AN/1765/2021
Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz am Nippeser Tälchen
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Sachstandsbericht BV
3518 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/1765/2021
Stand: 21.02.2025
Sachstandsbericht
Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz am Nippeser Tälchen
- Antrag der FDP -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung
zu beauftragen, eine städtische Quartiersgarage auf dem städtischen Parkplatz (Flurstück
1788 in Nippes) zu errichten.
Es soll geprüft werden, ob die Stadt die Quartiersgarage selbst errichtet oder von extern er-
richten lässt. Die Errichtung wird aus den Mitteln der Stellplatzablöse finanziert.
Unternehmen, die den Betrieb übernehmen, sollen per Ausschreibung gesucht werden.
Der Betrieb soll, soweit wie möglich, aus den Einnahmen der Stellplätze und Mieteinnahmen
durch Sharinganbieter*innen, finanziert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts dafür Sorge
zu tragen, dass die Quartiersgarage in erster Linie den Bürger*innen des Stadtteils, dort
vorzugswürdig den unmittelbaren Anwohner*innen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Er-
mittlung der notwendigen Gebühren der Nutzung sind in jedem Fall sozialen Gesichtspunk-
ten und dabei insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer*innen Rech-
nung zu tragen. Die Nutzung muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die
nicht über die finanziellen Mittel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu er-
stehen.
Die Garage soll über die gesamte Fläche des Parkplatzes errichtet werden und bis zu sechs
Stockwerke hoch sein (im Einklang mit der benachbarten Bebauung des Niehler Kirchwegs
und der Neusser Straße).
Besonders wichtig ist dabei bei der Errichtung eine möglichst vollständige Fassadenbegrü-
nung zum CO²-Ausgleich und zur besseren optischen Einfügung in die angrenzende Grünflä-
che nach Vorbild eines „senkrechten Parks“.
Es sollen keine der umstehenden Bäume zur Erschließung gefällt werden. Der wegfallende
Baum in der Mitte des Platzes soll durch Neupflanzungen auf den umliegenden Grünflächen
kompensiert werden.
Parallel zum Bau soll eine Untersuchung erfolgen, um eine angemessene Preisstruktur für
diesen Standort zu erarbeiten. Ein- und Ausfahrten, sowie Bezahlung sollen vollständig digital
abgewickelt werden.
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Es muss geprüft werden, im welchem Umfang auch Kurzzeitparkplätze zur Verfügung gestellt
werden können.
Im Erdgeschoss soll ein Mobility-Hub entstehen. In Kooperation mit Carsharing-Anbieter*in-
nen werden Stellplätze hierzu eingerichtet. Ein E-Ladesäulen-Konzept soll ebenfalls realisiert.
Zudem sollen Stellplätze und Fahrradboxen für Fahrräder, Lastenräder und E-Bikes vorhan-
den sein und nach Möglichkeit auch Sharing-Angebote für weitere nachhaltige Verkehrsmittel
ansiedeln (E-Roller, Fahrräder, etc.).
Die Dachfläche soll zur öffentlichen Nutzung, z.B. als Veedelsgarten, konzipiert werden.
Ebenfalls sollen Solaranlagen (ggf. als Solar-Pergolen) und Dachbegrünung berücksichtigt
werden.
Aufgrund der Dringlichkeit soll dies unabhängig von einem möglichen Masterplan erfolgen.
Aus den Erfahrungen dieses Projekts soll die Stadtverwaltung ein Konzept für den Bau und
Betrieb von Quartiersgaragen flächendeckend für dicht besiedelte Gebiete entwickeln.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wird auf die Vorlage (3327/2023) verwiesen, in der die Verwaltung einen Sachstand zur Er-
richtung von Quartiersgaragen bereits mitgeteilt hat.
3327_2023_Beantwortung_einer_Anfrage_Ausschuss_
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 07.11.2023 3327/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 (AN/1657/2023) betr. "Sachstand zur Errichtung von Quartiersgaragen" Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Was hat die Verwaltung seit der Mittelung (2123/2021) getan, um doch Investoren für Quartiersgaragen zu finden? 2. Wie viele Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sind seit 2021 (aufgegliedert nach Stadtbezirken) im Stadtgebiet weggefallen? 3. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den oben genannten Beschlüssen? 4. Wie weit ist die Verwaltung mit der Erarbeitung neuer Konzepte für den Bau von Quar- tiersgaragen? 5. Wer hat dazu die Federführung innerhalb der Verwaltung und wann wird es eine ent- sprechende Vorlage zum weiteren Vorgehen geben?“ Antwort der Verwaltung. Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet: 2 Der im Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen in 2021 vorgestellte Sachstand zur Umsetzbarkeit des Beschlusses „Masterplan Quartiersgaragen“ (AN/1593/2018) gilt im Grund- satz weiterhin (Mitteilung 2123/2021). Weder an der Zustandsbeschreibung noch an dem feh- lenden Interesse von Investoren hat sich seit der Mitteilung etwas verändert. Die Stadtverwaltung bietet Investoren eine Förderung für den Bau von Quartierstiefgaragen bei der Entwicklung von Wohngebäuden und Quartieren an. Aus Stellplatzablösemitteln wer- den die nicht rentierlichen Kosten finanziert, die dem Investor entstehen, um zusätzlich zu den eigentlich herzustellenden Parkplätzen weitere für das Quartiersparken zu errichten. Diese Förderung wurde in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr wahrgenommen (vgl. Mitteilung 2123/2021). Durch eine landesgesetzliche Änderung besteht nun die Möglichkeit, Stellplatzablösemittel nicht mehr nur in örtlicher Nähe zu verausgaben, sondern für Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet einzusetzen. Die Verwaltung hat die Politik darüber informiert, wofür Stellplatzab- lösemittel vorrangig zu verwenden sind (vgl. Mitteilung 0246/2022). Bei neuem Investoreninte- resse an Quartiersparkplätzen oder Quartierstiefgaragen bzw. neuen Projektansätzen im Rah- men des „Masterplans Parken“ kann vom Vorrangprinzip abgewichen werden; per Gremien- beschluss können dann Stellplatzablösemittel für konkrete Quartiersgaragenprojekte verwen- det werden. Derzeit sind die Einrichtung, der Bau und der Betrieb von Quartiersgaragen in der Verwaltung nicht organisiert. Stellen zur verkehrskonzeptionellen Bearbeitung des Themas konnten im Rahmen der Mehrstellenkontingente wiederholt nicht realisiert werden. Auch baut die Verwal- tung heute selbst keine Quartiersgaragen, entsprechende Ressourcen sind nicht eingeplant und im Dezernat für Mobilität sind keine Hochbaukompetenzen vorhanden. Zusammen mit der Tatsache, dass derzeit kein Interesse von Investoren vorliegt Quartiersgaragen zu bauen, können die entsprechenden Beschlüsse zur Errichtung von Quartiersgagen aktuell aktiv nicht weiterverfolgt werden. Aufgrund der zahlreichen Beschlüsse zu dem Thema und der Bedeutung von Quartiersgara- gen im Rahmen der Mobilitätswende hat das Dezernat für Mobilität erste organisatorische Schritte eingeleitet Die Verwaltung prüft gemäß Haushaltsbegleitbeschluss aktuell alternative Konzepte zur Um- setzung der Maßnahmen wie z. B. die Gründung einer eigenen Gesellschaft, die das Thema Quartiersparken und Modernisierung der städtischen Tiefgaragen weiterentwickelt und auch entsprechende Hochbaukompetenzen einbringt. Dazu finden derzeit Gespräche mit Kommu- nen und Ländern statt, die diese Modelle im Verkehrssektor bereits umgesetzt haben (Infra- velo Berlin, Brepark Bremen, CMD Düsseldorf). Das Prüfergebnis soll gemeinsam mit einer Handlungsempfehlung in 2024 den politischen Gremien vorgestellt werden. Flankierend soll unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien eine gutachterliche Stellung- nahme eingeholt werden, um die technischen, betrieblichen und finanziellen Realisierungs- chancen für den Bau von Quartiersgaragen auf Basis der heutigen Rahmenbedingungen in Köln prüfen zu lassen. Da zum jetzigen Zeitpunkt der Neubau von eigenen Quartiersgaragen aus den beschriebenen Gründen unwahrscheinlich erscheint, wird die Verwaltung die Verantwortlichen von regionalen Einzelhandelsketten in Köln zu einem ersten Spitzentreffen zusammen mit den Beigeordneten für Mobilität (III), für Planen und Bauen (VI) sowie für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisie- rung und Regionales (IX) einladen („Runder Tisch Quartiersparken“). Dort soll über Möglich- keiten gesprochen werden, wie private Parkplätze von Supermarktketten für Kölner Bewoh- ner*innen in Gebieten mit besonders hohem Parkdruck geöffnet werden können. Gez. Egerer
Antrag nach § 3 (FDP BV5)
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Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.08.2021 AN/1765/2021 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz am Nippeser Tälchen - Antrag der FDP - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die FDP in der Bezirksvertretung Nippes bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, eine städtische Quartiersgarage auf dem städtischen Parkplatz (Flurstück 1788 in Nippes) zu errichten. Es soll geprüft werden, ob die Stadt die Quartiersgarage selbst errichtet oder von extern errichten lässt. Die Errichtung wird aus den Mitteln der Stellplatzablöse finanziert. Unternehmen, die den Betrieb übernehmen, sollen per Ausschreibung gesucht werden. Der Betrieb soll, soweit wie möglich, aus den Einnahmen der Stellplätze und Mieteinnahmen durch Sharinganbieter*innen, finanziert werden. Die Garage soll über die gesamte Fläche des Parkplatzes errichtet werden und bis zu sechs Stockwerke hoch sein (im Einklang mit der benachbarten Bebauung des Niehler Kirchwegs und der Neusser Straße). Besonders wichtig ist dabei bei der Errichtung eine möglichst vollständige Fassadenbegrünung zum CO²-Ausgleich und zur besseren optischen Einfügung in die angrenzende Grünfläche nach Vorbild eines „senkrechten Parks“. in der Bezirksvertretung Nippes Marc André Urmetzer Slabystr. 26 50735 Köln Tel.: 0221 9726747 Fax: 0221 9746746 marc.urmetzer@fdp-koeln.de e Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln Es sollen keine der umstehenden Bäume zur Erschließung gefällt werden. Der wegfallende Baum in der Mitte des Platzes soll durch Neupflanzungen auf den umliegenden Grünflächen kompensiert werden. Parallel zum Bau soll eine Untersuchung erfolgen, um eine angemessene Preisstruktur für diesen Standort zu erarbeiten. Ein- und Ausfahrten, sowie Bezahlung sollen vollständig digital abgewickelt werden. Es muss geprüft werden, im welchem Umfang auch Kurzzeitparkplätze zur Verfügung gestellt werden können. Im Erdgeschoss soll ein Mobility-Hub entstehen. In Kooperation mit Carsharing- Anbieter*innen werden Stellplätze hierzu eingerichtet. Ein E-Ladesäulen-Konzept soll ebenfalls realisiert. Zudem sollen Stellplätze und Fahrradboxen für Fahrräder, Lastenräder und E-Bikes vorhanden sein und nach Möglichkeit auch Sharing-Angebote für weitere nachhaltige Verkehrsmittel ansiedeln (E-Roller, Fahrräder, etc.). Die Dachfläche soll zur öffentlichen Nutzung, z.B. als Veedelsgarten, konzipiert werden. Ebenfalls sollen Solaranlagen (ggf. als Solar-Pergolen) und Dachbegrünung berücksichtigt werden. Aufgrund der Dringlichkeit soll dies unabhängig von einem möglichen Masterplan erfolgen. Aus den Erfahrungen dieses Projekts soll die Stadtverwaltung ein Konzept für den Bau und Betrieb von Quartiersgaragen flächendeckend für dicht besiedelte Gebiete entwickeln. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Marc Urmetzer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Neusser Straße
- Slabystraße 26
- Nippeser Tälchen
- Im Grund
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1765/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (FDP)
- Datum
- 25.08.2021
- Erstellt
- 25.08.2021 16:34