichtet werden und bis zu sechs 
Stockwerke hoch sein (im Einklang mit der benachbarten Bebauung des Niehler Kirchwegs 
und der Neusser Straße). 
 
Besonders wichtig ist dabei bei der Errichtung eine möglichst vollständige Fassadenbegrü-
nung zum CO²-Ausgleich und zur besseren optischen Einfügung in die angrenzende Grünflä-
che nach Vorbild eines „senkrechten Parks“. 
Es sollen keine der umstehenden Bäume zur Erschließung gefällt werden. Der wegfallende 
Baum in der Mitte des Platzes soll durch Neupflanzungen auf den umliegenden Grünflächen 
kompensiert werden. 
 
Parallel zum Bau soll eine Untersuchung erfolgen, um eine angemessene Preisstruktur für 
diesen Standort zu erarbeiten. Ein- und Ausfahrten, sowie Bezahlung sollen vollständig digital 
abgewickelt werden.

2 
 
Es muss geprüft werden, im welchem Umfang auch Kurzzeitparkplätze zur Verfügung gestellt 
werden können. 
 
Im Erdgeschoss soll ein Mobility-Hub entstehen. In Kooperation mit Carsharing-Anbieter*in-
nen werden Stellplätze hierzu eingerichtet. Ein E-Ladesäulen-Konzept soll ebenfalls realisiert. 
 
Zudem sollen Stellplätze und Fahrradboxen für Fahrräder, Lastenräder und E-Bikes vorhan-
den sein und nach Möglichkeit auch Sharing-Angebote für weitere nachhaltige Verkehrsmittel 
ansiedeln (E-Roller, Fahrräder, etc.).  
 
Die Dachfläche soll zur öffentlichen Nutzung, z.B. als Veedelsgarten, konzipiert werden. 
Ebenfalls sollen Solaranlagen (ggf. als Solar-Pergolen) und Dachbegrünung berücksichtigt 
werden. 
 
Aufgrund der Dringlichkeit soll dies unabhängig von einem möglichen Masterplan erfolgen. 
 
Aus den Erfahrungen dieses Projekts soll die Stadtverwaltung ein Konzept für den Bau und 
Betrieb von Quartiersgaragen flächendeckend für dicht besiedelte Gebiete entwickeln.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Es wird auf die Vorlage (3327/2023) verwiesen, in der die Verwaltung einen Sachstand zur Er-
richtung von Quartiersgaragen bereits mitgeteilt hat.

3327_2023_Beantwortung_einer_Anfrage_Ausschuss_

5366 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 07.11.2023 
 3327/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 (AN/1657/2023) betr. "Sachstand zur Errichtung 
von Quartiersgaragen" 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Was hat die Verwaltung seit der Mittelung (2123/2021) getan, um doch Investoren für 
Quartiersgaragen zu finden? 
2. Wie viele Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sind seit 2021 (aufgegliedert nach 
Stadtbezirken) im Stadtgebiet weggefallen? 
3. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den oben genannten Beschlüssen? 
4. Wie weit ist die Verwaltung mit der Erarbeitung neuer Konzepte für den Bau von Quar-
tiersgaragen? 
5. Wer hat dazu die Federführung innerhalb der Verwaltung und wann wird es eine ent-
sprechende Vorlage zum weiteren Vorgehen geben?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung. 
 
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet:

2 
 
Der im Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen in 2021 vorgestellte Sachstand zur 
Umsetzbarkeit des Beschlusses „Masterplan Quartiersgaragen“ (AN/1593/2018) gilt im Grund-
satz weiterhin (Mitteilung 2123/2021). Weder an der Zustandsbeschreibung noch an dem feh-
lenden Interesse von Investoren hat sich seit der Mitteilung etwas verändert. 
 
Die Stadtverwaltung bietet Investoren eine Förderung für den Bau von Quartierstiefgaragen 
bei der Entwicklung von Wohngebäuden und Quartieren an. Aus Stellplatzablösemitteln wer-
den die nicht rentierlichen Kosten finanziert, die dem Investor entstehen, um zusätzlich zu den 
eigentlich herzustellenden Parkplätzen weitere für das Quartiersparken zu errichten. Diese 
Förderung wurde in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr wahrgenommen (vgl. Mitteilung 
2123/2021). 
 
Durch eine landesgesetzliche Änderung besteht nun die Möglichkeit, Stellplatzablösemittel 
nicht mehr nur in örtlicher Nähe zu verausgaben, sondern für Maßnahmen im gesamten 
Stadtgebiet einzusetzen. Die Verwaltung hat die Politik darüber informiert, wofür Stellplatzab-
lösemittel vorrangig zu verwenden sind (vgl. Mitteilung 0246/2022). Bei neuem Investoreninte-
resse an Quartiersparkplätzen oder Quartierstiefgaragen bzw. neuen Projektansätzen im Rah-
men des „Masterplans Parken“ kann vom Vorrangprinzip abgewichen werden; per Gremien-
beschluss können dann Stellplatzablösemittel für konkrete Quartiersgaragenprojekte verwen-
det werden. 
 
Derzeit sind die Einrichtung, der Bau und der Betrieb von Quartiersgaragen in der Verwaltung 
nicht organisiert. Stellen zur verkehrskonzeptionellen Bearbeitung des Themas konnten im 
Rahmen der Mehrstellenkontingente wiederholt nicht realisiert werden. Auch baut die Verwal-
tung heute selbst keine Quartiersgaragen, entsprechende Ressourcen sind nicht eingeplant 
und im Dezernat für Mobilität sind keine Hochbaukompetenzen vorhanden. Zusammen mit der 
Tatsache, dass derzeit kein Interesse von Investoren vorliegt Quartiersgaragen zu bauen, 
können die entsprechenden Beschlüsse zur Errichtung von Quartiersgagen aktuell aktiv nicht 
weiterverfolgt werden. 
 
Aufgrund der zahlreichen Beschlüsse zu dem Thema und der Bedeutung von Quartiersgara-
gen im Rahmen der Mobilitätswende hat das Dezernat für Mobilität erste organisatorische 
Schritte eingeleitet 
 
Die Verwaltung prüft gemäß Haushaltsbegleitbeschluss aktuell alternative Konzepte zur Um-
setzung der Maßnahmen wie z. B. die Gründung einer eigenen Gesellschaft, die das Thema 
Quartiersparken und Modernisierung der städtischen Tiefgaragen weiterentwickelt und auch 
entsprechende Hochbaukompetenzen einbringt. Dazu finden derzeit Gespräche mit Kommu-
nen und Ländern statt, die diese Modelle im Verkehrssektor bereits umgesetzt haben (Infra-
velo Berlin, Brepark Bremen, CMD Düsseldorf). Das Prüfergebnis soll gemeinsam mit einer 
Handlungsempfehlung in 2024 den politischen Gremien vorgestellt werden.  
 
Flankierend soll unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien eine gutachterliche Stellung-
nahme eingeholt werden, um die technischen, betrieblichen und finanziellen Realisierungs-
chancen für den Bau von Quartiersgaragen auf Basis der heutigen Rahmenbedingungen in 
Köln prüfen zu lassen. 
 
Da zum jetzigen Zeitpunkt der Neubau von eigenen Quartiersgaragen aus den beschriebenen 
Gründen unwahrscheinlich erscheint, wird die Verwaltung die Verantwortlichen von regionalen 
Einzelhandelsketten in Köln zu einem ersten Spitzentreffen zusammen mit den Beigeordneten 
für Mobilität (III), für Planen und Bauen (VI) sowie für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisie-
rung und Regionales (IX) einladen („Runder Tisch Quartiersparken“). Dort soll über Möglich-
keiten gesprochen werden, wie private Parkplätze von Supermarktketten für Kölner Bewoh-
ner*innen in Gebieten mit besonders hohem Parkdruck geöffnet werden können. 
 
 
Gez. Egerer

Antrag nach § 3 (FDP BV5)

3392 Zeichen

Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.08.2021 
AN/1765/2021 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz am Nippeser Tälchen 
- Antrag der FDP - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Die FDP in der Bezirksvertretung Nippes bittet Sie, den folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die 
Verwaltung zu beauftragen, eine städtische Quartiersgarage auf dem städtischen Parkplatz 
(Flurstück 1788  in Nippes) zu errichten.  
 
Es soll geprüft werden, ob die Stadt die Quartiersgarage selbst errichtet oder von extern 
errichten lässt. Die Errichtung wird aus den Mitteln der Stellplatzablöse finanziert. 
 
Unternehmen, die den Betrieb übernehmen, sollen per Ausschreibung gesucht werden. 
 
Der Betrieb soll, soweit wie möglich, aus den Einnahmen der Stellplätze und Mieteinnahmen 
durch Sharinganbieter*innen, finanziert werden. 
 
Die Garage soll über die gesamte Fläche des Parkplatzes errichtet werden und bis zu sechs 
Stockwerke hoch sein (im Einklang mit der benachbarten Bebauung des Niehler Kirchwegs 
und der Neusser Straße). 
 
Besonders wichtig ist dabei bei der Errichtung eine möglichst vollständige 
Fassadenbegrünung zum CO²-Ausgleich und zur besseren optischen Einfügung in die 
angrenzende Grünfläche nach Vorbild eines „senkrechten Parks“. 
 
in der Bezirksvertretung Nippes  
 
Marc André Urmetzer  
Slabystr. 26 
50735 Köln 
Tel.:  0221 9726747 
Fax:  0221 9746746 
marc.urmetzer@fdp-koeln.de 
 
e 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

Es sollen keine der umstehenden Bäume zur Erschließung gefällt werden. Der wegfallende 
Baum in der Mitte des Platzes soll durch Neupflanzungen auf den umliegenden Grünflächen 
kompensiert werden. 
 
Parallel zum Bau soll eine Untersuchung erfolgen, um eine angemessene Preisstruktur für 
diesen Standort zu erarbeiten. Ein- und Ausfahrten, sowie Bezahlung sollen vollständig 
digital abgewickelt werden. 
 
Es muss geprüft werden, im welchem Umfang auch Kurzzeitparkplätze zur Verfügung 
gestellt werden können. 
 
Im Erdgeschoss soll ein Mobility-Hub entstehen. In Kooperation mit Carsharing-
Anbieter*innen werden Stellplätze hierzu eingerichtet. Ein E-Ladesäulen-Konzept soll 
ebenfalls realisiert. 
 
Zudem sollen Stellplätze und Fahrradboxen für Fahrräder, Lastenräder und E-Bikes 
vorhanden sein und nach Möglichkeit auch Sharing-Angebote für weitere nachhaltige 
Verkehrsmittel ansiedeln (E-Roller, Fahrräder, etc.).  
 
Die Dachfläche soll zur öffentlichen Nutzung, z.B. als Veedelsgarten, konzipiert werden. 
Ebenfalls sollen Solaranlagen (ggf. als Solar-Pergolen) und Dachbegrünung berücksichtigt 
werden. 
 
Aufgrund der Dringlichkeit soll dies unabhängig von einem möglichen Masterplan erfolgen. 
 
Aus den Erfahrungen dieses Projekts soll die Stadtverwaltung ein Konzept für den Bau und 
Betrieb von Quartiersgaragen flächendeckend für dicht besiedelte Gebiete entwickeln.  
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
gez. Marc Urmetzer

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Neusser Straße
  • Slabystraße 26
  • Nippeser Tälchen
  • Im Grund
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1765/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (FDP)
Datum
25.08.2021
Erstellt
25.08.2021 16:34