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2015/0547

Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 01.12.2015

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Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt,  Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt:   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014: 
 
I. Entwurf 
Aus regionalplanerischer Sicht  ist zu bemerken, dass der Flächenbedarf für 
die geplante Feuerwehr Arheilgen in den Scoping-Unt erlagen noch mit 5.200 
m² angegeben wurde, nun laut Ziffer 3 der Planunter lagen „geringfügig (auf 
jetzt 6.864 m² und somit immerhin um ein Drittel) a usgeweitet“ wurde. Dabei 
stellt sich die Aufnahme des im westliche gelegenen  Rad- und Fußweges in 
den Plangeltungsbereich als unproblematisch dar, wo hingegen die Auswei- 
tung in östliche Richtung bis zum Mindestabstand von 40 m zum Ruthsenbach 
unspezifiziert und nicht nachvollziehbar bleibt. Hier sind im weiteren Verfahren 
die tatsächlichen Erfordernisse für die Flächeninanspruchnahme darzulegen. 
 
 
Im Übrigen wird festgestellt, dass bei der Neuauswe isung der Gemeinbedarfs- 
fläche neben der Vorrangfläche für die Landwirtscha ft auch der Regionale 
Grünzug tangiert wird, der gemäß Z 4.3-2 des RPS/Re gFNP 2010 grundsätz- 
lich von Bebauung freizuhalten ist. Es handelt sich  bei der geplanten Maß- 
nahme jedoch um eine Inanspruchnahme in relativ ger ingem Umfang, bei der 
regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können.  
 
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Beschluss de r Regionalversamm- 
lung (RVS) vom 01. März 2013 die Inanspruchnahme vo n Flächen im Vor- 
ranggebiet Regionaler Grünzug unabhängig von ihrer Größe im gleichen Na- 
turraum zu kompensieren ist.  
 
Es ist von Seiten der Kommune im weiteren Verfahren  ein Vorschlag für eine 
Fläche vorzulegen, die für eine Kompensation des Vo rranggebietes Regiona- 
ler Grünzug in Frage kommt. Diese Kompensationsfläc he ist in der Begrün- 
dung zur Bauleitplanung in Text und Karte darzulege n. Sofern hierzu Erörte- 
rungsbedarf besteht, steht das Regierungspräsidium für Informationen und 
Erläuterungen gerne zur Verfügung. 
 
 
 
  
 
 
 
Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Flächenbed arf war noch 
nicht ausreichend planerisch untermauert. Die Auswe itung des Bereichs 
resultiert aus den zwischenzeitlich formulierten An forderungen der Feu- 
erwehr hinsichtlich der erforderlichen Größe, Ausfa hrtsbereiche, Stell- 
plätze u.a. Ein konkretes Raumprogramm sowie eine M achbarkeitsstu- 
die wurden im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmst adt unter Einbe- 
ziehung der Feuerwehr erarbeitet und bestätigen den  jetzigen Flächen- 
bedarf. Der von der ONB geforderte Mindestabstand z um Ruthsenbach 
von 40 m wird eingehalten. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
Die Regionalversammlung Südhessen hat unter Bezugna hme auf den 
Regionalplan, Kapitel 4.3 Regionaler Grünzug Z 4.3- 2 und Z 4.3-3 hin- 
sichtlich möglicher genehmigungsfähiger Eingriffe i n die Funktion der 
Vorranggebiete Regionaler Grünzüge außerhalb des Ba llungsraums 
Frankfurt/Rhein-Main folgendes Verfahren zur Kompen sation beschlos- 
sen: 
Die Inanspruchnahme von Flächen im Vorranggebiet Re gionaler Grün- 
zug ist unabhängig von ihrer Größe im gleichen Natu rraum zu kompen- 
sieren. Bei Flächen unter 5 ha wird kein förmliches  Verfahren durchge- 
führt. Die Entscheidung erfolgt durch die obere Lan desplanungsbehör- 
de.  
Es werden durch das Plangebiet 0,6 ha des regionale n Grünzugs in 
Anspruch genommen. In Abstimmung mit dem RP ist als  Kompensati- 
onsfläche im Anschluss an den regionalen Grünzug ei ne Fläche südöst- 
Anlage 1

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aus Sicht der zu wahrenden Belange Landwirtschaft/Feldflur  wird zu der 
oben genannten Planung wie folgt Stellung genommen: 
Mit der vorliegenden Planung soll das Baurecht für die Errichtung eines neuen 
Feuerwehrstützpunktes geschaffen werden. Das Plange biet weist derzeit eine 
Größe von ca. 0,69 ha auf, wird ackerbaulich bewirt schaftet und ist im rechts- 
kräftigen „Regionalplan Südhessen 2010“ als „Vorran ggebiet für Landwirt- 
schaft“ dargestellt.  
 
Aus Sicht des öffentlichen Belanges Landwirtschaft ist die Beanspruchung 
von landwirtschaftlichen „Vorranggebieten“ zu bedau ern. Aufgrund der Be- 
deutsamkeit der Planung werden die landwirtschaftli chen Bedenken jedoch 
zurück gestellt. 
 
Eventuelle noch notwendige Kompensationsmaßnahmen d ürfen nicht weitere 
„Vorranggebiete für Landwirtschaft“ beanspruchen. B ei der Inanspruchnahme 
von landwirtschaftlich genutzten Flächen für naturs chutzrechtliche Kompensa- 
tionsmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. 
lich von Wixhausen vorgesehen. Die Begründung wurde  entsprechend 
ergänzt. 
 
 
 
Insgesamt werden ca. 0,6 ha landwirtschaftlich bewi rtschaftet. Hinzu 
kommt ein Wirtschaftsweg sowie ein Fuß- und Radweg. 
Die erforderlichen Kompensations- und Ausgleichsmaß nahmen wurden 
im Rahmen des Umweltberichts abgearbeitet. Dieser l iegt zur Offenlage 
vor. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen 
 
 
 
 
Die erforderlichen Kompensationsflächen wurden mit dem RP Darm- 
stadt, Dez. V 51.1, Landwirtschaft, Fischerei und i nternationaler Arten- 
schutz abgestimmt und sind im Umweltbericht der zur  Offenlage vorliegt, 
beschrieben. Diesem liegt ein Kompensationskonzept zugrunde (siehe

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
 
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege  wird mitgeteilt, dass -wie 
unter Punkt 2.3 „Landschaftsschutzgebiet“ der allge meinen Ziele und Zwecke 
der Planung korrekt dargelegt- seitens der oberen N aturschutzbehörde die 
Teillöschung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen 
Verfahrens, für einen Feuerwehrstandort im Bereich der in Rede stehenden 
Fläche in Aussicht gestellt wurde. 
 
Wie weiter unter Punkt 2.3 dargelegt, ist ein ausre ichender Abstand zum Ru- 
thsenbach (mindestens 40 Meter) einzuhalten und der  Flächenbedarf insge- 
samt möglichst gering zu halten. 
 
 
Mit der zu Umfang und Inhalt der erforderlichen Umw eltprüfung erbetenen 
Stellungnahme wurde von der oberen Naturschutzbehör de bezogen auf die 
Unterlagen vom Januar 2014 bereits ausgeführt: 
 
„Zu der in Anlage 3 vorgelegten Gliederung des Umwe ltberichtes, die aus den 
Vorgaben des § 2a BauGB sowie der Anlage 1 zum BauG B entwickelt ist 
bestehen keine  Bedenken. 
Insbesondere wird die Erstellung einer Eingriffs-Au sgleichsplanung, die auf 
einer Biotoptypenkartierung, einschließlich Erhebun g der gemäß § 30 
BNatSchG geschützten Biotope aufbaut für wesentlich  gehalten. Weiter ist 
eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich. 
 
Da die überplante Fläche sich inzwischen mit 5.200 m² deutlich über dem 
früheren Flächenbedarf befindet, ist zu begründen w ie dieser zusätzliche Flä- 
chenbedarf zustande kommt oder es wäre zu prüfen ob  nicht auch eine klei- 
nere Fläche ausreicht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anhang Umweltbericht). 
 
Die Teillöschung wird im Laufe des Bebauungsplanver fahrens durch die 
ONB veranlasst.  
 
 
 
 
 
Der Mindestabstand zum Ruthsenbach von 40 m wird ei ngehalten. Eine 
weitere Reduzierung der Flächen ist aufgrund der erforderlichen Flächen 
für Gebäude und Freifläche nicht möglich. Das Raump rogramm sowie 
eine Machbarkeitsstudie haben diesen Flächenbedarf konkretisiert. 
 
Umfang und Inhalt der erforderlichen Umweltprüfung ist dem beauftrag- 
ten Landschaftsplaner bekannt und wurde dementsprec hend abgearbei- 
tet. 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Der Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichsplanung wurde erarbeitet und 
liegt als Teil B der Begründung zur Offenlage vor.  
Die artenschutzrechtliche Prüfung gem. § 44 BNatSch G wurde durchge- 
führt. Es tritt kein Verbotstatbestand ein. Die art enschutzrechtliche Prü- 
fung wird zur Offenlage ausgelegt. Artenschutzrecht liche Hinweise wur- 
den im Bebauungsplan aufgenommen. 
 
Die benötigte Grundstücksfläche ergibt sich aus den  erforderlichen Flä- 
chen für Gebäude und Freifläche. Ein Raumprogramm s owie eine 
Machbarkeitsstudie wurden von einem Fachbüro in Abs timmung mit der 
Feuerwehr erarbeitet und bestätigen den Flächenbeda rf. Erforderlich 
wird die Unterbringung von 9 Löschfahrzeugen der FF W Arheilgen, 5 
Stellplätze für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sowie Einrichtun- 
gen für die Fahrzeugwäsche, eine Werkstatt sowie Rä umlichkeiten für 
Verwaltung, Schulung, sanitäre und sonstige Einrich tungen. Neben 130 
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen wi rd auch die Berufs- 
feuerwehr Darmstadt von dem Neubau profitieren, etw a mit Ausbil- 
dungsräumen. 
Die im Raumprogramm und der Machbarkeitsstudie ermi ttelten Flächen

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
 
 
Da die bisherigen Planunterlagen noch keine Aussage n zur Einbindung in das 
Stadt- und Landschaftsbild treffen wird angeregt, h ierzu planerische Vorgaben 
zu entwickeln, insbesondere da die in Rede stehende  Fläche durch die Dar- 
stellung von Gebäude, Ausfahrt und Parken nach Nord en hin bereits maximal 
ausgenutzt wird. 
Gegebenenfalls kann eine gestalterische Einbindung auch über erforderliche 
Kompensationsmaßnahmen mit erreicht werden. 
 
 
 
 
Der vorerwähnte Umweltbericht liegt dem Regierungsp räsidium bislang nicht 
vor, daher wird um Übersendung im weiteren Verfahren gebeten. 
 
Schon zum Flächenbedarf von 5.200 m² wurde um näher e Begründung gebe- 
ten, in den aktuell vorgelegten Unterlage ist der F lächenbedarf nochmals auf 
nun 6.864 m² gestiegen, ohne dass die Gründe erkenn bar sind oder Maß- 
nahmen zur landschaftlichen Einbindung getroffen wu rden. Ich bitte im weite- 
ren Verfahren zu prüfen, ob nicht mit deutlich weni ger Fläche die Planung 
realisiert werden kann oder ein Raumprogramm in die  Planung aufzunehmen, 
aus der der erheblich gestiegene Flächenbedarf herv orgeht. Dies insbesonde- 
re auch wegen der sensiblen Lage im Landschaftsschutzgebiet. 
 
Nach Ergänzung der Planunterlagen werde ich eine ab schließende Stellung- 
nahme abgeben. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt  Darmstadt  wird mit- 
geteilt: 
 
Bodenschutz 
1. Nachsorgender Bodenschutz 
Zu dem o. a. Vorhaben wurde bereits aus bodenschutz fachlicher Sicht mit 
Schreiben vom Februar 2014 eine Stellungnahme abgeg eben. Die erneute 
Vorlage führt zu keinem anderen Sachverhalt. 
 
nutzen die Fläche des Geltungsbereichs des B-Plans maximal aus. Eine 
Reduzierung ist nicht möglich. 
 
Die Einbindung in das Landschaftsbild erfolgt zur f reien Landschaft nach 
Norden und Osten über die Flächen zum Anpflanzen vo n Bäumen und 
Sträuchern mit den entsprechenden Pflanzgeboten. 
 
 
Nördlich des Plangebiets und westlich direkt angren zend sind Kompen- 
sationsmaßnahmen vorgesehen. Diese werden zu einer weiteren gestal- 
terischen Einbindung beitragen. Sie sind im Umweltb ericht und im Kom- 
pensationskonzept beschrieben. Im Bebauungsplan wur den sie unter VI. 
aufgenommen. 
 
Der Umweltbericht wurde erarbeitet und liegt zur Offenlage vor. 
 
 
Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Flächenbed arf war noch 
nicht ausreichend planerisch untermauert. Die Auswe itung des Bereichs 
resultiert aus den zwischenzeitlich formulierten An forderungen der Feu- 
erwehr hinsichtlich der erforderlichen Größe, Ausfa hrtsbereiche, Stell- 
plätze u.a. Ein konkretes Raumprogramm sowie eine M achbarkeitsstu- 
die wurden inzwischen von einem Fachbüro in Zusamme narbeit mit der 
Feuerwehr Darmstadt erarbeitet und bestätigen den F lächenbedarf. 
Raumprogramm und Machbarkeitsstudie können dem RP z ur Verfügung 
gestellt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Stellungnahme vom Februar 2014: 
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landes amtes für Umwelt und 
Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich k eine Hinweise auf das 
Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altabla gerungen), schädliche 
Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Von  meiner Seite be- 
stehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine B edenken gegen das o. 
a. Vorhaben. 
 
Es wird gebeten, folgenden Hinweis in die textliche n Festsetzungen zum Be- 
bauungsplan aufzunehmen: 
•  Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, 
ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den 
Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schä dlichen Boden- 
veränderung begründen, sind diese umgehend der zust ändigen Be- 
hörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung  Arbeitsschutz 
und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodensch utz, mitzutei- 
len. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlas tenfragen hinzuzu- 
ziehen. 
 
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 AbS. 3 Bundes-
Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Boden funktionen, die geeig- 
net sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erheb liche Belästigungen für 
den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. 
 
Hinweis: 
In der Begründung zum Bebauungsplan sind Aussagen z u vorhandenen Alt- 
flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschä- 
den im Plangeltungsbereich aufzunehmen. 
Sind keine vorhanden, ist eine entsprechende Negati v-Aussage aufzuneh- 
men. 
 
2. Vorsorgender Bodenschutz 
Der Vorsorgende Bodenschutz wurde bislang in diesem  Verfahren vom Vor- 
habenträger nicht behandelt. Die Angaben im Bebauun gsplan sind daher um 
die untenstehenden Punkte zu ergänzen: 
 
Die nachfolgende Bewertung erfolgt anhand der Baust eine aus den „Bewer- 
tungs- und Prüfkriterien für Umweltprüfungen und Um weltberichte“ der AG 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
In der Begründung wurde unter Pkt. Altflächen / Alt lasten eine Negativ-
Aussage ergänzt. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde berücksichtigt. 
Lt. Stellungnahme des Umweltamtes, Abt. Untere Bode nschutzbehörde 
vom 03.02.2014 liegen keine Einträge im Altflächenk ataster vor; eben- 
falls sind keine Altablagerungen bekannt. Eine Nega tiv-Aussage wurde 
in die Begründung aufgenommen. 
 
 
Alle Hinweise, die den Umweltbericht betreffen, wur den zur Kenntnis 
genommen und bei der Erarbeitung des Umweltberichts berücksichtigt. 
 
 
Der Umweltbericht lag zur frühzeitigen Beteiligung noch nicht vor. Die 
angeführten Punkte wurden im  Umweltbericht bearbei tet und liegen nun

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Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Aufgaben und Zuständigkeiten im vorsorgenden Bodens chutz, Stand 
25.07.2013. 
 
Boden, Ziele 
- Ziele können sich aus übergeordneten Plänen ergebe n (z. B. Raum- 
ordnung), 
- Wesentlich sind die in § 1 BBodSchG und § 1 HAltBo dSchG veran- 
kerten Ziele, 
- Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB, 
- Erhalt, sparsame und schonende Nutzung von Boden a ls Bestandteil 
des Naturhaushalts § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BNatSchG 
 
Boden-und Bodenfunktionen, Bestandsaufnahme 
Eine Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen  des Schutzgutes 
Bodens, die nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB als B estandteil des Umwelt- 
berichtes vorgegeben ist, wurde nicht durchgeführt. 
 
Es ist erforderlich, das Schutzgut Boden (Bodenkund e, Bewertung Boden- 
funktionen, Nutzungssituation, Empfindlichkeit, evt l. Vorbelastungen), die Er- 
heblichkeit der Eingriffe sowie die Auswirkungsprog nose im Umweltbericht, 
differenzierter zu beschreiben. (Die Bestandsaufnah me ist Voraussetzung für 
die Bausteine Auswirkungsprognose, Kompensation und  Monitoring des Um- 
weltberichtes): 
 
- Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen, 
- Grundlage , soweit vorhanden BFD5L bzw. zusammenfa ssende Bo- 
denfunktionsbewertung (Boden Viewer), 
- Zusätzlich sind Aussagen zu einer möglichen Archiv funktion zu ma- 
chen, 
- Weiterhin sollen Aussagen zur Empfindlichkeit (Ver dichtung, Versaue- 
rung, Entwässerung), Vorbelastung und Nutzungshisto rie getroffen 
werden, 
- Ggf. ist die Betrachtung des Erosionsgefährdungspo tenzials nötig, 
 
Boden, Vorbelastungen 
Die Ausführungen zu den „Vorbelastungen“ der Landwi rtschaft sind fachlich 
nicht nachvollziehbar. Sie können daher nicht zur A rgumentation hinsichtlich 
einer dadurch bedingten Verringerung der Schwere de s Eingriffs herangezo- 
zur Offenlage vor. 
 
 
 
s.o. 
 
 
 
 
 
 
 
 
s.o. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s.o.

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
gen werden. Eine diesbezügliche Überarbeitung ist angebracht. 
 
- Aussagen zu möglichen Bodenbelastungen sollen durc h die Quelle 
der Datengrundlage belegt werden, 
- Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet stel lt i. d. R. keine Vor- 
belastung dar (gute fachliche Praxis), 
 
Boden, zusammenfassende Bewertung 
Die Schlussfolgerungen aus der Bestandsaufnahme der  Böden und deren 
Vorbelastung für das Schutzgut Boden sind zu ergänzen. 
 
Bodenerheblichkeit 
Zur Bodenerheblichkeit wurde keine Aussage getroffe n, der Umweltbericht 
bedarf der Ergänzung: 
 
- Die Erheblichkeit sollte aus der betroffenen Fläch engröße, der Tiefe 
des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfüllungsg rad und der zu 
erwartenden Funktionsminderung abgeleitet werden. 
- Bei einer Versiegelung ist aufgrund des Totalverlu sts der Bodenfunk- 
tionen in dem betroffenen Bereich i. d. R. von eine r Erheblichkeit aus- 
zugehen. 
- Die Erheblichkeit ist relevant für die Ableitung v on Maßnahmen zur 
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich. 
 
Boden, Auswirkungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Entspricht i. d. R. dem Ist-Zustand, ggf. unter Ber ücksichtigung dann greifen- 
der Planungen oder Entwicklungen (z. B. Planänderungen) 
Boden, Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung   
Zur Auswirkungsprognose wurden keine Aussagen getro ffen, der Umweltbe- 
richt bedarf der Ergänzung. Aus der Gegenüberstellu ng von Bestandsauf- 
nahme und Auswirkungsprognose werden folgende Beein trächtigungen der 
Bodenfunktionen deutlich….. Daraus lasse sich boden funktionsbezogene 
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ableiten.  
- Hierzu können Flächenbilanzen aufgestellt werden, (vor und nach 
Durchführung der Planung). Ggf. zusätzliche Berücks ichtigung der 
Archivfunktion, Empfindlichkeit etc., 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s.o. 
 
 
 
s.o.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s.o.

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01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Boden, Vermeidung und Verminderung 
Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschr änken sich auf den 
Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme u nd Auswirkungsprog- 
nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahme n zur Vermeidung 
und Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfu nktion abzuleiten. 
Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem 
Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden 
 
Es fehlen Angaben zu: 
- Reduzierung des Flächenverbrauchs, 
- Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden, mit geringerem 
Funktionserfüllungsgrad, 
- Anpassung der Erschließung und der Baufenster an d en Geländever- 
lauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen, 
- Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Vorgaben  zur Verwen- 
dung versickerungsfähiger Beläge, 
- Nutzung von Brauchwasser, 
- Vorgaben zur Begrünung nicht überbauter Erschließu ngs- bzw. 
Grundstücksflächen, 
- Dachbegrünungen, 
 
In dem städtebaulichen Vertrag sind Angaben zu bauz eitlichen Minderungs- 
maßnahmen aufzunehmen: 
- Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Baudurchführung (Schutz des 
Mutterbodens), 
- sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau des  Oberbodens, 
- fachgerechter Umgang mit Bodenaushub und Verwertun g des Bo- 
denaushubs, 
- Art und Qualität der Verfüllmaterialien, 
- Verwendung von Baggermatten bzw. breitkettigen Fah rzeugen bei 
verdichtungsempfindlichen Böden und Böden mit einem  hohen Funk- 
tionserfüllungsgrad, 
- Errichtung von Bauzäunen, um besonders empfindlich e Böden vor 
dem Befahren zu schützen, 
- Berücksichtigung der Witterung beim Befahren von B öden, 
- Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden nach B auende und vor 
Auftrag des Oberbodens, 
- Baustelleinrichtung und Lagerflächen im Bereich be reits verdichteter 
 
s.o. 
 
 
 
 
 
 
 
Spezifische Angaben zum Projekt wurden im Bebauungs planentwurf 
 
und in der Begründung sowie im Umweltbericht behandelt und ergänzt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für die Umsetzung bzw. Beachtung der Maßnahmen ist die Stadt ver- 
antwortlich, da es sich um ein städtisches Vorhaben handelt. 
Im Bebauungsplan wurde der Hinweis „Schutz des Mutt erbodens“ auf- 
genommen.

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Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
bzw. versiegelter Böden, 
- Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung, 
 
Boden, Ausgleich 
Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschr änken sich auf den 
Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme u nd Auswirkungsprog- 
nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahme n zur Vermeidung 
und Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfu nktion abzuleiten. 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die von der Planung 
ausgehen, sollten durch geeignete Kompensationsmaßn ahmen ausgeglichen 
werden. Dazu kann auf Böden, auf denen die Kompensa tionsmaßnahmen 
durchgeführt werden, der Erfüllungsgrad der betroff enen Bodenfunktionen 
erhöht werden. 
Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem 
Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. 
Ziel muss es sein eine bzw. mehrere Bodenfunktionen  zu verbessern und 
aufzuwerten. 
 
Beispiele: 
- Entsiegelung, 
- Rekultivierung von Abbaustätten, Altablagerungen u sw., 
- Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, 
- Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllungen usw., wenn  diese keine 
bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen, 
- Oberbodenauftrag, 
- Bodenlockerung, 
- Nutzungsextensivierung, 
- Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten S tandorten, 
- Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterb inden der ent- 
sprechenden Wirkungspfade, 
- erosionsmindernde Maßnahmen. 
 
Die ausschließliche Anwendung der Kompensationsvero rdnung oder die Be- 
schränkung auf eine arten- und biotopbezogene Kompe nsation ist nicht aus- 
reichend. Es muss ein Zusammenhang zu den vorher er mittelten erheblichen 
Beeinträchtigungen hergestellt werden. Böden mit ei nem bestehenden hohen 
bzw. sehr hohen Funktionserfüllungsgrad sind als Ko mpensationsstandorte 
ungeeignet. 
 
 
 
 
Der Umweltbericht liegt nun zur Offenlage vor und b einhaltet entspre- 
chende Aussagen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Wirkzusammenhänge mit den anderen Schutzgütern sind  zu beachten. Stel- 
len Kompensationsmaßnahmen zugunsten anderer Schutz güter einen zusätz- 
lichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar? 
Kompensationsmaßnahmen können auch im Geltungsberei ch anderer Be- 
bauungspläne liegen. 
 
Planungsalternativen 
Die Angaben im Umweltbericht lassen nicht erkennen,  inwieweit die beabsich- 
tigte zusätzliche Inanspruchnahme der bisher nicht baulich genutzten Flächen 
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdich tung und andere 
Maßnahmen zur Innenentwicklung vermieden oder vermi ndert werden kann 
(Planungsalternativen). 
 
Boden, Methoden, Schwierigkeiten Lücken 
Damit sind z. B. Hinweise auf eine fehlende Datengr undlage in geeignetem 
Maßstab und Folgerungen hieraus gemeint. 
 
Bodenmonitoring 
Es sollen bodenbezogene Überwachungsmaßnahmen vorge sehen werden, 
da das Schutzgut Boden erheblich nachteiligen Wirku ngen, aufgrund der 
Durchführung der Planung ausgesetzt ist. 
 
Es hat eine Überprüfung der getroffenen Vermeidungs -, Verminderungs- und 
Ausgleichmaßnahmen zu erfolgen. 
 
Mögliche Situationen: 
- verbleibende erhebliche Auswirkungen aufgrund von Nicht-
/Teildurchführung von Kompensationsmaßnahmen 
- Auswirkungen mit Prognoseunsicherheiten, z. B. Bod enbelastungen 
während der Bauphase 
- aktuelle Probleme, die zu unvorhergesehenen Auswir kungen führen 
können, z. B. Grundwasserabsenkungen, 
 
Instrumente zur Verifizierung von Informationen aus dem Umweltbericht: 
- Wirksamkeit von bodenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen , 
- Wirksamkeit und Fachgerechtheit von Verdichtungslo ckerungen, 
- Kontrolle der Wirksamkeit der bauzeitlichen Minder ungsmaßnahmen, 
- Einhaltung des im Umweltbericht prognostizierten V erlusts an Boden- 
 
 
 
 
 
 
 
Im Vorfeld der Einleitung des Bebauungsplanverfahre ns wurde eine 
Standortuntersuchung durch das Stadtplanungsamt dur chgeführt. Ver- 
schiedene Standorte im Ortsteil Arheilgen wurden hi nsichtlich Größe, 
Erreichbarkeit, Verfügbarkeit u. ä. untersucht. Unt er Abwägung aller 
Vorgaben wurde das Plangebiet als das Geeignetste angesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aussagen zu Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgle ichsmaßnah- 
men trifft der Umweltbericht. Eine Überprüfung erfo lgt im Rahmen der 
Baumaßnahme.

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
fläche, 
- Einhaltung der Vorgabe für Bodenbeläge (Wasserdurc hlässigkeit), 
- Überwachung der Bodenbelastung mit Schadstoffen, 
 
Boden, allgemeine Zusammenfassung 
Die vorgenannten Bausteine sollen zusammengefasst u nd abschließend be- 
wertet werden. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Die Fläche muss gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungs plan noch als ver- 
nässungsgefährdete Fläche gekennzeichnet werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vom Kampfmittelräumdienst  wird mitgeteilt, dass die Auswertung der dort 
vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sic h das im Lageplan näher 
bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und  im Bereich von 
ehemaligen Flakstellungen befindet.  
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grundsätz- 
lich ausgegangen werden.  
 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampf mittel) ist daher vor 
Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrundunters uchungen auf den 
Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodenein greifende Maßnahmen 
stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-ge stützte Datenaufnahme 
erfolgen.  
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, d ass die Kampfmittelräum- 
arbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchg eführt wurden. Der 
Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen 
dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Det ektionsverfahren anzuge- 
ben.  
 
 
 
 
 
Dies ist im Umweltbericht dokumentiert worden. 
 
 
Der Grundwasserflurabstand wird lt. Stellungnahme d er Unteren Was- 
serbehörde vom 03.02.2014 im betroffenen Gebiet auf  ca. < 1m GOK 
geschätzt. 
Der folgende Hinweis wurde im Bebauungsplan aufgenommen: 
gemäß § 9 Abs. 5 BauGB  
Das Plangebiet ist eine vernässungsgefährdete Fläch e. Es ist mit sehr 
hohen Grundwasserständen zu rechnen. Aufgrund der V ernässungsge- 
fahr in Nassperioden und der Gefahr von Setzrisssch äden in Trockenpe- 
rioden sind auf Basis von kleinräumigen hydrogeolog ischen Gutachten 
die notwendigen baulichen Vorkehrungen zu treffen, wie z.B. maximale 
Einbindetiefe der Gebäude, Aufschüttung des Gelände s oder spezielle 
Gründungsmaßnahmen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Im Bebauungsplan wurde der Hinweis „Kampfmittelbela stung und –
räumung“ aufgenommen. Danach ist eine systematische  Überprüfung 
der Flächen vor Beginn der Bauarbeiten nach dem neu esten Stand der 
Technik durchzuführen und zu dokumentieren gem. den  Allgemeinen 
Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen. 
 
Hinweis: 
Lt. Anhang A des Baugrundkurzgutachtens vom August 2014 (Gutach- 
ten GA14054A_01 von Geotechnik Gründling GmbH) hat eine Kampfmit- 
telortung (Flächensondierung) auf dem Grundstück st attgefunden mit 
dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass in de n untersuchten 
Bereichen/Ansatzpunkten (nur im unmittelbaren Umfel d um den jeweili- 
gen Bohrpunkt (Radius ca. 0,5m)) keine Kampfmittel mehr gefunden 
werden. Kampfmittel jeglicher Art können jedoch nie mals ganz ausge- 
schlossen werden.

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Lan- 
des Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird gebeten, bei 
der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwend ung des Datenmoduls 
KMIS-R hinzuweisen. 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich 
mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden.  
Um Übersendung des Lageplans und der KMISR-Datei na ch Abschluss der 
Arbeiten wird gebeten. 
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite 
des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und O rdnung, Gefahrenab- 
wehr, Kampfmittelräumdienst)  
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu mung im Lande Hes- 
sen sind zu einzuhalten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.2  Untere Naturschutzbehörde, Wissenschaftsstadt Darmstadt    
  
Äußerung gem. § 2 Abs. 4 BauGB vom 18.02.2014: 
 
Gegen die geschilderte Vorgehensweise bestehen seit ens der Unteren Natur- 
schutzbehörde keine Bedenken.  
 
Artenschutzrechtliche Hinderungsgründe sind uns nicht bekannt.  
 
Mit E-Mail vom 10.07.2014  wurde die Stellungnahme des Naturschutzbeirats 
(NSB) zur frühzeitigen Beteiligung vom Juni 2014 weitergeleitet: 
 
Der Natur schutzbe irat der Stadt Darmstadt  lehnt den Standort der Planung 
aus naturschutzfachlicher Sicht ab.  
Begründung:  
•  Der Standort befindet sich im Außenbereich.  
•  Der Standort hat keinen direkten Anschluss an eine  bestehende Be- 
bauung.  
 
•  Der Standort befindet sich im Landschaftsschutzgeb iet.  
 
  
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Da der vorgesehene Standort sich derzeit im Außenbe reich befindet 
sind die Änderung des FNP und die Aufstellung eines  Bebauungsplans 
erforderlich. 
 
Seitens der oberen Naturschutzbehörde wird mitgetei lt, dass die Teillö- 
schung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des h ierfür erforderli-

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
 
 
 
 
 
 
•  Der Standort befindet sich in einem Regionalen Grü nzug des Raum- 
ordnungsplanes Südhessen.  
 
 
 
•  Die Fläche grenzt unmittelbar an ein festgesetztes  Hochwasserüber- 
schwemmungsgebiet.  
 
 
 
•  Der Standort ist im Landschaftsplan 2004 der Wisse nschaftsstadt 
Darmstadt als Kerngebiet Schutz- und Entwicklungsfl äche ausgewie- 
sen, ferner als Auenfläche und Fläche für landschaf tsgebundene Er- 
holung.  
 
•  Die Standortauswahl widerspricht dem 2014 beschlos senen Kommu- 
nalen Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologisch en Vielfalt in 
Darmstadt“ im Bereich Freiraumschutz.  
 
•  Ein Bericht über eine Alternativensuche liegt nich t vor.  
 
 
 
 
 
 
 
Bei der Ausweisung als LSG wurde die Besonderheit d er Landschaft im Au- 
ßenbereich in einer Bachaue, am Zusammenfluss von R uthsenbach und Silz 
berücksichtigt, der Regionale Grünzug betont die Be deutung des Gebietes für 
die Biotopvernetzung. Im Flächennutzungsplan der St adt wurde demzufolge 
chen Verfahrens, für einen Feuerwehrstandort aufgru nd des hohen öf- 
fentlichen Interesses im Bereich des Geltungsbereic hs in Aussicht ge- 
stellt werden kann. Dabei ist ein ausreichender Abs tand zum Ruthsen- 
bach von mindestens 40 m einzuhalten, eine Einbindu ng in die Land- 
schaft durch Begrünung zu gewährleisten und der Flä chenbedarf insge- 
samt möglichst gering zu halten. 
 
Lt. Aussage des RP Darmstadt handelt sich bei der g eplanten Maßnah- 
me um eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs in relativ ge- 
ringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken  zurückgestellt 
werden können. 
 
Bzgl. des nördlich angrenzenden Hochwasserüberschwe mmungsgebie- 
tes kommt das vorliegende Bodengutachten zu der Aus sage, dass dies 
bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrig en Anlagen zu 
berücksichtigen ist. Im Bebauungsplan wurde darauf hingewiesen. 
 
s.o. 
 
 
 
 
s.o. 
 
 
 
Im Vorfeld der Standortfestlegung wurden verschiede ne Grundstücke im 
Ortsteil Arheilgen u.a. hinsichtlich Lage, Erreichb arkeit, Größe und Ver- 
fügbarkeit überprüft. Hier sind auch die Vorgaben d er Feuerwehr einge- 
flossen. Auch aufgrund der angespannten Haushaltsla ge der Stadt 
Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage , so dass nur der 
Standort an der Frankfurter Landstraße als mögliche r Standort übrig 
blieb. 
 
s.o. 
 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Pa rallelverfahren

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
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Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ und  „Ökologisch wertvolles 
Grünland“ ausgewiesen. Ferner grenzt die Fläche unm ittelbar an ein Hoch- 
wasserüberschwemmungsgebiet, das auch als Retention sraum für Rhein- 
hochwässer benötigt wird. 
 
Diese Belange bedingen - jeder für sich - die Freih altung der Fläche von wei- 
terer Versiegelung und Bebauung.  
 
Alternativen  
Aus der Begründung ist nicht erkennbar, warum die W issenschaftsstadt 
Darmstadt zum Bau der Feuerwehr ein Grundstück wähl t, das mit ca. 140 
Metern einen erheblichen Abstand zum derzeitigen Si edlungsrand (Tankstelle 
am östlichen Ortsausgang Arheilgens) aufweist.  
 
Die Planrechtfertigung ist rechtsfehlerhaft, weil d urch den nicht erforderlichen 
Abstand zwischen der Tankstelle und neuer Feuerwehr  in ein bestehendes 
LSG und in den Überschwemmungsbereich des Ruthsenba ches eingegriffen 
wird. Die teilweise Rücknahme der LSG-Verordnung wä re nicht notwendig, 
wenn die Feuerwehr unmittelbar nördlich des Tankste llenstandortes gebaut 
würde. Durch die Wahl dieses nicht geeigneten Grund stücks werden die Ge- 
nehmigungsgrundsätze des § 6a Abs.1 HENatG verletzt.  
 
 
 
 
Sollte der Standort für die neue Feuerwehr weiterhi n in dieser ortsfernen Lage 
bleiben, entsteht ein Planerfordernis für die dazwi schen liegende Restfläche, 
damit die zukünftige bauliche Nutzung und Erschließ ung des Areals zwischen 
Tankstelle und Feuerwehr planungsrechtlich abschlie ßend geklärt wird (Plan- 
erfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB). Insofern wäre d er Plangeltungsbereich 
einschließlich der naturschutzrechtlich notwendigen  Ausgleichsflächen bis 
zum Tankstellengrundstück zu erweitern.  
 
 
Es ist nicht erkennbar, inwieweit sich die Stadt Da rmstadt überhaupt um den 
Erwerb dieser und anderer Alternativflächen bemüht hat.  
 
Weitere Alternativstandorte außerhalb von LSGs und Auenbereichen mit den 
zum Bebauungsplanverfahren. 
Die Grenze des Überschwemmungsgebietes liegt außerh alb des B-
Plangebietes und ist nachrichtlich dargestellt. 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedenen St andorte geprüft 
(s.o.). Bei der Beurteilung der Standorte war auch die wirtschaftliche 
Situation der Stadt Darmstadt zu berücksichtigen.  
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nicht über gee ignet große Grund- 
stücke verfügungsberechtigt, die sich im Anschluss an die Tankstelle 
befinden. Ein Ankauf von Flächen war nicht möglich. 
Die erforderliche Entlassung aus dem LSG wurde durc h die zuständige 
Behörde (ONB) unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt.  
Das Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb des Plang ebietes und ist 
im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt. 
Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnatu rschutzgesetz 
vom 20.12.2010 ist das Hess. Naturschutzgesetz auße r Kraft gesetzt 
worden und kommt nicht mehr zur Anwendung.  
 
Für den Bereich zwischen Plangebiet und Tankstelle ergibt sich nach 
Realisierung der Feuerwehr ggfs. eine planungsrecht liche Situation, die 
nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die umgebende Bebauung ergäbe 
einen Rahmen, der für die Genehmigung von Vorhaben heranzuziehen 
wäre. Diese Vorgaben sind ausreichend, um eine Schl ießung der Lücke 
aus städtebaulicher und bauordnungsrechtlicher Sich t steuern zu kön- 
nen. Die relevanten Einfügungskriterien sind hinrei chend bestimmbar. 
Eine Planerfordernis wird nicht gesehen. 
 
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situatio n der Stadt Darm- 
stadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage. 
 
Die angeführten Alternativstandorte eignen sich nic ht als Feuerwehr-

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01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Kriterien der Erreichbarkeit sieht der Naturschutzbeirat u.a. auf den Flächen  
•  der Ackerfläche nördlich von Arheilgen, im Zwickel  nördlich der Hin- 
demithstraße und westlich der B3  
•  auf an den Parkplatz angrenzendem Gelände der Merc k KGaA an der 
Virchowstraße – hier wären Verhandlungen mit Merck erforderlich  
•  im GE Arheilgen-West nördlich der Weiterstädter La ndstraße / Ecke 
Langener Straße 
•  nördlich der Jägertorstraße im Bereich der Einmünd ung des Wach- 
telwegs.  
 
 
 
 
Nutzung der jetzigen Fläche der Feuerwehr Arheilgen  
Ein Grundsatz der sparsamen Flächenverwendung ist e s, für eine neu versie- 
gelte Fläche eine andere zu entsiegeln. Die jetzige  Fläche der Feuerwehr im 
Ortskern von Arheilgen liegt in einem Gebiet, für d as der Landschaftsplan 
„Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Baufl ächen“ vorsieht. Als  
Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung im Außenber eich schlagen wir 
eine Grünfläche auf dem jetzigen Standort der Feuer wehr im stark versiegel- 
ten Ortskern vor.  
 
Weitere Erfordernisse  
Zur Beurteilung der Fläche(n) ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit 
Vorlage eines Umweltberichtes zur Bauleitplanung erforderlich.  
 
Zur vorliegenden Planung  
Wie schon in den Hinweisen im Punkt Wasserwirtschaf t zum Vorentwurf zum 
Bplan A 44 steht, liegt das Plangebiet im Einflussb ereich des Grundwasser- 
bewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Nicht nur du rch „großflächige, mögli- 
che Grundwasseraufspiegelungen“ sondern auch durch seine Lage in der 
Bachaue, angrenzend an ein festgesetztes Hochwasser überschwemmungs- 
gebiet steht diese Fläche in nahezu jedem Normaljah r im Frühjahr zum gro- 
ßen Teil unter Wasser – und nicht nur bei einem sog enannten hundertjährigen 
Hochwasser.  
 
Der Abstand zwischen eingezeichneten Parkplätzen im  Osten, der Grünbe- 
grenzung und einem Abstand von 40 Metern zum Ruthse nbach wird daher als 
standort: 
•  da die Ackerfläche zu Wixhausen gehört und zu weit  entfernt 
liegt. 
•  für die an den Parkplatz angrenzende Fläche eine B augenehmi- 
gung erteilt worden ist zur Erweiterung des Parkpla tzes durch 
die Firma Merck. 
•  für das Grundstück im Gewerbegebiet Arheilgen eine  Bauge- 
nehmigung erteilt worden ist für die Errichtung ein es Gebäudes 
für die Polizei Arheilgen. 
•  der Standort zu abgelegen liegt und von der Feuerw ehr abge- 
lehnt würde. Eine direkte Anbindung an die Frankfur ter Land- 
straße oder die B 3 zur schnellen Erreichbarkeit im  Einsatzfall ist 
zwingende Voraussetzung für die Auswahl des Standortes. 
 
Über eine Nachnutzung des Geländes entscheidet die Stadtverordne- 
tenversammlung. 
Da die Fläche derzeit zu fast 100 % versiegelt ist,  ist zukünftig in jedem 
Fall von einer Verbesserung der Situation auszugehen.  
Aufgrund des großen Wohnraumbedarfs in der Wissensc haftsstadt 
Darmstadt und der nur begrenzt zur Verfügung stehen den Flächen ist 
jedoch nicht davon auszugehen, dass diese Fläche zu  100% als Grün- 
fläche ausgebaut wird. 
 
Der Umweltbericht liegt zur Offenlage vor. 
 
 
 
Das Baugrundkurzgutachten von Geotechnik Gründling GmbH führt aus: 
„Das Überschwemmungsgebiet verläuft nach der online  abrufbaren Kar- 
te des „Hessenviewers“ am nord-östlichen Rand des h ier zu betrachten- 
den Flurstückes 478/2, voraussichtlich außerhalb de s derzeit vorgese- 
henen Gebäudegrundrisses. Es wird darauf hingewiese n: dass es bei 
seltenen Ereignissen doch zu einer Überflutung des Geltungsbereiches 
kommen kann. Dies ist bei der weiteren Planung des Gebäudes und der 
übrigen Anlagen zu berücksichtigen.“ 
 
Der Mindestabstand von 40 m ist eine Vorgabe der Ob eren Natur- 
schutzbehörde. Aufgrund des Flächenbedarfs für den Neubau der Feu-

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
zu gering angesehen. Zu vermuten ist, dass die Park plätze einige Wochen im 
Jahr durch den hohen Wasserstand bedingt nicht benutzt werden können.  
 
 
 
Die für Übungen erforderliche versiegelte Hoffläche  verschärft die Problema- 
tik. (Niederschlags)Wasser von der Hoffläche könnte  mit Chemikalien belastet 
sein und darf daher nicht dem Ruthsenbach bzw. der angrenzenden Grünflä- 
che sondern muss der Kläranlage zugeführt werden.  
 
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Verbes serung des ökologi- 
schen Zustandes und der Struktur des Ruthsenbaches (Renaturierung) mit 
Beseitigung von Wanderhindernissen vor. Der Hochwas serretentionsraum 
(Überschwemmungsfläche) sollte dabei erweitert werd en, um Rhein-
hochwasserspitzen abzuflachen und eine ökologisch w ertvollere Aue zu ge- 
winnen. Dazu ist es erforderlich, das ehemals arten reiche extensiv genutzte 
Feuchtgrünland am Ruthsenbach mit Großem Wiesenknop f auch östlich des 
Baches wiederherzustellen.  
 
Die im Plan eingezeichneten Eichen, die als Ersatz für landschaftbildprägende 
abgeholzte Pappeln am Ruthsenbach gepflanzt wurden,  sind abgängig. Statt- 
dessen sollten standortgerechte Gehölze wie Schwarz erlen nachgepflanzt 
werden. Die Pflanzlisten sind zu überarbeiten und a uszutauschen. So sind die 
in der Pflanzliste genannten Weidenarten weder auto chthon noch standortge- 
recht. Besenginster und Immergrün gehören ebenfalls  nicht in auennahe Au- 
ßenbereiche.  
 
Extensive Dachbegrünung und Solarnutzung schließen sich auf Dächern bis 
zur Neigung von 30 Grad nicht aus, da Solarmodule b ei dieser Neigung auf- 
geständert werden müssen und darunter und dazwische n eine Dachbegrü- 
nung gedeiht. Sämtliche Dächer bis 30 Grad Neigung,  auch Stellplatzüber- 
dachungen sind zu begrünen.  
 
 
 
 
 
 
erwehr ist es nicht möglich, diesen Abstand zu vergrößern. 
Die Vermutung ist bekannt (siehe Gutachten Geotechn ik Gründling 
GmbH) und ist bei der weiteren Planung von Gebäude und Außenanla- 
gen zu berücksichtigen. 
 
Für den Umgang mit Wasser (Niederschlagswasser/ Brauchwasser) sind 
alle erforderlichen Vorgaben einzuhalten. Niedersch lagswasser wird 
nicht auf dem Grundstück versickert, um aufstauende s Sickerwasser 
aufgrund der bereichsweise gering durchlässigen Böden zu vermeiden. 
 
Dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Pflanzlisten wurden überprüft und mit dem zustä ndigen Fachamt 
abgestimmt. 
 
 
 
 
 
 
Die Festsetzungen wurden dahingehend ergänzt, dass extensive Dach- 
begrünung auf Flachdächern, auch auf Nebengebäuden,  umzusetzen 
ist, sofern technische Bedingungen dem nicht entgegenstehen. 
Der inzwischen vorliegende Wettbewerbsentwurf sieht  ein extensiv be- 
grüntes Flachdach vor.

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
1.3 HEAG mobilo , Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.06.2014: 
 
Im Straßenbereich verläuft die Straßenbahntrasse. W ährend des Baus ist 
besonders auf den Schwenkbereich von Baukränen zu a chten und der 1 m 
Sicherheitsabstand zu allen Fahrleitungen einzuhalten. 
 
  
 
 
Der Hinweis wurde berücksichtigt. 
Im Bebauungsplan wurde ein entsprechender Hinweis a uf den Sicher- 
heitsabstand zu Fahrleitungen aufgenommen. 
 
1.4 Hessen Mobil , Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 10 07 63, 
64207 Darmstadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.06.2014: 
 
Beachtung der 20 m  Bauverbotszone gemäß § 23 HStrG 
Gemäß  § 23 HStrG gilt an der freien Strecke der K 177 ein Anbauverbot von 
20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fah rbahn. Diese Bau- 
verbotszone ist in den textlichen und zeichnerische n Teilen des Bebauungs- 
plans aufzunehmen. 
 
 
 
 
 
Folgende fachliche Hinweise sind bei der weiteren P lanung unbedingt zu be- 
achten: 
- Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme hat veranlasser- 
bedingt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. 
- Beim Neubau von Feuerwehreinrichtungen ist insbeso ndere die sichere 
Verkehrsanbindung zu berücksichtigen (vgl. Sicherhe it im Feuerwehr- 
dienst, DGUV, 2011). 
- Der verkehrliche Anschluss der Feuerwache an die K reisstraße ist detail- 
liert mit Hessen Mobil abzustimmen, In diesem Zusam menhang evtl. wei- 
tere notwendige verkehrsregelnde Maßnahmen für die Bereiche der freien 
Strecke sind auf Kosten des Veranlassers durchzuführen (Vorblinker etc.). 
 
 
  
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Die Bauverbotszone von 20 m betrifft eine Teilfläch e der überbaubaren 
Fläche des Plangebietes. Laut Hessen Mobil ist es m öglich, falls ein 
geringerer Abstand als 20 m erforderlich wäre, dass  das zuständige Amt 
(IDA) mit Hessen Mobil Kontakt aufnehmen und eine A usnahmegeneh- 
migung (begründet zum Wohl der Allgemeinheit) beant ragen kann. Die 
zweite Möglichkeit ist die Verlegung der OD-Grenze nach Norden.  
Der Wettbewerbsentwurf, der realisiert werden soll,  hält den erforderli- 
chen Abstand ein. 
 
Die fachlichen Hinweise wurden zur Kenntnis genomme n und an das 
zuständige Fachamt (IDA) für die Hochbauplanung zur  Beachtung wei- 
tergeleitet. 
 
 
 
 
Sobald ein konkreter Entwurf vorliegt, muss dieser mit allen zuständigen 
Fachbehörden und Fachämtern abgestimmt werden.

Bebauungsplan A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuer wehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
1.5 Bundesnetzagentur DLZ8 Außenstelle Eschborn , Auf der Ludwigshöhe 
204, 64285 Darmstadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.05.2014: 
 
Die Prüfung dieser Unterlagen ergab, dass keine fun ktechnischen Probleme 
mit der nächst gelegenen, ortsfesten Station des Fu nkmess- und Ortungssys- 
tem (FuMOS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) in 64285  Darmstadt auf 
Grund der relativ großen Entfernung (ca. 7 km), zu erwarten sind. 
Aus betrieblicher Sicht der Behörde sind die wichtigsten Parameter hierzu: 
- Die räumliche Entkopplung der o.g. technischen Ein richtungen (Entfer- 
nung, freie Sichtlinie, Fresnelzone) zu den Bauwerk en, die vorhandene 
Morphologie und Topografie sowie die Bauwerkshöhen der vorhandenen 
und der geplanten Bebauung. 
- Eine „funktechnische Entkopplung“ zu Sendefunkanla gen. Hierfür wird zur 
elektro-magnetischen Verträglichkeit der empfindlic hen Empfangseinrich- 
tungen ein Hochfrequenz-Schutzabstand für Sendefunkanlagen definiert. 
Darüber hinaus wird bei Bauwerken mit mehr als 20 m  Höhe eine Beeinflus- 
sung von vorhandenen oder bereits in Planung befind lichen Richtfunkstrecken 
von der hierfür zuständigen Dienststelle der BNetzA  dem Referat 226 (Dienst- 
sitz: Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin) geprüft. 
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Betreib er geplanter ortsfester 
Sendefunkanlagen (z.B. für GSM/UMTS/LTE Mobilfunk, Rundfunksender oder 
Richtfunkstrecken) verpflichtet sind, rechtzeitig v or Inbetriebnahme, einen 
Antrag zur Ausstellung einer Standortbescheinigung,  gemäß der Verordnung 
zum Nachweis der Begrenzung elektromagnetischer Fel der (BEMFV), bei der 
Behörde vorzulegen (siehe auch www.bnetza.de). 
  
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Da es sich hier nicht um ein Bauwerk mit mehr als 2 0 m Höhe handelt 
(Übungsturm max. 18 m Höhe) ist eine Beeinflussung der vorhandenen 
oder bereits in Planung befindlichen Richtfunkstecken nicht gegeben.

anlage 8

255 Zeichen

Punkt 13: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0547) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 7

287 Zeichen

Punkt 5: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0547) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

2015/0547

10082 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0547 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5110020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 01.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr 
Arheilgen - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1) 
geändert. Der Fuß- und Radweg auf der Westseite, sowie der Feldweg am südlichen Rand 
werden in den Geltungsbereich aufgenommen, des Weiteren wird der Geltungsbereich 
geringfügig nach Osten hin ausgeweitet (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich). 
Der neue Geltungsbereich umfasst Teilflächen der städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477/2, 
478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 2.  
Die Zielsetzung des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr Arheilgen  – 
bleibt gegenüber dem  Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (siehe 
V.-Nr. 2014/0136) unverändert.

- 2 - 
 
Offenlagebeschluss  
2. Zum offen gelegten Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum 
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen  - gingen im Rahmen der 
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Sie stellen eine 
vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des 
Satzungsbeschlusses. Der vorläufigen Prüfung  der Stellungnahmen (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
3. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen zum 
Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans A 44 - 
Frankfurter Landstraße/Feuerw ehr Arheilgen - die in Anlage 2 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige 
Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.  Der vorläufigen  Prüfung der 
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrele vante Anlage) wird zugestimmt .  
4. Dem erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr 
Arheilgen - (wird zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung 
baulicher Anlagen sowie zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser wird zugestimmt. 
5. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr 
Arheilgen - für das Gebiet am nördlichen Ausgang von Arheilgen an der Frankfurter Landstraße 
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie mit den Teilflächen der 
städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477/2, 478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen 
Flur 2 ist mit seiner Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
Hinweis: 
Folgekosten werden entstehen für die Herstellung und Unterhaltung des Feuerwehrgebäudes, sowie für 
die Unterhaltung des öffentlichen Verkehrsweges, der Grünflächen, sowie der 
Kompensationsmaßnahmen. Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und 
sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 
zum Bebauungsplan A  44 
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum 
Bebauungsplan A 44 (datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Begrün dung mit Umweltbericht zum Bebauu ngsplanentwurf A 44  
 
Entwurf des Bebauungsplans A 44 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein (siehe Hinwei s oben!)

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0547 vom 01.12.2015:  
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr 
Arheilgen - gefasst, mit der Zielsetzung, Baurecht für einen Neubau eines 
Feuerwehrgebäudes der FFW Arheilgen zu schaffen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 
11.07.2013 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. 
Mit Beschluss vom 30.04.2014 (V.-Nr. 2014/0136) stimmte der Magistrat dem Vorentwurf 
und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter 
Landstraße/Feuerwehr Arheilgen  - sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit 
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB zu.  
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 
in Form einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen erfolgte vom 13.05.2014 bis 
einschließlich 13.06.2014. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu schriftlich.  
Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 
27.06.2013 geändert hat, ist der Aufstellungsbeschluss zu ändern (siehe Ziff. 1).  
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach sorgfältiger Prüfung bei der Konkretisierung 
der Planung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf A 44 - Frankfurter La ndstraße / 
Feuerwehr Arheilgen  - berücksichtigt/nicht berücksichtigt (siehe Ziff. 2 und 3). 
Zur Konkretisierung der Hochbauplanung hatte die Wissenschaftsstadt einen Architekten -
Wettbewerb ausgeschrieben. Ein Ziel der Planungsaufgabe war, durch eine komprimierte 
Bauweise die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten und somit auch einen 
größtmöglicher Abstand (mindestens 40 m) zum Ruthsenbach einzuhalten. 
Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungspl ans A 44 
(6. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 6.1) erfolgt im „Parallelverfahren“ gem. 
§ 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6.  Änderung 
des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 erfolgt in einer gesonderten Mag istratsvorlage.  
 
 
Zu 1: 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2013 (V. -Nr. 2013/0168) für 
das Gebiet am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter Landstraße 
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenba hnlinie wird geändert. Der Fuß - 
und Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am südlichen Rand wurden in den 
Geltungsbereich als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen  um die verkehrstechnischen 
Belange (Ein-/Ausfahrt, Kreuzung mit Fuß - und Radweg, wtc.)  besser berücksichtigen zu 
können. Des Weiteren erfolgte anhand einer überschlägigen Ermittlung des Flächenbedarfs 
eine geringfügige Ausweitung des Geltungsbereiches nach Osten hin bis auf den 
festgelegten Mindestabstand von 40 m zum Ruthsenbach. Der Geltu ngsbereich weist nun 
eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches 
wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung durch 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnung getragen.

- 5 - 
 
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 laut Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 (V.-Nr. 2013/0168) (ohne Maßstab)

- 6 - 
 
 
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße / 
Feuerwehr Arheilgen  - (ohne Maßstab) 
 
 
Zu 2: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen 
Stellungnahmen zum Vorentwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der P lanung 
zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – 
zusammengefasst und entsprechend geprüft.

- 7 - 
Zu 3: 
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum 
Vorentwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – gingen die in Anlage 2 
(datenschutzrel. Anlage) zusammengefassten und entsprechend geprüften Stellungnahmen 
ein.  
Es handelt sich bei den Anlagen 1 und 2 um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der 
Offenlage fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird zum Satzungsbeschluss 
gemeinsam mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen endgültig entschieden. 
 
 
Zu 4 und 5: 
Der Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – (wird 
zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 3) wurden erarbeitet.  
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs A 44 (siehe Datei) und der 
zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach vorheriger öffentlicher 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
 
Darmstadt,  01.12.2015 
61.2 ha  Nst. 2112 
61.1 mi  Nst. 2590

anlage 3

175071 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 01.12.2 015 
Der Magistrat 
 
Begründung 
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
zum 
Bebauungsplanentwurf A 44 
- Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 (ohne Maßstab) 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
_____________________ 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
Anlage 3

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 2 
 
 
Teil A: Begründung 
Inhalt 
1.0   ERFORDERNIS UND ZIEL DER PLANAUFSTELLUNG  _______________________________ 4 
2.0  RECHTSGRUNDLAGEN  __________________________________________________ _ 4 
3.0  PLANGELTUNGSBEREICH  _________________________________________________ 5 
4.0  VERFAHREN  ___________________________________________________________ 5 
5.0  ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN UND SCHUTZAUSWEISUNGEN  ______________________ 5 
5.1  RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG  _______________________________________ 5 
5.2  FLÄCHENNUTZUNGSPLAN  _________________________________________________ 6 
5.3  LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET  ______________________________________________ 7 
5.4  SIEDLUNGSBESCHRÄNKUNGSBEREICH  _______________________________________ 7 
5.5  GRUNDWASSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN HESSISCHES RIED  ______________________ 8 
6.0  BESTANDSSITUATION / STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN  ____________________ 8 
6.1  BEBAUUNG UND NUTZUNGEN  ______________________________________________ 8 
6.2  STADTBILD IN DER UMGEBUNG  _____________________________________________ 8 
6.3  IMMISSIONEN / EMISSIONEN  _______________________________________________ 9 
6.3.1  VERKEHRSLÄRM  ________________________________________________________ 9 
6.3.2  UNFALLRISIKO DURCH EMISSIONEN  __________________________________________ 9 
6.4  WASSERWIRTSCHAFTLICHE BELANGE  _______________________________________ 10  
6.5  ALTFLÄCHEN  _________________________________________________________ 10  
6.6  KAMPFMITTEL  _________________________________________________________ 11  
7.0  BESTAND UND BEWERTUNG DER NATURRAUMPOTENTIALE  _______________________ 11  
7.1  RUTHSENBACH  ________________________________________________________ 11  
7.2  PLANGEBIET  __________________________________________________________ 11  
8.0  PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE  _____________________________________ 12  
9.0  PLANUNGSKONZEPT  ____________________________________________________ 14  
10.0  INHALT UND BEGRÜNDUNG DER PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN  ___________ 15  
10.1  ART DER BAULICHEN NUTZUNG  ____________________________________________ 15  
10.2  MAß DER BAULICHEN NUTZUNG  ____________________________________________ 15  
10.3  BAUWEISE  ___________________________________________________________ 15  
10.4  STELLUNG DER BAULICHEN ANLAGE  ________________________________________ 16  
10.5  STRAßENVERKEHRSFLÄCHE / FUß - UND RADWEG  ______________________________ 16  
10.6  FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE  ______________________________________________ 16  
10.7  ANPFLANZEN VON BÄUMEN , STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN  _________ 16

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 3 
10.7.1  FLÄCHEN MIT ANPFLANZBINDUNGEN  ________________________________________ 16  
10.7.2  DACHBEGRÜNUNG  _____________________________________________________ 17  
11.0  INHALT UND BEGRÜNDUNG DER BAUORDNUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN  _______ 18  
11.1  DACHGESTALTUNG  _____________________________________________________ 18  
11.2  EINFRIEDIGUNGEN  _____________________________________________________ 18  
11.3  BEFESTIGUNG DER HOFFLÄCHEN  __________________________________________ 18  
11.4  WERBEANLAGEN  ______________________________________________________ 18  
12.0  BEGRÜNDUNG DER SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN ODER 
VERWENDEN VON NIEDERSCHLAGSWASSER  __________________________________ 18  
13.0  VERKEHR  ____________________________________________________________ 19  
13.1  ERSCHLIEßUNG  _______________________________________________________ 19  
13.2  RUHENDER VERKEHR  ___________________________________________________ 19  
14.0  TECHNISCHE INFRASTRUKTUR  ____________________________________________ 19  
15.0  LÄRMEMISSIONEN ALS FOLGE DER PLANREALISIERUNG  __________________________ 20  
16.0  NATUR - UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE  _____________________________ 21  
16.1  FLÄCHEN ODER MAßNAHMEN GEMÄß § 9 ABS . 1 NR. 20  UND 25  BAU GB _____________ 21  
16.2  MAßNAHMEN DES ARTENSCHUTZES  ________________________________________ 21  
16.3  EINGRIFFS - / AUSGLEICHSBETRACHTUNG  ____________________________________ 22  
16.4  KOMPENSATIONSMAßNAHMEN AUßERHALB DES GELTUNGSBEREICHS  ________________ 22  
17.0  HINWEISE  ____________________________________________________________ 24  
18.0  PLANUNGSSTATISTIK  ___________________________________________________ 24  
19.0  LISTE DER VERWENDETEN GUTACHTEN UND WEITERE PLANUNGSGRUNDLAGEN  ________ 24  
 
 
 
 
Teil B: Umweltbericht 
Anhang 
•  Tabellarische Übersicht der nachgewiesenen Vogelar ten 
•  Kompensationskonzept

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 4 
1.0  Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städti- 
schen Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheilgen Baurecht für den Neubau 
eines Feuerwehrgerätegebäudes der Freiwilligen Feue rwehr (FFW) Arheilgen zu schaf- 
fen. Der Neubau wird erforderlich, da der bisherige  Stützpunkt in der Ortsmitte gelegen, 
der Anfang der 1970er Jahre errichtet wurde, zwisch enzeitlich so marode ist, dass eine 
Sanierung hierfür nicht mehr in Frage kommt. Auch k ann der zwischenzeitlich erforderli- 
che Platzbedarf hier nicht länger befriedigt werden. 
Da der vorgesehene Standpunkt für den geplanten Neu bau im Außenbereich liegt, wer- 
den zur Schaffung des Baurechts die parallele Änder ung des Flächennutzungsplanes der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 
2.0 Rechtsgrundlagen 
Dem Bebauungsplan liegen folgende Vorschriften zugrunde: 
- Baugesetzbuch  (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert 
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722) 
- Baunutzungsverordnung  (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548) 
- Planzeichenverordnung  (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58), zuletzt ge- 
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509) 
- Hessische Bauordnung  (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBI. I S. 46,180), geändert 
durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) 
- Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches  i.d.F. vom 17.04.2007 
(GVBI. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBI. I S. 321) 
- Hessische Gemeindeordnung  (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zu- 
letzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158) 
- Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), zu- 
letzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1747) 
- Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. 
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
27.06.2013 (GVBl. I S. 458) 
- Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010  (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) 
- Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986  (GVBl. I S. 262, 270), 
zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218) 
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 
(BGBl. I S. 1474)

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
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3.0 Plangeltungsbereich 
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 476/2 tlw ., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. sowie die 
Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw. der Flur 2 der Gemarkung Arheilgen. 
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Damit wird die dem Aufstel- 
lungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zugr unde liegende Flächengröße ge- 
ringfügig überschritten. Dies liegt zum einen darin begründet, dass nunmehr der Fuß- und 
Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am südlichen Rand in den Geltungsbereich 
als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen wurden. Des Weiteren erfolgte anhand einer 
überschlägigen Ermittlung des Flächenbedarfs eine g eringfügige Ausweitung des Gel- 
tungsbereiches nach Osten hin bis auf den von der O NB festgelegten Mindestabstand 
von 40 m zum Ruthsenbach. 
Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsberei ches wird im Rahmen der weiteren 
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung du rch Änderung des Aufstellungs- 
beschlusses Rechnung getragen. 
Gleichwohl wird im Zuge der weiteren Planung der ta tsächliche Flächenbedarf zu konkre- 
tisieren und nach Möglichkeit eine Minimierung anzustreben sein.  
4.0 Verfahren 
Aufstellungsverfahren gem. §§ 2 ff BauGB 
Da das Vorhaben im bisher unbeplanten Außenbereich realisiert werden soll, kommt eine 
Aufstellung des Bebauungsplanes im „vereinfachten“ Verfahren nach § 13 BauGB sowie 
im „beschleunigten“ Verfahren nach § 13a BauGB hier  nicht in Betracht. Vielmehr erfolgt 
die Planaufstellung im „Regel“-Verfahren nach §§ 2 ff BauGB. 
Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zur Durchführ ung einer Umweltprüfung nach § 2 
Abs. 4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes nach  § 2a BauGB besteht. Dazu war 
es erforderlich, eine Bestandserhebung der Biotopty pen zu erstellen. Auch ist die Ein- 
griffs-/ Ausgleichsproblematik auf Bebauungsplanebene abschließend zu regeln. Schließ- 
lich ist eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu erstellen. 
Begleitend wurde ein Artenschutzgutachten (faunistische Erfassung und artenschutzrecht- 
liche Prüfung) erstellt. 
5.0 Übergeordnete Planungen und Schutzausweisungen  
5.1 Raumordnung und Landesplanung 
Im rechtskräftigen ‚Regionalplan Südhessen 2010’ is t das Plangebiet als „Vorranggebiet 
für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler G rünzug“ ausgewiesen. Als Kompen- 
sationsfläche für den regionalen Grünzug wurde in A bstimmung mit dem RP Darmstadt, 
Dez. III, 31.1 – Regionalplanung eine der Größe des  Plangebiets (flächengleich) entspre- 
chende Fläche im gleichen Naturraum dargestellt.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auszug Regionalplan Südhessen 2010 mit Darstellung der vorgeschlagenen Kompensationsfläche 
„Regionaler Grünzug“ 
Im Rahmen einer vorab eingeholten Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt 
wurde zu den Belangen der Landwirtschaft ausgeführt , dass aufgrund der Bedeutsamkeit 
der vorliegenden Planung Bedenken aus Sicht der Lan dwirtschaft/ Feldflur zurückgestellt 
werden. 
5.2 Flächennutzungsplan 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt ist der Be- 
reich des geplanten Bebauungsplanes neben der nachr ichtlichen Übernahme des Land- 
schaftsschutzgebietes als „Flächen für die Landwirt schaft/ Ökologisch wertvolles Grün- 
land“ sowie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zu r Pflege und Entwicklung von Bo- 
den, Natur und Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB ausgewiesen. 
Somit kann der Bebauungsplan nicht aus dem Flächenn utzungsplan entwickelt werden. 
Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.  Diese Änderung erfolgt im „Pa- 
rallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
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Auszug aus dem Flächennutzungsplan 
5.3 Landschaftsschutzgebiet 
Der Planbereich liegt in einem Landschaftsschutzgeb iet. Nach Vorgesprächen mit der 
Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wurde für den Geltungsbereich 
eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet auf grund des hohen öffentlichen Inte- 
resses an dieser Gemeinbedarfseinrichtung unter bes timmten Umständen (mindestens 
40 m Abstand zum Ruthsenbach, möglichst geringer Gr undstücksbedarf durch eine kom- 
primierte Bauweise, Einbindung in die Landschaft Richtung Ruthsenbach durch eine deut- 
liche Grünzäsur (evtl. in Form einer dichten Hecke) in Aussicht gestellt. 
5.4 Siedlungsbeschränkungsbereich 
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Regionalplan 2010/ Regionalen Flächennutzungs- 
plan vom 17.10.2011 (StAnz. 2011, 1311) ausgewiesen en, den Verkehrsflughafen Frank- 
furt Main umgebenden Siedlungsbeschränkungsgebiets,  in dem die Ausweisung neuer 
Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig ist. 
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der mit Verordn ung über die Festsetzung des Lärm- 
schutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt  Main vom 30.11.2011 festgelegten 
Lärmschutzbereiche der Tagschutzzone 2 und Nachtsch utzzone. Für diese Zonen gelten 
gemäß § 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Ba uverbote für Wohnungen und 
schutzbedürftige Einrichtungen wie Schulen und Kran kenhäuser. Für die geplante Feuer- 
wehr ergeben sich dagegen keine Bauverbote oder sonstige bauliche Einschränkungen. 
Die uneingeschränkte Anfliegbarkeit und die Hindern isfreiheit des Verkehrsflughafens 
Frankfurt Main ist nicht zu besorgen, da das Gebiet  sowohl außerhalb der Bauhöhenbe- 
schränkung des Bauschutzbereiches gemäß § 12 LuftVG  als auch außerhalb des Hinder- 
nisinformationsbereiches (HIB) gemäß § 18b LuftVG liegt.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
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5.5 Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried  
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des „Grundwasserbewirtschaftungs- 
planes Hessisches Ried“ (StAnz 21/1999 S.1659). Vom  Planungsträger sind die stark 
schwankenden Grundwasserbestände zu beachten (s. au ch 6.4 Wasserwirtschaftliche 
Belange). 
6.0 Bestandssituation / städtebauliche Rahmenbeding ungen 
6.1 Bebauung und Nutzungen 
Das Plangebiet in dem Gewann „Auf der Heilgenwiese“  befindet sich am nördlichen Aus- 
gang des Stadtteiles Arheilgen auf der Ostseite der  Frankfurter Landstraße. Es liegt in et- 
wa in Gegenlage zum westlich der Frankfurter Landst raße vorhandenen Siedlungsrand 
von Arheilgen und dem Zufahrtsbereich zur Wendeschl eife/ Endhaltestelle der Straßen- 
bahnlinie. 
Der Planbereich selbst ist unbebaut und stellt sich  derzeit als intensiv landwirtschaftlich 
genutzte Ackerfläche dar. Er weist keine Gehölzbest ände auf und ist als topographisch 
eben anzusehen. Südlich des Plangebiets verläuft in  Ost-West-Richtung ein auf 3 m aus- 
gebauter Wirtschaftsweg, dessen Oberfläche versiegelt ist. 
Der Feldweg ist topographisch geringfügig höher gel egen als die nördlich angrenzende 
Ackerfläche. Insgesamt ist das Plangebiet als eben zu bezeichnen. 
Das Plangebiet ist 3-seitig von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. 
Nach Westen hin stößt der geänderte Planbereich an die Frankfurter Landstraße.  
In ca. 35 m Abstand von der südlichen Plangeltungsbereichsgrenze Richtung Norden ver- 
läuft die Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze). Nördlich dieser Grenze gilt eine 20 m breite 
Bauverbotszone, gemessen vom äußeren befestigten Fa hrbahnrand der Frankfurter 
Landstraße. Ein geringfügiges Unterschreiten der Ba uverbotszone ist in begründeten 
Ausnahmefällen lt. Hessen Mobil auf Antrag möglich.  Der inzwischen vorliegende Wett- 
bewerbsentwurf hält den erforderlichen Abstand ein.  
In einem Abstand von ca. 40 m zum Plangebiet befind et sich östlich davon der Ruthsen- 
bach, der in einem gerade verlaufenden Fließbett „e ingezwängt“ ist und mittlerweile fast 
keine Gehölzbestände im Uferbereich mehr aufweist. 
6.2 Stadtbild in der Umgebung 
In Gegenlage zum Plangebiet westlich der Frankfurte r Landstraße befindet sich ein 
Wohnbaugebiet. Es wird aus 2 bis 3-geschossigen Hau sgruppen mit Flachdächern gebil- 
det. Das Baugebiet wird über den Glockengartenweg v on der Frankfurter Landstraße aus 
erschlossen. Die nördliche, in Ost-West-Richtung verlaufende, dreigeschossige Hausreihe 
stellt den Abschluss der Bebauung der Ortslage von Arheilgen dar.  
Nördlich dieser Wohnbebauung befindet sich die Endh altestelle mit Wendeschleife der 
Straßenbahnlinien 6, 7 und 8 einschließlich einer P + R-Stellplatzfläche. 
Auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße endet d ie vorhandene Bebauung südlich des 
Plangebietes in ca. 140 m Entfernung. Das Bebauungs ende wird derzeit von einer Tank-

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 9 
stelle gebildet. Dies wird auch auf absehbare Zeit der Fall sein, da der FNP der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt hier keine Siedlungserweiterung in nördlicher Richtung vorsieht. 
In ca. 60 m südlicher Entfernung vom Plangebiet und  um ca. 65 m von der Frankfurter 
Landstraße zurückgesetzt befindet sich eine Reithalle. 
Nordöstlich des Plangebietes in ca. 150 m Entfernung befindet sich ein einzeln stehendes 
Wohngebäude, voraussichtlich entstanden aus einem Aussiedlerhof. 
Aus Anlass der Verlängerung der Straßenbahnlinie bi s nach Arheilgen wurde die Frank- 
furter Landstraße insgesamt umgestaltet. Im Bereich  des vorliegenden Plangebiets wur- 
den dabei kombinierte Fuß- und Radwege angelegt, di e durch einen Grünstreifen von der 
eigentlichen Fahrbahn getrennt sind. Auf diesen Grü nstreifen wurden Baumpflanzungen 
vorgenommen, so dass sich dem einfahrenden Verkehr das Bild eines alleeartigen Ent- 
rées bietet. 
6.3 Immissionen / Emissionen 
6.3.1 Verkehrslärm 
Die derzeitig relevanten Emissionsquellen bilden de r Kraftfahrzeugverkehr sowie die 
Fahrgeräusche der Straßenbahn auf der Frankfurter L andstraße. Betroffen davon ist in 
erster Linie das westlich der Straße gelegene Wohng ebiet, das als WR (reines Wohnge- 
biet) einzustufen ist. Für das geplante Vorhaben de s Feuerwehrstützpunktes haben diese 
Immissionen keine Bedeutung. 
Des Weiteren liegt das Plangebiet, wie unter Pkt. 5 .4 beschrieben, innerhalb des Lärm- 
schutzbereiches des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. Auch diese Tatsache hat für das 
geplante Vorhaben keine Bauverbote oder sonstige bauliche Einschränkungen zur Folge. 
6.3.2 Unfallrisiko durch Emissionen  
Die Richtlinien 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 
zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-
Richtlinie) und der § 50 Bundesimmissionsschutzgese tz sind zu berücksichtigen. Danach 
sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen di e Nutzungen einander so zu- 
zuordnen, dass schädliche Umweltauswirkungen und vo n schweren Unfällen in Betriebs- 
bereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die aussc hließlich oder überwiegend dem 
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie mög- 
lich vermieden werden. 
Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Stör fallanlagen nach dem Bun- 
desimmissionsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz 
(12. BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf  dem Betriebsgelände der Merck 
KGaA, welches in einer Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 2,5 km an der Frankfur- 
ter Landstraße gelegen ist. 
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbere iches der Merck KGaA mit den Pla- 
nungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des  § 50 BImSchG bzw. des Artikel 
12 der Seveso-II-Richtlinie“, erstellt im Juni 2006  vom TÜV Nord, berücksichtigt sämtliche 
Anlagen der Merck KGaA und errechnet einen Achtungs abstand zur Merck KGaA für 
sensible Nutzungen.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 10  
Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen,  sind unter dem Gesichtspunkt des 
§ 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand b eträgt ca. 800 m vom Betriebsbe- 
reich der Merck KGaA. Somit kann davon ausgegangen werden, dass durch das Vorha- 
ben weder die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken 
oder einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist. 
6.4 Wasserwirtschaftliche Belange 
Der Planbereich liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet. 
Indessen liegt das Plangebiet im Einflussbereich de s Grundwasserbewirtschaftungspla- 
nes Hessisches Ried. 
Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwass eraufspiegelungen möglich, die 
bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. 
Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewi rtschaftungsplanes Hessisches 
Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 gemäß §§ 118 und  119 HWG festgestellt, zu beach- 
ten. 
Im gesamten Plangebiet ist von hohen Grundwasserstä nden auszugehen. Aus hydrologi- 
schen Karten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG), Wiesba- 
den, ist für das Untersuchungsgebiet, nach dem zule tzt im Oktober 2013 aktualisierten 
Plan der Grundwasserhöhengleichen, mit einem Grundwasser zwischen etwa NN +122 m 
und NN +123 m zu rechnen. 
Die im „Orientierenden Baugrundkurzgutachten“ des B üros Geotechnik Gündling GmbH 
vom August 2014 gemessenen Grundwasserstände liegen  zwischen NN +122,49 m und 
NN +123,04 m, was Abständen von 1,30 m bis 1,87 m zur Geländeoberfläche entspricht. 
Infolge dieses hohen Grundwasserspiegels ist eine z ukünftige Versickerung von Oberflä- 
chenwasser praktisch ausgeschlossen. 
Auch muss das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 BauGB als „vernässungsgefährdete Fläche“ 
gekennzeichnet werden. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt außer halb eines Wasserschutzgebietes. 
Indessen verläuft in einem Abstand von ca. 10 m nor döstlich dazu die Grenze eines fest- 
gesetzten Überschwemmungsgebietes, das auch als Ret entionsraum für Rhein-
Hochwässer benötigt wird (StAnz. 49/2010 S. 2647). 
Der Planbereich selbst ist davon nicht betroffen. A ber aufgrund der als „wenig durchläs- 
sig“ einzustufenden Böden kann nicht ausgeschlossen  werden, dass es bei Hochwasser- 
ereignissen des Ruthsenbachs zu Überflutungen auch im Bereich des festgesetzten Bau- 
feldes kommt. 
6.5 Altflächen 
In der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind für den 
Planbereich keine Eintragungen als Altstandort eing etragen. Auch Altablagerungen sind 
hier nicht bekannt.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 11  
6.6 Kampfmittel 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sic h in einem Bombenabwurfgebiet 
und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen. Es mu ss grundsätzlich vom Vorhanden- 
sein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf allen  Grundstücksflächen, bei denen 
bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind syste matische Überprüfungen (Sondie- 
rungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erfor- 
derlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kamp fmittelräumung im Lande Hessen“ 
sind zu beachten. 
Laut Anhang A des Baugrundkurzgutachtens des Büros Geotechnik Gündling GmbH vom 
August 2014 hat eine Kampfmittelortung (Flächensond ierung) auf dem Grundstück statt- 
gefunden mit dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass in den untersuchten Berei- 
chen/ Ansatzpunkten (nur im unmittelbaren Umfeld um  den jeweiligen Bohrpunkt (Radius 
ca. 0,5 m) keine Kampfmittel mehr gefunden werden. Kampfmittel jeglicher Art können je- 
doch niemals ganz ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Hinweis zur Kampfmittel- 
räumung wurde daher unter VII. 6 in den Bebauungsplan aufgenommen. 
7.0 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale 
7.1 Ruthsenbach 
Der Bereich des Ruthsenbachs, der an den Bebauungsp lan A 44 grenzt, ist im Hessi- 
schen „WRRL-Maßnahmenprogramm 2009-2015“ als ein po tentieller Bereich zur Bereit- 
stellung von Flächen für Maßnahmen zur naturnahen G ewässerentwicklung genannt. Da- 
her sollte dort für die Gewässerentwicklung ein aus reichend großer Korridor freigehalten 
werden. 
Für die Ermittlung der Fläche im „WRRL-Maßnahmenprogramm 2009-2015“ wurden 25 m 
jeweils rechts und links vom Gewässer zugrunde gelegt. 
Derzeit wird im Auftrag des Wasserverbandes Schwarz bachgebiet-Ried eine WRRL-
Umsetzungsplanung erstellt, die die Maßnahmen des „ WRRL-Maßnahmenprogramm 
2009-2015“ für das Schwarzbachsystem konkretisieren soll. Zu dem Stand und den Inhal- 
ten dieser Umsetzungsplanung liegen keine Kenntnisse vor. 
Nach derzeitiger Planung beträgt der Abstand zwisch en der östlichen Grenze des Gel- 
tungsbereichs des Bebauungsplans und der Grabenparzelle 40 m. 
7.2 Plangebiet 
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs, aus denen 
sich unter Grundwassereinfluss Gleye, Nassgleye und  Auenanmoorgleye mit geringem 
bis mittlerem Ertragspotenzial, sehr geringem Filtervermögen und geringem Nitratrückhal- 
tevermögen gebildet haben. Versiegelte und damit fu nktionslose Böden sind im Plange- 
biet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. 
Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von der P lanung nicht betroffen, im Norden 
und Osten grenzt aber ein Überschwemmungsgebiet an.  Die Ergiebigkeit des Grundwas- 
sers ist sehr hoch, die Verschmutzungsempfindlichke it groß bis mittel. Die Fläche ist da- 
her als überschwemmungsgefährdet einzustufen. Eine oberflächennahe Versickerung von 
Niederschlagswasser ist nicht möglich.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 12  
Der Raum Darmstadt zählt zur bioklimatischen Belast ungszone. Während der Sommer- 
monate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mit hohe r Wärmebelastung, häufig in Verbin- 
dung mit Schwüle. Im Herbst und Winter besteht bei Inversionswetterlagen die Gefahr von 
erhöhter Luftverschmutzung. In der Klimabewertungsk arte Hessen wird der Schutzwert 
des Klimas im Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft. 
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich an wertvollen 
Lebensräumen potenziell ein Bach- bzw. Bachuferwald  oder eine Feuchtwiese ausbilden. 
Die aktuelle Vegetation und Flora wird durch allgem ein häufige und verbreitete Arten der 
Kulturlandschaft geprägt, die keiner besonderen Sch utzbedürftigkeit unterliegen. Unter 
den Vögeln wurden 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand in Hessen 
nachgewiesen, die übrigen Arten weisen noch einen g ünstigen Erhaltungszustand auf. 
Die für offene Landschaften typischen Arten Feldler che und Wiesenschafstelze konnten 
nicht beobachtet werden. Mit der Blindschleiche wur de nur eine Reptilienart nachgewie- 
sen, Zauneidechse und Schlingnatter fehlen dagegen. 
Das Landschaftsbild wird vorwiegend von der struktu rlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt 
durch seine Nähe zur Ortslage von Arheilgen sowie d urch seine Lage in der Aue des Ru- 
thsenbachs kommt dem Plangebiet potenziell eine Bed eutung für die ortsnahe Erholung 
zu. Diese Funktion wird durch die benachbarte Frank furter Landstraße mit ihrem hohen 
Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt. Die ü berplante Fläche liegt vollständig 
im Landschaftsschutzgebiet ‚Darmstadt‘. 
Die lufthygienische Belastung muss insgesamt als ‚s ehr hoch’ eingestuft werden. Die er- 
mittelten Belastungen für Feinstaub sind sehr hoch,  für Stickstoffdioxid (NO2) hoch, für 
Ozon mittel und für Schwefeldioxid (SO2) gering. 
Als hauptsächliche Lärmquellen, die auf das Plangeb iets einwirken, ist der Verkehr der 
Frankfurter Landstraße verursacht durch Kfz und Str aßenbahn sowie der Flugverkehr zu 
nennen. 
8.0 Planungsanlass und Planungsziele 
Der Neubau einer Feuerwache ist erforderlich, da 
- für das heutige Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen aus den 70er 
Jahren, Frankfurter Landstraße 133, das seitdem nic ht mehr modernisiert wurde, mitt- 
lerweile ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht; so sind z. B. Dach und Tore un- 
dicht und verschiedene Gebäudeteile können aufgrund  von Asbestbelastung nicht 
mehr genutzt werden, 
- das Gebäude nicht mehr die aktuellen brandschutztec hnischen Voraussetzungen er- 
füllt, 
- die Fahrzeughalle für neue Löschfahrzeuge zu niedrig ist,  
- eine gesetzlich vorgeschriebene Abgasabsauganlage d er Fahrzeughalle sowie sepa- 
rate Wasch- und Umkleideräume für die Einsatzkräfte fehlen, 
- die sanitären Anlagen völlig veraltet sind, 
- moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren 
Aufliegern solch große Abmessungen besitzen, dass sie auf dem derzeitigen Gelände 
nicht mehr manövriert werden können,

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 13  
- die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für das heutige technische Gerät 
ist, 
- das heutige Grundstück mitten in Arheilgen für eine n Neubau in den erforderlichen 
Ausmaßen zu klein ist. 
Diese Mängel führen im Ergebnis dazu, dass am bishe rigen Standort, obwohl von der La- 
ge her grundsätzlich geeignet, eine Sanierung der bestehenden Gebäude, die mit erhebli- 
chen Investitionen verbunden wäre, keinen Sinn macht. 
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden  verschiedene Grundstücke hin- 
sichtlich ihrer Eignung für die geplante Nutzung un tersucht. Berücksichtigt wurden Vorga- 
ben wie eine gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatzorten, eine gute Erreichbarkeit auch durch 
den ÖPNV, ausreichend Fläche für den Neubau, die St örwirkung auf die Nachbarschaft 
sowie die Verfügbarkeit des Grundstücks, da für die  Stadt aufgrund der angespannten 
Haushaltslage ein Ankauf von Flächen nicht infrage kommt. 
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen, 
die diese Anforderungen erfüllen, wurden als Result at dieser Suche die städtischen Flur- 
stücke 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gem arkung Arheilgen gegenüber der 
Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Ausgang des Stadt- 
teils Arheilgen als die Grundstücke eruiert, welche  sich unter Abwägung aller Vorgaben 
gut für den geplanten Zweck eignen. 
Erforderlich wird die Unterbringung von 9 Löschfahr zeugen der FFW Arheilgen. 5 Stell- 
plätze für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes solle n hinzukommen. Hierzu addieren 
sich Einrichtungen für die Fahrzeugwäsche, eine Wer kstatt sowie Räumlichkeiten für 
Verwaltung, Schulung, sanitäre und sonstige Einrichtungen. 
Neben 130 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Ar heilgen wird auch die Berufsfeuer- 
wehr Darmstadt von dem Neubau profitieren, etwa mit Ausbildungsräumen. 
Der Flächenbedarf für die geplante Neubebauung hins ichtlich der erforderlichen Größe, 
der Ausfahrtsbereiche, der Anzahl der Stellplätze u .a. wurde 2014 vom Fachbüro 
kplanAG in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Darmsta dt erarbeitet. Die Machbarkeits- 
studie kam zu dem Ergebnis, dass die Grundfläche de s Gebäudes mindestens 1.900 bis 
2.000 m² betragen muss. 
Als Freifläche muss eine ausreichend große Hoffläch e zur Verfügung stehen, die ein Ma- 
növrieren für moderne Feuerwehrfahrzeuge zulässt. A uch Einsatzübungen müssen auf 
dieser Hoffläche möglich sein. 
Des Weiteren müssen auf dem Grundstück noch Einrich tungen zum Abstellen der PKWs 
des Einsatzpersonals vorgesehen werden. 
Zur Konkretisierung der Hochbauplanung hatte die Wi ssenschaftsstadt einen Architekten-
Wettbewerb ausgeschrieben. Ein Ziel der Planungsauf gabe war, durch eine komprimierte 
Bauweise die Flächeninanspruchnahme möglichst gerin g zu halten und somit auch einen 
größtmöglicher Abstand (mindestens 40 m) zum Ruthsenbach einzuhalten. 
Schließlich sind im Geltungsbereich auch noch in au sreichendem Umfang zu begrünende 
Grundstücksflächen auszuweisen, auf denen Anpflanzu ngen zur Eingrünung des Vorha- 
bens vorzunehmen sind.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
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9.0 Planungskonzept 
Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde nach Aufstellungsbeschluss eine Mach- 
barkeitsstudie erstellt, um den Flächenbedarf für d as Projekt zu ermitteln und Aussagen 
zur möglichen verkehrlichen Anbindung an die Frankf urter Landstraße zu treffen. Die tat- 
sächliche Ausbildung der Hochbauplanung ist inzwisc hen durch einen Architekten-
Wettbewerb ermittelt worden. 
Grundsätzlich ist es möglich, in einem Baufeld entl ang der Frankfurter Landstraße einen 
ca. 75 m langen Baukörper zu errichten mit einer Tr aufhöhe von max.  9 m. Die Grundflä- 
che wird entsprechend der Berechnungen der Machbark eitsstudie auf max. 2.200 m² 
festgesetzt.  
Sowohl die mögliche Länge als auch die Höhe eines derartigen Baukörpers korrespondie- 
ren mit der gegenüber liegenden Wohnbebauung. Außer dem soll auf einer in ihrer Größe 
begrenzten Fläche ein max. 18 m hoher Übungsturm mit eingeplant werden. 
Die verbleibenden Flächen sind für Wartungsarbeiten , Übungen oder Schulung sowie als 
Stellplatzflächen zu nutzen. Bei der Anordnung der Flächen ist darauf zu achten, dass  die 
dabei entstehenden Emissionen auf die westlich der Frankfurter Landstraße gelegene 
Wohnbebauung minimiert werden.  
Vorrangig sollen am östlichen Rand des Plangebietes  die  erforderlichen Pkw-Stellplätze 
(ca. 35) angeordnet werden. Im Gegensatz zur Hoffläche, die aufgrund des Gewichtes der 
Einsatzfahrzeuge ausreichend befestigt und versiege lt ausgeführt werden muss, sollen 
die Pkw-Stellplätze wasserdurchlässig ausgebildet w erden. Aussagen zu erforderlichen 
Befestigungsarten werden im Laufe des Verfahrens ko nkretisiert. Durch die nach der Ein- 
stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erforderliche Anzahl von Bäumen 
kann durch die Anordnung der Stellplätze entlang de r Anpflanzfläche eine Einbindung in 
das Bepflanzungskonzept gewährleistet werden. 
Schließlich ist für eine Eingrünung des Vorhabens d ahingehend Sorge zu tragen, dass 
ausreichende Anpflanzflächen vorhanden sind. Zum Pl anungskonzept gehört auch die 
Einbindung der baulichen Maßnahme in den angrenzend en Landschaftsraum. So ist be- 
absichtigt, zur Frankfurter Landstraße hin sowie am  nördlichen und östlichen Rand des 
Plangebietes die Anpflanzung mit Sträuchern bzw. He cken vorzunehmen. Mit Laubbäu- 
men soll die Pkw-Stellplatzfläche für das Einsatzpersonal aufgelockert werden. 
Zwischen der östlichen Anpflanzung und der Grabenpa rzelle des Ruthsenbachs beträgt 
der Abstand ca. 40 m. Auf einer 15 m breiten Fläche  direkt am Ruthsenbach sind bereits 
Ausgleichsmaßnahmen für den Straßenbahnneubau festg elegt. In dem verbleibenden 
Zwischenbereich werden erforderliche Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, die mit den 
Ausgleichsmaßnahmen nördlich des Plangebiets den du rch das Vorhaben hervorgerufe- 
nen Eingriff in Natur und Landschaft kompensieren sollen (s. auch Umweltbericht).

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10.0 Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen 
10.1 Art der baulichen Nutzung 
Das Baugebiet wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 festgesetzt 
mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrstützpunkt“. 
Da das Plangebiet nicht einem Baugebiet gemäß §§ 2 bis 11 der Baunutzungsverordnung 
entspricht, ist hier auch die Festsetzungssystemati k der BauNVO nicht zwingend anzu- 
wenden, bzw. kann auf die absolut notwendigen Aussagen reduziert werden. 
10.2 Maß der baulichen Nutzung 
Der tatsächlich benötigte Flächenbedarf für die Errichtung des Feuerwehrgebäudes wurde 
im Vorfeld durch die Feuerwehr Darmstadt qualifizie rt. Im Rahmen einer Machbarkeits- 
studie wurde überprüft, ob das Vorhaben auf dem zur  Verfügung stehenden Grundstück 
und dem angestrebten Baufeld realisiert werden kann. 
Es wird festgelegt, dass das Vorhaben innerhalb der  dargestellten überbaubaren Grund- 
stücksfläche von 45 m x 75 m auf einer maximalen Gr undfläche von 2.200 m² zu realisie- 
ren ist. Dies entspricht dem in der Machbarkeitsstu die ermittelten Flächenbedarf plus ei- 
ner geringen Flächenreserve. Der Wettbewerbsentwurf sieht derzeit eine Grundfläche von 
ca. 2.050 m² vor. Die Festsetzung erfolgt mit dem Ziel, den späteren Hochbau kompakt zu 
gestalten und somit eine Begrenzung der Bodeninansp ruchnahme im Sinne des § 1a 
BauGB anzustreben.  
Auf die Festsetzung einer maximalen Geschossfläche wird verzichtet, da das Bauvolumen 
durch die Festsetzung der maximalen Grundfläche und  der maximalen Außenwandhöhe 
hinreichend bestimmt ist. 
Insofern kommt zur Bestimmung des Maßes der baulich en Nutzung hier der Festlegung 
der Traufhöhe eine größere Bedeutung zu. Die maxima l zulässige traufseitige Außen- 
wandhöhe wird mit 9,0 m bestimmt. Sie orientiert si ch an der Höhe der gegenüberliegen- 
den Wohnbebauung auf der Westseite der Frankfurter Landstraße. 
Für den erforderlichen Übungsturm darf die maximale  Außenwandhöhe auf einer Grund- 
fläche von 30 m² maximal 18,0 m betragen. 
Die Aufteilung der Grundstücksfreiflächen in Hofflä chen/ Flächen für Stellplätze und An- 
pflanzflächen können der Planzeichnung eindeutig en tnommen werden, ohne dass dies- 
bezüglich eine quantifizierende Textfestsetzung erforderlich ist. 
10.3 Bauweise  
Für das Vorhaben wird eine „abweichende Bauweise“ n ach § 22 Abs. 4 BauNVO festge- 
setzt.  
Diese ist dadurch bestimmt, dass, wie bei der „offe nen“ Bauweise, das Gebäude mit seit- 
lichen Grenzabständen zu errichten ist, die Gebäude länge aber größer 50 m betragen 
darf. Im vorliegenden Fall ist eine Länge von ca. 7 5 m zulässig, was auch in etwa der 
Darstellung des Baufensters entspricht.

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10.4 Stellung der baulichen Anlage 
Die Anordnung eines Gebäudes auf dem Grundstück erg ibt sich aus der Darstellung der 
überbaubaren Grundstücksfläche. Gemäß diesem Baufen ster ist ein Baukörper von der 
Westseite der Parzelle an der Frankfurter Landstraß e bis zu einer Tiefe von max. 45 m 
angeordnet und erfährt seine Längenentwicklung in N ord-Süd-Richtung bis zu einer Län- 
ge von ca. 75 m. Der Wettbewerbsentwurf schlägt ein en kompakten Baukörper mit den 
Maßen 29 x 70 m vor. Diese Maße werden sich im Lauf e der konkreten Hochbauplanung 
noch verifizieren.  
Zum Schutz der gegenüberliegenden Wohnbebauung sind bei der Stellung des Gebäudes 
und der Anordnung des Übungshofes die Anforderungen  der TA Lärm einzuhalten (s. 
Schallimmissionsprognose, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, 2014). 
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in ca. 35 m Abstand von der süd- 
lichen Plangeltungsbereichsgrenze aus nach Norden s ich die derzeitige Ortsdurchfahrts- 
grenze befindet. Nördlich dieser OD-Grenze ist ein Abstand von 20 m gemessen vom äu- 
ßersten befestigten Fahrbahnrand, von einer Bebauung freizuhalten.   
Eine Unterschreitung der Bauverbotszone ist in begründeten Ausnahmefällen und auf An- 
trag möglich. Der Wettbewerbsentwurf unterschreitet den Abstand von 20 m nicht. 
10.5 Straßenverkehrsfläche / Fuß- und Radweg 
Für die Erschließung des Vorhabens muss der bestehe nde, derzeit etwa 3,5 m breite 
Wirtschaftsweg im Geltungsbereich des Bebauungsplan s zur Erschließung des Geländes 
auf das notwendige Maß (derzeit geplant sind 5,0 m)  ausgebaut werden. Der Ausbau ist 
auf der bestehenden Parzelle möglich. 
Zudem wird der planfestgestellte Fuß- und Radweg pa rallel zur Frankfurter Landstraße 
als Hinweis in die Darstellung übernommen und durch  den vorgesehenen Grünstreifen 
vom Vorhaben abgegrenzt. 
10.6 Flächen für Stellplätze 
Garagen sind ausschließlich innerhalb der überbauba ren Grundstücksflächen zulässig. 
PKW-Stellplätze sind vorrangig innerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten 
Bereiche zulässig. Weitere notwendige Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie der Funk- 
tion des Grundstücks nicht entgegenstehen. Eine Ver siegelung der ausgewiesenen Stell- 
platzflächen, außer den Stellplätzen im Bereich des  Übungshofes, ist nicht zulässig. Sie 
sind mit Pflaster mit weitem Fugenabstand oder mit Rasen-/ Rasengittersteinen zu befes- 
tigen. 
10.7 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige n Bepflanzungen 
10.7.1 Flächen mit Anpflanzbindungen 
In der Plandarstellung sind Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß 
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzt. Diesen Flächen  sind unterschiedliche Pflanzgebote 
durch zwei Pflanzlisten zugeordnet.

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Dabei beträgt die Mindestbreite der Pflanzstreifen zur freien Landschaft hin mindestens 
5 m, um auch bei Einhaltung erforderlicher Abstände zu den Ackerflächen noch eine wirk- 
same Eingrünung des Plangebietes zu erreichen. 
Der Pflanzstreifen zur Frankfurter Landstraße hin i st lediglich in einer Breite von 3 m fest- 
gesetzt. Hier soll aus Sicherheitsgründen (Einsehba rkeit) eine Bepflanzung mit Sträu- 
chern erfolgen, zumal im Straßenraum der Frankfurte r Landstraße in diesem Abschnitt 
bereits eine alleeartige Baumbepflanzung gegeben ist. 
Die Anpflanzfläche A darf durch eine Bedarfszu-/ -a bfahrt sowie für die Ausfahrt des 
Alarmzuges auf einer Breite von insgesamt maximal 20 m unterbrochen werden. 
Darüber hinaus ist gemäß Plandarstellung eine Überstellung der Stellplatzflächen am öst- 
lichen Rand des Plangebietes, außer im Bereich des Übungshofes, mit einheimischen 
Laubbäumen festgesetzt. 
10.7.2 Dachbegrünung 
In den Planfestsetzungen wird bestimmt, dass Flachd ächer, auch auf Nebenanlagen, mit 
einer extensiven Dachbegrünung zu versehen sind, so weit technische Bedingungen dem 
nicht entgegenstehen. Photovoltaikanlagen dürfen nu r installiert werden, wenn die exten- 
sive Dachbegrünung weiterhin erhalten bleibt. 
Durch die Festsetzung einer verbindlichen Dachbegrü nung soll ein Teil der notwendigen 
Eingriffskompensation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erbracht werden.

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11.0 Inhalt und Begründung der bauordnungsrechtlich en Festsetzungen 
11.1 Dachgestaltung 
Eine verbindliche Dachform wird nicht festgesetzt. Es wird lediglich bestimmt, dass die zu- 
lässige Dachneigung 0° bis 30° betragen darf. Eine größere Dachneigung würde i. V. mit 
der Traufhöhe und den Dimensionen des Baukörpers zu  überproportionierten Bauvolu- 
men führen. 
Eine Orientierung an der westlich der Frankfurter L andstraße vorhandenen Flachdachbe- 
bauung ist indessen nicht zwingend, da das Feuerwehrgebäude aufgrund seines Standor- 
tes ohnehin einen Solitär darstellt. Der Wettbewerb sentwurf sieht ein Gebäude mit Flach- 
dach vor. 
Des Weiteren wird bestimmt, dass Flachdächer, auch auf Nebengebäuden, mit einer ex- 
tensiven Dachbegrünung zu versehen sind, soweit tec hnische Bedingungen dem nicht 
entgegenstehen. Diese Maßnahme soll zur Eingriffskompensation beitragen. 
Photovoltaikanlagen dürfen nur in Verbindung mit ei ner extensiven Dachbegrünung er- 
richtet werden. 
11.2 Einfriedigungen 
Abweichend von § 6 Abs. 10 Nr. 6 HBO werden Einfriedigungen an der Grundstücksgren- 
ze bis zu einer Höhe von maximal 2,20 m zugelassen.  Einfriedigungen sind durchsichtig 
zu gestalten, z.B. in Form von Maschendrahtzäunen. Die Einfriedigungen im Bereich der 
Anpflanzflächen sind in die Begrünung zu integrieren. 
11.3 Befestigung der Hofflächen 
Aufgrund der Tatsache, dass auf der Hoffläche Manövriervorgänge mit modernen, schwe- 
ren Feuerwehrfahrzeugen erforderlich sind, kommt fü r deren Befestigung nur eine versie- 
gelte Oberfläche in Frage. Auch muss vermieden werd en, dass es hier bei der Fahrzeug- 
wartung bzw. bei Übungen zu Schmutzeintrag in das G rundwasser kommt. Indessen ist 
darauf zu achten, dass die Hofflächen im Umfeld des Betriebsgebäudes aus Gründen des 
Klimaschutzes mit hellen, Temperatur reduzierenden Belägen zu befestigen sind. 
11.4 Werbeanlagen 
Da es sich bei der Feuerwehr um eine öffentliche Nu tzung handelt, sollen nur Werbeanla- 
gen zugelassen werden, die im Zusammenhang mit der Feuerwehr erforderlich sind. Um 
die gegenüberliegende Wohnbebauung sowie das Landsc haftsbild nicht zu stören, sind 
sich bewegende Werbeanlagen, Lichtprojektionen und Bildschirmwerbungen sowie akus- 
tische Werbungen nicht zulässig.  
12.0 Begründung der Satzung zur Schaffung von Anlag en zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser 
Wie unter Pkt. 6.4 bereits beschrieben, ist aufgrun d des vorhandenen hohen Grundwas- 
serspiegels eine Versickerung des Niederschlagswassers praktisch ausgeschlossen. Um- 
so mehr Bedeutung kommt daher der „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln 
oder Verwenden von Niederschlagswassers“ zu. Danach  sind zur Schonung des natürli-

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 19  
chen Wasserhaushalts auf dem Baugrundstück Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Auf- 
nahme von Niederschlagwasser dienen, das auf den Da chflächen anfällt und sind ent- 
sprechend groß zu dimensionieren. Das Zisternenwass er soll als Brauchwasser (z. B. für 
Grünflächenbewässerung, WC-Spülung, Fahrzeugwäsche etc.) genutzt werden. 
Rechtsgrundlage für diese Satzung ist § 37 Abs. 4 H ess. Wassergesetz (HWG), die in 
Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB Bestandteil der Bebauungsplanfestsetzungen wird. 
13.0 Verkehr 
13.1 Erschließung 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der F rankfurter Landstraße aus. Als 
Hauptzu-/ -abfahrt ist dabei die Feldwegeanbindung am südlichen Rand des Geltungsbe- 
reiches vorgesehen. Ein entsprechender Ausbau der W egeparzelle im Bereich des ge- 
planten Feuerwehrstandortes wird erforderlich. Über  diese Anbindung an die Frankfurter 
Landstraße soll primär der Pkw-Verkehr der Einsatzk räfte, aber auch der nicht im Einsatz 
befindlichen Löschfahrzeuge erfolgen. Hingegen ist ein Begegnungsverkehr von Pkws 
und Einsatzfahrzeugen im Ernstfall zu vermeiden. Au s diesem Grund eröffnet der Bebau- 
ungsplan die Möglichkeit, beide Zu- bzw. Abfahrten zu trennen. So wird bei den Planfest- 
setzungen der Notwendigkeit nachgekommen, zusätzlic h eine direkte Alarmausfahrt zur 
Frankfurter Landstraße hin vorzusehen.  
Die genaue Lage aller Ein- und Ausfahrten wurde dur ch den Hochbauentwurf im Rahmen 
des Wettbewerbs konkretisiert. Eine Detaillierung w ird im Rahmen der Ausführungspla- 
nung erwartet. Nach derzeitigem Planungsstand ist das Vorhaben erschließungstechnisch 
im Rahmen der Festsetzungen zu realisieren. 
13.2 Ruhender Verkehr 
Für die Pkws der Einsatzkräfte erfolgt die Unterbri ngung am östlichen Rand des Plange- 
bietes. Die im Bebauungsplan dafür vorgesehenen Flä chen sind ausreichend für die Un- 
terbringung von ca. 35 Fahrzeugen. Damit ist die ba uordnungsrechtlich nachzuweisende 
Anzahl erfüllt. Da eine Trennung von Besucher- und Einsatzkräftestellplätzen erfolgen 
soll, wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass Stellplätze vorrangig in den ausgewiesenen 
Bereichen unterzubringen sind. Weitere Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie der 
Funktion des Grundstückes nicht entgegenstehen.  
14.0 Technische Infrastruktur 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist durch Anschluss an die bestehende Infra- 
struktur in der Frankfurter Landstraße gegeben. 
Im Rahmen des Straßenbahnneubaus wurde auch eine Üb erprüfung bzw. eine Erneue- 
rung der Ver- und Entsorgungsleitungen vorgenommen.  Zudem ist ein relevanter Mehr- 
bedarf, z.B. bei der Wasserver- und -entsorgung, hier nicht zu erwarten. 
In diesem Zusammenhang wird auch auf die festgesetz te Regenwassersammlung von 
den (begrünten) Dachflächen und ihrer Nutzung als B rauchwasser, z.B. für die Fahrzeug- 
wäsche, hingewiesen.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 20  
15.0 Lärmemissionen als Folge der Planrealisierung 
Durch die Verlagerung des Feuerwehrstandortes an de n Ortsrand wird die Gesamtbelas- 
tung der Arheilger Einwohner durch einsatzbedingte Lärmemissionen verringert. 
Hingegen kommt es im Umfeld des neuen Feuerwehrstüt zpunktes zu erhöhten 
Lärmemissionen, wovon insbesondere das Wohngebiet w estlich der Frankfurter Land- 
straße betroffen sein wird. 
Die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen rückt jährlich zu ca. 50 Einsätzen aus. Hierbei ist mit 
dem An- und Abfahren von bis zu 30 Pkw zu rechnen. Feuerwehrfahrzeuge rangieren auf 
dem Gelände und verlassen dieses unter Nutzung der Sondersignalanlage. Die Einsätze 
finden über das ganze Jahr verteilt zu jeder Tages- und Nachtzeit statt. 
Diese Belastung ist den Anwohnern im benachbarten W ohngebiet zuzumuten. (siehe da- 
zu auch: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm  (TA Lärm) vom 26.08.1998, 
(GMBI. Nr. 26 vom 28.08.1998 S. 503); sowie: Gefahr enabwehrverordnung gegen Lärm 
vom 16. Juni 1993 für Hessen (GVBI.IS. 257)). 
Für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuer wehr werden 14-tägig regelmäßige 
Ausbildungstermine abgehalten. Zu diesen Übungen si nd die An- und Abfahrt von bis zu 
30 Pkw zu erwarten. Während der Übungszeit werden F euerwehrfahrzeuge auf dem Hof 
bewegt, Wechsellader rangiert und Übungen durchgefü hrt. Bei den Übungen können je 
nach Ausbildungsthema verschiedene Geräte der Feuer wehr in Betrieb sein. Lärmrele- 
vant sind hier vor allem Feuerwehrpumpen, Motorkett ensägen, Trennschleifer sowie 
Stromerzeuger. In der Regel werden diese Geräte jedoch nicht gleichzeitig und auch nicht 
für den gesamten Ausbildungszeitraum betrieben, son dern für wenige Minuten, bis das 
Übungsziel erreicht ist. 
Ebenfalls 14-tägig kommt es daneben zu Übungen der Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeu- 
erwehr übt vergleichbar mit der Einsatzabteilung au f dem Hof. Es ist jedoch von weniger 
Fahrzeugbewegungen und laufenden Aggregaten auszugehen. 
Schließlich wird im Rahmen der Feuerwehrausbildung der Berufsfeuerwehr derzeit einmal 
jährlich ein Grundausbildungslehrgang durchgeführt. Hierbei ist bei Übungen im Außenbe- 
reich mit vergleichbaren Belastungen zu rechnen, wi e während der Ausbildungseinheiten 
der Freiwilligen Feuerwehr. Die Teilnehmerzahl ist jedoch mit bis zu 20 Personen und 
Pkw geringer. 
Aufgrund der beschriebenen, mit dem Feuerwehrstützp unkt verbundenen Aktivitäten, ist 
es deshalb mehr als sinnvoll, dass die Anordnung de s Betriebshofes auf der Ostseite des 
Feuerwehrgerätehauses erfolgt. Der Baukörper sollte so nah wie möglich an der Frankfur- 
ter Landstraße platziert werden, analog der gegenüb erliegenden Bebauung. Dadurch ist 
es möglich, alle lärmintensiven Nutzungen nach Oste n zu orientieren und eine Lärmaus- 
breitung im Wesentlichen zur freien Landschaft hin zu lenken. Dies ist zudem aus Grün- 
den des Lärmschutzes und der erforderlichen Einhalt ung der TA Lärm zum Schutz der 
Wohnbebauung westlich der Frankfurter Landstraße si nnvoll. Folglich kann lediglich die 
Alarmausfahrt nach Westen hin orientiert werden, um  das öffentliche Straßennetz 
schnellstmöglich erreichen zu können. 
Aufgrund der bislang vorliegenden Planungsparameter  wurde von der Ingenieurgesell- 
schaft Dr. Gruschka GmbH, Darmstadt eine „Schallimm issionsprognose“ erarbeitet. Diese 
kommt zusammengefasst zu folgendem Ergebnis:

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 21  
- „Entsprechend der Ausnahmeregelung für Notsituation en nach Kap. 7.1 der TA Lärm 
sind Geräusche, die bei Einsätzen entstehen, nicht zu berücksichtigen, da die maßgebli- 
chen Immissionsrichtwerte überschritten werden dürf en, soweit es u. a. zur Abwehr von 
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“ 
- „Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der 
Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arhei lgen im Zuge des Bebauungsplanes 
A 44 „Freiwillige Feuerwehr Arheilgen“ werden an de r benachbarten Wohnbebauung die 
Anforderungen der TA-Lärm an den Schallimmissionssc hutz ohne zusätzliche Lärm- 
schutzmaßnahmen sicher eingehalten,“  unter der Vor aussetzung der Anordnung eines 
möglichen Gebäudes entlang der Frankfurter Landstraße. 
Deswegen wird unter „Hinweise“ der Punkt in den Beb auungsplan aufgenommen, dass 
zum Schutz der gegenüberliegenden Wohnbebauung bei der Stellung des Gebäudes und 
der Anordnung des Übungshofes die Anforderungen der  TA Lärm einzuhalten sind. (s. 
Schallimmissionsprognose, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, 2014). 
16.0 Natur- und artenschutzrechtliche Belange 
16.1 Flächen oder Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20  und 25 BauGB   
Unter Pkt. 10.7 dieser Begründung ist bereits eine Beschreibung der festgesetzten An- 
pflanz- bzw. Begrünungsmaßnahmen erfolgt. Es handelt sich dabei um die max. 3 m brei- 
te Anpflanzfläche A entlang der Frankfurter Landstraße, die 5 m breiten Anpflanzflächen B 
zur freien Landschaft hin sowie die tlw. Überstellu ng der Stellplätze am östlichen Plange- 
bietsrand mit einheimischen Laubbäumen. Die beschri ebenen Anpflanzmaßnahmen sind 
primär grünordnerischer Natur und dienen der Eingrü nung des Bauvorhabens. Natürlich 
schlagen sich diese Anpflanzungen auch in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nieder. 
Daneben ist für das Feuerwehrgebäude selbst eine ex tensive Dachbegrünung festge- 
setzt. Hierbei ist der Grund der Festsetzung darin zu suchen, dass der stattfindende  Ein- 
griff nach Möglichkeit minimiert wird und eine Komp ensation soweit wie möglich im Plan- 
gebiet selbst erfolgt. 
16.2 Maßnahmen des Artenschutzes  
Bereits im Vorfeld der Planung ist eine „Artenschut zprüfung“ Fauna gem. § 44 Abs. 1 
BNatSchG“ durch das Büro Natur und Raum, Mühltal er arbeitet worden. Diese Untersu- 
chung hat zum Ergebnis, dass für eine Reihe von Vog elarten auch ohne weitere Maß- 
nahmen durch das geplante Bauvorhaben kein Verbotst atbestand nach § 44 Abs. 1 
BNatSchG eintritt. 
Für eine zweite Gruppe von Vogelarten werden Maßnah men aufgeführt, die im Rahmen 
des Bebauungsplanes umzusetzen sind, um das Eintret en eines Verbotstatbestandes 
nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Es handelt sich hierbei um 
- M 01  Abschirmung von Störreizen – Zielart Teichroh rsänger, 
- M 02  Gehölzschutz – Zielgruppe an Gehölze gebunden e Vogelarten (liegt außer- 
halb des Bebauungsplangebietes) 
- M 03  Beschränkung der Ausführungszeit – Zielgruppe  bodenbrütende Vogelarten. 
Um das Eintreten des Verbotstatbestandes auch wirks am zu verhindern wurden die ge- 
nannten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs al s verbindliche Festsetzungen in

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 22  
den Bebauungsplan aufgenommen. Die Maßnahme M 02 hi ngegen wurde nur nachricht- 
lich aufgeführt, da sie außerhalb des Geltungsbereichs liegt. 
16.3 Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung 
Durch den Bebauungsplan wird ein naturschutzrechtlicher Eingriff vorbereitet. Der Eingriff 
wird in erster Linie hervorgerufen durch die geplan te Flächenversiegelung, die mit der Er- 
richtung des Feuerwehrstützpunktes verbunden ist. D abei ist neben der Gebäudeerrich- 
tung selbst der große Flächenanteil für den Betrieb shof und die Feuerwehrzufahrt von 
Bedeutung. Wegen der Schwere der Einsatzfahrzeuge besteht das Erfordernis, diese Flä- 
chen „standhaft“ zu befestigen. Eine Versickerung s cheidet hier aus, was aber aufgrund 
des hohen Grundwasserstandes ohnehin nicht in Betra cht kommt. Wegen des großen 
Freiflächenbedarfs der Feuerwehr stehen nur wenige Ausgleichsflächen in Form von An- 
pflanzflächen im Plangebiet selbst zur Verfügung. Aus diesem Grund soll auch die Ausbil- 
dung einer Dachbegrünung erfolgen. Des Weiteren sin d u.a. folgende Maßnahmen zur 
Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich vorgesehen: 
•  Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze entlang der 
Pflanzfläche B, 
•  Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in Zis- 
ternen, 
•  Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflächen, 
•  Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen, 
•  Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträucher, 
•  Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen gem. 
§ 44 Abs. 1 BNatSchG. 
Gleichwohl kann der naturschutzrechtliche Eingriff innerhalb des Plangebietes selbst nicht 
ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Biotopwertpun kte-Defizit von - 39.630 BWP, wel- 
ches durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Pla ngebietes ausgeglichen wird 
(s. 16.4 Kompensationsmaßnahmen).  
Im Umweltbericht sind detaillierte Aussagen zur Ausgleichserfordernis gemacht. 
Es werden durch das Plangebiet 0,6 ha des regionale n Grünzugs in Anspruch genom- 
men. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wird  als Kompensationsfläche im An- 
schluss an den regionalen Grünzug eine Fläche südös tlich von Wixhausen vorgeschla- 
gen. 
16.4 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsb ereichs 
Aufgrund des beschriebenen Ausgleichsdefizits ist e s erforderlich, Maßnamenflächen au- 
ßerhalb des Geltungsbereichs zu bestimmen. Zur Sich erung dieser Flächen wurden sie 
im Bebauungsplan als Flächen oder Maßnahmen zum Aus gleich außerhalb des Gel- 
tungsbereichs des Bebauungsplans aufgenommen. 
Zunächst bietet sich der Bereich zwischen dem Plang ebiet und dem östlich gelegenen 
Ruthsenbach an, da es sich hierbei um stadteigene G rundstücke handelt. Zudem wird es 
zunehmend schwieriger, für notwendige Kompensations maßnahmen weitere „Vorrangge- 
biete für Landwirtschaft“ in Anspruch zu nehmen. Be i der Inanspruchnahme von landwirt-

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 23  
schaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ist vermehrt auf agrarstrukturelle Belange 
Rücksicht zu nehmen. 
Andererseits kommen angesichts der geringen Siedlun gserweiterungsmöglichkeiten der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Druck zur Nach verdichtung Kompensationen im 
Stadtinnenbereich, z.B. durch großflächige Flächene ntsiegelungen, realistischerweise 
kaum in Betracht. 
Bei Realisierung des Bebauungsplans A 44 „Feuerwehr  Arheilgen“ der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt fällt ein Kompensationsdefizit von 39.630 Biotopwertpunkten an, das in 
der Ruthsenbachaue in der Nähe des Plangeltungsbereichs ausgeglichen werden soll. Da 
diese Flächen sich nicht im Geltungsbereich des Beb auungsplans befinden, wurde ein 
Kompensationskonzept erstellt, das zusammen mit dem  Bebauungsplan von der Stadt 
beschlossen werden soll. 
Das Kompensationskonzept umfasst im Wesentlichen drei Maßnahmen: 
•  Entwicklung eines Feldgehölzes 
Im nordöstlichen Bereich des Flurstücks 480/2 (Flur 2, Gemarkung Arheilgen) wird 
ein 59 m langes und 8 m breites Feldgehölz mit eine r Gesamtfläche von 464 m² 
Fläche angelegt und dauerhaft erhalten. 
•  Entwicklung von frischen bis feuchten Glatthaferwi esen 
Auf dem nicht mit Gehölzen bepflanzten Teilen des F lurstücks 480/2 (Flur 2, Ge- 
markung Arheilgen) mit einer Größe von 1.492 m² sow ie auf den östlich an den 
Plangeltungsbereich angrenzenden Teilen der Flurstü cke 476/2 (ca. 298 m²), 
477/2 (ca. 605 m²) und 478/2 (ca. 191 m²) wird auf einer Breite von 12,5 m, einer 
Länge von 88 m und einer Gesamtfläche von 1.094 m² extensiv genutztes Grün- 
land entwickelt und dauerhaft erhalten. Da die ausg ewählten Flächen teilweise in 
einem festgestellten Überschwemmungsgebiet liegen, und die bisher gemessenen 
Grundwasserstände zwischen 0 bis 2 m liegen, ist da s Entwicklungsziel eine 
Glatthaferwiese frischer bis feuchter Standorte. 
•  Entwicklung eines Schilf- Röhrichts 
Auf den östlichen Teilen der Flurstücke 476/2 (ca. 288 m²), 477/2 (ca.604 m²) und 
478/2 (ca. 200 m²) wird auf einer Breite von 12,5 m , einer Länge von 88 m und ei- 
ner Gesamtfläche von 1.092 m² eine Schilfpflanzung angelegt und dauerhaft erhal- 
ten. Auf der Fläche soll sich, analog zum östlich d es Ruthsenbachs gelegenen 
verschilfenden Grünland, ein zusätzlicher Schilfber eich als typischer Auen-
Lebensraum entwickeln. Da die ausgewählten Flächen teilweise in einem festge- 
stellten Überschwemmungsgebiet liegen, und die bish er gemessenen Grundwas- 
serstände zwischen 0 bis 2 m liegen, wird sich die Fläche voraussichtlich zielge- 
mäß entwickeln. 
Nähere Ausführungen zu Herstellung, Pflege und Entw icklung sowie eine graphische 
Darstellung sind dem abgestimmten Kompensationskonzept zu entnehmen. 
Gemäß Kompensationsverordnung Hessen (KV) werden di e Maßnahmen insgesamt mit 
58.438 Biotopwertpunkten bilanziert. Dies bedeutet,  dass das ursprüngliche Ausgleichs- 
defizit mehr als kompensiert werden kann. Es verble ibt ein Überschuss von +18.808 Bio- 
topwertpunkten, das dem Ökopunkte-Konto der Wissens chaftsstadt Darmstadt zugeführt 
werden kann.

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
Seite 24  
17.0 Hinweise 
Im Bebauungsplan werden Hinweise zum Verhalten beim  Fund von Bodendenkmälern, 
zur Einschränkung des Wasser- und Energieverbrauchs , zur Wasserwirtschaft, zu Lei- 
tungsschutzmaßnahmen sowie zum Verhalten beim Auffinden von sensorischen Auffällig- 
keiten des Untergrunds und zur Bauverbotszone außerhalb der OD-Grenze gegeben. 
18.0 Planungsstatistik  
Plangeltungsbereich 6.767 m² 
 
Überbaubare Fläche  3.515 m²  
Nicht überbaubare Grundstücksflächen 
- davon Hof- und Zufahrtsflächen     
- davon Stellplatzflächen 
- davon Anpflanzflächen 
- öffentliche Verkehrsflächen 
3.252 m² 
 
   1.194 m²      
      413 m²    
      994 m²  
      651 m²  
 
19.0 Liste der verwendeten Gutachten und weitere Pl anungsgrundlagen 
 
−  Orientierendes Baugrundkurzgutachten (Geotechnik G ündling GmbH vom Aug. 
2014) 
−  Artenschutzprüfung Fauna gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG  (Büro für Landschaftsöko- 
logie und Naturschutz NATUR IM RAUM Juli 2014) 
−  Schalltechnische Stellungnahme zum „Konzept Feuerw ehr + WOBAU der IGAB und 
arge PAS & Partner 2/2014 (Dr. Gruschka Ingenieurge sellschaft mbH, Schalltechni- 
sches Büro, vom Juni 2014) 
−  Schallimmissionsprognose (Dr. Gruschka Ingenieurge sellschaft mbH, Schalltechni- 
sches Büro, Bericht Nr. 14 – 2508 vom Mai 2014) 
−  Stellungnahme Grundwasserstandsmessungen (Geotechn ik Gündling GmbH vom 
Mai 2015)

Teil B: Umweltbericht  
gem. § 2a BauGB  
zum Bebauungsplan A 44  
– Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen –  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
September 2015 
Auftraggeber : Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 2 
Planungsteam HRS September 2015 
Inhalt 
1.0 Einleitung 
1.1 Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes 
1.2 Ziele des Umweltschutzes 
1.2.1 Berücksichtigung der für die Planung relevant en Fachgesetze 
1.2.2 Berücksichtigung der für die Planung relevant en Fachpläne 
2.0 Beschreibung und Bewertung der durch die Planun g zu erwartenden Umwelt- 
auswirkungen 
2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
2.1.1 Aktuelle Flächennutzung 
2.1.2 Schutzgut Boden 
2.1.3 Schutzgut Wasser 
2.1.4 Schutzgut Klima und Bioklima 
2.1.5 Schutzgut Arten und Biotope 
2.1.6 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung 
2.1.7 Schutzgut Mensch 
2.1.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung der 
Planung 
2.3 Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführ ung der Planung 
2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der 
nachteiligen Auswirkungen 
2.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
2.6 Mögliche Planungsalternativen 
3.0 Beschreibung der Methoden und Rahmenbedingungen  bei der Erstellung des 
Umweltberichtes 
4.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwa chung der erheblichen 
Auswirkungen 
5.0 Zusammenfassung 
6.0 Quellennachweis 
Anhang 
•  Tabellarische Übersicht der nachgewiesenen Vogelar ten 
•  Kompensationskonzept

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 3 
Planungsteam HRS September 2015 
1.0 Einleitung 
Der gesetzlichen Vorgabe der §§ 2 Abs. 4 und 2a Bau GB zur Durchführung einer 
Umweltprüfung bzw. zur Erstellung eines Umweltberic htes wird durch die hier vorlie-
gende Beschreibung und Bewertung der möglichen Ausw irkungen der Planung auf 
die relevanten Schutzgüter des Naturhaushaltes Rech nung getragen. Als Grundlage 
für die inhaltliche Ausgestaltung wurde die Anlage zu den oben aufgeführten §§ des 
BauGB berücksichtigt. 
1.1 Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes 
Planungsanlass und -ziel 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, auf einer Teilfläche der städtischen 
Flurstücke 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2, Gemarkung Arheilgen, Baurecht für den 
dringend benötigten Neubau eines Feuerwehrgebäudes der FFW Arheilgen zu schaf- 
fen. Da die Grundstücke im Außenbereich liegen, und  derzeit kein Baurecht besteht, 
ist ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht durchzuführen. 
Erforderlich sind die Unterbringung von etwa 9 Lösc hfahrzeugen, die Bereitstellung 
von ca. 5 Stellplätzen für Geräte des Katastrophens chutzes sowie Einrichtungen für 
die Fahrzeugwäsche, Räumlichkeiten für Verwaltung u nd Schulung, sanitäre und 
sonstige Einrichtungen sowie Stellplätze für die Pk w des Einsatzpersonals. Darüber 
hinaus muss eine ausreichend große Hoffläche zur Ve rfügung stehen, die ein Manö-
vrieren für moderne Feuerwehrfahrzeuge und Einsatzübungen zulässt. 
Weiterhin sind im Plangebiet auch zu begrünende Gru ndstücksflächen festgesetzt, 
auf denen Anpflanzungen zur Eingrünung der neuen Einrichtung vorzunehmen sind. 
Plankonzept 
Es besteht die Absicht, entlang der Frankfurter Lan dstraße einen maximal 75 m lan-
gen zweigeschossigen Baukörper mit einer Traufhöhe von max. 9 m zu errichten. Die 
verbleibenden Flächen sind für Wartungsarbeiten, Üb ungen oder Schulung sowie als 
Stellplatzflächen zu nutzen. Bei der Anordnung der Flächen ist darauf zu achten, 
dass die dabei entstehenden Emissionen auf die west lich der Frankfurter Landstraße 
gelegene Wohnbebauung minimiert werden. 
Im Gegensatz zur Hoffläche, die aufgrund des Gewich tes der Einsatzfahrzeuge aus- 
reichend befestigt und versiegelt ausgeführt werden  muss, können die Stellplätze 
wasserdurchlässig befestigt werden. 
Zur Eingrünung der Einrichtung ist entlang der Fran kfurter Landstraße bereits eine 
Baumreihe aus heimischen Laubbäumen vorhanden. Darü ber hinaus ist zwischen 
dem Baufenster und dem Fuß- und Radweg die Anlage e iner 3 m breiten Strauch-
hecke vorgesehen. Im Norden und Osten sollen zur Ge staltung des Übergangs zwi- 
schen dem Betriebsgelände und der umgebenden freien  Landschaft 5 m breite 
Baumhecken angepflanzt und dauerhaft erhalten werden. Die Pkw-Stellplätze für das 
Einsatzpersonal sind mit großkronigen heimischen Laubbäumen zu überstellen. Es ist 
zudem naheliegend, in der Ruthsenbachaue auch die e rforderlichen Ausgleichsmaß-
nahmen vorzunehmen, um den durch das Vorhaben hervorgerufenen Eingriff in Natur 
und Landschaft zu kompensieren.

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 4 
Planungsteam HRS September 2015 
1.2 Ziele des Umweltschutzes 
1.2.1 Berücksichtigung der für die Planung relevant en Fachgesetze 
Gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB enthält  der Umweltbericht eine Dar-
stellung der in den einschlägigen Fachgesetzen fest gelegten Ziele des Umweltschut-
zes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, so wie der Art, wie diese Ziele und 
die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtig t wurden. Im Folgenden werden 
die für die vorliegende Planung relevanten gesetzli chen Vorgaben nach den betref-
fenden Schutzgütern abgehandelt. Vorab werden in diesem Zusammenhang noch ei-
nige grundsätzliche Forderungen aus dem BNatSchG au fgeführt, die Schutzgut-
übergreifend zu beachten sind. 
Baugesetzbuch (BauGB) (2013) 
§ 1 
(5)  Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebau liche Entwicklung, die die so-
zialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anfo rderungen auch in Verantwor-
tung gegenüber künftigen Generationen miteinander i n Einklang bringt (…) gewähr- 
leisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwü rdige Umwelt zu sichern, die na- 
türlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwi ckeln sowie den Klimaschutz 
und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der St adtentwicklung, zu fördern, so- 
wie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und La ndschaftsbild baukulturell zu er- 
halten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebau liche Entwicklung vorrangig durch 
Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen . 
(6) : Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 
1.  die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (...) 
7. die Belange des Umweltschutzes einschließlich des N aturschutzes und der Land-
schaftspflege (...) 
§ 1a 
(2)  Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge gangen werden; dabei 
sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchna hme von Flächen für bauliche 
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gem einde insbesondere durch 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur 
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wo hnzwecke genutzte Flächen sol-
len nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden (…).  Die Notwendigkeit der Um-
wandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter  Flächen soll begründet werden; 
dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde ge-
legt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Ge bäudeleerstand, Baulücken 
und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. 
(3)  Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen 
des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funk tionsfähigkeit des Naturhaus-
haltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a be zeichneten Bestandteilen (Ein-
griffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) si nd in der Abwägung nach § 1 
Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt du rch geeignete Darstellungen und

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 5 
Planungsteam HRS September 2015 
Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich 
(...) Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planeri-
schen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. 
(5)  Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl d urch Maßnahmen, die dem 
Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Kli-
mawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grun dsatz nach Satz 1 ist in der 
Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. 
§ 2 
(4)  Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6  Nr. 7 und § 1a wird eine 
Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtl ichen erheblichen Umweltauswir-
kungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (...) 
§ 2a 
Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwu rf des Bauleitplans eine Be-
gründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens 
2. in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Ge setzbuch die auf Grund 
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und b ewerteten Belange des Um-
weltschutzes dazulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Be-
gründung. 
§ 4c 
Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbeso ndere unvorhergesehene nach-
teilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in  der Lage zu sein, geeignete Maß-
nahmen zur Abhilfe zu ergreifen (…) 
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)  
§ 1 
(1)  Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für 
Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwor tung für die künftigen Gene-
rationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden 
Absätze so zu schützen, dass 
1. die biologische Vielfalt, 
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus haltes einschließlich der Re- 
generationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Land-
schaft 
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch d ie Pflege, die Entwicklung und, 
soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natu r und Landschaft (allgemeiner 
Grundsatz). 
(5)  Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaf tsräume sind vor weiterer 
Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen 
sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbe-
reich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inan-

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UMWELTBERICHT  SEITE 6 
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spruchnahme von Freiflächen im Außenbereich (…) unv ermeidbare Beeinträchtigun-
gen von Natur und Landschaft sind insbesondere durc h Förderung natürlicher Suk-
zession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wiede rnutzbarmachung oder Rekulti-
vierung auszugleichen oder zu mindern. 
§ 13 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landsch aft sind vom Verursacher vor-
rangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche B eeinträchtigungen sind durch 
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen 
Ersatz in Geld zu kompensieren. 
§ 14 
(1)  Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen 
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Verä nderungen des mit der beleb-
ten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasse rspiegels, die die Leistungs- 
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beein-
trächtigen können. 
§ 15 
(1)  (…) Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumut bare Alternativen, den mit 
dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträch-
tigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, geg eben sind. Soweit Beeinträchti-
gungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen. 
(2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Bee inträchtigungen durch Maß-
nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (…) oder zu 
ersetzen (…) 
(3) Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtsch aftlich genutzten Flächen für 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukt urelle Belange Rücksicht zu 
nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftlic he Nutzung besonders geeignete 
Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen (…) 
(4) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in dem jeweils erforderlichen Zeitraum zu 
unterhalten und rechtlich zu sichern (…) 
§ 18 
(1)  Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzun g oder Aufhebung von Bau-
leitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Sa tz 1 Nr. 3 des Baugesetzbu-
ches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten,  ist über die Vermeidung, den 
Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entschei-
den. 
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundes-Naturschutzgesetz  
(HAGBNatSchG 2010)  
§ 7 
(1)  Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 3 des BNatSc hG gelten als Aus-
gleichsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des BNatSc hG. Maßnahmen dürfen 
nicht als Ausgleich oder Ersatz eines Eingriffs angerechnet werden, soweit sie aus öf- 
fentlichen Mitteln gefördert werden.

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UMWELTBERICHT  SEITE 7 
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(2)  Eine Ersatzmaßnahme gilt auch dann als im betroffe nen Naturraum gelegen, 
wenn sie und der der zu ersetzende Eingriff im Gebi et desselben Flächennutzungs-
planes oder Landkreises oder in den Gebieten benachbarter Landkreise liegen; (…) 
Umweltschadensgesetz (USchadG 2009)  
Vorschrift zur Vermeidung und Sanierung von Umwelts chäden: Schädigung von Ar-
ten und natürlichen Lebensräumen, von Gewässern und des Bodens. 
Boden / Wasser 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 2004)  
§ 4 
(1)  Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bo-
denveränderungen nicht hervorgerufen werden. 
(2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsä chlichen Gewalt über ein 
Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück dro-
henden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. 
(3) Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen 
Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer u nd der Inhaber der tatsächli-
chen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und die Altlasten sowie 
durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen 
von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nach-
teile oder erheblichen Belastungen für den einzelne n oder die Allgemeinheit entste-
hen. (…) 
§ 7 
Der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächl ichen Gewalt über ein Grund-
stück und derjenige, der Verrichtungen auf einem Gr undstück durchführt oder durch-
führen lässt, die zu Veränderungen der Bodenbeschaf fenheit führen können, sind 
verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu tref- 
fen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder  in dessen Einwirkungsbereich 
hervorgerufen werden können. (…) 
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)  
§ 1 
(3)  Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funkt ionsfähigkeit des Naturhaus-
haltes sind insbesondere 
2. Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; 
nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu ren aturieren, oder, soweit eine 
Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist,  der natürlichen Entwicklung 
zu überlassen.

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Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2010)  
§ 5 
(1)  Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit d enen Einwirkungen auf ein 
Gewässer verbunden sein können, die nach den Umstän den erforderliche Sorgfalt 
anzuwenden, um 
1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigensc haften zu vermeiden, 
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebote ne sparsame Verwendung des 
Wassers sicherzustellen, 
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu e rhalten und 
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wassera bflusses zu vermeiden. 
§ 38  
(1)  Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verb esserung der ökologischen 
Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeich erung, der Sicherung des 
Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. 
(2) Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den B ereich, der an das Gewäs-
ser landseits der Linie des Mittelwasserstandes ang renzt. Der Gewässerrandstreifen 
bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter 
Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante. 
(3)  Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. (…) 
Hessisches Wassergesetz (HWG 2010)   
§ 28 
(4)  Die Grundwasserneubildung darf durch Versiegelung des Bodens oder andere 
Beeinträchtigungen der Versickerung nicht wesentlich eingeschränkt werden (…) 
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)  
§ 1 Abs. 3: Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na- 
turhaushaltes sind insbesondere 
3. (…) Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahr en und ihre natürliche 
Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für na-
türliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihre r Ufer, Auen und sonstigen 
Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch n atürliche oder naturnahe 
Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwa sserschutz sowie für ei-
nen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt is t auch durch Maßnahmen 
des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen. 
In der vorliegenden Planung sind die Belange des Bo den- und Grundwasserschutzes 
wie folgt verankert:  
•  Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem Ru- 
thsenbach, 
•  Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze,

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•  Festsetzung von Maßnahmen zur Sammlung des Nieders chlagswassers in 
Zisternen, 
•  Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung, 
•  Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen, 
•  Hinweis zum Schutz des Mutterbodens während der Ba uarbeiten gem. 
DIN 18915 Blatt 3, 
•  Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen. 
Klima / Bukolika / Mensch 
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)  
§ 1 Abs. 3 : Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na- 
turhaushaltes sind insbesondere 
4.  Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschut zes und der Landschafts-
pflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Fläc hen mit günstiger lufthygieni-
scher oder klimatischer Wirkung wie Frischluft- und  Kaltluftentstehungsgebiete 
oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhalt igen Energieversorgung 
insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine 
besondere Bedeutung zu. 
In der vorliegenden Planung sind die Belange des Klimaschutzes wie folgt verankert:  
•  Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen, 
•  Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung, 
•  Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflä-
chen, 
•  Hinweis auf Solarenergienutzung. 
Arten und Biotope 
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)  
§ 1 Abs. 2:  Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfal t sind entsprechend 
dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere 
1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und P flanzen einschließlich ihrer 
Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwische n den Populationen sowie 
Wanderungen und Wiederbesiedlungen zu ermöglichen, 
2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen , Biotopen und Arten 
entgegenzuwirken, 
3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren struktur ellen und geografischen Ei-
genheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten (…) 
§ 1 Abs. 3:  Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na- 
turhaushaltes sind insbesondere 
5.  wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemein schaften sowie ihre Biotope 
und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweili gen Funktionen im Naturhaus-
halt zu erhalten.

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§ 19  
(1)  Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensrä umen im Sinne des Umwelt- 
schadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf 
die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebens-
räume oder Arten hat. (…) 
§ 44  
(1)  Es ist verboten 
2 wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten 
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Üb erwinterungs- und Wander-
zeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung  liegt vor, wenn sich durch die 
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 
3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge- 
schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
4 wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Art en oder ihre Entwicklungs- 
formen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder 
zu zerstören. 
(5)  Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Lan dschaft sowie für Vorhaben im 
Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1, die nach den Vorschri ften des Baugesetzbuches zu-
lässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Verm arktungsverbote nach Maßgabe der 
Sätze 2 bzw. 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte 
Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten  betroffen, die in einer Rechts-
verordnung nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 aufgeführt sind , liegt ein Verstoß gegen das 
Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit v erbundene unvermeidbare Beein-
trächtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Ve rbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, 
soweit die ökologische Funktion der von dem Eingrif f oder Vorhaben betroffenen 
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusa mmenhang weiter erfüllt wird 
(…) 
§ 45  
(7)  Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaf tspflege zuständigen Behör-
den (…) können von den Verboten des § 44 im Einzelf all weitere Ausnahmen zulas-
sen 
4 im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffen tlichen Sicherheit (…) oder 
der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder 
5 aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öf fentlichen Interesses 
einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art. 
Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumu tbare Alternativen nicht ge-
geben sind und sich der Erhaltungszustand der Popul ation einer Art nicht ver-
schlechtert (…) 
FFH-Richtlinie der EU 
Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung d er biologischen Vielfalt zu fördern. In 
Anhang II werden „Tier- und Pflanzenarten von gemei nschaftlichem Interesse, für de-
ren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen w erden müssen“ aufgeführt, in

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UMWELTBERICHT  SEITE 11 
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Anhang IV „streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem In- 
teresse“. 
Vogelschutzrichtlinie der EU 
In der Vogelschutzrichtlinie wird u.a. ausgeführt, das „Schutz, Pflege und Wiederher-
stellung einer ausreichenden Vielfalt und einer aus reichenden Flächengröße der Le-
bensräume“ für die Erhaltung aller Vogelarten unent behrlich ist, und dass für einige 
Vogelarten „besondere Maßnahmen zur Erhaltung ihres  Lebensraumes getroffen 
werden (müssen), um Fortbestand und Fortpflanzung d ieser Arten in ihrem Verbrei-
tungsgebiet zu gewährleisten.“ 
In der vorliegenden Planung werden die Belange des Biotop- und Artenschutzes wie 
folgt berücksichtigt:  
•  Festsetzung zum Anpflanzen von heimischen Gehölzen , 
•  Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen 
gem. § 44 (1) BNatSchG, 
•  Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung, 
•  Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue, 
•  Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natri- 
umdampf-Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und 
Hofflächen. 
Landschaftsbild  
Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG 2010)  
§ 1 Abs. 4:  Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des 
Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere 
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturl andschaften, auch mit ihren 
Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltun g, Zersiedelung und sonsti-
gen Beeinträchtigungen zu bewahren, 
2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nac h ihrer Beschaffenheit und 
Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und  siedlungsnahen Bereich zu 
schützen und zugänglich zu machen. 
§ 1 Abs. 6:  Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereic h einschließlich ih- 
rer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grü nanlagen und Grünzüge, (…) 
Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbe- 
reichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume (… ) sind zu erhalten und dort, 
wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. 
In der vorliegenden Planung werden die Belange des Landschaftsbildes wie folgt be-
rücksichtigt:  
•  Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung, 
•  Anpflanzen von Gehölzen.

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UMWELTBERICHT  SEITE 12 
Planungsteam HRS September 2015 
1.2.2 Berücksichtigung der für die Planung relevant en Fachpläne 
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) 
Leitbilder 
Im Erläuterungsbericht des Landschaftsplans sind di e folgenden gebietsrelevanten 
Leitbilder formuliert: 
•  Fließgewässer und Auen mit besonderer Bedeutung fü r Naherholung, Biotop-
schutz, Gewässerschutz und Klima sind als ökologisc he Leistungszonen ex-
tensiv zu nutzen und offen zu halten. 
•  Vorrangig sind die Auen und Fließgewässer zu regen erieren. Sie sollen als of-
fene naturnahe Biotopverbundelemente erhalten und w ieder hergestellt wer-
den. Ziel ist, neben der Verbesserung der Gewässers truktur, die Erhaltung 
bzw. Schaffung von durchgehend extensiv bewirtschaf teten Talwiesen mit 
Röhricht, Hochstauden, Feld- und Ufergehölzen und E rhalt der Auenwälder. 
Die Extensivnutzung ist auf die angrenzenden Fläche n auszudehnen. Auf in-
tensive Erholungsnutzung (z.B. Wegebau, Sportfläche n) in den Auenberei-
chen ist zu verzichten. 
•  Die Auen sind als Kaltluftleitbahnen offen zu halt en. 
•  Freihaltung der Ruthsenbachaue bis Ortskern Arheil gen als lokalklimatisch be-
sonders wertvolle Freifläche. 
•  Eine wesentliche ökologische Verbesserung könnte d urch die dauerhafte 
Wiedervernässung der Gräben und der natürlichen Nas sstandorte erreicht 
werden. Längerfristig sollten deshalb die Grundwass erstände wieder angeho-
ben werden. 
•  Landschaftsbild und Biotopwert können durch die Ne uanlage von Gehölzen, 
Extensivbereichen und Brachflächen aufgewertet werden. 
•  Für die Naherholung ist der Anschluss der innerört lichen Grünzüge an die 
freie Landschaft zu sichern. 
•  Landschaftsprägende Bachgrünzüge sind für die Exte nsiverholung auszu-
bauen und zu erhalten. 
•  Siedlungsnahe Freiflächen sind stärker in das gesa mtstädtische Erholungs- 
konzept einzubeziehen, das Erscheinungsbild der Ort sränder ist zur Aufwer- 
tung der siedlungsnahen Freiflächen zu verbessern. 
•  Stark Grundwasser beeinflusste Böden sowie Auegley e und Auenböden der 
Bachauen sind als wertvolle Böden zu erhalten. 
•  Extensive Nutzung zur Erhaltung der Grundwasserqua lität in den Auen. 
•  Sicherung grundwasserbeeinflusster Standorte für d ie Biotopentwicklung. 
•  Renaturierung des Unterlaufs des Ruthsenbachs. 
•  Entwicklung des Grabensystems in der Untermaineben e / Wiedervernässung. 
 
In der Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten  des Landschaftsplans sind für das 
Plangebiet folgende Darstellungen und Zielvorgaben enthalten:

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Planungsteam HRS September 2015 
•  Schutz- und Entwicklungsfläche – Kerngebiet  
Entwicklung typischer Biotope in den Bachauen 
•  Aue  
Offenhaltung und extensive Nutzung von Retentionsräumen 
Entwicklung von Biotopverbundachsen 
•  Fließgewässer (Ruthsenbach, östlich angrenzend)  
Renaturierung / Reaktivierung ausgebauter Fließgewässer und Gräben 
Differenziertes Pflegekonzept 
•  Fläche für landschaftsgebundene Erholung  
Erhalt / Verbesserung der landschaftlichen Vielfalt unter Berücksichtigung der 
historischen Bezüge,  
Freihalten wertvoller Naherholungsräume von Intensivnutzungen 
Ergänzung des Fuß- und Radwegenetzes 
In der Entwicklungskarte  sind folgende Darstellungen enthalten: 
•  Bestand: Intensivacker 
•  Entwicklungsziel: extensiv genutztes Dauergrünland  
Gras- und Krautfluren (entlang der Frankfurter Landstraße) 
•  Bereich für die Erhaltung und Entwicklung eines we rtvollen Naherholungs-
raums 
•  Landschaftsschutzgebiet Vorschlag. 
Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
Im Regionalplan 2010 sind für das Plangebiet folgende Darstellungen enthalten: 
•  Vorranggebiet Regionaler Grünzug 
•  Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen 
•  Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft 
•  Vorbehaltsgebiet für vorsorgenden Grundwasserschut z (im Osten, entlang 
Ruthsenbach) 
Flächennutzungsplan 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt ist der 
Planbereich neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebiets als 
'Fläche für die Landwirtschaft/ ökologisch wertvolles Grünland' dargestellt.

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2.0 Beschreibung und Bewertung der durch die Planun g zu erwartenden Umwelt- 
auswirkungen 
2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
Der ca. 0,68 ha große Plangeltungsbereich ist inner halb der Untermainebene dem 
Naturraum ‚Hegbach-Apfelbach-Grund’, einem zum Mess eler Hügelland nach Osten 
leicht ansteigenden grundfeuchten Flachland im Höhe nbereich zwischen 85 und 
140 m ü. NN zuzurechnen. Es liegt bei ca. 123 m ü. NN, und ist weitgehend eben. 
Der Naturraum stellt als Abflussgebiet der von Oste n aus dem Messeler Hügelland 
hereinkommenden Gewässer ein insgesamt grundfeuchte s, von zahlreichen Gerin- 
nen durchzogenes Vernässungsgebiet dar (Quelle: Klausing, O., 1967). 
2.1.1 Aktuelle Flächennutzung 
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung auf den Flur-
stücken Nr. 276/2, 277/2 und 278/2 bestimmt (s. Abb. unten). Im Frühjahr 2014 wurde 
dort Raps angebaut. Im westlichen Drittel des Grund stücks Nr. 276/2 befindet sich 
zudem eine ruderale Wiese. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.1.2 Schutzgut Boden 
Nach der Geologischen Karte des Landschaftsplans de r Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Karte 2) liegt die überplante Fläche in einem Überschwemmungsgebiet 
mit Wiesenlehm. 
Im nördlichen Stadtgebiet (Hegbach-Apfelbachgrund) herrschen hydromorphe Böden 
vor, die sich aus Flugsand, fluviatilen Kiesen und Sanden oder kalkfreien Locker-

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UMWELTBERICHT  SEITE 15 
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gesteinen gebildet haben. Der etwa 60 cm mächtige O berboden wird von einer teils 
lehmhaltigen Flugsandhülle aus mehrfach umgelagerte n Flugsanden gebildet, im 
oberflächennahen Untergrund stehen schlecht durchlü ftete, staunasse Ton- und 
Lehmsedimente an. Im Oberboden überlagern sich häuf ig Grund- und Staunässe, 
während der Untergrund dauerhaft grundwasserbeeinfl usst ist. An Bodentypen sind 
Anmoorgley und Nassgley zu verzeichnen (Quelle: Lan dschaftsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004) 
Nach dem Umweltatlas Hessen wird der geologische Untergrund des Plangebiets von 
‚Flugsand, ungegliedert‘ gebildet. Die Petrographie  der Auensedimente des 
Ruthsenbachs wird von quartärem Lehm, Sand und Kies  bestimmt 
(geotope.hessen.de). Im Bodenviewer Hessen (bodenvi ewer.hessen.de) wird die 
Entstehungsart der Böden wie folgt angegeben: 
Diluvium (eiszeitlicher oder Tertiärboden) 
Diluvium / Aluvium (eiszeitlicher oder Tertiärboden / Schwemmlandboden) 
Diluvium / Löss (eiszeitlicher oder Tertiärboden / Löss) 
Diluvium / Verwitterungsboden. 
Als Bodenarten sind 
Lehm (Lehm, Lehm / Sand, Lehm / anlehmiger Sand, Lehm / Moor) sowie 
lehmiger Sand (lehmiger Sand, lehmiger Sand / schwe rer Lehm, lehmiger Sand / 
Ton, lehmiger Sand / Moor) 
zu verzeichnen. Die Bodenhauptgruppen sind: 
Böden aus Terrassensedimenten : Gleye mit Naßgleyen aus 3 bis 8 dm Fließ-
erde (Hauptlage), örtl. über 2 bis 12 dm Flugsand, über Terrassensand (Pleisto-
zän). 
Böden aus carbonatfreien, schluffig-lehmigen Auensedimenten : Auenanmo- 
orgleye und Naßgleye aus 3 bis 6 dm Auensand, -lehm  (Holozän), örtl. Hoch-
flutlehm (Pleistozän) über Terrassensand (Pleistozän). 
Im Bodengutachten vom August 2014 (Geotechnik Gündl ing GmbH Darmstadt) wird 
zusammengefasst Folgendes ausgeführt: 
Bei den Feldarbeiten erfolgten zwei Kleinrammbohrun gen, zwei schwere Ramm-
sondierungen, der Ausbau eines Bohrlochs zu einem temporären Grundwassermess-
pegel sowie Wasserstandsmessungen innerhalb der Bohr- und Sondierlöcher. 
Es wurde folgende Schichtenfolge des Bodens konstruiert: 
Auffüllungen  (bis ca. 0,6 m): lockere Lagerung v.a. dunkelbraun er bis 
brauner, schluffiger, schwach kiesiger Feinsande mi t Fremdbestandteilen 
aus Keramik, Folienresten, Kohle- / Ziegelresten. N icht in allen Bohrungen 
ermittelt. Kein grobstückiger Bauschutt, keine Bauwerksreste. 
Feinsande : direkt unter dem Oberboden mitteldichte Lagerung schwach 
schluffiger bis schluffiger Feinsande / Sande mit l okalen Schluff-Linsen /-
lagen.

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Schluff- / Ton-Linsen / Lagen  (zwischen 1,5 und 2,9 m unter GOF): 
breiige Konsistenz bindiger Böden im Grundwasserein fluss, möglicher-
weise handelt es sich um eine durchgängige, 'geneigte' Schicht. 
Es wird zudem darüber informiert, dass auf dem Bauf eld mit dem Auffinden von 
Bombenblindgängern zu rechnen ist. Für zukünftige b odeneingreifende Maßnahmen 
sind daher die entsprechenden Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu beachten. 
Darüber hinaus weisen die Gutachter darauf hin, dass der Oberboden (BKL 1) gemäß 
VOB/C bzw. Mutterboden nach § 202 BauGB schonend zu behandeln ist. 
Bodenfunktionen 
Die Ertragsmesszahl der Böden liegt in den Klassen zwischen > 25 bis < 50 und > 45 
bis < 50, das Ertragspotenzial ist gering bis mitte l, und die Erodierbarkeit der Böden 
wird als sehr gering bis gering eingestuft. Das Nit ratrückhaltevermögen ist gering. Es 
handelt sich insgesamt um Standorttypen mit oberflä chennahem Grundwasser-
einfluss ohne Torfbildung und Auendynamik bzw. um S tandorte mit potenzieller 
Auendynamik und oberflächennahem Grundwassereinfluss. 
Lebensraum für Menschen : Es ist nicht bekannt, dass im Plangebiet die Prüf - und 
Maßnahmenwerte der BBodSchV überschritten werden. 
Lebensraum für Tiere : Von der Planung sind keine potenziellen Feldhamst er-
habitate betroffen. Ansonsten handelt es sich um ei n potenziell wertvolles Auen-
habitat. 
Lebensraum für Pflanzen : Daten zur Standorttypisierung sind für das Plange biet 
über den BodenViewer nicht verfügbar. Von der Stand ortökologie her handelt es sich 
jedoch um einen potenziellen Auwald- bzw. Feuchtwiesenstandort und damit um eine 
wertvolle Potenzialfläche für Flora und Vegetation.  Auch nach Karte 12 des 
Landschaftsplans (Boden Bewertung) handelt es sich bei den im Plangebiet 
lagernden Böden mit potenziell starkem Grundwassere influss um Flächen mit 
(potenziell) hohem Biotopwert. 
Funktion im Wasserhaushalt : Die Böden des Plangebiets verfügen nur über eine 
geringe Feldkapazität.  
Filter für nicht sorbierbare Stoffe : Das Filtervermögen des Bodens ist sehr gering, 
Im BodenViewer Hessen werden die einzelnen Bodenfunktionen wie folgt bewertet: 
Westlicher Teil: 
Biotoppotenzial: mittel (3) 
Ertragspotenzial: hoch (4) 
Feldkapazität: gering (2) 
Nitrat: gering (2) 
Östlicher Teil: 
Biotoppotenzial: mittel (3) 
Ertragspotenzial: mittel (3) 
Feldkapazität: gering (2) 
Nitrat: gering (2)

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UMWELTBERICHT  SEITE 17 
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Gefährdung 
Nach Karte 12 a des Landschaftsplans (Boden Gefährd ung) handelt es sich bei den 
Böden in der Ruthsenbachaue um Flächen mit hoher bi s mittlerer Gefährdung durch 
Schwermetallbelastung. Die Erosionsgefährdung in de r Aue wird als mittel bis 
schwach eingestuft (Stufen 2 und 3). 
Altflächen 
Für das Plangebiet sind keine Altflächen bekannt. 
Geotope 
Für das Plangebiet sind keine Geotope oder Bodendenkmale bekannt. 
Erdbebenzone 
Nach dem Bodengutachten (Geotechnik Gündling GmbH D armstadt) liegt das Plan-
gebiet gemäß Nationalem Anhang DIN EN 1998-1/NA des  Eurocode 8 in der Erdbe-
benzone 1. 
Zusammenfassende Bewertung Boden 
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs aus 
Lehm, Sand und Kies, aus denen sich unter Grundwass ereinfluss Gleye, Nassgleye 
und Auenanmoorgleye gebildet haben. Bei den Bodenun tersuchungen wurden eine 
0,6 m mächtige Auffüllungsschicht mit Fremdbestandt eilen, darunter schwach schluf- 
fige bis schluffige Feinsande / Sande mit lokalen S chluff- /Linsen /-lagen mit Grund- 
wassereinfluss erbohrt. Die Böden sind durch ein geringes bis mittleres Ertragspoten- 
zial, ein sehr geringes Filtervermögen und ein geri nges Nitratrückhaltevermögen ge- 
kennzeichnet. Die Erosionsgefährdung wird als mitte l bis schwach eingestuft. Die 
Gesamtbewertung für die Bodenfunktionen liegt im Westen bei Stufe 3 (mittel) und im 
Osten bei Stufe 2 (gering). Versiegelte und damit f unktionslose Böden sind im Plan-
gebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. 
2.1.3 Schutzgut Wasser 
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenb achs, dessen Parzelle ca. 40 m 
östlich des Plangebiets liegt. In Karte 8 des Lands chaftsplans (Störungen) ist dieser 
Abschnitt des Ruthsenbachs als 'naturfernes Gewässe r' eingetragen, dessen Aue in 
Karte 15 (Oberflächengewässer Bewertung) dennoch al s 'aktiv' eingestuft wird. 
Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von der Planung nicht betroffen. 
Nordöstlich des Plangebiets wurde ein Überschwemmun gsgebiet festgestellt, durch 
das es gemäß Auskunft des RP Darmstadt bei seltener en Ereignissen zu einer Über-
flutung auch des Plangeltungsbereichs kommen kann. Entsprechende vorsorgende 
Maßnahmen sind bei der Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichtigen. 
Bei der Untermainebene, der das Plangebiet zuzurech nen ist, handelt es sich um ein 
grundfeuchtes Gebiet, das die aus dem Messeler Hüge lland abfließenden Gewässer 
aufnimmt. Die sandigen Böden sind im Untergrund von  Grund- oder Stauwasser be-
einflusst. Der geringmächtige oberflächennahe Grundwasserleiter hat sich über tertiä-
ren Tonen entwickelt. Die ca. 10-15 m unter GOK ans tehenden tertiären Ton-/ 
Schluffschichten, die den Grundwasserkörper in mehr ere getrennte Stockwerke glie-
dern, haben eine Mächtigkeit von bis zu 50 m. Die S peicherfähigkeit ist damit im Ver-

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UMWELTBERICHT  SEITE 18 
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gleich zum Hessischen Ried relativ gering. (Quelle:  Landschaftsplan der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt, 2004) 
Die Grundwasserergiebigkeit ist mit > 30 l / s sehr hoch, die Verschmutzungsempfind- 
lichkeit des Grundwassers ist groß bis mittel. (Quelle: atlas.umwelt.hessen.de) 
Zur Grundwasserbeschaffenheit sind im Umweltatlas H essen zudem folgende Daten 
enthalten:  
Parameter Wert Bewertung 
 
Gesamthärte > 18 bis <24 dH hart 
Flächige Nitratverteilung 2008-2010 (NO 3) 16 bis unter 20 mg/l mittel 
Flächige Sulfatverteilung 2009-2011 (SO 4) 75 bis unter 100 mg/l rel. hoch 
Nach den Grundwasserkarten des HLUG stellt sich die  Grundwassersituation im 
Plangebiet wie folgt dar: 
 April 1957 Oktober 1993 Oktober 2014 
 hoch niedrig   
Grundwasserhöhengleichen 124,5 m 126,5 m 123 m 
Grundwasserflurabstände < 0 m überflutet 1-2 m 0,5- 1 m 
Der im Oktober 2012 ermittelte Grundwasserstand ent spricht dabei in etwa dem 
Richtgrundwasserstand des Grundwasserbewirtschaftun gsplans Hessisches Ried 
(1999, Anpassung 2006). Da bei Umsetzung der Planun g mit großflächigen Aufspie- 
gelungen des Grundwassers zu rechnen ist, sind die im Grundwasserbewirt-
schaftungsplan formulierten Vorgaben zum Grundwasserschutz zu beachten. 
Bei den Feldarbeiten im Rahmen des Bodengutachtens (Geotechnik Gündling GmbH 
Darmstadt) wurde am 30.05.2014 in 1,30 bis 1,87 m u nter GOF Grundwasser ange-
troffen. Bei den bis 16.12.2014 fortgeführten Messungen wurden folgende Grundwas-
serstände (Ruhewasserspiegel) im Pegel (GWM) festge stellt (Geo Gündling GmbH, 
Mai 2015): 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diese Daten stimmen mit den Angaben der Grundwasser höhengleichen des HLUG 
überein.

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UMWELTBERICHT  SEITE 19 
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Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhältnisse ist  eine oberflächennahe Versi-
ckerung von Niederschlagswasser nicht möglich. Viel mehr wird bei den bereichs-
weise gering durchlässigen Boden (K f < 10 -4 m/s) mit Stau- und Schichtwasser bis zur 
Geländeoberfläche zu rechnen sein. 
Zusammenfassende Bewertung Wasser 
Die überplante Fläche liegt in der Aue des naturfer n überprägten Ruthsenbachs, der 
40 m östlich das Plangebiets liegt. Schutzzonen von  Wasserschutzgebieten sind von 
der Planung nicht betroffen. Nordöstlich des Plange biets wurde ein Über-
schwemmungsgebiet festgestellt, durch das es bei se lteneren Ereignissen zu einer 
Überflutung auch des Plangeltungsbereichs kommen ka nn. Entsprechende vorsor-
gende Maßnahmen sind bei der Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichti-
gen. Die Hydrogeologie wird von einem Porengrundwas serleiter bestimmt, die Ergie-
bigkeit des Grundwassers ist sehr hoch, die Verschm utzungsempfindlichkeit groß bis 
mittel. Das als hart eingestufte Grundwasser zeigt für die flächige Nitratverteilung 
mittlere und für die flächige Sulfatverteilung relativ hohe Werte. In verschiedenen Jah- 
ren wurden Grundwasserflurabstände zwischen < 0 und  2 m gemessen. Gemäß 
Grundwasserbewirtschaftungsplan muss mit großflächi gen Aufspiegelungen des 
Grundwassers gerechnet werden. Die Fläche ist daher  als überschwemmungsge-
fährdet einzustufen. Eine oberflächennahe Versickerung von Niederschlagswasser ist 
nicht möglich. Vielmehr wird bei den bereichsweise gering durchlässigen Boden (K 
f < 
10 -4 m/s) mit Stau- und Schichtwasser bis zur Geländeoberfläche zu rechnen sein. 
2.1.4 Schutzgut Klima und Bioklima 
Klimadaten 
Die in der Vergangenheit ermittelten Klimadaten sin d nach den Angaben des ‚Um-
weltatlas Hessen’ bzw. des ‚Klimaatlas Hessen‘ in der folgenden Tabelle aufgeführt: 
Jahresmitteltemperatur 1981-2010 10-11 oC 
Mitteltemperatur Frühling 1981-2010 10-11 oC 
Mitteltemperatur Sommer 1981-2010 18-19 oC 
Mitteltemperatur Herbst 1981-2010 10-11 oC 
Mitteltemperatur Winter 1981-2010 2-3oC 
Jahressumme Niederschlag 1981-2010 700-800 mm 
Summe Niederschlag Frühling 1981-2010 150-175 mm 
Summe Niederschlag Sommer 1981-2010 175-200 mm 
Summe Niederschlag Herbst 1981-2010 175-200 mm 
Summe Niederschlag Winter 1981-2010 150-175 mm 
Zahl der Eistage < 20 
Zahl der Frosttage < 80 
Zahl der Nebeltage 30-50 
Zahl der Sommertage 40-50 
Bioklima: Tage mit Kältereiz (1971-2000) 15,1-20

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Bioklima: Tage mit Wärmebelastung (1971-2001) 22,6-25,0 
Jahressumme Sonnenscheindauer 1981-2010 1.600-1.700 h 
Sonnenscheindauer Frühling 1981-2010 500-600 h 
Sonnenscheindauer Sommer 1981-2010  > 600 h 
Sonnenscheindauer Herbst 1981-2010 300-400 h 
Sonnenscheindauer Winter 1981-2010 100-200 h 
Jahresmittel Windgeschwindigkeit 1981-2000 (10m) 3,0 – 3,5 m/s 
Jahresmittel Dampfdruck 10,0-10,2 hPa  
Jahressumme Grasreferenzverdunstung 1981-2010 600-650 mm 
Jahressumme Wasserbilanz 1981-2010 0-100 mm 
Regionalklima 
Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der w armen, trockenen Rheinebene 
und dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Allgemein ist diese Klimazone 
gekennzeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit geringem Niederschlag. 
In Darmstadt herrschen Winde aus westlichen Richtun gen (SW, W) vor. Die Ost-
windlagen nehmen 1/3 aller Windrichtungen ein. Für die lufthygienische Situation der 
Stadt sind die mittleren Windgeschwindigkeiten von großer Bedeutung; sie liegen für 
Darmstadt bei 3,3 m/s. Windarme Wetterlagen sind selten.  
(Quelle: Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004) 
Lokale Windsysteme / Luftleit- und Sammelbahnen 
Im Norden von Darmstadt tritt im Vergleich zum östl ichen Teil ein Starkwindband in 
abgeschwächter Form auf, wobei im Osten auf der Luv seite höhere Windgeschwin-
digkeiten zu verzeichnen sind. Der Ortskern von Arh eilgen wird von dieser östlichen 
Strömung noch erreicht, was sich in einer deutliche n Abkühlung bemerkbar macht. In 
Karte 17 des Landschaftsplans ist im Bereich der nördlich angrenzenden Silzaue eine 
in ost-westlicher Richtung verlaufende Luftleit- un d Sammelbahn mittlerer Bedeutung 
eingetragen. (Quelle: Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004) 
Klimafunktionen 
Gemäß Karte 17 des Landschaftsplans liegt die überp lante Fläche in einem Bereich 
mit mittlerer Bedeutung für die Kaltluftproduktion. 
Bioklimatische Situation 
Der Raum Darmstadt zählt aufgrund seiner Beckenlage  zur bioklimatischen Belas-
tungszone. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mit ho-
her Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schwül e. Im Herbst und Winter kehrt 
sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann m it stabilen Kaltluftschichten er-
füllt ist (Inversionslagen). Es bilden sich Dunst und Nebel. An diesen austauscharmen 
Wetterlagen besteht Gefahr von erhöhter Luftverschm utzung. (Quelle: Landschafts-
plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004)

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Gesamtbewertung Klima und Bioklima 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, 
trockenen Rheinebene und dem kühleren, niederschlag sreicheren Odenwald. Allge- 
mein ist diese Klimazone gekennzeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit 
geringem Niederschlag. In Darmstadt herrschen Winde  aus westlichen Richtungen 
(SW, W) vor. Im Norden von Darmstadt tritt im Vergl eich zum östlichen Teil ein 
Starkwindband in abgeschwächter Form auf; der Ortsk ern von Arheilgen wird von 
dieser östlichen Strömung noch erreicht. Der Raum D armstadt zählt zur bioklimati- 
schen Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbe- 
günstigt mit hoher Wärmebelastung, häufig in Verbin dung mit Schwüle. Im Herbst 
und Winter besteht bei Inversionswetterlagen die Gefahr von erhöhter Luftverschmut- 
zung. Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine Fläche mit mittlerer Bedeu- 
tung für die Kaltluftproduktion. In der Klimabewert ungskarte Hessen wird der Schutz- 
wert des Klimas im Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft. 
2.1.5 Schutzgut Arten und Biotope 
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich potenziell 
wertvolle Biotoptypen wie Bach- bzw. Bachuferwald u nd / oder offene Lebensräume 
wie Feuchtgrünland, Seggenriede oder Schilfflächen ausbilden. 
Flora / Vegetation 
Im April 2014 wurden im Bereich der relevanten Biot optypen folgende Pflanzenarten 
ermittelt: 
Rapsfeld 
Acker-Kratzdistel Cirsium arvense  
Sand-Mohn Papaver argemone  
Gewöhnliches Greiskraut Senecio vulgaris  
Rote Taubnessel Lamium purpureum  
Vogelmiere Stellaria media  
Kompass-Lattich Lactuca serriola  
Einjähriges Bingelkraut Mercurialis annua  
Saat-Wicke Vicia sative  
Wildes Stiefmütterchen Viola tricolor  
Römische Kamille Chamaemelum nobile  
Ruderale Wiese 
Gamander-Ehrenpreis Veronica chamaedrys  
Wiesen-Rispengras Poa pratensis  
Wiesen-Fuchsschwanz Alopecurus pratensis  
Gestutztblättriger Ampfer Rumex obtusifolius  
Scharfer Hahnenfuß Ranunculus acris  
Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium  
Spitz-Wegerich Plantago lanceolata  
Wiesenkerbel Anthriscus sylvestris  
Vicia sepium Zaun-Wicke

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Bei den nachgewiesenen Arten handelt es sich aussch ließlich um sehr häufige, weit 
verbreitete Arten. Die Römische Kamille ist als Neubürger (Neophyt) einzustufen. 
Fauna 
In 2014 erfolgten im Rahmen der Artenschutzprüfung (Natur im Raum, 2014) faunisti-
sche Untersuchungen zu den Tiergruppen Vögel und Re ptilien. Dabei wurden im 
Plangebiet u.a. folgende Arten nachgewiesen: 
Vögel 
Mauersegler Apus apus  (Nahrungsgast) 
Rauchschwalbe Hirundo rustica  (Nahrungsgast) 
Stockente Anas platyrhynchos  (Randsiedler) 
Teichrohrsänger  Acrocephalus scirpaceus  (Randsiedler) 
Bachstelze Motacilla alba  (Brutverdacht) 
Goldammer Emberiza citrinella (Brutverdacht) 
Rotkehlchen Erithaceus rubecula (Brutverdacht) 
Zilpzalp Phylloscopus collybita (Brutverdacht) 
Fasan Phasanius colchicus  (Wintergast, Neozoon) 
Saatkrähe Corvus frugilegus  (Wintergast) 
Hausrotschwanz Phoenicurus ochrurus  (Nahrungsgast) 
Haussperling Passer domesticus  
Weißstorch Ciconia ciconia (Nahrungsgast) 
Haustaube Columba livia  (Neozoon) 
Die für offene Landschaften typischen Arten Feldler che ( Alauda arvensis ) und Wie-
senschafstelze ( Motacilla flava ) konnten nicht beobachtet werden. 
Alle nicht im fortlaufenden Text genannten Vogelart en sind den Nachweislisten im 
Anhang zu entnehmen. Ihre Nachweise wurden z.T. auch im Umfeld des eigentlichen 
Plangebiets erbracht. 
Reptilien 
Blindschleiche Anguis fragilis   
Die Zauneidechse ( Lacerta agilis ) konnte trotz intensiver Nachsuche im Plangebiet 
nicht nachgewiesen werden. 
NATURA 2000-Gebiete im Umfeld des Plangebietes 
Im Umkreis von 5 km zum Plangebiet sind folgende NA TURA 2000-Gebiete zu ver-
zeichnen: 
•  FFH-Gebiet ‚Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mö rsbacher Grund und 
Silzwiesen‘ (6018-305): 2,6 km, 
•  FFH-Gebiet ‚Faulbruch von Erzhausen‘ (6017-306): 2 ,7 km, 
•  FFH-Gebiet ‚Rotböhl‘ (6017-303): 2,4 km 
Für das FFH-Gebiet ‚Kranichsteiner Wald mit Hegbach aue, Mörsbacher Grund und 
Silzwiesen‘ ist davon auszugehen, dass über die nör dlich angrenzende Silzbachaue 
relevante Austausch- und Wechselbeziehungen mit der  überplanten Fläche beste-

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hen. Mit dem Gebiet ‚Rotböhl‘ (Sand- und Trockenras en) dürften keine solche Bezie-
hungen bestehen, da die dort vorkommenden Lebensrau mtypen zu unterschiedlich 
sind, und die dort vorkommenden Artengemeinschaften  in einer Auelandschaft keine 
geeigneten Habitatbedingungen vorfinden. Das Schutz gebiet ‚Faulbruch von Erzhau-
sen‘ liegt durch Siedlungsflächen und viel befahrene Verkehrsachsen vom Plangebiet 
getrennt. 
Die überplante Fläche liegt vollständig im ca. 7.12 1 ha großen Landschaftsschutz-
gebiet ‚Stadt Darmstadt‘ (Nr. 2411001, s. Abb. 1). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1 : Lage des Plangebiets im LSG ‚Stadt Darmstadt‘ (Quelle: Natureg) 
Nach Karte 10 des Landschaftsplans (Biotope Bewertung) liegt die überplante Fläche 
in einem Bereich mit geringer Wertigkeit, die gemäß  Karte 11 (Leitbild) jedoch als 
wertvolle Biotopentwicklungsfläche einzustufen ist. 
Zusammenfassende Bewertung Arten und Biotope 
Bei dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plangebiet handelt es sich um eine 
wertvolle Biotopentwicklungsfläche, auf der sich an  Lebensräumen potenziell ein 
Bach- bzw. Bachuferwald und / oder offene Lebensräu me wie Feuchtgrünland, Seg- 
genriede oder Schilfflächen ausbilden könnten. Die aktuelle Vegetation und Flora wird 
durch allgemein häufige und verbreitete Arten der Kulturlandschaft geprägt, die keiner 
besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen. Unter d en EU-weit geschützten Vögeln 
wurden 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem  Erhaltungszustand in Hessen nach- 
gewiesen, die übrigen Arten weisen noch einen günstigen  Erhaltungszustand auf. Die 
für offene Landschaften typischen Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze konnten 
nicht beobachtet werden. Mit der Blindschleiche wur de nur eine Reptilienart nachge- 
wiesen, Zauneidechse und Schlingnatter fehlen dageg en. - Für das FFH-Gebiet ‚Kra- 
nichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund u nd Silzwiesen‘ ist davon aus-

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zugehen, dass über die nördlich angrenzende Silzbac haue relevante Austausch- und 
Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche bestehen. 
2.1.6 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung 
In Karte 9 des Landschaftsplans (Grünzüge und Grünv erbindungen) ist die über-
plante Fläche als Teil einer städtischen Grünverbindung dargestellt. 
Das Landschaftsbild wird in diesem Teil der Ruthsen bachaue vorwiegend von der 
strukturlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt durch seine Nähe zur Ortslage von Arheil-
gen sowie durch seine Lage in der Aue des Ruthsenba ches kommt dem Plangebiet 
potenziell eine Bedeutung für die ortsnahe Erholung  zu. Diese Funktion wird durch 
die benachbarte Frankfurter Landstraße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen jedoch 
stark eingeschränkt. Die überplante Fläche liegt vo llständig im Landschaftsschutzge-
biet ‚Stadt Darmstadt‘. 
2.1.7 Schutzgut Mensch 
Lufthygienische Situation 
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen 
Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Ge biet strahlungsbegünstigt 
mit hoher Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schwüle. Im Herbst und Winter 
kehrt sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann mit stabilen Kaltluftschich-
ten erfüllt ist (Inversionslagen). Es bilden sich D unst und Nebel. An diesen aus-
tauscharmen Wetterlagen besteht die Gefahr von erhö hter Luftverschmutzung. Zu-
dem sind in den Wintermonaten deutliche Jahresschwa nkungen mit Maximum zu 
verzeichnen, bedingt durch den verstärkten Hausbran d. Daneben ist der Kfz-Verkehr 
als Hauptemittent zu nennen.  (Quelle: Landschaftsp lan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, 2004) 
Gemäß Darstellung im Umweltatlas Hessen ist die luf thygienische Belastung, ermit-
telt durch die Flechtenkartierung 1990-93, im Plangebiet ‚sehr hoch’. 
Emissionen  (vgl. Tab. 1) 
Unter den im Emissionskataster des HLUG (emissionsk ataster.hlug.de) aufgeführten 
Emittentengruppen sind für das Plangebiet hauptsäch lich der Kfz-Verkehr auf der 
Frankfurter Landstraße und die Gebäudeheizung relev ant. Durch den Kfz-Verkehr  
kam es im Jahr 2000 zu mittleren  Belastungen durch Ammoniak (NH 
3), Benzol, Di-
stickstoffoxid (NO 3), Feinstaub (PM 10), flüchtige organische Verbindu ngen 
(NMVOC), Methan (CH 4), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Koh- 
lendioxid (CO 2) und Kohlenmonoxid (CO) sowie Stickstoffoxide (NO x/NO 2). Eine ge- 
ringe  Belastung bestand durch Schwefeloxide (SO x/SO 2). 
Die Situation für die Emittentengruppe Gebäudeheizung  im Jahr 2006 stellt sich ins-
gesamt wie folgt dar: Hohe  Werte wurden hier nur für Arsen und Verbindungen ( As) 
ermittelt, eine mittlere  Belastung bestand durch Benzol, Blei und Verbindungen (Pb), 
Cadmium und Verbindungen (Cd), Chlor und anorganische Verbindungen (HCl), Koh- 
lendioxid (CO 2), Chrom und Verbindungen (Cr), Dioxine und Furane (PCDD, PCDF), 
Distickstoffoxid (NO 3), Feinstaub (PM 10 ), flüchtige organische Verbindungen 
(NMVOC), Fluor und anorganische Verbindungen (HF), Kohlenmonoxid (CO), Koh-
lendioxid (CO 2), Kupfer und Verbindungen (Cu), Nickel und Verbind ungen (Ni), Me-

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than (CH 4) Schwefeloxide (SO x/SO 2) und Stickstoffoxide (NO x/NO 2). Die Werte für 
PAK waren relativ gering. 
Tabelle 1 : Emissionen 
PARAMETER / EMITTENTENGRUPPE 
KFZ -VERKEHR 2000 
GEBÄ UDEHEIZUNG 2006 
Arsen und Verbindungen (As) 
    
Ammoniak (NH 3)     
Benzol     
Blei und Verbindungen (Pb)     
Cadmium und Verbindungen (Cd)     
Chlor und anorganische Verbindungen (HCl)     
Chrom und Verbindungen (Cr)     
Dioxine und Furane, PCDD+PCDF (Teq)     
Distickstoffoxid (NO 2)     
Feinstaub (PM 10 )     
Flüchtige organische Verbindungen (NMVOC)     
Fluor und anorganische Verbindungen (HF)     
Kohlendioxid (CO 2)     
Kohlenmonoxid (CO)     
Kupfer und Verbindungen (Cu)     
Nickel und Verbindungen (Ni)     
Methan (CH 4)     
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)     
Schwefeloxide (SO x/SO 2)     
Stickstoffoxide (NO x/NO 2)     
Belastung    
hoch     
mittel     
relativ gering

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Aus Industriebetrieben sind keine relevanten Emissionen zu verzeichnen. 
Immissionen  (vgl. Tab. 2) 
Die für 2012 ermittelten Belastungen für Feinstaub (PM 10 ) waren sehr hoch, für Stick-
stoffdioxid (NO 2) hoch, für Ozon mittel und für Schwefeldioxid (SO 2) gering. 
Tabelle 2 : Immissionen 
PARAMETER 
  BELASTUNG 2012 
Stickstoffdioxid (NO 2) - Konzentration 
  
Schwefeldioxid (SO 2) - Konzentration   
Ozon-Konzentration   
Feinstaub (PM 10 ) - Konzentration   
Belastung  
sehr hoch  
hoch  
mittel  
gering  
Lärm 
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des P langebiets der Verkehr auf der 
Frankfurter Landstraße sowie der Flugverkehr zu nennen. 
Im Lärmviewer Hessen (laerm.hessen.de) sind zu dem von der Frankfurter Land-
straße emittierten Verkehrslärm  folgende Daten enthalten (vgl. Abb. 2)

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Abb. 2 : Straßenverkehrslärm im Tages- und Nachtzeitraum 
Im Tageszeitraum liegt der Lärmpegel entlang der Fr ankfurter Landstraße bei > 60-
65 dB(A) und auf den angrenzenden Flächen bei > 55- 60 dB(A), im Nachtzeitraum 
bei > 50-55 bzw. > 45-50 dB(A). 
Der vom Betrieb des Flughafens Frankfurt / Rhein-Ma in verursachte Fluglärm  lag in 
2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A) und im Nachtzeitraum bei > 50-55 dB(A). 
Auf der entlang der Frankfurter Landstraße verlaufe nden Trasse der  Straßenbahn  
werden im westlichen Teil des Plangebiets im Tagesz eitraum Lärmpegel von > 55-
60 dB(A) und im Nachtzeitraum > 45-50 dB(A)erreicht. 
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Mensch 
Das Plangebiet liegt in einer bioklimatischen Belas tungszone, die in den Sommermo-
naten durch hohe Wärmebelastung, häufig in Verbindu ng mit Schwüle, gekennzeich-
net ist. Im Herbst und Winter kann es bei austausch armen Wetterlagen sowie durch 
den verstärkten Hausbrand zu einer erhöhten Luftver schmutzung kommen. Zu weite-
ren Emissionen kommt es durch den Kfz-Verkehr. Die lufthygienische Belastung 
muss insgesamt als ‚sehr hoch’ eingestuft werden. D ie ermittelten Belastungen für 
Feinstaub sind sehr hoch, für Stickstoffdioxid (NO 
2) hoch, für Ozon mittel und für 
Schwefeldioxid (SO 2) gering. 
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des P langebiets der Verkehr auf der 
Frankfurter Landstraße, auf der Straßenbahntrasse s owie der Flugverkehr zu ver- 
zeichnen. Im Tageszeitraum liegt der Lärmpegel entl ang der Frankfurter Landstraße 
bei > 60-65 dB(A) und auf den angrenzenden Flächen bei > 55-60 dB(A), im Nacht- 
zeitraum bei > 50-55 bzw. > 45-50 dB(A). Der vom Betrieb des Flughafens Frankfurt / 
Rhein-Main verursachte Fluglärm  lag in 2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A) 
und im Nachtzeitraum bei > 50-55 dB(A). Auf der ent lang der Frankfurter Landstraße 
verlaufenden Trasse der  Straßenbahn  werden im westlichen Teil des Plangebiets im

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Tageszeitraum Lärmpegel von > 55-60 dB(A) und im Na chtzeitraum > 45-50 dB(A) 
erreicht. 
2.1.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen. 
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Genauere Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind oh- 
ne detaillierte Untersuchungen nicht möglich. In di esem Rahmen können daher nur 
einige offensichtliche und / oder wahrscheinliche W echselwirkungen aufgeführt wer-
den. 
Es ist davon auszugehen, dass die natürlichen Funktionen des Wasserhaushalts  auf 
den bisher unbefestigten Böden noch weitgehend intakt sind. 
Auf den Klimahaushalt  hat die nach Norden offene Ruthsenbachaue durch ihre Kalt-
 / Frischluftproduktion positive Auswirkungen. 
Für die lokalen Lebensgemeinschaften  erfüllt die überplante Fläche potenzielle 
Funktionen als Offenland-Habitat im Auebereich.  
Das Landschaftsbild  wird im Bereich der Ruthsenbachaue im Plangebiet d urch die 
intensiv genutzte Ackerfläche geprägt. 
Die genannten positiven Wirkungen der überplanten F läche auf Wasser, Klima und 
Landschaftsbild haben günstige Auswirkungen auf das  Wohn- und Arbeitsumfeld des 
Menschen . Negativ wirken sich auf Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen vor 
allem die bioklimatischen und lufthygienischen Bela stungen aus dem Kfz-Verkehr 
sowie die Lärmimmissionen aus. 
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung der 
Planung 
Gegenstand der nachfolgenden Betrachtung sind die a bsehbaren Auswirkungen der 
Planung auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes unt er Berücksichtigung des letzten 
rechtmäßigen Zustandes. Dies bedeutet im vorliegend en Fall, dass der aktuelle Zu-
stand gemäß Biotoptypenkartierung 2014 der Eingriff sbewertung zugrunde gelegt 
wird. 
Der Vor- und Nacheingriffszustand kann wie folgt quantifiziert werden: 
Biotop-/Nutzungstyp Zustand m 2 Planung m 2 Differenz  
Acker, intensiv genutzt 5.262  0 -5.262  
Ruderale Wiese 614  0 -614  
Ruderale Wiese mit Rindenmulch 77  0 -77  
Wiesenrain 98  0 -98  
Schotterfläche 135  0 -135  
Bebaute Flächen mit Dachbegrünung 0 2.000  2.000  
Hof- und Zufahrtsflächen, versiegelt 0 2.709  2.709  
Stellplatzflächen, wasserdurchlässig befestigt 0 413  413  
Anpflanzflächen 0 994  994  
versiegelte Verkehrsflächen 581  651  70

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Die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schu tzgüter des Naturhaushaltes 
sind wie folgt zu beurteilen: 
Schutzgut Boden 
Die Böden des Plangebiets sind auf der landwirtscha ftlich intensiv genutzten Fläche 
durch den Eintrag von Düngemitteln und Bioziden vor belastet. Auf den bisher unver- 
bauten Oberflächen kann das anfallende Niederschlag swasser allerdings noch ent- 
sprechend den natürlichen Untergrundverhältnissen v ersickern. Anders verhält es 
sich bei den bereits versiegelten Flächen, die dem Naturhaushalt bereits dauerhaft 
entzogen sind, und ihre natürlichen Funktionen daher nicht mehr erfüllen können. 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung werden dem Naturhaus-
halt ca. 4.779 m
2 Böden, die bisher vorwiegend landwirtschaftlich ge nutzt wurden, 
dauerhaft entzogen. Darüber hinaus können zusätzlic h 278 m 2 bisher offene Boden-
oberflächen zusätzlich wassergebunden befestigt wer den. Dies bedeutet zum einen, 
dass die vollständig versiegelten Böden bei Realisi erung der Planung nicht mehr für 
den natürlichen Wasserhaushalt der Ruthsenbachaue zur Verfügung stehen. Darüber 
hinaus werden dem Naturhaushalt auf ca. 5.057 m 2 in Anspruch genommener Fläche 
für Bebauung, Versiegelung und Befestigung zukünfti g Flächen mit besonderem 
Standortpotenzial für die Biotopentwicklung (Bachau enwald, Feuchtgrünland) entzo-
gen. Die bisherige Ackerfläche wird zudem nicht meh r für die Produktion von Nah-
rungsmitteln für den Menschen zur Verfügung stehen. 
Zu Beeinträchtigungen des natürlich gewachsenen Bodens wird es zudem im Bereich 
der ca. 2.000 m 2 Fläche kommen, auf denen zur Wahrung der Gründungs sicherheit 
ein Bodenaustausch mit baugrundverbessernden Maßnahmen erfolgen muss. 
Dieser Eingriff in das Bodenpotenzial könnte ledigl ich durch eine Bodenentsiegelung 
an anderer Stelle adäquat kompensiert werden. Einen  Beitrag zur Minimierung stellt 
jedoch die geplante Begrünung der Dachflächen dar. Da die Eingriffsfläche mit einer 
Größe von ca. 0,5 ha insgesamt nicht allzu großfläc hig ist, verbleibt bei Realisierung 
der Planung kein erhebliches Kompensationsdefizit. 
Schutzgut Wasser 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung werden dem Naturhaus-
halt ca. 2.779 m
2 bisher nur eingeschränkt versickerungsfähiger Böde n entzogen. 
Dieser Eingriff kann durch die Festsetzungen zur Wa sserrückhaltung (Zisternen) und 
Befestigung der Stellplätze mit wasserdurchlässigen  Belägen weitgehend minimiert 
bzw. kompensiert werden. 
Schutzgut Klima / Bioklima 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung wird es auf einer Fläche 
von ca. 2.779 m
2 zu Änderungen der aktuellen Situation kommen, da d ie bisher land-
wirtschaftlich genutzten Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftproduktion zukünftig 
nicht mehr wie bisher als klimatische Ausgleichsflä chen zur Verfügung stehen. Viel-
mehr ist davon auszugehen, dass es auf den versiege lten Flächen zu einer ver-
mehrten Aufheizung kommt, die wegen des relativ ger ingen Umfangs jedoch nicht 
über den Änderungsbereich hinaus wirksam werden dür fte. Ein wesentlicher Beitrag 
zur Minimierung des Eingriffs wird dabei durch die geplante Dachbegrünung geleistet,

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UMWELTBERICHT  SEITE 30 
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sodass bei Realisierung der Planung nur ein sehr ge ringes Kompensationsdefizit ver-
bleibt. 
Schutzgut Arten und Biotope 
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pfl anzengemeinschaften auf ca. 
0,7 ha ein potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Ruthsenbachs entzogen, 
der zukünftig nicht mehr für die Entwicklung stando rttypischer Lebensraumtypen wie 
z.B. Bachauenwald oder Feuchtgrünland zur Verfügung  stehen wird. Gleichzeitig 
kann die überplante Fläche bei Realisierung der Pla nung nicht mehr in Austausch- 
und Wechselbeziehung mit den Lebensgemeinschaften d es FFH-Gebiets 
‚Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Gru nd und Silzwiesen‘ stehen. 
Durch die geplanten Pflanzmaßnahmen im Westen, Nord en und Osten des 
Plangebiets können diese Eingriffe nur in geringem Umfang kompensiert werden. Aus 
diesem Grund werden zusätzlich im Umfeld des überpl anten Bereichs bisher intensiv 
ackerbaulich genutzte Flächen als Extensivgrünland bzw. Feldgehölz entwickelt. 
Durch diese Maßnahmen werden nach Realisierung der Planung auch der nach 
BArtSchV ‚besonders geschützten‘ Blindschleiche geeignete Ersatz-Lebensräume zur 
Verfügung stehen. 
Die planungsrelevanten Ergebnisse der Artenschutzprüfung  (Natur im Raum, Juli 
2014) lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
Für folgende Arten erfolgte eine spezifische Artens chutzprüfung mit dem Ergebnis, 
dass auch ohne weitere Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1 
BNatSchG eintritt:  
Mäusebussard (Buteo buteo ) 
Mauersegler (Apus apus ) 
Rauchschwalbe (Hirundo rustica ) 
Stockente (Anas platyrhynchos ) 
Haussperling (Passer domesticus ) 
Weißstorch (Ciconia ciconia ) 
Saatkrähe (Corvus frugilegus ) 
Für folgende Arten erfolgte eine spezifische Artens chutzprüfung mit dem Ergebnis, 
dass unter Beachtung von Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1 
BNatSchG eintritt: 
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus ) - M 01 
Bluthänfling (Acanthis cannabina ) - M 02 
Feldsperling (Passer montanus ) - M 02 
Girlitz (Serinus serinus ) - M 02 
Stieglitz (Carduelis carduelis ) - M 02 
Bachstelze (Motacilla alba ) - M 03 
Goldammer (Emberiza citrinella ) - M 03 
Rotkehlchen (Erithacus rubecula ) - M 03 
Zilpzalp (Phylloscopus collybita ) - M 03 
Hausrotschwanz (Phoenicuros ochruros ) - M 03

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UMWELTBERICHT  SEITE 31 
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Festgesetzte Maßnahmen zum Artenschutz 
M 01 Abschirmung von Störreizen – Zielart Teichrohrsänger 
Um die Belastung des besetzten Reviers am Ruthsenba ch durch Störreize zu mini-
mieren, ist im Osten des Plangebiets ein vorwiegend  aus Strauchgehölzen aufge-
bauter Gehölzriegel anzulegen, um eine wirksame Abs chirmung gegenüber Bewe-
gungsreizen zu schaffen. Da diese Funktion durch Ge hölzpflanzungen erst mittel- bis 
langfristig erreichbar ist, muss diese Funktion kur zfristig durch einen 2,0 m hohen 
blickdichten Zaun erreicht werden. 
M 03 Beschränkung der Ausführungszeit – Zielgruppe Bodenbrütende Vogelar-
ten 
Die Durchführung der Erdarbeiten und der Baustellen vorbereitung muss außerhalb 
der Brutzeit – also zwischen 01. Oktober und 28. Fe bruar – erfolgen um Gelege von 
Bodenbrütern zu schützen. 
Maßnahmenalternative : Sollte aus zwingenden Gründen die zeitliche Befrist ung 
nicht einzuhalten sein, ist zwingend eine Baufeldko ntrolle durchzuführen. Hierzu 
muss das beanspruchte Gelände unmittelbar vor Einri chtung der Baustelle bzw. vor 
Beginn der Erdarbeiten sorgfältig durch fachlich qu alifizierte Personen auf vorhan-
dene Bodennester abgesucht werden. Sofern ein Brutg eschäft bereits begonnen 
wurde (was auch den beginnenden Nestbau mit einschl ießt), sind die Brut und das 
Ausfliegen der Jungvögel abzuwarten. Erst danach da rf die Einrichtung der Baustelle 
bzw. der Baubeginn erfolgen. Die UNB erhält in diesem Fall einen Ergebnisbericht. 
Diese Maßnahmen sind verbindlich in den textlichen Festsetzungen des Bebauungs- 
plans verankert. Die im Gutachten formulierte Maßna hme M 02 - Gehölzschutz – 
Zielgruppe An Gehölze gebundene Vogelarten  - für nordöstlich des Plangebiets 
befindliche Gehölzbestände (u.a. vier Höhlenbäume) muss im Bebauungsplan nicht 
berücksichtigt werden, da die Eingriffsfläche nicht direkt angrenzt. 
Mit Ausnahme der besonders geschützten Blindschleic he ( Anguis fragilis ) waren im 
Plangebiet trotz intensiver Nachsuche keine Reptili en nachzuweisen. Da die Belange 
dieser Art im Rahmen einer angepassten Kompensation splanung als berücksichtigt 
und erfüllt gelten, erfolgte für sie keine Wirkungsanalyse.  
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung 
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftssch utzgebiet 'Darmstadt', aus dem 
es auf Antrag beim RP Darmstadt entlassen werden so ll. Für diese notwendige Teil-
löschung wurde von der Genehmigungsbehörde bereits ein positiver Bescheid in 
Aussicht gestellt. 
Durch die geplante Umnutzung wird der bisher landwi rtschaftlich geprägte Planbe-
reich vollständig den Charakter einer durch Bebauun g und Versiegelung geprägten 
Baufläche annehmen. Durch die Eingrünung der Fläche  entlang der Frankfurter Stra- 
ße mit einem 3 m breiten Gebüschstreifen und zur umgebenden freien Landschaft mit 
5 m breiten Baumhecken kann dieser Eingriff in das Landschaftsbild nur teilweise 
kompensiert werden.

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UMWELTBERICHT  SEITE 32 
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Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha  große Erholungsfläche dauer-
haft entzogen. 
Schutzgut Mensch 
Das Plangebiet und sein Umfeld sind durch ihre Lage  im Ballungsraum sowie in der 
Nachbarschaft stark frequentierter Verkehrstrassen erheblichen bioklimatischen und 
lufthygienischen Vorbelastungen sowie gesundheitlic hen Beeinträchtigungen durch 
Lärmemissionen ausgesetzt. 
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerweh r in Gegenlage zu einer beste-
henden Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewoh ner zu vermehrten Lärm- und 
Schadgasemissionen durch den Betrieb der Einrichtun g kommen. Bei den Schallim-
missionen handelt es sich im Einzelnen um Lkw- und Pkw-Verkehr auf dem Betriebs-
gelände, zeitweisen Einsatz von Aggregaten / Geräte n, zeitweisen Betrieb von Lkw 
mit erhöhter Drehzahl, Ausbildung von Personen im F reien und den Betrieb einer 
Waschhalle. In dem in 2014 erstellten Schallgutacht en (Dr. Gruschka Ingenieurge-
sellschaft, Darmstadt) wird die Immissionssituation  für den Planungsfall wie folgt 
prognostiziert: 
"Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der 
Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arhei lgen im Zuge des Bebauungs-
planes Nr. A 44 'Freiwillige Feuerwehr Arheilgen' werden an der benachbarten Wohn-
bebauung die Anforderungen der TA Lärm (...) an den  Schallimmissionsschutz ohne 
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen sicher eingehalten.  Entsprechend der Ausnah-
meregelung für Notsituationen (...) sind Geräusche, die bei Einsätzen entstehen, nicht 
zu berücksichtigen, da die maßgeblichen Immissionsr ichtwerte überschritten werden 
dürfen, soweit es u.a. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung erforderlich ist." 
Verbleibende Beeinträchtigungen 
Die Realisierung der Planung wird auf alle Schutzgü ter des Naturhaushaltes Auswir-
kungen haben, die nur teilweise innerhalb des Plang ebiets kompensiert werden kön-
nen. Hiervon besonders betroffen sind die Schutzgüt er Boden, Arten und Biotope so-
wie Landschaft und Erholung, für die aus diesem Gru nd in der Ruthsenbachaue 
Kompensationsmaßnahmen erfolgen sollen. 
2.3 Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführ ung der Planung 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer wei tgehenden Beibehaltung des sta- 
tus quo auszugehen. Dies bedeutet eine Erhaltung de r bisherigen landwirtschaftli-
chen Nutzflächen mit ihren nur eingeschränkt versic kerungsfähigen Böden  sowie 
weiteren Einträgen von Düngemitteln und Bioziden. D er Wasserhaushalt der Aue 
würde zudem weiterhin unverändert bleiben. Auch hin sichtlich des Lokalklimas  
könnte der Auebereich seine Ausgleichsfunktion durch Kaltluftproduktion beibehalten. 
Für das Schutzgut Arten und Biotope  würde die Beibehaltung des aktuellen Zu-
stands die Erhaltung eines Auenbereichs mit derzeit  geringer, potenziell aber hoher 
Bedeutung für die Lebensgemeinschaften bedeuten. In  Hinblick auf die Schutzgüter 
Landschaftsbild  und Erholung  würde ein Verzicht auf die Planung ein unveränder-
tes Landschaftsbild mit Eignung für die Erholung zu r Folge haben, und für die

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UMWELTBERICHT  SEITE 33 
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menschliche Gesundheit  keine Erhöhung der derzeitigen Lärm- und Schadgas-
emissionen.  
2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der 
nachteiligen Auswirkungen 
Die durch Realisierung der Planung zu erwartenden B eeinträchtigungen des Natur-
haushalts sollen durch folgende Maßnahmen, die über entsprechende Festsetzungen 
nach § 9 Abs. 1 BauGB bzw. durch Hinweise im Bebauungsplan verankert sind, mini-
miert bzw. kompensiert werden: 
•  Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem   
Ruthsenbach, 
•  Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze, 
•  Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in 
Zisternen, 
•  Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen, 
•  Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung, 
•  Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflä-
chen, 
•  Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen, 
•  Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträu-
cher, 
•  Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen 
gem. § 44 (1) BNatSchG, 
•  Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue, 
•  Hinweis zum Schutz des Mutterbodens während der Ba uarbeiten gem. 
DIN 18915 Blatt 3, 
•  Hinweis auf Solarenergienutzung, 
•  Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natri- 
umdampf-Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und 
Hofflächen.

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UMWELTBERICHT  SEITE 34 
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2.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
Eingriff 
Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichs bilanz gemäß Kompensationsver-
ordnung (KV) stellt sich wie folgt dar: 
Aktueller Zustand Nr. KV  BWP  Fläche m 2 BWP Zustand  
Acker, intensiv genutzt 11.191  16 5.262  84.192  
Ruderale Wiese 09.130  39 614  23.946  
Ruderale Wiese mit Rindenmulch 09.130  25 77  1.925  
Wiesenrain 09.150  45 98  4.410  
Schotterfläche 10.530  6 135  810  
versiegelte Flächen 10.510  3 581  1.743  
Summe    6.767  117.026  
Planungszustand Nr. KV  BWP  Fläche m 2 BWP Planung  
Bebaute Flächen mit Dachbegrünung 10.720  19 2.000  38.000  
Hof- und Zufahrtsflächen, versiegelt 10.510  3 2.709  8.127  
Stellplatzflächen, wasserdurchl. befestigt 10.530  6 413  2.478  
Anpflanzflächen 02.400  27 994  26.838  
versiegelte Verkehrsflächen 10.510  3 651  1.953  
Summe    6.767  77.396  
       
Biotopwertpunktedefizit       39.630  
Ausgleich 
Bei Realisierung der Planung wird es zu einem Defizit von 39.630 Biotopwertpunk-
ten  (BWP) kommen, das durch folgende Maßnahmen außerha lb des Geltungsbe- 
reichs des Bebauungsplans in der Ruthsenbachaue aus geglichen werden soll (vgl. 
dazu 'Kompensationskonzept zum Bebauungsplan A 44 ' Frankfurter Landstra- 
ße/Feuerwehr Arheilgen', Natur im Raum, September 2015): 
Nr. 1 Entwicklung eines Feldgehölzes 
Im nordwestlichen Bereich des Flurstücks 480/2 (Flu r 2, Gemarkung Arheilgen) wird 
ein 59 m langes und 8 m breites Feldgehölz mit eine r Gesamtfläche von 464 m
2 Flä- 
che angelegt und dauerhaft erhalten. 
Nr. 2 Entwicklung von frischen bis feuchten Glattha ferwiesen 
Auf den nicht mit Gehölzen bepflanzten Teilen des F lurstücks 480/2 (Flur 2, Gemar- 
kung Arheilgen) mit einer Größe von 1.492 m
2 sowie auf den östlich an den Plangel- 
tungsbereich angrenzenden Teilen der Flurstücke 476 /2 (ca. 298 m 2), 477/2 (ca. 
605 m2) und 478/2 (ca. 191 m 2) wird auf einer Breite von 12,5 m, einer Länge von  
88 m und einer Gesamtfläche von 1.094 m 2 (Abb. 2) extensiv genutztes Grünland 
entwickelt und dauerhaft erhalten. Da die ausgewähl ten Flächen teilweise in einem 
festgestellten Überschwemmungsgebiet liegen, und di e bisher gemessenen Grund-

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UMWELTBERICHT  SEITE 35 
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wasserstände zwischen 0 bis 2 m liegen, ist das Ent wicklungsziel eine Glatthaferwie- 
se frischer bis feuchter Standorte. 
Nr. 3 Entwicklung eines Schilf-Röhrichts 
Auf den östlichen Teilen der Flurstücke 476/2 (ca. 288 m
2), 477/2 (ca. 604 m 2) und 
478/2 (ca. 200 m 2) wird auf einer Breite von 12,5 m, einer Länge von  88 m und einer 
Gesamtfläche von 1.092 m 2 (Abb. 2) eine Schilfpflanzung angelegt und dauerha ft er- 
halten. Auf der Fläche soll sich, analog zum östlic h des Ruthsenbachs gelegenen 
verschilfenden Grünlandes, ein zusätzlicher Schilfb ereich als typischer Auen-
Lebensraum entwickeln. Da die ausgewählten Flächen teilweise in einem festgestell- 
ten Überschwemmungsgebiet liegen und die bisher gemessenen Grundwasserstände 
zwischen 0 und 2 m liegen, wird sich die Fläche vor aussichtlich zielgemäß entwi- 
ckeln. 
Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stellen sich wie folgt dar: 
 Planung Fläche 
 
m²  
BWP 
vor  
Wert vor  BWP 
nach 
 
Wert 
nach  
Planung  
1 Baumhecke  464  16  7.424  27  12.528  5.104  
2 Grünland 2.586  16  41.376  21  54.306  12.930  
3 Röhricht 1.092  16  17.472  53  57.876  40.404  
  4.142   Wert der Maßnahme gesamt 58.438  
Die Bilanzierung dieser Maßnahmen stellt sich wie folgt dar: 
    Wert der Maßnahme gesamt  58.438  
    abzügl. BWP-Defizit  39.630  
   erzielter Biotopwertpunkte-Überschuss  18.808  
 
Durch die geplanten Maßnahmen wird damit  insgesamt  ein Biotopwertpunkte-Über-
schuss  in Höhe von 18.808 BWP  erzielt. 
2.6 Mögliche Planungsalternativen 
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für de n Feuerwehr-Neubau wurden 
verschiedene Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung  für die geplante Nutzung 
untersucht. Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine  gute Abfahrmöglichkeit zu 
Einsatzorten, eine gute Erreichbarkeit auch durch den ÖPNV, ausreichend Fläche für 
den Neubau, die Störwirkung auf die Nachbarschaft s owie die Verfügbarkeit des 
Grundstücks. 
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung 
stehen, die diese Anforderungen erfüllen, wurden al s Resultat dieser Suche die 
städtischen Flurstücke 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen 
gegenüber der Endhaltestelle / Wendeschleife der St raßenbahnlinie am nördlichen

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UMWELTBERICHT  SEITE 36 
Planungsteam HRS September 2015 
Ausgang des Stadtteils Arheilgen als der Standort e rmittelt, der sich unter Abwägung 
aller Vorgaben gut für den geplanten Zweck eignet. 
Seitens der oberen Naturschutzbehörde wurde eine En tlassung aus dem Land- 
schaftsschutzgebiet unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass durch eine kompri-
mierte Bauweise die Flächeninanspruchnahme möglichs t gering gehalten wird und 
somit auch ein größtmöglicher Abstand (mindestens c a. 40 m) zum Ruthsenbach 
eingehalten wird. 
3.0 Beschreibung der Methoden und Rahmenbedingungen  bei der Erstellung des 
Umweltberichtes 
Der vorliegende Bericht wurde gemäß der Anlage zu §  2 Abs. 4 und § 2a BauGB 
erstellt. Als wesentliche Datengrundlagen wurden de r Landschaftsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Umweltatlas des H essischen Landesamtes für 
Umwelt und Geologie sowie weitere online-Daten ausgewertet. 
4.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwa chung der erheblichen 
Auswirkungen 
Durch die Realisierung der Planung wird es zu Eingr iffen in die Schutzgüter des Na- 
turhaushaltes kommen. Über die Festsetzungen des Be bauungsplanes sollen die zu 
erwartenden Beeinträchtigungen zwar soweit wie möglich minimiert bzw. kompensiert 
werden. Dennoch wird nach Umsetzung der Planung ein  Kompensationsdefizit für ei- 
nige Schutzgüter verbleiben, das durch geeignete Ma ßnahmen in der Aue des Ru- 
thsenbaches ausgeglichen wird. Eine Überwachung der  zu erwartenden Auswirkun- 
gen ist nicht erforderlich, da diese insgesamt nicht als erheblich eingestuft werden. 
5.0 Zusammenfassung 
Planungsanlass und -ziel 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, im Bereich des Plangebiets Baurecht 
für den dringend benötigten Neubau eines Feuerwehrg ebäudes der FFW Arheilgen 
zu schaffen. Da die Grundstücke im Außenbereich lie gen, und derzeit kein Baurecht 
besteht, ist ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht durchzuführen. 
Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes 
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung auf den Flur-
stücken Nr. 276/2, 277/2 und 278/2 bestimmt. Im Frü hjahr 2014 wurde dort Raps an-
gebaut. Im westlichen Drittel des Grundstücks Nr. 2 76/2 befindet sich zudem eine ru- 
derale Wiese. 
Schutzgut Boden 
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs aus 
Lehm, Sand und Kies, aus denen sich unter Grundwass ereinfluss Gleye, Nassgleye 
und Auenanmoorgleye gebildet haben. Bei den Bodenun tersuchungen wurden eine 
0,6 m mächtige Auffüllungsschicht mit Fremdbestandt eilen, darunter schwach schluf- 
fige bis schluffige Feinsande / Sande mit lokalen S chluff- /Linsen /-lagen mit Grund- 
wassereinfluss erbohrt. Die Böden sind durch ein ge ringes bis mittleres Er-

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UMWELTBERICHT  SEITE 37 
Planungsteam HRS September 2015 
tragspotenzial, ein sehr geringes Filtervermögen un d ein geringes Nitratrückhalte-
vermögen gekennzeichnet. Die Erosionsgefährdung wir d als mittel bis schwach ein-
gestuft. Die Gesamtbewertung für die Bodenfunktione n liegt im Westen bei Stufe 3 
(mittel) und im Osten bei Stufe 2 (gering). Versieg elte und damit funktionslose Böden 
sind im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. 
Schutzgut Wasser 
Die überplante Fläche liegt in der Aue des naturfer n überprägten Ruthsenbachs, des-
sen 40 m östlich das Plangebiets liegt. Schutzzonen  von Wasserschutzgebieten sind 
von der Planung nicht betroffen. Nordöstlich des Pl angebiets wurde ein Über-
schwemmungsgebiet festgestellt, durch das es bei se lteneren Ereignissen zu einer 
Überflutung auch des Plangeltungsbereichs kommen ka nn. Entsprechende vorsor-
gende Maßnahmen sind bei der Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichti-
gen. Die Hydrogeologie wird von einem Porengrundwas serleiter bestimmt, die Ergie-
bigkeit des Grundwassers ist sehr hoch, die Verschm utzungsempfindlichkeit groß bis 
mittel. Das als hart eingestufte Grundwasser zeigt für die flächige Nitratverteilung 
mittlere und für die flächige Sulfatverteilung relativ hohe Werte. In verschiedenen Jah- 
ren wurden Grundwasserflurabstände zwischen < 0 und  2 m gemessen. Gemäß 
Grundwasserbewirtschaftungsplan muss mit großflächi gen Aufspiegelungen des 
Grundwassers gerechnet werden. Die Fläche ist daher  als überschwemmungsge-
fährdet einzustufen. Eine oberflächennahe Versickerung von Niederschlagswasser ist 
nicht möglich. Vielmehr wird bei den bereichsweise gering durchlässigen Böden (K f < 
10 -4 m/s) mit Stau- und Schichtwasser bis zur Geländeoberfläche zu rechnen sein. 
Schutzgut Klima und Bioklima 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, 
trockenen Rheinebene und dem kühleren, niederschlag sreicheren Odenwald. Allge- 
mein ist diese Klimazone gekennzeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit 
geringem Niederschlag. In Darmstadt herrschen Winde  aus westlichen Richtungen 
(SW, W) vor. Im Norden von Darmstadt tritt im Vergl eich zum östlichen Teil ein 
Starkwindband in abgeschwächter Form auf; der Ortsk ern von Arheilgen wird von 
dieser östlichen Strömung noch erreicht. Der Raum D armstadt zählt zur bioklimati- 
schen Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbe- 
günstigt mit hoher Wärmebelastung, häufig in Verbin dung mit Schwüle. Im Herbst 
und Winter besteht bei Inversionswetterlagen die Gefahr von erhöhter Luftverschmut- 
zung. Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine Fläche mit mittlerer Bedeu- 
tung für die Kaltluftproduktion. In der Klimabewert ungskarte Hessen wird der Schutz- 
wert des Klimas im Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft. 
Schutzgut Arten und Biotope 
Bei dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plangebiet handelt es sich um eine 
wertvolle Biotopentwicklungsfläche, auf der sich an  Lebensräumen potenziell ein 
Bach- bzw. Bachuferwald und / oder offene Lebensräu me wie Feuchtgrünland, Seg- 
genriede oder Schilfflächen ausbilden könnten. Die aktuelle Vegetation und Flora wird 
durch allgemein häufige und verbreitete Arten der Kulturlandschaft geprägt, die keiner 
besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen. Unter d en EU-weit geschützten Vögeln 
wurden 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem  Erhaltungszustand in Hessen nach- 
gewiesen, die übrigen Arten weisen noch einen günstigen  Erhaltungszustand auf. Die

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UMWELTBERICHT  SEITE 38 
Planungsteam HRS September 2015 
für offene Landschaften typischen Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze konnten 
nicht beobachtet werden. Mit der Blindschleiche wur de nur eine Reptilienart nachge- 
wiesen, Zauneidechse und Schlingnatter fehlen dageg en. - Für das FFH-Gebiet ‚Kra- 
nichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund u nd Silzwiesen‘ ist davon aus- 
zugehen, dass über die nördlich angrenzende Silzbac haue relevante Austausch- und 
Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche bestehen. 
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung 
Die überplante Fläche ist Teil einer städtischen Grünverbindung. Das Landschaftsbild 
wird in diesem Teil der Ruthsenbachaue vorwiegend v on der strukturlosen Ackerflä-
che geprägt. Bedingt durch seine Nähe zur Ortslage von Arheilgen sowie durch seine 
Lage in der Aue des Ruthsenbaches kommt dem Plangeb iet potenziell eine Bedeu-
tung für die ortsnahe Erholung zu. Diese Funktion w ird durch die benachbarte Frank- 
furter Landstraße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen  jedoch stark eingeschränkt. 
Die überplante Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet ‚Stadt Darmstadt‘. 
Schutzgut Mensch 
Das Plangebiet liegt in einer bioklimatischen Belas tungszone, die in den Sommermo-
naten durch hohe Wärmebelastung, häufig in Verbindu ng mit Schwüle, gekennzeich-
net ist. Im Herbst und Winter kann es bei austausch armen Wetterlagen sowie durch 
den verstärkten Hausbrand zu einer erhöhten Luftver schmutzung kommen. Zu weite-
ren Emissionen kommt es durch den Kfz-Verkehr. Die lufthygienische Belastung 
muss insgesamt als ‚sehr hoch’ eingestuft werden. D ie ermittelten Belastungen für 
Feinstaub sind sehr hoch, für Stickstoffdioxid (NO 2) hoch, für Ozon mittel und für 
Schwefeldioxid (SO 2) gering. 
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des P langebiets der Verkehr auf der 
Frankfurter Landstraße, auf der Stadtbahntrasse sow ie der Flugverkehr zu verzeich-
nen. Im Tageszeitraum liegt der Lärmpegel entlang d er Frankfurter Landstraße bei 
> 60-65 dB(A) und auf den angrenzenden Flächen bei > 55-60 dB(A), im Nachtzeit-
raum bei > 50-55 bzw. > 45-50 dB(A). Der vom Betrie b des Flughafens Frankfurt / 
Rhein-Main verursachte Fluglärm  lag in 2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A) 
und im Nachtzeitraum bei > 50-55 dB(A). Auf der ent lang der Frankfurter Landstraße 
verlaufenden Trasse der  Straßenbahn  werden im westlichen Teil des Plangebiets im 
Tageszeitraum Lärmpegel von > 55-60 dB(A) und im Na chtzeitraum > 45-50 dB(A) 
erreicht. 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen. 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der 
Planung 
Schutzgut Boden 
Die Böden des Plangebiets sind auf der landwirtscha ftlich intensiv genutzten Fläche 
durch den Eintrag von Düngemitteln und Bioziden vor belastet. Auf den bisher unver- 
bauten Oberflächen kann das anfallende Niederschlagswasser allerdings noch unein-
geschränkt versickern. Anders verhält es sich bei d en bereits versiegelten Flächen,

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 39 
Planungsteam HRS September 2015 
die dem Naturhaushalt bereits dauerhaft entzogen si nd, und ihre natürlichen Funktio- 
nen daher nicht mehr erfüllen können. 
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung werden  dem Naturhaushalt ca. 
4.779 m
2 Böden, die bisher vorwiegend landwirtschaftlich ge nutzt wurden, dauerhaft 
entzogen. Darüber hinaus können 278 m 2 bisher offene Bodenoberflächen zusätzlich 
wassergebunden befestigt werden. Dies bedeutet zum einen, dass die vollständig 
versiegelten Böden bei Realisierung der Planung nicht mehr für den natürlichen Was-
serhaushalt der Ruthsenbachaue zur Verfügung stehen . Darüber werden dem Natur-
haushalt auf ca. 5.057 m 2 in Anspruch genommener Fläche für Bebauung, Versie -
gelung und Befestigung zukünftig Flächen mit besond erem Standortpotenzial für die 
Biotopentwicklung (Bachauenwald, Feuchtgrünland) en tzogen. Die bisherige Acker-
fläche wird zudem nicht mehr für die Produktion von  Nahrungsmitteln für den Men-
schen zur Verfügung stehen. 
Zu Beeinträchtigungen des natürlich gewachsenen Bodens wird es zudem im Bereich 
der ca. 2.000 m
2 Fläche kommen, auf denen zur Wahrung der Gründungs sicherheit 
ein Bodenaustausch mit baugrundverbessernden Maßnahmen erfolgen muss. 
Dieser Eingriff in das Bodenpotenzial könnte ledigl ich durch eine Bodenentsiegelung 
an anderer Stelle adäquat kompensiert werden. Einen  Beitrag zur Minimierung stellt 
jedoch die geplante Begrünung der Dachflächen dar. Da die Eingriffsfläche mit einer 
Größe von ca. 0,5 ha insgesamt nicht allzu großfläc hig ist, verbleibt bei Realisierung 
der Planung kein erhebliches Kompensationsdefizit. 
Schutzgut Wasser 
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung werden  dem Naturhaushalt ca. 
2.779 m
2 bisher nur eingeschränkt versickerungsfähiger Böden entzogen. Dieser Ein-
griff kann durch die Festsetzungen zur Wasserrückha ltung (Zisternen) und Befesti-
gung der Stellplätze mit wasserdurchlässigen Beläge n weitgehend minimiert bzw. 
kompensiert werden. 
Schutzgut Klima / Bioklima 
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung wird e s auf einer Fläche von ca. 
2.779 m
2 zu Änderungen der aktuellen Situation kommen, da d ie bisher landwirt-
schaftlich genutzten Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftproduktion zukünftig nicht 
mehr wie bisher als klimatische Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Vielmehr ist 
davon auszugehen, dass es auf den versiegelten Fläc hen zu einer vermehrten Auf-
heizung kommt, die wegen des relativ geringen Umfangs jedoch nicht über den Ände-
rungsbereich hinaus wirksam werden dürfte. Ein wese ntlicher Beitrag zur Minimie-
rung des Eingriffs wird dabei durch die geplante Dachbegrünung geleistet, sodass bei 
Realisierung der Planung nur ein sehr geringes Kompensationsdefizit verbleibt. 
Schutzgut Arten und Biotope 
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pfl anzengemeinschaften auf ca. 
0,7 ha ein potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Ruthsenbachs entzogen, 
der zukünftig nicht mehr für die Entwicklung stando rttypischer Lebensraumtypen wie 
z.B. Bachauenwald oder Feuchtgrünland zur Verfügung  stehen wird. Gleichzeitig 
kann die überplante Fläche bei Realisierung der Pla nung nicht mehr in Austausch-

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 40 
Planungsteam HRS September 2015 
und Wechselbeziehung mit den Lebensgemeinschaften d es FFH-Gebiets ‚Kranich-
steiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und S ilzwiesen‘ stehen. Durch die 
geplanten Pflanzmaßnahmen im Westen, Norden und Osten des Plangebiets können 
diese Eingriffe nur in geringem Umfang kompensiert werden. Aus diesem Grund 
werden zusätzlich im Umfeld des überplanten Bereich s bisher intensiv ackerbaulich 
genutzte Flächen als Extensivgrünland bzw. Feldgehölz entwickelt. Durch diese Maß-
nahmen werden nach Realisierung der Planung auch de r nach BArtSchV ‚besonders 
geschützten‘ Blindschleiche geeignete Ersatz-Lebensräume zur Verfügung stehen. 
Für 7 Vogelarten erfolgte eine spezifische Artensch utzprüfung mit dem Ergebnis, 
dass auch ohne weitere Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1 
BNatSchG eintritt. Für 10 Vogelarten erfolgte eine spezifische Artenschutzprüfung mit 
dem Ergebnis, dass unter Beachtung von Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. 
§ 44 Abs. 1 BNatSchG eintritt. Mit Ausnahme der bes onders geschützten Blindschlei- 
che ( Anguis fragilis ) waren im Plangebiet trotz intensiver Nachsuche ke ine Reptilien 
nachzuweisen. Da die Belange dieser Art im Rahmen e iner angepassten Kompensa- 
tionsplanung als berücksichtigt und erfüllt gelten,  erfolgte für sie keine Wirkungsana- 
lyse.  
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung 
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftssch utzgebiet 'Stadt Darmstadt', aus 
dem es auf Antrag beim RP Darmstadt entlassen werde n soll. Für diese notwendige 
Teillöschung wurde von der Genehmigungsbehörde bere its ein positiver Bescheid in 
Aussicht gestellt. 
Durch die geplante Umnutzung wird der bisher landwi rtschaftlich geprägte Planbe-
reich vollständig den Charakter einer durch Bebauun g und Versiegelung geprägten 
Baufläche annehmen. Durch die Eingrünung der Fläche  entlang der Frankfurter Stra- 
ße mit einem 3 m breiten Gebüschstreifen und zur umgebenden freien Landschaft mit 
5 m breiten Baumhecken kann dieser Eingriff in das Landschaftsbild nur teilweise 
kompensiert werden. 
Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha  große Erholungsfläche dauer-
haft entzogen. 
Schutzgut Mensch 
Das Plangebiet und sein Umfeld sind durch ihre Lage  im Ballungsraum sowie in der 
Nachbarschaft stark frequentierter Verkehrstrassen erheblichen bioklimatischen und 
lufthygienischen Vorbelastungen sowie gesundheitlic hen Beeinträchtigungen durch 
Lärmemissionen ausgesetzt. 
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerweh r in Gegenlage zu einer beste-
henden Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewoh ner zu vermehrten Lärm- und 
Schadgasemissionen durch den Betrieb der Einrichtun g kommen. Bei den Schallim-
missionen handelt es sich im Einzelnen um Lkw- und Pkw-Verkehr auf dem Betriebs-
gelände, zeitweisen Einsatz von Aggregaten / Geräte n, zeitweisen Betrieb von Lkw 
mit erhöhter Drehzahl, Ausbildung von Personen im F reien und den Betrieb einer 
Waschhalle. In dem in 2014 erstellten Schallgutacht en (Dr. Gruschka Ingenieurge-
sellschaft, Darmstadt) wird die Immissionssituation  für den Planungsfall wie folgt 
prognostiziert:

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 41 
Planungsteam HRS September 2015 
"Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der 
Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arhei lgen im Zuge des Bebauungs-
planes Nr. A 44 'Freiwillige Feuerwehr Arheilgen' werden an der benachbarten Wohn-
bebauung die Anforderungen der TA Lärm (...) an den  Schallimmissionsschutz ohne 
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen sicher eingehalten.  Entsprechend der Ausnah-
meregelung für Notsituationen (...) sind Geräusche, die bei Einsätzen entstehen, nicht 
zu berücksichtigen, da die maßgeblichen Immissionsr ichtwerte überschritten werden 
dürfen, soweit es u.a. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung erforderlich ist." 
Verbleibende Beeinträchtigungen 
Die Realisierung der Planung wird auf alle Schutzgü ter des Naturhaushaltes Auswir-
kungen haben, die nur teilweise innerhalb des Plang ebiets kompensiert werden kön-
nen. Hiervon besonders betroffen sind die Schutzgüt er Boden, Arten und Biotope so-
wie Landschaft und Erholung, für die aus diesem Gru nd in der Ruthsenbachaue 
Kompensationsmaßnahmen erfolgen sollen. 
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der 
nachteiligen Auswirkungen 
Die durch Realisierung der Planung zu erwartenden B eeinträchtigungen des Natur-
haushalts sollen durch folgende Maßnahmen, die über entsprechende Festsetzungen 
nach § 9 Abs. 1 BauGB bzw. durch Hinweise im Bebauungsplan verankert sind, mini-
miert bzw. kompensiert werden: 
•  Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem Ru- 
thsenbach, 
•  Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze, 
•  Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in 
Zisternen, 
•  Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen, 
•  Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung, 
•  Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflä-
chen, 
•  Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen, 
•  Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträu-
cher, 
•  Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen 
gem. § 44 (1) BNatSchG, 
•  Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue, 
•  Hinweis zum Schutz des Mutterbodens während der Ba uarbeiten gem. 
DIN 18915 Blatt 3, 
•  Hinweis auf Solarenergienutzung, 
•  Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natri- 
umdampf-Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und 
Hofflächen.

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 42 
Planungsteam HRS September 2015 
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen 
Auswirkungen 
Durch die Realisierung der Planung wird es zu Eingr iffen in die Schutzgüter des Na- 
turhaushaltes kommen. Über die Festsetzungen des Be bauungsplanes sollen die zu 
erwartenden Beeinträchtigungen zwar soweit wie möglich minimiert bzw. kompensiert 
werden. Dennoch wird nach Umsetzung der Planung ein  Kompensationsdefizit für ei- 
nige Schutzgüter verbleiben, das durch geeignete Maßnahmen in der Aue des   
Ruthsenbaches ausgeglichen wird. Eine Überwachung d er zu erwartenden Auswir- 
kungen ist nicht erforderlich, da diese insgesamt n icht als erheblich eingestuft wer- 
den. 
6.0 Quellennachweis 
Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH (2014): Schallimmissionsprognose Be-
bauungsplan Nr. A 44 'Freiwillige Feuerwehr Arheilg en', Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt, Bericht Nr. 14-2508. 
Geotechnik Gündling GmbH (2014): Bauvorhaben Neubau Freiwillige Feuerwehr, 
Frankfurter Landstraße, Darmstadt-Arheilgen. Orientierendes Baugrundgutachten. 
Geotechnik Gündling GmbH (2015): Bauvorhaben Neubau Freiwillige Feuerwehr, 
Frankfurter Landstraße, Darmstadt-Arheilgen. Zusamm enfassung Grundwasser-
standsmessungen. 
Klausing, O. (1967): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 151  Darmstadt, Geo-
graphische Landesaufnahme 1:200.000, Institut für Landeskunde, Bad Godesberg. 
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwir tschaft und Verbraucher-
schutz (Hrsg.) (Februar 2011): Bodenschutz in der Bauleitp lanung. Arbeitshilfe zur 
Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abw ägung und der Umweltprü-
fung nach BauGB in Hessen. 
Natur im Raum  (Juli 2014): Artenschutzprüfung Fauna gemäß § 44(1 ) BNatSchG 
zum Bebauungsplan 'Frankfurter Landstraße/Feuerwehr  Arheilgen' der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächen- und Umwe ltamt (2004): Land-
schaftsplan Darmstadt. 
Online-Daten 
atlas.umwelt.hessen.de  
bodenviewer.hessen.de 
emissionskataster.hlug.de  
geoportal.hessen.de 
geotope.hessen.de 
gruschu.hessen.de/viewer.htm 
laerm.hessen.de

BEBAUUNGSPLAN A 44  –  FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN –  
UMWELTBERICHT  SEITE 43 
Planungsteam HRS September 2015 
Anhang 
Tabellarische Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten 
Erhaltungszustand ‚günstig‘ (grün)  
Deutscher Artname Wissenschaftlicher   Artname Vorkommen 
Amsel Turdus merula Brutvogel  
Bachstelze Motacilla alba  Brutvogel 
Blaumeise Parus caeruleus Brutvogel 
Buchfink Fringilla coelebs Brutvogel 
Buntspecht Dendrocopus major Nahrungsgast 
Dorngrasmücke Sylvia communis Randsiedler  
Eichelhäher Garrulus glandarius Brutvogel 
Elster Pica pica Brutvogel 
Gartengrasmücke Sylvia borin Brutvogel 
Goldammer Emberiza citrinella Brutvogel  
Grünfink Carduelis chloris Brutvogel 
Grünspecht Picus viridis Nahrungsgast 
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Randsiedler 
Heckenbraunelle Prunella modularis Brutvogel 
Kleiber Sitta europaea Brutvogel 
Kohlmeise Parus major Brutvogel 
Mäusebussard Buteo buteo  Brutvogel 
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Brutvogel 
Rabenkrähe Corvus corone  Brutvogel 
Ringeltaube Columba palumbus Brutvogel 
Rotkehlchen Erithacus rubecula Brutvogel 
Singdrossel Turdus philomelos Durchzieher 
Star Sturnus vulgaris Brutvogel 
Turmfalke Falco tinnunculus Nahrungsgast 
Zaunkönig Troglodyt. troglodytes Brutvogel 
Zilpzalp  Phylloscopus  collybita Brutvogel 
Erhaltungszustand ungünstig-unzureichendem (gelb)  
Feldlerche Alauda arvensis Randsiedler 
Haussperling Passer domesticus Randsiedler, Nahrungsgast 
Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes Wintergast, Nahrungsgast 
Mauersegler Apus apus Nahrungsgast 
Wacholderdrossel Turdus pilaris Wintergast, Durchzieher

Kompensationskonzept  
zum Bebauungsplan A 44 -Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - 
 
 
 
 
 
 
 
September 2015 
Auftraggeber : Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Bearbeitung 
 
 
 
 
Anhang zum Umweltbericht

BEBAUUNGSPLAN A 44  'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN ' 
KOMPENSATIONSKONZEPT  SEITE 2 
 
 N ATUR  IM RAUM  Büro für Naturschutz und Landschaftsökologie Septem ber 2015 
1.0 Veranlassung für die Erstellung des Kompensatio nskonzeptes 
Bei Realisierung des Bebauungsplans A 44 'Feuerwehr  Arheilgen' der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ein Kompensations defizit von 39.630 
Biotopwertpunkten, das teilweise angrenzend an den Plangeltungsbereich in der 
Ruthsenbachaue ausgeglichen werden soll, entstehen.  Da diese Flächen nicht Teil 
des Geltungsbereichs werden sollen, wurde das hier vorliegende 
Kompensationskonzept erstellt, das zusammen mit dem  Bebauungsplan von der 
Stadt beschlossen werden soll. 
2.0 Geplante Maßnahmen  (vgl. Karte 1)  
2.1 Entwicklung eines Feldgehölzes (Nr. 1) 
Im nordwestlichen Bereich des Flurstücks 480/2 (Flu r 2, Gemarkung Arheilgen, 
Abb. 1) wird ein 59 m langes und 8 m breites Feldge hölz mit einer Gesamtfläche von 
464 m2 Fläche angelegt und dauerhaft erhalten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1 : Nr. 1 Feldgehölz, Nr. 2 Feuchtgrünland 
Herstellung 
Für die Pflanzung ist eine Auswahl an folgenden hei mischen Bäumen (für den 
Kernbereich) und Sträuchern (für den Randbereich) z u verwenden. Von den 
aufgeführten Baumarten sind maximal drei bis vier verschiedene Arten anzupflanzen: 
Bäume 
Feld-Ahorn Acer campestre  
Vogel-Kirsche Prunus avium  
Schwarz-Erle Alnus glutinosa  
Holz-Apfel Malus sylvestris  
Holz-Birne Pyrus pyraster  
Elsbeere Sorbus torminalis  
Eberesche Sorbus aucuparia

BEBAUUNGSPLAN A 44  'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '  
KOMPENSATIONSKONZEPT  SEITE 3 
 N ATUR IM RAUM  Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz Septe mber 2015  
Sträucher 
Hasel Corylus avellana  
Hartriegel Cornus sanguinea  
Weißdorn Crataegus monogyna  
Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus  
Faulbaum Frangula alnus  
Purpur-Weide Salix purpurea 
Unterhaltung 
Das Anwachsen der Gehölze ist in den ersten 5 Jahre n durch Mulchmahd im Herbst 
sowie bei anhaltender Trockenheit durch Bewässerung sicherzustellen.  
Pflege und Entwicklung 
Nach 5 Jahren wird die Fläche der Eigenentwicklung überlassen. 
2.2 Entwicklung von frischen bis feuchten Glatthafe rwiesen (Nr. 2) 
Auf den nicht mit Gehölzen bepflanzten Teilen des F lurstücks 480/2 (Flur 2, Gemar-
kung Arheilgen, Abb. 1) mit einer Größe von 1.492 m
2 sowie auf den östlich an den 
Plangeltungsbereich angrenzenden Teilen der Flurstü cke 476/2 (ca. 298 m 2), 477/2 
(ca. 605 m2) und 478/2 (ca. 191 m2) wird auf einer Breite von 12,5 m, einer Länge von 
88 m und einer Gesamtfläche von 1.094 m 2 (Abb. 2) extensiv genutztes Grünland 
entwickelt und dauerhaft erhalten. Da die ausgewähl ten Flächen teilweise in einem 
festgestellten Überschwemmungsgebiet liegen, und di e bisher gemessenen Grund-
wasserstände zwischen 0 bis 2 m liegen, ist das Ent wicklungsziel eine Glatthafer-
wiese frischer bis feuchter Standorte. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 2: Nr. 2 Grünland frischer bis feuchter Standorte 
 Nr. 3 Schilfröhricht

BEBAUUNGSPLAN A 44  'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '  
KOMPENSATIONSKONZEPT  SEITE 4 
 N ATUR IM RAUM  Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz Septe mber 2015  
Herstellung 
Nach Aufgabe der ackerbaulichen Nutzung und entspre chender Vorbereitung des 
Bodens sind je m 
2 Fläche 2 g der Saatmischung Nr. 6 (Feuchtwiese) de r Fa. Rieger-
Hofmann GmbH oder einer anderen, qualitativ gleichw ertigen Saatgutmischung aus 
autochthonem Samenmaterial aufzubringen. 
Unterhaltung 
Um einen Entzug überschüssiger Nährstoffe zu erreic hen, wird die Fläche in den 
ersten 5 Jahren dreimal jährlich gemäht (Mitte Mai,  Ende Juni, Mitte September), das 
Mahdgut ist zu entfernen. 
Pflege und Entwicklung 
Nach erfolgter Aushagerung wird die Wiese, abhängig  von den Witterungsbedingun-
gen, zweimal jährlich, jedoch nicht vor Anfang Juni bzw. Oktober gemäht. Der Einsatz 
von Düngemitteln und Bioziden ist nicht zulässig. 
2.3 Entwicklung eines Schilf-Röhrichts (Nr. 3) 
Gemäß Darstellung in Karte 1 wird auf den östlichen  Teilen der Flurstücke 476/2 (ca. 
288 m
2), 477/2 (ca. 604 m2) und 478/2 (ca. 200 m2) auf einer Breite von 12,5 m, einer 
Länge von 88 m und einer Gesamtfläche von 1.092 m 2 (Abb. 2) eine Schilfpflanzung 
angelegt und dauerhaft erhalten. Auf der Fläche sol l sich, analog zum östlich des 
Ruthsenbachs gelegenen verschilfenden Grünlandes, e in zusätzlicher Schilfbereich 
als typischer Auen-Lebensraum entwickeln. Da die ausgewählten Flächen teilweise in 
einem festgestellten Überschwemmungsgebiet liegen, und die bisher gemessenen 
Grundwasserstände zwischen 0 bis 2 m liegen, wird s ich die Fläche voraussichtlich 
zielgemäß entwickeln. 
Herstellung 
Zur Vorbereitung der Maßnahme wird auf der Fläche i n nord-südlicher Richtung eine 
ca. 30 bis 50 cm tiefe flach auslaufende Mulde ange legt und locker mit Schilf-
rhizomen ( Phragmites australis ) bepflanzt. Um das Aufkommen invasiver Störarten 
zu verhindern, werden zusätzlich je m 
2 2 g der 'Ufermischung' (Fa. Rieger-Hofmann) 
oder einer anderen, qualitativ gleichwertigen Saatg utmischung aus autochthonem 
Material aufgebracht. Die Maßnahme erfolgt im Herbst. 
Pflege und Entwicklung 
Um das Aufkommen von Gehölzen zu verhindern, ist je weils ein Drittel der Fläche 
alle 3 bis 5 Jahre in den Monaten Oktober / November zu mähen. Das Mahdgut ist zu 
entfernen. Der Einsatz von Düngemitteln und Bioziden ist nicht zulässig.

BEBAUUNGSPLAN A 44  'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '  
KOMPENSATIONSKONZEPT  SEITE 5 
 N ATUR IM RAUM  Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz Septe mber 2015  
3.0 Bilanzierung der Maßnahmen gemäß KV Hessen 
Gemäß Kompensationsverordnung Hessen (KV) kann die geplante Maßnahme wie 
folgt bilanziert werden (vgl. auch Tabelle gem. KV im Anhang): 
 
 
Erläuterung der Biotopwertpunkte  (BWP) 
Zustand aktuell 
Alle Flächen wurden bei Planungsbeginn (letzter rec htmäßiger Zustand) intensiv 
ackerbaulich genutzt: Nr. 11.191, 16 BWP. 
Zustand Planung 
Baumhecke : Hecken-/Gebüschpflanzung heimisch, Nr. 02.400, 27 BWP 
Grünland : natürliche Grünlandeinsaat, Nr. 06.930, 21 BWP 
Röhricht : Schilf-Röhricht, Nr. 05.410, 53 BWP

BEBAUUNGSPLAN A 44  'FRANKFURTER LANDSTRAßE /FEUERWEHR ARHEILGEN '  
KOMPENSATIONSKONZEPT  SEITE 6 
 N ATUR IM RAUM  Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz Septe mber 2015  
Anhang 
Tabelle : Eingriffs- und Ausgleichsbilanz gemäß KV Hessen  
Karte 1:  Entwicklungsziele, Maßstab 1:1.000

Blatt Nr. 1
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV) 08.09.2015 
Bebauungsplan A 44 'Feuerwehr Arheilgen', Stadt Darmstadt, Kompensationsmaßnahmen Ruthsenbachaue 
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP  Fläche je Nutzungsty p  in qm Biotopwert Differenz 
/qm vorher nachher vorher nachher 
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10 
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 
Bitte gliedern in: Eigene Blätter für : Übertrag 
     1.  Bestand Zusatzbewertung, von Blatt: 
 2.  Zustand nach Ausgleich getrennte Ersatzmaßnahmen 
F 11.191 16 4.142 0 66.272 0 -66.272 
L 2.400 27 0 464 0 12.528 12.528 
Ä 6.930 21 0 2.586 0 54.306 54.306 
C 5.410 53 0 1.092 0 57.876 57.876 
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 4.142 4.142 66.272 124.710 58.438 
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Anrechenbare Ersatzmaßnahme  (Siehe Blatt Nr ___________ ) 
Summ 
e
58.438 
Auf dem letzten Blatt: x Kostenindex 0,35 EUR 
Umrechnung in EURO 
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben 
Summe EURO 
EURO Abgabe 
Acker, intensiv genutzt 
Hecken-/ Gebüschpflanzung heimisch 
naturnahe Grünlandeinsaat (Frisch-/Feuchtwiese) 
Schilf-Röhricht

BEBAUUNGSPLAN A 44 ‘FEUERWEHR ARHEILGEN’
KOMPENSATIONSKONZEPT  ZUM
ZEICHENERKLÄRUNG
1  Feldgehölz
3  Schilf-Röhricht
2  Frisch-/Feuchtwiese
Auftraggeber:
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
September 2015 M 1:1.000
Karte 1  Entwicklungsziele
BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZ
Dr. Ulrike Licht  Ober-Ramstädter-Str. 98N  64367 Mühltal  06151-9186442  NiRaum@web.de
NATU R IM R AU M  
1
2
3
480
 2
478
 2
477
 2
476
 2
2

anlage 4

20602 Zeichen

VERFAHREN nach 88 2 ff BauGB:

ola
&

Die Pflanzgebotsfläche 'A' entlang der Frankfurter Straße darf durch eine Bedarfszu-/ . Erdbebenzone gem. DIN 4149:2005-04

Ei Tan fi: ii REN . . .
—SS (& I (To “ NORD „abfahrt sowie für die Ausfahrt des Alarmzugs auf einer Breite von insgesamt max. 20 m Gemäß dem Nationalen Anhang DIN EN 1998-1/NA (Januar 2011) des Eurocode 8 (DIN EN
fi P unterbrochen werden. Die Ausfahrten sind dabei so anzuordnen, dass die Bäume 1998-1: 2010-12) liegt das Untersuchungsgebiet in der Erdbebenzone 1,nwcherderBe- 1... Aufstellungsbeschlus
| In Wi a: ze = entlang der Frankfurter Landstraße erhalten bleiben. messungswert der Bodenbeschleunigung zu ag = 0,4 m/s? anzuwenden ist. Als Kombination Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013.
IC) H 'H 3 der Baugrund- und Untergrundklasse ist von C-S auszugehen.
n ! i () 'H ! Eine Reduzierung der Breite von 3,0 m auf 2.0 m ist ausnahmsweise zulässig, wenn Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 Abs. 1 BauGB im
© © | ve @) betriebs- oder sicherheitstechnische Gründe dies erfordern. "Darmstädter Echo" am 11.07.2013
N BE N - \ .  NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
Ill) | 6) " en = ' 8.2 _Pflanzgebotsfläche B Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
PEN nacz Auf der in der Planzeichnung mit dem Kennbuchstaben 'B' gekennzeichneten Pflanzge- OD-Grenze Beschluss des Magistrats vom 30.04.2014.
! o) ? \ Y = \ botsfläche sind großkronige Laubbäume der Pflanzliste 2 (VII. Nr. 9) anzupflanzen und Bauverbotszone; Anbauverbot außerhalb der Ortsdurchfahrt von 20 m, gemessen  _._._. _ Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
} ! NT dauerhaft zu erhalten. Bei Verlust ist ein gleichwertiger Ersatz zu leisten. Darüber hinaus vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn (eine Unterschreitung der Bauverbots- OD-Grenze Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im "Darmstädter Echo” am 13.05.2014.
gl ! sind auf der gesamten Fläche Sträucher der Pflanzliste 1 (VII. Nr. 9) anzupflanzen und zone ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich). Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
} IMOFE P- we dauerhaft zu erhalten. gem. $ 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 13.05.2014 bis
% I 8 t \ Auf dem östlich aeı Teil der Pflanzaebotsfläche B sind zudem di VI. FLÄCHEN ODER MARNAHMEN ZUM AUSGLEICH AURERHALB DES GELTUNGSBEREICHES DES einschließlich 13.06.2014.
i Ss | N, Me R ah 6s m % ur 9 AA , stlac ei sind zudem dıe BEBAUUNGSPLANES IM SINNE DES $ ta Abs. 3 BauGB ($ 9 Abs. 1a BauGB)
1O) 5 \ \ Hinweis:| Grenze des Über- alnahmen gem. I. Nr. 9. enschulz umzuseizen. A I MEI DEE ER BEHISESSE IT MESTNIT DEIE
| S R schwemmungsgebietes 83 _ Baumpflanzungen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur
l i 5 — En P 9 KOMPENSATIONSKONZEPT ZUM Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. $ 4 Abs. 1 BauGB
Io S | N Anzupflanzende Laubbäume (gemäß Pflanzliste 2, BEBAUUNGSPLAN A 44 ‘FEUERWEHR ARHEILGEN’ und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.05.2014.
| N.
"eo N | Mindeststammumfang 18/20 cm E ZEICHENERKÄRUNG ‚Öffentliche Auslegur

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom „en
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im "Darmstädter Echo" am ...........
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung und den wesent-

Von den eingetragenen Standorten kann abgewichen werden, wenn betrieblich- / 2 wa EEE 4 Feidgehölz
orgenisatorische Gründe dies erfordern. Eine Verschiebung in die Pflanzgebotsfläche i £ b
B ist möglich.

2 Frisch-/Feuchtwiese

FE
PA
f
-R

Lu N U R T BEE 3 sehilf-Röhricht lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. $ 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus,
— | \ Flächen oder Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Block D, in der Zeit vom ............. bis einschließlich .............
BEN N F+R N 45.0 41 \ Natur und Landschaft (8 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
| Auf der Heilgen« \ \ 7 2 |. E BEE 3 2 2
ve \ — \ A . Dachbegrünung 8» h = eh... gem. $4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom ............
m u | =! y \y Dächer mit einer Dachneigung von 0° bis 5° sind extensiv zu begrünen. 2 j 1 Satzungsbeschluss
17 R Flur 2 Photovoltaikanlagen sind nur zulässig, wenn die extensive Dachbegrünung erhalten bleibt. I 'o |
j j Dieser Bebauungsplan mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den im Plan
Ko) R 2 enthaltenen Satzungen wurde gem. $ 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung
5 I u _.J Versickerung / Niederschlagswasser zur Satzung beschlossen am ... une
re Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.

Nicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser soll, soweit wasserwirt-
schaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, auf dem Grundstück
versickert werden.

Ausgefertigt: Darmstadt, den ............-
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Sepfember 2015

Wu mn 0 nn rin en an nn en

De
eng D

Oberflächenbefestigung i ' ie Karte 1 Entwicklungsziele

Auftraggeber:
Magistrat der Wissenschaftsstaul Darmstadt.

| | TH: max 9.0 m

Der Dezernent

ana; de Die Befestigung der Flächen für Stellplätze (ST gemäß I. 7) entlang der Pflanzgebotsfläche B ist
— SE nur mit versickerungsfähigem Material zulässig. i Va TE

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. $ 10 Abs. 3 BauGB
und der öffentlichen Ausiegung im "Darmstädter Echo” am r

Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. $ 7 Hess. Gemeinde-

ordnung (HGO) i.V.m. $ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im
Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom .......... bis einschließlich ......unee-

[6 EEE OEEHOEEEO)

Artenschutzmaßnahmen Kompensationsplan (s.a. Kompensationskonzept als Anlage zum Umweltbericht)

Folgende Maßnahmen sind umzusetzen, um das Eintreten eines Verbotstatbestandes
- = nach $ 44 Abs. BNatSchG zu vermeiden:

HINWEISE

Pr M 01 Abschirmung von Störreizen - Zielart: Teichrohrsänger

Um die Belastung des besetzten Reviers am Ruthsenbach durch Störreize zu minimieren, 1. _ Bodendenkmale
ist im Osten des Plangebietes innerhalb der Pflanzfläche B eine Gehölzanpflanzung anzu- Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, ist dies dem Landesamt für Denkmal- Inkrafttreten

legen, die eine wirksame Abschirmung gegenüber Bewegunggsreizen schafft. pflege (Hessen Archäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzu- Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am
Da diese Funktion durch Gehölzpflanzungen erst mittel- bis langfristig erreichbar ist, muss zeigen. Darmstadt, den

Pre

... frankfurter Landstraße

Ne H diese Funktion kurzfristig durch einen 2,0 m hohen blickdichten Zaun erreicht werden. Der Magistrat der Wi hafısstadt Darmstadt
H er Magistrat der Wissenschat arm
jor H M 02 Gehölzschutz - Zielgruppe: An Gehölze gebundene Vogelarten (nur nachrichtlich dar- Bodenveränderungen ‚ rn . . j
HH gestellt, da außerhalb des Plangebietes) Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffällig-
u H Ta . . . . . ö keiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schäd-
Ya +0 H Die im Nordosten des Plangebietes angrenzenden Gehölzbestände (u.a. vier Höhlenbäume) lichen Bodenveränderungen begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörden, dem Br ;
\ 1 Hintı sind bauzeitlich durch geeignete Maßnahmen gemäß DIN 18 920 gegen Beschädigung und Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5, er Tezemen
u furter E E Inanspruchnahme (Lagerung, Befahren u.ä.) zu schützen. Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.
on a E M 03 Beschränkung der Ausführungszeit - Zielgruppe: Bodenbrütende Vogelarten 3 Mutterboden Darmstadt, den .......... Stadtplanungsamt
7 Sirape Abk) Die Durchführung der Erdarbeiten und der Baustellenvorbereit Berhalb d j
we 35 Britz I R rung ri 91 oktah un 28 je a en ung le ause 5 d er Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen
Gockengortenweg El m rutzeit - also zwischen DT. Oktober und 25. Februar - erfolgen um Gelege von Boden- anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist gem. & 202 BauGB in nutzbarem 27 ni
nT HH brütern zu schützen. Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu bewahren. Jochen Krehbiehl
_ - 7 Maßhahmenalternative: Sollte aus zwingenden Gründen die zeitliche Befristung nicht
(Schutz des Mutterbodens erfolgt zu Beginn aller Erdarbeiten durch Abschieben und Lagerung

einzuhalten sein, ist zwingend eine Baufeldkontrolle durchzuführen. Hierzu muss das
. j gem. DIN 18915, Blatt 3)
FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB) beanspruchte Gelände unmittelbar vor Einrichtung der Baustelle bzw. vor Beginn der

Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBI. | S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsver- Erdarbeiten sorgfältig durch fachlich qualifizierte Personen auf vorhandene Bodennester Umweltschutz
ordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. | S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom abgesucht werden. Sofern ein Brutgeschäft bereits begonnen wurde (was auch den be- . .
18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58) werden festgesetzt: ginnenden Nestbau mit einschließt), sind die Brut und das Ausfliegen der Jungvögel ab- Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelung, Wasserverbrauch und
cn . Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so weit wie möglich einzuschränken.
zuwarten. Erst danach darf die Einrichtung der Baustelle bzw. der Baubeginn erfolgen.

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ($ 9 Abs. 7 BauGB) LIU 7 7 7 | Die UNB erhält in diesem Fall einen Ergebnisbericht.

RECHTSGRUNDLAGEN

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBi. I S. 1722)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBi. | S. 132), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBi. I S.1548)

Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 1 S. 58), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. IS. 1509)

Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. 1S. 46, 180), geändert durch

Wasserwirtschaft

Art der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) . SATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches
Ried". Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die

Flächen für den Gemeinbedarf ($ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) HE f . bei einer künftigen Beb; berücksichti ind. Im Einzel ind die Vorgaben d
h € F .01. IS. igen Bebauung zu be: ichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des . 12. IS.

hier: Feuerwehrstützpunkt Are 8 m essen rung (HBO) in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBI. IS. 46), "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried" mit Datum vom 09. April 1999 gemäß Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. IS. 622)
ETSTRDS: GB wird festgesetzt: 88 118 und 119 HWG festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/ Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. IS. 259),

zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. | S. 321)

Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. IS. 142), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. IS. 158)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S. 2542), zuletzt
geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. 1S. 1474)

Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom
20.12.2010 (GVBl. 1S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013
(GVBI. 18.458)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. | S. 2585), zuletzt geändert
durch Art. 320 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. 1S. 1474)

Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. IS. 584), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. 15. 338)

Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG} i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. IS. 262, 270), zuletzt

1999 S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, St Anz 31/2006, S. 1704, zu beachten.

Maß der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Dächer
3.1 _ Grundfläche (GR) max. 2.200 m? . . nick at . . 0 o . .  Kampfmittelbelastung und -räumung
Für die Bebauung im Geltungsbereich ist eine Dachneigung zwischen 0° und 30° zulässig. Der Geltungsbereich des Bebauungplanes befindet sich in einem Bombenabwurfgebiet und im
Auf Flachdächern, auch auf Nebengebäuden, sind extensive Dachbegrünungen vorzu- Bereich von ehemaligen Flakstellungen. Es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampf-
nehmen. Es wird auf die Festsetzung I. 9.1 verwiesen. mitteln ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denen bodeneingreifende Maß-
Maximal zulässige Außenwandhöhe nahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierung auf Kampfmittel) vor Beginn
- Traufhöhe in Meter (m) er der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die "Allgemeinen Bestimmungen für
Die festgesetzte Auß, dhöhe bezieht sich auf die Höhenlage d a -  Einfriedungen die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten.
ie festgesetzte Außenwan e bezieht sich auf die Höhenlage der angrenzenden ABPIN ni f . . .
öffentlichen Verkehrsfläche der Frankfurter Landstraße bis zum oberen Abschluß a nie zu elnor Hohen om n Kor von Maschendrahtzäunen zulässig.
der Außenwand bei einer Dachaufkantung (Attika) bzw. dem Schnittpunkt der ver- 9 9 9 " -  Leitungsschutzmassnahmen
längerten Außenwand mit der Dachhaut. . . Tiefwurzelnde Bäume müssen It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Min-
Hofflächen und Stellplätze destabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten,

. j . . . n so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Stand-
Die Hofflächen im Umfeld des Betriebsgebäudes sind mit hellen Temperatur reduzierenden orte der Bäume entsprechend zu verschieben.

Für einen Übungsturm een zulässige Außenwandhöhe auf einer Grund- Belägen zu befestigen. Pflanzmassnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger ab- geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. 1S. 218)
4. Werbeanlagen zustimmen. Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. IS. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBi. IS. 1474)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. IS. 94),
zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)

3.2 Höhe baulicher Anlagen

Nebenanlagen dürfen eine Firsthöhe von 4,0 m nicht überschreiten.

Notwendige technische Anlagen sind innerhalb des Gebäudes unterzubringen.
Ausgenommen davon sind Anlagen für Photovoltaik; diese sind auch auf dem Dach Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. 8. _Straßenbahntrasse
zulässig. Dabei darf die max. Höhe von 9,0 m nicht überschritten werden. B F . , .
Sich bewegende Werbeelemente, Lichtprojektionen und Bildschirmwerbungen sowie akusti- Der erforderliche Sicherheitsabstand von 1.0 m zu Fahrleitungen der Straßenbahn in der Frank-
sche Werbeanlagen sind nicht zulässig. “

Bauweise ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

abweichende Bauweise Pflanzliste

Il. SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN ODER VERWENDEN VON NIEDER-

Gebäude sind mit seitlichen Grenzabständen zu errichten. SCHLAGSWASS j
Dabei sind Bauwerke mit einer Gebäudelänge vonmax. 75 m zulässig. HLAGSWASSER Pflanzliste 1: Sträucher Flächen A und B

Liguster Ligustrum vulgare

Aufgrund $ 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. v 14.12.2010 (GVBl. | S. 548)

Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) i.V.m 8 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: Pfaffenhütchen Euonymus europaea Wissenschaftssta d t
Baugrenzen un . N _ Hartriegel Comus sanguinea
. . Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu er. Darmstadt
Außerhalb der Baugrenzen darf der Übungsturm auf einer Grundfläche von 30 m? richten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den Dachflächen Weißdorn Crataegus monogyna
errichtet werden. anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss mindestens 25 l/m? horizontal projizierte Gewöhnlicher Schneeball Vib h
unbegrünte Dachfläche betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten- ‚ewöhnlicher Schneeba 'burnum opulus .
6. Öffentliche Verkehrsflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) bewässerung, WC-Spülung, Fahrzeugwäsche etc.) genutzt werden. Faulbaum Frangula alnus Gemarkung Arheilgen Flur 2 Maßstab 1: 1000
61 Straß, k A —_ Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum
“1 Straßenverkehrsfläche IV. KENNZEICHNUNG gemäß $ 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB Hunds-Rose Rosa Canina
Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia

6.2 _ Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Vernässungsgefährdete Fläche

Pflanzliste 2: Großkronige Laubbäume Fläche B / Stellplätze

Entwurf zum

Bebauungsplan A 44

- Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -

hier: Kombinierter Rad- und Fußweg (tw. Nachrichtliche Übernahme aus der Plan- FR Das Plangebiet ist eine vernässungsgefährdete Fläche. Es ist mit sehr hohen Grundwasser-
feststellung Neubau Straßenbahn Arheilgen) - ständen zu rechnen. Aufgrund der Vernässungsgefahr in Nassperioden und der Gefahr von Schwarz-Erle Alnus glutinosa
Setzrissschäden in Trockenperioden sind auf Basis von kleinräumigen hydrologischen Gut- Stiel-Eiche Quercus robur
Flächen für Stellplätze ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) achten die notwendigen baulichen Vorkehrungen zu treffen, wie z.B. maximale Einbindetiefe
der Gebäude, Aufschüttungen des Geländes oder spezielle Gründungsmaßnahmen. Esche Fraxinus excelsior
Stellplätze sind vorrangig innerhalb des gekennzeichneten Bereiches zulässig. Hainbuche Carpinus betulus

Weitere notwendige Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie der Funktion des Besondere bauliche Vorkehrungen Spitz-Ahorn Acer platanoides
Grundstücks nicht entgegen stehen und nicht in den Flächen nach I. 6 und. 8. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Vogel-Kirsche Prunus avium
. . . . i u Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungs-
Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. maßnahmen gegen Naturgewalten (hier: hohe bzw. schwankende Grundwasserstände) er-
forderlich sind.

mit Satzungen Über die Gestaltung baulicher
Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum
Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser

Lärmschutz

- Im Plangebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 durch Flug- und Verkehrslärm über-
schritten. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gem. DIN 4109 ent-
sprechend des Lärmpegelbereiches Ill sind einzuhalten.

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ($ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
0000006060 vi -
Überschwemmungsgebiet

8.1 Pflanzgebotsfläche A Am Ruthsenbach wurde gemäß U 1.2 ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Das Über-
r . P in! : schwemmungsgebiet verläuft nach der online abrufbaren Karte des "Hessenreviers" am nord- - Zum Schutz der gegenüberliegenden Wohnbebauung sind bei der Stellung des Gebäudes und
Auf der in der anno mit dem em buchstanen A gekennzeionneien Fläche o östlichen Rand des hier zu betrachtenden Flustückes 478/2, voraussichtlich außerhalb des der Anordnung des Übungshofes die Anforderungen der TA Lärm einzuhalten (s. Schallimmisions-

sind Sträucher der Pflanzliste 1 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. derzeit vorgesehenen Gebäudegrundrisses. In U 1.2 wird darauf hingewiesen, "...dass es bei prognose, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, 2014).
seltenen Ereignissen doch zu einer Überflutung des Geltungsbereiches kommen kann." Dies

Stand 01.12.2015

PLANUNGSTEAM

ist bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrigen Anlagen zu berücksichtigen. . Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
Dipl.-Ing. Detlef Siebert Liebigstraße 25A 64293 Darmstadt

Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriften kön- PI-'ng 9
nen im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, Block D, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen Telefon: 06151 / 539309-0 Fax: 06151 / 539309-28 e-mail: info@planungsteam-hrs.de

werden.

anlage 9

255 Zeichen

Punkt 10: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0547) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 10

201 Zeichen

Punkt 16: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0547) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 5

10163 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BA 
III 61 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0547 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
36 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5110020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 01.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr 
Arheilgen - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1) 
geändert. Der Fuß- und Radweg auf der Westseite, sowie der Feldweg am südlichen Rand 
werden in den Geltungsbereich aufgenommen, des Weiteren wird der Geltungsbereich 
geringfügig nach Osten hin ausgeweitet (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich). 
Der neue Geltungsbereich umfasst Teilflächen der städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477/2, 
478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 2.  
Die Zielsetzung des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr Arheilgen  – 
bleibt gegenüber dem  Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (siehe

- 3 - 
V.-Nr. 2014/0136) unverändert. 
 
Offenlagebeschluss  
2. Zum offen gelegten Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum 
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen  - gingen im Rahmen der 
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Sie stellen eine 
vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des 
Satzungsbeschlusses. Der vorläufigen Prüfung  der Stellungnahmen (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
3. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen zum 
Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans A 44 - 
Frankfurter Landstraße/Feuerw ehr Arheilgen  - die in Anlage 2 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige 
Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.  Der vorläufigen  Prüfung der 
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrele vante Anlage) wird zugestimmt .  
4. Dem erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr 
Arheilgen - (wird zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung 
baulicher Anlagen sowie zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser wird zugestimmt. 
5. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr 
Arheilgen - für das Gebiet am nördlichen Ausgang von Arheilgen an der Frankfurter Landstraße 
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie mit den Teilflächen der 
städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477/2, 478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen 
Flur 2 ist mit seiner Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
Hinweis: 
Folgekosten werden entstehen für die Herstellung und Unterhaltung des Feuerwehrgebäudes, sowie für 
die Unterhaltung des öffentlichen Verkehrsweges, der Grünflächen, sowie der 
Kompensationsmaßnahmen. Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und 
sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 
zum Bebauungsplan A  44 
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum 
Bebauungsplan A 44 (datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Begrün dung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf A 44  
 
Entwurf des Bebauungsplans A 44 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein (siehe Hinwei s oben!)

- 4 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.01.2016 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 5 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0547 vom 01.12.2015:  
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter La ndstraße/Feuerwehr 
Arheilgen - gefasst, mit der Zielsetzung, Baurecht für einen Neubau eines 
Feuerwehrgebäudes der FFW Arheilgen zu schaffen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 
11.07.2013 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. 
Mit Beschluss vom 30.04.2014 (V.-Nr. 2014/0136) stimmte der Magistrat dem Vorentwurf 
und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter 
Landstraße/Feuerwehr Arheilgen  - sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit 
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB zu.  
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 
in Form einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen erfolgte vom 13.05.2014 bis 
einschließlich 13.06.2014. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu schriftlich.  
Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 
27.06.2013 geändert hat, ist der Aufstellungsbeschluss zu ändern (siehe Ziff. 1).  
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach sorgfältiger Prüfung bei der Konkretisierung 
der Planung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf A 44 - Frankfurter La ndstraße / 
Feuerwehr Arheilgen  - berücksichtigt/nicht berücksichtigt (siehe Ziff. 2 und 3). 
Zur Konkretisierung der Hochbauplanung hatte die Wissenschaftsstadt einen Architekten -
Wettbewerb ausgeschrieben. Ein Ziel der Planungsaufgabe war, durch eine komprimierte 
Bauweise die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten und somit auch einen 
größtmöglicher Abstand (mindestens 40 m) zum Ruthsenbach einzuhalten. 
Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Ber eich des Bebauungsplans A 44  
(6. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 6.1) erfolgt im „Parallelverfahren“ gem. 
§ 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6.  Änderung 
des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 erfolgt in e iner gesonderten Magistratsvorlage.  
 
 
Zu 1: 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2013 (V. -Nr. 2013/0168) für 
das Gebiet am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter Landstraße 
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendesc hleife der Straßenbahnlinie wird geändert. Der Fuß - 
und Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am südlichen Rand wurden in den 
Geltungsbereich als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen  um die verkehrstechnischen 
Belange (Ein-/Ausfahrt, Kreuzung mit Fu ß- und Radweg, wtc.) besser berücksichtigen zu 
können. Des Weiteren erfolgte anhand einer überschlägigen Ermittlung des Flächenbedarfs 
eine geringfügige Ausweitung des Geltungsbereiches nach Osten hin bis auf den 
festgelegten Mindestabstand von 40 m zum Ru thsenbach. Der Geltungsbereich weist nun 
eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches 
wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung durch 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnu ng getragen.

- 6 - 
 
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 laut Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 (V.-Nr. 2013/0168) (ohne Maßstab)

- 7 - 
 
 
 
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 - Frankfurter La ndstraße / 
Feuerwehr Arheilgen  - (ohne Maßstab) 
 
 
Zu 2: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen 
Stellungnahmen zum Vorentwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung 
zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – 
zusammengefasst und entsprechend geprüft.

- 8 - 
Zu 3: 
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum 
Vorentwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – gingen die in Anlage 2 
(datenschutzrel. Anlage) zusammengefassten und entsprechend geprüften Stellungnahmen 
ein.  
Es handelt sich bei den Anlagen 1 und 2 um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der 
Offenlage fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird zum Satzungsbeschluss 
gemeinsam mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen endgültig entschieden. 
 
 
Zu 4 und 5: 
Der Entwurf zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – (wird 
zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 3) wurden erarbeitet.  
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs A 44 (siehe Datei) und der 
zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach vorheriger öffentlicher 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden 
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
 
Darmstadt,  01.12.2015 
61.2 ha  Nst. 2112 
61.1 mi  Nst. 2590

anlage 6

289 Zeichen

Punkt 10: Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0547) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtver-
ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (6)

TOP 10
TOP 16
TOP 36
TOP 13
TOP 5
TOP 10

Orte (11)

  • Frankfurter Landstraße 133
  • Frankfurter Straße
  • Bessunger Straße 125
  • Wilhelminenstraße 1
  • Virchowstraße
  • Langener Straße
  • Jägertorstraße
  • Klappacher Straße 172
  • Glockengartenweg
  • Auf der Ludwigshöhe 204
  • Liebigstraße 25a

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0547
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00