2015/0547
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
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Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt: Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014: I. Entwurf Aus regionalplanerischer Sicht ist zu bemerken, dass der Flächenbedarf für die geplante Feuerwehr Arheilgen in den Scoping-Unt erlagen noch mit 5.200 m² angegeben wurde, nun laut Ziffer 3 der Planunter lagen „geringfügig (auf jetzt 6.864 m² und somit immerhin um ein Drittel) a usgeweitet“ wurde. Dabei stellt sich die Aufnahme des im westliche gelegenen Rad- und Fußweges in den Plangeltungsbereich als unproblematisch dar, wo hingegen die Auswei- tung in östliche Richtung bis zum Mindestabstand von 40 m zum Ruthsenbach unspezifiziert und nicht nachvollziehbar bleibt. Hier sind im weiteren Verfahren die tatsächlichen Erfordernisse für die Flächeninanspruchnahme darzulegen. Im Übrigen wird festgestellt, dass bei der Neuauswe isung der Gemeinbedarfs- fläche neben der Vorrangfläche für die Landwirtscha ft auch der Regionale Grünzug tangiert wird, der gemäß Z 4.3-2 des RPS/Re gFNP 2010 grundsätz- lich von Bebauung freizuhalten ist. Es handelt sich bei der geplanten Maß- nahme jedoch um eine Inanspruchnahme in relativ ger ingem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Beschluss de r Regionalversamm- lung (RVS) vom 01. März 2013 die Inanspruchnahme vo n Flächen im Vor- ranggebiet Regionaler Grünzug unabhängig von ihrer Größe im gleichen Na- turraum zu kompensieren ist. Es ist von Seiten der Kommune im weiteren Verfahren ein Vorschlag für eine Fläche vorzulegen, die für eine Kompensation des Vo rranggebietes Regiona- ler Grünzug in Frage kommt. Diese Kompensationsfläc he ist in der Begrün- dung zur Bauleitplanung in Text und Karte darzulege n. Sofern hierzu Erörte- rungsbedarf besteht, steht das Regierungspräsidium für Informationen und Erläuterungen gerne zur Verfügung. Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Flächenbed arf war noch nicht ausreichend planerisch untermauert. Die Auswe itung des Bereichs resultiert aus den zwischenzeitlich formulierten An forderungen der Feu- erwehr hinsichtlich der erforderlichen Größe, Ausfa hrtsbereiche, Stell- plätze u.a. Ein konkretes Raumprogramm sowie eine M achbarkeitsstu- die wurden im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmst adt unter Einbe- ziehung der Feuerwehr erarbeitet und bestätigen den jetzigen Flächen- bedarf. Der von der ONB geforderte Mindestabstand z um Ruthsenbach von 40 m wird eingehalten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Regionalversammlung Südhessen hat unter Bezugna hme auf den Regionalplan, Kapitel 4.3 Regionaler Grünzug Z 4.3- 2 und Z 4.3-3 hin- sichtlich möglicher genehmigungsfähiger Eingriffe i n die Funktion der Vorranggebiete Regionaler Grünzüge außerhalb des Ba llungsraums Frankfurt/Rhein-Main folgendes Verfahren zur Kompen sation beschlos- sen: Die Inanspruchnahme von Flächen im Vorranggebiet Re gionaler Grün- zug ist unabhängig von ihrer Größe im gleichen Natu rraum zu kompen- sieren. Bei Flächen unter 5 ha wird kein förmliches Verfahren durchge- führt. Die Entscheidung erfolgt durch die obere Lan desplanungsbehör- de. Es werden durch das Plangebiet 0,6 ha des regionale n Grünzugs in Anspruch genommen. In Abstimmung mit dem RP ist als Kompensati- onsfläche im Anschluss an den regionalen Grünzug ei ne Fläche südöst- Anlage 1 Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Aus Sicht der zu wahrenden Belange Landwirtschaft/Feldflur wird zu der oben genannten Planung wie folgt Stellung genommen: Mit der vorliegenden Planung soll das Baurecht für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstützpunktes geschaffen werden. Das Plange biet weist derzeit eine Größe von ca. 0,69 ha auf, wird ackerbaulich bewirt schaftet und ist im rechts- kräftigen „Regionalplan Südhessen 2010“ als „Vorran ggebiet für Landwirt- schaft“ dargestellt. Aus Sicht des öffentlichen Belanges Landwirtschaft ist die Beanspruchung von landwirtschaftlichen „Vorranggebieten“ zu bedau ern. Aufgrund der Be- deutsamkeit der Planung werden die landwirtschaftli chen Bedenken jedoch zurück gestellt. Eventuelle noch notwendige Kompensationsmaßnahmen d ürfen nicht weitere „Vorranggebiete für Landwirtschaft“ beanspruchen. B ei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für naturs chutzrechtliche Kompensa- tionsmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. lich von Wixhausen vorgesehen. Die Begründung wurde entsprechend ergänzt. Insgesamt werden ca. 0,6 ha landwirtschaftlich bewi rtschaftet. Hinzu kommt ein Wirtschaftsweg sowie ein Fuß- und Radweg. Die erforderlichen Kompensations- und Ausgleichsmaß nahmen wurden im Rahmen des Umweltberichts abgearbeitet. Dieser l iegt zur Offenlage vor. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen Die erforderlichen Kompensationsflächen wurden mit dem RP Darm- stadt, Dez. V 51.1, Landwirtschaft, Fischerei und i nternationaler Arten- schutz abgestimmt und sind im Umweltbericht der zur Offenlage vorliegt, beschrieben. Diesem liegt ein Kompensationskonzept zugrunde (siehe Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird mitgeteilt, dass -wie unter Punkt 2.3 „Landschaftsschutzgebiet“ der allge meinen Ziele und Zwecke der Planung korrekt dargelegt- seitens der oberen N aturschutzbehörde die Teillöschung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Verfahrens, für einen Feuerwehrstandort im Bereich der in Rede stehenden Fläche in Aussicht gestellt wurde. Wie weiter unter Punkt 2.3 dargelegt, ist ein ausre ichender Abstand zum Ru- thsenbach (mindestens 40 Meter) einzuhalten und der Flächenbedarf insge- samt möglichst gering zu halten. Mit der zu Umfang und Inhalt der erforderlichen Umw eltprüfung erbetenen Stellungnahme wurde von der oberen Naturschutzbehör de bezogen auf die Unterlagen vom Januar 2014 bereits ausgeführt: „Zu der in Anlage 3 vorgelegten Gliederung des Umwe ltberichtes, die aus den Vorgaben des § 2a BauGB sowie der Anlage 1 zum BauG B entwickelt ist bestehen keine Bedenken. Insbesondere wird die Erstellung einer Eingriffs-Au sgleichsplanung, die auf einer Biotoptypenkartierung, einschließlich Erhebun g der gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope aufbaut für wesentlich gehalten. Weiter ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich. Da die überplante Fläche sich inzwischen mit 5.200 m² deutlich über dem früheren Flächenbedarf befindet, ist zu begründen w ie dieser zusätzliche Flä- chenbedarf zustande kommt oder es wäre zu prüfen ob nicht auch eine klei- nere Fläche ausreicht. Anhang Umweltbericht). Die Teillöschung wird im Laufe des Bebauungsplanver fahrens durch die ONB veranlasst. Der Mindestabstand zum Ruthsenbach von 40 m wird ei ngehalten. Eine weitere Reduzierung der Flächen ist aufgrund der erforderlichen Flächen für Gebäude und Freifläche nicht möglich. Das Raump rogramm sowie eine Machbarkeitsstudie haben diesen Flächenbedarf konkretisiert. Umfang und Inhalt der erforderlichen Umweltprüfung ist dem beauftrag- ten Landschaftsplaner bekannt und wurde dementsprec hend abgearbei- tet. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichsplanung wurde erarbeitet und liegt als Teil B der Begründung zur Offenlage vor. Die artenschutzrechtliche Prüfung gem. § 44 BNatSch G wurde durchge- führt. Es tritt kein Verbotstatbestand ein. Die art enschutzrechtliche Prü- fung wird zur Offenlage ausgelegt. Artenschutzrecht liche Hinweise wur- den im Bebauungsplan aufgenommen. Die benötigte Grundstücksfläche ergibt sich aus den erforderlichen Flä- chen für Gebäude und Freifläche. Ein Raumprogramm s owie eine Machbarkeitsstudie wurden von einem Fachbüro in Abs timmung mit der Feuerwehr erarbeitet und bestätigen den Flächenbeda rf. Erforderlich wird die Unterbringung von 9 Löschfahrzeugen der FF W Arheilgen, 5 Stellplätze für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sowie Einrichtun- gen für die Fahrzeugwäsche, eine Werkstatt sowie Rä umlichkeiten für Verwaltung, Schulung, sanitäre und sonstige Einrich tungen. Neben 130 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen wi rd auch die Berufs- feuerwehr Darmstadt von dem Neubau profitieren, etw a mit Ausbil- dungsräumen. Die im Raumprogramm und der Machbarkeitsstudie ermi ttelten Flächen Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Da die bisherigen Planunterlagen noch keine Aussage n zur Einbindung in das Stadt- und Landschaftsbild treffen wird angeregt, h ierzu planerische Vorgaben zu entwickeln, insbesondere da die in Rede stehende Fläche durch die Dar- stellung von Gebäude, Ausfahrt und Parken nach Nord en hin bereits maximal ausgenutzt wird. Gegebenenfalls kann eine gestalterische Einbindung auch über erforderliche Kompensationsmaßnahmen mit erreicht werden. Der vorerwähnte Umweltbericht liegt dem Regierungsp räsidium bislang nicht vor, daher wird um Übersendung im weiteren Verfahren gebeten. Schon zum Flächenbedarf von 5.200 m² wurde um näher e Begründung gebe- ten, in den aktuell vorgelegten Unterlage ist der F lächenbedarf nochmals auf nun 6.864 m² gestiegen, ohne dass die Gründe erkenn bar sind oder Maß- nahmen zur landschaftlichen Einbindung getroffen wu rden. Ich bitte im weite- ren Verfahren zu prüfen, ob nicht mit deutlich weni ger Fläche die Planung realisiert werden kann oder ein Raumprogramm in die Planung aufzunehmen, aus der der erheblich gestiegene Flächenbedarf herv orgeht. Dies insbesonde- re auch wegen der sensiblen Lage im Landschaftsschutzgebiet. Nach Ergänzung der Planunterlagen werde ich eine ab schließende Stellung- nahme abgeben. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mit- geteilt: Bodenschutz 1. Nachsorgender Bodenschutz Zu dem o. a. Vorhaben wurde bereits aus bodenschutz fachlicher Sicht mit Schreiben vom Februar 2014 eine Stellungnahme abgeg eben. Die erneute Vorlage führt zu keinem anderen Sachverhalt. nutzen die Fläche des Geltungsbereichs des B-Plans maximal aus. Eine Reduzierung ist nicht möglich. Die Einbindung in das Landschaftsbild erfolgt zur f reien Landschaft nach Norden und Osten über die Flächen zum Anpflanzen vo n Bäumen und Sträuchern mit den entsprechenden Pflanzgeboten. Nördlich des Plangebiets und westlich direkt angren zend sind Kompen- sationsmaßnahmen vorgesehen. Diese werden zu einer weiteren gestal- terischen Einbindung beitragen. Sie sind im Umweltb ericht und im Kom- pensationskonzept beschrieben. Im Bebauungsplan wur den sie unter VI. aufgenommen. Der Umweltbericht wurde erarbeitet und liegt zur Offenlage vor. Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Flächenbed arf war noch nicht ausreichend planerisch untermauert. Die Auswe itung des Bereichs resultiert aus den zwischenzeitlich formulierten An forderungen der Feu- erwehr hinsichtlich der erforderlichen Größe, Ausfa hrtsbereiche, Stell- plätze u.a. Ein konkretes Raumprogramm sowie eine M achbarkeitsstu- die wurden inzwischen von einem Fachbüro in Zusamme narbeit mit der Feuerwehr Darmstadt erarbeitet und bestätigen den F lächenbedarf. Raumprogramm und Machbarkeitsstudie können dem RP z ur Verfügung gestellt werden. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Stellungnahme vom Februar 2014: Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landes amtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich k eine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altabla gerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Von meiner Seite be- stehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine B edenken gegen das o. a. Vorhaben. Es wird gebeten, folgenden Hinweis in die textliche n Festsetzungen zum Be- bauungsplan aufzunehmen: • Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schä dlichen Boden- veränderung begründen, sind diese umgehend der zust ändigen Be- hörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodensch utz, mitzutei- len. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlas tenfragen hinzuzu- ziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 AbS. 3 Bundes- Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Boden funktionen, die geeig- net sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erheb liche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Hinweis: In der Begründung zum Bebauungsplan sind Aussagen z u vorhandenen Alt- flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschä- den im Plangeltungsbereich aufzunehmen. Sind keine vorhanden, ist eine entsprechende Negati v-Aussage aufzuneh- men. 2. Vorsorgender Bodenschutz Der Vorsorgende Bodenschutz wurde bislang in diesem Verfahren vom Vor- habenträger nicht behandelt. Die Angaben im Bebauun gsplan sind daher um die untenstehenden Punkte zu ergänzen: Die nachfolgende Bewertung erfolgt anhand der Baust eine aus den „Bewer- tungs- und Prüfkriterien für Umweltprüfungen und Um weltberichte“ der AG Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. In der Begründung wurde unter Pkt. Altflächen / Alt lasten eine Negativ- Aussage ergänzt. Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde berücksichtigt. Lt. Stellungnahme des Umweltamtes, Abt. Untere Bode nschutzbehörde vom 03.02.2014 liegen keine Einträge im Altflächenk ataster vor; eben- falls sind keine Altablagerungen bekannt. Eine Nega tiv-Aussage wurde in die Begründung aufgenommen. Alle Hinweise, die den Umweltbericht betreffen, wur den zur Kenntnis genommen und bei der Erarbeitung des Umweltberichts berücksichtigt. Der Umweltbericht lag zur frühzeitigen Beteiligung noch nicht vor. Die angeführten Punkte wurden im Umweltbericht bearbei tet und liegen nun Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Aufgaben und Zuständigkeiten im vorsorgenden Bodens chutz, Stand 25.07.2013. Boden, Ziele - Ziele können sich aus übergeordneten Plänen ergebe n (z. B. Raum- ordnung), - Wesentlich sind die in § 1 BBodSchG und § 1 HAltBo dSchG veran- kerten Ziele, - Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB, - Erhalt, sparsame und schonende Nutzung von Boden a ls Bestandteil des Naturhaushalts § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BNatSchG Boden-und Bodenfunktionen, Bestandsaufnahme Eine Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen des Schutzgutes Bodens, die nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB als B estandteil des Umwelt- berichtes vorgegeben ist, wurde nicht durchgeführt. Es ist erforderlich, das Schutzgut Boden (Bodenkund e, Bewertung Boden- funktionen, Nutzungssituation, Empfindlichkeit, evt l. Vorbelastungen), die Er- heblichkeit der Eingriffe sowie die Auswirkungsprog nose im Umweltbericht, differenzierter zu beschreiben. (Die Bestandsaufnah me ist Voraussetzung für die Bausteine Auswirkungsprognose, Kompensation und Monitoring des Um- weltberichtes): - Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen, - Grundlage , soweit vorhanden BFD5L bzw. zusammenfa ssende Bo- denfunktionsbewertung (Boden Viewer), - Zusätzlich sind Aussagen zu einer möglichen Archiv funktion zu ma- chen, - Weiterhin sollen Aussagen zur Empfindlichkeit (Ver dichtung, Versaue- rung, Entwässerung), Vorbelastung und Nutzungshisto rie getroffen werden, - Ggf. ist die Betrachtung des Erosionsgefährdungspo tenzials nötig, Boden, Vorbelastungen Die Ausführungen zu den „Vorbelastungen“ der Landwi rtschaft sind fachlich nicht nachvollziehbar. Sie können daher nicht zur A rgumentation hinsichtlich einer dadurch bedingten Verringerung der Schwere de s Eingriffs herangezo- zur Offenlage vor. s.o. s.o. s.o. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : gen werden. Eine diesbezügliche Überarbeitung ist angebracht. - Aussagen zu möglichen Bodenbelastungen sollen durc h die Quelle der Datengrundlage belegt werden, - Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet stel lt i. d. R. keine Vor- belastung dar (gute fachliche Praxis), Boden, zusammenfassende Bewertung Die Schlussfolgerungen aus der Bestandsaufnahme der Böden und deren Vorbelastung für das Schutzgut Boden sind zu ergänzen. Bodenerheblichkeit Zur Bodenerheblichkeit wurde keine Aussage getroffe n, der Umweltbericht bedarf der Ergänzung: - Die Erheblichkeit sollte aus der betroffenen Fläch engröße, der Tiefe des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfüllungsg rad und der zu erwartenden Funktionsminderung abgeleitet werden. - Bei einer Versiegelung ist aufgrund des Totalverlu sts der Bodenfunk- tionen in dem betroffenen Bereich i. d. R. von eine r Erheblichkeit aus- zugehen. - Die Erheblichkeit ist relevant für die Ableitung v on Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich. Boden, Auswirkungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung Entspricht i. d. R. dem Ist-Zustand, ggf. unter Ber ücksichtigung dann greifen- der Planungen oder Entwicklungen (z. B. Planänderungen) Boden, Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung Zur Auswirkungsprognose wurden keine Aussagen getro ffen, der Umweltbe- richt bedarf der Ergänzung. Aus der Gegenüberstellu ng von Bestandsauf- nahme und Auswirkungsprognose werden folgende Beein trächtigungen der Bodenfunktionen deutlich….. Daraus lasse sich boden funktionsbezogene Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ableiten. - Hierzu können Flächenbilanzen aufgestellt werden, (vor und nach Durchführung der Planung). Ggf. zusätzliche Berücks ichtigung der Archivfunktion, Empfindlichkeit etc., s.o. s.o. s.o. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Boden, Vermeidung und Verminderung Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschr änken sich auf den Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme u nd Auswirkungsprog- nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahme n zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfu nktion abzuleiten. Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden Es fehlen Angaben zu: - Reduzierung des Flächenverbrauchs, - Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden, mit geringerem Funktionserfüllungsgrad, - Anpassung der Erschließung und der Baufenster an d en Geländever- lauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen, - Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Vorgaben zur Verwen- dung versickerungsfähiger Beläge, - Nutzung von Brauchwasser, - Vorgaben zur Begrünung nicht überbauter Erschließu ngs- bzw. Grundstücksflächen, - Dachbegrünungen, In dem städtebaulichen Vertrag sind Angaben zu bauz eitlichen Minderungs- maßnahmen aufzunehmen: - Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Baudurchführung (Schutz des Mutterbodens), - sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau des Oberbodens, - fachgerechter Umgang mit Bodenaushub und Verwertun g des Bo- denaushubs, - Art und Qualität der Verfüllmaterialien, - Verwendung von Baggermatten bzw. breitkettigen Fah rzeugen bei verdichtungsempfindlichen Böden und Böden mit einem hohen Funk- tionserfüllungsgrad, - Errichtung von Bauzäunen, um besonders empfindlich e Böden vor dem Befahren zu schützen, - Berücksichtigung der Witterung beim Befahren von B öden, - Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden nach B auende und vor Auftrag des Oberbodens, - Baustelleinrichtung und Lagerflächen im Bereich be reits verdichteter s.o. Spezifische Angaben zum Projekt wurden im Bebauungs planentwurf und in der Begründung sowie im Umweltbericht behandelt und ergänzt. Für die Umsetzung bzw. Beachtung der Maßnahmen ist die Stadt ver- antwortlich, da es sich um ein städtisches Vorhaben handelt. Im Bebauungsplan wurde der Hinweis „Schutz des Mutt erbodens“ auf- genommen. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : bzw. versiegelter Böden, - Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung, Boden, Ausgleich Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschr änken sich auf den Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme u nd Auswirkungsprog- nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahme n zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfu nktion abzuleiten. Erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die von der Planung ausgehen, sollten durch geeignete Kompensationsmaßn ahmen ausgeglichen werden. Dazu kann auf Böden, auf denen die Kompensa tionsmaßnahmen durchgeführt werden, der Erfüllungsgrad der betroff enen Bodenfunktionen erhöht werden. Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. Ziel muss es sein eine bzw. mehrere Bodenfunktionen zu verbessern und aufzuwerten. Beispiele: - Entsiegelung, - Rekultivierung von Abbaustätten, Altablagerungen u sw., - Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, - Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllungen usw., wenn diese keine bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen, - Oberbodenauftrag, - Bodenlockerung, - Nutzungsextensivierung, - Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten S tandorten, - Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterb inden der ent- sprechenden Wirkungspfade, - erosionsmindernde Maßnahmen. Die ausschließliche Anwendung der Kompensationsvero rdnung oder die Be- schränkung auf eine arten- und biotopbezogene Kompe nsation ist nicht aus- reichend. Es muss ein Zusammenhang zu den vorher er mittelten erheblichen Beeinträchtigungen hergestellt werden. Böden mit ei nem bestehenden hohen bzw. sehr hohen Funktionserfüllungsgrad sind als Ko mpensationsstandorte ungeeignet. Der Umweltbericht liegt nun zur Offenlage vor und b einhaltet entspre- chende Aussagen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Wirkzusammenhänge mit den anderen Schutzgütern sind zu beachten. Stel- len Kompensationsmaßnahmen zugunsten anderer Schutz güter einen zusätz- lichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar? Kompensationsmaßnahmen können auch im Geltungsberei ch anderer Be- bauungspläne liegen. Planungsalternativen Die Angaben im Umweltbericht lassen nicht erkennen, inwieweit die beabsich- tigte zusätzliche Inanspruchnahme der bisher nicht baulich genutzten Flächen durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdich tung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung vermieden oder vermi ndert werden kann (Planungsalternativen). Boden, Methoden, Schwierigkeiten Lücken Damit sind z. B. Hinweise auf eine fehlende Datengr undlage in geeignetem Maßstab und Folgerungen hieraus gemeint. Bodenmonitoring Es sollen bodenbezogene Überwachungsmaßnahmen vorge sehen werden, da das Schutzgut Boden erheblich nachteiligen Wirku ngen, aufgrund der Durchführung der Planung ausgesetzt ist. Es hat eine Überprüfung der getroffenen Vermeidungs -, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen zu erfolgen. Mögliche Situationen: - verbleibende erhebliche Auswirkungen aufgrund von Nicht- /Teildurchführung von Kompensationsmaßnahmen - Auswirkungen mit Prognoseunsicherheiten, z. B. Bod enbelastungen während der Bauphase - aktuelle Probleme, die zu unvorhergesehenen Auswir kungen führen können, z. B. Grundwasserabsenkungen, Instrumente zur Verifizierung von Informationen aus dem Umweltbericht: - Wirksamkeit von bodenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen , - Wirksamkeit und Fachgerechtheit von Verdichtungslo ckerungen, - Kontrolle der Wirksamkeit der bauzeitlichen Minder ungsmaßnahmen, - Einhaltung des im Umweltbericht prognostizierten V erlusts an Boden- Im Vorfeld der Einleitung des Bebauungsplanverfahre ns wurde eine Standortuntersuchung durch das Stadtplanungsamt dur chgeführt. Ver- schiedene Standorte im Ortsteil Arheilgen wurden hi nsichtlich Größe, Erreichbarkeit, Verfügbarkeit u. ä. untersucht. Unt er Abwägung aller Vorgaben wurde das Plangebiet als das Geeignetste angesehen. Aussagen zu Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgle ichsmaßnah- men trifft der Umweltbericht. Eine Überprüfung erfo lgt im Rahmen der Baumaßnahme. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : fläche, - Einhaltung der Vorgabe für Bodenbeläge (Wasserdurc hlässigkeit), - Überwachung der Bodenbelastung mit Schadstoffen, Boden, allgemeine Zusammenfassung Die vorgenannten Bausteine sollen zusammengefasst u nd abschließend be- wertet werden. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Die Fläche muss gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungs plan noch als ver- nässungsgefährdete Fläche gekennzeichnet werden. Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass die Auswertung der dort vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sic h das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grundsätz- lich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampf mittel) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrundunters uchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodenein greifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-ge stützte Datenaufnahme erfolgen. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, d ass die Kampfmittelräum- arbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchg eführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Det ektionsverfahren anzuge- ben. Dies ist im Umweltbericht dokumentiert worden. Der Grundwasserflurabstand wird lt. Stellungnahme d er Unteren Was- serbehörde vom 03.02.2014 im betroffenen Gebiet auf ca. < 1m GOK geschätzt. Der folgende Hinweis wurde im Bebauungsplan aufgenommen: gemäß § 9 Abs. 5 BauGB Das Plangebiet ist eine vernässungsgefährdete Fläch e. Es ist mit sehr hohen Grundwasserständen zu rechnen. Aufgrund der V ernässungsge- fahr in Nassperioden und der Gefahr von Setzrisssch äden in Trockenpe- rioden sind auf Basis von kleinräumigen hydrogeolog ischen Gutachten die notwendigen baulichen Vorkehrungen zu treffen, wie z.B. maximale Einbindetiefe der Gebäude, Aufschüttung des Gelände s oder spezielle Gründungsmaßnahmen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wurde der Hinweis „Kampfmittelbela stung und – räumung“ aufgenommen. Danach ist eine systematische Überprüfung der Flächen vor Beginn der Bauarbeiten nach dem neu esten Stand der Technik durchzuführen und zu dokumentieren gem. den Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen. Hinweis: Lt. Anhang A des Baugrundkurzgutachtens vom August 2014 (Gutach- ten GA14054A_01 von Geotechnik Gründling GmbH) hat eine Kampfmit- telortung (Flächensondierung) auf dem Grundstück st attgefunden mit dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass in de n untersuchten Bereichen/Ansatzpunkten (nur im unmittelbaren Umfel d um den jeweili- gen Bohrpunkt (Radius ca. 0,5m)) keine Kampfmittel mehr gefunden werden. Kampfmittel jeglicher Art können jedoch nie mals ganz ausge- schlossen werden. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Lan- des Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird gebeten, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwend ung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Um Übersendung des Lageplans und der KMISR-Datei na ch Abschluss der Arbeiten wird gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und O rdnung, Gefahrenab- wehr, Kampfmittelräumdienst) Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu mung im Lande Hes- sen sind zu einzuhalten. 1.2 Untere Naturschutzbehörde, Wissenschaftsstadt Darmstadt Äußerung gem. § 2 Abs. 4 BauGB vom 18.02.2014: Gegen die geschilderte Vorgehensweise bestehen seit ens der Unteren Natur- schutzbehörde keine Bedenken. Artenschutzrechtliche Hinderungsgründe sind uns nicht bekannt. Mit E-Mail vom 10.07.2014 wurde die Stellungnahme des Naturschutzbeirats (NSB) zur frühzeitigen Beteiligung vom Juni 2014 weitergeleitet: Der Natur schutzbe irat der Stadt Darmstadt lehnt den Standort der Planung aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Begründung: • Der Standort befindet sich im Außenbereich. • Der Standort hat keinen direkten Anschluss an eine bestehende Be- bauung. • Der Standort befindet sich im Landschaftsschutzgeb iet. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Da der vorgesehene Standort sich derzeit im Außenbe reich befindet sind die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Seitens der oberen Naturschutzbehörde wird mitgetei lt, dass die Teillö- schung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des h ierfür erforderli- Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : • Der Standort befindet sich in einem Regionalen Grü nzug des Raum- ordnungsplanes Südhessen. • Die Fläche grenzt unmittelbar an ein festgesetztes Hochwasserüber- schwemmungsgebiet. • Der Standort ist im Landschaftsplan 2004 der Wisse nschaftsstadt Darmstadt als Kerngebiet Schutz- und Entwicklungsfl äche ausgewie- sen, ferner als Auenfläche und Fläche für landschaf tsgebundene Er- holung. • Die Standortauswahl widerspricht dem 2014 beschlos senen Kommu- nalen Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologisch en Vielfalt in Darmstadt“ im Bereich Freiraumschutz. • Ein Bericht über eine Alternativensuche liegt nich t vor. Bei der Ausweisung als LSG wurde die Besonderheit d er Landschaft im Au- ßenbereich in einer Bachaue, am Zusammenfluss von R uthsenbach und Silz berücksichtigt, der Regionale Grünzug betont die Be deutung des Gebietes für die Biotopvernetzung. Im Flächennutzungsplan der St adt wurde demzufolge chen Verfahrens, für einen Feuerwehrstandort aufgru nd des hohen öf- fentlichen Interesses im Bereich des Geltungsbereic hs in Aussicht ge- stellt werden kann. Dabei ist ein ausreichender Abs tand zum Ruthsen- bach von mindestens 40 m einzuhalten, eine Einbindu ng in die Land- schaft durch Begrünung zu gewährleisten und der Flä chenbedarf insge- samt möglichst gering zu halten. Lt. Aussage des RP Darmstadt handelt sich bei der g eplanten Maßnah- me um eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs in relativ ge- ringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können. Bzgl. des nördlich angrenzenden Hochwasserüberschwe mmungsgebie- tes kommt das vorliegende Bodengutachten zu der Aus sage, dass dies bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrig en Anlagen zu berücksichtigen ist. Im Bebauungsplan wurde darauf hingewiesen. s.o. s.o. Im Vorfeld der Standortfestlegung wurden verschiede ne Grundstücke im Ortsteil Arheilgen u.a. hinsichtlich Lage, Erreichb arkeit, Größe und Ver- fügbarkeit überprüft. Hier sind auch die Vorgaben d er Feuerwehr einge- flossen. Auch aufgrund der angespannten Haushaltsla ge der Stadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage , so dass nur der Standort an der Frankfurter Landstraße als mögliche r Standort übrig blieb. s.o. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Pa rallelverfahren Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Ökologisch wertvolles Grünland“ ausgewiesen. Ferner grenzt die Fläche unm ittelbar an ein Hoch- wasserüberschwemmungsgebiet, das auch als Retention sraum für Rhein- hochwässer benötigt wird. Diese Belange bedingen - jeder für sich - die Freih altung der Fläche von wei- terer Versiegelung und Bebauung. Alternativen Aus der Begründung ist nicht erkennbar, warum die W issenschaftsstadt Darmstadt zum Bau der Feuerwehr ein Grundstück wähl t, das mit ca. 140 Metern einen erheblichen Abstand zum derzeitigen Si edlungsrand (Tankstelle am östlichen Ortsausgang Arheilgens) aufweist. Die Planrechtfertigung ist rechtsfehlerhaft, weil d urch den nicht erforderlichen Abstand zwischen der Tankstelle und neuer Feuerwehr in ein bestehendes LSG und in den Überschwemmungsbereich des Ruthsenba ches eingegriffen wird. Die teilweise Rücknahme der LSG-Verordnung wä re nicht notwendig, wenn die Feuerwehr unmittelbar nördlich des Tankste llenstandortes gebaut würde. Durch die Wahl dieses nicht geeigneten Grund stücks werden die Ge- nehmigungsgrundsätze des § 6a Abs.1 HENatG verletzt. Sollte der Standort für die neue Feuerwehr weiterhi n in dieser ortsfernen Lage bleiben, entsteht ein Planerfordernis für die dazwi schen liegende Restfläche, damit die zukünftige bauliche Nutzung und Erschließ ung des Areals zwischen Tankstelle und Feuerwehr planungsrechtlich abschlie ßend geklärt wird (Plan- erfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB). Insofern wäre d er Plangeltungsbereich einschließlich der naturschutzrechtlich notwendigen Ausgleichsflächen bis zum Tankstellengrundstück zu erweitern. Es ist nicht erkennbar, inwieweit sich die Stadt Da rmstadt überhaupt um den Erwerb dieser und anderer Alternativflächen bemüht hat. Weitere Alternativstandorte außerhalb von LSGs und Auenbereichen mit den zum Bebauungsplanverfahren. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes liegt außerh alb des B- Plangebietes und ist nachrichtlich dargestellt. Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedenen St andorte geprüft (s.o.). Bei der Beurteilung der Standorte war auch die wirtschaftliche Situation der Stadt Darmstadt zu berücksichtigen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nicht über gee ignet große Grund- stücke verfügungsberechtigt, die sich im Anschluss an die Tankstelle befinden. Ein Ankauf von Flächen war nicht möglich. Die erforderliche Entlassung aus dem LSG wurde durc h die zuständige Behörde (ONB) unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt. Das Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb des Plang ebietes und ist im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt. Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnatu rschutzgesetz vom 20.12.2010 ist das Hess. Naturschutzgesetz auße r Kraft gesetzt worden und kommt nicht mehr zur Anwendung. Für den Bereich zwischen Plangebiet und Tankstelle ergibt sich nach Realisierung der Feuerwehr ggfs. eine planungsrecht liche Situation, die nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die umgebende Bebauung ergäbe einen Rahmen, der für die Genehmigung von Vorhaben heranzuziehen wäre. Diese Vorgaben sind ausreichend, um eine Schl ießung der Lücke aus städtebaulicher und bauordnungsrechtlicher Sich t steuern zu kön- nen. Die relevanten Einfügungskriterien sind hinrei chend bestimmbar. Eine Planerfordernis wird nicht gesehen. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situatio n der Stadt Darm- stadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage. Die angeführten Alternativstandorte eignen sich nic ht als Feuerwehr- Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Kriterien der Erreichbarkeit sieht der Naturschutzbeirat u.a. auf den Flächen • der Ackerfläche nördlich von Arheilgen, im Zwickel nördlich der Hin- demithstraße und westlich der B3 • auf an den Parkplatz angrenzendem Gelände der Merc k KGaA an der Virchowstraße – hier wären Verhandlungen mit Merck erforderlich • im GE Arheilgen-West nördlich der Weiterstädter La ndstraße / Ecke Langener Straße • nördlich der Jägertorstraße im Bereich der Einmünd ung des Wach- telwegs. Nutzung der jetzigen Fläche der Feuerwehr Arheilgen Ein Grundsatz der sparsamen Flächenverwendung ist e s, für eine neu versie- gelte Fläche eine andere zu entsiegeln. Die jetzige Fläche der Feuerwehr im Ortskern von Arheilgen liegt in einem Gebiet, für d as der Landschaftsplan „Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Baufl ächen“ vorsieht. Als Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung im Außenber eich schlagen wir eine Grünfläche auf dem jetzigen Standort der Feuer wehr im stark versiegel- ten Ortskern vor. Weitere Erfordernisse Zur Beurteilung der Fläche(n) ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vorlage eines Umweltberichtes zur Bauleitplanung erforderlich. Zur vorliegenden Planung Wie schon in den Hinweisen im Punkt Wasserwirtschaf t zum Vorentwurf zum Bplan A 44 steht, liegt das Plangebiet im Einflussb ereich des Grundwasser- bewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Nicht nur du rch „großflächige, mögli- che Grundwasseraufspiegelungen“ sondern auch durch seine Lage in der Bachaue, angrenzend an ein festgesetztes Hochwasser überschwemmungs- gebiet steht diese Fläche in nahezu jedem Normaljah r im Frühjahr zum gro- ßen Teil unter Wasser – und nicht nur bei einem sog enannten hundertjährigen Hochwasser. Der Abstand zwischen eingezeichneten Parkplätzen im Osten, der Grünbe- grenzung und einem Abstand von 40 Metern zum Ruthse nbach wird daher als standort: • da die Ackerfläche zu Wixhausen gehört und zu weit entfernt liegt. • für die an den Parkplatz angrenzende Fläche eine B augenehmi- gung erteilt worden ist zur Erweiterung des Parkpla tzes durch die Firma Merck. • für das Grundstück im Gewerbegebiet Arheilgen eine Bauge- nehmigung erteilt worden ist für die Errichtung ein es Gebäudes für die Polizei Arheilgen. • der Standort zu abgelegen liegt und von der Feuerw ehr abge- lehnt würde. Eine direkte Anbindung an die Frankfur ter Land- straße oder die B 3 zur schnellen Erreichbarkeit im Einsatzfall ist zwingende Voraussetzung für die Auswahl des Standortes. Über eine Nachnutzung des Geländes entscheidet die Stadtverordne- tenversammlung. Da die Fläche derzeit zu fast 100 % versiegelt ist, ist zukünftig in jedem Fall von einer Verbesserung der Situation auszugehen. Aufgrund des großen Wohnraumbedarfs in der Wissensc haftsstadt Darmstadt und der nur begrenzt zur Verfügung stehen den Flächen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese Fläche zu 100% als Grün- fläche ausgebaut wird. Der Umweltbericht liegt zur Offenlage vor. Das Baugrundkurzgutachten von Geotechnik Gründling GmbH führt aus: „Das Überschwemmungsgebiet verläuft nach der online abrufbaren Kar- te des „Hessenviewers“ am nord-östlichen Rand des h ier zu betrachten- den Flurstückes 478/2, voraussichtlich außerhalb de s derzeit vorgese- henen Gebäudegrundrisses. Es wird darauf hingewiese n: dass es bei seltenen Ereignissen doch zu einer Überflutung des Geltungsbereiches kommen kann. Dies ist bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrigen Anlagen zu berücksichtigen.“ Der Mindestabstand von 40 m ist eine Vorgabe der Ob eren Natur- schutzbehörde. Aufgrund des Flächenbedarfs für den Neubau der Feu- Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : zu gering angesehen. Zu vermuten ist, dass die Park plätze einige Wochen im Jahr durch den hohen Wasserstand bedingt nicht benutzt werden können. Die für Übungen erforderliche versiegelte Hoffläche verschärft die Problema- tik. (Niederschlags)Wasser von der Hoffläche könnte mit Chemikalien belastet sein und darf daher nicht dem Ruthsenbach bzw. der angrenzenden Grünflä- che sondern muss der Kläranlage zugeführt werden. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Verbes serung des ökologi- schen Zustandes und der Struktur des Ruthsenbaches (Renaturierung) mit Beseitigung von Wanderhindernissen vor. Der Hochwas serretentionsraum (Überschwemmungsfläche) sollte dabei erweitert werd en, um Rhein- hochwasserspitzen abzuflachen und eine ökologisch w ertvollere Aue zu ge- winnen. Dazu ist es erforderlich, das ehemals arten reiche extensiv genutzte Feuchtgrünland am Ruthsenbach mit Großem Wiesenknop f auch östlich des Baches wiederherzustellen. Die im Plan eingezeichneten Eichen, die als Ersatz für landschaftbildprägende abgeholzte Pappeln am Ruthsenbach gepflanzt wurden, sind abgängig. Statt- dessen sollten standortgerechte Gehölze wie Schwarz erlen nachgepflanzt werden. Die Pflanzlisten sind zu überarbeiten und a uszutauschen. So sind die in der Pflanzliste genannten Weidenarten weder auto chthon noch standortge- recht. Besenginster und Immergrün gehören ebenfalls nicht in auennahe Au- ßenbereiche. Extensive Dachbegrünung und Solarnutzung schließen sich auf Dächern bis zur Neigung von 30 Grad nicht aus, da Solarmodule b ei dieser Neigung auf- geständert werden müssen und darunter und dazwische n eine Dachbegrü- nung gedeiht. Sämtliche Dächer bis 30 Grad Neigung, auch Stellplatzüber- dachungen sind zu begrünen. erwehr ist es nicht möglich, diesen Abstand zu vergrößern. Die Vermutung ist bekannt (siehe Gutachten Geotechn ik Gründling GmbH) und ist bei der weiteren Planung von Gebäude und Außenanla- gen zu berücksichtigen. Für den Umgang mit Wasser (Niederschlagswasser/ Brauchwasser) sind alle erforderlichen Vorgaben einzuhalten. Niedersch lagswasser wird nicht auf dem Grundstück versickert, um aufstauende s Sickerwasser aufgrund der bereichsweise gering durchlässigen Böden zu vermeiden. Dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Pflanzlisten wurden überprüft und mit dem zustä ndigen Fachamt abgestimmt. Die Festsetzungen wurden dahingehend ergänzt, dass extensive Dach- begrünung auf Flachdächern, auch auf Nebengebäuden, umzusetzen ist, sofern technische Bedingungen dem nicht entgegenstehen. Der inzwischen vorliegende Wettbewerbsentwurf sieht ein extensiv be- grüntes Flachdach vor. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : 1.3 HEAG mobilo , Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.06.2014: Im Straßenbereich verläuft die Straßenbahntrasse. W ährend des Baus ist besonders auf den Schwenkbereich von Baukränen zu a chten und der 1 m Sicherheitsabstand zu allen Fahrleitungen einzuhalten. Der Hinweis wurde berücksichtigt. Im Bebauungsplan wurde ein entsprechender Hinweis a uf den Sicher- heitsabstand zu Fahrleitungen aufgenommen. 1.4 Hessen Mobil , Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 10 07 63, 64207 Darmstadt Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.06.2014: Beachtung der 20 m Bauverbotszone gemäß § 23 HStrG Gemäß § 23 HStrG gilt an der freien Strecke der K 177 ein Anbauverbot von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fah rbahn. Diese Bau- verbotszone ist in den textlichen und zeichnerische n Teilen des Bebauungs- plans aufzunehmen. Folgende fachliche Hinweise sind bei der weiteren P lanung unbedingt zu be- achten: - Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme hat veranlasser- bedingt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. - Beim Neubau von Feuerwehreinrichtungen ist insbeso ndere die sichere Verkehrsanbindung zu berücksichtigen (vgl. Sicherhe it im Feuerwehr- dienst, DGUV, 2011). - Der verkehrliche Anschluss der Feuerwache an die K reisstraße ist detail- liert mit Hessen Mobil abzustimmen, In diesem Zusam menhang evtl. wei- tere notwendige verkehrsregelnde Maßnahmen für die Bereiche der freien Strecke sind auf Kosten des Veranlassers durchzuführen (Vorblinker etc.). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Bauverbotszone von 20 m betrifft eine Teilfläch e der überbaubaren Fläche des Plangebietes. Laut Hessen Mobil ist es m öglich, falls ein geringerer Abstand als 20 m erforderlich wäre, dass das zuständige Amt (IDA) mit Hessen Mobil Kontakt aufnehmen und eine A usnahmegeneh- migung (begründet zum Wohl der Allgemeinheit) beant ragen kann. Die zweite Möglichkeit ist die Verlegung der OD-Grenze nach Norden. Der Wettbewerbsentwurf, der realisiert werden soll, hält den erforderli- chen Abstand ein. Die fachlichen Hinweise wurden zur Kenntnis genomme n und an das zuständige Fachamt (IDA) für die Hochbauplanung zur Beachtung wei- tergeleitet. Sobald ein konkreter Entwurf vorliegt, muss dieser mit allen zuständigen Fachbehörden und Fachämtern abgestimmt werden. Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : 1.5 Bundesnetzagentur DLZ8 Außenstelle Eschborn , Auf der Ludwigshöhe 204, 64285 Darmstadt Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.05.2014: Die Prüfung dieser Unterlagen ergab, dass keine fun ktechnischen Probleme mit der nächst gelegenen, ortsfesten Station des Fu nkmess- und Ortungssys- tem (FuMOS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) in 64285 Darmstadt auf Grund der relativ großen Entfernung (ca. 7 km), zu erwarten sind. Aus betrieblicher Sicht der Behörde sind die wichtigsten Parameter hierzu: - Die räumliche Entkopplung der o.g. technischen Ein richtungen (Entfer- nung, freie Sichtlinie, Fresnelzone) zu den Bauwerk en, die vorhandene Morphologie und Topografie sowie die Bauwerkshöhen der vorhandenen und der geplanten Bebauung. - Eine „funktechnische Entkopplung“ zu Sendefunkanla gen. Hierfür wird zur elektro-magnetischen Verträglichkeit der empfindlic hen Empfangseinrich- tungen ein Hochfrequenz-Schutzabstand für Sendefunkanlagen definiert. Darüber hinaus wird bei Bauwerken mit mehr als 20 m Höhe eine Beeinflus- sung von vorhandenen oder bereits in Planung befind lichen Richtfunkstrecken von der hierfür zuständigen Dienststelle der BNetzA dem Referat 226 (Dienst- sitz: Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin) geprüft. Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Betreib er geplanter ortsfester Sendefunkanlagen (z.B. für GSM/UMTS/LTE Mobilfunk, Rundfunksender oder Richtfunkstrecken) verpflichtet sind, rechtzeitig v or Inbetriebnahme, einen Antrag zur Ausstellung einer Standortbescheinigung, gemäß der Verordnung zum Nachweis der Begrenzung elektromagnetischer Fel der (BEMFV), bei der Behörde vorzulegen (siehe auch www.bnetza.de). Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Da es sich hier nicht um ein Bauwerk mit mehr als 2 0 m Höhe handelt (Übungsturm max. 18 m Höhe) ist eine Beeinflussung der vorhandenen oder bereits in Planung befindlichen Richtfunkstecken nicht gegeben.
anlage 8
255 Zeichen
Punkt 13: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0547) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 5: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0547) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2015/0547
10082 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0547
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5110020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 01.12.2015
Beschlussvorschlag :
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr
Arheilgen - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1)
geändert. Der Fuß- und Radweg auf der Westseite, sowie der Feldweg am südlichen Rand
werden in den Geltungsbereich aufgenommen, des Weiteren wird der Geltungsbereich
geringfügig nach Osten hin ausgeweitet (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich).
Der neue Geltungsbereich umfasst Teilflächen der städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477/2,
478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 2.
Die Zielsetzung des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr Arheilgen –
bleibt gegenüber dem Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (siehe
V.-Nr. 2014/0136) unverändert.
- 2 -
Offenlagebeschluss
2. Zum offen gelegten Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - gingen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Sie stellen eine
vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des
Satzungsbeschlusses. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird
zugestimmt.
3. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen zum
Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans A 44 -
Frankfurter Landstraße/Feuerw ehr Arheilgen - die in Anlage 2 zusammengefassten
Stellungnahmen ein. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige
Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrele vante Anlage) wird zugestimmt .
4. Dem erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr
Arheilgen - (wird zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung
baulicher Anlagen sowie zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser wird zugestimmt.
5. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr
Arheilgen - für das Gebiet am nördlichen Ausgang von Arheilgen an der Frankfurter Landstraße
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie mit den Teilflächen der
städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477/2, 478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen
Flur 2 ist mit seiner Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Hinweis:
Folgekosten werden entstehen für die Herstellung und Unterhaltung des Feuerwehrgebäudes, sowie für
die Unterhaltung des öffentlichen Verkehrsweges, der Grünflächen, sowie der
Kompensationsmaßnahmen. Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und
sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan A 44
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplan A 44 (datenschutzrel. Anlage)
Anlage 3: Begrün dung mit Umweltbericht zum Bebauu ngsplanentwurf A 44
Entwurf des Bebauungsplans A 44 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein (siehe Hinwei s oben!)
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0547 vom 01.12.2015:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr
Arheilgen - gefasst, mit der Zielsetzung, Baurecht für einen Neubau eines
Feuerwehrgebäudes der FFW Arheilgen zu schaffen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am
11.07.2013 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
Mit Beschluss vom 30.04.2014 (V.-Nr. 2014/0136) stimmte der Magistrat dem Vorentwurf
und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter
Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB zu.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
in Form einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen erfolgte vom 13.05.2014 bis
einschließlich 13.06.2014. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu schriftlich.
Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom
27.06.2013 geändert hat, ist der Aufstellungsbeschluss zu ändern (siehe Ziff. 1).
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach sorgfältiger Prüfung bei der Konkretisierung
der Planung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf A 44 - Frankfurter La ndstraße /
Feuerwehr Arheilgen - berücksichtigt/nicht berücksichtigt (siehe Ziff. 2 und 3).
Zur Konkretisierung der Hochbauplanung hatte die Wissenschaftsstadt einen Architekten -
Wettbewerb ausgeschrieben. Ein Ziel der Planungsaufgabe war, durch eine komprimierte
Bauweise die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten und somit auch einen
größtmöglicher Abstand (mindestens 40 m) zum Ruthsenbach einzuhalten.
Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungspl ans A 44
(6. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 6.1) erfolgt im „Parallelverfahren“ gem.
§ 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung
des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 erfolgt in einer gesonderten Mag istratsvorlage.
Zu 1:
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2013 (V. -Nr. 2013/0168) für
das Gebiet am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter Landstraße
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenba hnlinie wird geändert. Der Fuß -
und Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am südlichen Rand wurden in den
Geltungsbereich als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen um die verkehrstechnischen
Belange (Ein-/Ausfahrt, Kreuzung mit Fuß - und Radweg, wtc.) besser berücksichtigen zu
können. Des Weiteren erfolgte anhand einer überschlägigen Ermittlung des Flächenbedarfs
eine geringfügige Ausweitung des Geltungsbereiches nach Osten hin bis auf den
festgelegten Mindestabstand von 40 m zum Ruthsenbach. Der Geltu ngsbereich weist nun
eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches
wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung durch
Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnung getragen.
- 5 -
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 laut Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 (V.-Nr. 2013/0168) (ohne Maßstab)
- 6 -
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße /
Feuerwehr Arheilgen - (ohne Maßstab)
Zu 2:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der P lanung
zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen –
zusammengefasst und entsprechend geprüft.
- 7 -
Zu 3:
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – gingen die in Anlage 2
(datenschutzrel. Anlage) zusammengefassten und entsprechend geprüften Stellungnahmen
ein.
Es handelt sich bei den Anlagen 1 und 2 um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der
Offenlage fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird zum Satzungsbeschluss
gemeinsam mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen endgültig entschieden.
Zu 4 und 5:
Der Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – (wird
zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) wurden erarbeitet.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs A 44 (siehe Datei) und der
zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach vorheriger öffentlicher
Bekanntmachung im Darmstädter Echo.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, 01.12.2015
61.2 ha Nst. 2112
61.1 mi Nst. 2590
anlage 3
175071 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 01.12.2 015
Der Magistrat
Begründung
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB)
zum
Bebauungsplanentwurf A 44
- Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Ausschnitt aus der Stadtkarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 (ohne Maßstab)
Die Dezernentin III:
_____________________
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Anlage 3
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 2
Teil A: Begründung
Inhalt
1.0 ERFORDERNIS UND ZIEL DER PLANAUFSTELLUNG _______________________________ 4
2.0 RECHTSGRUNDLAGEN __________________________________________________ _ 4
3.0 PLANGELTUNGSBEREICH _________________________________________________ 5
4.0 VERFAHREN ___________________________________________________________ 5
5.0 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN UND SCHUTZAUSWEISUNGEN ______________________ 5
5.1 RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG _______________________________________ 5
5.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN _________________________________________________ 6
5.3 LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET ______________________________________________ 7
5.4 SIEDLUNGSBESCHRÄNKUNGSBEREICH _______________________________________ 7
5.5 GRUNDWASSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN HESSISCHES RIED ______________________ 8
6.0 BESTANDSSITUATION / STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN ____________________ 8
6.1 BEBAUUNG UND NUTZUNGEN ______________________________________________ 8
6.2 STADTBILD IN DER UMGEBUNG _____________________________________________ 8
6.3 IMMISSIONEN / EMISSIONEN _______________________________________________ 9
6.3.1 VERKEHRSLÄRM ________________________________________________________ 9
6.3.2 UNFALLRISIKO DURCH EMISSIONEN __________________________________________ 9
6.4 WASSERWIRTSCHAFTLICHE BELANGE _______________________________________ 10
6.5 ALTFLÄCHEN _________________________________________________________ 10
6.6 KAMPFMITTEL _________________________________________________________ 11
7.0 BESTAND UND BEWERTUNG DER NATURRAUMPOTENTIALE _______________________ 11
7.1 RUTHSENBACH ________________________________________________________ 11
7.2 PLANGEBIET __________________________________________________________ 11
8.0 PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE _____________________________________ 12
9.0 PLANUNGSKONZEPT ____________________________________________________ 14
10.0 INHALT UND BEGRÜNDUNG DER PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN ___________ 15
10.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ____________________________________________ 15
10.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG ____________________________________________ 15
10.3 BAUWEISE ___________________________________________________________ 15
10.4 STELLUNG DER BAULICHEN ANLAGE ________________________________________ 16
10.5 STRAßENVERKEHRSFLÄCHE / FUß - UND RADWEG ______________________________ 16
10.6 FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE ______________________________________________ 16
10.7 ANPFLANZEN VON BÄUMEN , STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN _________ 16
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 3
10.7.1 FLÄCHEN MIT ANPFLANZBINDUNGEN ________________________________________ 16
10.7.2 DACHBEGRÜNUNG _____________________________________________________ 17
11.0 INHALT UND BEGRÜNDUNG DER BAUORDNUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN _______ 18
11.1 DACHGESTALTUNG _____________________________________________________ 18
11.2 EINFRIEDIGUNGEN _____________________________________________________ 18
11.3 BEFESTIGUNG DER HOFFLÄCHEN __________________________________________ 18
11.4 WERBEANLAGEN ______________________________________________________ 18
12.0 BEGRÜNDUNG DER SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN ODER
VERWENDEN VON NIEDERSCHLAGSWASSER __________________________________ 18
13.0 VERKEHR ____________________________________________________________ 19
13.1 ERSCHLIEßUNG _______________________________________________________ 19
13.2 RUHENDER VERKEHR ___________________________________________________ 19
14.0 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR ____________________________________________ 19
15.0 LÄRMEMISSIONEN ALS FOLGE DER PLANREALISIERUNG __________________________ 20
16.0 NATUR - UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE _____________________________ 21
16.1 FLÄCHEN ODER MAßNAHMEN GEMÄß § 9 ABS . 1 NR. 20 UND 25 BAU GB _____________ 21
16.2 MAßNAHMEN DES ARTENSCHUTZES ________________________________________ 21
16.3 EINGRIFFS - / AUSGLEICHSBETRACHTUNG ____________________________________ 22
16.4 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN AUßERHALB DES GELTUNGSBEREICHS ________________ 22
17.0 HINWEISE ____________________________________________________________ 24
18.0 PLANUNGSSTATISTIK ___________________________________________________ 24
19.0 LISTE DER VERWENDETEN GUTACHTEN UND WEITERE PLANUNGSGRUNDLAGEN ________ 24
Teil B: Umweltbericht
Anhang
• Tabellarische Übersicht der nachgewiesenen Vogelar ten
• Kompensationskonzept
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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1.0 Erfordernis und Ziel der Planaufstellung
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städti-
schen Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheilgen Baurecht für den Neubau
eines Feuerwehrgerätegebäudes der Freiwilligen Feue rwehr (FFW) Arheilgen zu schaf-
fen. Der Neubau wird erforderlich, da der bisherige Stützpunkt in der Ortsmitte gelegen,
der Anfang der 1970er Jahre errichtet wurde, zwisch enzeitlich so marode ist, dass eine
Sanierung hierfür nicht mehr in Frage kommt. Auch k ann der zwischenzeitlich erforderli-
che Platzbedarf hier nicht länger befriedigt werden.
Da der vorgesehene Standpunkt für den geplanten Neu bau im Außenbereich liegt, wer-
den zur Schaffung des Baurechts die parallele Änder ung des Flächennutzungsplanes der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
2.0 Rechtsgrundlagen
Dem Bebauungsplan liegen folgende Vorschriften zugrunde:
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548)
- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58), zuletzt ge-
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509)
- Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBI. I S. 46,180), geändert
durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
- Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007
(GVBI. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBI. I S. 321)
- Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zu-
letzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), zu-
letzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1747)
- Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F.
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
27.06.2013 (GVBl. I S. 458)
- Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)
- Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),
zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015
(BGBl. I S. 1474)
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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3.0 Plangeltungsbereich
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 476/2 tlw ., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. sowie die
Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw. der Flur 2 der Gemarkung Arheilgen.
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Damit wird die dem Aufstel-
lungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zugr unde liegende Flächengröße ge-
ringfügig überschritten. Dies liegt zum einen darin begründet, dass nunmehr der Fuß- und
Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am südlichen Rand in den Geltungsbereich
als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen wurden. Des Weiteren erfolgte anhand einer
überschlägigen Ermittlung des Flächenbedarfs eine g eringfügige Ausweitung des Gel-
tungsbereiches nach Osten hin bis auf den von der O NB festgelegten Mindestabstand
von 40 m zum Ruthsenbach.
Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsberei ches wird im Rahmen der weiteren
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung du rch Änderung des Aufstellungs-
beschlusses Rechnung getragen.
Gleichwohl wird im Zuge der weiteren Planung der ta tsächliche Flächenbedarf zu konkre-
tisieren und nach Möglichkeit eine Minimierung anzustreben sein.
4.0 Verfahren
Aufstellungsverfahren gem. §§ 2 ff BauGB
Da das Vorhaben im bisher unbeplanten Außenbereich realisiert werden soll, kommt eine
Aufstellung des Bebauungsplanes im „vereinfachten“ Verfahren nach § 13 BauGB sowie
im „beschleunigten“ Verfahren nach § 13a BauGB hier nicht in Betracht. Vielmehr erfolgt
die Planaufstellung im „Regel“-Verfahren nach §§ 2 ff BauGB.
Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zur Durchführ ung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB besteht. Dazu war
es erforderlich, eine Bestandserhebung der Biotopty pen zu erstellen. Auch ist die Ein-
griffs-/ Ausgleichsproblematik auf Bebauungsplanebene abschließend zu regeln. Schließ-
lich ist eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu erstellen.
Begleitend wurde ein Artenschutzgutachten (faunistische Erfassung und artenschutzrecht-
liche Prüfung) erstellt.
5.0 Übergeordnete Planungen und Schutzausweisungen
5.1 Raumordnung und Landesplanung
Im rechtskräftigen ‚Regionalplan Südhessen 2010’ is t das Plangebiet als „Vorranggebiet
für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler G rünzug“ ausgewiesen. Als Kompen-
sationsfläche für den regionalen Grünzug wurde in A bstimmung mit dem RP Darmstadt,
Dez. III, 31.1 – Regionalplanung eine der Größe des Plangebiets (flächengleich) entspre-
chende Fläche im gleichen Naturraum dargestellt.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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Auszug Regionalplan Südhessen 2010 mit Darstellung der vorgeschlagenen Kompensationsfläche
„Regionaler Grünzug“
Im Rahmen einer vorab eingeholten Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
wurde zu den Belangen der Landwirtschaft ausgeführt , dass aufgrund der Bedeutsamkeit
der vorliegenden Planung Bedenken aus Sicht der Lan dwirtschaft/ Feldflur zurückgestellt
werden.
5.2 Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt ist der Be-
reich des geplanten Bebauungsplanes neben der nachr ichtlichen Übernahme des Land-
schaftsschutzgebietes als „Flächen für die Landwirt schaft/ Ökologisch wertvolles Grün-
land“ sowie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zu r Pflege und Entwicklung von Bo-
den, Natur und Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB ausgewiesen.
Somit kann der Bebauungsplan nicht aus dem Flächenn utzungsplan entwickelt werden.
Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden. Diese Änderung erfolgt im „Pa-
rallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5.3 Landschaftsschutzgebiet
Der Planbereich liegt in einem Landschaftsschutzgeb iet. Nach Vorgesprächen mit der
Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wurde für den Geltungsbereich
eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet auf grund des hohen öffentlichen Inte-
resses an dieser Gemeinbedarfseinrichtung unter bes timmten Umständen (mindestens
40 m Abstand zum Ruthsenbach, möglichst geringer Gr undstücksbedarf durch eine kom-
primierte Bauweise, Einbindung in die Landschaft Richtung Ruthsenbach durch eine deut-
liche Grünzäsur (evtl. in Form einer dichten Hecke) in Aussicht gestellt.
5.4 Siedlungsbeschränkungsbereich
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Regionalplan 2010/ Regionalen Flächennutzungs-
plan vom 17.10.2011 (StAnz. 2011, 1311) ausgewiesen en, den Verkehrsflughafen Frank-
furt Main umgebenden Siedlungsbeschränkungsgebiets, in dem die Ausweisung neuer
Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig ist.
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der mit Verordn ung über die Festsetzung des Lärm-
schutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom 30.11.2011 festgelegten
Lärmschutzbereiche der Tagschutzzone 2 und Nachtsch utzzone. Für diese Zonen gelten
gemäß § 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Ba uverbote für Wohnungen und
schutzbedürftige Einrichtungen wie Schulen und Kran kenhäuser. Für die geplante Feuer-
wehr ergeben sich dagegen keine Bauverbote oder sonstige bauliche Einschränkungen.
Die uneingeschränkte Anfliegbarkeit und die Hindern isfreiheit des Verkehrsflughafens
Frankfurt Main ist nicht zu besorgen, da das Gebiet sowohl außerhalb der Bauhöhenbe-
schränkung des Bauschutzbereiches gemäß § 12 LuftVG als auch außerhalb des Hinder-
nisinformationsbereiches (HIB) gemäß § 18b LuftVG liegt.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 8
5.5 Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des „Grundwasserbewirtschaftungs-
planes Hessisches Ried“ (StAnz 21/1999 S.1659). Vom Planungsträger sind die stark
schwankenden Grundwasserbestände zu beachten (s. au ch 6.4 Wasserwirtschaftliche
Belange).
6.0 Bestandssituation / städtebauliche Rahmenbeding ungen
6.1 Bebauung und Nutzungen
Das Plangebiet in dem Gewann „Auf der Heilgenwiese“ befindet sich am nördlichen Aus-
gang des Stadtteiles Arheilgen auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße. Es liegt in et-
wa in Gegenlage zum westlich der Frankfurter Landst raße vorhandenen Siedlungsrand
von Arheilgen und dem Zufahrtsbereich zur Wendeschl eife/ Endhaltestelle der Straßen-
bahnlinie.
Der Planbereich selbst ist unbebaut und stellt sich derzeit als intensiv landwirtschaftlich
genutzte Ackerfläche dar. Er weist keine Gehölzbest ände auf und ist als topographisch
eben anzusehen. Südlich des Plangebiets verläuft in Ost-West-Richtung ein auf 3 m aus-
gebauter Wirtschaftsweg, dessen Oberfläche versiegelt ist.
Der Feldweg ist topographisch geringfügig höher gel egen als die nördlich angrenzende
Ackerfläche. Insgesamt ist das Plangebiet als eben zu bezeichnen.
Das Plangebiet ist 3-seitig von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Nach Westen hin stößt der geänderte Planbereich an die Frankfurter Landstraße.
In ca. 35 m Abstand von der südlichen Plangeltungsbereichsgrenze Richtung Norden ver-
läuft die Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze). Nördlich dieser Grenze gilt eine 20 m breite
Bauverbotszone, gemessen vom äußeren befestigten Fa hrbahnrand der Frankfurter
Landstraße. Ein geringfügiges Unterschreiten der Ba uverbotszone ist in begründeten
Ausnahmefällen lt. Hessen Mobil auf Antrag möglich. Der inzwischen vorliegende Wett-
bewerbsentwurf hält den erforderlichen Abstand ein.
In einem Abstand von ca. 40 m zum Plangebiet befind et sich östlich davon der Ruthsen-
bach, der in einem gerade verlaufenden Fließbett „e ingezwängt“ ist und mittlerweile fast
keine Gehölzbestände im Uferbereich mehr aufweist.
6.2 Stadtbild in der Umgebung
In Gegenlage zum Plangebiet westlich der Frankfurte r Landstraße befindet sich ein
Wohnbaugebiet. Es wird aus 2 bis 3-geschossigen Hau sgruppen mit Flachdächern gebil-
det. Das Baugebiet wird über den Glockengartenweg v on der Frankfurter Landstraße aus
erschlossen. Die nördliche, in Ost-West-Richtung verlaufende, dreigeschossige Hausreihe
stellt den Abschluss der Bebauung der Ortslage von Arheilgen dar.
Nördlich dieser Wohnbebauung befindet sich die Endh altestelle mit Wendeschleife der
Straßenbahnlinien 6, 7 und 8 einschließlich einer P + R-Stellplatzfläche.
Auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße endet d ie vorhandene Bebauung südlich des
Plangebietes in ca. 140 m Entfernung. Das Bebauungs ende wird derzeit von einer Tank-
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 9
stelle gebildet. Dies wird auch auf absehbare Zeit der Fall sein, da der FNP der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt hier keine Siedlungserweiterung in nördlicher Richtung vorsieht.
In ca. 60 m südlicher Entfernung vom Plangebiet und um ca. 65 m von der Frankfurter
Landstraße zurückgesetzt befindet sich eine Reithalle.
Nordöstlich des Plangebietes in ca. 150 m Entfernung befindet sich ein einzeln stehendes
Wohngebäude, voraussichtlich entstanden aus einem Aussiedlerhof.
Aus Anlass der Verlängerung der Straßenbahnlinie bi s nach Arheilgen wurde die Frank-
furter Landstraße insgesamt umgestaltet. Im Bereich des vorliegenden Plangebiets wur-
den dabei kombinierte Fuß- und Radwege angelegt, di e durch einen Grünstreifen von der
eigentlichen Fahrbahn getrennt sind. Auf diesen Grü nstreifen wurden Baumpflanzungen
vorgenommen, so dass sich dem einfahrenden Verkehr das Bild eines alleeartigen Ent-
rées bietet.
6.3 Immissionen / Emissionen
6.3.1 Verkehrslärm
Die derzeitig relevanten Emissionsquellen bilden de r Kraftfahrzeugverkehr sowie die
Fahrgeräusche der Straßenbahn auf der Frankfurter L andstraße. Betroffen davon ist in
erster Linie das westlich der Straße gelegene Wohng ebiet, das als WR (reines Wohnge-
biet) einzustufen ist. Für das geplante Vorhaben de s Feuerwehrstützpunktes haben diese
Immissionen keine Bedeutung.
Des Weiteren liegt das Plangebiet, wie unter Pkt. 5 .4 beschrieben, innerhalb des Lärm-
schutzbereiches des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. Auch diese Tatsache hat für das
geplante Vorhaben keine Bauverbote oder sonstige bauliche Einschränkungen zur Folge.
6.3.2 Unfallrisiko durch Emissionen
Die Richtlinien 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012
zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-
Richtlinie) und der § 50 Bundesimmissionsschutzgese tz sind zu berücksichtigen. Danach
sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen di e Nutzungen einander so zu-
zuordnen, dass schädliche Umweltauswirkungen und vo n schweren Unfällen in Betriebs-
bereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die aussc hließlich oder überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie mög-
lich vermieden werden.
Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Stör fallanlagen nach dem Bun-
desimmissionsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
(12. BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsgelände der Merck
KGaA, welches in einer Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 2,5 km an der Frankfur-
ter Landstraße gelegen ist.
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbere iches der Merck KGaA mit den Pla-
nungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Artikel
12 der Seveso-II-Richtlinie“, erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt sämtliche
Anlagen der Merck KGaA und errechnet einen Achtungs abstand zur Merck KGaA für
sensible Nutzungen.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 10
Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt des
§ 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand b eträgt ca. 800 m vom Betriebsbe-
reich der Merck KGaA. Somit kann davon ausgegangen werden, dass durch das Vorha-
ben weder die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken
oder einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist.
6.4 Wasserwirtschaftliche Belange
Der Planbereich liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet.
Indessen liegt das Plangebiet im Einflussbereich de s Grundwasserbewirtschaftungspla-
nes Hessisches Ried.
Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwass eraufspiegelungen möglich, die
bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind.
Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewi rtschaftungsplanes Hessisches
Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 gemäß §§ 118 und 119 HWG festgestellt, zu beach-
ten.
Im gesamten Plangebiet ist von hohen Grundwasserstä nden auszugehen. Aus hydrologi-
schen Karten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG), Wiesba-
den, ist für das Untersuchungsgebiet, nach dem zule tzt im Oktober 2013 aktualisierten
Plan der Grundwasserhöhengleichen, mit einem Grundwasser zwischen etwa NN +122 m
und NN +123 m zu rechnen.
Die im „Orientierenden Baugrundkurzgutachten“ des B üros Geotechnik Gündling GmbH
vom August 2014 gemessenen Grundwasserstände liegen zwischen NN +122,49 m und
NN +123,04 m, was Abständen von 1,30 m bis 1,87 m zur Geländeoberfläche entspricht.
Infolge dieses hohen Grundwasserspiegels ist eine z ukünftige Versickerung von Oberflä-
chenwasser praktisch ausgeschlossen.
Auch muss das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 BauGB als „vernässungsgefährdete Fläche“
gekennzeichnet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt außer halb eines Wasserschutzgebietes.
Indessen verläuft in einem Abstand von ca. 10 m nor döstlich dazu die Grenze eines fest-
gesetzten Überschwemmungsgebietes, das auch als Ret entionsraum für Rhein-
Hochwässer benötigt wird (StAnz. 49/2010 S. 2647).
Der Planbereich selbst ist davon nicht betroffen. A ber aufgrund der als „wenig durchläs-
sig“ einzustufenden Böden kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Hochwasser-
ereignissen des Ruthsenbachs zu Überflutungen auch im Bereich des festgesetzten Bau-
feldes kommt.
6.5 Altflächen
In der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind für den
Planbereich keine Eintragungen als Altstandort eing etragen. Auch Altablagerungen sind
hier nicht bekannt.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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6.6 Kampfmittel
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sic h in einem Bombenabwurfgebiet
und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen. Es mu ss grundsätzlich vom Vorhanden-
sein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denen
bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind syste matische Überprüfungen (Sondie-
rungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erfor-
derlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kamp fmittelräumung im Lande Hessen“
sind zu beachten.
Laut Anhang A des Baugrundkurzgutachtens des Büros Geotechnik Gündling GmbH vom
August 2014 hat eine Kampfmittelortung (Flächensond ierung) auf dem Grundstück statt-
gefunden mit dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass in den untersuchten Berei-
chen/ Ansatzpunkten (nur im unmittelbaren Umfeld um den jeweiligen Bohrpunkt (Radius
ca. 0,5 m) keine Kampfmittel mehr gefunden werden. Kampfmittel jeglicher Art können je-
doch niemals ganz ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Hinweis zur Kampfmittel-
räumung wurde daher unter VII. 6 in den Bebauungsplan aufgenommen.
7.0 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale
7.1 Ruthsenbach
Der Bereich des Ruthsenbachs, der an den Bebauungsp lan A 44 grenzt, ist im Hessi-
schen „WRRL-Maßnahmenprogramm 2009-2015“ als ein po tentieller Bereich zur Bereit-
stellung von Flächen für Maßnahmen zur naturnahen G ewässerentwicklung genannt. Da-
her sollte dort für die Gewässerentwicklung ein aus reichend großer Korridor freigehalten
werden.
Für die Ermittlung der Fläche im „WRRL-Maßnahmenprogramm 2009-2015“ wurden 25 m
jeweils rechts und links vom Gewässer zugrunde gelegt.
Derzeit wird im Auftrag des Wasserverbandes Schwarz bachgebiet-Ried eine WRRL-
Umsetzungsplanung erstellt, die die Maßnahmen des „ WRRL-Maßnahmenprogramm
2009-2015“ für das Schwarzbachsystem konkretisieren soll. Zu dem Stand und den Inhal-
ten dieser Umsetzungsplanung liegen keine Kenntnisse vor.
Nach derzeitiger Planung beträgt der Abstand zwisch en der östlichen Grenze des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplans und der Grabenparzelle 40 m.
7.2 Plangebiet
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs, aus denen
sich unter Grundwassereinfluss Gleye, Nassgleye und Auenanmoorgleye mit geringem
bis mittlerem Ertragspotenzial, sehr geringem Filtervermögen und geringem Nitratrückhal-
tevermögen gebildet haben. Versiegelte und damit fu nktionslose Böden sind im Plange-
biet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden.
Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von der P lanung nicht betroffen, im Norden
und Osten grenzt aber ein Überschwemmungsgebiet an. Die Ergiebigkeit des Grundwas-
sers ist sehr hoch, die Verschmutzungsempfindlichke it groß bis mittel. Die Fläche ist da-
her als überschwemmungsgefährdet einzustufen. Eine oberflächennahe Versickerung von
Niederschlagswasser ist nicht möglich.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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Der Raum Darmstadt zählt zur bioklimatischen Belast ungszone. Während der Sommer-
monate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mit hohe r Wärmebelastung, häufig in Verbin-
dung mit Schwüle. Im Herbst und Winter besteht bei Inversionswetterlagen die Gefahr von
erhöhter Luftverschmutzung. In der Klimabewertungsk arte Hessen wird der Schutzwert
des Klimas im Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft.
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich an wertvollen
Lebensräumen potenziell ein Bach- bzw. Bachuferwald oder eine Feuchtwiese ausbilden.
Die aktuelle Vegetation und Flora wird durch allgem ein häufige und verbreitete Arten der
Kulturlandschaft geprägt, die keiner besonderen Sch utzbedürftigkeit unterliegen. Unter
den Vögeln wurden 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand in Hessen
nachgewiesen, die übrigen Arten weisen noch einen g ünstigen Erhaltungszustand auf.
Die für offene Landschaften typischen Arten Feldler che und Wiesenschafstelze konnten
nicht beobachtet werden. Mit der Blindschleiche wur de nur eine Reptilienart nachgewie-
sen, Zauneidechse und Schlingnatter fehlen dagegen.
Das Landschaftsbild wird vorwiegend von der struktu rlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt
durch seine Nähe zur Ortslage von Arheilgen sowie d urch seine Lage in der Aue des Ru-
thsenbachs kommt dem Plangebiet potenziell eine Bed eutung für die ortsnahe Erholung
zu. Diese Funktion wird durch die benachbarte Frank furter Landstraße mit ihrem hohen
Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt. Die ü berplante Fläche liegt vollständig
im Landschaftsschutzgebiet ‚Darmstadt‘.
Die lufthygienische Belastung muss insgesamt als ‚s ehr hoch’ eingestuft werden. Die er-
mittelten Belastungen für Feinstaub sind sehr hoch, für Stickstoffdioxid (NO2) hoch, für
Ozon mittel und für Schwefeldioxid (SO2) gering.
Als hauptsächliche Lärmquellen, die auf das Plangeb iets einwirken, ist der Verkehr der
Frankfurter Landstraße verursacht durch Kfz und Str aßenbahn sowie der Flugverkehr zu
nennen.
8.0 Planungsanlass und Planungsziele
Der Neubau einer Feuerwache ist erforderlich, da
- für das heutige Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen aus den 70er
Jahren, Frankfurter Landstraße 133, das seitdem nic ht mehr modernisiert wurde, mitt-
lerweile ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht; so sind z. B. Dach und Tore un-
dicht und verschiedene Gebäudeteile können aufgrund von Asbestbelastung nicht
mehr genutzt werden,
- das Gebäude nicht mehr die aktuellen brandschutztec hnischen Voraussetzungen er-
füllt,
- die Fahrzeughalle für neue Löschfahrzeuge zu niedrig ist,
- eine gesetzlich vorgeschriebene Abgasabsauganlage d er Fahrzeughalle sowie sepa-
rate Wasch- und Umkleideräume für die Einsatzkräfte fehlen,
- die sanitären Anlagen völlig veraltet sind,
- moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren
Aufliegern solch große Abmessungen besitzen, dass sie auf dem derzeitigen Gelände
nicht mehr manövriert werden können,
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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- die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für das heutige technische Gerät
ist,
- das heutige Grundstück mitten in Arheilgen für eine n Neubau in den erforderlichen
Ausmaßen zu klein ist.
Diese Mängel führen im Ergebnis dazu, dass am bishe rigen Standort, obwohl von der La-
ge her grundsätzlich geeignet, eine Sanierung der bestehenden Gebäude, die mit erhebli-
chen Investitionen verbunden wäre, keinen Sinn macht.
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden verschiedene Grundstücke hin-
sichtlich ihrer Eignung für die geplante Nutzung un tersucht. Berücksichtigt wurden Vorga-
ben wie eine gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatzorten, eine gute Erreichbarkeit auch durch
den ÖPNV, ausreichend Fläche für den Neubau, die St örwirkung auf die Nachbarschaft
sowie die Verfügbarkeit des Grundstücks, da für die Stadt aufgrund der angespannten
Haushaltslage ein Ankauf von Flächen nicht infrage kommt.
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen,
die diese Anforderungen erfüllen, wurden als Result at dieser Suche die städtischen Flur-
stücke 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gem arkung Arheilgen gegenüber der
Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Ausgang des Stadt-
teils Arheilgen als die Grundstücke eruiert, welche sich unter Abwägung aller Vorgaben
gut für den geplanten Zweck eignen.
Erforderlich wird die Unterbringung von 9 Löschfahr zeugen der FFW Arheilgen. 5 Stell-
plätze für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes solle n hinzukommen. Hierzu addieren
sich Einrichtungen für die Fahrzeugwäsche, eine Wer kstatt sowie Räumlichkeiten für
Verwaltung, Schulung, sanitäre und sonstige Einrichtungen.
Neben 130 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Ar heilgen wird auch die Berufsfeuer-
wehr Darmstadt von dem Neubau profitieren, etwa mit Ausbildungsräumen.
Der Flächenbedarf für die geplante Neubebauung hins ichtlich der erforderlichen Größe,
der Ausfahrtsbereiche, der Anzahl der Stellplätze u .a. wurde 2014 vom Fachbüro
kplanAG in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Darmsta dt erarbeitet. Die Machbarkeits-
studie kam zu dem Ergebnis, dass die Grundfläche de s Gebäudes mindestens 1.900 bis
2.000 m² betragen muss.
Als Freifläche muss eine ausreichend große Hoffläch e zur Verfügung stehen, die ein Ma-
növrieren für moderne Feuerwehrfahrzeuge zulässt. A uch Einsatzübungen müssen auf
dieser Hoffläche möglich sein.
Des Weiteren müssen auf dem Grundstück noch Einrich tungen zum Abstellen der PKWs
des Einsatzpersonals vorgesehen werden.
Zur Konkretisierung der Hochbauplanung hatte die Wi ssenschaftsstadt einen Architekten-
Wettbewerb ausgeschrieben. Ein Ziel der Planungsauf gabe war, durch eine komprimierte
Bauweise die Flächeninanspruchnahme möglichst gerin g zu halten und somit auch einen
größtmöglicher Abstand (mindestens 40 m) zum Ruthsenbach einzuhalten.
Schließlich sind im Geltungsbereich auch noch in au sreichendem Umfang zu begrünende
Grundstücksflächen auszuweisen, auf denen Anpflanzu ngen zur Eingrünung des Vorha-
bens vorzunehmen sind.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 14
9.0 Planungskonzept
Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde nach Aufstellungsbeschluss eine Mach-
barkeitsstudie erstellt, um den Flächenbedarf für d as Projekt zu ermitteln und Aussagen
zur möglichen verkehrlichen Anbindung an die Frankf urter Landstraße zu treffen. Die tat-
sächliche Ausbildung der Hochbauplanung ist inzwisc hen durch einen Architekten-
Wettbewerb ermittelt worden.
Grundsätzlich ist es möglich, in einem Baufeld entl ang der Frankfurter Landstraße einen
ca. 75 m langen Baukörper zu errichten mit einer Tr aufhöhe von max. 9 m. Die Grundflä-
che wird entsprechend der Berechnungen der Machbark eitsstudie auf max. 2.200 m²
festgesetzt.
Sowohl die mögliche Länge als auch die Höhe eines derartigen Baukörpers korrespondie-
ren mit der gegenüber liegenden Wohnbebauung. Außer dem soll auf einer in ihrer Größe
begrenzten Fläche ein max. 18 m hoher Übungsturm mit eingeplant werden.
Die verbleibenden Flächen sind für Wartungsarbeiten , Übungen oder Schulung sowie als
Stellplatzflächen zu nutzen. Bei der Anordnung der Flächen ist darauf zu achten, dass die
dabei entstehenden Emissionen auf die westlich der Frankfurter Landstraße gelegene
Wohnbebauung minimiert werden.
Vorrangig sollen am östlichen Rand des Plangebietes die erforderlichen Pkw-Stellplätze
(ca. 35) angeordnet werden. Im Gegensatz zur Hoffläche, die aufgrund des Gewichtes der
Einsatzfahrzeuge ausreichend befestigt und versiege lt ausgeführt werden muss, sollen
die Pkw-Stellplätze wasserdurchlässig ausgebildet w erden. Aussagen zu erforderlichen
Befestigungsarten werden im Laufe des Verfahrens ko nkretisiert. Durch die nach der Ein-
stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erforderliche Anzahl von Bäumen
kann durch die Anordnung der Stellplätze entlang de r Anpflanzfläche eine Einbindung in
das Bepflanzungskonzept gewährleistet werden.
Schließlich ist für eine Eingrünung des Vorhabens d ahingehend Sorge zu tragen, dass
ausreichende Anpflanzflächen vorhanden sind. Zum Pl anungskonzept gehört auch die
Einbindung der baulichen Maßnahme in den angrenzend en Landschaftsraum. So ist be-
absichtigt, zur Frankfurter Landstraße hin sowie am nördlichen und östlichen Rand des
Plangebietes die Anpflanzung mit Sträuchern bzw. He cken vorzunehmen. Mit Laubbäu-
men soll die Pkw-Stellplatzfläche für das Einsatzpersonal aufgelockert werden.
Zwischen der östlichen Anpflanzung und der Grabenpa rzelle des Ruthsenbachs beträgt
der Abstand ca. 40 m. Auf einer 15 m breiten Fläche direkt am Ruthsenbach sind bereits
Ausgleichsmaßnahmen für den Straßenbahnneubau festg elegt. In dem verbleibenden
Zwischenbereich werden erforderliche Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, die mit den
Ausgleichsmaßnahmen nördlich des Plangebiets den du rch das Vorhaben hervorgerufe-
nen Eingriff in Natur und Landschaft kompensieren sollen (s. auch Umweltbericht).
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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10.0 Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen
10.1 Art der baulichen Nutzung
Das Baugebiet wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 festgesetzt
mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrstützpunkt“.
Da das Plangebiet nicht einem Baugebiet gemäß §§ 2 bis 11 der Baunutzungsverordnung
entspricht, ist hier auch die Festsetzungssystemati k der BauNVO nicht zwingend anzu-
wenden, bzw. kann auf die absolut notwendigen Aussagen reduziert werden.
10.2 Maß der baulichen Nutzung
Der tatsächlich benötigte Flächenbedarf für die Errichtung des Feuerwehrgebäudes wurde
im Vorfeld durch die Feuerwehr Darmstadt qualifizie rt. Im Rahmen einer Machbarkeits-
studie wurde überprüft, ob das Vorhaben auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück
und dem angestrebten Baufeld realisiert werden kann.
Es wird festgelegt, dass das Vorhaben innerhalb der dargestellten überbaubaren Grund-
stücksfläche von 45 m x 75 m auf einer maximalen Gr undfläche von 2.200 m² zu realisie-
ren ist. Dies entspricht dem in der Machbarkeitsstu die ermittelten Flächenbedarf plus ei-
ner geringen Flächenreserve. Der Wettbewerbsentwurf sieht derzeit eine Grundfläche von
ca. 2.050 m² vor. Die Festsetzung erfolgt mit dem Ziel, den späteren Hochbau kompakt zu
gestalten und somit eine Begrenzung der Bodeninansp ruchnahme im Sinne des § 1a
BauGB anzustreben.
Auf die Festsetzung einer maximalen Geschossfläche wird verzichtet, da das Bauvolumen
durch die Festsetzung der maximalen Grundfläche und der maximalen Außenwandhöhe
hinreichend bestimmt ist.
Insofern kommt zur Bestimmung des Maßes der baulich en Nutzung hier der Festlegung
der Traufhöhe eine größere Bedeutung zu. Die maxima l zulässige traufseitige Außen-
wandhöhe wird mit 9,0 m bestimmt. Sie orientiert si ch an der Höhe der gegenüberliegen-
den Wohnbebauung auf der Westseite der Frankfurter Landstraße.
Für den erforderlichen Übungsturm darf die maximale Außenwandhöhe auf einer Grund-
fläche von 30 m² maximal 18,0 m betragen.
Die Aufteilung der Grundstücksfreiflächen in Hofflä chen/ Flächen für Stellplätze und An-
pflanzflächen können der Planzeichnung eindeutig en tnommen werden, ohne dass dies-
bezüglich eine quantifizierende Textfestsetzung erforderlich ist.
10.3 Bauweise
Für das Vorhaben wird eine „abweichende Bauweise“ n ach § 22 Abs. 4 BauNVO festge-
setzt.
Diese ist dadurch bestimmt, dass, wie bei der „offe nen“ Bauweise, das Gebäude mit seit-
lichen Grenzabständen zu errichten ist, die Gebäude länge aber größer 50 m betragen
darf. Im vorliegenden Fall ist eine Länge von ca. 7 5 m zulässig, was auch in etwa der
Darstellung des Baufensters entspricht.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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10.4 Stellung der baulichen Anlage
Die Anordnung eines Gebäudes auf dem Grundstück erg ibt sich aus der Darstellung der
überbaubaren Grundstücksfläche. Gemäß diesem Baufen ster ist ein Baukörper von der
Westseite der Parzelle an der Frankfurter Landstraß e bis zu einer Tiefe von max. 45 m
angeordnet und erfährt seine Längenentwicklung in N ord-Süd-Richtung bis zu einer Län-
ge von ca. 75 m. Der Wettbewerbsentwurf schlägt ein en kompakten Baukörper mit den
Maßen 29 x 70 m vor. Diese Maße werden sich im Lauf e der konkreten Hochbauplanung
noch verifizieren.
Zum Schutz der gegenüberliegenden Wohnbebauung sind bei der Stellung des Gebäudes
und der Anordnung des Übungshofes die Anforderungen der TA Lärm einzuhalten (s.
Schallimmissionsprognose, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, 2014).
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in ca. 35 m Abstand von der süd-
lichen Plangeltungsbereichsgrenze aus nach Norden s ich die derzeitige Ortsdurchfahrts-
grenze befindet. Nördlich dieser OD-Grenze ist ein Abstand von 20 m gemessen vom äu-
ßersten befestigten Fahrbahnrand, von einer Bebauung freizuhalten.
Eine Unterschreitung der Bauverbotszone ist in begründeten Ausnahmefällen und auf An-
trag möglich. Der Wettbewerbsentwurf unterschreitet den Abstand von 20 m nicht.
10.5 Straßenverkehrsfläche / Fuß- und Radweg
Für die Erschließung des Vorhabens muss der bestehe nde, derzeit etwa 3,5 m breite
Wirtschaftsweg im Geltungsbereich des Bebauungsplan s zur Erschließung des Geländes
auf das notwendige Maß (derzeit geplant sind 5,0 m) ausgebaut werden. Der Ausbau ist
auf der bestehenden Parzelle möglich.
Zudem wird der planfestgestellte Fuß- und Radweg pa rallel zur Frankfurter Landstraße
als Hinweis in die Darstellung übernommen und durch den vorgesehenen Grünstreifen
vom Vorhaben abgegrenzt.
10.6 Flächen für Stellplätze
Garagen sind ausschließlich innerhalb der überbauba ren Grundstücksflächen zulässig.
PKW-Stellplätze sind vorrangig innerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten
Bereiche zulässig. Weitere notwendige Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie der Funk-
tion des Grundstücks nicht entgegenstehen. Eine Ver siegelung der ausgewiesenen Stell-
platzflächen, außer den Stellplätzen im Bereich des Übungshofes, ist nicht zulässig. Sie
sind mit Pflaster mit weitem Fugenabstand oder mit Rasen-/ Rasengittersteinen zu befes-
tigen.
10.7 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige n Bepflanzungen
10.7.1 Flächen mit Anpflanzbindungen
In der Plandarstellung sind Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzt. Diesen Flächen sind unterschiedliche Pflanzgebote
durch zwei Pflanzlisten zugeordnet.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 17
Dabei beträgt die Mindestbreite der Pflanzstreifen zur freien Landschaft hin mindestens
5 m, um auch bei Einhaltung erforderlicher Abstände zu den Ackerflächen noch eine wirk-
same Eingrünung des Plangebietes zu erreichen.
Der Pflanzstreifen zur Frankfurter Landstraße hin i st lediglich in einer Breite von 3 m fest-
gesetzt. Hier soll aus Sicherheitsgründen (Einsehba rkeit) eine Bepflanzung mit Sträu-
chern erfolgen, zumal im Straßenraum der Frankfurte r Landstraße in diesem Abschnitt
bereits eine alleeartige Baumbepflanzung gegeben ist.
Die Anpflanzfläche A darf durch eine Bedarfszu-/ -a bfahrt sowie für die Ausfahrt des
Alarmzuges auf einer Breite von insgesamt maximal 20 m unterbrochen werden.
Darüber hinaus ist gemäß Plandarstellung eine Überstellung der Stellplatzflächen am öst-
lichen Rand des Plangebietes, außer im Bereich des Übungshofes, mit einheimischen
Laubbäumen festgesetzt.
10.7.2 Dachbegrünung
In den Planfestsetzungen wird bestimmt, dass Flachd ächer, auch auf Nebenanlagen, mit
einer extensiven Dachbegrünung zu versehen sind, so weit technische Bedingungen dem
nicht entgegenstehen. Photovoltaikanlagen dürfen nu r installiert werden, wenn die exten-
sive Dachbegrünung weiterhin erhalten bleibt.
Durch die Festsetzung einer verbindlichen Dachbegrü nung soll ein Teil der notwendigen
Eingriffskompensation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erbracht werden.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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11.0 Inhalt und Begründung der bauordnungsrechtlich en Festsetzungen
11.1 Dachgestaltung
Eine verbindliche Dachform wird nicht festgesetzt. Es wird lediglich bestimmt, dass die zu-
lässige Dachneigung 0° bis 30° betragen darf. Eine größere Dachneigung würde i. V. mit
der Traufhöhe und den Dimensionen des Baukörpers zu überproportionierten Bauvolu-
men führen.
Eine Orientierung an der westlich der Frankfurter L andstraße vorhandenen Flachdachbe-
bauung ist indessen nicht zwingend, da das Feuerwehrgebäude aufgrund seines Standor-
tes ohnehin einen Solitär darstellt. Der Wettbewerb sentwurf sieht ein Gebäude mit Flach-
dach vor.
Des Weiteren wird bestimmt, dass Flachdächer, auch auf Nebengebäuden, mit einer ex-
tensiven Dachbegrünung zu versehen sind, soweit tec hnische Bedingungen dem nicht
entgegenstehen. Diese Maßnahme soll zur Eingriffskompensation beitragen.
Photovoltaikanlagen dürfen nur in Verbindung mit ei ner extensiven Dachbegrünung er-
richtet werden.
11.2 Einfriedigungen
Abweichend von § 6 Abs. 10 Nr. 6 HBO werden Einfriedigungen an der Grundstücksgren-
ze bis zu einer Höhe von maximal 2,20 m zugelassen. Einfriedigungen sind durchsichtig
zu gestalten, z.B. in Form von Maschendrahtzäunen. Die Einfriedigungen im Bereich der
Anpflanzflächen sind in die Begrünung zu integrieren.
11.3 Befestigung der Hofflächen
Aufgrund der Tatsache, dass auf der Hoffläche Manövriervorgänge mit modernen, schwe-
ren Feuerwehrfahrzeugen erforderlich sind, kommt fü r deren Befestigung nur eine versie-
gelte Oberfläche in Frage. Auch muss vermieden werd en, dass es hier bei der Fahrzeug-
wartung bzw. bei Übungen zu Schmutzeintrag in das G rundwasser kommt. Indessen ist
darauf zu achten, dass die Hofflächen im Umfeld des Betriebsgebäudes aus Gründen des
Klimaschutzes mit hellen, Temperatur reduzierenden Belägen zu befestigen sind.
11.4 Werbeanlagen
Da es sich bei der Feuerwehr um eine öffentliche Nu tzung handelt, sollen nur Werbeanla-
gen zugelassen werden, die im Zusammenhang mit der Feuerwehr erforderlich sind. Um
die gegenüberliegende Wohnbebauung sowie das Landsc haftsbild nicht zu stören, sind
sich bewegende Werbeanlagen, Lichtprojektionen und Bildschirmwerbungen sowie akus-
tische Werbungen nicht zulässig.
12.0 Begründung der Satzung zur Schaffung von Anlag en zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser
Wie unter Pkt. 6.4 bereits beschrieben, ist aufgrun d des vorhandenen hohen Grundwas-
serspiegels eine Versickerung des Niederschlagswassers praktisch ausgeschlossen. Um-
so mehr Bedeutung kommt daher der „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln
oder Verwenden von Niederschlagswassers“ zu. Danach sind zur Schonung des natürli-
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 19
chen Wasserhaushalts auf dem Baugrundstück Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Auf-
nahme von Niederschlagwasser dienen, das auf den Da chflächen anfällt und sind ent-
sprechend groß zu dimensionieren. Das Zisternenwass er soll als Brauchwasser (z. B. für
Grünflächenbewässerung, WC-Spülung, Fahrzeugwäsche etc.) genutzt werden.
Rechtsgrundlage für diese Satzung ist § 37 Abs. 4 H ess. Wassergesetz (HWG), die in
Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB Bestandteil der Bebauungsplanfestsetzungen wird.
13.0 Verkehr
13.1 Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der F rankfurter Landstraße aus. Als
Hauptzu-/ -abfahrt ist dabei die Feldwegeanbindung am südlichen Rand des Geltungsbe-
reiches vorgesehen. Ein entsprechender Ausbau der W egeparzelle im Bereich des ge-
planten Feuerwehrstandortes wird erforderlich. Über diese Anbindung an die Frankfurter
Landstraße soll primär der Pkw-Verkehr der Einsatzk räfte, aber auch der nicht im Einsatz
befindlichen Löschfahrzeuge erfolgen. Hingegen ist ein Begegnungsverkehr von Pkws
und Einsatzfahrzeugen im Ernstfall zu vermeiden. Au s diesem Grund eröffnet der Bebau-
ungsplan die Möglichkeit, beide Zu- bzw. Abfahrten zu trennen. So wird bei den Planfest-
setzungen der Notwendigkeit nachgekommen, zusätzlic h eine direkte Alarmausfahrt zur
Frankfurter Landstraße hin vorzusehen.
Die genaue Lage aller Ein- und Ausfahrten wurde dur ch den Hochbauentwurf im Rahmen
des Wettbewerbs konkretisiert. Eine Detaillierung w ird im Rahmen der Ausführungspla-
nung erwartet. Nach derzeitigem Planungsstand ist das Vorhaben erschließungstechnisch
im Rahmen der Festsetzungen zu realisieren.
13.2 Ruhender Verkehr
Für die Pkws der Einsatzkräfte erfolgt die Unterbri ngung am östlichen Rand des Plange-
bietes. Die im Bebauungsplan dafür vorgesehenen Flä chen sind ausreichend für die Un-
terbringung von ca. 35 Fahrzeugen. Damit ist die ba uordnungsrechtlich nachzuweisende
Anzahl erfüllt. Da eine Trennung von Besucher- und Einsatzkräftestellplätzen erfolgen
soll, wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass Stellplätze vorrangig in den ausgewiesenen
Bereichen unterzubringen sind. Weitere Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie der
Funktion des Grundstückes nicht entgegenstehen.
14.0 Technische Infrastruktur
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist durch Anschluss an die bestehende Infra-
struktur in der Frankfurter Landstraße gegeben.
Im Rahmen des Straßenbahnneubaus wurde auch eine Üb erprüfung bzw. eine Erneue-
rung der Ver- und Entsorgungsleitungen vorgenommen. Zudem ist ein relevanter Mehr-
bedarf, z.B. bei der Wasserver- und -entsorgung, hier nicht zu erwarten.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die festgesetz te Regenwassersammlung von
den (begrünten) Dachflächen und ihrer Nutzung als B rauchwasser, z.B. für die Fahrzeug-
wäsche, hingewiesen.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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15.0 Lärmemissionen als Folge der Planrealisierung
Durch die Verlagerung des Feuerwehrstandortes an de n Ortsrand wird die Gesamtbelas-
tung der Arheilger Einwohner durch einsatzbedingte Lärmemissionen verringert.
Hingegen kommt es im Umfeld des neuen Feuerwehrstüt zpunktes zu erhöhten
Lärmemissionen, wovon insbesondere das Wohngebiet w estlich der Frankfurter Land-
straße betroffen sein wird.
Die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen rückt jährlich zu ca. 50 Einsätzen aus. Hierbei ist mit
dem An- und Abfahren von bis zu 30 Pkw zu rechnen. Feuerwehrfahrzeuge rangieren auf
dem Gelände und verlassen dieses unter Nutzung der Sondersignalanlage. Die Einsätze
finden über das ganze Jahr verteilt zu jeder Tages- und Nachtzeit statt.
Diese Belastung ist den Anwohnern im benachbarten W ohngebiet zuzumuten. (siehe da-
zu auch: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998,
(GMBI. Nr. 26 vom 28.08.1998 S. 503); sowie: Gefahr enabwehrverordnung gegen Lärm
vom 16. Juni 1993 für Hessen (GVBI.IS. 257)).
Für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuer wehr werden 14-tägig regelmäßige
Ausbildungstermine abgehalten. Zu diesen Übungen si nd die An- und Abfahrt von bis zu
30 Pkw zu erwarten. Während der Übungszeit werden F euerwehrfahrzeuge auf dem Hof
bewegt, Wechsellader rangiert und Übungen durchgefü hrt. Bei den Übungen können je
nach Ausbildungsthema verschiedene Geräte der Feuer wehr in Betrieb sein. Lärmrele-
vant sind hier vor allem Feuerwehrpumpen, Motorkett ensägen, Trennschleifer sowie
Stromerzeuger. In der Regel werden diese Geräte jedoch nicht gleichzeitig und auch nicht
für den gesamten Ausbildungszeitraum betrieben, son dern für wenige Minuten, bis das
Übungsziel erreicht ist.
Ebenfalls 14-tägig kommt es daneben zu Übungen der Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeu-
erwehr übt vergleichbar mit der Einsatzabteilung au f dem Hof. Es ist jedoch von weniger
Fahrzeugbewegungen und laufenden Aggregaten auszugehen.
Schließlich wird im Rahmen der Feuerwehrausbildung der Berufsfeuerwehr derzeit einmal
jährlich ein Grundausbildungslehrgang durchgeführt. Hierbei ist bei Übungen im Außenbe-
reich mit vergleichbaren Belastungen zu rechnen, wi e während der Ausbildungseinheiten
der Freiwilligen Feuerwehr. Die Teilnehmerzahl ist jedoch mit bis zu 20 Personen und
Pkw geringer.
Aufgrund der beschriebenen, mit dem Feuerwehrstützp unkt verbundenen Aktivitäten, ist
es deshalb mehr als sinnvoll, dass die Anordnung de s Betriebshofes auf der Ostseite des
Feuerwehrgerätehauses erfolgt. Der Baukörper sollte so nah wie möglich an der Frankfur-
ter Landstraße platziert werden, analog der gegenüb erliegenden Bebauung. Dadurch ist
es möglich, alle lärmintensiven Nutzungen nach Oste n zu orientieren und eine Lärmaus-
breitung im Wesentlichen zur freien Landschaft hin zu lenken. Dies ist zudem aus Grün-
den des Lärmschutzes und der erforderlichen Einhalt ung der TA Lärm zum Schutz der
Wohnbebauung westlich der Frankfurter Landstraße si nnvoll. Folglich kann lediglich die
Alarmausfahrt nach Westen hin orientiert werden, um das öffentliche Straßennetz
schnellstmöglich erreichen zu können.
Aufgrund der bislang vorliegenden Planungsparameter wurde von der Ingenieurgesell-
schaft Dr. Gruschka GmbH, Darmstadt eine „Schallimm issionsprognose“ erarbeitet. Diese
kommt zusammengefasst zu folgendem Ergebnis:
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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- „Entsprechend der Ausnahmeregelung für Notsituation en nach Kap. 7.1 der TA Lärm
sind Geräusche, die bei Einsätzen entstehen, nicht zu berücksichtigen, da die maßgebli-
chen Immissionsrichtwerte überschritten werden dürf en, soweit es u. a. zur Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“
- „Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der
Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arhei lgen im Zuge des Bebauungsplanes
A 44 „Freiwillige Feuerwehr Arheilgen“ werden an de r benachbarten Wohnbebauung die
Anforderungen der TA-Lärm an den Schallimmissionssc hutz ohne zusätzliche Lärm-
schutzmaßnahmen sicher eingehalten,“ unter der Vor aussetzung der Anordnung eines
möglichen Gebäudes entlang der Frankfurter Landstraße.
Deswegen wird unter „Hinweise“ der Punkt in den Beb auungsplan aufgenommen, dass
zum Schutz der gegenüberliegenden Wohnbebauung bei der Stellung des Gebäudes und
der Anordnung des Übungshofes die Anforderungen der TA Lärm einzuhalten sind. (s.
Schallimmissionsprognose, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, 2014).
16.0 Natur- und artenschutzrechtliche Belange
16.1 Flächen oder Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB
Unter Pkt. 10.7 dieser Begründung ist bereits eine Beschreibung der festgesetzten An-
pflanz- bzw. Begrünungsmaßnahmen erfolgt. Es handelt sich dabei um die max. 3 m brei-
te Anpflanzfläche A entlang der Frankfurter Landstraße, die 5 m breiten Anpflanzflächen B
zur freien Landschaft hin sowie die tlw. Überstellu ng der Stellplätze am östlichen Plange-
bietsrand mit einheimischen Laubbäumen. Die beschri ebenen Anpflanzmaßnahmen sind
primär grünordnerischer Natur und dienen der Eingrü nung des Bauvorhabens. Natürlich
schlagen sich diese Anpflanzungen auch in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nieder.
Daneben ist für das Feuerwehrgebäude selbst eine ex tensive Dachbegrünung festge-
setzt. Hierbei ist der Grund der Festsetzung darin zu suchen, dass der stattfindende Ein-
griff nach Möglichkeit minimiert wird und eine Komp ensation soweit wie möglich im Plan-
gebiet selbst erfolgt.
16.2 Maßnahmen des Artenschutzes
Bereits im Vorfeld der Planung ist eine „Artenschut zprüfung“ Fauna gem. § 44 Abs. 1
BNatSchG“ durch das Büro Natur und Raum, Mühltal er arbeitet worden. Diese Untersu-
chung hat zum Ergebnis, dass für eine Reihe von Vog elarten auch ohne weitere Maß-
nahmen durch das geplante Bauvorhaben kein Verbotst atbestand nach § 44 Abs. 1
BNatSchG eintritt.
Für eine zweite Gruppe von Vogelarten werden Maßnah men aufgeführt, die im Rahmen
des Bebauungsplanes umzusetzen sind, um das Eintret en eines Verbotstatbestandes
nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Es handelt sich hierbei um
- M 01 Abschirmung von Störreizen – Zielart Teichroh rsänger,
- M 02 Gehölzschutz – Zielgruppe an Gehölze gebunden e Vogelarten (liegt außer-
halb des Bebauungsplangebietes)
- M 03 Beschränkung der Ausführungszeit – Zielgruppe bodenbrütende Vogelarten.
Um das Eintreten des Verbotstatbestandes auch wirks am zu verhindern wurden die ge-
nannten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs al s verbindliche Festsetzungen in
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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den Bebauungsplan aufgenommen. Die Maßnahme M 02 hi ngegen wurde nur nachricht-
lich aufgeführt, da sie außerhalb des Geltungsbereichs liegt.
16.3 Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung
Durch den Bebauungsplan wird ein naturschutzrechtlicher Eingriff vorbereitet. Der Eingriff
wird in erster Linie hervorgerufen durch die geplan te Flächenversiegelung, die mit der Er-
richtung des Feuerwehrstützpunktes verbunden ist. D abei ist neben der Gebäudeerrich-
tung selbst der große Flächenanteil für den Betrieb shof und die Feuerwehrzufahrt von
Bedeutung. Wegen der Schwere der Einsatzfahrzeuge besteht das Erfordernis, diese Flä-
chen „standhaft“ zu befestigen. Eine Versickerung s cheidet hier aus, was aber aufgrund
des hohen Grundwasserstandes ohnehin nicht in Betra cht kommt. Wegen des großen
Freiflächenbedarfs der Feuerwehr stehen nur wenige Ausgleichsflächen in Form von An-
pflanzflächen im Plangebiet selbst zur Verfügung. Aus diesem Grund soll auch die Ausbil-
dung einer Dachbegrünung erfolgen. Des Weiteren sin d u.a. folgende Maßnahmen zur
Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich vorgesehen:
• Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze entlang der
Pflanzfläche B,
• Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in Zis-
ternen,
• Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflächen,
• Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen,
• Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträucher,
• Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen gem.
§ 44 Abs. 1 BNatSchG.
Gleichwohl kann der naturschutzrechtliche Eingriff innerhalb des Plangebietes selbst nicht
ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Biotopwertpun kte-Defizit von - 39.630 BWP, wel-
ches durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Pla ngebietes ausgeglichen wird
(s. 16.4 Kompensationsmaßnahmen).
Im Umweltbericht sind detaillierte Aussagen zur Ausgleichserfordernis gemacht.
Es werden durch das Plangebiet 0,6 ha des regionale n Grünzugs in Anspruch genom-
men. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wird als Kompensationsfläche im An-
schluss an den regionalen Grünzug eine Fläche südös tlich von Wixhausen vorgeschla-
gen.
16.4 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsb ereichs
Aufgrund des beschriebenen Ausgleichsdefizits ist e s erforderlich, Maßnamenflächen au-
ßerhalb des Geltungsbereichs zu bestimmen. Zur Sich erung dieser Flächen wurden sie
im Bebauungsplan als Flächen oder Maßnahmen zum Aus gleich außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplans aufgenommen.
Zunächst bietet sich der Bereich zwischen dem Plang ebiet und dem östlich gelegenen
Ruthsenbach an, da es sich hierbei um stadteigene G rundstücke handelt. Zudem wird es
zunehmend schwieriger, für notwendige Kompensations maßnahmen weitere „Vorrangge-
biete für Landwirtschaft“ in Anspruch zu nehmen. Be i der Inanspruchnahme von landwirt-
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
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schaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ist vermehrt auf agrarstrukturelle Belange
Rücksicht zu nehmen.
Andererseits kommen angesichts der geringen Siedlun gserweiterungsmöglichkeiten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Druck zur Nach verdichtung Kompensationen im
Stadtinnenbereich, z.B. durch großflächige Flächene ntsiegelungen, realistischerweise
kaum in Betracht.
Bei Realisierung des Bebauungsplans A 44 „Feuerwehr Arheilgen“ der Wissenschafts-
stadt Darmstadt fällt ein Kompensationsdefizit von 39.630 Biotopwertpunkten an, das in
der Ruthsenbachaue in der Nähe des Plangeltungsbereichs ausgeglichen werden soll. Da
diese Flächen sich nicht im Geltungsbereich des Beb auungsplans befinden, wurde ein
Kompensationskonzept erstellt, das zusammen mit dem Bebauungsplan von der Stadt
beschlossen werden soll.
Das Kompensationskonzept umfasst im Wesentlichen drei Maßnahmen:
• Entwicklung eines Feldgehölzes
Im nordöstlichen Bereich des Flurstücks 480/2 (Flur 2, Gemarkung Arheilgen) wird
ein 59 m langes und 8 m breites Feldgehölz mit eine r Gesamtfläche von 464 m²
Fläche angelegt und dauerhaft erhalten.
• Entwicklung von frischen bis feuchten Glatthaferwi esen
Auf dem nicht mit Gehölzen bepflanzten Teilen des F lurstücks 480/2 (Flur 2, Ge-
markung Arheilgen) mit einer Größe von 1.492 m² sow ie auf den östlich an den
Plangeltungsbereich angrenzenden Teilen der Flurstü cke 476/2 (ca. 298 m²),
477/2 (ca. 605 m²) und 478/2 (ca. 191 m²) wird auf einer Breite von 12,5 m, einer
Länge von 88 m und einer Gesamtfläche von 1.094 m² extensiv genutztes Grün-
land entwickelt und dauerhaft erhalten. Da die ausg ewählten Flächen teilweise in
einem festgestellten Überschwemmungsgebiet liegen, und die bisher gemessenen
Grundwasserstände zwischen 0 bis 2 m liegen, ist da s Entwicklungsziel eine
Glatthaferwiese frischer bis feuchter Standorte.
• Entwicklung eines Schilf- Röhrichts
Auf den östlichen Teilen der Flurstücke 476/2 (ca. 288 m²), 477/2 (ca.604 m²) und
478/2 (ca. 200 m²) wird auf einer Breite von 12,5 m , einer Länge von 88 m und ei-
ner Gesamtfläche von 1.092 m² eine Schilfpflanzung angelegt und dauerhaft erhal-
ten. Auf der Fläche soll sich, analog zum östlich d es Ruthsenbachs gelegenen
verschilfenden Grünland, ein zusätzlicher Schilfber eich als typischer Auen-
Lebensraum entwickeln. Da die ausgewählten Flächen teilweise in einem festge-
stellten Überschwemmungsgebiet liegen, und die bish er gemessenen Grundwas-
serstände zwischen 0 bis 2 m liegen, wird sich die Fläche voraussichtlich zielge-
mäß entwickeln.
Nähere Ausführungen zu Herstellung, Pflege und Entw icklung sowie eine graphische
Darstellung sind dem abgestimmten Kompensationskonzept zu entnehmen.
Gemäß Kompensationsverordnung Hessen (KV) werden di e Maßnahmen insgesamt mit
58.438 Biotopwertpunkten bilanziert. Dies bedeutet, dass das ursprüngliche Ausgleichs-
defizit mehr als kompensiert werden kann. Es verble ibt ein Überschuss von +18.808 Bio-
topwertpunkten, das dem Ökopunkte-Konto der Wissens chaftsstadt Darmstadt zugeführt
werden kann.
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Seite 24
17.0 Hinweise
Im Bebauungsplan werden Hinweise zum Verhalten beim Fund von Bodendenkmälern,
zur Einschränkung des Wasser- und Energieverbrauchs , zur Wasserwirtschaft, zu Lei-
tungsschutzmaßnahmen sowie zum Verhalten beim Auffinden von sensorischen Auffällig-
keiten des Untergrunds und zur Bauverbotszone außerhalb der OD-Grenze gegeben.
18.0 Planungsstatistik
Plangeltungsbereich 6.767 m²
Überbaubare Fläche 3.515 m²
Nicht überbaubare Grundstücksflächen
- davon Hof- und Zufahrtsflächen
- davon Stellplatzflächen
- davon Anpflanzflächen
- öffentliche Verkehrsflächen
3.252 m²
1.194 m²
413 m²
994 m²
651 m²
19.0 Liste der verwendeten Gutachten und weitere Pl anungsgrundlagen
− Orientierendes Baugrundkurzgutachten (Geotechnik G ündling GmbH vom Aug.
2014)
− Artenschutzprüfung Fauna gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG (Büro für Landschaftsöko-
logie und Naturschutz NATUR IM RAUM Juli 2014)
− Schalltechnische Stellungnahme zum „Konzept Feuerw ehr + WOBAU der IGAB und
arge PAS & Partner 2/2014 (Dr. Gruschka Ingenieurge sellschaft mbH, Schalltechni-
sches Büro, vom Juni 2014)
− Schallimmissionsprognose (Dr. Gruschka Ingenieurge sellschaft mbH, Schalltechni-
sches Büro, Bericht Nr. 14 – 2508 vom Mai 2014)
− Stellungnahme Grundwasserstandsmessungen (Geotechn ik Gündling GmbH vom
Mai 2015)
Teil B: Umweltbericht
gem. § 2a BauGB
zum Bebauungsplan A 44
– Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen –
September 2015
Auftraggeber : Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 2
Planungsteam HRS September 2015
Inhalt
1.0 Einleitung
1.1 Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes
1.2 Ziele des Umweltschutzes
1.2.1 Berücksichtigung der für die Planung relevant en Fachgesetze
1.2.2 Berücksichtigung der für die Planung relevant en Fachpläne
2.0 Beschreibung und Bewertung der durch die Planun g zu erwartenden Umwelt-
auswirkungen
2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
2.1.1 Aktuelle Flächennutzung
2.1.2 Schutzgut Boden
2.1.3 Schutzgut Wasser
2.1.4 Schutzgut Klima und Bioklima
2.1.5 Schutzgut Arten und Biotope
2.1.6 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung
2.1.7 Schutzgut Mensch
2.1.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung der
Planung
2.3 Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführ ung der Planung
2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
2.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
2.6 Mögliche Planungsalternativen
3.0 Beschreibung der Methoden und Rahmenbedingungen bei der Erstellung des
Umweltberichtes
4.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwa chung der erheblichen
Auswirkungen
5.0 Zusammenfassung
6.0 Quellennachweis
Anhang
• Tabellarische Übersicht der nachgewiesenen Vogelar ten
• Kompensationskonzept
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 3
Planungsteam HRS September 2015
1.0 Einleitung
Der gesetzlichen Vorgabe der §§ 2 Abs. 4 und 2a Bau GB zur Durchführung einer
Umweltprüfung bzw. zur Erstellung eines Umweltberic htes wird durch die hier vorlie-
gende Beschreibung und Bewertung der möglichen Ausw irkungen der Planung auf
die relevanten Schutzgüter des Naturhaushaltes Rech nung getragen. Als Grundlage
für die inhaltliche Ausgestaltung wurde die Anlage zu den oben aufgeführten §§ des
BauGB berücksichtigt.
1.1 Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes
Planungsanlass und -ziel
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, auf einer Teilfläche der städtischen
Flurstücke 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2, Gemarkung Arheilgen, Baurecht für den
dringend benötigten Neubau eines Feuerwehrgebäudes der FFW Arheilgen zu schaf-
fen. Da die Grundstücke im Außenbereich liegen, und derzeit kein Baurecht besteht,
ist ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht durchzuführen.
Erforderlich sind die Unterbringung von etwa 9 Lösc hfahrzeugen, die Bereitstellung
von ca. 5 Stellplätzen für Geräte des Katastrophens chutzes sowie Einrichtungen für
die Fahrzeugwäsche, Räumlichkeiten für Verwaltung u nd Schulung, sanitäre und
sonstige Einrichtungen sowie Stellplätze für die Pk w des Einsatzpersonals. Darüber
hinaus muss eine ausreichend große Hoffläche zur Ve rfügung stehen, die ein Manö-
vrieren für moderne Feuerwehrfahrzeuge und Einsatzübungen zulässt.
Weiterhin sind im Plangebiet auch zu begrünende Gru ndstücksflächen festgesetzt,
auf denen Anpflanzungen zur Eingrünung der neuen Einrichtung vorzunehmen sind.
Plankonzept
Es besteht die Absicht, entlang der Frankfurter Lan dstraße einen maximal 75 m lan-
gen zweigeschossigen Baukörper mit einer Traufhöhe von max. 9 m zu errichten. Die
verbleibenden Flächen sind für Wartungsarbeiten, Üb ungen oder Schulung sowie als
Stellplatzflächen zu nutzen. Bei der Anordnung der Flächen ist darauf zu achten,
dass die dabei entstehenden Emissionen auf die west lich der Frankfurter Landstraße
gelegene Wohnbebauung minimiert werden.
Im Gegensatz zur Hoffläche, die aufgrund des Gewich tes der Einsatzfahrzeuge aus-
reichend befestigt und versiegelt ausgeführt werden muss, können die Stellplätze
wasserdurchlässig befestigt werden.
Zur Eingrünung der Einrichtung ist entlang der Fran kfurter Landstraße bereits eine
Baumreihe aus heimischen Laubbäumen vorhanden. Darü ber hinaus ist zwischen
dem Baufenster und dem Fuß- und Radweg die Anlage e iner 3 m breiten Strauch-
hecke vorgesehen. Im Norden und Osten sollen zur Ge staltung des Übergangs zwi-
schen dem Betriebsgelände und der umgebenden freien Landschaft 5 m breite
Baumhecken angepflanzt und dauerhaft erhalten werden. Die Pkw-Stellplätze für das
Einsatzpersonal sind mit großkronigen heimischen Laubbäumen zu überstellen. Es ist
zudem naheliegend, in der Ruthsenbachaue auch die e rforderlichen Ausgleichsmaß-
nahmen vorzunehmen, um den durch das Vorhaben hervorgerufenen Eingriff in Natur
und Landschaft zu kompensieren.
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 4
Planungsteam HRS September 2015
1.2 Ziele des Umweltschutzes
1.2.1 Berücksichtigung der für die Planung relevant en Fachgesetze
Gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB enthält der Umweltbericht eine Dar-
stellung der in den einschlägigen Fachgesetzen fest gelegten Ziele des Umweltschut-
zes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, so wie der Art, wie diese Ziele und
die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtig t wurden. Im Folgenden werden
die für die vorliegende Planung relevanten gesetzli chen Vorgaben nach den betref-
fenden Schutzgütern abgehandelt. Vorab werden in diesem Zusammenhang noch ei-
nige grundsätzliche Forderungen aus dem BNatSchG au fgeführt, die Schutzgut-
übergreifend zu beachten sind.
Baugesetzbuch (BauGB) (2013)
§ 1
(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebau liche Entwicklung, die die so-
zialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anfo rderungen auch in Verantwor-
tung gegenüber künftigen Generationen miteinander i n Einklang bringt (…) gewähr-
leisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwü rdige Umwelt zu sichern, die na-
türlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwi ckeln sowie den Klimaschutz
und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der St adtentwicklung, zu fördern, so-
wie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und La ndschaftsbild baukulturell zu er-
halten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebau liche Entwicklung vorrangig durch
Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen .
(6) : Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen
1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (...)
7. die Belange des Umweltschutzes einschließlich des N aturschutzes und der Land-
schaftspflege (...)
§ 1a
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge gangen werden; dabei
sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchna hme von Flächen für bauliche
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gem einde insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu
begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wo hnzwecke genutzte Flächen sol-
len nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden (…). Die Notwendigkeit der Um-
wandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden;
dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde ge-
legt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Ge bäudeleerstand, Baulücken
und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
(3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funk tionsfähigkeit des Naturhaus-
haltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a be zeichneten Bestandteilen (Ein-
griffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) si nd in der Abwägung nach § 1
Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt du rch geeignete Darstellungen und
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 5
Planungsteam HRS September 2015
Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich
(...) Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planeri-
schen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
(5) Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl d urch Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Kli-
mawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grun dsatz nach Satz 1 ist in der
Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen.
§ 2
(4) Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird eine
Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtl ichen erheblichen Umweltauswir-
kungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (...)
§ 2a
Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwu rf des Bauleitplans eine Be-
gründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens
2. in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Ge setzbuch die auf Grund
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und b ewerteten Belange des Um-
weltschutzes dazulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Be-
gründung.
§ 4c
Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbeso ndere unvorhergesehene nach-
teilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maß-
nahmen zur Abhilfe zu ergreifen (…)
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)
§ 1
(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für
Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwor tung für die künftigen Gene-
rationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden
Absätze so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus haltes einschließlich der Re-
generationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Land-
schaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch d ie Pflege, die Entwicklung und,
soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natu r und Landschaft (allgemeiner
Grundsatz).
(5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaf tsräume sind vor weiterer
Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen
sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbe-
reich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inan-
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 6
Planungsteam HRS September 2015
spruchnahme von Freiflächen im Außenbereich (…) unv ermeidbare Beeinträchtigun-
gen von Natur und Landschaft sind insbesondere durc h Förderung natürlicher Suk-
zession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wiede rnutzbarmachung oder Rekulti-
vierung auszugleichen oder zu mindern.
§ 13
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landsch aft sind vom Verursacher vor-
rangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche B eeinträchtigungen sind durch
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen
Ersatz in Geld zu kompensieren.
§ 14
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Verä nderungen des mit der beleb-
ten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasse rspiegels, die die Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beein-
trächtigen können.
§ 15
(1) (…) Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumut bare Alternativen, den mit
dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträch-
tigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, geg eben sind. Soweit Beeinträchti-
gungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.
(2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Bee inträchtigungen durch Maß-
nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (…) oder zu
ersetzen (…)
(3) Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtsch aftlich genutzten Flächen für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukt urelle Belange Rücksicht zu
nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftlic he Nutzung besonders geeignete
Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen (…)
(4) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in dem jeweils erforderlichen Zeitraum zu
unterhalten und rechtlich zu sichern (…)
§ 18
(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzun g oder Aufhebung von Bau-
leitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Sa tz 1 Nr. 3 des Baugesetzbu-
ches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den
Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entschei-
den.
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundes-Naturschutzgesetz
(HAGBNatSchG 2010)
§ 7
(1) Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 3 des BNatSc hG gelten als Aus-
gleichsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des BNatSc hG. Maßnahmen dürfen
nicht als Ausgleich oder Ersatz eines Eingriffs angerechnet werden, soweit sie aus öf-
fentlichen Mitteln gefördert werden.
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 7
Planungsteam HRS September 2015
(2) Eine Ersatzmaßnahme gilt auch dann als im betroffe nen Naturraum gelegen,
wenn sie und der der zu ersetzende Eingriff im Gebi et desselben Flächennutzungs-
planes oder Landkreises oder in den Gebieten benachbarter Landkreise liegen; (…)
Umweltschadensgesetz (USchadG 2009)
Vorschrift zur Vermeidung und Sanierung von Umwelts chäden: Schädigung von Ar-
ten und natürlichen Lebensräumen, von Gewässern und des Bodens.
Boden / Wasser
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 2004)
§ 4
(1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bo-
denveränderungen nicht hervorgerufen werden.
(2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsä chlichen Gewalt über ein
Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück dro-
henden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen.
(3) Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen
Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer u nd der Inhaber der tatsächli-
chen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und die Altlasten sowie
durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen
von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nach-
teile oder erheblichen Belastungen für den einzelne n oder die Allgemeinheit entste-
hen. (…)
§ 7
Der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächl ichen Gewalt über ein Grund-
stück und derjenige, der Verrichtungen auf einem Gr undstück durchführt oder durch-
führen lässt, die zu Veränderungen der Bodenbeschaf fenheit führen können, sind
verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu tref-
fen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder in dessen Einwirkungsbereich
hervorgerufen werden können. (…)
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)
§ 1
(3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funkt ionsfähigkeit des Naturhaus-
haltes sind insbesondere
2. Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können;
nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu ren aturieren, oder, soweit eine
Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung
zu überlassen.
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 8
Planungsteam HRS September 2015
Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2010)
§ 5
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit d enen Einwirkungen auf ein
Gewässer verbunden sein können, die nach den Umstän den erforderliche Sorgfalt
anzuwenden, um
1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigensc haften zu vermeiden,
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebote ne sparsame Verwendung des
Wassers sicherzustellen,
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu e rhalten und
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wassera bflusses zu vermeiden.
§ 38
(1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verb esserung der ökologischen
Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeich erung, der Sicherung des
Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.
(2) Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den B ereich, der an das Gewäs-
ser landseits der Linie des Mittelwasserstandes ang renzt. Der Gewässerrandstreifen
bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter
Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante.
(3) Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. (…)
Hessisches Wassergesetz (HWG 2010)
§ 28
(4) Die Grundwasserneubildung darf durch Versiegelung des Bodens oder andere
Beeinträchtigungen der Versickerung nicht wesentlich eingeschränkt werden (…)
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)
§ 1 Abs. 3: Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushaltes sind insbesondere
3. (…) Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahr en und ihre natürliche
Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für na-
türliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihre r Ufer, Auen und sonstigen
Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch n atürliche oder naturnahe
Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwa sserschutz sowie für ei-
nen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt is t auch durch Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen.
In der vorliegenden Planung sind die Belange des Bo den- und Grundwasserschutzes
wie folgt verankert:
• Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem Ru-
thsenbach,
• Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze,
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UMWELTBERICHT SEITE 9
Planungsteam HRS September 2015
• Festsetzung von Maßnahmen zur Sammlung des Nieders chlagswassers in
Zisternen,
• Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung,
• Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen,
• Hinweis zum Schutz des Mutterbodens während der Ba uarbeiten gem.
DIN 18915 Blatt 3,
• Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen.
Klima / Bukolika / Mensch
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)
§ 1 Abs. 3 : Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushaltes sind insbesondere
4. Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschut zes und der Landschafts-
pflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Fläc hen mit günstiger lufthygieni-
scher oder klimatischer Wirkung wie Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete
oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhalt igen Energieversorgung
insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine
besondere Bedeutung zu.
In der vorliegenden Planung sind die Belange des Klimaschutzes wie folgt verankert:
• Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen,
• Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung,
• Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflä-
chen,
• Hinweis auf Solarenergienutzung.
Arten und Biotope
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)
§ 1 Abs. 2: Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfal t sind entsprechend
dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere
1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und P flanzen einschließlich ihrer
Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwische n den Populationen sowie
Wanderungen und Wiederbesiedlungen zu ermöglichen,
2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen , Biotopen und Arten
entgegenzuwirken,
3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren struktur ellen und geografischen Ei-
genheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten (…)
§ 1 Abs. 3: Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushaltes sind insbesondere
5. wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemein schaften sowie ihre Biotope
und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweili gen Funktionen im Naturhaus-
halt zu erhalten.
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UMWELTBERICHT SEITE 10
Planungsteam HRS September 2015
§ 19
(1) Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensrä umen im Sinne des Umwelt-
schadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebens-
räume oder Arten hat. (…)
§ 44
(1) Es ist verboten
2 wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Üb erwinterungs- und Wander-
zeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.
3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge-
schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4 wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Art en oder ihre Entwicklungs-
formen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder
zu zerstören.
(5) Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Lan dschaft sowie für Vorhaben im
Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1, die nach den Vorschri ften des Baugesetzbuches zu-
lässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Verm arktungsverbote nach Maßgabe der
Sätze 2 bzw. 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte
Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechts-
verordnung nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 aufgeführt sind , liegt ein Verstoß gegen das
Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit v erbundene unvermeidbare Beein-
trächtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Ve rbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor,
soweit die ökologische Funktion der von dem Eingrif f oder Vorhaben betroffenen
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusa mmenhang weiter erfüllt wird
(…)
§ 45
(7) Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaf tspflege zuständigen Behör-
den (…) können von den Verboten des § 44 im Einzelf all weitere Ausnahmen zulas-
sen
4 im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffen tlichen Sicherheit (…) oder
der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
5 aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öf fentlichen Interesses
einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.
Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumu tbare Alternativen nicht ge-
geben sind und sich der Erhaltungszustand der Popul ation einer Art nicht ver-
schlechtert (…)
FFH-Richtlinie der EU
Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung d er biologischen Vielfalt zu fördern. In
Anhang II werden „Tier- und Pflanzenarten von gemei nschaftlichem Interesse, für de-
ren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen w erden müssen“ aufgeführt, in
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 11
Planungsteam HRS September 2015
Anhang IV „streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem In-
teresse“.
Vogelschutzrichtlinie der EU
In der Vogelschutzrichtlinie wird u.a. ausgeführt, das „Schutz, Pflege und Wiederher-
stellung einer ausreichenden Vielfalt und einer aus reichenden Flächengröße der Le-
bensräume“ für die Erhaltung aller Vogelarten unent behrlich ist, und dass für einige
Vogelarten „besondere Maßnahmen zur Erhaltung ihres Lebensraumes getroffen
werden (müssen), um Fortbestand und Fortpflanzung d ieser Arten in ihrem Verbrei-
tungsgebiet zu gewährleisten.“
In der vorliegenden Planung werden die Belange des Biotop- und Artenschutzes wie
folgt berücksichtigt:
• Festsetzung zum Anpflanzen von heimischen Gehölzen ,
• Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen
gem. § 44 (1) BNatSchG,
• Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung,
• Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue,
• Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natri-
umdampf-Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und
Hofflächen.
Landschaftsbild
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)
§ 1 Abs. 4: Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des
Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturl andschaften, auch mit ihren
Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltun g, Zersiedelung und sonsti-
gen Beeinträchtigungen zu bewahren,
2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nac h ihrer Beschaffenheit und
Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu
schützen und zugänglich zu machen.
§ 1 Abs. 6: Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereic h einschließlich ih-
rer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grü nanlagen und Grünzüge, (…)
Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbe-
reichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume (… ) sind zu erhalten und dort,
wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.
In der vorliegenden Planung werden die Belange des Landschaftsbildes wie folgt be-
rücksichtigt:
• Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung,
• Anpflanzen von Gehölzen.
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UMWELTBERICHT SEITE 12
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1.2.2 Berücksichtigung der für die Planung relevant en Fachpläne
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004)
Leitbilder
Im Erläuterungsbericht des Landschaftsplans sind di e folgenden gebietsrelevanten
Leitbilder formuliert:
• Fließgewässer und Auen mit besonderer Bedeutung fü r Naherholung, Biotop-
schutz, Gewässerschutz und Klima sind als ökologisc he Leistungszonen ex-
tensiv zu nutzen und offen zu halten.
• Vorrangig sind die Auen und Fließgewässer zu regen erieren. Sie sollen als of-
fene naturnahe Biotopverbundelemente erhalten und w ieder hergestellt wer-
den. Ziel ist, neben der Verbesserung der Gewässers truktur, die Erhaltung
bzw. Schaffung von durchgehend extensiv bewirtschaf teten Talwiesen mit
Röhricht, Hochstauden, Feld- und Ufergehölzen und E rhalt der Auenwälder.
Die Extensivnutzung ist auf die angrenzenden Fläche n auszudehnen. Auf in-
tensive Erholungsnutzung (z.B. Wegebau, Sportfläche n) in den Auenberei-
chen ist zu verzichten.
• Die Auen sind als Kaltluftleitbahnen offen zu halt en.
• Freihaltung der Ruthsenbachaue bis Ortskern Arheil gen als lokalklimatisch be-
sonders wertvolle Freifläche.
• Eine wesentliche ökologische Verbesserung könnte d urch die dauerhafte
Wiedervernässung der Gräben und der natürlichen Nas sstandorte erreicht
werden. Längerfristig sollten deshalb die Grundwass erstände wieder angeho-
ben werden.
• Landschaftsbild und Biotopwert können durch die Ne uanlage von Gehölzen,
Extensivbereichen und Brachflächen aufgewertet werden.
• Für die Naherholung ist der Anschluss der innerört lichen Grünzüge an die
freie Landschaft zu sichern.
• Landschaftsprägende Bachgrünzüge sind für die Exte nsiverholung auszu-
bauen und zu erhalten.
• Siedlungsnahe Freiflächen sind stärker in das gesa mtstädtische Erholungs-
konzept einzubeziehen, das Erscheinungsbild der Ort sränder ist zur Aufwer-
tung der siedlungsnahen Freiflächen zu verbessern.
• Stark Grundwasser beeinflusste Böden sowie Auegley e und Auenböden der
Bachauen sind als wertvolle Böden zu erhalten.
• Extensive Nutzung zur Erhaltung der Grundwasserqua lität in den Auen.
• Sicherung grundwasserbeeinflusster Standorte für d ie Biotopentwicklung.
• Renaturierung des Unterlaufs des Ruthsenbachs.
• Entwicklung des Grabensystems in der Untermaineben e / Wiedervernässung.
In der Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten des Landschaftsplans sind für das
Plangebiet folgende Darstellungen und Zielvorgaben enthalten:
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 13
Planungsteam HRS September 2015
• Schutz- und Entwicklungsfläche – Kerngebiet
Entwicklung typischer Biotope in den Bachauen
• Aue
Offenhaltung und extensive Nutzung von Retentionsräumen
Entwicklung von Biotopverbundachsen
• Fließgewässer (Ruthsenbach, östlich angrenzend)
Renaturierung / Reaktivierung ausgebauter Fließgewässer und Gräben
Differenziertes Pflegekonzept
• Fläche für landschaftsgebundene Erholung
Erhalt / Verbesserung der landschaftlichen Vielfalt unter Berücksichtigung der
historischen Bezüge,
Freihalten wertvoller Naherholungsräume von Intensivnutzungen
Ergänzung des Fuß- und Radwegenetzes
In der Entwicklungskarte sind folgende Darstellungen enthalten:
• Bestand: Intensivacker
• Entwicklungsziel: extensiv genutztes Dauergrünland
Gras- und Krautfluren (entlang der Frankfurter Landstraße)
• Bereich für die Erhaltung und Entwicklung eines we rtvollen Naherholungs-
raums
• Landschaftsschutzgebiet Vorschlag.
Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan 2010
Im Regionalplan 2010 sind für das Plangebiet folgende Darstellungen enthalten:
• Vorranggebiet Regionaler Grünzug
• Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
• Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft
• Vorbehaltsgebiet für vorsorgenden Grundwasserschut z (im Osten, entlang
Ruthsenbach)
Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt ist der
Planbereich neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebiets als
'Fläche für die Landwirtschaft/ ökologisch wertvolles Grünland' dargestellt.
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 14
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2.0 Beschreibung und Bewertung der durch die Planun g zu erwartenden Umwelt-
auswirkungen
2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
Der ca. 0,68 ha große Plangeltungsbereich ist inner halb der Untermainebene dem
Naturraum ‚Hegbach-Apfelbach-Grund’, einem zum Mess eler Hügelland nach Osten
leicht ansteigenden grundfeuchten Flachland im Höhe nbereich zwischen 85 und
140 m ü. NN zuzurechnen. Es liegt bei ca. 123 m ü. NN, und ist weitgehend eben.
Der Naturraum stellt als Abflussgebiet der von Oste n aus dem Messeler Hügelland
hereinkommenden Gewässer ein insgesamt grundfeuchte s, von zahlreichen Gerin-
nen durchzogenes Vernässungsgebiet dar (Quelle: Klausing, O., 1967).
2.1.1 Aktuelle Flächennutzung
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung auf den Flur-
stücken Nr. 276/2, 277/2 und 278/2 bestimmt (s. Abb. unten). Im Frühjahr 2014 wurde
dort Raps angebaut. Im westlichen Drittel des Grund stücks Nr. 276/2 befindet sich
zudem eine ruderale Wiese.
2.1.2 Schutzgut Boden
Nach der Geologischen Karte des Landschaftsplans de r Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Karte 2) liegt die überplante Fläche in einem Überschwemmungsgebiet
mit Wiesenlehm.
Im nördlichen Stadtgebiet (Hegbach-Apfelbachgrund) herrschen hydromorphe Böden
vor, die sich aus Flugsand, fluviatilen Kiesen und Sanden oder kalkfreien Locker-
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 15
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gesteinen gebildet haben. Der etwa 60 cm mächtige O berboden wird von einer teils
lehmhaltigen Flugsandhülle aus mehrfach umgelagerte n Flugsanden gebildet, im
oberflächennahen Untergrund stehen schlecht durchlü ftete, staunasse Ton- und
Lehmsedimente an. Im Oberboden überlagern sich häuf ig Grund- und Staunässe,
während der Untergrund dauerhaft grundwasserbeeinfl usst ist. An Bodentypen sind
Anmoorgley und Nassgley zu verzeichnen (Quelle: Lan dschaftsplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004)
Nach dem Umweltatlas Hessen wird der geologische Untergrund des Plangebiets von
‚Flugsand, ungegliedert‘ gebildet. Die Petrographie der Auensedimente des
Ruthsenbachs wird von quartärem Lehm, Sand und Kies bestimmt
(geotope.hessen.de). Im Bodenviewer Hessen (bodenvi ewer.hessen.de) wird die
Entstehungsart der Böden wie folgt angegeben:
Diluvium (eiszeitlicher oder Tertiärboden)
Diluvium / Aluvium (eiszeitlicher oder Tertiärboden / Schwemmlandboden)
Diluvium / Löss (eiszeitlicher oder Tertiärboden / Löss)
Diluvium / Verwitterungsboden.
Als Bodenarten sind
Lehm (Lehm, Lehm / Sand, Lehm / anlehmiger Sand, Lehm / Moor) sowie
lehmiger Sand (lehmiger Sand, lehmiger Sand / schwe rer Lehm, lehmiger Sand /
Ton, lehmiger Sand / Moor)
zu verzeichnen. Die Bodenhauptgruppen sind:
Böden aus Terrassensedimenten : Gleye mit Naßgleyen aus 3 bis 8 dm Fließ-
erde (Hauptlage), örtl. über 2 bis 12 dm Flugsand, über Terrassensand (Pleisto-
zän).
Böden aus carbonatfreien, schluffig-lehmigen Auensedimenten : Auenanmo-
orgleye und Naßgleye aus 3 bis 6 dm Auensand, -lehm (Holozän), örtl. Hoch-
flutlehm (Pleistozän) über Terrassensand (Pleistozän).
Im Bodengutachten vom August 2014 (Geotechnik Gündl ing GmbH Darmstadt) wird
zusammengefasst Folgendes ausgeführt:
Bei den Feldarbeiten erfolgten zwei Kleinrammbohrun gen, zwei schwere Ramm-
sondierungen, der Ausbau eines Bohrlochs zu einem temporären Grundwassermess-
pegel sowie Wasserstandsmessungen innerhalb der Bohr- und Sondierlöcher.
Es wurde folgende Schichtenfolge des Bodens konstruiert:
Auffüllungen (bis ca. 0,6 m): lockere Lagerung v.a. dunkelbraun er bis
brauner, schluffiger, schwach kiesiger Feinsande mi t Fremdbestandteilen
aus Keramik, Folienresten, Kohle- / Ziegelresten. N icht in allen Bohrungen
ermittelt. Kein grobstückiger Bauschutt, keine Bauwerksreste.
Feinsande : direkt unter dem Oberboden mitteldichte Lagerung schwach
schluffiger bis schluffiger Feinsande / Sande mit l okalen Schluff-Linsen /-
lagen.
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 16
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Schluff- / Ton-Linsen / Lagen (zwischen 1,5 und 2,9 m unter GOF):
breiige Konsistenz bindiger Böden im Grundwasserein fluss, möglicher-
weise handelt es sich um eine durchgängige, 'geneigte' Schicht.
Es wird zudem darüber informiert, dass auf dem Bauf eld mit dem Auffinden von
Bombenblindgängern zu rechnen ist. Für zukünftige b odeneingreifende Maßnahmen
sind daher die entsprechenden Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu beachten.
Darüber hinaus weisen die Gutachter darauf hin, dass der Oberboden (BKL 1) gemäß
VOB/C bzw. Mutterboden nach § 202 BauGB schonend zu behandeln ist.
Bodenfunktionen
Die Ertragsmesszahl der Böden liegt in den Klassen zwischen > 25 bis < 50 und > 45
bis < 50, das Ertragspotenzial ist gering bis mitte l, und die Erodierbarkeit der Böden
wird als sehr gering bis gering eingestuft. Das Nit ratrückhaltevermögen ist gering. Es
handelt sich insgesamt um Standorttypen mit oberflä chennahem Grundwasser-
einfluss ohne Torfbildung und Auendynamik bzw. um S tandorte mit potenzieller
Auendynamik und oberflächennahem Grundwassereinfluss.
Lebensraum für Menschen : Es ist nicht bekannt, dass im Plangebiet die Prüf - und
Maßnahmenwerte der BBodSchV überschritten werden.
Lebensraum für Tiere : Von der Planung sind keine potenziellen Feldhamst er-
habitate betroffen. Ansonsten handelt es sich um ei n potenziell wertvolles Auen-
habitat.
Lebensraum für Pflanzen : Daten zur Standorttypisierung sind für das Plange biet
über den BodenViewer nicht verfügbar. Von der Stand ortökologie her handelt es sich
jedoch um einen potenziellen Auwald- bzw. Feuchtwiesenstandort und damit um eine
wertvolle Potenzialfläche für Flora und Vegetation. Auch nach Karte 12 des
Landschaftsplans (Boden Bewertung) handelt es sich bei den im Plangebiet
lagernden Böden mit potenziell starkem Grundwassere influss um Flächen mit
(potenziell) hohem Biotopwert.
Funktion im Wasserhaushalt : Die Böden des Plangebiets verfügen nur über eine
geringe Feldkapazität.
Filter für nicht sorbierbare Stoffe : Das Filtervermögen des Bodens ist sehr gering,
Im BodenViewer Hessen werden die einzelnen Bodenfunktionen wie folgt bewertet:
Westlicher Teil:
Biotoppotenzial: mittel (3)
Ertragspotenzial: hoch (4)
Feldkapazität: gering (2)
Nitrat: gering (2)
Östlicher Teil:
Biotoppotenzial: mittel (3)
Ertragspotenzial: mittel (3)
Feldkapazität: gering (2)
Nitrat: gering (2)
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 17
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Gefährdung
Nach Karte 12 a des Landschaftsplans (Boden Gefährd ung) handelt es sich bei den
Böden in der Ruthsenbachaue um Flächen mit hoher bi s mittlerer Gefährdung durch
Schwermetallbelastung. Die Erosionsgefährdung in de r Aue wird als mittel bis
schwach eingestuft (Stufen 2 und 3).
Altflächen
Für das Plangebiet sind keine Altflächen bekannt.
Geotope
Für das Plangebiet sind keine Geotope oder Bodendenkmale bekannt.
Erdbebenzone
Nach dem Bodengutachten (Geotechnik Gündling GmbH D armstadt) liegt das Plan-
gebiet gemäß Nationalem Anhang DIN EN 1998-1/NA des Eurocode 8 in der Erdbe-
benzone 1.
Zusammenfassende Bewertung Boden
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs aus
Lehm, Sand und Kies, aus denen sich unter Grundwass ereinfluss Gleye, Nassgleye
und Auenanmoorgleye gebildet haben. Bei den Bodenun tersuchungen wurden eine
0,6 m mächtige Auffüllungsschicht mit Fremdbestandt eilen, darunter schwach schluf-
fige bis schluffige Feinsande / Sande mit lokalen S chluff- /Linsen /-lagen mit Grund-
wassereinfluss erbohrt. Die Böden sind durch ein geringes bis mittleres Ertragspoten-
zial, ein sehr geringes Filtervermögen und ein geri nges Nitratrückhaltevermögen ge-
kennzeichnet. Die Erosionsgefährdung wird als mitte l bis schwach eingestuft. Die
Gesamtbewertung für die Bodenfunktionen liegt im Westen bei Stufe 3 (mittel) und im
Osten bei Stufe 2 (gering). Versiegelte und damit f unktionslose Böden sind im Plan-
gebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden.
2.1.3 Schutzgut Wasser
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenb achs, dessen Parzelle ca. 40 m
östlich des Plangebiets liegt. In Karte 8 des Lands chaftsplans (Störungen) ist dieser
Abschnitt des Ruthsenbachs als 'naturfernes Gewässe r' eingetragen, dessen Aue in
Karte 15 (Oberflächengewässer Bewertung) dennoch al s 'aktiv' eingestuft wird.
Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von der Planung nicht betroffen.
Nordöstlich des Plangebiets wurde ein Überschwemmun gsgebiet festgestellt, durch
das es gemäß Auskunft des RP Darmstadt bei seltener en Ereignissen zu einer Über-
flutung auch des Plangeltungsbereichs kommen kann. Entsprechende vorsorgende
Maßnahmen sind bei der Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichtigen.
Bei der Untermainebene, der das Plangebiet zuzurech nen ist, handelt es sich um ein
grundfeuchtes Gebiet, das die aus dem Messeler Hüge lland abfließenden Gewässer
aufnimmt. Die sandigen Böden sind im Untergrund von Grund- oder Stauwasser be-
einflusst. Der geringmächtige oberflächennahe Grundwasserleiter hat sich über tertiä-
ren Tonen entwickelt. Die ca. 10-15 m unter GOK ans tehenden tertiären Ton-/
Schluffschichten, die den Grundwasserkörper in mehr ere getrennte Stockwerke glie-
dern, haben eine Mächtigkeit von bis zu 50 m. Die S peicherfähigkeit ist damit im Ver-
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 18
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gleich zum Hessischen Ried relativ gering. (Quelle: Landschaftsplan der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt, 2004)
Die Grundwasserergiebigkeit ist mit > 30 l / s sehr hoch, die Verschmutzungsempfind-
lichkeit des Grundwassers ist groß bis mittel. (Quelle: atlas.umwelt.hessen.de)
Zur Grundwasserbeschaffenheit sind im Umweltatlas H essen zudem folgende Daten
enthalten:
Parameter Wert Bewertung
Gesamthärte > 18 bis <24 dH hart
Flächige Nitratverteilung 2008-2010 (NO 3) 16 bis unter 20 mg/l mittel
Flächige Sulfatverteilung 2009-2011 (SO 4) 75 bis unter 100 mg/l rel. hoch
Nach den Grundwasserkarten des HLUG stellt sich die Grundwassersituation im
Plangebiet wie folgt dar:
April 1957 Oktober 1993 Oktober 2014
hoch niedrig
Grundwasserhöhengleichen 124,5 m 126,5 m 123 m
Grundwasserflurabstände < 0 m überflutet 1-2 m 0,5- 1 m
Der im Oktober 2012 ermittelte Grundwasserstand ent spricht dabei in etwa dem
Richtgrundwasserstand des Grundwasserbewirtschaftun gsplans Hessisches Ried
(1999, Anpassung 2006). Da bei Umsetzung der Planun g mit großflächigen Aufspie-
gelungen des Grundwassers zu rechnen ist, sind die im Grundwasserbewirt-
schaftungsplan formulierten Vorgaben zum Grundwasserschutz zu beachten.
Bei den Feldarbeiten im Rahmen des Bodengutachtens (Geotechnik Gündling GmbH
Darmstadt) wurde am 30.05.2014 in 1,30 bis 1,87 m u nter GOF Grundwasser ange-
troffen. Bei den bis 16.12.2014 fortgeführten Messungen wurden folgende Grundwas-
serstände (Ruhewasserspiegel) im Pegel (GWM) festge stellt (Geo Gündling GmbH,
Mai 2015):
Diese Daten stimmen mit den Angaben der Grundwasser höhengleichen des HLUG
überein.
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 19
Planungsteam HRS September 2015
Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhältnisse ist eine oberflächennahe Versi-
ckerung von Niederschlagswasser nicht möglich. Viel mehr wird bei den bereichs-
weise gering durchlässigen Boden (K f < 10 -4 m/s) mit Stau- und Schichtwasser bis zur
Geländeoberfläche zu rechnen sein.
Zusammenfassende Bewertung Wasser
Die überplante Fläche liegt in der Aue des naturfer n überprägten Ruthsenbachs, der
40 m östlich das Plangebiets liegt. Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von
der Planung nicht betroffen. Nordöstlich des Plange biets wurde ein Über-
schwemmungsgebiet festgestellt, durch das es bei se lteneren Ereignissen zu einer
Überflutung auch des Plangeltungsbereichs kommen ka nn. Entsprechende vorsor-
gende Maßnahmen sind bei der Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichti-
gen. Die Hydrogeologie wird von einem Porengrundwas serleiter bestimmt, die Ergie-
bigkeit des Grundwassers ist sehr hoch, die Verschm utzungsempfindlichkeit groß bis
mittel. Das als hart eingestufte Grundwasser zeigt für die flächige Nitratverteilung
mittlere und für die flächige Sulfatverteilung relativ hohe Werte. In verschiedenen Jah-
ren wurden Grundwasserflurabstände zwischen < 0 und 2 m gemessen. Gemäß
Grundwasserbewirtschaftungsplan muss mit großflächi gen Aufspiegelungen des
Grundwassers gerechnet werden. Die Fläche ist daher als überschwemmungsge-
fährdet einzustufen. Eine oberflächennahe Versickerung von Niederschlagswasser ist
nicht möglich. Vielmehr wird bei den bereichsweise gering durchlässigen Boden (K
f <
10 -4 m/s) mit Stau- und Schichtwasser bis zur Geländeoberfläche zu rechnen sein.
2.1.4 Schutzgut Klima und Bioklima
Klimadaten
Die in der Vergangenheit ermittelten Klimadaten sin d nach den Angaben des ‚Um-
weltatlas Hessen’ bzw. des ‚Klimaatlas Hessen‘ in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Jahresmitteltemperatur 1981-2010 10-11 oC
Mitteltemperatur Frühling 1981-2010 10-11 oC
Mitteltemperatur Sommer 1981-2010 18-19 oC
Mitteltemperatur Herbst 1981-2010 10-11 oC
Mitteltemperatur Winter 1981-2010 2-3oC
Jahressumme Niederschlag 1981-2010 700-800 mm
Summe Niederschlag Frühling 1981-2010 150-175 mm
Summe Niederschlag Sommer 1981-2010 175-200 mm
Summe Niederschlag Herbst 1981-2010 175-200 mm
Summe Niederschlag Winter 1981-2010 150-175 mm
Zahl der Eistage < 20
Zahl der Frosttage < 80
Zahl der Nebeltage 30-50
Zahl der Sommertage 40-50
Bioklima: Tage mit Kältereiz (1971-2000) 15,1-20
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 20
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Bioklima: Tage mit Wärmebelastung (1971-2001) 22,6-25,0
Jahressumme Sonnenscheindauer 1981-2010 1.600-1.700 h
Sonnenscheindauer Frühling 1981-2010 500-600 h
Sonnenscheindauer Sommer 1981-2010 > 600 h
Sonnenscheindauer Herbst 1981-2010 300-400 h
Sonnenscheindauer Winter 1981-2010 100-200 h
Jahresmittel Windgeschwindigkeit 1981-2000 (10m) 3,0 – 3,5 m/s
Jahresmittel Dampfdruck 10,0-10,2 hPa
Jahressumme Grasreferenzverdunstung 1981-2010 600-650 mm
Jahressumme Wasserbilanz 1981-2010 0-100 mm
Regionalklima
Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der w armen, trockenen Rheinebene
und dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Allgemein ist diese Klimazone
gekennzeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit geringem Niederschlag.
In Darmstadt herrschen Winde aus westlichen Richtun gen (SW, W) vor. Die Ost-
windlagen nehmen 1/3 aller Windrichtungen ein. Für die lufthygienische Situation der
Stadt sind die mittleren Windgeschwindigkeiten von großer Bedeutung; sie liegen für
Darmstadt bei 3,3 m/s. Windarme Wetterlagen sind selten.
(Quelle: Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004)
Lokale Windsysteme / Luftleit- und Sammelbahnen
Im Norden von Darmstadt tritt im Vergleich zum östl ichen Teil ein Starkwindband in
abgeschwächter Form auf, wobei im Osten auf der Luv seite höhere Windgeschwin-
digkeiten zu verzeichnen sind. Der Ortskern von Arh eilgen wird von dieser östlichen
Strömung noch erreicht, was sich in einer deutliche n Abkühlung bemerkbar macht. In
Karte 17 des Landschaftsplans ist im Bereich der nördlich angrenzenden Silzaue eine
in ost-westlicher Richtung verlaufende Luftleit- un d Sammelbahn mittlerer Bedeutung
eingetragen. (Quelle: Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004)
Klimafunktionen
Gemäß Karte 17 des Landschaftsplans liegt die überp lante Fläche in einem Bereich
mit mittlerer Bedeutung für die Kaltluftproduktion.
Bioklimatische Situation
Der Raum Darmstadt zählt aufgrund seiner Beckenlage zur bioklimatischen Belas-
tungszone. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mit ho-
her Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schwül e. Im Herbst und Winter kehrt
sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann m it stabilen Kaltluftschichten er-
füllt ist (Inversionslagen). Es bilden sich Dunst und Nebel. An diesen austauscharmen
Wetterlagen besteht Gefahr von erhöhter Luftverschm utzung. (Quelle: Landschafts-
plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004)
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
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Gesamtbewertung Klima und Bioklima
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen,
trockenen Rheinebene und dem kühleren, niederschlag sreicheren Odenwald. Allge-
mein ist diese Klimazone gekennzeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit
geringem Niederschlag. In Darmstadt herrschen Winde aus westlichen Richtungen
(SW, W) vor. Im Norden von Darmstadt tritt im Vergl eich zum östlichen Teil ein
Starkwindband in abgeschwächter Form auf; der Ortsk ern von Arheilgen wird von
dieser östlichen Strömung noch erreicht. Der Raum D armstadt zählt zur bioklimati-
schen Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbe-
günstigt mit hoher Wärmebelastung, häufig in Verbin dung mit Schwüle. Im Herbst
und Winter besteht bei Inversionswetterlagen die Gefahr von erhöhter Luftverschmut-
zung. Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine Fläche mit mittlerer Bedeu-
tung für die Kaltluftproduktion. In der Klimabewert ungskarte Hessen wird der Schutz-
wert des Klimas im Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft.
2.1.5 Schutzgut Arten und Biotope
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich potenziell
wertvolle Biotoptypen wie Bach- bzw. Bachuferwald u nd / oder offene Lebensräume
wie Feuchtgrünland, Seggenriede oder Schilfflächen ausbilden.
Flora / Vegetation
Im April 2014 wurden im Bereich der relevanten Biot optypen folgende Pflanzenarten
ermittelt:
Rapsfeld
Acker-Kratzdistel Cirsium arvense
Sand-Mohn Papaver argemone
Gewöhnliches Greiskraut Senecio vulgaris
Rote Taubnessel Lamium purpureum
Vogelmiere Stellaria media
Kompass-Lattich Lactuca serriola
Einjähriges Bingelkraut Mercurialis annua
Saat-Wicke Vicia sative
Wildes Stiefmütterchen Viola tricolor
Römische Kamille Chamaemelum nobile
Ruderale Wiese
Gamander-Ehrenpreis Veronica chamaedrys
Wiesen-Rispengras Poa pratensis
Wiesen-Fuchsschwanz Alopecurus pratensis
Gestutztblättriger Ampfer Rumex obtusifolius
Scharfer Hahnenfuß Ranunculus acris
Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium
Spitz-Wegerich Plantago lanceolata
Wiesenkerbel Anthriscus sylvestris
Vicia sepium Zaun-Wicke
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Bei den nachgewiesenen Arten handelt es sich aussch ließlich um sehr häufige, weit
verbreitete Arten. Die Römische Kamille ist als Neubürger (Neophyt) einzustufen.
Fauna
In 2014 erfolgten im Rahmen der Artenschutzprüfung (Natur im Raum, 2014) faunisti-
sche Untersuchungen zu den Tiergruppen Vögel und Re ptilien. Dabei wurden im
Plangebiet u.a. folgende Arten nachgewiesen:
Vögel
Mauersegler Apus apus (Nahrungsgast)
Rauchschwalbe Hirundo rustica (Nahrungsgast)
Stockente Anas platyrhynchos (Randsiedler)
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus (Randsiedler)
Bachstelze Motacilla alba (Brutverdacht)
Goldammer Emberiza citrinella (Brutverdacht)
Rotkehlchen Erithaceus rubecula (Brutverdacht)
Zilpzalp Phylloscopus collybita (Brutverdacht)
Fasan Phasanius colchicus (Wintergast, Neozoon)
Saatkrähe Corvus frugilegus (Wintergast)
Hausrotschwanz Phoenicurus ochrurus (Nahrungsgast)
Haussperling Passer domesticus
Weißstorch Ciconia ciconia (Nahrungsgast)
Haustaube Columba livia (Neozoon)
Die für offene Landschaften typischen Arten Feldler che ( Alauda arvensis ) und Wie-
senschafstelze ( Motacilla flava ) konnten nicht beobachtet werden.
Alle nicht im fortlaufenden Text genannten Vogelart en sind den Nachweislisten im
Anhang zu entnehmen. Ihre Nachweise wurden z.T. auch im Umfeld des eigentlichen
Plangebiets erbracht.
Reptilien
Blindschleiche Anguis fragilis
Die Zauneidechse ( Lacerta agilis ) konnte trotz intensiver Nachsuche im Plangebiet
nicht nachgewiesen werden.
NATURA 2000-Gebiete im Umfeld des Plangebietes
Im Umkreis von 5 km zum Plangebiet sind folgende NA TURA 2000-Gebiete zu ver-
zeichnen:
• FFH-Gebiet ‚Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mö rsbacher Grund und
Silzwiesen‘ (6018-305): 2,6 km,
• FFH-Gebiet ‚Faulbruch von Erzhausen‘ (6017-306): 2 ,7 km,
• FFH-Gebiet ‚Rotböhl‘ (6017-303): 2,4 km
Für das FFH-Gebiet ‚Kranichsteiner Wald mit Hegbach aue, Mörsbacher Grund und
Silzwiesen‘ ist davon auszugehen, dass über die nör dlich angrenzende Silzbachaue
relevante Austausch- und Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche beste-
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
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hen. Mit dem Gebiet ‚Rotböhl‘ (Sand- und Trockenras en) dürften keine solche Bezie-
hungen bestehen, da die dort vorkommenden Lebensrau mtypen zu unterschiedlich
sind, und die dort vorkommenden Artengemeinschaften in einer Auelandschaft keine
geeigneten Habitatbedingungen vorfinden. Das Schutz gebiet ‚Faulbruch von Erzhau-
sen‘ liegt durch Siedlungsflächen und viel befahrene Verkehrsachsen vom Plangebiet
getrennt.
Die überplante Fläche liegt vollständig im ca. 7.12 1 ha großen Landschaftsschutz-
gebiet ‚Stadt Darmstadt‘ (Nr. 2411001, s. Abb. 1).
Abb. 1 : Lage des Plangebiets im LSG ‚Stadt Darmstadt‘ (Quelle: Natureg)
Nach Karte 10 des Landschaftsplans (Biotope Bewertung) liegt die überplante Fläche
in einem Bereich mit geringer Wertigkeit, die gemäß Karte 11 (Leitbild) jedoch als
wertvolle Biotopentwicklungsfläche einzustufen ist.
Zusammenfassende Bewertung Arten und Biotope
Bei dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plangebiet handelt es sich um eine
wertvolle Biotopentwicklungsfläche, auf der sich an Lebensräumen potenziell ein
Bach- bzw. Bachuferwald und / oder offene Lebensräu me wie Feuchtgrünland, Seg-
genriede oder Schilfflächen ausbilden könnten. Die aktuelle Vegetation und Flora wird
durch allgemein häufige und verbreitete Arten der Kulturlandschaft geprägt, die keiner
besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen. Unter d en EU-weit geschützten Vögeln
wurden 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand in Hessen nach-
gewiesen, die übrigen Arten weisen noch einen günstigen Erhaltungszustand auf. Die
für offene Landschaften typischen Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze konnten
nicht beobachtet werden. Mit der Blindschleiche wur de nur eine Reptilienart nachge-
wiesen, Zauneidechse und Schlingnatter fehlen dageg en. - Für das FFH-Gebiet ‚Kra-
nichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund u nd Silzwiesen‘ ist davon aus-
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zugehen, dass über die nördlich angrenzende Silzbac haue relevante Austausch- und
Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche bestehen.
2.1.6 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung
In Karte 9 des Landschaftsplans (Grünzüge und Grünv erbindungen) ist die über-
plante Fläche als Teil einer städtischen Grünverbindung dargestellt.
Das Landschaftsbild wird in diesem Teil der Ruthsen bachaue vorwiegend von der
strukturlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt durch seine Nähe zur Ortslage von Arheil-
gen sowie durch seine Lage in der Aue des Ruthsenba ches kommt dem Plangebiet
potenziell eine Bedeutung für die ortsnahe Erholung zu. Diese Funktion wird durch
die benachbarte Frankfurter Landstraße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen jedoch
stark eingeschränkt. Die überplante Fläche liegt vo llständig im Landschaftsschutzge-
biet ‚Stadt Darmstadt‘.
2.1.7 Schutzgut Mensch
Lufthygienische Situation
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen
Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Ge biet strahlungsbegünstigt
mit hoher Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schwüle. Im Herbst und Winter
kehrt sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann mit stabilen Kaltluftschich-
ten erfüllt ist (Inversionslagen). Es bilden sich D unst und Nebel. An diesen aus-
tauscharmen Wetterlagen besteht die Gefahr von erhö hter Luftverschmutzung. Zu-
dem sind in den Wintermonaten deutliche Jahresschwa nkungen mit Maximum zu
verzeichnen, bedingt durch den verstärkten Hausbran d. Daneben ist der Kfz-Verkehr
als Hauptemittent zu nennen. (Quelle: Landschaftsp lan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, 2004)
Gemäß Darstellung im Umweltatlas Hessen ist die luf thygienische Belastung, ermit-
telt durch die Flechtenkartierung 1990-93, im Plangebiet ‚sehr hoch’.
Emissionen (vgl. Tab. 1)
Unter den im Emissionskataster des HLUG (emissionsk ataster.hlug.de) aufgeführten
Emittentengruppen sind für das Plangebiet hauptsäch lich der Kfz-Verkehr auf der
Frankfurter Landstraße und die Gebäudeheizung relev ant. Durch den Kfz-Verkehr
kam es im Jahr 2000 zu mittleren Belastungen durch Ammoniak (NH
3), Benzol, Di-
stickstoffoxid (NO 3), Feinstaub (PM 10), flüchtige organische Verbindu ngen
(NMVOC), Methan (CH 4), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Koh-
lendioxid (CO 2) und Kohlenmonoxid (CO) sowie Stickstoffoxide (NO x/NO 2). Eine ge-
ringe Belastung bestand durch Schwefeloxide (SO x/SO 2).
Die Situation für die Emittentengruppe Gebäudeheizung im Jahr 2006 stellt sich ins-
gesamt wie folgt dar: Hohe Werte wurden hier nur für Arsen und Verbindungen ( As)
ermittelt, eine mittlere Belastung bestand durch Benzol, Blei und Verbindungen (Pb),
Cadmium und Verbindungen (Cd), Chlor und anorganische Verbindungen (HCl), Koh-
lendioxid (CO 2), Chrom und Verbindungen (Cr), Dioxine und Furane (PCDD, PCDF),
Distickstoffoxid (NO 3), Feinstaub (PM 10 ), flüchtige organische Verbindungen
(NMVOC), Fluor und anorganische Verbindungen (HF), Kohlenmonoxid (CO), Koh-
lendioxid (CO 2), Kupfer und Verbindungen (Cu), Nickel und Verbind ungen (Ni), Me-
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than (CH 4) Schwefeloxide (SO x/SO 2) und Stickstoffoxide (NO x/NO 2). Die Werte für
PAK waren relativ gering.
Tabelle 1 : Emissionen
PARAMETER / EMITTENTENGRUPPE
KFZ -VERKEHR 2000
GEBÄ UDEHEIZUNG 2006
Arsen und Verbindungen (As)
Ammoniak (NH 3)
Benzol
Blei und Verbindungen (Pb)
Cadmium und Verbindungen (Cd)
Chlor und anorganische Verbindungen (HCl)
Chrom und Verbindungen (Cr)
Dioxine und Furane, PCDD+PCDF (Teq)
Distickstoffoxid (NO 2)
Feinstaub (PM 10 )
Flüchtige organische Verbindungen (NMVOC)
Fluor und anorganische Verbindungen (HF)
Kohlendioxid (CO 2)
Kohlenmonoxid (CO)
Kupfer und Verbindungen (Cu)
Nickel und Verbindungen (Ni)
Methan (CH 4)
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Schwefeloxide (SO x/SO 2)
Stickstoffoxide (NO x/NO 2)
Belastung
hoch
mittel
relativ gering
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Aus Industriebetrieben sind keine relevanten Emissionen zu verzeichnen.
Immissionen (vgl. Tab. 2)
Die für 2012 ermittelten Belastungen für Feinstaub (PM 10 ) waren sehr hoch, für Stick-
stoffdioxid (NO 2) hoch, für Ozon mittel und für Schwefeldioxid (SO 2) gering.
Tabelle 2 : Immissionen
PARAMETER
BELASTUNG 2012
Stickstoffdioxid (NO 2) - Konzentration
Schwefeldioxid (SO 2) - Konzentration
Ozon-Konzentration
Feinstaub (PM 10 ) - Konzentration
Belastung
sehr hoch
hoch
mittel
gering
Lärm
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des P langebiets der Verkehr auf der
Frankfurter Landstraße sowie der Flugverkehr zu nennen.
Im Lärmviewer Hessen (laerm.hessen.de) sind zu dem von der Frankfurter Land-
straße emittierten Verkehrslärm folgende Daten enthalten (vgl. Abb. 2)
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Abb. 2 : Straßenverkehrslärm im Tages- und Nachtzeitraum
Im Tageszeitraum liegt der Lärmpegel entlang der Fr ankfurter Landstraße bei > 60-
65 dB(A) und auf den angrenzenden Flächen bei > 55- 60 dB(A), im Nachtzeitraum
bei > 50-55 bzw. > 45-50 dB(A).
Der vom Betrieb des Flughafens Frankfurt / Rhein-Ma in verursachte Fluglärm lag in
2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A) und im Nachtzeitraum bei > 50-55 dB(A).
Auf der entlang der Frankfurter Landstraße verlaufe nden Trasse der Straßenbahn
werden im westlichen Teil des Plangebiets im Tagesz eitraum Lärmpegel von > 55-
60 dB(A) und im Nachtzeitraum > 45-50 dB(A)erreicht.
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Mensch
Das Plangebiet liegt in einer bioklimatischen Belas tungszone, die in den Sommermo-
naten durch hohe Wärmebelastung, häufig in Verbindu ng mit Schwüle, gekennzeich-
net ist. Im Herbst und Winter kann es bei austausch armen Wetterlagen sowie durch
den verstärkten Hausbrand zu einer erhöhten Luftver schmutzung kommen. Zu weite-
ren Emissionen kommt es durch den Kfz-Verkehr. Die lufthygienische Belastung
muss insgesamt als ‚sehr hoch’ eingestuft werden. D ie ermittelten Belastungen für
Feinstaub sind sehr hoch, für Stickstoffdioxid (NO
2) hoch, für Ozon mittel und für
Schwefeldioxid (SO 2) gering.
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des P langebiets der Verkehr auf der
Frankfurter Landstraße, auf der Straßenbahntrasse s owie der Flugverkehr zu ver-
zeichnen. Im Tageszeitraum liegt der Lärmpegel entl ang der Frankfurter Landstraße
bei > 60-65 dB(A) und auf den angrenzenden Flächen bei > 55-60 dB(A), im Nacht-
zeitraum bei > 50-55 bzw. > 45-50 dB(A). Der vom Betrieb des Flughafens Frankfurt /
Rhein-Main verursachte Fluglärm lag in 2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A)
und im Nachtzeitraum bei > 50-55 dB(A). Auf der ent lang der Frankfurter Landstraße
verlaufenden Trasse der Straßenbahn werden im westlichen Teil des Plangebiets im
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Tageszeitraum Lärmpegel von > 55-60 dB(A) und im Na chtzeitraum > 45-50 dB(A)
erreicht.
2.1.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Genauere Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind oh-
ne detaillierte Untersuchungen nicht möglich. In di esem Rahmen können daher nur
einige offensichtliche und / oder wahrscheinliche W echselwirkungen aufgeführt wer-
den.
Es ist davon auszugehen, dass die natürlichen Funktionen des Wasserhaushalts auf
den bisher unbefestigten Böden noch weitgehend intakt sind.
Auf den Klimahaushalt hat die nach Norden offene Ruthsenbachaue durch ihre Kalt-
/ Frischluftproduktion positive Auswirkungen.
Für die lokalen Lebensgemeinschaften erfüllt die überplante Fläche potenzielle
Funktionen als Offenland-Habitat im Auebereich.
Das Landschaftsbild wird im Bereich der Ruthsenbachaue im Plangebiet d urch die
intensiv genutzte Ackerfläche geprägt.
Die genannten positiven Wirkungen der überplanten F läche auf Wasser, Klima und
Landschaftsbild haben günstige Auswirkungen auf das Wohn- und Arbeitsumfeld des
Menschen . Negativ wirken sich auf Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen vor
allem die bioklimatischen und lufthygienischen Bela stungen aus dem Kfz-Verkehr
sowie die Lärmimmissionen aus.
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung der
Planung
Gegenstand der nachfolgenden Betrachtung sind die a bsehbaren Auswirkungen der
Planung auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes unt er Berücksichtigung des letzten
rechtmäßigen Zustandes. Dies bedeutet im vorliegend en Fall, dass der aktuelle Zu-
stand gemäß Biotoptypenkartierung 2014 der Eingriff sbewertung zugrunde gelegt
wird.
Der Vor- und Nacheingriffszustand kann wie folgt quantifiziert werden:
Biotop-/Nutzungstyp Zustand m 2 Planung m 2 Differenz
Acker, intensiv genutzt 5.262 0 -5.262
Ruderale Wiese 614 0 -614
Ruderale Wiese mit Rindenmulch 77 0 -77
Wiesenrain 98 0 -98
Schotterfläche 135 0 -135
Bebaute Flächen mit Dachbegrünung 0 2.000 2.000
Hof- und Zufahrtsflächen, versiegelt 0 2.709 2.709
Stellplatzflächen, wasserdurchlässig befestigt 0 413 413
Anpflanzflächen 0 994 994
versiegelte Verkehrsflächen 581 651 70
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Die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schu tzgüter des Naturhaushaltes
sind wie folgt zu beurteilen:
Schutzgut Boden
Die Böden des Plangebiets sind auf der landwirtscha ftlich intensiv genutzten Fläche
durch den Eintrag von Düngemitteln und Bioziden vor belastet. Auf den bisher unver-
bauten Oberflächen kann das anfallende Niederschlag swasser allerdings noch ent-
sprechend den natürlichen Untergrundverhältnissen v ersickern. Anders verhält es
sich bei den bereits versiegelten Flächen, die dem Naturhaushalt bereits dauerhaft
entzogen sind, und ihre natürlichen Funktionen daher nicht mehr erfüllen können.
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung werden dem Naturhaus-
halt ca. 4.779 m
2 Böden, die bisher vorwiegend landwirtschaftlich ge nutzt wurden,
dauerhaft entzogen. Darüber hinaus können zusätzlic h 278 m 2 bisher offene Boden-
oberflächen zusätzlich wassergebunden befestigt wer den. Dies bedeutet zum einen,
dass die vollständig versiegelten Böden bei Realisi erung der Planung nicht mehr für
den natürlichen Wasserhaushalt der Ruthsenbachaue zur Verfügung stehen. Darüber
hinaus werden dem Naturhaushalt auf ca. 5.057 m 2 in Anspruch genommener Fläche
für Bebauung, Versiegelung und Befestigung zukünfti g Flächen mit besonderem
Standortpotenzial für die Biotopentwicklung (Bachau enwald, Feuchtgrünland) entzo-
gen. Die bisherige Ackerfläche wird zudem nicht meh r für die Produktion von Nah-
rungsmitteln für den Menschen zur Verfügung stehen.
Zu Beeinträchtigungen des natürlich gewachsenen Bodens wird es zudem im Bereich
der ca. 2.000 m 2 Fläche kommen, auf denen zur Wahrung der Gründungs sicherheit
ein Bodenaustausch mit baugrundverbessernden Maßnahmen erfolgen muss.
Dieser Eingriff in das Bodenpotenzial könnte ledigl ich durch eine Bodenentsiegelung
an anderer Stelle adäquat kompensiert werden. Einen Beitrag zur Minimierung stellt
jedoch die geplante Begrünung der Dachflächen dar. Da die Eingriffsfläche mit einer
Größe von ca. 0,5 ha insgesamt nicht allzu großfläc hig ist, verbleibt bei Realisierung
der Planung kein erhebliches Kompensationsdefizit.
Schutzgut Wasser
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung werden dem Naturhaus-
halt ca. 2.779 m
2 bisher nur eingeschränkt versickerungsfähiger Böde n entzogen.
Dieser Eingriff kann durch die Festsetzungen zur Wa sserrückhaltung (Zisternen) und
Befestigung der Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen weitgehend minimiert
bzw. kompensiert werden.
Schutzgut Klima / Bioklima
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung wird es auf einer Fläche
von ca. 2.779 m
2 zu Änderungen der aktuellen Situation kommen, da d ie bisher land-
wirtschaftlich genutzten Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftproduktion zukünftig
nicht mehr wie bisher als klimatische Ausgleichsflä chen zur Verfügung stehen. Viel-
mehr ist davon auszugehen, dass es auf den versiege lten Flächen zu einer ver-
mehrten Aufheizung kommt, die wegen des relativ ger ingen Umfangs jedoch nicht
über den Änderungsbereich hinaus wirksam werden dür fte. Ein wesentlicher Beitrag
zur Minimierung des Eingriffs wird dabei durch die geplante Dachbegrünung geleistet,
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sodass bei Realisierung der Planung nur ein sehr ge ringes Kompensationsdefizit ver-
bleibt.
Schutzgut Arten und Biotope
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pfl anzengemeinschaften auf ca.
0,7 ha ein potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Ruthsenbachs entzogen,
der zukünftig nicht mehr für die Entwicklung stando rttypischer Lebensraumtypen wie
z.B. Bachauenwald oder Feuchtgrünland zur Verfügung stehen wird. Gleichzeitig
kann die überplante Fläche bei Realisierung der Pla nung nicht mehr in Austausch-
und Wechselbeziehung mit den Lebensgemeinschaften d es FFH-Gebiets
‚Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Gru nd und Silzwiesen‘ stehen.
Durch die geplanten Pflanzmaßnahmen im Westen, Nord en und Osten des
Plangebiets können diese Eingriffe nur in geringem Umfang kompensiert werden. Aus
diesem Grund werden zusätzlich im Umfeld des überpl anten Bereichs bisher intensiv
ackerbaulich genutzte Flächen als Extensivgrünland bzw. Feldgehölz entwickelt.
Durch diese Maßnahmen werden nach Realisierung der Planung auch der nach
BArtSchV ‚besonders geschützten‘ Blindschleiche geeignete Ersatz-Lebensräume zur
Verfügung stehen.
Die planungsrelevanten Ergebnisse der Artenschutzprüfung (Natur im Raum, Juli
2014) lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Für folgende Arten erfolgte eine spezifische Artens chutzprüfung mit dem Ergebnis,
dass auch ohne weitere Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1
BNatSchG eintritt:
Mäusebussard (Buteo buteo )
Mauersegler (Apus apus )
Rauchschwalbe (Hirundo rustica )
Stockente (Anas platyrhynchos )
Haussperling (Passer domesticus )
Weißstorch (Ciconia ciconia )
Saatkrähe (Corvus frugilegus )
Für folgende Arten erfolgte eine spezifische Artens chutzprüfung mit dem Ergebnis,
dass unter Beachtung von Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1
BNatSchG eintritt:
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus ) - M 01
Bluthänfling (Acanthis cannabina ) - M 02
Feldsperling (Passer montanus ) - M 02
Girlitz (Serinus serinus ) - M 02
Stieglitz (Carduelis carduelis ) - M 02
Bachstelze (Motacilla alba ) - M 03
Goldammer (Emberiza citrinella ) - M 03
Rotkehlchen (Erithacus rubecula ) - M 03
Zilpzalp (Phylloscopus collybita ) - M 03
Hausrotschwanz (Phoenicuros ochruros ) - M 03
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Festgesetzte Maßnahmen zum Artenschutz
M 01 Abschirmung von Störreizen – Zielart Teichrohrsänger
Um die Belastung des besetzten Reviers am Ruthsenba ch durch Störreize zu mini-
mieren, ist im Osten des Plangebiets ein vorwiegend aus Strauchgehölzen aufge-
bauter Gehölzriegel anzulegen, um eine wirksame Abs chirmung gegenüber Bewe-
gungsreizen zu schaffen. Da diese Funktion durch Ge hölzpflanzungen erst mittel- bis
langfristig erreichbar ist, muss diese Funktion kur zfristig durch einen 2,0 m hohen
blickdichten Zaun erreicht werden.
M 03 Beschränkung der Ausführungszeit – Zielgruppe Bodenbrütende Vogelar-
ten
Die Durchführung der Erdarbeiten und der Baustellen vorbereitung muss außerhalb
der Brutzeit – also zwischen 01. Oktober und 28. Fe bruar – erfolgen um Gelege von
Bodenbrütern zu schützen.
Maßnahmenalternative : Sollte aus zwingenden Gründen die zeitliche Befrist ung
nicht einzuhalten sein, ist zwingend eine Baufeldko ntrolle durchzuführen. Hierzu
muss das beanspruchte Gelände unmittelbar vor Einri chtung der Baustelle bzw. vor
Beginn der Erdarbeiten sorgfältig durch fachlich qu alifizierte Personen auf vorhan-
dene Bodennester abgesucht werden. Sofern ein Brutg eschäft bereits begonnen
wurde (was auch den beginnenden Nestbau mit einschl ießt), sind die Brut und das
Ausfliegen der Jungvögel abzuwarten. Erst danach da rf die Einrichtung der Baustelle
bzw. der Baubeginn erfolgen. Die UNB erhält in diesem Fall einen Ergebnisbericht.
Diese Maßnahmen sind verbindlich in den textlichen Festsetzungen des Bebauungs-
plans verankert. Die im Gutachten formulierte Maßna hme M 02 - Gehölzschutz –
Zielgruppe An Gehölze gebundene Vogelarten - für nordöstlich des Plangebiets
befindliche Gehölzbestände (u.a. vier Höhlenbäume) muss im Bebauungsplan nicht
berücksichtigt werden, da die Eingriffsfläche nicht direkt angrenzt.
Mit Ausnahme der besonders geschützten Blindschleic he ( Anguis fragilis ) waren im
Plangebiet trotz intensiver Nachsuche keine Reptili en nachzuweisen. Da die Belange
dieser Art im Rahmen einer angepassten Kompensation splanung als berücksichtigt
und erfüllt gelten, erfolgte für sie keine Wirkungsanalyse.
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftssch utzgebiet 'Darmstadt', aus dem
es auf Antrag beim RP Darmstadt entlassen werden so ll. Für diese notwendige Teil-
löschung wurde von der Genehmigungsbehörde bereits ein positiver Bescheid in
Aussicht gestellt.
Durch die geplante Umnutzung wird der bisher landwi rtschaftlich geprägte Planbe-
reich vollständig den Charakter einer durch Bebauun g und Versiegelung geprägten
Baufläche annehmen. Durch die Eingrünung der Fläche entlang der Frankfurter Stra-
ße mit einem 3 m breiten Gebüschstreifen und zur umgebenden freien Landschaft mit
5 m breiten Baumhecken kann dieser Eingriff in das Landschaftsbild nur teilweise
kompensiert werden.
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Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha große Erholungsfläche dauer-
haft entzogen.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet und sein Umfeld sind durch ihre Lage im Ballungsraum sowie in der
Nachbarschaft stark frequentierter Verkehrstrassen erheblichen bioklimatischen und
lufthygienischen Vorbelastungen sowie gesundheitlic hen Beeinträchtigungen durch
Lärmemissionen ausgesetzt.
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerweh r in Gegenlage zu einer beste-
henden Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewoh ner zu vermehrten Lärm- und
Schadgasemissionen durch den Betrieb der Einrichtun g kommen. Bei den Schallim-
missionen handelt es sich im Einzelnen um Lkw- und Pkw-Verkehr auf dem Betriebs-
gelände, zeitweisen Einsatz von Aggregaten / Geräte n, zeitweisen Betrieb von Lkw
mit erhöhter Drehzahl, Ausbildung von Personen im F reien und den Betrieb einer
Waschhalle. In dem in 2014 erstellten Schallgutacht en (Dr. Gruschka Ingenieurge-
sellschaft, Darmstadt) wird die Immissionssituation für den Planungsfall wie folgt
prognostiziert:
"Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der
Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arhei lgen im Zuge des Bebauungs-
planes Nr. A 44 'Freiwillige Feuerwehr Arheilgen' werden an der benachbarten Wohn-
bebauung die Anforderungen der TA Lärm (...) an den Schallimmissionsschutz ohne
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen sicher eingehalten. Entsprechend der Ausnah-
meregelung für Notsituationen (...) sind Geräusche, die bei Einsätzen entstehen, nicht
zu berücksichtigen, da die maßgeblichen Immissionsr ichtwerte überschritten werden
dürfen, soweit es u.a. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung erforderlich ist."
Verbleibende Beeinträchtigungen
Die Realisierung der Planung wird auf alle Schutzgü ter des Naturhaushaltes Auswir-
kungen haben, die nur teilweise innerhalb des Plang ebiets kompensiert werden kön-
nen. Hiervon besonders betroffen sind die Schutzgüt er Boden, Arten und Biotope so-
wie Landschaft und Erholung, für die aus diesem Gru nd in der Ruthsenbachaue
Kompensationsmaßnahmen erfolgen sollen.
2.3 Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführ ung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer wei tgehenden Beibehaltung des sta-
tus quo auszugehen. Dies bedeutet eine Erhaltung de r bisherigen landwirtschaftli-
chen Nutzflächen mit ihren nur eingeschränkt versic kerungsfähigen Böden sowie
weiteren Einträgen von Düngemitteln und Bioziden. D er Wasserhaushalt der Aue
würde zudem weiterhin unverändert bleiben. Auch hin sichtlich des Lokalklimas
könnte der Auebereich seine Ausgleichsfunktion durch Kaltluftproduktion beibehalten.
Für das Schutzgut Arten und Biotope würde die Beibehaltung des aktuellen Zu-
stands die Erhaltung eines Auenbereichs mit derzeit geringer, potenziell aber hoher
Bedeutung für die Lebensgemeinschaften bedeuten. In Hinblick auf die Schutzgüter
Landschaftsbild und Erholung würde ein Verzicht auf die Planung ein unveränder-
tes Landschaftsbild mit Eignung für die Erholung zu r Folge haben, und für die
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menschliche Gesundheit keine Erhöhung der derzeitigen Lärm- und Schadgas-
emissionen.
2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
Die durch Realisierung der Planung zu erwartenden B eeinträchtigungen des Natur-
haushalts sollen durch folgende Maßnahmen, die über entsprechende Festsetzungen
nach § 9 Abs. 1 BauGB bzw. durch Hinweise im Bebauungsplan verankert sind, mini-
miert bzw. kompensiert werden:
• Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem
Ruthsenbach,
• Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze,
• Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in
Zisternen,
• Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen,
• Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung,
• Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflä-
chen,
• Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen,
• Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträu-
cher,
• Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen
gem. § 44 (1) BNatSchG,
• Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue,
• Hinweis zum Schutz des Mutterbodens während der Ba uarbeiten gem.
DIN 18915 Blatt 3,
• Hinweis auf Solarenergienutzung,
• Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natri-
umdampf-Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und
Hofflächen.
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2.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
Eingriff
Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichs bilanz gemäß Kompensationsver-
ordnung (KV) stellt sich wie folgt dar:
Aktueller Zustand Nr. KV BWP Fläche m 2 BWP Zustand
Acker, intensiv genutzt 11.191 16 5.262 84.192
Ruderale Wiese 09.130 39 614 23.946
Ruderale Wiese mit Rindenmulch 09.130 25 77 1.925
Wiesenrain 09.150 45 98 4.410
Schotterfläche 10.530 6 135 810
versiegelte Flächen 10.510 3 581 1.743
Summe 6.767 117.026
Planungszustand Nr. KV BWP Fläche m 2 BWP Planung
Bebaute Flächen mit Dachbegrünung 10.720 19 2.000 38.000
Hof- und Zufahrtsflächen, versiegelt 10.510 3 2.709 8.127
Stellplatzflächen, wasserdurchl. befestigt 10.530 6 413 2.478
Anpflanzflächen 02.400 27 994 26.838
versiegelte Verkehrsflächen 10.510 3 651 1.953
Summe 6.767 77.396
Biotopwertpunktedefizit 39.630
Ausgleich
Bei Realisierung der Planung wird es zu einem Defizit von 39.630 Biotopwertpunk-
ten (BWP) kommen, das durch folgende Maßnahmen außerha lb des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplans in der Ruthsenbachaue aus geglichen werden soll (vgl.
dazu 'Kompensationskonzept zum Bebauungsplan A 44 ' Frankfurter Landstra-
ße/Feuerwehr Arheilgen', Natur im Raum, September 2015):
Nr. 1 Entwicklung eines Feldgehölzes
Im nordwestlichen Bereich des Flurstücks 480/2 (Flu r 2, Gemarkung Arheilgen) wird
ein 59 m langes und 8 m breites Feldgehölz mit eine r Gesamtfläche von 464 m
2 Flä-
che angelegt und dauerhaft erhalten.
Nr. 2 Entwicklung von frischen bis feuchten Glattha ferwiesen
Auf den nicht mit Gehölzen bepflanzten Teilen des F lurstücks 480/2 (Flur 2, Gemar-
kung Arheilgen) mit einer Größe von 1.492 m
2 sowie auf den östlich an den Plangel-
tungsbereich angrenzenden Teilen der Flurstücke 476 /2 (ca. 298 m 2), 477/2 (ca.
605 m2) und 478/2 (ca. 191 m 2) wird auf einer Breite von 12,5 m, einer Länge von
88 m und einer Gesamtfläche von 1.094 m 2 (Abb. 2) extensiv genutztes Grünland
entwickelt und dauerhaft erhalten. Da die ausgewähl ten Flächen teilweise in einem
festgestellten Überschwemmungsgebiet liegen, und di e bisher gemessenen Grund-
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UMWELTBERICHT SEITE 35
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wasserstände zwischen 0 bis 2 m liegen, ist das Ent wicklungsziel eine Glatthaferwie-
se frischer bis feuchter Standorte.
Nr. 3 Entwicklung eines Schilf-Röhrichts
Auf den östlichen Teilen der Flurstücke 476/2 (ca. 288 m
2), 477/2 (ca. 604 m 2) und
478/2 (ca. 200 m 2) wird auf einer Breite von 12,5 m, einer Länge von 88 m und einer
Gesamtfläche von 1.092 m 2 (Abb. 2) eine Schilfpflanzung angelegt und dauerha ft er-
halten. Auf der Fläche soll sich, analog zum östlic h des Ruthsenbachs gelegenen
verschilfenden Grünlandes, ein zusätzlicher Schilfb ereich als typischer Auen-
Lebensraum entwickeln. Da die ausgewählten Flächen teilweise in einem festgestell-
ten Überschwemmungsgebiet liegen und die bisher gemessenen Grundwasserstände
zwischen 0 und 2 m liegen, wird sich die Fläche vor aussichtlich zielgemäß entwi-
ckeln.
Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stellen sich wie folgt dar:
Planung Fläche
m²
BWP
vor
Wert vor BWP
nach
Wert
nach
Planung
1 Baumhecke 464 16 7.424 27 12.528 5.104
2 Grünland 2.586 16 41.376 21 54.306 12.930
3 Röhricht 1.092 16 17.472 53 57.876 40.404
4.142 Wert der Maßnahme gesamt 58.438
Die Bilanzierung dieser Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:
Wert der Maßnahme gesamt 58.438
abzügl. BWP-Defizit 39.630
erzielter Biotopwertpunkte-Überschuss 18.808
Durch die geplanten Maßnahmen wird damit insgesamt ein Biotopwertpunkte-Über-
schuss in Höhe von 18.808 BWP erzielt.
2.6 Mögliche Planungsalternativen
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für de n Feuerwehr-Neubau wurden
verschiedene Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung für die geplante Nutzung
untersucht. Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine gute Abfahrmöglichkeit zu
Einsatzorten, eine gute Erreichbarkeit auch durch den ÖPNV, ausreichend Fläche für
den Neubau, die Störwirkung auf die Nachbarschaft s owie die Verfügbarkeit des
Grundstücks.
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung
stehen, die diese Anforderungen erfüllen, wurden al s Resultat dieser Suche die
städtischen Flurstücke 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen
gegenüber der Endhaltestelle / Wendeschleife der St raßenbahnlinie am nördlichen
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UMWELTBERICHT SEITE 36
Planungsteam HRS September 2015
Ausgang des Stadtteils Arheilgen als der Standort e rmittelt, der sich unter Abwägung
aller Vorgaben gut für den geplanten Zweck eignet.
Seitens der oberen Naturschutzbehörde wurde eine En tlassung aus dem Land-
schaftsschutzgebiet unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass durch eine kompri-
mierte Bauweise die Flächeninanspruchnahme möglichs t gering gehalten wird und
somit auch ein größtmöglicher Abstand (mindestens c a. 40 m) zum Ruthsenbach
eingehalten wird.
3.0 Beschreibung der Methoden und Rahmenbedingungen bei der Erstellung des
Umweltberichtes
Der vorliegende Bericht wurde gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB
erstellt. Als wesentliche Datengrundlagen wurden de r Landschaftsplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Umweltatlas des H essischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie sowie weitere online-Daten ausgewertet.
4.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwa chung der erheblichen
Auswirkungen
Durch die Realisierung der Planung wird es zu Eingr iffen in die Schutzgüter des Na-
turhaushaltes kommen. Über die Festsetzungen des Be bauungsplanes sollen die zu
erwartenden Beeinträchtigungen zwar soweit wie möglich minimiert bzw. kompensiert
werden. Dennoch wird nach Umsetzung der Planung ein Kompensationsdefizit für ei-
nige Schutzgüter verbleiben, das durch geeignete Ma ßnahmen in der Aue des Ru-
thsenbaches ausgeglichen wird. Eine Überwachung der zu erwartenden Auswirkun-
gen ist nicht erforderlich, da diese insgesamt nicht als erheblich eingestuft werden.
5.0 Zusammenfassung
Planungsanlass und -ziel
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, im Bereich des Plangebiets Baurecht
für den dringend benötigten Neubau eines Feuerwehrg ebäudes der FFW Arheilgen
zu schaffen. Da die Grundstücke im Außenbereich lie gen, und derzeit kein Baurecht
besteht, ist ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht durchzuführen.
Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung auf den Flur-
stücken Nr. 276/2, 277/2 und 278/2 bestimmt. Im Frü hjahr 2014 wurde dort Raps an-
gebaut. Im westlichen Drittel des Grundstücks Nr. 2 76/2 befindet sich zudem eine ru-
derale Wiese.
Schutzgut Boden
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs aus
Lehm, Sand und Kies, aus denen sich unter Grundwass ereinfluss Gleye, Nassgleye
und Auenanmoorgleye gebildet haben. Bei den Bodenun tersuchungen wurden eine
0,6 m mächtige Auffüllungsschicht mit Fremdbestandt eilen, darunter schwach schluf-
fige bis schluffige Feinsande / Sande mit lokalen S chluff- /Linsen /-lagen mit Grund-
wassereinfluss erbohrt. Die Böden sind durch ein ge ringes bis mittleres Er-
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UMWELTBERICHT SEITE 37
Planungsteam HRS September 2015
tragspotenzial, ein sehr geringes Filtervermögen un d ein geringes Nitratrückhalte-
vermögen gekennzeichnet. Die Erosionsgefährdung wir d als mittel bis schwach ein-
gestuft. Die Gesamtbewertung für die Bodenfunktione n liegt im Westen bei Stufe 3
(mittel) und im Osten bei Stufe 2 (gering). Versieg elte und damit funktionslose Böden
sind im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden.
Schutzgut Wasser
Die überplante Fläche liegt in der Aue des naturfer n überprägten Ruthsenbachs, des-
sen 40 m östlich das Plangebiets liegt. Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind
von der Planung nicht betroffen. Nordöstlich des Pl angebiets wurde ein Über-
schwemmungsgebiet festgestellt, durch das es bei se lteneren Ereignissen zu einer
Überflutung auch des Plangeltungsbereichs kommen ka nn. Entsprechende vorsor-
gende Maßnahmen sind bei der Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichti-
gen. Die Hydrogeologie wird von einem Porengrundwas serleiter bestimmt, die Ergie-
bigkeit des Grundwassers ist sehr hoch, die Verschm utzungsempfindlichkeit groß bis
mittel. Das als hart eingestufte Grundwasser zeigt für die flächige Nitratverteilung
mittlere und für die flächige Sulfatverteilung relativ hohe Werte. In verschiedenen Jah-
ren wurden Grundwasserflurabstände zwischen < 0 und 2 m gemessen. Gemäß
Grundwasserbewirtschaftungsplan muss mit großflächi gen Aufspiegelungen des
Grundwassers gerechnet werden. Die Fläche ist daher als überschwemmungsge-
fährdet einzustufen. Eine oberflächennahe Versickerung von Niederschlagswasser ist
nicht möglich. Vielmehr wird bei den bereichsweise gering durchlässigen Böden (K f <
10 -4 m/s) mit Stau- und Schichtwasser bis zur Geländeoberfläche zu rechnen sein.
Schutzgut Klima und Bioklima
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen,
trockenen Rheinebene und dem kühleren, niederschlag sreicheren Odenwald. Allge-
mein ist diese Klimazone gekennzeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit
geringem Niederschlag. In Darmstadt herrschen Winde aus westlichen Richtungen
(SW, W) vor. Im Norden von Darmstadt tritt im Vergl eich zum östlichen Teil ein
Starkwindband in abgeschwächter Form auf; der Ortsk ern von Arheilgen wird von
dieser östlichen Strömung noch erreicht. Der Raum D armstadt zählt zur bioklimati-
schen Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbe-
günstigt mit hoher Wärmebelastung, häufig in Verbin dung mit Schwüle. Im Herbst
und Winter besteht bei Inversionswetterlagen die Gefahr von erhöhter Luftverschmut-
zung. Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine Fläche mit mittlerer Bedeu-
tung für die Kaltluftproduktion. In der Klimabewert ungskarte Hessen wird der Schutz-
wert des Klimas im Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft.
Schutzgut Arten und Biotope
Bei dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plangebiet handelt es sich um eine
wertvolle Biotopentwicklungsfläche, auf der sich an Lebensräumen potenziell ein
Bach- bzw. Bachuferwald und / oder offene Lebensräu me wie Feuchtgrünland, Seg-
genriede oder Schilfflächen ausbilden könnten. Die aktuelle Vegetation und Flora wird
durch allgemein häufige und verbreitete Arten der Kulturlandschaft geprägt, die keiner
besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen. Unter d en EU-weit geschützten Vögeln
wurden 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand in Hessen nach-
gewiesen, die übrigen Arten weisen noch einen günstigen Erhaltungszustand auf. Die
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UMWELTBERICHT SEITE 38
Planungsteam HRS September 2015
für offene Landschaften typischen Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze konnten
nicht beobachtet werden. Mit der Blindschleiche wur de nur eine Reptilienart nachge-
wiesen, Zauneidechse und Schlingnatter fehlen dageg en. - Für das FFH-Gebiet ‚Kra-
nichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund u nd Silzwiesen‘ ist davon aus-
zugehen, dass über die nördlich angrenzende Silzbac haue relevante Austausch- und
Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche bestehen.
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung
Die überplante Fläche ist Teil einer städtischen Grünverbindung. Das Landschaftsbild
wird in diesem Teil der Ruthsenbachaue vorwiegend v on der strukturlosen Ackerflä-
che geprägt. Bedingt durch seine Nähe zur Ortslage von Arheilgen sowie durch seine
Lage in der Aue des Ruthsenbaches kommt dem Plangeb iet potenziell eine Bedeu-
tung für die ortsnahe Erholung zu. Diese Funktion w ird durch die benachbarte Frank-
furter Landstraße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt.
Die überplante Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet ‚Stadt Darmstadt‘.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet liegt in einer bioklimatischen Belas tungszone, die in den Sommermo-
naten durch hohe Wärmebelastung, häufig in Verbindu ng mit Schwüle, gekennzeich-
net ist. Im Herbst und Winter kann es bei austausch armen Wetterlagen sowie durch
den verstärkten Hausbrand zu einer erhöhten Luftver schmutzung kommen. Zu weite-
ren Emissionen kommt es durch den Kfz-Verkehr. Die lufthygienische Belastung
muss insgesamt als ‚sehr hoch’ eingestuft werden. D ie ermittelten Belastungen für
Feinstaub sind sehr hoch, für Stickstoffdioxid (NO 2) hoch, für Ozon mittel und für
Schwefeldioxid (SO 2) gering.
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des P langebiets der Verkehr auf der
Frankfurter Landstraße, auf der Stadtbahntrasse sow ie der Flugverkehr zu verzeich-
nen. Im Tageszeitraum liegt der Lärmpegel entlang d er Frankfurter Landstraße bei
> 60-65 dB(A) und auf den angrenzenden Flächen bei > 55-60 dB(A), im Nachtzeit-
raum bei > 50-55 bzw. > 45-50 dB(A). Der vom Betrie b des Flughafens Frankfurt /
Rhein-Main verursachte Fluglärm lag in 2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A)
und im Nachtzeitraum bei > 50-55 dB(A). Auf der ent lang der Frankfurter Landstraße
verlaufenden Trasse der Straßenbahn werden im westlichen Teil des Plangebiets im
Tageszeitraum Lärmpegel von > 55-60 dB(A) und im Na chtzeitraum > 45-50 dB(A)
erreicht.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Schutzgut Boden
Die Böden des Plangebiets sind auf der landwirtscha ftlich intensiv genutzten Fläche
durch den Eintrag von Düngemitteln und Bioziden vor belastet. Auf den bisher unver-
bauten Oberflächen kann das anfallende Niederschlagswasser allerdings noch unein-
geschränkt versickern. Anders verhält es sich bei d en bereits versiegelten Flächen,
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UMWELTBERICHT SEITE 39
Planungsteam HRS September 2015
die dem Naturhaushalt bereits dauerhaft entzogen si nd, und ihre natürlichen Funktio-
nen daher nicht mehr erfüllen können.
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung werden dem Naturhaushalt ca.
4.779 m
2 Böden, die bisher vorwiegend landwirtschaftlich ge nutzt wurden, dauerhaft
entzogen. Darüber hinaus können 278 m 2 bisher offene Bodenoberflächen zusätzlich
wassergebunden befestigt werden. Dies bedeutet zum einen, dass die vollständig
versiegelten Böden bei Realisierung der Planung nicht mehr für den natürlichen Was-
serhaushalt der Ruthsenbachaue zur Verfügung stehen . Darüber werden dem Natur-
haushalt auf ca. 5.057 m 2 in Anspruch genommener Fläche für Bebauung, Versie -
gelung und Befestigung zukünftig Flächen mit besond erem Standortpotenzial für die
Biotopentwicklung (Bachauenwald, Feuchtgrünland) en tzogen. Die bisherige Acker-
fläche wird zudem nicht mehr für die Produktion von Nahrungsmitteln für den Men-
schen zur Verfügung stehen.
Zu Beeinträchtigungen des natürlich gewachsenen Bodens wird es zudem im Bereich
der ca. 2.000 m
2 Fläche kommen, auf denen zur Wahrung der Gründungs sicherheit
ein Bodenaustausch mit baugrundverbessernden Maßnahmen erfolgen muss.
Dieser Eingriff in das Bodenpotenzial könnte ledigl ich durch eine Bodenentsiegelung
an anderer Stelle adäquat kompensiert werden. Einen Beitrag zur Minimierung stellt
jedoch die geplante Begrünung der Dachflächen dar. Da die Eingriffsfläche mit einer
Größe von ca. 0,5 ha insgesamt nicht allzu großfläc hig ist, verbleibt bei Realisierung
der Planung kein erhebliches Kompensationsdefizit.
Schutzgut Wasser
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung werden dem Naturhaushalt ca.
2.779 m
2 bisher nur eingeschränkt versickerungsfähiger Böden entzogen. Dieser Ein-
griff kann durch die Festsetzungen zur Wasserrückha ltung (Zisternen) und Befesti-
gung der Stellplätze mit wasserdurchlässigen Beläge n weitgehend minimiert bzw.
kompensiert werden.
Schutzgut Klima / Bioklima
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung wird e s auf einer Fläche von ca.
2.779 m
2 zu Änderungen der aktuellen Situation kommen, da d ie bisher landwirt-
schaftlich genutzten Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftproduktion zukünftig nicht
mehr wie bisher als klimatische Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Vielmehr ist
davon auszugehen, dass es auf den versiegelten Fläc hen zu einer vermehrten Auf-
heizung kommt, die wegen des relativ geringen Umfangs jedoch nicht über den Ände-
rungsbereich hinaus wirksam werden dürfte. Ein wese ntlicher Beitrag zur Minimie-
rung des Eingriffs wird dabei durch die geplante Dachbegrünung geleistet, sodass bei
Realisierung der Planung nur ein sehr geringes Kompensationsdefizit verbleibt.
Schutzgut Arten und Biotope
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pfl anzengemeinschaften auf ca.
0,7 ha ein potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Ruthsenbachs entzogen,
der zukünftig nicht mehr für die Entwicklung stando rttypischer Lebensraumtypen wie
z.B. Bachauenwald oder Feuchtgrünland zur Verfügung stehen wird. Gleichzeitig
kann die überplante Fläche bei Realisierung der Pla nung nicht mehr in Austausch-
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UMWELTBERICHT SEITE 40
Planungsteam HRS September 2015
und Wechselbeziehung mit den Lebensgemeinschaften d es FFH-Gebiets ‚Kranich-
steiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und S ilzwiesen‘ stehen. Durch die
geplanten Pflanzmaßnahmen im Westen, Norden und Osten des Plangebiets können
diese Eingriffe nur in geringem Umfang kompensiert werden. Aus diesem Grund
werden zusätzlich im Umfeld des überplanten Bereich s bisher intensiv ackerbaulich
genutzte Flächen als Extensivgrünland bzw. Feldgehölz entwickelt. Durch diese Maß-
nahmen werden nach Realisierung der Planung auch de r nach BArtSchV ‚besonders
geschützten‘ Blindschleiche geeignete Ersatz-Lebensräume zur Verfügung stehen.
Für 7 Vogelarten erfolgte eine spezifische Artensch utzprüfung mit dem Ergebnis,
dass auch ohne weitere Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1
BNatSchG eintritt. Für 10 Vogelarten erfolgte eine spezifische Artenschutzprüfung mit
dem Ergebnis, dass unter Beachtung von Maßnahmen kein Verbotsbestand gem.
§ 44 Abs. 1 BNatSchG eintritt. Mit Ausnahme der bes onders geschützten Blindschlei-
che ( Anguis fragilis ) waren im Plangebiet trotz intensiver Nachsuche ke ine Reptilien
nachzuweisen. Da die Belange dieser Art im Rahmen e iner angepassten Kompensa-
tionsplanung als berücksichtigt und erfüllt gelten, erfolgte für sie keine Wirkungsana-
lyse.
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftssch utzgebiet 'Stadt Darmstadt', aus
dem es auf Antrag beim RP Darmstadt entlassen werde n soll. Für diese notwendige
Teillöschung wurde von der Genehmigungsbehörde bere its ein positiver Bescheid in
Aussicht gestellt.
Durch die geplante Umnutzung wird der bisher landwi rtschaftlich geprägte Planbe-
reich vollständig den Charakter einer durch Bebauun g und Versiegelung geprägten
Baufläche annehmen. Durch die Eingrünung der Fläche entlang der Frankfurter Stra-
ße mit einem 3 m breiten Gebüschstreifen und zur umgebenden freien Landschaft mit
5 m breiten Baumhecken kann dieser Eingriff in das Landschaftsbild nur teilweise
kompensiert werden.
Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha große Erholungsfläche dauer-
haft entzogen.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet und sein Umfeld sind durch ihre Lage im Ballungsraum sowie in der
Nachbarschaft stark frequentierter Verkehrstrassen erheblichen bioklimatischen und
lufthygienischen Vorbelastungen sowie gesundheitlic hen Beeinträchtigungen durch
Lärmemissionen ausgesetzt.
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerweh r in Gegenlage zu einer beste-
henden Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewoh ner zu vermehrten Lärm- und
Schadgasemissionen durch den Betrieb der Einrichtun g kommen. Bei den Schallim-
missionen handelt es sich im Einzelnen um Lkw- und Pkw-Verkehr auf dem Betriebs-
gelände, zeitweisen Einsatz von Aggregaten / Geräte n, zeitweisen Betrieb von Lkw
mit erhöhter Drehzahl, Ausbildung von Personen im F reien und den Betrieb einer
Waschhalle. In dem in 2014 erstellten Schallgutacht en (Dr. Gruschka Ingenieurge-
sellschaft, Darmstadt) wird die Immissionssituation für den Planungsfall wie folgt
prognostiziert:
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UMWELTBERICHT SEITE 41
Planungsteam HRS September 2015
"Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der
Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arhei lgen im Zuge des Bebauungs-
planes Nr. A 44 'Freiwillige Feuerwehr Arheilgen' werden an der benachbarten Wohn-
bebauung die Anforderungen der TA Lärm (...) an den Schallimmissionsschutz ohne
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen sicher eingehalten. Entsprechend der Ausnah-
meregelung für Notsituationen (...) sind Geräusche, die bei Einsätzen entstehen, nicht
zu berücksichtigen, da die maßgeblichen Immissionsr ichtwerte überschritten werden
dürfen, soweit es u.a. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung erforderlich ist."
Verbleibende Beeinträchtigungen
Die Realisierung der Planung wird auf alle Schutzgü ter des Naturhaushaltes Auswir-
kungen haben, die nur teilweise innerhalb des Plang ebiets kompensiert werden kön-
nen. Hiervon besonders betroffen sind die Schutzgüt er Boden, Arten und Biotope so-
wie Landschaft und Erholung, für die aus diesem Gru nd in der Ruthsenbachaue
Kompensationsmaßnahmen erfolgen sollen.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
Die durch Realisierung der Planung zu erwartenden B eeinträchtigungen des Natur-
haushalts sollen durch folgende Maßnahmen, die über entsprechende Festsetzungen
nach § 9 Abs. 1 BauGB bzw. durch Hinweise im Bebauungsplan verankert sind, mini-
miert bzw. kompensiert werden:
• Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem Ru-
thsenbach,
• Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze,
• Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in
Zisternen,
• Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen,
• Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung,
• Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflä-
chen,
• Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen,
• Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträu-
cher,
• Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen
gem. § 44 (1) BNatSchG,
• Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue,
• Hinweis zum Schutz des Mutterbodens während der Ba uarbeiten gem.
DIN 18915 Blatt 3,
• Hinweis auf Solarenergienutzung,
• Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natri-
umdampf-Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und
Hofflächen.
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 42
Planungsteam HRS September 2015
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen
Durch die Realisierung der Planung wird es zu Eingr iffen in die Schutzgüter des Na-
turhaushaltes kommen. Über die Festsetzungen des Be bauungsplanes sollen die zu
erwartenden Beeinträchtigungen zwar soweit wie möglich minimiert bzw. kompensiert
werden. Dennoch wird nach Umsetzung der Planung ein Kompensationsdefizit für ei-
nige Schutzgüter verbleiben, das durch geeignete Maßnahmen in der Aue des
Ruthsenbaches ausgeglichen wird. Eine Überwachung d er zu erwartenden Auswir-
kungen ist nicht erforderlich, da diese insgesamt n icht als erheblich eingestuft wer-
den.
6.0 Quellennachweis
Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH (2014): Schallimmissionsprognose Be-
bauungsplan Nr. A 44 'Freiwillige Feuerwehr Arheilg en', Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Bericht Nr. 14-2508.
Geotechnik Gündling GmbH (2014): Bauvorhaben Neubau Freiwillige Feuerwehr,
Frankfurter Landstraße, Darmstadt-Arheilgen. Orientierendes Baugrundgutachten.
Geotechnik Gündling GmbH (2015): Bauvorhaben Neubau Freiwillige Feuerwehr,
Frankfurter Landstraße, Darmstadt-Arheilgen. Zusamm enfassung Grundwasser-
standsmessungen.
Klausing, O. (1967): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 151 Darmstadt, Geo-
graphische Landesaufnahme 1:200.000, Institut für Landeskunde, Bad Godesberg.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwir tschaft und Verbraucher-
schutz (Hrsg.) (Februar 2011): Bodenschutz in der Bauleitp lanung. Arbeitshilfe zur
Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abw ägung und der Umweltprü-
fung nach BauGB in Hessen.
Natur im Raum (Juli 2014): Artenschutzprüfung Fauna gemäß § 44(1 ) BNatSchG
zum Bebauungsplan 'Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen' der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt.
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächen- und Umwe ltamt (2004): Land-
schaftsplan Darmstadt.
Online-Daten
atlas.umwelt.hessen.de
bodenviewer.hessen.de
emissionskataster.hlug.de
geoportal.hessen.de
geotope.hessen.de
gruschu.hessen.de/viewer.htm
laerm.hessen.de
BEBAUUNGSPLAN A 44 – FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –
UMWELTBERICHT SEITE 43
Planungsteam HRS September 2015
Anhang
Tabellarische Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten
Erhaltungszustand ‚günstig‘ (grün)
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Vorkommen
Amsel Turdus merula Brutvogel
Bachstelze Motacilla alba Brutvogel
Blaumeise Parus caeruleus Brutvogel
Buchfink Fringilla coelebs Brutvogel
Buntspecht Dendrocopus major Nahrungsgast
Dorngrasmücke Sylvia communis Randsiedler
Eichelhäher Garrulus glandarius Brutvogel
Elster Pica pica Brutvogel
Gartengrasmücke Sylvia borin Brutvogel
Goldammer Emberiza citrinella Brutvogel
Grünfink Carduelis chloris Brutvogel
Grünspecht Picus viridis Nahrungsgast
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Randsiedler
Heckenbraunelle Prunella modularis Brutvogel
Kleiber Sitta europaea Brutvogel
Kohlmeise Parus major Brutvogel
Mäusebussard Buteo buteo Brutvogel
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Brutvogel
Rabenkrähe Corvus corone Brutvogel
Ringeltaube Columba palumbus Brutvogel
Rotkehlchen Erithacus rubecula Brutvogel
Singdrossel Turdus philomelos Durchzieher
Star Sturnus vulgaris Brutvogel
Turmfalke Falco tinnunculus Nahrungsgast
Zaunkönig Troglodyt. troglodytes Brutvogel
Zilpzalp Phylloscopus collybita Brutvogel
Erhaltungszustand ungünstig-unzureichendem (gelb)
Feldlerche Alauda arvensis Randsiedler
Haussperling Passer domesticus Randsiedler, Nahrungsgast
Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes Wintergast, Nahrungsgast
Mauersegler Apus apus Nahrungsgast
Wacholderdrossel Turdus pilaris Wintergast, Durchzieher
Kompensationskonzept
zum Bebauungsplan A 44 -Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen -
September 2015
Auftraggeber : Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bearbeitung
Anhang zum Umweltbericht
BEBAUUNGSPLAN A 44 'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '
KOMPENSATIONSKONZEPT SEITE 2
N ATUR IM RAUM Büro für Naturschutz und Landschaftsökologie Septem ber 2015
1.0 Veranlassung für die Erstellung des Kompensatio nskonzeptes
Bei Realisierung des Bebauungsplans A 44 'Feuerwehr Arheilgen' der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ein Kompensations defizit von 39.630
Biotopwertpunkten, das teilweise angrenzend an den Plangeltungsbereich in der
Ruthsenbachaue ausgeglichen werden soll, entstehen. Da diese Flächen nicht Teil
des Geltungsbereichs werden sollen, wurde das hier vorliegende
Kompensationskonzept erstellt, das zusammen mit dem Bebauungsplan von der
Stadt beschlossen werden soll.
2.0 Geplante Maßnahmen (vgl. Karte 1)
2.1 Entwicklung eines Feldgehölzes (Nr. 1)
Im nordwestlichen Bereich des Flurstücks 480/2 (Flu r 2, Gemarkung Arheilgen,
Abb. 1) wird ein 59 m langes und 8 m breites Feldge hölz mit einer Gesamtfläche von
464 m2 Fläche angelegt und dauerhaft erhalten.
Abb. 1 : Nr. 1 Feldgehölz, Nr. 2 Feuchtgrünland
Herstellung
Für die Pflanzung ist eine Auswahl an folgenden hei mischen Bäumen (für den
Kernbereich) und Sträuchern (für den Randbereich) z u verwenden. Von den
aufgeführten Baumarten sind maximal drei bis vier verschiedene Arten anzupflanzen:
Bäume
Feld-Ahorn Acer campestre
Vogel-Kirsche Prunus avium
Schwarz-Erle Alnus glutinosa
Holz-Apfel Malus sylvestris
Holz-Birne Pyrus pyraster
Elsbeere Sorbus torminalis
Eberesche Sorbus aucuparia
BEBAUUNGSPLAN A 44 'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '
KOMPENSATIONSKONZEPT SEITE 3
N ATUR IM RAUM Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz Septe mber 2015
Sträucher
Hasel Corylus avellana
Hartriegel Cornus sanguinea
Weißdorn Crataegus monogyna
Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus
Faulbaum Frangula alnus
Purpur-Weide Salix purpurea
Unterhaltung
Das Anwachsen der Gehölze ist in den ersten 5 Jahre n durch Mulchmahd im Herbst
sowie bei anhaltender Trockenheit durch Bewässerung sicherzustellen.
Pflege und Entwicklung
Nach 5 Jahren wird die Fläche der Eigenentwicklung überlassen.
2.2 Entwicklung von frischen bis feuchten Glatthafe rwiesen (Nr. 2)
Auf den nicht mit Gehölzen bepflanzten Teilen des F lurstücks 480/2 (Flur 2, Gemar-
kung Arheilgen, Abb. 1) mit einer Größe von 1.492 m
2 sowie auf den östlich an den
Plangeltungsbereich angrenzenden Teilen der Flurstü cke 476/2 (ca. 298 m 2), 477/2
(ca. 605 m2) und 478/2 (ca. 191 m2) wird auf einer Breite von 12,5 m, einer Länge von
88 m und einer Gesamtfläche von 1.094 m 2 (Abb. 2) extensiv genutztes Grünland
entwickelt und dauerhaft erhalten. Da die ausgewähl ten Flächen teilweise in einem
festgestellten Überschwemmungsgebiet liegen, und di e bisher gemessenen Grund-
wasserstände zwischen 0 bis 2 m liegen, ist das Ent wicklungsziel eine Glatthafer-
wiese frischer bis feuchter Standorte.
Abb. 2: Nr. 2 Grünland frischer bis feuchter Standorte
Nr. 3 Schilfröhricht
BEBAUUNGSPLAN A 44 'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '
KOMPENSATIONSKONZEPT SEITE 4
N ATUR IM RAUM Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz Septe mber 2015
Herstellung
Nach Aufgabe der ackerbaulichen Nutzung und entspre chender Vorbereitung des
Bodens sind je m
2 Fläche 2 g der Saatmischung Nr. 6 (Feuchtwiese) de r Fa. Rieger-
Hofmann GmbH oder einer anderen, qualitativ gleichw ertigen Saatgutmischung aus
autochthonem Samenmaterial aufzubringen.
Unterhaltung
Um einen Entzug überschüssiger Nährstoffe zu erreic hen, wird die Fläche in den
ersten 5 Jahren dreimal jährlich gemäht (Mitte Mai, Ende Juni, Mitte September), das
Mahdgut ist zu entfernen.
Pflege und Entwicklung
Nach erfolgter Aushagerung wird die Wiese, abhängig von den Witterungsbedingun-
gen, zweimal jährlich, jedoch nicht vor Anfang Juni bzw. Oktober gemäht. Der Einsatz
von Düngemitteln und Bioziden ist nicht zulässig.
2.3 Entwicklung eines Schilf-Röhrichts (Nr. 3)
Gemäß Darstellung in Karte 1 wird auf den östlichen Teilen der Flurstücke 476/2 (ca.
288 m
2), 477/2 (ca. 604 m2) und 478/2 (ca. 200 m2) auf einer Breite von 12,5 m, einer
Länge von 88 m und einer Gesamtfläche von 1.092 m 2 (Abb. 2) eine Schilfpflanzung
angelegt und dauerhaft erhalten. Auf der Fläche sol l sich, analog zum östlich des
Ruthsenbachs gelegenen verschilfenden Grünlandes, e in zusätzlicher Schilfbereich
als typischer Auen-Lebensraum entwickeln. Da die ausgewählten Flächen teilweise in
einem festgestellten Überschwemmungsgebiet liegen, und die bisher gemessenen
Grundwasserstände zwischen 0 bis 2 m liegen, wird s ich die Fläche voraussichtlich
zielgemäß entwickeln.
Herstellung
Zur Vorbereitung der Maßnahme wird auf der Fläche i n nord-südlicher Richtung eine
ca. 30 bis 50 cm tiefe flach auslaufende Mulde ange legt und locker mit Schilf-
rhizomen ( Phragmites australis ) bepflanzt. Um das Aufkommen invasiver Störarten
zu verhindern, werden zusätzlich je m
2 2 g der 'Ufermischung' (Fa. Rieger-Hofmann)
oder einer anderen, qualitativ gleichwertigen Saatg utmischung aus autochthonem
Material aufgebracht. Die Maßnahme erfolgt im Herbst.
Pflege und Entwicklung
Um das Aufkommen von Gehölzen zu verhindern, ist je weils ein Drittel der Fläche
alle 3 bis 5 Jahre in den Monaten Oktober / November zu mähen. Das Mahdgut ist zu
entfernen. Der Einsatz von Düngemitteln und Bioziden ist nicht zulässig.
BEBAUUNGSPLAN A 44 'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '
KOMPENSATIONSKONZEPT SEITE 5
N ATUR IM RAUM Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz Septe mber 2015
3.0 Bilanzierung der Maßnahmen gemäß KV Hessen
Gemäß Kompensationsverordnung Hessen (KV) kann die geplante Maßnahme wie
folgt bilanziert werden (vgl. auch Tabelle gem. KV im Anhang):
Erläuterung der Biotopwertpunkte (BWP)
Zustand aktuell
Alle Flächen wurden bei Planungsbeginn (letzter rec htmäßiger Zustand) intensiv
ackerbaulich genutzt: Nr. 11.191, 16 BWP.
Zustand Planung
Baumhecke : Hecken-/Gebüschpflanzung heimisch, Nr. 02.400, 27 BWP
Grünland : natürliche Grünlandeinsaat, Nr. 06.930, 21 BWP
Röhricht : Schilf-Röhricht, Nr. 05.410, 53 BWP
BEBAUUNGSPLAN A 44 'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '
KOMPENSATIONSKONZEPT SEITE 6
N ATUR IM RAUM Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz Septe mber 2015
Anhang
Tabelle : Eingriffs- und Ausgleichsbilanz gemäß KV Hessen
Karte 1: Entwicklungsziele, Maßstab 1:1.000
Blatt Nr. 1
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV) 08.09.2015
Bebauungsplan A 44 'Feuerwehr Arheilgen', Stadt Darmstadt, Kompensationsmaßnahmen Ruthsenbachaue
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Fläche je Nutzungsty p in qm Biotopwert Differenz
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Eigene Blätter für : Übertrag
1. Bestand Zusatzbewertung, von Blatt:
2. Zustand nach Ausgleich getrennte Ersatzmaßnahmen
F 11.191 16 4.142 0 66.272 0 -66.272
L 2.400 27 0 464 0 12.528 12.528
Ä 6.930 21 0 2.586 0 54.306 54.306
C 5.410 53 0 1.092 0 57.876 57.876
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 4.142 4.142 66.272 124.710 58.438
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Anrechenbare Ersatzmaßnahme (Siehe Blatt Nr ___________ )
Summ
e
58.438
Auf dem letzten Blatt: x Kostenindex 0,35 EUR
Umrechnung in EURO
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Summe EURO
EURO Abgabe
Acker, intensiv genutzt
Hecken-/ Gebüschpflanzung heimisch
naturnahe Grünlandeinsaat (Frisch-/Feuchtwiese)
Schilf-Röhricht
BEBAUUNGSPLAN A 44 ‘FEUERWEHR ARHEILGEN’
KOMPENSATIONSKONZEPT ZUM
ZEICHENERKLÄRUNG
1 Feldgehölz
3 Schilf-Röhricht
2 Frisch-/Feuchtwiese
Auftraggeber:
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
September 2015 M 1:1.000
Karte 1 Entwicklungsziele
BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZ
Dr. Ulrike Licht Ober-Ramstädter-Str. 98N 64367 Mühltal 06151-9186442 NiRaum@web.de
NATU R IM R AU M
1
2
3
480
2
478
2
477
2
476
2
2
anlage 4
20602 Zeichen
VERFAHREN nach 88 2 ff BauGB: ola & Die Pflanzgebotsfläche 'A' entlang der Frankfurter Straße darf durch eine Bedarfszu-/ . Erdbebenzone gem. DIN 4149:2005-04 Ei Tan fi: ii REN . . . —SS (& I (To “ NORD „abfahrt sowie für die Ausfahrt des Alarmzugs auf einer Breite von insgesamt max. 20 m Gemäß dem Nationalen Anhang DIN EN 1998-1/NA (Januar 2011) des Eurocode 8 (DIN EN fi P unterbrochen werden. Die Ausfahrten sind dabei so anzuordnen, dass die Bäume 1998-1: 2010-12) liegt das Untersuchungsgebiet in der Erdbebenzone 1,nwcherderBe- 1... Aufstellungsbeschlus | In Wi a: ze = entlang der Frankfurter Landstraße erhalten bleiben. messungswert der Bodenbeschleunigung zu ag = 0,4 m/s? anzuwenden ist. Als Kombination Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013. IC) H 'H 3 der Baugrund- und Untergrundklasse ist von C-S auszugehen. n ! i () 'H ! Eine Reduzierung der Breite von 3,0 m auf 2.0 m ist ausnahmsweise zulässig, wenn Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 Abs. 1 BauGB im © © | ve @) betriebs- oder sicherheitstechnische Gründe dies erfordern. "Darmstädter Echo" am 11.07.2013 N BE N - \ . NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME Ill) | 6) " en = ' 8.2 _Pflanzgebotsfläche B Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit PEN nacz Auf der in der Planzeichnung mit dem Kennbuchstaben 'B' gekennzeichneten Pflanzge- OD-Grenze Beschluss des Magistrats vom 30.04.2014. ! o) ? \ Y = \ botsfläche sind großkronige Laubbäume der Pflanzliste 2 (VII. Nr. 9) anzupflanzen und Bauverbotszone; Anbauverbot außerhalb der Ortsdurchfahrt von 20 m, gemessen _._._. _ Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der } ! NT dauerhaft zu erhalten. Bei Verlust ist ein gleichwertiger Ersatz zu leisten. Darüber hinaus vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn (eine Unterschreitung der Bauverbots- OD-Grenze Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im "Darmstädter Echo” am 13.05.2014. gl ! sind auf der gesamten Fläche Sträucher der Pflanzliste 1 (VII. Nr. 9) anzupflanzen und zone ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich). Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung } IMOFE P- we dauerhaft zu erhalten. gem. $ 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 13.05.2014 bis % I 8 t \ Auf dem östlich aeı Teil der Pflanzaebotsfläche B sind zudem di VI. FLÄCHEN ODER MARNAHMEN ZUM AUSGLEICH AURERHALB DES GELTUNGSBEREICHES DES einschließlich 13.06.2014. i Ss | N, Me R ah 6s m % ur 9 AA , stlac ei sind zudem dıe BEBAUUNGSPLANES IM SINNE DES $ ta Abs. 3 BauGB ($ 9 Abs. 1a BauGB) 1O) 5 \ \ Hinweis:| Grenze des Über- alnahmen gem. I. Nr. 9. enschulz umzuseizen. A I MEI DEE ER BEHISESSE IT MESTNIT DEIE | S R schwemmungsgebietes 83 _ Baumpflanzungen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur l i 5 — En P 9 KOMPENSATIONSKONZEPT ZUM Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. $ 4 Abs. 1 BauGB Io S | N Anzupflanzende Laubbäume (gemäß Pflanzliste 2, BEBAUUNGSPLAN A 44 ‘FEUERWEHR ARHEILGEN’ und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.05.2014. | N. "eo N | Mindeststammumfang 18/20 cm E ZEICHENERKÄRUNG ‚Öffentliche Auslegur Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom „en Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im "Darmstädter Echo" am ........... Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung und den wesent- Von den eingetragenen Standorten kann abgewichen werden, wenn betrieblich- / 2 wa EEE 4 Feidgehölz orgenisatorische Gründe dies erfordern. Eine Verschiebung in die Pflanzgebotsfläche i £ b B ist möglich. 2 Frisch-/Feuchtwiese FE PA f -R Lu N U R T BEE 3 sehilf-Röhricht lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. $ 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, — | \ Flächen oder Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Block D, in der Zeit vom ............. bis einschließlich ............. BEN N F+R N 45.0 41 \ Natur und Landschaft (8 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) | Auf der Heilgen« \ \ 7 2 |. E BEE 3 2 2 ve \ — \ A . Dachbegrünung 8» h = eh... gem. $4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom ............ m u | =! y \y Dächer mit einer Dachneigung von 0° bis 5° sind extensiv zu begrünen. 2 j 1 Satzungsbeschluss 17 R Flur 2 Photovoltaikanlagen sind nur zulässig, wenn die extensive Dachbegrünung erhalten bleibt. I 'o | j j Dieser Bebauungsplan mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den im Plan Ko) R 2 enthaltenen Satzungen wurde gem. $ 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung 5 I u _.J Versickerung / Niederschlagswasser zur Satzung beschlossen am ... une re Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein. Nicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser soll, soweit wasserwirt- schaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, auf dem Grundstück versickert werden. Ausgefertigt: Darmstadt, den ............- Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Sepfember 2015 Wu mn 0 nn rin en an nn en De eng D Oberflächenbefestigung i ' ie Karte 1 Entwicklungsziele Auftraggeber: Magistrat der Wissenschaftsstaul Darmstadt. | | TH: max 9.0 m Der Dezernent ana; de Die Befestigung der Flächen für Stellplätze (ST gemäß I. 7) entlang der Pflanzgebotsfläche B ist — SE nur mit versickerungsfähigem Material zulässig. i Va TE Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. $ 10 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Ausiegung im "Darmstädter Echo” am r Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. $ 7 Hess. Gemeinde- ordnung (HGO) i.V.m. $ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom .......... bis einschließlich ......unee- [6 EEE OEEHOEEEO) Artenschutzmaßnahmen Kompensationsplan (s.a. Kompensationskonzept als Anlage zum Umweltbericht) Folgende Maßnahmen sind umzusetzen, um das Eintreten eines Verbotstatbestandes - = nach $ 44 Abs. BNatSchG zu vermeiden: HINWEISE Pr M 01 Abschirmung von Störreizen - Zielart: Teichrohrsänger Um die Belastung des besetzten Reviers am Ruthsenbach durch Störreize zu minimieren, 1. _ Bodendenkmale ist im Osten des Plangebietes innerhalb der Pflanzfläche B eine Gehölzanpflanzung anzu- Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, ist dies dem Landesamt für Denkmal- Inkrafttreten legen, die eine wirksame Abschirmung gegenüber Bewegunggsreizen schafft. pflege (Hessen Archäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzu- Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am Da diese Funktion durch Gehölzpflanzungen erst mittel- bis langfristig erreichbar ist, muss zeigen. Darmstadt, den Pre ... frankfurter Landstraße Ne H diese Funktion kurzfristig durch einen 2,0 m hohen blickdichten Zaun erreicht werden. Der Magistrat der Wi hafısstadt Darmstadt H er Magistrat der Wissenschat arm jor H M 02 Gehölzschutz - Zielgruppe: An Gehölze gebundene Vogelarten (nur nachrichtlich dar- Bodenveränderungen ‚ rn . . j HH gestellt, da außerhalb des Plangebietes) Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffällig- u H Ta . . . . . ö keiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schäd- Ya +0 H Die im Nordosten des Plangebietes angrenzenden Gehölzbestände (u.a. vier Höhlenbäume) lichen Bodenveränderungen begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörden, dem Br ; \ 1 Hintı sind bauzeitlich durch geeignete Maßnahmen gemäß DIN 18 920 gegen Beschädigung und Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5, er Tezemen u furter E E Inanspruchnahme (Lagerung, Befahren u.ä.) zu schützen. Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. on a E M 03 Beschränkung der Ausführungszeit - Zielgruppe: Bodenbrütende Vogelarten 3 Mutterboden Darmstadt, den .......... Stadtplanungsamt 7 Sirape Abk) Die Durchführung der Erdarbeiten und der Baustellenvorbereit Berhalb d j we 35 Britz I R rung ri 91 oktah un 28 je a en ung le ause 5 d er Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen Gockengortenweg El m rutzeit - also zwischen DT. Oktober und 25. Februar - erfolgen um Gelege von Boden- anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist gem. & 202 BauGB in nutzbarem 27 ni nT HH brütern zu schützen. Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu bewahren. Jochen Krehbiehl _ - 7 Maßhahmenalternative: Sollte aus zwingenden Gründen die zeitliche Befristung nicht (Schutz des Mutterbodens erfolgt zu Beginn aller Erdarbeiten durch Abschieben und Lagerung einzuhalten sein, ist zwingend eine Baufeldkontrolle durchzuführen. Hierzu muss das . j gem. DIN 18915, Blatt 3) FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB) beanspruchte Gelände unmittelbar vor Einrichtung der Baustelle bzw. vor Beginn der Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBI. | S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsver- Erdarbeiten sorgfältig durch fachlich qualifizierte Personen auf vorhandene Bodennester Umweltschutz ordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. | S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom abgesucht werden. Sofern ein Brutgeschäft bereits begonnen wurde (was auch den be- . . 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58) werden festgesetzt: ginnenden Nestbau mit einschließt), sind die Brut und das Ausfliegen der Jungvögel ab- Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelung, Wasserverbrauch und cn . Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so weit wie möglich einzuschränken. zuwarten. Erst danach darf die Einrichtung der Baustelle bzw. der Baubeginn erfolgen. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ($ 9 Abs. 7 BauGB) LIU 7 7 7 | Die UNB erhält in diesem Fall einen Ergebnisbericht. RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBi. I S. 1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBi. | S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBi. I S.1548) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 1 S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. IS. 1509) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. 1S. 46, 180), geändert durch Wasserwirtschaft Art der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) . SATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried". Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die Flächen für den Gemeinbedarf ($ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) HE f . bei einer künftigen Beb; berücksichti ind. Im Einzel ind die Vorgaben d h € F .01. IS. igen Bebauung zu be: ichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des . 12. IS. hier: Feuerwehrstützpunkt Are 8 m essen rung (HBO) in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBI. IS. 46), "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried" mit Datum vom 09. April 1999 gemäß Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. IS. 622) ETSTRDS: GB wird festgesetzt: 88 118 und 119 HWG festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/ Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. IS. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. | S. 321) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. IS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. IS. 158) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. 1S. 1474) Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. 1S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBI. 18.458) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. | S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 320 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. 1S. 1474) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. IS. 584), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. 15. 338) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG} i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. IS. 262, 270), zuletzt 1999 S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, St Anz 31/2006, S. 1704, zu beachten. Maß der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Dächer 3.1 _ Grundfläche (GR) max. 2.200 m? . . nick at . . 0 o . . Kampfmittelbelastung und -räumung Für die Bebauung im Geltungsbereich ist eine Dachneigung zwischen 0° und 30° zulässig. Der Geltungsbereich des Bebauungplanes befindet sich in einem Bombenabwurfgebiet und im Auf Flachdächern, auch auf Nebengebäuden, sind extensive Dachbegrünungen vorzu- Bereich von ehemaligen Flakstellungen. Es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampf- nehmen. Es wird auf die Festsetzung I. 9.1 verwiesen. mitteln ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denen bodeneingreifende Maß- Maximal zulässige Außenwandhöhe nahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierung auf Kampfmittel) vor Beginn - Traufhöhe in Meter (m) er der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die "Allgemeinen Bestimmungen für Die festgesetzte Auß, dhöhe bezieht sich auf die Höhenlage d a - Einfriedungen die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten. ie festgesetzte Außenwan e bezieht sich auf die Höhenlage der angrenzenden ABPIN ni f . . . öffentlichen Verkehrsfläche der Frankfurter Landstraße bis zum oberen Abschluß a nie zu elnor Hohen om n Kor von Maschendrahtzäunen zulässig. der Außenwand bei einer Dachaufkantung (Attika) bzw. dem Schnittpunkt der ver- 9 9 9 " - Leitungsschutzmassnahmen längerten Außenwand mit der Dachhaut. . . Tiefwurzelnde Bäume müssen It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Min- Hofflächen und Stellplätze destabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, . j . . . n so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Stand- Die Hofflächen im Umfeld des Betriebsgebäudes sind mit hellen Temperatur reduzierenden orte der Bäume entsprechend zu verschieben. Für einen Übungsturm een zulässige Außenwandhöhe auf einer Grund- Belägen zu befestigen. Pflanzmassnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger ab- geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. 1S. 218) 4. Werbeanlagen zustimmen. Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. IS. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBi. IS. 1474) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. IS. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 3.2 Höhe baulicher Anlagen Nebenanlagen dürfen eine Firsthöhe von 4,0 m nicht überschreiten. Notwendige technische Anlagen sind innerhalb des Gebäudes unterzubringen. Ausgenommen davon sind Anlagen für Photovoltaik; diese sind auch auf dem Dach Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. 8. _Straßenbahntrasse zulässig. Dabei darf die max. Höhe von 9,0 m nicht überschritten werden. B F . , . Sich bewegende Werbeelemente, Lichtprojektionen und Bildschirmwerbungen sowie akusti- Der erforderliche Sicherheitsabstand von 1.0 m zu Fahrleitungen der Straßenbahn in der Frank- sche Werbeanlagen sind nicht zulässig. “ Bauweise ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) abweichende Bauweise Pflanzliste Il. SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN ODER VERWENDEN VON NIEDER- Gebäude sind mit seitlichen Grenzabständen zu errichten. SCHLAGSWASS j Dabei sind Bauwerke mit einer Gebäudelänge vonmax. 75 m zulässig. HLAGSWASSER Pflanzliste 1: Sträucher Flächen A und B Liguster Ligustrum vulgare Aufgrund $ 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. v 14.12.2010 (GVBl. | S. 548) Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) i.V.m 8 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: Pfaffenhütchen Euonymus europaea Wissenschaftssta d t Baugrenzen un . N _ Hartriegel Comus sanguinea . . Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu er. Darmstadt Außerhalb der Baugrenzen darf der Übungsturm auf einer Grundfläche von 30 m? richten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den Dachflächen Weißdorn Crataegus monogyna errichtet werden. anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss mindestens 25 l/m? horizontal projizierte Gewöhnlicher Schneeball Vib h unbegrünte Dachfläche betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten- ‚ewöhnlicher Schneeba 'burnum opulus . 6. Öffentliche Verkehrsflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) bewässerung, WC-Spülung, Fahrzeugwäsche etc.) genutzt werden. Faulbaum Frangula alnus Gemarkung Arheilgen Flur 2 Maßstab 1: 1000 61 Straß, k A —_ Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum “1 Straßenverkehrsfläche IV. KENNZEICHNUNG gemäß $ 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB Hunds-Rose Rosa Canina Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia 6.2 _ Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Vernässungsgefährdete Fläche Pflanzliste 2: Großkronige Laubbäume Fläche B / Stellplätze Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - hier: Kombinierter Rad- und Fußweg (tw. Nachrichtliche Übernahme aus der Plan- FR Das Plangebiet ist eine vernässungsgefährdete Fläche. Es ist mit sehr hohen Grundwasser- feststellung Neubau Straßenbahn Arheilgen) - ständen zu rechnen. Aufgrund der Vernässungsgefahr in Nassperioden und der Gefahr von Schwarz-Erle Alnus glutinosa Setzrissschäden in Trockenperioden sind auf Basis von kleinräumigen hydrologischen Gut- Stiel-Eiche Quercus robur Flächen für Stellplätze ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) achten die notwendigen baulichen Vorkehrungen zu treffen, wie z.B. maximale Einbindetiefe der Gebäude, Aufschüttungen des Geländes oder spezielle Gründungsmaßnahmen. Esche Fraxinus excelsior Stellplätze sind vorrangig innerhalb des gekennzeichneten Bereiches zulässig. Hainbuche Carpinus betulus Weitere notwendige Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie der Funktion des Besondere bauliche Vorkehrungen Spitz-Ahorn Acer platanoides Grundstücks nicht entgegen stehen und nicht in den Flächen nach I. 6 und. 8. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Vogel-Kirsche Prunus avium . . . . i u Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungs- Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. maßnahmen gegen Naturgewalten (hier: hohe bzw. schwankende Grundwasserstände) er- forderlich sind. mit Satzungen Über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser Lärmschutz - Im Plangebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 durch Flug- und Verkehrslärm über- schritten. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gem. DIN 4109 ent- sprechend des Lärmpegelbereiches Ill sind einzuhalten. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ($ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 0000006060 vi - Überschwemmungsgebiet 8.1 Pflanzgebotsfläche A Am Ruthsenbach wurde gemäß U 1.2 ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Das Über- r . P in! : schwemmungsgebiet verläuft nach der online abrufbaren Karte des "Hessenreviers" am nord- - Zum Schutz der gegenüberliegenden Wohnbebauung sind bei der Stellung des Gebäudes und Auf der in der anno mit dem em buchstanen A gekennzeionneien Fläche o östlichen Rand des hier zu betrachtenden Flustückes 478/2, voraussichtlich außerhalb des der Anordnung des Übungshofes die Anforderungen der TA Lärm einzuhalten (s. Schallimmisions- sind Sträucher der Pflanzliste 1 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. derzeit vorgesehenen Gebäudegrundrisses. In U 1.2 wird darauf hingewiesen, "...dass es bei prognose, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, 2014). seltenen Ereignissen doch zu einer Überflutung des Geltungsbereiches kommen kann." Dies Stand 01.12.2015 PLANUNGSTEAM ist bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrigen Anlagen zu berücksichtigen. . Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften Dipl.-Ing. Detlef Siebert Liebigstraße 25A 64293 Darmstadt Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriften kön- PI-'ng 9 nen im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, Block D, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen Telefon: 06151 / 539309-0 Fax: 06151 / 539309-28 e-mail: info@planungsteam-hrs.de werden.
anlage 9
255 Zeichen
Punkt 10: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0547) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 10
201 Zeichen
Punkt 16: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0547) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 5
10163 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BA
III 61 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0547
Magistratsbeschluss -Nr.
36
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5110020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 01.12.2015
Beschlussvorschlag :
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr
Arheilgen - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1)
geändert. Der Fuß- und Radweg auf der Westseite, sowie der Feldweg am südlichen Rand
werden in den Geltungsbereich aufgenommen, des Weiteren wird der Geltungsbereich
geringfügig nach Osten hin ausgeweitet (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich).
Der neue Geltungsbereich umfasst Teilflächen der städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477/2,
478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 2.
Die Zielsetzung des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr Arheilgen –
bleibt gegenüber dem Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (siehe
- 3 -
V.-Nr. 2014/0136) unverändert.
Offenlagebeschluss
2. Zum offen gelegten Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - gingen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Sie stellen eine
vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des
Satzungsbeschlusses. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird
zugestimmt.
3. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen zum
Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans A 44 -
Frankfurter Landstraße/Feuerw ehr Arheilgen - die in Anlage 2 zusammengefassten
Stellungnahmen ein. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige
Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrele vante Anlage) wird zugestimmt .
4. Dem erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr
Arheilgen - (wird zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung
baulicher Anlagen sowie zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser wird zugestimmt.
5. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr
Arheilgen - für das Gebiet am nördlichen Ausgang von Arheilgen an der Frankfurter Landstraße
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie mit den Teilflächen der
städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477/2, 478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen
Flur 2 ist mit seiner Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Hinweis:
Folgekosten werden entstehen für die Herstellung und Unterhaltung des Feuerwehrgebäudes, sowie für
die Unterhaltung des öffentlichen Verkehrsweges, der Grünflächen, sowie der
Kompensationsmaßnahmen. Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und
sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan A 44
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplan A 44 (datenschutzrel. Anlage)
Anlage 3: Begrün dung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf A 44
Entwurf des Bebauungsplans A 44 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein (siehe Hinwei s oben!)
- 4 -
Beschluss des Magistrats vom 20.01.2016
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 5 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0547 vom 01.12.2015:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr
Arheilgen - gefasst, mit der Zielsetzung, Baurecht für einen Neubau eines
Feuerwehrgebäudes der FFW Arheilgen zu schaffen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am
11.07.2013 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
Mit Beschluss vom 30.04.2014 (V.-Nr. 2014/0136) stimmte der Magistrat dem Vorentwurf
und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter
Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB zu.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
in Form einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen erfolgte vom 13.05.2014 bis
einschließlich 13.06.2014. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu schriftlich.
Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom
27.06.2013 geändert hat, ist der Aufstellungsbeschluss zu ändern (siehe Ziff. 1).
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach sorgfältiger Prüfung bei der Konkretisierung
der Planung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf A 44 - Frankfurter La ndstraße /
Feuerwehr Arheilgen - berücksichtigt/nicht berücksichtigt (siehe Ziff. 2 und 3).
Zur Konkretisierung der Hochbauplanung hatte die Wissenschaftsstadt einen Architekten -
Wettbewerb ausgeschrieben. Ein Ziel der Planungsaufgabe war, durch eine komprimierte
Bauweise die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten und somit auch einen
größtmöglicher Abstand (mindestens 40 m) zum Ruthsenbach einzuhalten.
Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Ber eich des Bebauungsplans A 44
(6. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 6.1) erfolgt im „Parallelverfahren“ gem.
§ 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung
des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 erfolgt in e iner gesonderten Magistratsvorlage.
Zu 1:
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2013 (V. -Nr. 2013/0168) für
das Gebiet am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter Landstraße
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendesc hleife der Straßenbahnlinie wird geändert. Der Fuß -
und Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am südlichen Rand wurden in den
Geltungsbereich als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen um die verkehrstechnischen
Belange (Ein-/Ausfahrt, Kreuzung mit Fu ß- und Radweg, wtc.) besser berücksichtigen zu
können. Des Weiteren erfolgte anhand einer überschlägigen Ermittlung des Flächenbedarfs
eine geringfügige Ausweitung des Geltungsbereiches nach Osten hin bis auf den
festgelegten Mindestabstand von 40 m zum Ru thsenbach. Der Geltungsbereich weist nun
eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches
wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung durch
Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnu ng getragen.
- 6 -
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 laut Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 (V.-Nr. 2013/0168) (ohne Maßstab)
- 7 -
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße /
Feuerwehr Arheilgen - (ohne Maßstab)
Zu 2:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen –
zusammengefasst und entsprechend geprüft.
- 8 -
Zu 3:
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – gingen die in Anlage 2
(datenschutzrel. Anlage) zusammengefassten und entsprechend geprüften Stellungnahmen
ein.
Es handelt sich bei den Anlagen 1 und 2 um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der
Offenlage fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird zum Satzungsbeschluss
gemeinsam mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen endgültig entschieden.
Zu 4 und 5:
Der Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – (wird
zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) wurden erarbeitet.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs A 44 (siehe Datei) und der
zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach vorheriger öffentlicher
Bekanntmachung im Darmstädter Echo.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, 01.12.2015
61.2 ha Nst. 2112
61.1 mi Nst. 2590
anlage 6
289 Zeichen
Punkt 10: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0547) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtver- ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (6)
Orte (11)
- Frankfurter Landstraße 133
- Frankfurter Straße
- Bessunger Straße 125
- Wilhelminenstraße 1
- Virchowstraße
- Langener Straße
- Jägertorstraße
- Klappacher Straße 172
- Glockengartenweg
- Auf der Ludwigshöhe 204
- Liebigstraße 25a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0547
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.12.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00